Kinder, Jugend und Familie
Vorlagen
Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße
Antrag vom 27.09.2025, OF 769/11 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohnerinnen sowie von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße - die Sperrfläche auf der Bodenseestraße, um das Parken unmittelbar an der Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und besitzt keine Vorfahrt gegenüber der Bodenseestraße. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7483 2025 Die Vorlage OF 769/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel
Antrag vom 24.09.2025, OF 1745/1 Betreff: Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgendes Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Einrichtung einer "Kinderecke" beim Verein PX Sozialwerk gGmbH in ihrem Drop-In-Center mit einem Betrag von bis zu 5100 Euro aus seinem Budget. Begründung: Die PX Sozialwerk gGmbH engagiert sich seit 2015 für prostituierende Frauen und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet und bietet ein umfassendes Unterstützungsangebot, bestehend aus Begleitung, Beratung und Weiterbildung an. Zielgruppe sind vor allem Frauen, die in der Armuts- und Elendsprostitution tätig sind. Im Zentrum der Arbeit stehen Angebote, die es den Frauen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei ist das Ziel Empowerment und die Unterstützung bei der Integration und Teilhabe in der Gesellschaft. Die Arbeit stützt sich auf drei Säulen: Aufsuchende Arbeit, das Drop-In-Center und Sozialarbeit. Das Drop-In-Center bietet einen geschützten Raum, in dem die Frauen Unterstützung und Ruhe finden. Einige Frauen haben Kinder und bringen diese ins Drop-In-Center mit. Den Kindern fehlen oft Möglichkeiten zu spielen, kreativ zu sein und einfach mal Kind sein zu können. Deshalb sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Entwicklung der Kinder zu fördern und die Frauen gleichzeitig zu entlasten. Eine genaue Projektbeschreibung ist dem Antrag angefügt. Anlage 1 (ca. 306 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1745/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 434 2025 Die Vorlage OF 1745/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Verein" im gesamten Antragstext gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1880 Betreff: Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern Der Magistrat hat den Standort geprüft und kann im Bereich der Königsteiner Str. 130-132 keine weiteren Stahlabweiser auf dem Gehweg anbringen. Es handelt sich um einen Zufahrtsbereich für zwei Liegenschaften, der als Gehwegüberfahrt hergestellt ist. Die Flächen sind eindeutig geregelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104
Verkehrsberuhigter Bereich im Elmer Weg
Antrag vom 22.09.2025, OF 770/11 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Elmer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Elmer Weg soll in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Begründung: Der Elmer Weg wird fast ausschließlich von den Anwohnern des Elmer Wegs genutzt. Dem Weg kommt als Verkehrsweg keine besondere Bedeutung zu, sondern er erschließt nur die dort gelegenen Grundstücke. Der Weg wird von den Kindern und Familien als Freiraum genutzt. Kinder spielen dort auf der Straße gemeinsam. Der Elmer Weg ist sehr schmal und hat keinen Bordstein, sondern nur jeweils Schrammbords an den Seiten des Wegs. Die Straße wird üblicherweise als Fußweg genutzt. Bei einer Abstimmung der Anwohner haben sich alle Rückmeldungen positiv, mit nur einer Enthaltung, für die Umwandlung zu einem verkehrsberuhigten Bereich entschieden. Die Wahlbeteiligung lag bei über 70% der Haushalte. Vor allen Dingen ist den Bürgern der Schutz der Kinder und Fußgänger in dem Bereich sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7484 2025 Die Vorlage OF 770/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1877 Betreff: Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" Zu 1. Ja, die Brücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn Haltestelle "Wiesenau" führt, soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Zu 2. Das Bestandsbauwerk besteht aus einer Holzkonstruktion aus dem Jahr 1954. An der Holzkonstruktion wurden in der Vergangenheit mehrfach Holzbauteile ausgetauscht und beschichtet. Dennoch hat Holz eine eingeschränkte Lebensdauer. Die Holzkonstruktion ist insbesondere durch die Nähe zum Urselbach sowie durch die Vielzahl an Bäumen in der Umgebung einem feuchten Mikroklima ausgesetzt. Eine Verdunstung wird durch das Blätterdach der Bäume verhindert. Dies fördert negative Einflüsse für das Holz, beispielsweise einen Befall mit Pilzen und Schwämmen. Eine Instandsetzung wäre wirtschaftlich nicht darstellbar. Zu 3. Die neue Brücke ist als reine Stahlkonstruktion mit beidseitigem Füllstabgeländer geplant. Aus Gründen des Hochwasserschutzes entfällt die Mittelstütze im Bachbett. Die Breite zwischen den Geländern kann von derzeit 1,74 auf 3,00 Meter aufgeweitet werden. Zu 4. und 5. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und nach jetzigem Stand rund ein Jahr dauern. Durch den hohen Vorfertigungsgrad der Stahlkonstruktion ist die Bauzeit gegenüber einer örtlichen Herstellung vergleichsweise kurz. Zu 6. Während der Bauarbeiten ist ein Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau nicht möglich. Der Neumühlenweg parallel zur U-Bahn-Trasse wird ebenfalls gesperrt sein. Der Zugang zur U-Bahn-Station aus nördlicher Richtung (Riedberg, Mertonviertel) kann während der Bauarbeiten erhalten werden. Für den Fuß- und Radverkehr werden umfangreiche Umleitungsbeschilderungen aufgestellt. Der Magistrat wird außerdem die betroffenen Schulen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Schulweg gezielt unterrichten. Zu 7. Ein Neubau der Brücke ist aufgrund der derzeitigen technischen Vorgaben nicht in derselben Optik möglich. Hierzu zählt beispielsweise, dass Geländerfüllstäbe wegen der Gefahr des Überkletterns nicht horizontal verlaufen dürfen, was aktuell noch der Fall ist. Zu 8. Die Pläne für den Neubau der Brücke können dem Ortbeirat zu gegebener Zeit vorgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1233
E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1867 Betreff: E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen Bevor der Magistrat auf die konkrete Fragestellung eingeht, verweist er auf die vorherigen Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Darin wurde das weitere Verfahren zum Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ausführlich beschrieben. Zentrale Aspekte aus diesen Stellungnahmen und dem Schreiben sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140)) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten sowie halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt am Main soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer ersten Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und sieben Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Die bisherigen Erfahrungen hat die Stadt ausgewertet und zur weiteren Planung eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den kommenden Jahren sukzessive ergänzt werden. Festgelegte und veröffentlichte Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt zu gegebener Zeit bekannt geben. Die dynamische Weiterentwicklung des Themas Elektromobilität wird künftig eine ständige Anpassung der städtischen Strategien erfordern. Für den Einbau von Ladeanschlüssen in Bordsteinen gibt es bisher noch keine Anträge von Betreibern, die dieses System im Stadtgebiet umsetzen wollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7120
Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1848 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Generell stellen Schmierereien und Graffiti eine Sachbeschädigung (gemäß § 303 StGB) dar. Die Zuständigkeit liegt bei der Landespolizei. In der Regel sind die Behörden zur Identifikation der Täter:innen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Trifft die Stadtpolizei Sprayer:innen bei ihrer Tat an, werden strafrechtliche Maßnahmen im Erstzugriff getätigt. Schmierereien an städtischen Bauwerken oder Einrichtungen (beispielsweise Verkehrszeichen oder Beleuchtungsmaste) werden von der Stadtpolizei oder von Bürger:innen (beispielsweise über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt fragt mich) an das jeweils zuständige Amt gemeldet, das sich dann um die Entfernung beziehungsweise Reinigung des Gebäudes kümmert. Dabei werden verfassungsfeindliche oder beleidigende Schmierereien mit besonders hoher Prioriät entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865
Landwehrgraben
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1842 Betreff: Landwehrgraben Zur Sicherung vor Räubern, Dieben und Raubrittern entstanden im Mittelalter, Ende des 14. Jahrhunderts, die so genannten Landwehren, das sind Gräben unterbrochen durch Gebüsch aus miteinander verschlungenen Dornenhecken die den möglichen Angreifern das Leben schwerer machen sollten. Ende des 18. Jahrhundert begann allmählich der Abbau und Verfall dieser Anlagen. Der ehemalige Landwehrgraben in Eschersheim ist kein natürliches Gewässer, hat kein Einzugsgebiet und führt nur bei Regenwetter Wasser. Sicherlich trägt die Offenlegung und Renaturierung der Gewässer erheblich zum Klimaschutz bei. Im Fall des Landwehrgrabens aber, sind die Kosten im Verhältnis zum Nutzen nicht optimal. Deshalb sieht der Magistrat zur Zeit von einer Umsetzung der Maßnahme ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6992
Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1844 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Die Planung und Anordnung der Maßnahme ist abgeschlossen. Die eigentliche Umsetzung wird aufgrund von erforderlichen Tiefbauarbeiten im Rahmen des Gesamtleitungs- und Trassenplans voraussichtlich frühestens im 3. Quartal 2026 erfolgen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946
Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke
Antrag vom 27.09.2025, OF 773/11 Betreff: Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke Vorgang: OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben zu prüfen und umzusetzen. Die Maßnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen entstandenen Fahrbahnschäden im Bereich der Omegabrücke. Dabei wird der Magistrat gebeten, die tatsächliche Pflegezuständigkeit für diesen Abschnitt zu klären und transparent darzulegen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen mit dem WSA Main (Aschaffenburg Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) des Bundes. Aus Sicht des Ortsbeirats liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit des Weges - unabhängig von Eigentumsfragen - bei der Stadt Frankfurt, sofern die Pflege und Unterhaltung delegiert wurde. Begründung: Der genannte Radweg liegt vollständig auf Frankfurter Gemarkung und wird täglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen Frankfurt und Maintal. Die Wegführung ist Teil eines überörtlichen Radverkehrsnetzes und erfüllt eine wichtige verbindende Funktion. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maßnahmen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) unkompliziert umgesetzt, was auf eine faktische Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle Einschätzung des Magistrats, wonach ausschließlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zuständig sei, erscheint vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat bittet daher um eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung, der Verkehrssicherheit und der bisherigen Praxis. Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der Wegbeschaffenheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere geeignete Maßnahmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7487 2025 Die Vorlage OF 773/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern
Antrag vom 07.10.2025, NR 1396 Betreff: Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das zum Ziel hat die Finanzkompetenz von Frauen und insbesondere von jungen Frauen zu fördern. Frauen sollen in ihrer Finanzkompetenz gefördert und für die Themen lebenslange Finanzplanung und Altersvorsorge sensibilisiert werden, um drohender Altersarmut und finanziellen Abhängigkeiten vorbeugen und entgegenwirken zu können. Das Konzept soll zum einen die Problemlagen von Frauen im Bereich Finanzen und den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Weiter sollen Fragen der Berufs- und Lebensplanung, Berufsbilder und Einkommensperspektiven für junge Frauen ebenso enthalten sein, wie Fragen der lebenslangen Finanzplanung und Altersvorsorge. Das Konzept soll zielgruppengerechte Kampagnen, verschiedene Möglichkeiten der Vermittlung von Informationen und Angeboten erörtern. Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, wie bspw. der Frankfurt School of Finance & Management sind in die Konzeptentwicklung mit einzubeziehen. Es gibt eine Vielzahl von dienstleistenden Organisationen, Finanzberatungen, Banken und Finanzunternehmen. Auch die Expertise von Onlineangeboten und Onlineformaten, Influencer*innen, Podcasts etc. können zur Erstellung des Konzepts mitbedacht werden. Die Informationen und Angebote sollen in einem Internetauftritt zusammengetragen und übersichtlich dargestellt werden. Sie sind alle drei Jahre zu überarbeiten und zu aktualisieren. Der Internetauftritt soll zielgruppengerecht bekannt gemacht und beispielsweise über Werbung im ÖPNV gestreut werden. Begründung: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 46 Prozent weniger Rente als Männer. Damit ist die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen hierzulande so groß wie in sonst keinem anderen europäischen Industrieland. Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren liegt momentan fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen; von Altersarmut sind demnach also besonders Frauen verstärkt betroffen. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf schlechtere und ungleiche Bezahlung, aber auch auf längere Teilzeitarbeit sowie Unterbrechungen im Erwerbsleben, was sich besonders in späteren Jahren stark auf das Leben von Frauen auswirkt. Denn während in Deutschland mittlerweile zwar drei von vier Frauen erwerbstätig sind, arbeiten noch immer vor allem Mütter in Teilzeit. Auch verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer in gleicher Anstellung. Darum muss die Politik alles daransetzen, nicht nur die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen, sondern Frauen auch stärker auf Angebote zur lebenslangen Finanzplanung sowie Altersvorsorge hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass sie sich möglichst früh ausreichend informieren und somit anschließend aufgeklärte Entscheidungen treffen können. Die Stadt Frankfurt steht in der Pflicht, Frauen zu unterstützen und ihnen bei der Bekämpfung der drohenden Altersarmut zu helfen. Wichtig ist hierbei besonders, niedrigschwellig Informationsangebote zu schaffen, aktiv auf Frauen zuzugehen sowie Aufklärung zu betreiben und somit Hemmnisse bei der Informationsbeschaffung abzubauen. Gerade auch Onlineformate wie Finanz-Influencerinnen bieten hier die Möglichkeit, auch ein jüngeres Publikum gut und einfach mit Informationsangeboten anzusprechen und zu versorgen. Studien und Umfragen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es gerade junge Frauen sind, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Diesem Bedarf soll das Informationsangebot gerecht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Ringer und Dr. Kube dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Beschlussausfertigung(en): § 6781, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-4
Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen
