Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Mit Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 196 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 (§ 6477) - wurden die Stadtverordneten u.a. über die Kostensteigerungen für Unterrichtsräume informiert, welche zum Teil auf verändernde Mietverhältnisse zurückzuführen sind. Das seit mehreren Jahrzehnten bestehende Mietverhältnis des VHS Unterrichtszentrums in der Leipziger Str. 67 wurde vermieterseitig zum 01.08.2026 gekündigt. Zielsetzung des Magistrats ist die Sicherstellung der lebenslangen Teilhabe an Bildungs- und Fortbildungsangeboten für jedes Alter, die niedrigschwellig verfügbar und wohnortnah erreichbar sind. Diesem Auftrag kommt der städtische Eigenbetrieb Volkshochschule nach und bietet seine vielfältigen Angebote dafür in mehreren Unterrichtszentren sowie anderen einzelnen Räumen an, die sich im gesamten Stadtgebiet verteilen. Der Standort Bockenheim hat sich dabei auch auf Grund der langjährigen Standortpräsenz im Stadtteil und dem damit einhergehenden hohen Bekanntheitsgrad als sehr gut besuchter Standort etabliert. Der Stadtteil weist eine enorm hohe Bevölkerungsdichte auf und die VHS kann hier auch wegen seiner Einwohnerheterogenität eine Vielzahl an Zielgruppen ansprechen. Ein Standort im Stadtteil Bockenheim soll daher erhalten bleiben. Im Rahmen eines Marktsondierungsprozesses, bei dem synergetische Raumnutzungsmöglichkeiten mit potentiellen Partnern sowie die Verfügbarkeit von Bestandsliegenschaften der Stadt Frankfurt geprüft wurden, hat sich eine Mietfläche in der Gräfstraße 97 als sehr gut geeignet herauskristallisiert. Die Liegenschaft weist eine optimale Erreichbarkeit auf Grund ihrer direkten Lage an der U-Bahnhaltestelle "Bockenheimer Warte" auf, hält eine hohe Flexibilität in der Raumgestaltung und Nutzung vor und bietet allen Teilnehmenden einen barrierefreien Zugang. In diese Mietfläche lassen sich zum einen die Bestandskurse aus der Leipziger Straße 67 umziehen und zum anderen bietet sie den Raum für neue Kursformate und die Kompensation von Unterrichtsflächen, die aufgrund von Eigenbedarfen innerhalb der Schulen für die VHS nicht mehr nutzbar sind. Auf Grund der räumlichen Nähe zum Kulturcampus Bockenheim können hier Kooperationsmöglichkeiten optimal ausgeschöpft und Synergien für eine integrierte Raum- und Flächennutzung initiiert werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Wegfall des umfangreichen VHS-Angebots in und für Bockenheim und die umliegenden Stadtteile und damit auch Verringerung des Gesamtangebots der VHS aufgrund von fehlenden Räumen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Anmietung von Flächen am Standort Bockenheim, die zum einen eine Ersatzfläche für die in der Leipzigerstr. 67 ab 01.08.2026 wegfallenden Unterrichtsräume darstellen und zum anderen Kompensationsflächen für zunehmende Nutzungseinschränkung von Unterrichtsräumen in Schulen bieten. Hierfür wurde eine barrierefreie Mietfläche in der Gräfstraße 97 in Bockenheim mit 835m² gefunden.