Kinder, Jugend und Familie
Vorlagen
Weitere Sonnenschirme für den neuen Spielplatz zwischen dem Zirkus Zarakali und der AstridLindgrenSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6135 entstanden aus Vorlage: OF 834/9 vom 28.10.2024 Betreff: Weitere Sonnenschirme für den neuen Spielplatz zwischen dem Zirkus Zarakali und der Astrid-Lindgren-Schule Auf dem sehr beliebten neuen Spielplatz sind die neu gepflanzten Bäume noch zu klein, um ausreichend für Schatten zu sorgen. Die schon montierten Sonnenschirme können nur auf einem kleinen Teil des Platzes Kinder vor der Sonne schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, weitere Sonnenschirme auf dem Spielplatz zu montieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 155 Aktenzeichen: 67-2
Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sonnenschutz für Spielplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6068 entstanden aus Vorlage: OF 921/10 vom 09.10.2024 Betreff: Sonnenschutz für Spielplätze Der Magistrat wird gebeten, auf allen Spielplätzen im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 10 für ausreichenden Sonnenschutz zu sorgen, insofern dieser nicht vorhanden ist. Begründung: Viele Spielplätze in Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim sind im Sommer leider nur eingeschränkt nutzbar. Grund sind die fehlenden schattigen Plätze, wodurch die Kinder und Familien einer permanenten starken Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Insbesondere die Sandkästen, als Herzstück der Spielplatze und beliebter Treffpunkt, befinden sich oftmals in der prallen Sonne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 171 Aktenzeichen: 67-2
Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 Aktenzeichen: 67-0
Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren auf dem Spielplatz im FerdinandSchollingRing
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1102/6 vom 08.10.2024 Betreff: Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring eine Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren aufzustellen. Begründung: Auf dem Kinderspielplatz fehlt bisher eine Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren, was von Kindern und Eltern sehr bedauert wird. Es wäre schön, wenn die neue Schaukel zeitnah installiert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 6
Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 27.10.2024 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben a) ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; b) netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; 2. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens a) die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, i) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; ii) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw-Stellplätzen wegfallen; iii) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; b) eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; 3. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel sowie genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner dafür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Gettoisierung der Städte fort. Die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Leerstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringerer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970er-Jahren entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutem und gesundem Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutes und gesundes Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz gestrichen oder durch trostlose Klettergerüste im Innenhof und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Artikel 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 Pkws vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV, sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl viele Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt, neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich der Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, an dieser Stelle eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen werden. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder und der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er im Innenhof des Neubaus geplant ist und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf den 1,5 Kilometer entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, welche ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde vom Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte (NH) nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status quos führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt haben, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro der Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung gestellte Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig ist. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Artikels 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich Henriette-Fürth-Straße kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlicher) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündige Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind, und es ist zu erwarten, dass die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragrafen 34 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kinderbetreuungsplätze). Zu all den zuvor genannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrats, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): Der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreichen, wird bestritten und der Magistrat aufgefordert, sich zu dieser Frage mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alldem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg. Insofern weist die Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 108 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5474, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Bericht des Kinderbeauftragten zu Budgetmittel - „Spielgeräte für Bonames“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 911/10 Betreff: Bericht des Kinderbeauftragten zu Budgetmittel - "Spielgeräte für Bonames" Vorgang: OIB 73/22 OBR 10; ST 1070/22 Der Ortsbeirat 10 hat aus seinem Budget am 18.01.2022 finanzielle Mittel für neue Spielgeräte in Bonames zur Verfügung gestellt. Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 29.04.2022 unter anderem zur Kenntnis, dass beide Spielplätze in Bonames teils neu und bestens ausgestattet sind. Der Spielplatz Im Storchenhain verfüge aber über keine Fläche mehr, auf der Spielgeräte aufgestellt werden könnten. Der Magistrat regte an, einen Teil des zur Verfügung gestellten Budgets für ein Kinderbe-teiligungsverfahren zu verwenden. Ferner, dass auch daraus resultierende Gestaltungselemente darüber hinaus finanziert werden können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten den Kinderbeauftragten von Bonames einzuladen und diesen zu bitten, dass er in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 zum Stand der bisherigen Erkenntnisse berichtet, welche aus der vom Magistrat angeregten Kinderbeteiligung zum Spielplatz Nordpark sowie Am Storchenhain erlangt wurden. Dies soll dem Ortsbeirat zur Feststellung dienen, ob die beträchtlichen geblockten Mittel, gegebenenfalls in anzupassender Höhe wieder verfügbar gemacht werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.01.2022, OIB 73 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 911/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 911/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsvorsteherin gebeten wird, den Kinderbeauftragen in die Sitzung am 14.01.2025 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTeilfinanzierung für den Wiedereinbau des Bodens im Jugendtreff „Alte Bäckerei“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 444/7 Betreff: Teilfinanzierung für den Wiedereinbau des Bodens im Jugendtreff "Alte Bäckerei" In der Nacht auf den 26.08.2023 kam es zu einem Brand im Eingangsbereich der "Alten Bäckerei", dem Jugendclub in Westhausen. Dadurch konnte der Jugendclub ca. ein Jahr lang nicht genutzt werden und fand im Nachbarschaftstreff "nebenan" Unterschlupf. So war es möglich, dass er auch während dieser Zeit drei Nachmittage pro Woche geöffnet haben konnte. Mittlerweile konnte die Wiedereröffnung der altbekannten Räumlichkeiten gefeiert werden. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil ist das enorm wichtig. Einen Großteil der durch den Schaden entstandenen Kosten werden von der Nassauischen Heimstätte, als Eigentümerin, und ihrer Versicherung getragen. Für das Material und den Einbau des neuen Bodens, sieht das allerdings anders aus. Dies ist Sache des Mieters. Der Verein SAZ-ROCK e.V. kann diese allerdings nicht allein tragen. Es entstehen Kosten von insgesamt 4.851,42 €. Der der Ortsbeirat beschließt, den Neueinbau des Bodens mit 2.000 € zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2024 Die Vorlage OF 444/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Internationales Kinderhaus bei einem Kinderkonzert/Musikworkshop unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1388/1 Betreff: Internationales Kinderhaus bei einem Kinderkonzert/Musikworkshop unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 1 stellt aus dem eigenen Budget 1500 Euro zur Verfügung, um das internationale Kinderhaus zu unterstützten. Das Geld soll für ein Kinderkonzert und einen Musikworkshop verwendet werden. Begründung: Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt des Kinderhauses mit der Kita am Westhafen. Durchgeführt wird es von einer Musikerin aus dem Gutleut, sowie einem Chembalospieler, einer Bassistin und einem Opernsänger. Das Konzert soll vormittags für die Vorschulkinder der Kita in der Kita Westhafen im Saal der Hoffnungsgemeinde stattfinden und nachmittags im selben Raum für die Kinderhauskinder. Ein Konzert umfasst zwei mal 20 Minuten mit Pause: Es wird die Geschichte der kleinen Saite erzählt, die verloren ging und nun auf der Suche nach ihrem Instrument (Hackbrett) ist. Es ist ein interaktives Konzert, bei dem die Kinder auch etwas Stimmbildung bekommen und als Chor ein Frankfurt-Lied mit Gutleut - und Bahnhofsviertel-Strophe lernen und singen. Das Konzert und der Workshop sollen Ende Januar stattfinden. Für den Workshop sind zwei Stunden für ca. 20 Kinder geplant (Instrumentenvorstellung/Basteln von Instrumenten). Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3000 €. Die Kita am Westhafen könnte die 1500€ aus dem eigenen Haushalt bestreiten. Das Kinderhaus ist jedoch auf eine Förderung angewiesen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 90 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1388/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenZuschuss Spielmobil für die Kinder im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1413/1 Betreff: Zuschuss Spielmobil für die Kinder im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vier Einsätze des Spielmobils oder anderer mobiler Anbieter in Absprache mit dem Quartiersmanagement im Gallus zu veranlassen. Das Quartiers-management schlägt z.B. Einsätze am Gustavsburgplatz, in der Ackermannsiedlung und am Bolzplatz Ansi vor. Der Ortsbeirat bezuschusst die vorgenannten vier Einsätze mit bis zu 3.200,-€ Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 zusätzliche Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wurde in den vergangenen Jahren sehr gut angenommen und viele Eltern haben sich gefreut, dass das Spielmobil an Orten im Einsatz war, an denen es sonst nicht gastiert. Da viele Spielplätze im Ortsbezirk zudem in keinem guten Zustand sind, ist ein zusätzliches Angebot wünschenswert und bietet den Kindern Abwechslung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 352 2024 Die Vorlage OF 1413/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZuschuss zum Kinderkonzert und Workshop des internationalen Kinderhauses im Gutleut
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1387/1 Betreff: Zuschuss zum Kinderkonzert und Workshop des internationalen Kinderhauses im Gutleut Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Kindermusikkonzert mit Workshop des internationalen Kinderhauses im Gutleut in Kooperation mit der Kita Westhafen finanziell zu unterstützen. Der Ortsbeirat bezuschusst Kinderkonzert und Workshop mit 1.500,-€. Begründung: Durchgeführt wird das Kooperationsprojekt mit der Kita Westhafen von der Musikerin und Hackbrettspielerin Margit Übellacker aus dem Gutleut. Des Weiteren wirken beim Konzert noch ein Cembalospieler, eine Bassistin und ein Opernsänger mit. Das Konzert soll vormittags für die Vorschulkinder der Kita in der Kita Westhafen im Saal der Hoffnungsgemeinde stattfinden und nachmittags im selben Raum für die Kinderhauskinder. Das Konzert sollte möglichst mit öffentlicher Beteiligung stattfinden. Konzert und der Workshop sollen Ende Januar stattfinden. Für den Workshop sind zwei Stunden für ca. 20 Kinder geplant (Instrumentenvorstellung/Basteln von Instrumenten). Ein Konzert umfasst 2x20 Minuten mit Pause und wird die Geschichte der kleinen Saite erzählt, die verloren ging und nun auf der Suche nach ihrem Instrument, dem Hackbrett, ist. Bei diesem interaktiven Konzert bekommen die Kinder auch etwas Stimmbildung und singen als Chor ein Frankfurt-Lied mit Gutleut- und Bahnhofsviertel-Strophe. Ein Einzelkonzert mit Workshop kostet ca. 2.400€. Wenn die Musiker*innen das Programm zweimal an einem Tag spielen können, belaufen die Kosten sich auf insgesamt 3.000€, also 1.500€ pro Konzert bei zwei Workshopstunden für jede Einrichtung. Die Kita Westhafen kann 1.500€ aus ihrem Haushalt bestreiten. Das internationale Kinderhaus ist jedoch auf externe Förderung angewiesen und freut sich über die Ortsbeiratsunterstützung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1387/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNEN und CDU erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 351 2024 Die Vorlage OF 1387/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZuschuss für das Stadtteilfest Halloween des Abenteuerspielplatz Riederwald e.V.am 26. Oktober 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2024, OF 666/11 Betreff: Zuschuss für das Stadtteilfest Halloween des Abenteuerspielplatz Riederwald e.V.am 26. Oktober 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge o.g. Stadteilfest aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit einem Betrag von € 3.000 mitfinanzieren. Der Abenteuerspielplatz e.V. rechnet mit Ausgaben von ca. 10.000 € und bittet um einen Zuschuss von 30%. Nach Aussage des Vereins treffen die vom Kulturamt angegebenen Kriterien zu. Der Verein rechnet, wie in den Vorjahren, mit der Teilnahme von bis zu 1.000 Kindern in Begleitung ihrer Eltern und Großeltern. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 72 2024 Die Vorlage OF 666/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