Antrag vom 18.09.2025, OF 1529/5 Betreff: Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen Vorgang: OM 5619/24 OBR 5; ST 1649/24 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat zeitnah einen Vorschlag zur Neukonzeption des Waldspielparks Scheerwald vorzulegen, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024 (ST 1649) angekündigt. Dieser Vorschlag sollte auf der Grundlage der Bedarfserhebung entwickelt werden und die Anregungen des Ortsbeirats sowie der Kinderbeauftragten für Oberrad berücksichtigen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich mit der Vorlage OM 5619 intensiv mit der Verbesserung des Waldspielparks Scheerwald beschäftigt und den Magistrat gebeten, konkrete Maßnahmen umzusetzen, wie z. B. die Erneuerung maroder Bänke, die Installation von Basketballkörben und Fahrradständern, die Modernisierung der Minigolfanlage, die Aufstellung einer Pumptrack- und Seniorenfitnessanlage, die Prüfung einer Laufbahn und die Wiederherstellung der Tischtennisplatten. Seit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024 ist jedoch ein weiteres Jahr verstrichen, ohne dass Informationen über die Erstellung einer Neukonzeption oder einen Zeitplan für deren Umsetzung vorliegen. Der Scheerwald verkommt zusehends. Eine zeitnahe Vorlage des Vorschlags ist dringend erforderlich, damit der Ortsbeirat die Planungen konstruktiv begleiten, notwendige Maßnahmen priorisieren und die Interessen der Kinder, Anwohnerinnen und Anwohner sowie weiterer Nutzerinnen und Nutzer des Waldspielparks angemessen berücksichtigen kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5619 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7589 2025 Die Vorlage OF 1529/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken
Antrag vom 07.10.2025, NR 1398 Betreff: Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll im Kinder- und Jugendtheater bzw. in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo das Projekt Kulturlotsen (wie z. Bsp. in Karlsruhe) einrichten. Bei diesem Projekt besuchen kulturbegeisterte Ehrenamtliche im Tandem mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren Kultureinrichtungen. Im Rahmen des Projektes müssen gesucht werden: a) Kooperationspartner (Museen, Theater, Oper etc.), die bereit sind, die Kulturlotsen und ihr Tandem (Kind, Jugendliche) kostenfrei ihre Kultureinrichtung besuchen zu lassen. b) Kulturbegeisterte Ehrenamtliche, die durch persönliche Gespräche, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses etc. ausgewählt werden und eine entsprechende Schulung/Feedbackgespräche erhalten. c) Familien, mit Kindern und Jugendlichen, die sonst nicht die Möglichkeit haben Theater, Museen oder andere Kultureinrichtungen zu besuchen und Interesse daran haben, an dem Projekt teilzunehmen. d) Finanzielle Förderer für das Projekt. Das Konzept der Kulturlotsen passt hervorragend zu den Zielen des geplanten Kinder- und Jugendtheaters und kann dieses bei seiner kulturpädagogischen Arbeit bereits im Vorfeld unterstützen. Insofern ist es sinnvoll, bereits schon jetzt, mit der Umsetzung der Kulturlotsen in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo zu beginnen, damit das Projekt bereits läuft, wenn das Kinder und Jugendtheater voll in Betrieb geht. Begründung: Kunst und Kultur ermöglichen vor allem Kindern und Jugendlichen die Welt und ihr Lebensumfeld aus neuen Blickwinkeln zu betrachten, das eigene Verhalten zu reflektieren, neue oder unbekannte Sichtweisen einzunehmen und sich vor allem mit komplexen und gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Kulturelle Teilhabe ist deshalb gerade für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Allerdings ist diese durch Sprachbarrieren, fehlende finanzielle Mittel oder andere schwierige Lebensumstände oft nicht möglich. Das Projekt Kulturlotsen soll das ändern und damit jedem Kind oder Jugendlichen - zusammen mit ihrem Paten - ermöglichen, Kultureinrichtungen in Frankfurt zu besuchen. Die Kulturlotsen können die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihnen mit ihrer Lebenserfahrung zur Seite stehen und sie vielleicht auch für Kultur begeistern. Gleichzeitig lernen sie durch die Kinder und Jugendlichen neue Sichtweisen kennen. Das Projekt bzw. die Kultur verbindet Generationen und darüber hinaus auch verschiedene Nationen und schafft Verständnis füreinander. In Karlsruhe gibt es das Projekt "KulturLotsen" mit einer Unterbrechung bereits seit 2011. Es könnte als Modell für Frankfurt herangezogen werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und AfD (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6817, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4
Haushalt 2026 Investitionen in die Zukunft: Offene Kinder- und Jugendarbeit sicherstellen
Antrag vom 22.11.2025, OF 1379/6 Betreff: Haushalt 2026 Investitionen in die Zukunft: Offene Kinder- und Jugendarbeit sicherstellen Der Magistrat stellt 26 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Haushalt ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 43 2025 Die Vorlage OF 1379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Industriestraßen Seckbach
Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist bestrebt der Anregung zu entsprechen und prüft derzeit die angegebenen Straßen, um Art und Umfang sowie den Zeitaufwand für straßenbauliche Maßnahmen abzuschätzen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090
Satzung Kindertagespflege
Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 137 Betreff: Satzung Kindertagespflege Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4701 (NR 907) 1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Ziel ist der weitere Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Kinderbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main und Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in Frankfurt am Main (Tagesfamilien Frankfurt). Die Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen hat sich besonders in den letzten Jahren weiterentwickelt und für einen Teil der Frankfurter Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten zu einem qualitativ verlässlichen und gleichrangigen Betreuungsangebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen etabliert. Die Vergütung (laufende Geldleistung) der Kindertagespflegepersonen erfolgt nach § 23 SGB VIII. Die städtische Geldleistung wurde zuletzt zum 01.01.2024 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701) rückwirkend erhöht. Mit Inkrafttreten der Satzung wird die grundlegende Systematik der Vergütung für die Kindertages- pflegepersonen und der Kostenbeitrag für die Erziehungsberechtigten neu geregelt. Damit werden Anreize geschaffen, um weitere geeignete Kindertagespflegepersonen für passgenaue Betreuungsangebote akquirieren und halten zu können. Ebenso wird für die Erziehungsberechtigten die Inanspruchnahme von Kindertagespflege zukünftig mit den gleichen Kosten verbunden sein wie die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung. Es ist nicht notwendig und nicht sozial gerecht, dass Kindertagespflegepersonen Zuzahlungen von den Erziehungsberechtigten verlangen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in der Stadt Frankfurt am Main führen, im Vergleich zu den Vorjahren, zu einer Steigerung der laufenden Geldleistung pro Kindertagespflegeperson von 30% bis 53% (je nach Anzahl der betreuten Kinder). Wesentliche Bausteine der Erhöhung der Geldleistung wurden bereits durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, vorweggenommen (Zwischenphase): • Abschaffung der Degression • Erhöhung des Anerkennungsbetrages • Erhöhung des Sachaufwandes aufgrund der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Neukalkulation nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren VG Frankfurt am Main 19.06.2024 - 11 K 4121/23.F Diese Verbesserungen sind bereits rückwirkend zum 1.1.2024 in den laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen berücksichtigt. Die Satzung systematisiert nunmehr die Berechnung der laufenden Geldleistung nach neuen Grundsätzen. Die Satzung sieht weitere grundlegende Bausteine vor: · Stundengenaue Berechnung für eine leistungsgerechte Vergütung der Betreuungsleistung · Grundpauschale und ein kindbezogener Zuschlag für die Vor- und Nachbereitungszeit · Pauschale pro Kind für mittelbare pädagogische Tätigkeiten · Neuregelung der Rand- und Nachtzeitenbetreuung · Besondere Anerkennung des höheren Qualifizierungsumfangs (Grund- und Anschlussqualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)) · Anpassung der Kostenbeiträge in Kindertagespflege an die Elternentgelte für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main B. Alternativen keine C. Lösung Inkrafttreten der Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung). Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen, die Kinder aus Frankfurt am Main betreuen, wird ab Inkrafttreten der Satzung stundengenau und damit leistungsgerecht vergütet. Die laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Erstattung eines leistungsgerecht ausgestalteten Beitrages zur Anerkennung der Förderleistung sowie die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand. Die Stadt Frankfurt am Main vergütet die Betreuung in Kindertagespflege in monatlichen Pauschalen, die das Qualifizierungsniveau, die wöchentliche Betreuungsdauer und die Anzahl der betreuten Kinder berücksichtigen. Die Kindertagespflegepersonen bieten den Erziehungsberechtigten verlässlich die vereinbarte Stundenzahl als Regelbetreuung an. Für die Vor- und Nachbereitungszeit erhält jede Kindertagespflegeperson eine monatliche Grundpauschale und einen Zuschlag pro betreutem Kind. Die Vor- und Nachbereitungszeit berücksichtigt die zum Betrieb einer Kindertagespflegestelle gehörenden Tätigkeiten, wie z.B. Einkaufen, Waschen, Putzen, Aufräumen, Kochen. Mittelbare pädagogische Tätigkeiten werden mit einer Pauschale pro Kind zusätzlich berücksichtigt. Dazu zählen: Elterngespräche, Dokumentation und Qualitätssicherung (z.B. Entwicklungstagebuch führen), Vor- und Nachbereitung von pädagogischen Aktivitäten, z.B. Sprachförderung, Übergänge gestalten. Um die Attraktivität der Betreuung in den Randzeiten zu steigern, werden zukünftig die Randzeiten mit einem 50%igen Aufschlag auf die laufende Geldleistung vergütet. Für die Betreuung über Nacht werden die Hälfte der Stunden vergütet. Seit 2024 werden neue Kindertagespflegepersonen auf Grundlage des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches (QHB) qualifiziert. Das erhöhte Qualifizierungsniveau soll auch den bereits tätigen Kindertagespflegepersonen über die Teilnahme an einer Anschlussqualifizierung sukzessive ermöglicht werden. Dafür ist eine zusätzliche Vergütung pro Betreuungsstunde vorgesehen. Kindertagespflegepersonen, die eine Qualifizierung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) besucht haben, erhalten für die Dauer der Gültigkeit der Qualifizierung eine monatliche Pauschale pro Kind. Die Kostenbeiträge für die Erziehungsberechtigten in Kindertagespflege werden denen in Kindertageseinrichtungen angepasst (Halbtagsplatz, Dreiviertelplatz und Ganztagsplatz): für den Ganztagsplatz (7 bis 10 Stunden) 198 € * für den Teilzeitplatz oder Zwei-Drittel-Platz (4,5 - 7 Stunden) 158 € * für den Halbtagsplatz (bis 4,5 Stunden) 138 € * * zuzüglich Verpflegungspauschale Die Verpflegungspauschale wird für alle Kinder von 0-14 Jahren erhoben. Die Verpflegungspauschale wird für die Kindertagespflege ebenfalls entsprechend der Verpflegungspauschale in Kindertageseinrichtungen erhöht. Die Entgeltfreiheit für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt nach Beschluss der Stadtverordneten vom 11.05.2023, § 3273 (M 44) bleibt von den Regelungen in der Satzung unberührt. Kindertagespflege ist eine selbständige Tätigkeit. Zur Anpassung der Geldleistung erfolgt alle 2 Jahre eine Überprüfung. Konkret soll der Anerkennungsbetrag (Anlage 2 Geldleistungsübersicht, Spalte 1) alle zwei Jahre entsprechend den Entwicklungen des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Hessen fortgeschrieben werden. Die Pauschale für den Sachaufwand (Anlage 2 Geldleistungsübersicht, Spalte 2) soll alle 2 Jahre entsprechend den Entwicklungen des Mietspiegels für die Stadt Frankfurt am Main fortgeschrieben werden. Die Anpassungen erfolgen erstmals zum 1. Januar 2027. Maßgeblich sollen die zum 30. Juni des Vorjahres gültigen Werte im Vergleich zu den Werten zwei Jahre zuvor sein. Veränderungen der laufenden Geldleistung werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt. D. Kosten Die durch die Anhebung der Geldleistung entstehenden jährlichen Mehrkosten sind im Haushaltsplan 2026 und in den Haushaltsansätzen für die Folgejahre berücksichtigt. 1. Investitionsbedarf: keiner 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Ab 2026, eine Fortschreibung der Ansätze ist vorgesehen. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten: keine c) Kapitalkosten: keine 5. Jahreserträge: Durch die Anpassung der Verpflegungskosten kommt es zu einer geringfügigen Erhöhung der Erträge. 6. Leistungen Dritter: Landesmittel gesamt: ca. 4,1 Mio. € Die Landesmittel erhöhen sich durch die Inanspruchnahme der Landesmittel für die Qualifizierung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan um ca. 140.000 €. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - Anlage 1_Kostenbeitrag (ca. 198 KB) Anlage 2_Geldleistung (ca. 397 KB) Anlage 3_Geldleistung_HH_EB (ca. 414 KB) Anlage _Kindertagespflegesatzung (ca. 25 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.09.2025, NR 1370 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 257 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 131 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 179 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 172 Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 101 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 118 Vortrag des Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Antrag vom 13.03.2024, NR 907 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme) AfD (M 137 = Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes, NR 1370 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR die Vorlage 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 137 = Annahme, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 137 = Ablehnung, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 137 und NR 1370 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6831, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-4
Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend
Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1271 entstanden aus Vorlage: OF 895/3 vom 08.06.2025 Betreff: Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend Vorgang: V 265/21 OBR 3; ST 2215/22 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die in der Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2215, erwähnten Maßnahmen in den Kinderbetreuungseinrichtungen mittlerweile abgeschlossen sind. Weiterhin wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: a) Gibt es für die Kinderzentren Gellertstraße und Hartmann-Ibach-Straße mittlerweile einen Sanierungsplan und eine für die Komplettsanierung erforderliche Auslagerungsmöglichkeit? b) Sind weitere Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen dazu gekommen? Wenn ja, welche? c) Wie erfolgt die Überwachung der in städtischen Gebäuden bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Blick auf erforderliche Sanierungen, Instandhaltungen und Modernisierungsmaßnahmen? Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass bei der Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" ein jahrzehntelanger Sanierungsstau entstanden ist und die "Rote Eule" nicht auf der Liste der o. g. Stellungnahme aus 2022 erscheint, fühlt sich der Ortsbeirat veranlasst, hierzu eine Anfrage zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2215
Das Grünflächenamt stellte kürzlich mit der Umweltdezernentin eine Plakatkampagne unter dem Motto „Grün=Wert Frankfurt.
