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Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. einen Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte bis zum Satzungsbeschluss für den am 22.09.2022 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan B 942 (M 121/2022; § 2238 vom 22.09.2022) vorzulegen; 2. die Planungen zur Philipp-Holzmann-Schule auf dem im Jahre 2021 (M 107/2021; § 695 vom 23.09.2021) erworbenen Areal Gaugrafenstraße 4 - 8 bzw. Westerbachstraße 40 - 42, Gaugrafenstraße 10 bzw. Zentmarkweg vorzustellen; 3. einen Zeitplan bis zur Freimachung und Herbeiführung der Baureife des von der Stadt im Jahre 2021 erworbenen Areals vorzulegen; 4. die Philipp-Holzmann-Schule in die fortzuschreibende Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen im Rahmen der sogenannten "Schulbauoffensive" aufzunehmen und Mittel für die Realisierung im Haushalt bereit zu stellen; 5. darzulegen, welche weiteren Voraussetzungen zur Errichtung des Berufsschulcampus West im kommenden Jahr geschaffen werden müssen, welche Planungsschritte 2026 erfolgen und welche städtischen Ämter bzw. externen Partner diese Aufgaben konkret übernehmen.

Begründung

Im Jahre 2021 hat die Stadt gemäß M 107/2021 und Stadtverordnetenbeschluss § 695 vom 23.09.2021 das Areal Gaugrafenstraße 4 - 8 bzw. Westerbachstraße 40 - 42, Gaugrafenstraße 10 bzw. Zentmarkweg für einen zweistelligen Millionenbetrag erworben. Die Details des Erwerbsvorgangs sind leider vertraulich. Einen weiteren Teil hat die Handwerkskammer Frankfurt erworben. Laut einer gemeinsamen Absichtserklärung (FAZ vom 06.10.2023) soll auf dem erworbenen Gelände von etwa 38.000 qm sowohl der Neubau der Philipp-Holzmann-Schule der Stadt Frankfurt entstehen, als auch ein Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Rhein-Main. Zudem ist ein Gästehaus mit bis zu 200 Betten von der Handwerkskammer geplant. Für die Handwerkskammer ist der Campus für berufliche Bildung ein wesentlicher Meilenstein, um den technischen Herausforderungen zu begegnen. Um die Zukunftsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems zu gewährleisten, aber auch Synergien zu gewinnen ist die räumliche Nähe zur Philipp-Holzmann-Schule von überragender Bedeutung. Inzwischen hat die Handwerkskammer auf dem von ihr erworbenen Grundstücksteil die vorhandenen Gebäude abreißen lassen und praktisch Baureife hergestellt. Dagegen scheint es die Stadt mit einer Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule nicht eilig zu haben. So stehen die alten Industriegebäude auf dem von der Stadt erworbenen Grundstücksteil immer noch und scheinen weiter genutzt zu werden, obwohl die mit dem Verkäufer 2021 vereinbarte zweijährige Übergangszeit schon längst abgelaufen ist. Nach dem am 22.09.2022 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B 942 hat sich nichts weiter getan, wenn man einmal davon absieht, dass das Areal zwischenzeitlich in zwei Bebauungspläne aufgeteilt wurde und die Stadt mit Beschluss vom 12.12.2024 (M 169/2024, § 5552) den räumlichen Geltungsbereich des B 942 um den räumlichen Geltungsbereich des B 946/2024 zur Verhinderung von Rechenzentren reduziert hat. Während der Bebauungsplan B 946 laut einer Präsentation des Planungsamtes vom 25.03.2025 unter Priorität 1 der aktiv bearbeiteten Bebauungsplanprojekte rangiert, hat es der Bebauungsplan 942 nicht einmal unter die letzte Prioritätengruppe 3 geschafft. Ähnliches gilt für die Prioritätenliste der Schulbauoffensive (M 95/2024). Im Haushalt 2024/35 sind für die Philipp-Holzmann-Schule bis einschließlich 2026 Planungsmittel in Höhe von 3,6 Mio.€ eingestellt. Auch wenn nach derzeitigem Stand für die Realisierung ab 2027 im Haushalt 0 € eingestellt worden sind, muss es aufgrund der Budgetierung der Planungsmittel eine umfangreiche Planung geben, die vorgestellt werden kann. Jedenfalls scheint nach dem derzeitigen Stand die angekündigte Fertigstellung der Philipp-Holzmann-Schule Ende 2027 illusorisch.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 40
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 1433 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
FDP Grüne SPD VOLT Linke BFF-BIG
Sitzung 42
OBR 7
TO I, TOP 17
Angenommen
a) Ziffer 4. der Vorlage NR 1433 wird abgelehnt. b) Dem Rest der Vorlage NR 1433 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff Grüne CDU BFF
Enthaltung:
FDP
Sitzung 40
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 10
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage NR 1433 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke BFF-BIG VOLT FRAKTION
Enthaltung:
CDU AFD
Sitzung 40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 14
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1433 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 9
Abgelehnt
a) Die Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1433 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 4. der Vorlage wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG AFD FRAKTION ÖkoLinX-ELF Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf Gartenpartei
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 13
Abgelehnt
a) Die Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1433 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 4. der Vorlage NR 1433 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Gartenpartei CDU Linke BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf

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