Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim
Bericht
Der Magistrat erkennt die große Bedeutung traditioneller Veranstaltungen wie der Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen an. Diese Umzüge sind nicht nur ein fester Bestandteil der kulturellen Identität Frankfurts und stärken das soziale Miteinander in den Stadtteilen, sondern sind insbesondere für Kinder von besonderem Wert. Sie ermöglichen jungen Menschen, aktiv an Brauchtum und Gemeinschaft teilzuhaben, fördern Kreativität, soziale Bindung und ein frühes Verständnis für lokale Traditionen. Darüber hinaus tragen solche Veranstaltungen zur positiven Wahrnehmung Frankfurts als lebendige, vielfältige und familienfreundliche Metropole bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtmarketing. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage und der damit verbundenen gestiegenen Anforderungen steigen jedoch die Auflagen für Volksfeste und Veranstaltungen zunehmend. Für viele Veranstalter - insbesondere ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen - wird es dadurch immer schwieriger, die Veranstaltungen finanziell und organisatorisch zu realisieren. Diese Entwicklung stellt eine ernstzunehmende Herausforderung für den Erhalt dieser wichtigen kulturellen Traditionen dar. Seit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2024/2025 und der damit verbundenen temporären Bereitstellung eines entsprechenden Budgets für das Dezernat IV durch den Beschluss E 217/2024 werden Anträge auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung von der Stabsstelle Stadtmarketing zügig geprüft und in der Regel positiv beschieden. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie vollständig eingereicht werden - das heißt mit allen erforderlichen Angaben sowie Angeboten oder Rechnungen. Hintergrund ist, dass in Zusammenarbeit mit dem SCV geprüft wird, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Eine Übernahme von Kosten im Vorfeld der Veranstaltung ist hierbei ebenfalls möglich und wird von vielen Veranstaltenden in Anspruch genommen. Ein Antrag bezüglich des Kinderfastnachtsumzuges lag der Stabsstelle Stadtmarketing nicht vor. Eine finanzielle Unterstützung hätte im Vorfeld geprüft werden können. Voraussetzung ist u.a., dass das Zuwendungsverfahren gemäß den Grundsätzen für die Verwendung der Zuwendungen erfolgt unter Berücksichtigung der Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze (AbewGr). In Bezug auf das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 14.05.2025 zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Sicherung von Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass Veranstaltungen wie der Kinderfastnachtszug in Griesheim künftig wieder mit deutlich reduzierten oder ganz ohne Auflagen durchgeführt werden können. Damit leistet das Land Hessen einen Beitrag zur Aufklärung und gibt Handlungshilfen für die Genehmigungsbehörden vor.