Frage vom 30.10.2025, F 3539 Das Grünflächenamt stellte kürzlich mit der Umweltdezernentin eine Plakatkampagne unter dem Motto "Grün=Wert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" vor, die auf die positive Bedeutung der Frankfurter Parks und Grünanlagen hinwies. Die Plakate erinnern viele Bürger optisch an Wahlplakate der Grünen. Für diese Plakatkampagne wurden 60.000 Euro an Steuergeld ausgegeben. In der FAZ vom 16.10.2025 wurde schon von einem "politischen Flurschaden" gesprochen, der durch diese Kampagne entstanden sei. Ich frage den Magistrat: Wie positioniert sich der Magistrat zu diesen Vorwürfen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleg:innen! Stadtgrün wird vielfach als selbstverständlich wahrgenommen, obwohl es zunehmend unter Druck steht, etwa durch Klimawandel, Nachverdichtung und konkurrierende Nutzungsinteressen. Schutz, Pflege und Wertschätzung urbaner Grünflächen sind daher zentrale Zukunftsaufgaben, die von der Stadtverordnetenversammlung in verschiedenen Beschlüssen, zuletzt in Zusammenhang mit Stadtbäumen, Antrag NR 1323 vom 13. August 2025, an den Magistrat adressiert wurden. Die "Grün=Wert"-Kampagne greift diesen Auftrag auf und verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Stadtgrüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Das Thema Wert des Grüns wird im Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen seit mehr als einem Jahr kontinuierlich fachlich bearbeitet und ist Bestandteil zahlreicher Redebeiträge, Projekte und Veranstaltungen, beispielsweise auch im Rahmen der Frankfurt-Green-City-Soiree mit dem Nachhaltigkeitsforum am 18. Februar 2025 unter dem Titel "Der Wert des Grüns - Biodiversität in Frankfurt". Darüber hinaus wurde eine repräsentative Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Parks und Grünanlagen durchgeführt. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem Bürgeramt Statistik und Wahlen auf Grundlage der am 21. Februar 2025 beschlossenen Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachberufsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am Main entwickelt. Die Plakatkampagne ist ein weiterer Baustein einer langfristigen, fachbezogenen Kommunikationsstrategie, nicht jedoch Teil einer parteipolitischen Positionierung. Sie bündelt die fachlichen Aktivitäten verschiedener Ämter und Stabsstellen des Dezernats unter einem einheitlichen Dach beziehungsweise Label, um die Arbeit der Verwaltung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die Plakatkampagne und die anschließende Etablierung der Dachmarke und Kommunikationsstrategie wurden im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den städtischen Vergaberichtlinien ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 12. Juni. Den Zuschlag erhielt die Agentur "4 für Texas", die die Visualisierung in den darauffolgenden Wochen weiter ausgearbeitet hat. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung am 30. September hat bedauerlicherweise dazu geführt, dass im politischen Raum vornehmlich Farbgestaltung und Kosten diskutiert wurden und den inhaltlichen Aussagen und Zielsetzungen leider weniger Beachtung geschenkt worden ist. Die Gestaltung und inhaltliche Ausrichtung der Kampagne entsprechen der sachlichen, fachbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Frankfurt am Main. Sprache und Farbwahl sind thematisch begründet und orientieren sich an thematisch passenden Naturtönen und sind nicht an parteispezifische Gestaltungsmerkmale angelehnt. Beispielsweise sind Dienstkleidung und Dienstfahrzeuge des Grünflächenamts im gleichen Farbton gehalten. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umwelt- und Klimaschutzbelange, nicht die Beeinflussung politischer Meinungsbildung. Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen ist als Absenderin klar erkennbar. Die Kosten der Plakatkampagne setzen sich aus dem Agenturhonorar für die Ausarbeitung und Umsetzung (17.200 Euro netto) sowie den technischen Aufwendungen und Produktionskosten über die Restflächenvermarktung (42.163,76 Euro) zusammen. Insgesamt wurden für die Plakatkampagne also rund 60.000 Euro verausgabt. Der Vollständigkeit halber sei hier angemerkt, dass die bereits angesprochene übergreifende Kommunikationsstrategie für die Weiterentwicklung zur Dachmarke, die bis Sommer 2026 beauftragt ist, aktuell mit 7.680 Euro netto veranschlagt ist. Für die Entwicklung der Kreatividee zum "wahren Luxus" beziehungsweise die Nutzung der Parks als Markenbotschafter, welche über die nächsten Jahre Bestand haben soll, sind 15.080 Euro netto angefallen. Zusätzlich sind in diesem Kontext kleinere Produkte wie T-Shirts entstanden, wodurch Produktionskosten in Höhe von 2.108,53 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Die kumulierten Kosten für die Plakatkampagne und die Kommunikationsstrategie entsprechen 0,14 Prozent der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, welche sämtliche Mittel umfassen, die dem Dezernat X im Jahr 2025 insgesamt für seine Arbeit und für die Aufgaben seiner Dienststellen zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Plakatkampagne alleine entsprechen 0,1 Prozent dieser Aufwendungen. Angesichts der Wichtigkeit des Erhalts städtischen Grüns und der gleichzeitigen Verletzlichkeit - sei es durch mutwillige Vergiftungen von Stadtbäumen, illegale Müllablagerungen im Wald oder Flächeninanspruchnahme durch Infrastrukturprojekte, Auslagerungsflächen oder Wohnungsbau - handelt es sich hierbei im Verhältnis zum Budget und im Verhältnis zu vergleichbaren Kampagnen um einen sinnvoll eingesetzten Beitrag. Danke! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke, Frau Stadträtin! Es sind sechs Zusatzfragen möglich, diese Zahl ist schon ausgeschöpft. Die erste Zusatzfrage stellt Herr Schwander. Bitte schön! Stadtverordneter Yannick Schwander, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Erläuterungen! Allerdings sprachen Sie bei den Aufwendungen immer von Nettozahlen, deshalb die Frage: Wie sind die Bruttozahlen? Gibt es Dinge, die wir nicht wissen? Deshalb würde ich gerne die gesamten Summen genannt bekommen. (Zurufe) Lassen Sie mich ausreden. Wie sind die Bruttozahlen oder gibt es Dinge, bei denen wir nicht wissen, dass die Stadt teilweise die Mehrwert- oder Umsatzsteuer nicht zu zahlen hat? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Ich kann Ihnen die Bruttozahlen nicht aus dem Kopf nennen, Sie müssen halt jeweils 19 Prozent draufrechnen. (Zurufe) Nein, die Zahlen sind die Nettozahlen. (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Eberz. Bitte schön! Stadtverordnete Julia Eberz, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Der Kollege Amann vermutet ja, dass das Logo des Umweltdezernats versehentlich auf die Plakate gekommen ist. Wie schätzen Sie das ein: Ist das Foto des Oberbürgermeisters versehentlich auf das Cover des neuesten Flyers der Stadtbibliothek gekommen? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Ich kenne den Flyer nicht, das kann ich nicht beurteilen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Wehnemann. Bitte! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Vielen Dank! Netto, brutto, das ist natürlich schwer zu rechnen, das muss man der CDU auch mal nachsehen. (Zurufe) Ansonsten könntet ihr, um den Hausfrieden zu wahren, euch vielleicht vorstellen, eine alternative Plakatkampagne zu entwerfen: in schönem Grau, in der Einfachheit eines CDU-Plakats - weil das Design nun wirklich kein Hexenwerk ist -, und dort unsere schönen Asphaltflächen herausstellen, vielleicht auch eine Autolawine, ein bisschen Parkplatz und ein bisschen Stau, damit die CDU, die FDP und die AfD auch was davon haben? Die Fotos zu machen, kann ja nicht viel kosten, das ist bestimmt einfach zu haben, und das CDU-Design kann ich euch schicken. Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) So eine Plakatkampagne kommt sicherlich nicht aus dem Umweltdezernat, aber wer weiß, vielleicht nimmt ja jemand die Idee mit. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Yilmaz. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Es werden 60.000 Euro aus dem Budget des Dezernats Klima, Umwelt und Frauen ausgegeben. Es gibt so viele Schüler:innen, die ohne Frühstück zur Schule gehen. Es gibt einen großen Bedarf an Mittagessen, da die Familien der Kinder sich dieses manchmal nicht leisten können, und auch die Frauenhäuser sind in einem desolaten Zustand. An diesen Stellen braucht es viele Informationen und Investitionen. Warum also stecken Sie gerade vier Monate vor der Wahl 60.000 Euro in Plakate? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Es steht außer Frage, dass es viele wichtige Projekte in der Stadt gibt, die die Stadtregierung angeht und in die sie unterschiedliche finanzielle Mittel steckt. Es steht auch außer Frage, dass Sie wichtige Themen angesprochen haben, aber nichtsdestotrotz gehören natürlich auch die Information und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für gewisse Themen - in meinem Fall geht es um den Wert des Stadtgrüns - zum Aufgabenbereich. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat jetzt Herr Stadtverordneter Ritter das Wort. Bitte! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: (Zusatzfrage) Vielen Dank! Wir haben jetzt sehr viel über Details gesprochen, deswegen frage ich einfach noch mal ganz direkt: Ist Ihnen bewusst, dass viele Menschen in unserer Stadt diese Plakatkampagne mit Plakaten von Bündnis 90/Die Grünen verwechseln, und war das bei der Planung jemals ein Thema bei Ihnen im Haus? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Ich kann gerne noch mal wiederholen, was ich bereits gesagt habe: Ich glaube, die Absenderin - das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen - ist auf jedem Plakat klar erkennbar. Die visuelle Gestaltung orientiert sich am thematischen Inhalt der Plakate, von daher sehe ich da keine Verwechslungsgefahr. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Müller. Bitte! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Noch eine weitere, ganz einfache Frage: Würden Sie die gleiche Kampagne genauso noch mal wiederholen, oder findet aufgrund der ganzen Diskussionen, die diese Plakate ausgelöst haben, eine kritische Reflexion statt, da das Ganze von der erwünschten und richtigen Intention von dem, was man mit solchen Plakaten erreichen will, ablenkt? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Wie ich in meiner Antwort bereits gesagt habe, hat der Zeitpunkt der Veröffentlichung leider dazu geführt, dass zumindest im politischen Raum die Inhalte nicht so diskutiert worden sind, wie ich mir das gewünscht hätte. Von daher ist die Antwort, dass ich mir sehr wünschen würde, dass wir über die Inhalte diskutieren und über den Wert des Stadtgrüns, über den Wert unserer Grünanlagen, Bäume und des Stadtwalds und dass wir eben nicht über Farbgestaltung und Farbtöne sprechen. (Beifall) Aktuelle Stunde zu den Fragen Nr. 3534, Nr. 3535 und Nr. 3539 Stadtverordneter Yannick Schwander, CDU: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es vorhin schon gehört, für den Magistrat gilt Neutralitätspflicht und wer dieses Gebot verletzt, der muss mit Kritik rechnen und - das betone ich jetzt - es lag ganz gewiss nicht am Zeitpunkt der Kampagne, dass es diese Kritik gab. Wer diese Pflicht nicht nur verletzt, sondern in unseren Augen parteipolitisch und wahlkampftaktisch übergeht, der kann sich auch nicht auf die Position zurückziehen, dass eben zufällig auch alle Pflanzen oder viele Pflanzen grün sind. Das ist nun wirklich absurd. (Beifall) Heute kam noch ein weiterer Kritikpunkt hinzu, denn heute haben wir keine korrekten Zahlen erhalten, nach denen wir gefragt haben. Wir wissen nicht, sind die Zahlen, die vorgestellt wurden, vollständig oder nicht, aber das gehört zum Gesamtlagebild dazu. Und auch diese Kritik müssen Sie aushalten, Frau Dezernentin. Wer davon überzeugt ist, dass Grünflächen und Parks einen Mehrwert bieten - und ich glaube, das sind wir alle in diesem Haus -, der braucht doch eine solche Kampagne eigentlich überhaupt nicht. Die letzte Umfrage hat das bewiesen. Die Menschen in Frankfurt sind zufrieden mit ihren Grünflächen. Für was braucht es dann eine solche Kampagne? Deshalb bleibt es dabei: Diese Kampagne hatte nur einen Zweck, und zwar einen vorgezogenen Wahlkampf für die Partei der Grünen auf Kosten der Steuerzahler. (Beifall) Was soll denn jetzt das Ziel gewesen sein, die Attraktivität von Parks und Grünflächen herauszustellen? Das sehen doch die Frankfurter, das wissen doch die Frankfurter, wir sehen das doch an jedem Tag, wie diese Grünflächen genutzt werden, dafür braucht es keine Kampagne. Soll das Ziel der Kampagne gewesen sein, Spielplätze in den Fokus zu stellen? Das ist richtig und wichtig, denn die Frankfurter Familien lieben ihre Spielplätze. Vor allem lieben sie sie, wenn sie diese modern, saniert und in einem guten Zustand vorfinden. Vielleicht wäre ein Teil des Geldes - es ist nicht viel - besser in die Spielplätze investiert gewesen als in Kampagnen mit Plakaten und im Internet. (Beifall) Das sollten Sie angehen, nicht weitere Plakate drucken und hängen, nicht große Kampagnen auf Citylight-Postern und sonst was machen. Die Frankfurterinnen und Frankfurter brauchen keine Nachhilfe für ihr Gefallen an Grünflächen und Parks. (Zurufe) Ziel dieser Werbung war es - egal wie die Betroffenheitsbeauftragten bei den GRÜNEN jetzt auch brüllen - Werbung für die Partei der Grünen zu machen und das ist eines Magistrats nicht würdig. (Beifall) Wir müssen auch sagen, dass diese Kritik, auch wenn das immer so behauptet wird, nicht nur aus einer Richtung kommt, sie kommt von allen Menschen, die mit offenen Augen durch Frankfurt laufen und sagen, das geht so nicht, das können wir nicht verstehen, das finden wir auch nicht richtig. Dafür wollen wir unsere Steuerzahler nicht finanziert wissen. Deshalb können wir zum Schluss auch nur sagen. Wir wissen, hier läuft aus dem Umweltdezernat eine Kampagne nach der anderen, es gibt jetzt schon wieder eine neue. Zum Schluss ist deshalb festzustellen: Sie sind wohl nicht nur die Umwelt- und Frauendezernentin, Frau Zapf-Rodriguez, Sie sind anscheinend auch die Kampagnendezernentin der Stadt Frankfurt. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat das Wort für die SPD-Fraktion Herr Stadtverordneter Witsch. Bitte schön! Stadtverordneter Simon Witsch, SPD: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren war es ein paar Mal der Fall, dass wir möglicherweise als SPD oder auch unser ehemaliger Oberbürgermeister die ein oder andere Kritik haben einstecken müssen, was die Öffentlichkeitsarbeit angeht. (Zurufe) Deswegen möchte ich doch mal die Kritikführer zu Wort kommen lassen, die damals mit kritisiert haben, manche kennen sie: Manuela Rottmann, ehemalige Dezernentin, hat damals in der FNP gesagt, als es um die Amtsstruktur des PIA ging, dass es sich um einen Aufbau einer steuerfinanzierten Feldmann-PR-Maschine handeln würde. Die Stadtverordnete Ursula auf der Heide sagte ebenfalls in der FNP, es sei schlecht für die Demokratie, wenn Strukturen ganz auf eine Person zugeschnitten werden, wir hätten doch keine autokratische Verfassung. (Zurufe) An anderen Stellen sprach man vom Sonnenkönig, der sich in Flyern und auf Plakaten darstellen lasse und mit Erfolgen von anderen schmücke. Immer ganz vorne dabei waren die Grünen und auch die GRÜNE-Fraktion. Ich kann für die SPD-Fraktion sagen, die Kritik hat damals wehgetan, ganz unberechtigt war sie nicht. Wir haben aus diesen Fehlern gelernt, für uns ist klar, amtliche Ressourcen dürfen eben nicht für Parteiwerbung zweckentfremdet werden. Wir wissen um diese Verantwortung und wir respektieren daher das Neutralitätsgebot, besonders eben im Wahlkampf. Erst letzte Woche hat der Frankfurter Wahlleiter auch noch einmal daran erinnert, dass Verstöße gegen die Neutralitätspflicht eben sogar zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen können. Umso irritierender ist, was wir jetzt aktuell erleben, dass ausgerechnet die GRÜNEN, die uns früher auch moralisch die Leviten gelesen haben, so eine Kampagne starten und sich dann, wie wir gehört haben, keiner Schuld bewusst sind. (Zurufe) Kritik wird weggewischt, so empfinde ich jetzt auch Ihre Kommentare dazu, doch wenige Monate vor der Kommunalwahl erstrahlt die Stadt in grünem Design und da sagen sich eben viele, unter anderem auch die Jusos, bekannt als Law-and-Order-Partei ... (Heiterkeit) ... die sich jetzt auch ans Innenministerium und an die Kommunalaufsicht gewandt haben: Das Gleiche, was 2018 schlecht für die Demokratie war, das ist es auch jetzt. Und genau deswegen müssen wir auch jetzt kritisieren, wenn es zu dieser Zweckentfremdung von Mitteln kommt und deswegen müssen wir dieselben Maßstäbe anlegen und auch gerade diejenigen, die das früher so laut kritisiert haben. Um zum Schluss zu kommen: Eine funktionierende Demokratie lebt von freien, fairen Wahlen und deswegen müssen sich Amtsinhaber auch an diese Regeln halten. Wenn die Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, dass Amtszeit und parteipolitische Kampagnen miteinander verwoben sind, gerade in einer Zeit, in der Institutionen immer weiter in die Kritik geraten und in der auch die Demokratie immer weiter in die Kritik gerät und ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Kommen Sie bitte zum Schluss. Stadtverordneter Simon Witsch, SPD: (fortfahrend) ... an Zustimmung verliert, brauchen wir einen Wahlkampf, in dem alle an die Integrität der Wahlen glauben, dazu sind wir alle verpflichtet. Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort für die AfD-Fraktion, Herr Stadtverordneter Schneider. Bitte schön! Stadtverordneter Jens-Friedrich Schneider, AfD: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrter Magistrat! Könnten Sie mir bitte 60.000 Euro geben? Wir möchten das Geld für den AfD-Wahlkampf verwenden und nicht die eigene Kasse belasten. (Zurufe) Nein? Genau das aber hat eine in dieser Versammlung vertretene Partei mit den Frankfurtern gemacht, nur, dass sie die Menschen dieser Stadt nicht um 60.000 Euro gebeten, sondern sie ihnen einfach weggenommen hat, um damit dann Plakate aufzuhängen, auf denen Slogans zu lesen sind wie "Mehr Grün" oder "Grün=Wert Frankfurt". Um diese Schamlosigkeit zu kaschieren, wurde ein Feigenblatt, pardon, ein Wappen der Stadt Frankfurt auf die Plakate gesetzt, in der Erwartung, dass alle schon den Mund halten werden. Ich glaube nicht, dass man im Magistrat nicht verstanden hat, dass ein Amt im Magistrat kein Parteiamt ist und auch das Geld der Stadt keiner Partei gehört. Deswegen frage ich, interessiert Sie das einfach nicht oder sieht man hier nur eine Herausforderung, um einen Weg zu finden, mit dem man die Regeln umgeht? Oder ist das einfach nur ein Ausdruck dessen, was gemeint ist, wenn von unserer Demokratie die Rede ist. Es wird immer klarer, dass man dabei das Possessivpronomen "unsere" im wahrsten Sinne des Wortes als besitzanzeigendes Fürwort versteht. (Beifall) Da passt es übrigens auch ins Bild, wenn die Amtsstellung genutzt wird, um etwa der missliebigen politischen Konkurrenz den Besuch eines Müllwerks zu untersagen. In einer Demokratie, die nach ihrem Handeln und Verständnis ganz offensichtlich Ihnen gehört, ist es auch das gute Recht, nach Gutsherrenart zu verfahren. Es ist immer viel die Rede von den Gefahren für die Demokratie. Wer in einer Zeit, in der überall das Geld so knapp ist, dass Krankenkassenbeiträge erhöht werden sollen, dass Praxisgebühren wieder nötig sein sollen, in einer Zeit, in der man den Rentnern wieder ans Geld will und sie länger arbeiten schicken möchte, in einer Zeit, in der aufgrund von Verbrenner-Aus und der unbezahlbaren Energiewende massenweise Arbeitsplätze verloren gehen, das Geld der Steuerzahler so unverschämt für seine Zwecke gebraucht, der ist die wahre Gefahr für die Demokratie, und zwar für die Demokratie, die allen Bürgern gehört. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Wortmeldung kommt von der FDP-Fraktion, Herr Stadtverordneter Ritter, Sie haben das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bekam letztens eine Nachricht von einem Freund aus Oberrad, der wenig in der politischen Bubble unterwegs ist, und er fragte mich, ab wann man eigentlich zur Kommunalwahl in Frankfurt plakatieren dürfe, das käme ihm irgendwie so ein bisschen komisch vor. Ich fragte dann kritisch nach, ob es sich vielleicht um eine Veranstaltung einer Fraktion handelt, die beworben wird, es sich vielleicht um ein Plakat aus dem Bundestagswahlkampf, das immer noch hängt; ich meine, das passiert den Besten, dass man das mal vergisst. Ich bat ihn, mir doch ein Foto zu schicken, und was kam, ja, das können Sie sich denken. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir stehen wenige Monate vor der Kommunalwahl, in einer Zeit, in der die Bürger in Frankfurt genau hinschauen, wem sie für die nächsten fünf Jahre ihr Vertrauen schenken. Gerade dann, wenn es um Transparenz und Glaubwürdigkeit geht, müssen wir als gewählte Vertreter besonders sensibel sein. Doch was wir in den vergangenen Wochen erlebt haben, gibt Anlass zur Sorge. Die Kampagne "Grün=Wert Frankfurt", der jüngste Tätigkeitsbericht der Bürgermeisterin, aber auch parteinahe Social-Media-Auftritte des Dezernates V werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wird in unserem Magistrat noch sauber zwischen amtlicher Information und parteipolitischer Werbung getrennt? Die Antwort darauf fällt leider deutlich aus: N ein! Wir erleben zunehmend, dass öffentliche Kommunikationskanäle im Stile einer Wahlkampagne geführt werden, mit einseitigen Botschaften, gefärbter Sprache und Bildern, die mehr an Parteipolitik als an Verwaltungshandeln erinnern. Das gilt für Plakate, die aussehen wie Plakate von Bündnis 90/Die Grünen, das gilt aber auch für Plakate, die nur eine einzige Person und sonst eigentlich gar nichts zeigen. Die Rechtslage ist eindeutig: Seitens des Hessischen Staatsgerichtshofs ist klar festgelegt, dass bereits fünf Monate vor einer Wahl eine Phase äußerster Zurückhaltung gilt. Das bedeutet, amtliche Kommunikation muss neutral, sachlich und frei von jeder parteipolitischen Werbung sein. Information ja, Werbung nein. Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen groben Zufall, den wir erleben, es ist ein politisches Signal und dieses Signal untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Stadträte und das Vertrauen des Steuerzahlers in die ordnungsgemäße Verwendung der Steuern. Wir erwarten deshalb, dass das Neutralitätsgebot von allen Mitgliedern des Magistrats konsequent beachtet wird, und wir fordern von der Kommunalaufsicht, dass sie sich die aktuellen Vorgänge anschaut und unmissverständlich klarstellt, wo die Grenzen amtlicher Kommunikation liegen. Unsere Stadt braucht Magistratsmitglieder, die überparteilich informieren, sachlich arbeiten und die das Vertrauen aller Frankfurterinnen und Frankfurter verdienen. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort für die BFF-BIG-Fraktion Herr Stadtverordneter Dr. Schulz. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: Herr stellvertretender Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich gesehen habe, dass zu dem Thema Grüne-Plakataktion gleich drei Fraktionen eine Frage gestellt haben, habe ich mir erst gedacht: Mein Gott, hat Frankfurt denn keine anderen Probleme? Haben wir keine anderen Probleme, als dass die Umweltdezernentin irgendwelche Plakate aufhängt, deren intellektueller Gehalt, drücken wir es mal vorsichtig aus, doch überschaubar ist? Die drei anfragenden Fraktionen CDU, SPD und AfD haben offensichtlich programmatisch so wenig zu bieten, dass sie mit solchen Fragen hier Micky Maus spielen müssen. Dabei ist es doch eigentlich Kernkompetenz der GRÜNEN, aus Nichtigkeiten skandalisierende Empörungsarien zu machen. Nur, wo wir schon einmal dabei sind. Was ist zu der Sache selbst zu sagen? Die gesamte Plakataktion ist überflüssig - eine Vergeudung von Steuergeldern. Außer wir hier in unserer Bubble wird sich in der Bevölkerung niemand auch nur in irgendeiner Weise mit diesen Plakaten beschäftigen. Der Vorgang hat aber nicht nur eine haushaltspolitische, sondern auch eine kommunalrechtliche Komponente. Wir müssen nämlich differenzieren zwischen der politischen Funktion des Stadtverordneten als kommunalpolitischer Mandatsträger und einem kommunalen Wahlbeamten. Letzterer ist, wie die Dezernentin, Teil der Exekutive und für diese, so wie für den ganzen Magistrat, gilt das kommunalrechtliche Neutralitätsgebot. Das ist übrigens eine Struktur, die aus unserer Geschichte entstanden ist. Vor diesem Hintergrund ist diese dezidiert grüne Plakataktion natürlich rechtswidrig. Ich glaube aber, dass die GRÜNEN da ohne jedes Unrechtsbewusstsein sind. Ihr versteht wahrscheinlich gar nicht die ganze Aufregung, weil ihr offensichtlich die Differenzierung zwischen politischer Funktion, Exekutive und Neutralitätsgebot gar nicht versteht. Die GRÜNEN als oberste moralische Instanz dürfen das. Das ist eben das Denken außerhalb unserer Rechtsordnung. Aber der Rechtsstaat ist eben nicht jedem sein Ding. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort der Stadtverordnete Schlimme für die GRÜNE-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Thomas Schlimme, GRÜNE: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage Sie, welche Farbe soll denn das Grünflächenamt verwenden, wenn es Plakate macht, um für den Wert des Grüns in der Stadt zu werben? Sollen die Plakate in Schwarz gehalten werden, der Parteifarbe der CDU? Am besten noch schwarze Schrift auf schwarzem Grund. Ich bin nicht der Erste, der kommentierend feststellt, dass die Farbe Grün bei einer Kampagne des Grünflächenamts für den Wert von Grün in der Stadt eine durchaus logische Wahl ist. Welche Inhalte soll denn das Grünflächenamt bewerben? Soll das Grünflächenamt lieber Werbung machen für breitere Straßen, für mehr Autos in der Stadt und für Parkplätze statt für Parkanlagen? Ich sehe grinsendes Nicken bei der CDU, aber sorry, das wäre nicht die Aufgabe des Grünflächenamts. Die Aufgabe des Grünflächenamts ist und bleibt, sich für die Grünflächen einzusetzen. Das Stadtgrün steht sehr unter Druck: Die Grünanlagen werden durch Abfall verunreinigt - übrigens oft kritisiert von der CDU. Die Bäume werden vergiftet und in Vorgärten breitet sich der Schotter aus. In Sindlingen habe ich bei einem Ortstermin erlebt, wo Anwohner:innen - ich gendere übrigens, noch hat die CDU nicht die Macht, es auch hier im Parlament zu verbieten - eine Grünanlage in einen Parkplatz umwandeln wollten. Eine Kampagne, die sich für die Wertschätzung städtischen Grüns einsetzt, ist dringend notwendig. Eins muss ich noch einmal ganz deutlich sagen: Wenn wir GRÜNE die einzige Partei sind, die in Verbindung mit Umweltschutz oder als Schützende der Grünanlagen oder als Schützende von Grün in Frankfurt wahrgenommen werden, dann hat das Grün natürlich ein erhebliches Problem. Eigentlich wäre es wünschenswert, dass eine Kampagne für die Grünanlagen als Kampagne auch der CDU oder auch der SPD verstanden wird. (Beifall) Schwarz-Rot dreht ja gerade den Umweltschutz zurück im Bund und Land. Die Wirtschaftsministerin der CDU auf Bundesebene ignoriert ein von ihr selbst bestelltes Gutachten zur Energiewende und will mit Volldampf zurück zu den fossilen Energieträgern. In Hessen wird das weltweit anerkannte FSC-Siegel für die Waldbewirtschaftung auf Eis gelegt und Autobahnen sollen verbreitert werden - alles vorangebracht von schwarz-roten Koalitionen. Ihre Kampagne gegen die Plakate des Grünflächenamtes ist eine offensichtliche Ablenkungsmaßnahme. CDU und leider auch SPD verabschieden sich auf Landes- und Bundesebene ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Letzter Satz bitte. Stadtverordneter Thomas Schlimme, GRÜNE: (fortfahrend) ... von den Zielen des Umweltschutzes. Bäume und Wiesen werden aber grün bleiben, da können Sie gar nichts dran ändern. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun bitte ich den Videostream auszuschalten, denn als Nächstes hat das Wort der Stadtverordnete Schwichtenberg. Bitte schön! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Sagen Sie mal, geht es hier wirklich um das Aussehen von Plakaten? Sollte es nicht darum gehen, was wirklich passiert? Wie wird wirklich mit dem Grün umgegangen? Schauen Sie sich Ihre Voten bei TOP 16. an und hören Sie nachher gut zu, was dort auf der Steinern Straße zerstört wird und stimmen Sie für den Erhalt der grünen Oase statt für die Vernichtung von Grün und für die sofortige Herausgabe des Baumgutachtens. Eine Kampagne starten - das Gegenteil machen: Sind 60.000 Euro zu viel und peinlich für die GRÜNEN? Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön! Der Videostream kann wieder eingeschaltet werden. Als Nächstes hat das Wort die Stadtverordnete Ditfurth von ÖkoLinX-ELF. Bitte schön! Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF: Schönen guten Abend! Ich finde 71.400 Euro inklusive Mehrwertsteuer für 550 Plakate ziemlich teuer - 130 Euro pro Stück, das ist das Doppelte dessen, was wir aus eigenen Mitteln für den gesamten Wahlkampf haben. Ich kann schon verstehen, dass die GRÜNEN versucht haben zu sparen. Interessant ist, dass überhaupt nicht über die Ästhetik der Plakate gesprochen wird. Auf jedem Plakat ist der Hintergrund unter der jeweiligen Schrift in monochromem Jägergrün. Es gab offensichtlich nicht genug Natur in der Stadt zu finden, die man unten und oben ins Bild hätte tragen können. Die Blätter, die Zweige und unten die Wiesen - gucken Sie mal hin - sind alle scherenschnittartig in einem ganz schrecklichen Grün gehalten. Ich schenke jetzt mal dem Amt, dem Dezernat eine Kampagne. Was sagen die Plakate aus? Mehrwert Grün - da kann man nicken und weg -, da ist ja kein Gehalt drin, keine Aufforderung, kein Plan, keine Idee. Die Idee wäre - und die verschenke ich jetzt einfach, denn wir können es eh nicht bezahlen, Plakate zu erstellen -, Vorschläge an alle zu unterbreiten, was man gegen die Überhitzung der Stadt im Sommer zum eigenen und fremden Schutz machen kann. Es sollte das, was wir vorhaben, also unsere Ideen in die Diskussion gebracht werden und nicht nur so etwas Banales. Ich weiß nicht, ob die GRÜNEN alle ihre Archive beseitigt haben, bevor die Realos die Macht übernahmen, aber wenn nicht, dann würde man noch einen Sticker, den wir im Wahlkampf in den 80ern gemacht haben, finden. Da stand drauf: "Viel mehr Grün der Kinder wegen", darauf war eine Zeichnung mit Bäumen und einer Ampel, und die wurden an die Pfosten der Zebrastreifenübergänge geklebt, über die man kaum drüberkam. Das war aber ganz klar Wahlkampf und da stand auch "Die Grünen" drunter, also wir wussten das schon noch zu trennen. Der Zeitpunkt soll falsch gewesen sein, sagte Frau Zapf-Rodriguez, nur gibt es fast kein Jahr ohne Wahlkämpfe, dann wäre der Zeitpunkt eigentlich immer falsch. Es geht wohl um ein grundsätzliches Problem, das nichts mit dem Jahr zu tun hat. Also wann ist es je richtig? Und zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es ein ganz zauberhaftes Plakat gibt, da sieht man die Dezernentin Eileen O'Sullivan von Volt, und sie sagt: "Demokratie ist, wenn du 365 Tage im Jahr mitgestalten kannst." Da fehlt nur noch ein kleines "Volt" irgendwo unten in der Ecke, denn mit "du" meint sie natürlich sich: Guckt mal, Volt, wir können 365 Tage im Jahr mitgestalten. Das ist so platt und so auffällig, also es trifft nicht nur die GRÜNEN. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort die Stadträtin, Frau Zapf-Rodriguez. Bitte schön! Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Sehr geehrter Herr Vorsteher, werte Kolleg:innen, meine Damen und Herren! Grün ist Lebensgrundlage, Grün ist Lebensqualität, Grün ist unser wahrer Luxus. Wenn ich das sage, wissen Sie alle ganz genau, dass ich von urbanem Stadtgrün und nicht von Parteifarben spreche. Es sind Bäume, Wiesen, Flächen, Beete, Hecken, Flussufer und Straßenbegleitgrün. Es sind Sauerstoffspender, Hitzepuffer, Schatten, Lärmschlucker, Spielräume für Kinder, Ruheinseln für gestresste Menschen, Lebensräume für Tiere, Regenrückhalt und damit Schutz vor Überflutung. Das Grün ist ökologische Infrastruktur und Lebensgrundlage und ich nenne Ihnen gerne ein paar Gründe, warum eine solche Kampagne in meinen Augen notwendig ist und war. Frankfurt wächst und damit geht ein zunehmender Druck auf unversiegelte und grüne Flächen einher. Offizielle Flächennutzungsanalysen zeigen, dass Grünflächen durch Umwandlung in versiegelte Flächen verloren gehen, da hat auch Herr Schwichtenberg mal einen Punkt. Hinzu kommen große Infrastrukturprojekte: Der bereits genannte geplante Riederwaldtunnel wird als größtes innerstädtisches Autobahnprojekt in Hessen beschrieben - Rodungen und Eingriffe in Waldflächen sind die Folge. Dieses Projekt mit seinen Auswirkungen auf Frankfurts Wälder und Erholungsräume ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß. (Beifall) Wir sehen auch häufig genug eine Verlagerung von Bildungseinrichtungen auf Flächen, die zuvor als Grün- oder Freiflächen genutzt wurden, weil Schulgebäude logischerweise saniert werden müssen. Im baurechtlichen Außenbereich sowie auf Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen festgesetzt sind, befinden sich aktuell acht Auslagerungsflächen für Schulen. Hierunter sind unter anderem auch Flächen im Landschaftsschutzgebiet sowie im Grüngürtel, die über einen langen Zeitraum, teilweise über zehn Jahre, ihre eigentliche Funktion verlieren. Zudem gibt es weitere rund 27 Auslagerungen auf Grünflächen im Siedlungsbereich wie aktuell im Tiroler Park. Solche Auslagerungen sind manchmal unabdingbar und nachvollziehbar. Sie verschärfen aber nichtsdestotrotz den Flächendruck und verändern Nutzungsprofile vor Ort. Und was noch hinzukommt, sind die mutwilligen Zerstörungen des Grüns. Die alten Platanen am Merianplatz, die jahrzehntelang Schatten schenkten, wurden gezielt vergiftet und zerstört. Parallel dazu ist illegale Müllentsorgung ein Dauerthema, in Frankfurt werden jährlich Tausende davon registriert. Das belastet Wälder, Parks und Grünzüge ökologisch wie finanziell. Auch Feiern, die eigentlich den Gemeinschaftssinn stärken sollen, wie Abifeiern im Grüneburgpark, hinterlassen immer wieder Spuren und Schäden, wenn Verantwortungslosigkeit überwiegt. Ich finde, das geht uns alle an, denn das städtische Grün ist für alle wichtig. Sei es im Bereich der Klimaanpassung, dass Bäume und Grünflächen lokale Temperaturen senken und ein entscheidender Baustein gegen sommerliche Hitzeinseln sind. Es geht um die Biodiversität und Bodenfunktion als innenstadtnahes Grün, als Rückzugsraum für Tiere, als Vernetzungsfläche und es geht auch um den gesellschaftlichen Nutzen für die Gesundheit, Erholung und soziale Kontakte. Studien zeigen klar, dass der Zugang zu Grün die Lebensqualität und vor allem auch die psychische Gesundheit verbessert. Wenn wir nicht handeln, verlieren wir nicht nur Flächen, wir verlieren auch Erinnerungen, Nachbarschaften und Alltagsrituale. Das ist der Wert des Grüns in meinen Augen und die oft kritisierte Kostenfrage möchte ich an der Stelle auch noch mal aufgreifen und einen Vergleich in den Raum stellen: Wir haben jetzt schon mehrfach von den Platanen am Merianplatz gehört. Der Verlust der beiden Platanen am Merianplatz verursachte mit Baumgutachten, Fällungen und Leitungsprüfungen Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro. Damit genau so etwas nicht mehr passiert, ist die "Grün=Wert Frankfurt"-Kampagne ins Leben gerufen worden. Sie soll nicht polarisieren, sondern informieren und den Wert des Grüns als Teil des öffentlichen Raums und kommunalen Vermögens deutlich machen. Ich möchte Sie daher bitten, die Kampagne in diesem Zusammenhang zu bewerten und nicht im Kontext eines Wahlkampfs, der offenbar leider schon begonnen hat. Es geht um den Schutz und die Pflege unserer Grünflächen als gesamtstädtische Aufgabe, die eigentlich parteiübergreifend getragen werden sollte. Das fände ich wichtig. (Beifall) Genau das wollten wir mit unserer Kampagne erreichen. Es geht um eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ökologische und gesellschaftliche Bedeutung - es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden - des Stadtgrüns. Es geht um die Förderung eines verantwortungsvollen und achtsamen Nutzens von Grünflächen. Es geht um eine Stärkung des Bewusstseins für den Erhalt und die Pflege städtischer Natur. Und es geht auch um den Respekt und die Wertschätzung für die Mitarbeitenden, die sich um Parks und Grünanlagen, Stadtbäume und unseren Frankfurter Stadtwald kümmern. Es geht um das Thema als Querschnittsaufgabe - ich habe die verschiedenen Funktionen schon angesprochen - für die Stadtentwicklung, für den Klimaschutz, für die Klimaanpassung und auch für die soziale Gerechtigkeit. Die große repräsentative Umfrage zum städtischen Grün hat klar offenbart, was die Frankfurter:innen wirklich bewegt: Es sind nicht diese Fragen innerhalb der Stadtpolitik, welcher Farbton auf welches Plakat gehört und ob vielleicht noch andere Grüntöne draufgehören und ob sie vielleicht hässlich sind, sondern die Umfrage bestätigt den hohen emotionalen und funktionalen Wert des Stadtgrüns. Die Leute wollen den Schutz und die Weiterentwicklung unseres Grüns, sie wollen Parks zur Erholung und sie stehen bei Nutzungskonflikten aufseiten des Erhalts. Nichtsdestotrotz gibt es die mutwilligen Zerstörungen und die Müllablagerungen und deswegen, finde ich, müssen wir auf den Wert des Grüns aufmerksam machen. Es sind genau die Themen, für die wir uns einsetzen sollten: für die notwendigen Mittel, für den Erhalt der Anlagen, für den gebührenden Respekt vor der Arbeit der vielen städtischen Kolleg:innen in den Ämtern, die bei Wind und Wetter für das Grün wirken, für die Unterstützung in der Bevölkerung, für bürgernahe Kommunikation, für innovative Ideen genau in diesem Bereich, bis hin zu einer Bundesgartenschau in 20 Jahren - da sind wir uns ja zufällig mal einig oder ein Teil von uns zumindest. Denn jede Stadt ist nur so lebenswert wie ihre Menschen und ihre Natur. Ich meine, wir haben Glück damit, Parks und Wälder in Reichweite zu haben, wir sollten aber nicht zulassen, dass sie uns abhandenkommen. Es geht um die Luft, die wir atmen, die Orte, an denen Kinder spielen, und um eine Stadt, die stolz auf ihre Parks und Grünanlagen sein kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