Weiter lesenSpielfläche in der Friedlebenstraße aufwerten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2024, OF 838/9 Betreff: Spielfläche in der Friedlebenstraße aufwerten In der Grünfläche in der Friedlebenstraße, vor dem Lokal an den Tennisanlagen, stehen einzelne in die Jahre gekommene Spielgeräte (Wipptiere, Schaukel, Tischtennisplatte). Außerdem gibt es einen Sandkasten. Auf der Fläche wäre Platz für weitere, attraktivere Spielgeräte. Die Wipptiere müssten zumindest überholt oder besser ersetzt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Den Spielpark aufzuwerten und unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten sowie eventuell der Kinder aus der Waldorfkita und anwohnender Kinder die Fläche neu zu gestalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 838/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 838/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 838/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEtablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1070/6 vom 29.07.2024 Betreff: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen; - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen; - Gespräche mit potenziellen Trägern eines KiFaZ zu führen; - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann; - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten. Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kitaplätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bittet der Ortsbeirat außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das evangelische Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-4
Budgetmittel für eine Netzschaukel auf dem Spielplatz Am Herrenhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 881/10 Betreff: Budgetmittel für eine Netzschaukel auf dem Spielplatz Am Herrenhof Der Ortsbeirat unterstützt sehr gerne den über den Bürgerverein Berkersheim vorgetragenen Wunsch von Eltern, dass auf dem Spielplatz Am Herrenhof ergänzend eine Netzschaukel aufgestellt werden sollte. Deshalb stellt der Ortsbeirat für diese Verschönerungsmaßnahme einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 22 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion das Wort "Netzschaukel" im Betreff und Tenor durch das Wort "Nestschaukel". Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 344 2024 Die Vorlage OF 881/10 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 810/9 Betreff: Unterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-Anlage Am 6.9.24 findet ein Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage statt, welches von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Fest wird mit einer Summe von 500 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates unterstützt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 341 2024 Die Vorlage OF 810/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRolli-Karussell Spielplatz Quäkerwiese an der Frankenallee endlich umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1331/1 Betreff: Rolli-Karussell Spielplatz Quäkerwiese an der Frankenallee endlich umsetzen Vorgang: OIB 60/21 OBR 1; ST 1186/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das mit Antrag OIB 60/1 vom 23.11.2021 vom Ortsbeirat 1 beschlossene und mit Stellungnahme ST 1186 vom 16.05.2022 vom Magistrat zurückgestellte Rolli-Karussell auf dem Spielplatz Quäkerwiese entlang der Frankenallee im Gallus endlich aufstellen zu lassen. Dier Ortsbeirat folgt nicht der Empfehlung des Magistrats, weiter auf unbestimmte Zeit abzuwarten. Begründung: Der Magistrat begründet seine abwartende Haltung mit den seinerzeit noch nicht vorliegenden Wettbewerbsergebnissen zur Neuplanung des benachbarten Bildungscampus Gallus. Die Wettbewerbsergebnisse liegen zwischenzeitlich vor, wonach der Spielplatz auf der bestehenden Fläche erhalten bleibt. Das Bildungsdezernat versichert, dass der Spielplatz Quäkerwiese auch während der Abbruch- und Neubauarbeiten des Bildungscampus erhalten und in Betrieb bleiben soll. Somit stehen dem Aufbau des dringend benötigten Rolli-Karussells zur Inklusion von Kindern mit Behinderung im Gallus nichts mehr im Wege. Foto: privat (Beispiel Rolli-Karussell Riedberg) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 1315/1 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 60 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1315/1 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1331/1 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKinderbetreuung im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2024, OF 978/2 Betreff: Kinderbetreuung im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: je Grundschulbezirk im Ortsbezirk: 1. Wie viele Kinder haben trotz Anmeldung über das kindernetfrankfurt.de keinen Betreuungsplatz angeboten bekommen? a. wie viele Kinder unter 3 Jahren? b. Kinder zwischen 3 und Schuleintritt? c. Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder? 2. Wie viele Kinder haben aufgeschlüsselt entsprechend 1 a-c keinen Platz im durch die Eltern angefragten Stundenumfang erhalten? 3. Wie viele Kinder aufgeschlüsselt entsprechend 1 a-c mussten wohnortfern betreut werden, da es im Ortsbezirk unzureichend Plätze gab? 4. Gab es aufgeschlüsselt entsprechend 1 a-c Einrichtungen, die aufgrund von Personalmangel die Betreuungszeiten nicht einhalten konnten? 5. Inwiefern wurde durch gezielte Einstellungen von zusätzlichem Personal auf die Situation reagiert? 6. Gibt es Einrichtungen/Räumlichkeiten im Ortsbezirk, die wegen Personalmangels nicht in vollem Umfang für die Kinderbetreuung genutzt werden? 7. Wird der Betreuungsschlüssel stets eingehalten und wird entsprechend geschultes Personal eingesetzt? Begründung: In Anlehnung an die B 172/2023 und einer entsprechenden Bürgeranfrage wird der Magistrat umfassend um Beantwortung der Fragen gebeten. Auch geht aus B 172/2023 nicht hervor, ob die Kinder, die einen Platz erhalten, auch in vollem Umfang und durch entsprechendes Personal betreut werden. Der Ortsbeirat weiß um die prekäre Situation auf dem Arbeitsmarkt, kann aber auch verstehen, dass Eltern zunehmend besorgt sind, ob und wie ihre Kinder betreut werden, da sich die eigene Berufstätigkeit schlecht verlässlich planen lässt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1016 2024 Die Vorlage OF 978/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenUnterstützung der Martinsfeuer 2023 und 2024 des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. im Günthersburgpark durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ (E92/2023)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 737/3 Betreff: Unterstützung der Martinsfeuer 2023 und 2024 des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. im Günthersburgpark durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) Der Ortsbeirat möge beschließen, die Martinsfeuer 2023 und 2024 des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Günthersburgpark werden in Höhe von jeweils 5.000 €, zusammen genommen also in Höhe von 10.000 €, aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) bezuschusst. Begründung: Es handelt sich beim Martinsfeuer um ein nichtkommerzielles Fest mit langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht wird und das zusammen mit den vielfältigen Angeboten drumherum für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene mit zur Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil beiträgt. Die Einzelaufstellungen für das Fest liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 30 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufsuchende Jugendarbeit braucht eine Zweigstelle für Suchtberatung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5667 entstanden aus Vorlage: OF 850/10 vom 13.06.2024 Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit braucht eine Zweigstelle für Suchtberatung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Aufsuchende Jugendarbeit eine Zweigstelle für Suchtberatung eingerichtet werden kann. Begründung: Die nächste Suchtberatung liegt aktuell am Merianplatz. Das ist für die Betroffenen aus dem Ortsbezirk 10 eine zu hohe Hürde, um dieses Angebot wahrzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1773
Spielplatz Alfred-Göbel-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 entstanden aus Vorlage: OF 285/16 vom 18.06.2024 Betreff: Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Der Ortsbeirat 16 begrüßt die Fertigstellung des sehr gelungenen Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg. Es fehlen jedoch noch Sitzgelegenheiten für die beaufsichtigenden Eltern. Der Magistrat wird daher gebeten, zwei Sitzbänke im unteren (südlichen) Teil des Geländes aufzustellen. Begründung: Der Spielplatz am Alfred-Göbel-Weg ist in zwei Teile geteilt, die durch ein größeres Gebüsch voneinander getrennt sind. Der obere Teil verfügt über Sitzgelegenheiten, die jedoch nur den oberen bzw. östlichen Bereich einsehen lassen. Der untere Teil hat bisher keine Sitzgelegenheiten. Südlicher Teil des Geländes ohne Sitzgelegenheiten. (Foto: FDP) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727 Aktenzeichen: 67-2
Weltkindertag und Martinsfeuer 2024 unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2024, OF 734/3 Betreff: Weltkindertag und Martinsfeuer 2024 unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verein Abenteuerspielplatz e.V. bei den Veranstaltungen Martinsfeuer zu Sankt Martin und das Weltkindertagsfest am Weltkindertag aus dem städtischen Sonder-Etat "Stadtteilfeste unterstützen" (E 160) mit jeweils 5000 Euro zu fördern. Begründung: Der Verein Abenteuerspielplatz e.V. leistet mit diesen o.g. Stadtteilfesten einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben im Nordend besonders für Kinder und ihre Eltern. Jedes Jahr nehmen einige Tausend Menschen an den Festen teil. So gehören sie seit vielen Jahren zum festen Angebot im Stadtteil. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenKommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Rolli-Karussell auf dem Gustavsburgsplatz (Spielplatz)
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1315/1 Betreff: Rolli-Karussell auf dem Gustavsburgsplatz (Spielplatz) Vorgang: OIB 60/21 OBR 1; ST 304/22; ST 1186/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gustavsburgsplatz (Spielplatz) ein Rolli-Karussell aufstellen zu lassen. Dies soll in Abstimmung mit dem Verein KIAN e.V. erfolgen. Die vom Ortsbeirat zugesagten finanziellen Mittel (OIB 60 vom 23.11.2021) können hierfür genutzt werden. Begründung: Im November 2021 hatte der OBR 1 beschlossen bei der Finanzierung eines Rolli-Karussells zu unterstützen. Dies sollte an der Quäkerwiese im Gallus aufgebaut werden. Bis heute ist dies leider nicht erfolgt. Da an dieser Stelle in absehbarer Zeit der Bildungscampus Gallus gebaut werden wird, ist fraglich, ob es Sinn macht bis zur Einrichtung der Baustelle dieses Rolli-Karussell dort noch aufzubauen. Um dennoch einen Standort für inklusives Spielen im Gallus zu ermöglichen könnte das Rolli-Karussell auf dem Spielplatz des Gustavsburgsplatzes aufgebaut werden. Dort wäre ein dauerhafter Bestand gewährleistet. Außerdem wäre es für die dortige Kita, die nach integrativem Konzept arbeitet, gut nutzbar. Der Vorschlag ist mit der Kinderbeauftragten im Gallus abgestimmt und wird von ihr unterstützt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.08.2024, OF 1331/1 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 60 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 304 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1315/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1315/1 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1331/1 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInklusive Spielplatzgeräte für den Ami-Spielplatz in Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2024, OF 841/10 Betreff: Inklusive Spielplatzgeräte für den Ami-Spielplatz in Eckenheim Der Ortsbeirat unterstützt die Anschaffung eines inklusiven Spielplatzgerätes auf dem Ami-Spielplatz/am Kirschwäldchen mit bis zu 1.000€ bzw. 2.000€, wenn es als investive Anschaffung gilt. Die Auswahl des Gerätes soll in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten Eckenheims stattfinden. Begründung: Inklusive Spielplatzgeräte eröffnen allen Kindern aus Eckenheim die Möglichkei,t sich am Spielerlebnis am Ami-Spielplatz/am Kirschwäldchen zu beteiligen. Das erweitert die inklusiven Ansätze der Münzenbergerschule. Die Kinderbeauftragte von Eckenheim kann ein Gerät identifizieren (als Inspiration kann die folgende Seite dienen: https://www.kompan.com/de/de/produkte/spielplatzgeraete/inklusive-spielplatzgera te). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 331 2024 Die Vorlage OF 841/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5593 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 22.04.2024 Betreff: Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine kompetente Person mit der zeitnahen Erstellun g einer Kindertagespflegesatzung zu beauftragen. Das Rechtsamt ist bei dieser Tätigkeit heranzuziehen, um spätere Rechtsunklarheiten zu vermeiden. Orientierung kann der/die Beauftragte bei Satzungen anderer Städte/Gemeinden/Landkreise finden. Dies sind u. a.: https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?m=190 https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Rues selsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Dienstleistungen_A_Z/02_PDFs/_NEU_4_6_Satzung_Kinder tagespflege.pdf https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Jugend-Familie/K indertagespflege/Satzung-%C3%BCber-die-Teilnahme-an-der-Kindertagespflege-die-Er hebung-von-Kostenbeitr%C3%A4gen-und-die-Gew%C3%A4hrung-einer-laufenden-Geldleist ung-im-Landkreis-Offenbach-1-September-2023.php?object=tx,2896.3&ModID=6& ;FID=2896.8656.1&NavID=2896.125&La=1 https://www.lkgi.de/wp-content/uploads/2023/06/Kindert agespflegesatzung-1.pdf https://www.bad-homburg.de/stadt/rathaus/stadtrecht-ak tuell/stadtrecht-archiv/dokumente/2022/51-1.1_Kindertagespflegesatzung__Stand_in kl._1.__nderung_-_konsolidierte_Fassung_fuer_Internet_.pdf https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/display/do kument/show.cfm?region_id=105&id=410572 Weiterhin wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Frage gebeten: Warum kam es zu dieser unnötigen Verzögerung? Begründung: Es ist vollkommen unverständlich, dass es dem Magistrat einer Großstadt wie Frankfurt auch nach mehreren Jahren nicht möglich ist, eine tragfähige Satzung für die Kindertagesbetreuung zu erstellen, die für den Jahresbeginn angekündigt war. Damit sind die mit der Tagespflege befassten Personen gegenüber denen in anderen Städten finanziell deutlich schlechter gestellt, weil die zugehörigen Fördergelder nicht abgerufen werden können. Mit dieser Satzung ist es möglich, dass die Tagespflegenden ihre pädagogische Arbeit in der Vorbereitung und weitere Tätigkeiten bezahlt bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1506 Aktenzeichen: 40-4
Spielplatz an der U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5587 entstanden aus Vorlage: OF 764/9 vom 19.05.2024 Betreff: Spielplatz an der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" aufwerten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz an der U-Bahn-Endhaltestelle "Ginnheim" aufzuwerten. Es gibt auch genügend Platz für ein schönes großes Klettergerüst. Begründung: Durch seine zentrale Lage im Stadtteil wird der Spielplatz ganzjährig sehr gut besucht. Die hohe Frequenz der Nutzung spiegelt sich jedoch leider nicht in dessen Erscheinungsbild wider. Zwar sind einige Spielgeräte auf der Fläche vorhanden, aber insbesondere die Flächen um und zwischen diesen Geräten wirken wenig gepflegt und einladend. Hier würde eine Aufwertung dieses öffentlichen Raums die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. Außerdem gibt es auf dem Spielplatz eine große Fläche, auf der jedoch keinerlei Nutzung stattfindet. Hier wäre mehr als ausreichend Platz vorhanden, um den Spielplatz um ein aktuell fehlendes Klettergerüst zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1628 Aktenzeichen: 67-2
Mehrgenerationenspielplätze für den Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5511 entstanden aus Vorlage: OF 409/7 vom 10.05.2024 Betreff: Mehrgenerationenspielplätze für den Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche und inwieweit sich bestimmte Spielplätze im Ortsbezirk 7 dazu eignen, diese zu Mehrgenerationenspielplätze für Jung und Alt zu erweitern. Das innovative Konzept von Mehrgenerationenspielplätzen sieht vor, Spielplätze derart um zusätzliche Geräte zu erweitern, dass auch ältere Generationen auf dem Areal Spiel und Sport betreiben können. Dabei soll Kindern kein Spielraum weggenommen werden, sondern der Spielraum derart um zusätzliche inklusive Geräte erweitert werden, dass sich diese in den bestehenden Spielraum organisch einfügen. Zu denken ist hierbei sowohl an Spiel- und Sportgeräte, die von Alt und Jung gleichzeitig benutzt werden können, als auch an reine calisthenicsähnliche Geräte für Erwachsene, je nach entsprechender Eignung. Begründung: Spiel und Sport verbindet, macht gesund, hält jung und ist sowohl essenziell als auch bereichernd für Jung und Alt. Mehrgenerationenspielplätze würden genau hierfür ein inklusives Angebot im Ortsbezirk schaffen. Im Vergleich zur Errichtung eines komplett neuen Calisthenics-Parks nur für ältere Generationen ist die inklusive Erweiterung von bestehenden Spielplätzen deutlich kostenschonender und hat zugleich einen stärkeren sozial verbindenden Charakter. Darüber hinaus bestehen im Ortsbezirk verhältnismäßig wenige öffentliche Gelegenheitssportangebote, was durch die Schaffung von Mehrgenerationenspielplätzen gelöst werden würde. Gleichzeitig wird sich der insgesamt für alle Spielplatzbesucher gesteigerte Spaßfaktor insbesondere positiv auf das Wohlbefinden der Kinder im Ortsbezirk auswirken. Auf eine Erweiterung der Spielplätze unter Berücksichtigung der geltenden Bauvorschriften wäre selbstverständlich zu achten, was unter Hinzuziehung spezialisierter Anbieter leicht erreicht werden kann. Da die Nutzungsregeln für Spielplätze von Kommunen selbst bestimmt werden, ist die Schaffung von Mehrgenerationenspielplätzen ein insgesamt realistisches und für alle Generationen wünschenswertes Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1543 Aktenzeichen: 67-2
Unterstützung Power am Tower 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 418/4 Betreff: Unterstützung Power am Tower 2024 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 13.09.2024 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne. Die Stadtteilwerkstatt e.V. (Kinderzentrum und Teeniezentrum im Nordend) hat, wie auch schon in den vergangenen zwei Jahren, die Konto- und Kassenführung dafür übernommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an rund 30 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm wie z.B. Live-Auftritte von Musikbands aus Frankfurt und Tanzgruppen sowie kurze Redebeiträge. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 330 2024 Die Vorlage OF 418/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenFinanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 638/11 Betreff: Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Materialkosten in Höhe von 500 Euro brutto für den Kinderrechtepfad, aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und in Absprache mit der Kinderbeauftragten für Fechenheim zu organisieren (bspw. im neu gestalteten Heinrich-Kraft-Park). Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbrachten Leistungen bis Dezember 2024. Begründung: Der Einsatz des Kinderrechte-Lehrpfades soll den Kindern im Ortsbezirk 11 spielerisch ihre Rechte vermitteln. Idealerweise könnten die 10 Lern-Tafeln im Heinrich-Kraft-Park platziert werden, wo sie von vielen Kindern genutzt werden können. Die Kinderbeauftragte für Fechenheim konnte eines der 15 Angebote für Kommunen beim Deutschen Kinderhilfswerk reservieren. In und um Frankfurt (im Umkreis von 150 km) wird dies dann der einzige Kinderrechtepfad dieser Art sein! Antragsteller: GRÜNE CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 329 2024 Die Vorlage OF 638/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Parteien: GRÜNE, CDU, Linke, FDP
Weiter lesenHöllbergspielplatz - Zaun erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2024, OF 757/9 Betreff: Höllbergspielplatz - Zaun erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten den defekten Zaum am Höllbergspielplatz zu reparieren, so das er ringsherum in einem einwandfreien Zustand ist. Begründung: Ein Zaum um einen Spielplatz dient der Sicherheit der dort spielenden Kinder. Die Hunde mit denen in den angenzenden Feldern spazierengegangen wird, sollten nicht auf einen Spielplatz gelangen können. Die dort spielenden Kinder sind so vor den Hund geschützt und können auch selber den Spielplatz nicht unbeaufsichtigt verlassen. Der Zaun verhindert auch, dass Hunde den Spielplatz als Toilette benutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 757/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 921/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - den Spielplatz auf der Appelsgass' einer Grundreinigung zu unterziehen sowie - den vorhandenen Sandkasten mittels einer kleinen Mauer einzufrieden und mit Sand aufzufüllen. Die Mauer ist so zu gestalten, dass diese auch als Sitzgelegenheit für Eltern, bzw. Besucherinnen und Besucher genutzt werden kann. Begründung: Der seit vielen Jahren im Stadtteil bestehende Spielplatz auf der Appelsgass' wird gut angenommen. Gerade der alte und gewachsene Baum- und Pflanzenbestand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft attraktiv und dient besonders in den Sommermonaten als kleine Oase. Da sich neben Kinderkarussel und Sandkasten auch eine Tischtennisplatte auf dem Areal befindet, werden für die Nutzung alle Altersklassen angesprochen. Der Spielplatz ist allerdings in die Jahre gekommen und benötigt Aufwertung. Gerade der Sandkastenbereich kann so - in Zeiten knapper Kassen - mit geringen monetären Mitteln nachhaltig, ressourcenschonend, attraktiv und einladend gestaltet werden. Alle Fotos: Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 921/2 wird durch die Vorlage OF 941/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, Linke
Weiter lesenSpielzeugkiste für den Spielplatz in der Adalbert-Stifter-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5445 entstanden aus Vorlage: OF 743/9 vom 14.04.2024 Betreff: Spielzeugkiste für den Spielplatz in der Adalbert-Stifter-Straße Vorgang: OIB 259/18 OBR 9; ST 727/19 Die Ortsbeiratsinitiative-Budget vom 29.11.2018, OIB 259, wird aufgehoben. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit der o. g. Initiative beschlossen, aus seinem Budget eine Spielzeugkiste für den Spielplatz an der Adalbert-Stifter-Straße zu finanzieren. Der Magistrat hatte der Initiative grundsätzlich zugestimmt, aber zu bedenken gegeben, dass es verschiedene Anbieter gibt. Der Magistrat hatte zugesagt, seitens des Fachamtes eine Lösung zu erarbeiten, was jedoch niemals erfolgt ist. Nach mittlerweile fünfeinhalb Jahren ist nicht davon auszugehen, dass eine solche noch erfolgt. Die Aufhebung des Beschlusses soll dem Ortsbeirat die Möglichkeit verschaffen, die Entscheidungskompetenz über das Budget in diesem Umfang zurückzugewinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.11.2018, OIB 259 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1399
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs „Alte Bäckerei“ ausgleichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 397/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" ausgleichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Mithilfe der Aufstockung des Jugendhilfebudgets und der vorgesehenen Dynamisierung in den folgenden Jahren soll das Stellendefizit im Jugendtreff der Alten Bäckerei in Westhausen, was derzeit 0,75 Stellen unter dem städtischen Durchschnitt von 2 Stellen liegt, behoben werden. In Absprache mit dem Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die Zuschüsse für den Träger Saz-Rock e.V. dementsprechend zu erhöhen. Begründung: Seit mehreren Jahren demonstrieren die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit für eine ausreichende Finanzierung. So auch dieses Jahr in der Aktionswoche im März. Fehlende Personal- und Sachkosten betreffen viele Einrichtungen in unserem Ortsbezirk. Die Situation in der Alten Bäckerei ist insofern besonders, dass nur 1,25 statt der eigentlich stadtweit gängigen 2 Stellen finanziert werden. Zudem ist kürzlich die Liegenschaft im Westring 20 abgebrannt, weswegen die Räumlichkeiten dort nicht genutzt werden können und man auf den Nachbarschaftreff "nebenan" (Westring 6) ausweichen muss. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 wurde von Frau Stadträtin Elke Voitl angekündigt, dass in Abstimmung mit dem JHA und seinen Fachausschüssen ein Grundsatzbeschluss vorbereitet wird, der eine Aufstockung des Jugendhilfebudgets inkl. einer Dynamisierung der Mittel in den folgenden Jahren vorsieht. Dieser soll noch vor der Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorgehen und möchte mit diesem Etatantrag auf die besondere Bedarfslage der Alten Bäckerei hinweisen. Die sich nun auftuende Chance sollte genutzt werden und deshalb wird der JHA, der über die Mittelverteilung entscheidet, gebeten, diesen Bedarf zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 112 2024 Die Vorlage OF 397/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den ersten Absatz der Begründung, endend mit dem Wort "muss", die Worte "der aber nicht die Bedarfe abdecken kann" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Fonds für unvorhersehbare finanzielle Belastungen der freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 701/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Fonds für unvorhersehbare finanzielle Belastungen der freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe zusätzliche Mittel in Höhe von EUR 500.000 einzustellen, damit soll ein Fonds gebildet werden, aus dem Kinder- und Jugendeinrichtungen im laufenden Haushalt bei unvorhersehbaren zusätzlichen Investitionen wie Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Räumen, Mietkostensteigerungen und Essenkostensteigerungen durch Angebotsausweitung oder Preissteigerungen, kurzfristig unterstützt werden können. Damit soll eine Angebotsreduzierung oder gar eine Schließung künftig vermieden werden. Begründung: Die freien Träger der Kinder- und Jugendeinrichtungen sind keine gewinnorientierten Unternehmen und verfügen deshalb über keine nennenswerten Reserven. Im Gegensatz zu den kommunalen Einrichtungen haben sie keine kommunale Gewährträgerhaftung und Kostenübernahme. Gleichzeitig sind sie für die Stadt Frankfurt zur Erfüllung ihres kommunalen Auftrages im Rahmen der Daseinsvorsorge unverzichtbarer Bestandteil des erforderlichen und bereitzuhaltenden Angebotes. Vor diesem Hintergrund muss es Finanzmittel geben, aus denen Einrichtungen bei unvorhersehbaren finanziellen Belastungen auch während der aktuellen Haushaltsperiode geholfen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 145 2024 Die Vorlage OF 701/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Ausreichende Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 748/9 Betreff: Haushalt 2024/2025 Ausreichende Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat stellt 26 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Haushalt ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Etatanregung EA 151 2024 Die Vorlage OF 748/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 18 Soziales Produktbereich: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2024, OF 1245/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 18 Soziales Produktbereich: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ausreichend finanzielle Mittel für die geförderten Ferienangebote für Kinder und Jugendliche in Frankfurt in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen. Begründung: Viele von Armut betroffene Kinder und Jugendliche haben nur durch die subventionierten Ferienfreizeiten die Möglichkeit einen Urlaub zu erleben bzw. an einer Ferienfreizeit mit anderen Kindern und Jugendlichen teilzunehmen. Diese Angebote sind somit ein wichtiger Bestandteil, um diesen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Im Bericht B 413/2023 hält der Magistrat fest, dass um den Status quo der geförderten Ferienangebote in Frankfurt zu erhalten, eine Anhebung der Mittel unbedingt notwendig ist, da diese seit Beginn der Förderung 2009 nicht erhöht wurden. Da jedoch unter anderem durch die Folgen der Corona-Pandemie und die hohe Inflation immer mehr Kinder und Jugendliche auf solche Angebote angewiesen sind und gleichzeitig die Kosten für die Träger steigen, muss die Erhöhung der Mittel nicht nur den Status quo erhalten, sondern es ermöglichen, das Angebot der Bedarfslage anzupassen und auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 92 2024 Die Vorlage OF 1245/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2024, OF 1249/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Magistrat stellt 26 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Haushalt ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 96 2024 Die Vorlage OF 1249/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenUnterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5361 entstanden aus Vorlage: OF 1005/6 vom 28.03.2024 Betreff: Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen Vorgang: V 518/07 OBR 6; ST 59/08; V 588/08 OBR 6; ST 539/08 Der Magistrat wird gebeten, dem Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG), spätestens ab Oktober 2024 und zu den bisherigen Konditionen, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die diese dauerhaft zur Fortführung ihrer ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit nutzen können. Priorisiert sollte dabei die Behebung der Mängel in dem bisher genutzten Raum der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode (Peter-Bied-Straße) erfolgen, sodass die Pfadfinder ab Oktober 2024 möglichst diesen Raum wieder uneingeschränkt nutzen können. Nur für den Fall, dass eine Nutzung des Raums bis Oktober 2024 nicht gewährleistet werden kann, wird der Magistrat gebeten, den Pfadfindern ab diesem Zeitpunkt eine Alternative in Unterliederbach zur Verfügung zu stellen. Während der Übergangsphase bis Oktober 2024 ist sicherzustellen, dass eine verantwortliche erwachsene Person der Pfadfinder jederzeit und insbesondere außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Zugang zur Ausrüstung und den Unterlagen erhält. Begründung: Bei einem Ortstermin mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) Anfang März platzte die Bombe: Nachdem die DPSG die Räumlichkeiten der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode in der Peter-Bied-Straße seit mehr als 50 Jahren genutzt hat, mussten die ehrenamtlich Aktiven das Haus sofort räumen, da "brandschutzrechtliche und elektrische Mängel" eine weitere Nutzung unmöglich machten. Zudem hieß es plötzlich und überraschend, dass die notwendigen Nutzungsvereinbarungen nicht vorlägen. Für die ehrenamtliche Arbeit der Pfadfinder hat dies gravierende Folgen: Gruppenstunden und Aktionen müssen abgesagt werden und auch an ihre Ausrüstung und Unterlagen, die in den Räumen zurückgelassen werden mussten, gelangen sie nur noch mit Einschränkungen und Mühe. Warum diese Mängel nicht bereits in den vergangenen Jahren festgestellt und beseitigt wurden ist ebenso schwer nachzuvollziehen, wie die Aussage, dass man von der Nutzung der Räume durch die Pfadfinder nichts gewusst habe. So ist die Nutzung nicht nur durch diversen Schriftwechsel zwischen dem ABI und den Pfadfindern dokumentiert, sondern auch in PARLIS - bspw. mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 59 und ST 536. Für die Sommermonate können die Pfadfinder notfalls Übergangslösungen finden bzw. auf ihr am Unterliederbacher Bahnhof gelegenes Gelände ausweichen. Damit aber die Fortführung der gut funktionierenden und wichtigen Kinder- und Jugendarbeit langfristig fortgesetzt werden kann, muss bis Oktober 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Dazu gehört, dass sie jederzeit an ihre Sachen im verschlossenen Raum in der Schule gelangen können und nicht nur mit einer Vorlaufzeit von vier Tagen mit einer Voranfrage beim Hausmeister und zu Zeiten, zu denen die ehrenamtlich arbeitenden Gruppenleiter und Verantwortlichen der Pfadfinder berufstätig sind und sich für das Abholen der Gegenstände Urlaub nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2007, V 518 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008, ST 59 Auskunftsersuchen vom 12.02.2008, V 588 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamts Investitionen in die Zukunft: Offene Kinder- und Jugendarbeit sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 1011/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamts Investitionen in die Zukunft: Offene Kinder- und Jugendarbeit sicherstellen Der Magistrat stellt ausreichend zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbeiratsbezirk West in den Haushalt ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Die Arbeit der offenen Kinder- und Jugendhilfe im Ortsbeiratsbezirk 6 ist immens wichtig. Aber auch sehr unterfinanziert. Das muss sich ändern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 64 2024 Die Vorlage OF 1011/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 493/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat 12 beantragt, dass die zukünftig zu erwartenden Investitionen in die Erhaltung der Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt berücksichtigt werden. Der Antrag erfolgt auf Anregung der Kinderbeauftragten Eva Bieber und Eva-Maria Lang. Begründung: Öffentliche Spielplätze unterliegen der regelmäßigen Abnutzung. Die für die Instandhaltung notwendigen Erhaltungsinvestitionen werden jedoch nicht bzw. nicht ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt abgebildet. Dies führt zu einer regelmäßigen finanziellen Unterdeckung und zu einem Sanierungsstau bei den öffentlichen Spielplätzen innerhalb des Stadtgebietes. Diesem Problem gilt es durch eine vorausschauende städtische Haushaltspolitik zu begegnen, die regelmäßige (und daher planbare) Instandhaltungsinvestitionen berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 152 2024 Die Vorlage OF 493/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Geförderte Ferienangebote im Ortsbezirk 12 sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 497/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Geförderte Ferienangebote im Ortsbezirk 12 sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ausreichend finanzielle Mittel für die geförderten Ferienangebote für Kinder und Jugendliche in Frankfurt in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen. Begründung: Viele von Armut betroffene Kinder und Jugendliche haben nur durch die subventionierten Ferienfreizeiten die Möglichkeit einen Urlaub zu erleben bzw. an einer Ferienfreizeit mit anderen Kindern und Jugendlichen teilzunehmen. Diese Angebote sind somit ein wichtiger Bestandteil, um diesen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Im Bericht B 413/2023 hält der Magistrat fest, dass,um den Status quo der geförderten Ferienangebote in Frankfurt zu erhalten, eine Anhebung der Mittel unbedingt notwendig ist, da diese seit Beginn der Förderung 2009 nicht erhöht wurden. Da jedoch unter anderem durch die Folgen der Corona-Pandemie und die hohe Inflation immer mehr Kinder und Jugendliche auf solche Angebote angewiesen sind und gleichzeitig die Kosten für die Träger steigen, muss die Erhöhung der Mittel nicht nur den Status quo erhalten, sondern es ermöglichen, das Angebot der Bedarfslage anzupassen und auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 156 2024 Die Vorlage OF 497/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "und diese Ferienangebote auch in Kalbach-Riedberg anzubieten." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 614/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den städtischen Zuschuss an den Tierschutzverein Frankfurt werden jährlich mindestens 1.083.000 € in den Haushalt eingestellt Begründung: Der Tierschutzverein wird ehrenamtlich organisiert und leistet einen wichtigen Beitrag zum alltäglichen Leben in Frankfurt. Wie gut das funktioniert sieht man auf den ersten Blick gar nicht. Es ist auch gut, dass man es nicht sieht, denn es bedeutet, dass der Tierschutzverein seine Aufgabe hervorragend wahrnimmt. Negativbeispiele sind im europäischen Vergleich zu erkennen, beispielsweise in osteuropäischen Ländern, wo das Straßenbild geprägt ist von streunenden Katzen und Hunden, die neben negativen optischen Aspekten auch konkrete gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. Die hohen Kosten der Verpflegung und Unterbringung der Tiere sind mit dem jährlichen Zuschuss von 225.785,80 € nicht mal annähernd zu stemmen. Das entspricht 30 Cent pro Bewohner der Stadt Frankfurt am Main. Die Mehrheit der Gemeinden in Deutschland veranschlagt aber für den jährlichen Zuschuss an den entsprechenden Tierschutzverein in der Regel 1 € pro Bewohner der Gemeinde. Somit sollte die Stadt Frankfurt hier mindestens 749.000 € veranschlagen, wenn sie es mit dem Tierschutz denn ernst nimmt. Eine durchgängige Belegung von über 600 Tieren frisst den Zuschuss bei keinerlei Vergünstigungen in der Beschaffung des Futters im wahrsten Sinne des Wortes auf. Wenn man pro Tier im Monat mit durchschnittlich 30 € Futterkosten rechnet, kommt man im Jahr auf mindestens 234.000 € an jährlichen Futterkosten. Unterhaltungskosten der Liegenschaft insbesondere der Energiebedarf des zukünftigen Reptilienhauses sind dabei noch nicht mal berücksichtigt und belaufen sich voraussichtlich pro Jahr auf mindestens 100.000 € Aktuell ist an eine Ergänzung der Räumlichkeiten bzw. deren Instandhaltung und Renovierung gar nicht zu denken. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft der Tierschutzverein, seine Arbeit in gleicher Qualität fortführen kann. Die Stadt Frankfurt wächst, somit auch die Anzahl der Tiere und damit auch die Anzahl, die dann unglücklicherweise dem Tierheim zugeführt werden. Aus Respekt und Anerkennung für die fortwährend guten Leistungen des Vereins für die Allgemeinheit und aus Respekt und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Helfer würde der Ortsbeirat eine deutliche Erhöhung des Zuschusses mehr als begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 614/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Angelegenheiten OB, Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte Jugendparlament im Ortsbezirk 12 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 505/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Angelegenheiten OB, Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte Jugendparlament im Ortsbezirk 12 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Ortsbeiratsbezirk 12 ein Jugendparlament einzurichten und ausreichend Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Das Jugendpartizipationskonzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" sieht für die Stadt Frankfurt acht Jugendratsbezirke vor. Diese orientieren sich an den Ortsbeiratszuschnitten, auf Grund des hohen Betreuungsbedarfs werden zum Teil aber mehrere Ortsbeiräte zusammengefasst. Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, sich partizipativ in die Gestaltung ihres direkten Lebensumfelds einzubringen. Aus diesem Grund sollten sich auch die Jugendratsbezirke möglichst auf die Stadtteile, in denen die Kinder und Jugendliche leben, beziehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendratsbezirke auch jeweils einen Ortsbeirat als direkten Kopplungspunkt hätten. Der Grund für die größeren Jugendratsbezirke im Konzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" ist der hohe Betreuungsbedarf, der sich mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Personal aber bewältigen lässt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/12 wurde zurückgezogen.
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 18 Soziales Produktbereich: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Erhalt der offenen Kinder- und Jugendarbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 691/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 18 Soziales Produktbereich: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Erhalt der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat stellt 26 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Doppelhaushalt 2024/25 ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 139 2024 Die Vorlage OF 691/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung in Satz nach "zu erhöhen" die Worte "und anschließend zukünftig zu dynamisieren" hinzugefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 18 Soziales Produktbereich: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ausbau von geförderten Ferienangeboten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 692/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 18 Soziales Produktbereich: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ausbau von geförderten Ferienangeboten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ausreichend finanzielle Mittel für die geförderten Ferienangebote in Frankfurt in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen. Begründung: Viele von Armut betroffene Kinder und Jugendliche haben nur durch die subventionierten Ferienfreizeiten die Möglichkeit einen Urlaub zu erleben bzw. an einer Ferienfreizeit mit anderen Kindern und Jugendlichen teilzunehmen. Diese Angebote sind somit ein wichtiger Bestandteil, um diesen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Im Bericht B 413/2023 hält der Magistrat fest, dass um den Status quo der geförderten Ferienangebote in Frankfurt zu erhalten, eine Anhebung der Mittel unbedingt notwendig ist, da diese seit Beginn der Förderung 2009 nicht erhöht wurden. Da jedoch unter anderem durch die Folgen der Corona-Pandemie und die hohe Inflation immer mehr Kinder und Jugendliche auf solche Angebote angewiesen sind und gleichzeitig die Kosten für die Träger steigen, muss die Erhöhung der Mittel nicht nur den Status quo erhalten, sondern ermöglichen, das Angebot der Bedarfslage anzupassen und auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 140 2024 Die Vorlage OF 692/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung), Volt (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 391/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 sichern Vorgang: EA 59/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Aufstockung von Stellen und eine ausreichende Finanzierung von Projekten bei den Einrichtungen im Ortsbezirk 7 in den Haushalten 2024/2025 ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Eine Initiative des Ortsbeirats (Etatanregung vom 25.04.2023, EA 59, entstanden aus Vorlage: OF 278/7 vom 06.04.2023) zur besseren finanziellen Ausstattung der OKJA wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 6.7.2023 abgelehnt. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Nicht zuletzt profitieren die Stadtteile im Ortsbezirk z.B. bezüglich Konfliktmanagement und Perspektivenberatung von der Professionalität der OKJA. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 59 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 110 2024 Die Vorlage OF 391/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Jugendarbeit" die Worte "für die Aufstockung von Stellen" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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