Das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen hat laut Hinweistafeln vor Ort seit einiger Zeit in der Liegenschaft
Frage an den Magistrat
Regelmäßig klagen Eltern über fehlende Plätze für ihre Kinder bei Kinder- und Jugendärzt*innen im Stadtgebiet Frankfurt. Auch die Ärzt*innen selbst klagen über eine Überlastung und darüber, dass sie keine weiteren Patient*innen annehmen können und für Behandlungen die benötigte Zeit fehlt. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um eine wohnortnahe Versorgung mit Kinder- und Jugendärzt*innen in allen Stadtteilen zu gewährleisten?
Antwort des Magistrats
Gemäß § 75 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, obliegt die Sicherstellung der ärztlichen ambulanten Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen. In zahlreichen Gesprächen und Briefen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, KVH, wurde die spürbar mangelnde kinderärztliche Versorgung deutlich adressiert. Laut Angaben der KVH ist Frankfurt mit 108 bis 110 Prozent kinderärztlich überversorgt. Hinsichtlich der Entscheidung zur Standortwahl innerhalb des Stadtgebietes der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt:innen bestehe durch die KVH keine Möglichkeit der Steuerung oder Einflussnahme. Seit April 2025 wurde im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen von Erstklässler:innen und Seiteneinsteigenden, also älteren Schüler:innen, die aus dem Ausland nach Frankfurt zuziehen, damit begonnen eine Statistik zu erheben. Das dient dazu, die Anzahl unversorgter Kinder und Jugendlicher genauer zu ermitteln und das Ergebnis an die KVH zu übermitteln. Es wird systematisch erfasst, wenn Eltern angeben, dass eine kinderärztliche Versorgung nicht gewährleistet ist. Ebenso werden hilfesuchende E-Mails von Eltern aus dem Stadtgebiet sowie ebenfalls von Erstaufnahme-Einrichtungen für Geflüchtete erfasst. Die Statistik befindet sich aktuell noch in Auswertung. Die Meldungen werden regelmäßig an die KVH übermittelt.
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