Das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen hat laut Hinweistafeln vor Ort seit einiger Zeit in der Liegenschaft
Frage vom 30.10.2025, F 3547 Das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen hat laut Hinweistafeln vor Ort seit einiger Zeit in der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 37 Räumlichkeiten angemietet. Im Gebäude sind bereits das Umweltdezernat und das Drogenreferat untergebracht. Daher frage ich den Magistrat: Für welche Dauer und zu welchen Konditionen wurde der Mietvertrag abgeschlossen? Antwort des Magistrats: Der Mietvertrag zur Liegenschaft "Alte Mainzer Gasse 37" wurde gemäß vorab erfolgtem Magistratsbeschluss mit Datum vom 14.07.2025 zum 01.10.2025 abgeschlossen. Der Vertrag sieht eine Festlaufzeit von drei Jahren vor. Weiterhin ist eine Option von drei mal zwei Jahren vorgesehen. Die Jahresnettokaltmiete beträgt 296.046,84 Euro, die Vorauszahlungen auf Heiz- und Nebenkosten 63.426,72 Euro/Jahr. Eine Wertsicherung gemäß Verbraucherpreisindex, VPI, wurde vereinbart. Diese Mietkonditionen entsprechen denen für die bereits in diesem Gebäude untergebrachten anderen städtischen Dienststellen, Dezernat X Klima, Umwelt und Frauen und 59 - Drogenreferat). Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
Am 3. Juli 2025 fand der Fachtag zum Universal Design unter Teilnahme der FBAG und vieler Mitarbeiter*innen der Stadt, i
Frage vom 30.10.2025, F 3607 Am 3. Juli 2025 fand der Fachtag zum Universal Design unter Teilnahme der FBAG und vieler Mitarbeiter*innen der Stadt, insbesondere des Stadtplanungsamts, statt. Problemstellungen und die Notwendigkeit insbesondere für mehr rollstuhlgerechte Wohnungen wurden dabei von Expert*innen und Betroffenen eindrücklich vermittelt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um den Anteil rollstuhlgerechter Wohnungen in Frankfurt zu erhöhen, und wäre die Aufnahme entsprechender Vorgaben bei der Entwicklung des Stadtteils der Quartiere hierfür ein wirksames Instrument? Antwort des Magistrats: Am 3. Juli 2025 wurde die Thematik Universal Design im Wohnungsbau für die vier wesentlichen Bereiche, in denen eine Einschränkung vorliegen kann, betrachtet und diskutiert. Es handelt sich dabei um die vier Einschränkungen: 1. Mobilität, 2. Auditiv, 3. Visuell, 4. Kognitiv. Dabei wurde auch deutlich, dass Maßnahmen, die sich auf eine Zielgruppe positiv auswirken, bei einer anderen genau das Gegenteil bewirken können. Dies betrifft zum Beispiel offene Wohn/Koch- und Essräume. Sie sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkung sehr gut nutzbar, für Menschen mit visuellen oder auch kognitiven Einschränkungen weniger gut, bis gar nicht. Im Bereich des geförderten Mietwohnungsbaus wird mit den im April diesen Jahres verabschiedeten Richtlinien ein besonderes Augenmerk auf die Thematik des "Wohnen für Alle mit und ohne Einschränkung" gerichtet und in Beratungsgesprächen entsprechend informiert. Es gibt zudem Anreize in Form von zusätzlichen Fördermitteln, Zuschüsse, für die Planung von barrierefreien Wohnungen und deren Umfeld. Auf die Nutzbarkeit dieser Räume durch Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung wird besonders geachtet. Es ist wichtig, dass Barrierefreiheit sowohl in den Wohnungen, als auch im Stadtraum berücksichtigt wird. Im Stadtteil der Quartiere soll die Schaffung von mehr rollstuhlgerechten Wohnungen und barrierefrei nutzbaren öffentlichen Räumen einschließlich Parks und Grünanlagen im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Wettbewerben für den Stadtraum und den Wohnungsbau sowie begleitende Beiratsarbeit aufgegriffen und verankert werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein
Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7518 entstanden aus Vorlage: OF 1324/6 vom 01.10.2025 Betreff: Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) und dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales dafür einzusetzen, dass die kinderärztliche Versorgung im Frankfurter Westen kurzfristig und dauerhaft sichergestellt wird; 2. sich für eine beschleunigte Nachbesetzung der vier weggefallenen Arztsitze durch die Schließung der Medicover-Praxis aus dem Westend einzusetzen, welche auch viele Familien aus dem Frankfurter Westen versorgte; 3. sich für eine Wiederaufnahme oder Kompensation des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt einzusetzen, der zum Oktober eingestellt wurde und eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle am Wochenende darstellte; 4. die Einrichtung und Bewerbung zusätzlicher kinderärztlicher Videosprechstunden aktiv zu unterstützen, insbesondere für Familien ohne Zugang zu einem wohnortnahen Kinderarzt; 5. zu prüfen, ob kommunale Fördermaßnahmen für die Ansiedlung neuer Kinderarztpraxen im Frankfurter Westen möglich sind (z. B. Mietzuschüsse, Praxisgründungshilfen, Kooperation mit Kommunalen Medizinischen Versorgungszentren); 6. falls Ziffer 5. nicht zum Erfolg führt, zu prüfen, ob ein Kommunales Medizinisches Versorgungszentrum realisierbar ist; 7. sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss für eine Aktualisierung der Versorgungsdaten und eine Neubewertung der Einstufung Frankfurts als "überversorgt" einzusetzen. Begründung: Die jüngste Schließung der Medicover-Praxis im Westend mit vier Arztsitzen sowie der Wegfall des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt führen zu einer weiteren erheblichen Versorgungslücke, auch für Eltern mit Kindern im Frankfurter Westen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Arztsitzvergabe und Nachbesetzung erschweren eine schnelle Lösung. Besonders problematisch ist zudem, dass die Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf bis zu zwei Jahre alten Daten basiert und somit der aktuellen Entwicklung in Frankfurt hinterherhinkt. Nach dieser veralteten Grundlage gilt Frankfurt als "überversorgt", obwohl die aktuelle Lage das Gegenteil zeigt. Familien mit Kindern sind dadurch stark belastet. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert den Magistrat nachdrücklich auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
IGS Süd im Sommer 2026 auslagern!
Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1753 Betreff: IGS Süd im Sommer 2026 auslagern! Der Magistrat hat inzwischen sichergestellt, dass die IGS Süd, im ersten Schritt mit den Jahrgängen 5-7, im ehemaligen Hessenkolleg in Bockenheim ausgelagert ist. Die Planung zur Erweiterung des Areals am ehemaligen Hessenkolleg wurde bereits aufgenommen, sodass im kommenden Jahr auch die Jahrgänge 8-10 dort untergebracht werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881
Auskunftsersuchen: Neubau einer Grundschule im Ostend auf dem Gelände des ClementineKinderhospitals
Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1752 Betreff: Auskunftsersuchen: Neubau einer Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine-Kinderhospitals Mit Fortschreibung des iSEP 2016-2020 wurde die Errichtung einer vierzügigen Grundschule im Frankfurter Ostend beschlossen. Nachdem ein Neubau am Standort des jetzigen Clementinen-Kinderhospitals nicht realisiert werden kann, wird mit Hochdruck nach einem alternativen Standort gesucht; hierzu werden auch Umnutzungs- und Nachverdichtungspotentiale im Bereich Sonnemannstr. 9 und Gelände Uhlandschule/Abend Haupt- und Realschule geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820
Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen
Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 403 Betreff: Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6546 - NR 714/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 65/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat nimmt zu allen Fragen wie folgt Stellung: Die Überarbeitung der Satzung wurde abgeschlossen werden. Der überarbeitete Entwurf der Satzung ist im Fachausschuss Kinderbetreuung und im Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden. Die Vorlage "Satzung Kindertagespflege wurde vom Magistrat (M 137) beschlossen und befindet sich im Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2023, NR 714 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 65 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 403 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6912, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025
Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7607 entstanden aus Vorlage: OF 1553/5 vom 09.10.2025 Betreff: Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten Der Magistrat wird gebeten, alle ihm zu Gebot stehenden Maßnahmen zu treffen, damit auch in Zukunft an der Uniklinik ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für Familien besteht, die eine akut medizinische Versorgung für ihr Kind benötigen. Begründung: Im September 2025 wurde der Pädiatrische Bereitschaftsdienst an der Uniklinik aus Kostengründen geschlossen. Die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk ist aber faktisch äußerst angespannt, es ist sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt die Rede (siehe FAZ). Nicht zuletzt ist ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für akute Notfälle aber unverzichtbar. Die jetzt geschlossene Einrichtung hat sich sehr bewährt und darf nicht ersatzlos wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 207
Frauen- und Elternkurse für Integration und Spracherwerb sichern
Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 402 Betreff: Frauen- und Elternkurse für Integration und Spracherwerb sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6524 - NR 1153/25 CDU - Zertifikatsorientierte Sprachkursangebote für Frauen und Eltern mit integrierter Kinderbetreuung erfolgen in Frankfurt am Main vornehmlich im Rahmen der durch das BAMF finanzierten Integrationskurse. Einen besonderen Hintergrund bildet die Tatsache, dass die Bundesmittel für die Absolvierung von Integrations- und Sprachkursen aktuell um fast 50 % gekürzt wurden. Dazu kommt die Streichung von Wiederholungsmöglichkeiten sowie der Wegfall des Wegegelds für Kursteilnehmende. In der Vergangenheit kam es vonseiten des BAMF außerdem bereits zu einer Einstellung des Angebots der kursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung. Für die Ausarbeitung dieser Stellungnahme wurden Informationen über Sprachangebote für Frauen von Seiten des Jugend- und Sozialamtes, des Frauenreferats, der VHS sowie von den frei-gemeinnützigen Trägern Infrau e. V. und der ASB Lehrerkooperative gGmbH eingebracht, die Integrations- und Sprachkurse für Frauen mit integrierter Kinderbetreuung anbieten. Im Jahr 2023 wurden in Frankfurt am Main 11 Frauen- und Elternintegrationskurse begonnen; 2024 waren es 24. Die Anzahl der neuen Teilnehmenden belief sich im Jahr 2023 auf 207 Frauen; für 2024 liegen noch keine Zahlen vor. Bei den Kursaustritten wurden für 2023 insg. 325 Frauen und für 2024 insg. 295 Frauen ausgewiesen. Vonseiten der ASB Lehrerkooperative und Infrau wurden Zahlen zu den im Jahr 2025 betreuten Kindern ergänzt: insgesamt sind es in den aktuell laufenden Kursen 66 Kinder sowie 50 Kinder. Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren werden keine reinen Sprachkurse angeboten. Es handelt sich um Maßnahmen, die mit anderen Bildungsinhalten (berufliche Orientierung, Allgemeinbildung etc.) verbunden sind. Innerhalb dieser Förderung wurden 2023 16 Maßnahmen mit Sprachförderanteilen für Frauen gefördert sowie 2024 und 2025 14 Maßnahmen. Die Anzahl der teilnehmenden Frauen von Weiterbildungskursen verbunden mit Sprachelementen lag 2023 bei 250 Frauen und 2024 sowie 2025 bei 176 neu teilnehmenden Frauen. Für Personen über 25 Jahren ist die FRAP Agentur gGmbH zuständig. In den Jahren 2023 und 2024 führte die FRAP Agentur jeweils 8 Projekte für Frauen mit integrierter Sprachförderung durch. An diesen Projekten nahmen im Jahr 2023 insg. 1.174 Frauen und im Jahr 2024 insg. 1.257 Frauen teil. Bezüglich der Frage der Kosten von Integrations- und Berufssprachkursen speziell für Frauen und Eltern in Frankfurt konnten lediglich die durch das Jugend- und Sozialamt gemeldeten Kosten als Träger von kommunalen Kursagenboten für Frauen berücksichtigt werden. Als reine kommunale Kosten inkl. der Landesmittel für das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) sind 2023 insg. 1.611.280 €, für 2024 insg. 1.511.790 € und für 2025 etwa 1.540.260 € (geplante Kosten) zu veranschlagen. Das BAMF wies auf eine Anfrage nach den Kosten darauf hin, dass die Förderung der Integrationskurse ein Angebot des Bundes ist und es daher keine Zuweisungen oder Kontingente für einzelne Länder oder Kommunen gibt. Die Finanzierung basiert rein auf den tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden und Teilnehmenden. Dabei wird nicht erfasst, wo der Standort des Trägers ist und welchen Wohnort die Teilnehmenden haben. Demzufolge ist keine valide Aussage möglich, auf welche Summen sich die Kosten für die Integrationskurse in einzelnen Jahren in Frankfurt belaufen. Eine Auswertung der Integrationskursstatistik für Frankfurt am Main zeigt: ein erheblicher Anstieg der Teilnehmendenzahlen erfolgte ab dem Jahr 2015. Während die Zahl der neuen Teilnehmenden in den Vorjahren im Durchschnitt bei rund 2.000 pro Jahr lagen, verdoppelten sie sich danach bis zum Jahr 2017, waren dann sukzessive rückläufig und kehrten in den Jahren 2020 und 2021 auf den alten Wert zurück. Im Jahr 2024 - dem Jahr der verstärkten Fluchtmigration aus der Ukraine - wurde eine Anzahl von 3.293 neuen Teilnehmenden erreicht. Der Anteil der Frauen an den neuen Teilnehmenden liegt bis heute zwischen 50-70 %; der Anteil der an Frauen- und Elternkursen teilnehmenden Frauen an allen teilnehmenden Frauen hat sich dagegen von rund 30 % auf aktuell rund 10 % reduziert. Dies entspricht einem Durchschnitt von rund 200 neu an Frauen- und Elternkursen Teilnehmenden in den Jahren 2020 bis 2023. Vor dem Hintergrund dieser Datenlage kann der Magistrat abschließend keine verlässliche Kostenschätzung erbringen. Die Entwicklung des Bedarfs ist neben dem Angebot an Plätzen wesentlich von weiteren Faktoren abhängig. So beispielsweise auch davon, ob die bedürftigen Personen die notwendigen Informationen für eine Teilnahme haben. Hierfür haben wir mit dem Frankfurt Welcome & Information Center einen Ort aufgebaut, der für mehr Informationen und Beratung sorgt. Zudem ist es wichtig, dass die Bundesregierung beziehungsweise das BAMF die Finanzierung der Integrations- und Sprachkurse nicht nur für 2025 sichert, sondern auch in den nächsten Jahren Mittel in erforderlicher Höhe bereitstellt. Bereits Ende 2024 hat der Magistrat das BAMF vor Kürzungen gewarnt und sich dafür eingesetzt, dass Kürzungen zurückgenommen und die Laufzeiten verlängert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.02.2025, NR 1153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6939, 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 04.12.2025
Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7589 entstanden aus Vorlage: OF 1529/5 vom 18.09.2025 Betreff: Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen Vorgang: OM 5619/24 OBR 5; ST 1649/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen Vorschlag zur Neukonzeption des Waldspielparks Scheerwald vorzulegen, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649, angekündigt. Dieser Vorschlag sollte auf Grundlage der Bedarfserhebung entwickelt und die Anregungen des Ortsbeirats sowie der Kinderbeauftragten für Oberrad berücksichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich mit seiner Anregung vom 07.06.2024, OM 5619, intensiv mit der Verbesserung des Waldspielparks Scheerwald beschäftigt und den Magistrat gebeten, konkrete Maßnahmen umzusetzen, wie z. B. die Erneuerung maroder Bänke, die Installation von Basketballkörben und Fahrradständern, die Modernisierung der Minigolfanlage, die Aufstellung einer Pumptrack- und Seniorenfitnessanlage, die Prüfung einer Laufbahn und die Wiederherstellung der Tischtennisplatten. Seit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649, ist jedoch ein weiteres Jahr verstrichen, ohne dass Informationen über die Erstellung einer Neukonzeption oder einen Zeitplan für deren Umsetzung vorliegen. Der Scheerwald verkommt zusehends. Eine zeitnahe Vorlage des Vorschlags ist dringend erforderlich, damit der Ortsbeirat die Planungen konstruktiv begleiten, notwendige Maßnahmen priorisieren und die Interessen der Kinder, Anwohnerinnen und Anwohner sowie weiterer Nutzerinnen und Nutzer des Waldspielparks angemessen berücksichtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5619 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 38
Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 29.09.2025 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Seit mehr als zwei Jahren wird im Riederwald nun nach dem richtigen Ort für die Einrichtung von Hortplätzen gesucht und immer noch zeigt sich keine Lösung ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und den Umbau der Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 voranzutreiben, um die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald sicherzustellen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Entwicklung zu informieren. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurde der Ortsbeirat immer wieder vom zuständigen Dezernat nach möglichen Immobilien für einen Hort im Riederwald befragt. Der Ortsbeirat antwortete mit vielen verschiedenen Vorschlägen, die jedoch alle vom Dezernat abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurde die Immobilie des Evangelischen Regionalverbandes zum Umbau angeboten. Bei einer Sitzung des Ortsbeirates im Jahr 2025 hat Frau Stadträtin Weber nebenbei angedeutet, dass es eine Vereinbarung über den Bau eines Horts mit dem Regionalverband gibt. Leider gibt es seitdem keine Neuigkeiten zu der Situation und auch keine Hinweise, dass die Suche nach einem Hort im Riederwald erfolgreich war. Doch leider drängt die Zeit, denn die Situation für die Kinder und ihre Eltern ist unverändert prekär. Es ist Zeit, zu entscheiden und zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Projektzuschuss für den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“ der RobertSchumannSchule
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.09.2025, OIB 424 entstanden aus Vorlage: OF 596/8 vom 20.08.2025 Betreff: Projektzuschuss für den Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der Robert-Schumann-Schule Für den geplanten Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der zweiten Klasse der Robert-Schuman-Schule werden aus dem Ortsbeiratsbudget dem Verein Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule e. V., Heddernheimer Kirchstraße 13, 60439 Frankfurt am Main, 500 Euro zugewendet. Sofern die Robert-Schumann-Schule den Workshop in allen zweiten Klassen durchführen möchte, ist der Ortsbeirat bereit, die Kosten von bis zu 2.500 Euro zu übernehmen. Die Bankverbindung ist beim Schriftführer des Ortsbeirates hinterlegt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Auch an Grundschulen nehmen Mobbing und Gewalt zu. Die Schülerinnen und Schüler an der Robert-Schumann-Schule haben vielfältige Hintergründe und Lebenswelten, was im Schulalltag zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Ziel des geplanten Workshops ist es, präventiv und auf altersgerechte Weise einem möglichen Bullying-Verhalten entgegenzuwirken. Es sollen soziale Kompetenz und die Grundlagen einer gewaltfreien Kommunikation vermittelt werden. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und fördert es gerne aus seinem Budget. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7407 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 18.08.2025 Betreff: Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz Der Magistrat wird gebeten, die defekten Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz zu ersetzen. Begründung: Eltern haben die defekten Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz dem Ortsbeirat gemeldet. Die Drängelgitter, die eigentlich zum Schutz der dort spielenden Kinder dienen sollen, sind nun selbst eine Gefahr für diese. Daher sind die defekten Drängelgitter zu ersetzen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1940
Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7414 entstanden aus Vorlage: OF 1473/5 vom 10.07.2025 Betreff: Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz Affentorplatz an Wochenenden von Freitag bis Sonntag bei Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen und erst morgens wieder geöffnet wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der Spielplatz Affentorplatz in letzter Zeit vermehrt am Wochenende abends von Personen, wohl aufgrund der Nähe zu Alt-Sachsenhausen, aufgesucht wird, um dort Alkohol zu konsumieren. Dabei werden Flaschen zurückgelassen und Scherben entstehen. Der Spielplatz sollte daher zur Abwehr von hierdurch entstehenden Gefahren für Kinder in dem genannten Zeitraum nicht geöffnet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1968
Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7
Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1291 entstanden aus Vorlage: OF 559/7 vom 07.10.2025 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 4352/23 OBR 7; ST 71/24 Zu der Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4352, liegt seit dem 08.01.2024 die Stellungnahme des Magistrats ST 71 vor, in der die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte in die bereits bestehende Liste aufgenommen und zu gegebener Zeit geprüft werden und darüber entschieden wird. Die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise besteht nach wie vor. Trinkbrunnen werden vom Magistrat gemäß Klimawandelaktionsplan (Seite 13) auch als geeignete Maßnahme zur Anpassung an die Klimakrise gesehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat nach mehr als eineinhalb Jahren nun gebeten, über das Ergebnis der angekündigten Prüfung aus der Stellungnahme ST 71 zu berichten, sowie, ob schon über das weitere Prozedere für die Standorte (Arthur-Stern-Platz/Baruch-Baschwitz-Platz, Alt-Praunheim vor dem Seniorenheim, Alt-Hausen) entschieden worden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4352 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 71
Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7464 entstanden aus Vorlage: OF 910/3 vom 28.08.2025 Betreff: Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz Der Magistrat wird gebeten darzulegen, ob für den geplanten inklusiven Spielbereich am Glauburgplatz neben dem vorgesehenen vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff auch alternative Materialien geprüft wurden, die gleichermaßen barrierefrei nutzbar sind, jedoch ein natürlicheres Erscheinungsbild haben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die geplante Schaffung eines inklusiven Spielbereichs am Glauburgplatz. Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der optischen Wirkung eines vollflächigen Kunststoffbelags, der sich nur wenig in das Gesamtbild des Platzes einfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2018
Förderung der Festivitäten zum 50jährigen Jubiläum des Vereins Kinder im Zentrum Gallus e. V.
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.09.2025, OIB 422 entstanden aus Vorlage: OF 1699/1 vom 12.08.2025 Betreff: Förderung der Festivitäten zum 50-jährigen Jubiläum des Vereins Kinder im Zentrum Gallus e. V. Der Magistrat wird gebeten, folgendes Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Festivitäten zum 50-jährigen Jubiläum des Vereins Kinder im Zentrum Gallus e. V. in Höhe von bis zu 1.500 Euro gemäß beigefügter Aufstellung. Begründung: Der Verein KiZ Gallus in Verbindung mit dem Mehrgenerationenhaus gehört zu den tragenden Säulen im sozialen Gefüge des Stadtteils. Das Angebotsspektrum wurde seit der Gründung 1975 über die Jahre kontinuierlich erweitert und trug zu einer stabilen Vernetzung im Gallus bei. Das Jubiläumsstraßenfest am 13.09.2025 sollte daher durch den Ortsbeirat 1 in der beantragten Höhe unterstützt werden. Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1813
Budgetmittel für Jubiläumsfeier der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V.
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.09.2025, OIB 418 entstanden aus Vorlage: OF 1094/10 vom 18.08.2025 Betreff: Budgetmittel für Jubiläumsfeier der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. Die Beratungsstelle Preungesheim des Vereins Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. soll für ihre Jubiläumsfeierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen am 05.09.2025 wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 1. August 1975 eröffnete der Verein Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. die Erziehungsberatungsstelle in Preungesheim. Sie bietet in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 und in weiteren Stadtteilen Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche an und bringt sich aktiv in den Stadtteilen ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1654 Betreff: Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen Zu 1. Bei der Vergabe von Zuwendungen finden die Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) Anwendung. Zu 2. Gemäß der ABewGr vergibt die Stabsstelle Stadtmarketing auf Antrag Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung). Dabei ist die Höhe jeweils davon abhängig, wie hoch die Differenz ist, die sich aus Einnahmen und Ausgaben des Gesamtprojektes ergibt. In der Regel erfolgt eine Teilfinanzierung des jeweiligen Projektes. Ob ein Projekt oder ein Veranstalter eine Zuwendung erhält, hängt von der Art des Projektes, der Zielgruppe und der Zielsetzung ab. Dabei spielen der Masterplan Tourismus 2030 und der Masterplan ErlebnisCity Frankfurt am Main eine entscheidende Rolle. Projekte, die aus dem Anteil des der Stabsstelle Stadtmarketing zugeordneten Tourismusbeitrages finanziert werden, müssen unter mindestens eines der Handlungsfelder des Masterplan Tourismus 2030 subsumierbar sein. Zu 3. Im Jahr 2025 erhielt die Grüne Soße Festival GmbH eine Zuwendung in Höhe von 100.000 € aus dem Budget der Stabsstelle Stadtmarketing. Zu 4. Für die Beantragung von Mitteln aus dem Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen" ist das Ordnungsamt zuständig. Im Ordnungsamt wird weder erwogen, im Umland nach interessierten Kooperationskommunen und Synergien zu suchen, noch bei einem Maximalbetrag von 100.000 € pro Kooperationsgemeinschaft das aufwändige Antragsverfahren zu durchlaufen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1202
Grünschnitt in der Burgstraße 56
Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1274 entstanden aus Vorlage: OF 917/3 vom 27.08.2025 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau
Antrag vom 10.11.2025, OF 1351/6 Betreff: Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Siedlung Friedenau mit einer Dreifachschaukel (2 Schaukelsitze und Vogelnest) auszustatten. Der Ortsbeirat unterstützt diese Maßnahme mit bis zu 10.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Begründung: Im Bereich Risselsteinweg/Hesselbergweg/Kellerskopfweg/Rabenkopfweg wohnen immer mehr kleine Kinder, die den Spielplatz "Siedlung Friedenau" verstärkt nutzen. Aus der Elternschaft wurde der Wunsch an den Antragsteller herangetragen, die Attraktivität dieses Platzes der Friedenau-Siedlung durch Aufstellen einer Schaukel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 442 2025 Die Vorlage OF 1351/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz
Antrag vom 28.08.2025, OF 910/3 Betreff: Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, ob für den geplanten inklusiven Spielbereich am Glauburgplatz neben dem vorgesehenen vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff auch alternative Materialien geprüft wurden, die gleichermaßen barrierefrei nutzbar sind, jedoch ein natürlicheres Erscheinungsbild haben. Insbesondere soll geprüft werden, ob auch Holzhackschnitzel eingesetzt werden können und ob eine Kombination aus Kunststoffbelag unmittelbar an den Spielgeräten und Holzhackschnitzeln in den übrigen Bereichen eine praktikable Lösung darstellen könnte. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die geplante Schaffung eines inklusiven Spielbereichs am Glauburgplatz. Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der optischen Wirkung eines vollflächigen Kunststoffbelags, der sich nur wenig in das Gesamtbild des Platzes einfügt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7464 2025 Die Vorlage OF 910/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung
Antrag vom 08.10.2025, OF 1261/2 Betreff: Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung, an der Ecke Funckstraße / Friedrich-Naumann-Straße, einen zusätzlichen Sonnenschutz für den größeren Sandkastenbereich (siehe Anlage) zu installieren. Begründung: Anregung einer anwohnenden Mutter. Der Spielplatz wird von vielen Familien regelmäßig genutzt und ist ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und Eltern im Quartier. Besonders in den Sommermonaten sind die Spielgeräte und Aufenthaltsflächen jedoch starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt, was nicht nur die Nutzungsmöglichkeiten einschränkt, sondern auch gesundheitliche Risiken für Kinder mit sich bringt. Ein zusätzlicher Sonnenschutz für den großen Sandkasten würde die Aufenthaltsqualität erheblich verbessern, die Nutzung des Spielplatzes an heißen Tagen ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz im urbanen Raum leisten. Angesichts zunehmend heißer Sommer ist eine solche Maßnahme aus Sicht des Ortsbeirats dringend geboten. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7669 2025 Die Vorlage OF 1261/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Finanzierung Spielmobil für Westhausen
Antrag vom 06.10.2025, OF 562/7 Betreff: Finanzierung Spielmobil für Westhausen Der Magistrat wird gebeten, beim Kinderfest im Westring (Westhausen) am 16.08.2026 ein Spielmobil aufzustellen. Dafür stellt der Ortsbeirat 600 € aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten für das Spielmobil, welches zu diesem Zweck von der Kinderbeauftragten für vier Stunden gebucht wird. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 430 2025 Die Vorlage OF 562/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln
Antrag vom 20.08.2025, OF 1095/9 Betreff: Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln Vorgang: OIB 385/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Die mit der OF 925/9 vom 13. Januar 2025 beschlossene Unterstützung in Höhe von bis zu 1.000 EUR aus dem Budget des Ortsbeirats (OIB 385/25) für die diesjährige Ausrichtung des Kinderfestes in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025, das laut Beschlussfassung von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet werden sollte, wird nicht durch den Magistrat ausbezahlt bzw. von diesem zurückgefordert, sofern die Auszahlung zwischenzeitlich bereits erfolgt sein sollte. Der entsprechende Betrag soll stattdessen für eine andere, noch durch den Ortsbeirat zu bestimmende Aktivität oder Maßnahme verwendet werden, die Kindern im Ortsbezirk zugutekommt. 2.) Für die Zukunft ist sicherzustellen, dass bei Kinderfesten, die von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates veranstaltet werden, keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" in Erscheinung treten. Begründung: Dass auf dem Plakat bzw. der Einladung zu diesem Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025 in der Liste der Mitveranstalter, die sich für die Unterstützung des Ortsbeirats bedanken, plötzlich die Organisation "Omas gegen Rechts" auftaucht (siehe Abbildung 1), ist ein zutiefst befremdlicher und nicht hinnehmbarer Vorgang. Denn dass politische Propaganda und Indoktrination auf einem Kinderfest, welches vorgeblich zudem noch von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirats, also von städtischen Ehrenbeamten, organisiert und aus dem Budget des Ortsbeirats finanziell unterstützt wird, nichts verloren haben, sollte außer Frage stehen - und zwar unabhängig von deren politischer Ausrichtung. Abseits dessen lässt der Name "Omas gegen Rechts" die dringend notwendige Differenzierung zwischen den Begriffen "rechts" und "rechtsextrem" bzw. "rechtsradikal" vermissen. "Rechts" ist der Gegenpol zu "links" in der politischen Landschaft, beide sind legitimer Bestandteil des demokratischen politischen Spektrums. "Omas gegen Rechts" hingegen insinuieren mit ihrer Namensgebung, dass es auch das legitime politische "rechte" Spektrum, zu dem sich viele überzeugte Demokraten zählen, zu bekämpfen gilt. Selbstverständlich ist das deren gutes Recht, jedoch keinesfalls mit Unterstützung von Steuerzahlergeld und schon gar nicht im Rahmen eines von städtischen Ehrenbeamten ausgerichteten Kinderfestes. Der Ortsbeirat ist daher gut beraten, die beschlossene finanzielle Unterstützung des Kinderfestes aus diesem Grund zu versagen und beim Magistrat zu veranlassen, dass diese Mittel nicht ausgezahlt bzw. zurückgefordert werden, sofern sie bereits angewiesen wurden. Zukünftig ist darauf zu achten, dass sich solch ein Vorgang nicht wiederholt und keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" bei solchen vom Ortsbeirat unterstützten Kinderfesten in Erscheinung treten. Abbildung 1: Einladung Kinderfest 29.08.2025 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 385 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1095/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme)
Wasserspielplatz im Hafenpark
Antrag vom 20.08.2025, OF 536/4 Betreff: Wasserspielplatz im Hafenpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und an welcher Stelle ein Wasserspielplatz im oder an den Hafenpark angrenzend eingerichtet werden kann. Begründung: Infolge der Einwohnerentwicklung im südlichen Ostend leben dort viele junge Familien, die diese Einrichtung nutzen würden. Die Maßnahme schreibt sich somit in eine bürgernahe Weiterentwicklung des Hafenparks ein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7359 2025 Die Vorlage OF 536/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zusätzliche Mittel für die AdA-Kantine
Antrag vom 10.11.2025, OF 1288/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zusätzliche Mittel für die AdA-Kantine Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zugunsten der Ada-Kantine (Trägerverein Initiative Zukunft Bockenheim e. V.) zusätzlich 10.000 EUR in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Die AdA-Kantine ist ein zentraler sozialer Anlaufpunkt im Ortsbezirk 2 und versorgt monatlich über 3.500 Gäste - überwiegend Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Geflüchtete, Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung und Personen ohne festen Wohnsitz. Für viele Besucher*innen aus Bockenheim und Westend ist die Ada-Kantine ein Ort der Begegnung, Unterstützung und niedrigschwelligen Beratung. Wie im Vorjahr sind auch in diesem Jahr die Gästezahlen um etwa 25-30 % gestiegen. An einem Betriebswochenende (4 Tage) werden bis zu 1.000 Essen zubereitet. Aufgrund gestiegener Personal-, Energie- und Sachkosten sowie notwendiger Investitionen rechnet der Trägerverein für 2026 mit Gesamtkosten von rd. 182.000 EUR. Eine Erhöhung der städtischen Förderung der Ada-Kantine um 10.000 EUR würde die Situation entspannen. Mit der beantragten Förderung soll die unerlässliche Arbeit der Ada-Kantine als Teil des Frankfurter Hilfesystems aufrechterhalten werden. Die Verlängerung der Zwischennutzung läuft aktuell bis zum 30.06.2026, eine längerfristige Perspektive ist in Aussicht gestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 109 2025 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Toilette am Spielplatz im Sommerhoffpark
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1609 Betreff: Toilette am Spielplatz im Sommerhoffpark Der Bedarf an Toilettenanlagen auf Spielplätzen und hoch frequentierten Park- und Grünanlagen ist weiterhin sehr hoch. Bei der Entscheidung zur Herrichtung einer Toilettenanlage sind neben den notwendigen Mitteln im Haushalt auch die personellen Kapazitäten zu prüfen und damit einhergehend eine Priorisierung der Bedarfe unumgänglich. Nach eingehender Prüfung durch mehrere Begehungen vor Ort kann mitgeteilt werden, dass der Spielplatz Sommerhoffpark aktuell nicht als vorrangig frequentiert einzuschätzen ist. Bei keiner der durchgeführten Begehungen konnte eine erhöhte oder dauerhafte Nutzung des Umfelds festgestellt werden, insbesondere auch im Vergleich zu anderen bereits vorgeschlagenen oder priorisierten Standorten. Darüber hinaus ist der Standort nicht im aktuellen Vortrag des Magistrats M 174 zum Toilettenkonzept enthalten. In einem ersten Schritt werden daher vorrangig die darin gelisteten und als besonders dringlich bewerteten Standorte bedient. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4954
Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode hier: Nachfolgeregelung
Vortrag des Magistrats vom 10.11.2025, M 167 Betreff: Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode hier: Nachfolgeregelung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2023, § 2842 (M 229) 1. Die Berufung von Maren Burkhardt als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird aufgehoben. 2. Auf Vorschlag des Frankfurter Jugendrings wird Judith Bartel als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied für die verbleibende Zeit der XIX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses gewählt. Begründung: Der Frankfurter Jugendring hat nach dem Ausscheiden von Maren Burkhardt vorgeschlagen, Judith Bartel als Nachfolge zu wählen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2022, M 229 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6988, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 53-0
Nied: Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße
Antrag vom 18.08.2025, OF 1278/6 Betreff: Nied: Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, 1. ob es für die drei kleinen Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße a) gegenüber Haus-Nr. 69, b) gegenüber Haus-Nr. 131, und c) gegenüber Haus-Nr. 211 Planungen zur Weiterentwicklung oder zur erneuten Ausstattung mit Spielgeräten gibt. 2. welche städtischen Planungen für das Grundstück zwischen den Hausnummern 20 und 48 bestehen, welches zuletzt als Ausweichquartier für den Kindergarten Grüne Winkel genutzt wurde. Zugleich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieses Grundstück für die Errichtung eines größeren Spielplatzes geeignet wäre. Begründung: Die drei genannten kleinen Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße verfügen jeweils über einen Sandkasten, jedoch kaum noch über weitere Spielgeräte. In früheren Jahren waren diese Plätze besser ausgestattet, doch wurden nach und nach Geräte entfernt. Es stellt sich daher die Frage, welche Nutzung die Stadt künftig für diese Flächen vorsieht. Auch für das derzeit brachliegende Grundstück zwischen Haus-Nr. 20 und 48, das zuletzt als Ausweichquartier für den Kindergarten Grüne Winkel diente, ist eine Klärung der zukünftigen Nutzung sinnvoll. Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur Kita Kunterbunt und könnte gegebenenfalls für einen größeren Spielplatz genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2025 Die Vorlage OF 1278/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz
Antrag vom 18.08.2025, OF 1464/5 Betreff: Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die defekten Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz zu ersetzen. Begründung: Eltern haben die defekten Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz dem Ortsbeirat gemeldet. Die Drängelgitter, die eigentlich zum Schutz der dort spielenden Kinder dienen sollen, sind nun selbst eine Gefahr für diese. Daher sind die defekten Drängelgitter zu ersetzen. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7407 2025 Die Vorlage OF 1464/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Budgetmittel für Jubiläumsfeier der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V.
Antrag vom 18.08.2025, OF 1094/10 Betreff: Budgetmittel für Jubiläumsfeier der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Beratungsstelle Preungesheim des Vereins "Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e.V." soll für ihre Jubiläumsfeierlichkeit zum 50-jährigen Bestehen am 05.09.2025 wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e.V. einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 1. August 1975 eröffnete der Verein "Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e.V." die Erziehungsberatungsstelle Preungesheim. Sie bietet in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 und in weiteren Stadtteilen Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche an und bringt sich aktiv in den Stadtteilen ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 418 2025 Die Vorlage OF 1094/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme