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Thema

Kinder, Jugend und Familie

Vorlagen

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Stadt und KITA Frankfurt müssen mit gutem Beispiel vorangehen und sich anderen Trägern gegenüber neutral verhalten.

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3703 Die Stadt und KITA Frankfurt müssen mit gutem Beispiel vorangehen und sich anderen Trägern gegenüber neutral verhalten. Für die Vergabe von Hortplätzen gib es vorgesehene Anmeldeverfahren über das Kindernet mit der neuen Software Kivan. Dies darf nicht ausgehebelt oder umgangen werden. Ein solches Vorgehen würde bei anderen Trägern zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, da eine gleichmäßige Verteilung der Kinder auf die Einrichtungen nicht gewährleistet wäre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Vergibt KITA Frankfurt Hortplätze außerhalb des vorgeschriebenen Anmeldeverfahrens und ist ein solches Vorgehen mit dem Magistrat abgestimmt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In seinem Bericht B 414/25, „Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung“, führt der

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3670 In seinem Bericht B 414/25, "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung", führt der Magistrat aus, dass der Mangel an Betreuungsangeboten für Kinder in Frankfurt, etwa verursacht durch Personalmangel in Kitas, die Erwerbstätigkeit von Müttern und Familien erschwert. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an zusätzlichen Vollzeit-Betreuungsplätzen für Kinder in Frankfurt - über die vorhandenen Kapazitäten hinaus - und welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um diese Versorgungslücke im Betreuungsangebot durch kommunale und/oder freie Träger zu schließen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 3

Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 456 entstanden aus Vorlage: OF 962/3 vom 14.11.2025 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026 Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahre 2026 an jedem Mittwoch vom 01.04.2026 bis 21.10.2026 werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heideplatz hälftig vom Ortsbeirat mitfinanziert. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten und stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 3

Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 457 entstanden aus Vorlage: OF 964/3 vom 20.11.2025 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht, wie bisher, einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro ein Drittel der Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 4

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 02.12.2025, EA 101 entstanden aus Vorlage: OF 574/4 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel (circa 7.000 Euro) für die Beschaffung eines Spielcontainers mit einer Grundausstattung an Spiel- und Bewegungsmaterialien für den Paul-Arnsberg-Platz in den Haushalt eingestellt. Bei der Auswahl des konkreten Standorts sollte darauf geachtet werden, dass der Spielcontainer sowohl für die Kinder gefahrlos erreichbar ist und gleichzeitig das Erscheinungsbild des schönen Platzes nicht allzu sehr leidet. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung des Platzes entstand die Idee, für die Kinder in der Nachbarschaft geeignete Spielangebote zu schaffen. Nun soll mit einem Spielcontainer diese Idee realisiert werden. Rund um den Platz leben circa 30 bis 40 Kinder. Menschen aus der Nachbarschaft treffen sich zufällig oder verabreden sich dort. Mit dem Spielcontainer würden Interaktionen, Spiel und Spaß und das nachbarschaftliche Miteinander weiter gestärkt werden. Eltern haben zugesagt, sich um die Ausgabe der Spielgeräte zu kümmern; Kontaktdaten der Ansprechperson liegen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Räume für Jugendliche in Enkheim

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7835 entstanden aus Vorlage: OF 345/16 vom 13.11.2025 Betreff: Räume für Jugendliche in Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten bestehen, im Stadtteil Bergen-Enkheim, namentlich in Enkheim, einen festen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten - wenn möglich in Kooperation mit dem Jugendhaus Bergen E. I. L. T. e. V. und Institutionen wie Schulen und Kirchen - durch die Nutzung bestehender Leerstände; 2. ob im Rahmen des Bebauungsplans "Leuchte" und in Kooperation mit den dort aktiven Wohnungsbauinvestoren sowie anderen Akteuren/Eigentümern nachträglich ein Treffpunkt für Jugendliche vorgesehen werden kann; 3. ob im Hessen-Center ein geeigneter und attraktiver Raum für Jugendliche geschaffen werden kann. Begründung: Als ein konkretes Ergebnis aus der Aktion "Lass mal reden" im Pavillon der Demokratie im Mai 2025 bildete sich eine Gruppe von Menschen mit dem Ziel, zu ergründen, was Jugendliche in Bergen-Enkheim bzw. dem Frankfurter Osten schmerzlich vermissen. In Umfragen und zu unterschiedlichen Anlässen (Altstadtfest, Berger Markt, Umfrage an der Schule am Ried) wurden hunderte Kinder und Jugendliche befragt, was ihnen in Bergen-Enkheim fehlt bzw. wie man ihren Bedürfnissen gerecht werden kann. Dabei kam heraus, dass sich eine signifikant hohe Anzahl Jugendlicher einen Ort wünscht, - an dem sie sich aufhalten (einfach chillen) können, der warm und sicher ist, an dem sie sich gerne mit ihren Freundinnen und Freunden treffen oder Angebote wahrnehmen können; - der WLAN, Strom, vielleicht etwas zum Essen bietet, aber zumindest überdacht ist und ohne zu viel Einfluss durch Erwachsene; - zum Beispiel wie ein Schülercafé, als Alternative zu McDonald's in der Kruppstraße oder den Fastfoodläden im Hessen-Center, in dem man Hausaufgaben machen und spielen kann. Vor allem in Enkheim fehlt es an expliziten Orten und geschützten Treffmöglichkeiten für Jugendliche. Es gibt mehrere, unabhängige Gruppen von Jugendlichen, die sich ständig am oder im Hessen-Center treffen. Immer wieder werden sie an ihren Treffpunkten, z. B. am Treppenhaus/Notausgang des Parkdecks, vom Sicherheitsdienst zum Verlassen aufgefordert. Viele verbringen einen Großteil ihrer Freizeit dort. Fechenheimer kommen auch oft ins Hessen-Center - sowohl in die Geschäfte und die Gastronomie als auch für Treffen mit Freunden auf dem Parkplatz. Die zeitnahe Einrichtung eines Jugendzentrums in Enkheim würden alle befragten Jugendlichen sehr begrüßen. 220 der 320 Schülerinnen und Schüler, die bisher an der Umfrage teilnahmen, fänden ein Jugendzentrum in Enkheim sinnvoll. Das in naher Zukunft stark wachsende Wohngebiet an der Leuchte sowie die spürbar steigende Anzahl von Bagatelldelikten in Enkheim untermauern die Relevanz des Vorhabens. Eine eng gestrickte Vernetzung von Polizei, Schule und offener Jugendarbeit ermöglicht gute Prävention. Die Jugendkoordination der Polizei empfiehlt dem Stadtteil eine Ausweitung der Präventionsprogramme, um existierende Probleme nachhaltig zu lösen. Dafür bedarf es mehr Personal und eines außerschulischen Raumes in Enkheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V.

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 111 entstanden aus Vorlage: OF 1290/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden 2.500 Euro zugunsten des BDP Abenteuergeländes Bockenheim e. V. (Ginnheimer Landstraße 27) für den Mittagstisch während des Ferienprogrammes des Abenteuerspielplatzes Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Der Abenteuerspielplatz in Bockenheim ist eine beliebte Anlaufstelle für Schulkinder im Alter von sechs bis 13 Jahren. Klassische offene Angebote wie auch vielfältige Ferienprogramme sind dort zu finden. Während der Ferien wird aufgrund der langen Öffnungszeiten (11:00 Uhr bis 18:00 Uhr) für die Kinder Mittagessen angeboten. Dieser Mittagstisch wird über ein Dienstleistungsunternehmen bezogen und zum Selbstkostenpreis von 4,50 Euro weitergegeben. Viele Familien können sich diesen Beitrag für ihre Kinder nicht leisten, sodass hier eine finanzielle Bezuschussung benötigt wird. Sinn und Zweck soll es sein, das Angebot für eine warme Mahlzeit niedrigschwellig zu halten und jedem Kind die Teilhabe zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Mädchenbüros und des Jungentreffs Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V.

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 110 entstanden aus Vorlage: OF 1289/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Mädchenbüros und des Jungentreffs Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden zusätzlich 11.000 Euro für das Mädchenbüro und den Jungentreff (Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Die Mittel sollen in den offenen, gendersensiblen Einrichtungen Mädchenbüro und Jungentreff des Nachbarschaftsheims Frankfurt am Main - Bockenheim e. V. dafür verwendet werden, täglich ein warmes Mittagessen und eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Damit sollen Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und eine stabile Lern- sowie Lebenswelt gesichert werden. Trotz gestiegener Kosten wurden die städtischen Zuschüsse in den letzten zehn Jahren nicht angepasst. Die Fördermittel decken derzeit weder die Gehälter der geringfügig Beschäftigten noch die Kosten für Lebensmittel und Material. Steigende Lebensmittelpreise sowie Anpassungen im Mindestlohn sind in den letzten Jahren nicht adäquat refinanziert worden, wodurch das Angebot akut gefährdet ist. Ohne höhere Fördermittel drohen Qualität, Umfang und Zugänglichkeit der Angebote zu sinken. Die Sicherung eines offenen, barrierefreien Zugangs ist zentral für Bildungsförderung und Chancengleichheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 108 entstanden aus Vorlage: OF 1287/2 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2026 werden einmalig 50.000 Euro eingestellt, um eine soziale Nutzung der leer stehenden städtischen Liegenschaft in der Montgolfier-Allee 6 zu initiieren. Der Betrag gliedert sich in 1. Zuschuss zur Raummiete: ca. 25.000 Euro; 2. Sach- und Projektmittel: ca. 25.000 Euro Begründung: Es besteht in Bockenheim, vor allem in den westlichen Gebieten, ein wachsender Bedarf an sozialen Begegnungs- und Beratungsstellen. Dieser ergibt sich durch fehlende bzw. wegbrechende wirtschaftliche und soziale Versorgungsstrukturen, insbesondere im Bereich der Kuhwaldsiedlung und des Rebstockquartiers. Es bestehen größere Strukturprobleme: Es fehlt an sozialen Treffpunkten und Anlaufstellen, vor allem für Jugendliche und ältere Menschen. Die Nahversorgung in den genannten Gebieten hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Es fehlt an Einkaufsmöglichkeiten, an (Kinder-)Ärzt*innen, Bankautomaten etc. und an Begegnungsräumen, Möglichkeiten der Partizipation und Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement. Gleichzeitig verzeichnet Bockenheim ein hohes Bevölkerungswachstum und einen besonderen Zuwachs an Familien und hochaltrigen Personen. Es besteht zudem eine sehr hohe Konzentration an Geflüchtetenunterkünften und damit zusätzlicher Bedarf an integrativen Strukturen und Angeboten. Besonderes Interesse besteht seitens der sozialen Akteur*innen vor Ort an der Nutzung des leer stehenden Ladenlokals in der Montgolfier-Allee 6, einer städtischen Liegenschaft. Die Räumlichkeit könnte als eine Art Nachbarschaftstreff für diverse soziale Zwecke und Angebote genutzt werden (u. a. Begegnungsstätte, Informationspunkt, Kursangebote). Die Akteur*innen des lokalen Stadtteilarbeitskreises haben bereits ein Konzept für eine Mischnutzung erarbeitet; es fehlt allerdings weiterhin an einer Trägerschaft. Vereine und Stiftungen, die zwischenzeitlich Interesse an einer Trägerschaft (inkl. Ankermietvertrag) gezeigt hatten, sind angesichts der hohen Kosten für Erstausstattung (Küche, Möbel etc.) und Miete (12,50 Euro pro Quadratmeter für 150 Quadratmeter) wieder abgesprungen. Ein einmaliger Zuschuss der Stadt würde die initialen Kosten reduzieren und könnte dadurch das Interesse möglicher Trägervereine erneut wecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 114 entstanden aus Vorlage: OF 1325/2 vom 28.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden zusätzlich 2.000 Euro für die Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für acht Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zum Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien von Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20 Euro pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen, wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel, können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt, insofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000 Euro Lebensmittel 8.000 Euro Inventar/Instandhaltung 1.000 Euro Gesamtausgaben jährlich 23.000 Euro Quelle: Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 Euro durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 Euro, die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 Euro pro Monat und Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der offenen Eltern-Kind- und Familienclubs in Oberrad

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 85 entstanden aus Vorlage: OF 1583/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der offenen Eltern-Kind- und Familienclubs in Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 Euro für die in Oberrad bestehenden offenen Eltern-Kind- und Familienclubs (Baby-Club, Mini-Club, Maxi-Club und Outdoor-Club) eingestellt, um der hohen Nachfrage adäquat begegnen zu können. Hierzu sollen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, insbesondere im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Begründung: Die Oberräder Clubs "Baby-Club", "Mini-Club", "Maxi-Club" und "Outdoor-Club" sind seit Jahren zentrale Anlaufstellen für Familien mit kleinen Kindern. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Förderung, sozialen Integration und Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts. Die Angebote werden jeweils von einer pädagogischen Fachkraft geleitet und finden, abzüglich der Ferienzeiten, an rund 42 Wochen im Jahr statt. Zur Entlastung der Fachkraft wird eine zusätzliche Personalstelle im Umfang von rund zwölf Wochenstunden für hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt. Zusätzlich wird monatlich eine Stunde für Verwaltungsaufgaben durch das Nachbarschaftszentrum Ostend e. V. (NBZ) veranschlagt. Die beantragten Mittel in Höhe von 10.000 Euro dienen der Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkapazitäten sowie des erweiterten Einsatzes bei Sonderveranstaltungen im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 84 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden einmalig 8.000 Euro für den Outdoor-Club des Nachbarschaftszentrums Ostend e. V. in Oberrad eingestellt, um notwendige Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen auf dem Gelände am Scheerwaldparkplatz zu ermöglichen. Begründung: Der Outdoor-Club am Scheerwaldparkplatz ist ein offenes, kostenfreies Angebot des Nachbarschaftszentrums Ostend e. V. im Rahmen der sozialräumlichen Familienbildung. Die Zielgruppe sind Familien mit jüngeren Kindern. Der Club bietet regelmäßige natur- und spielpädagogische Aktivitäten, die Bewegung, Kreativität und gemeinsames Erleben fördern. Das Gelände wird intensiv genutzt und benötigt eine Überarbeitung. Das vorhandene Inventar, darunter Spiel- und Bastelmaterial, muss ausgetauscht und erneuert werden, da Sitzgelegenheiten und Holzelemente witterungsbedingten Verschleiß aufweisen. Der Unterstand benötigt einen Regenschutz in Form einer dreiseitigen Verkleidung. Zudem bedürfen Unterstand, Boden und Tor einer wetterfesten Holzbehandlung. Für diese notwendigen Maßnahmen sowie für die Neuanschaffung und Erweiterung der funktionsfähigen und kindgerechten Ausstattung fehlen derzeit ausreichende Mittel. Darüber hinaus wird pro Saison (April bis Oktober) für die Familien eine Dixi-Toilette bereitgestellt. Ein Zuschuss zu diesen Kosten, sowie eine einmalige Förderung in Höhe von 8.000 Euro, ist wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27

28.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 28.11.2025, OF 1325/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zu-sätzlich 2.000 EUR für die Kinderwerkstadt in der Florastraße 27 (Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für 8 Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine Pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zu dem Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien zum Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20€ pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt sofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000,00 EUR Lebensmittel 8.000,00 EUR Inventar/Instandhaltung 1.000,00 EUR Gesamtausgaben jährlich 23.000,00 EUR Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 € durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 € die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 € pro Monat pro Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/ Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 114 2025 Die Vorlage OF 1325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7805 entstanden aus Vorlage: OF 1596/5 vom 07.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), der Landesärztekammer Hessen, des Universitätsklinikums Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z. B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann; 2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen; 3. wie die Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden. Begründung: Bis vor Kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem in Frankfurt-Höchst und am Universitätsklinikum Frankfurt. Nach der Entscheidung des Universitätsklinikums, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eine sichere medizinische Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KV und den beteiligten Einrichtungen über tragbare Lösungen zu verständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 83 entstanden aus Vorlage: OF 1581/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt eingestellt. Die Mittel sollen zur Deckung notwendiger Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, um dem offenen Betrieb und der pädagogischen Begleitung von Kindergruppen aus dem gesamten Stadtgebiet sowie den regelmäßigen Familientagen qualitativ gerecht zu werden. Hierfür sollen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, insbesondere im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Begründung: Die Kinderfarm Frankfurt in Niederrad ist seit Jahren ein zentraler und stadtweit stark nachgefragter pädagogischer Erlebnis- und Begegnungsort. Sie bietet Kindern und Jugendlichen niedrigschwellige, betreute Natur- und Tiererfahrungen sowie vielfältige Lern- und Beteiligungsmöglichkeiten. Neben dem offenen Betrieb besuchen zahlreiche Kindergruppen aus ganz Frankfurt die Einrichtung. Zudem finden regelmäßig Familientage statt, die Eltern und Kindern gemeinschaftliche Aktivitäten in einem naturnahen Umfeld ermöglichen. Für diese vielfältigen Angebote benötigt die Kinderfarm zusätzliche finanzielle Unterstützung. Insbesondere für Personalaufwendungen zur Betreuung der Besuchenden sowie zusätzliche Materialkosten für Tierpflege und pädagogische Materialien. Mit den beantragten 5.000 Euro sollen diese laufenden Mehraufwände gedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen PaulGerhardtGemeinde

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 82 entstanden aus Vorlage: OF 1580/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zuschuss für den Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde wird von 230.000 Euro um 8.000 Euro auf 238.000 Euro erhöht und der Betrag verstetigt. Die Mittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde in Frankfurt-Niederrad erfüllt eine wichtige soziale und kulturelle Funktion im Stadtteil, indem er Raum für Begegnung, Freizeit, Bildung und Gemeinschaft bietet. Um dieses Angebot in der bisherigen Qualität aufrechterhalten zu können, ist eine Anpassung des städtischen Zuschusses erforderlich. In den vergangenen Jahren sind die allgemeinen Betriebs- und Sachkosten deutlich gestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in FrankfurtNiederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 81 entstanden aus Vorlage: OF 1579/5 vom 05.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 30.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt, um den Fortbestand der Einrichtung im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Begründung: Die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 ist seit 2002 ein fester Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt-Niederrad. Sie bietet niedrigschwellige, partizipative Angebote mit kulturellem Schwerpunkt und ist eng mit Schulen sowie sozialen Einrichtungen im Stadtteil vernetzt. Für das Jahr 2026 droht eine Finanzierungslücke von 30.000 Euro, die den Fortbestand der Einrichtung gefährdet. Zur Sicherung des aktuellen Betriebsumfangs wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch städtische Mittel erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2091 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Es handelt sich um eine Baumaßnahme der Firma Südwestdeutsche Rohrleitungsbau GmbH. Nach Auskunft des Bauleiters der SWR wird die Spielfläche weiterhin als Lagerfläche für die Dauer der Bauarbeiten im Bereich Karl-Marx-Straße, Lassallestraße, Raiffeisenstraße und Görrestraße benötigt. Die Arbeiten sind derzeit bis zum 31.12.2025 angesetzt und genehmigt, eine Verlängerung ist möglich. Der Bauleiter steht dem Ortsbeirat für Rückfragen zur Verfügung (Herr Parente, E-Mail:tparente@swr-gmbh.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1237

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im TassiloSittmannHaus

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 133 entstanden aus Vorlage: OF 667/8 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im Tassilo-Sittmann-Haus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Mittagstisch, der einmal pro Woche im Tassilo-Sittmann-Haus angeboten wird, wird für das Jahr 2026 ein Zuschuss von einmalig 2.400 Euro eingestellt. Begründung: Nach Auskunft des Quartiersmanagements, dessen Mitarbeitende den Mittagstisch vorbereiten und anbieten, sind für das laufende und das kommende Jahr im Ergebnis weitere Finanzierungslücken zu erwarten. Für den Einkauf, die Zubereitung und den Service sind die Geldmittel äußerst knapp bemessen, was durch Preissteigerungen noch stärker bemerkbar wurde. Um den aus der Nordweststadt stark nachgefragten Mittagstisch aufrechterhalten zu können, bedarf es daher eines einmaligen Zuschusses, der das Jahresbudget erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 132 entstanden aus Vorlage: OF 648/8 vom 06.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat für Pflege und Einrichtungen städtischer Spielplätze wird um den Betrag erhöht, der für die Renovierung und Modernisierung der Kinderspielplätze im Ortsbezirk 8 erforderlich ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die allermeisten Spielplätze im Ortsbezirk und insbesondere im Bereich Nordweststadt sind in einem bedauernswerten Zustand, gleichzeitig leben wieder mehr Kinder im Bezirk. Da Spielplätze für die Freizeitgestaltung vieler Kinder elementar sind und die Spielmöglichkeiten auch für die Entwicklung von Kindern sehr wichtig sind, da sie ihnen Freiräume für Kreativität und Spiel außerhalb einer möglicherweise beengten Wohnsituation bieten, ist es geboten, ausreichend Spielplätze mit einem vielseitigen Angebot und für verschiedene Altersgruppen anzubieten. Spielplätze, welche den Wohnbauunternehmen gehören, sollten in einem Pilotprojekt gemeinsam mit der Stadt saniert werden und dafür öffentlich nutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 9

Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2025, OIB 450 entstanden aus Vorlage: OF 1156/9 vom 12.11.2025 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026 Der Ortsbeirat 9 finanziert die Aufstellung von Spielmobilen im Ortsbezirk im Jahr 2026. In den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim sollen jeweils vier Spielmobileinsätze stattfinden, die von den jeweiligen Kinderbeauftragten der Stadtteile koordiniert werden. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 7.200 Euro (600 Euro pro Spielmobil). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die konstituierende Sitzung des Ortsbeirats nach der Kommunalwahl 2026 findet erst im Mai statt. Für die Planung und Anmeldung der Spielmobile wäre dieser Zeitpunkt jedoch zu spät. Um die Durchführung der Spielmobileinsätze in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu sichern, soll bereits jetzt Planungssicherheit geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 9

Unterstützung der Kinderfeste im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage 2026

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2025, OIB 449 entstanden aus Vorlage: OF 1155/9 vom 16.10.2025 Betreff: Unterstützung der Kinderfeste im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage 2026 Der Ortsbeirat unterstützt die Kinderfeste 2026 im Sinaipark und in der Marie-Bittorf-Anlage mit Mitteln aus seinem Ortsbeiratsbudget. Für das Kinderfest im Sinaipark stellt der Ortsbeirat bis zu 3.500 Euro und für das Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage bis zu 1.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Bei der Vorbereitung der Kinderfeste müssen zahlreiche Dinge vorfinanziert werden. Durch die Kommunalwahl im März 2026 und die darauf folgende Neukonstituierung des Ortsbeirats könnte es zu Verzögerungen und Engpässen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7756 entstanden aus Vorlage: OF 1157/10 vom 04.11.2025 Betreff: Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, die schon seit Langem zugesagte Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung voranzutreiben. Begründung: Die Sanierung des Spielplatzes ist schon seit zwei Jahren zugesagt, aber immer noch nicht umgesetzt. Die Bewohner zweifeln an dem Zeitplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke Wiesenhüttenstraße

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7774 entstanden aus Vorlage: OF 1790/1 vom 10.11.2025 Betreff: Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus, Wiesenhüttenstraße 15, zum besseren Schutz der Kinder einzurichten, beginnend in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe der Hausnummern 69 bis 77 (DGB Haus) bis zur Einmündung in die Wiesenhüttenstraße und links abbiegend im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Gutleutstraße. Begründung: Das Internationale Kinderhaus (Träger: Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist die einzige offene Freizeit- und Bildungseinrichtung für Kinder im Frankfurter Bahnhofsviertel. Es richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. Das Haus ist als Kindereinrichtung von außen nicht als solche unmittelbar erkennbar, weil es etwas zurückgesetzt liegt und von einem Zaun umgeben ist. Die Autofahrer*innen, die vom Baseler Platz in Richtung Innenstadt fahren, benutzen die Wilhelm-Leuschner-Straße häufig als Rennstrecke, um noch bei Grün über die Kreuzung Wiesenhüttenstraße zu gelangen. In gleicher Weise versuchen die Autofahrer*innen, die vom Untermainkai in die Wiesenhüttenstraße in Richtung Gutleutstraße einbiegen, Rotphasen zu vermeiden. Somit sind Kinder, die vielleicht nicht immer Grünphasen abwarten, um die Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. zur anderen Seite die Wiesenhüttenstraße zu überqueren, stark gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7765 entstanden aus Vorlage: OF 1773/1 vom 10.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z. B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und Jugendhaus

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7777 entstanden aus Vorlage: OF 1794/1 vom 09.11.2025 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und Jugendhaus Der Magistrat wird gebeten, Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie dem Kinderhaus und Jugendhaus, die o. g. Containeranlage umgehend zur Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen sowie alles Erforderliche hierfür zu veranlassen, damit die geplanten Bauarbeiten am Bildungscampus Gallus schnellstmöglich beginnen können. Begründung: Die Grundschule ist inzwischen ausgezogen und die Containeranlage steht seit Juli dieses Jahres noch immer ungenutzt herum, ohne dass die Grünfläche seitdem planmäßig wiederhergestellt wurde. Daher könnte die Containeranlage auch sinnvoll weitergenutzt werden. Institutionen des Bildungscampus Gallus wie das Kinderhaus und Jugendhaus benötigen dringend eine Auslagerungsstätte, damit die Bauarbeiten endlich beginnen können. Das Kinderhaus und Jugendhaus wäre sehr daran interessiert, die Containeranlage zu nutzen. In der letzten Sitzung der AG Bildungslandschaft Gallus äußerte der Vertreter des ABI, dass die Nutzung der Containeranlage eine Option sei, der Planungsdezernent jedoch zustimmen müsse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz Sindlingen

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7734 entstanden aus Vorlage: OF 1367/6 vom 08.11.2025 Betreff: Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz Sindlingen Der Ampel-Spielplatz ist ein attraktiver Spielplatz, der von vielen Familien aus dem Stadtteil genutzt wird. Er könnte durch gezielte Maßnahmen noch attraktiver gemacht werden. So sind die Sitzgelegenheiten durch Vogelkot mangels unzureichender Überdachung verschmutzt und derzeit kaum nutzbar. Eine Überdachung oder konstruktive Anpassung könnte Abhilfe schaffen und die Aufenthaltsqualität für Eltern und Begleitpersonen verbessern. Während es für jüngere Kinder ein gutes Angebot an Spielgeräten gibt, fehlen Spielmöglichkeiten für ältere Kinder. Besonders Kletterelemente würden die Attraktivität und Nutzungsvielfalt des Platzes deutlich erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Ausstattung des Ampel-Spielplatzes auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und Vorschläge für eine bedarfsgerechte Aufwertung zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - wie die vorhandenen Sitzgelegenheiten verbessert werden können; - ob eine Überdachung oder eine andere bauliche Lösung geeignet ist, um die Bänke vor Verschmutzung durch Vögel zu schützen und ihre Nutzbarkeit dauerhaft sicherzustellen; - ob und in welchem Umfang zusätzliche Spielgeräte für ältere Kinder, insbesondere Kletterstangen oder vergleichbare Bewegungsangebote, installiert werden können, Begründung: Die zu prüfenden Möglichkeiten würden den Spielplatz durch eine gesteigerte Aufenthaltsqualität noch attraktiver machen. Durch Spielgeräte auch für ältere Kinder könnten auch deren Bedürfnisse auf diesem Spielplatz erfüllt werden, ohne dass sie zu anderen Spielplätzen ausweichen müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 1

Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 448 entstanden aus Vorlage: OF 1798/1 vom 08.11.2025 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils oder anderer mobiler Anbieter in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern im Jahr 2026 zu veranlassen: - vier Einsätze im Gallus (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Gallus), - vier Einsätze in Gallus Süd und Nord/Europaviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Gallus Süd und Europaviertel/Gallus Nord). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 8.000 Euro zu finanzieren. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wird immer gut genutzt. Kinder wie Eltern freuen sich sehr über den Einsatz des Spielmobils an Orten, an denen es sonst selten im Einsatz ist. Die jeweiligen Kinderbeauftragten wünschen sich die Einsätze in den Stadtteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 1

Selbstverteidigungskurs im Kindergarten „Frieden“ fördern

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 447 entstanden aus Vorlage: OF 1796/1 vom 09.11.2025 Betreff: Selbstverteidigungskurs im Kindergarten "Frieden" fördern Der evangelische Kindergarten "Frieden" (Krifteler Straße 89) möchte einen Selbstverteidigungskurs für die Vorschulkinder anbieten. Eine Stunde für zwölf Kinder kostet 115 Euro und soll einmal pro Woche stattfinden. Der Kurs soll für vier Monate angeboten werden. Dies ergibt einen Finanzbedarf in Höhe von 1.840 Euro. Der Magistrat wird gebeten, diesen Betrag über das Ortsbeiratsbudget zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Begründung: Diese Maßnahme dient dazu, das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 6

Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 442 entstanden aus Vorlage: OF 1351/6 vom 10.11.2025 Betreff: Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Siedlung Friedenau mit einer Dreifachschaukel (zwei Schaukelsitze und Vogelnest) auszustatten. Der Ortsbeirat unterstützt diese Maßnahme mit bis zu 10.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Begründung: Im Bereich Risselsteinweg/Hesselbergweg/Kellerskopfweg/Rabenkopfweg wohnen immer mehr kleine Kinder, die den Spielplatz in der Siedlung Friedenau verstärkt nutzen. Aus der Elternschaft wurde der Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen, die Attraktivität dieses Platzes der Friedenau-Siedlung durch Aufstellen einer Schaukel zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 478 Betreff: Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6403 - NR 1301/25 CDU - Der Magistrat hat bereits unmittelbar nach Erarbeitung und Veröffentlichung des Logistikkonzepts erste Maßnahmen mit dem Ziel aufgegriffen, das gutachterliche Konzept zur umsetzungsorientierten "Teilstrategie Logistik" im Sinne des Masterplans Mobilität weiterzuentwickeln. Hervorzuheben sind hier zunächst die Schaffung und Besetzung der Stelle des Logistikbeauftragten. Das hat insofern zentrale Bedeutung, als dass bereits die Erarbeitung des Logistikkonzepts deutlich gemacht hat, dass zahlreiche Maßnahmen nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen der Stadt und den Logistikakteur:innen erfolgreich geplant und umgesetzt werden können. Der Logistikbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für Logistikakteur:innen. Seine Netzwerkarbeit basiert einerseits auf themenübergreifenden und teilnehmeroffenen Formaten (Runder Tisch Logistik) als auch auf themenspezifischen Arbeitskreisen (z.B. zu Mikrodepots). Das schafft eine gemeinsame Wissensbasis, aber auch das notwendige gegenseitige Vertrauen, das wiederum Voraussetzung ist, um konkrete Projekte mit einzelnen Akteur:innen angehen zu können. Gleichzeitig dient der Austausch dem Realitätscheck der im Logistikkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen. Zu 1. und 2.: Der Einrichtung von Mikrodepots für einzelne Logistiker:innen und (vorzugsweise anbieteroffenen) Paketstationen im öffentlichen Raum sind aufgrund der Flächenknappheit und der daraus resultierenden Regelungen der Sondernutzungssatzung enge Grenzen gesetzt. Der Fokus bei der Flächensuche richtet sich hier vorrangig auf nicht-öffentliche Flächen städtischer und stadtnaher Institutionen - vorzugsweise mit verkehrlichem Bezug (VGF, PBG), aber auch von privaten Dritten, beispielsweise vermittelt über das bei der Wirtschaftsförderung angesiedelte Leerstandsmanagement. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Flächensuche dabei nicht "auf Vorrat", sondern nur im Zusammenhang mit konkret interessierten Betreiber:innen sinnvoll ist, damit sich Anforderungen und Gegebenheiten aufeinander abstimmen lassen. Ziel ist insofern immer ein konkretes (Modell-)Projekt und nicht nur eine bloße Machbarkeitsstudie. Bislang gab es zwei Musterstandorte für Mikrodepots auf öffentlichen Flächen. Dies sind abgeschlossene Modellversuche. Die Flächen stehen nicht mehr zur Verfügung, weil dort gebaut wird. Neue Anträge von Paketdienstleistern liegen nicht vor. Zu 3. Neben Aufbau und Pflege des externen Netzwerks arbeitet der Logistikbeauftragte auch an der verwaltungsinternen Netzwerkbildung. Alle potentiell mit Fragen der nachhaltigen Stadtlogistik befassten Organisationseinheiten sollen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit den Belangen der Logistikakteure und den Zielen der Stadt vertraut gemacht werden. Das schließt eine Weiterentwicklung der Stelle des Logistikbeauftragten zu einer Koordinierungsstelle nicht aus, es sollen aber keine Zuständigkeiten auf eine neue monothematische Organisationseinheit Logistik verlagert werden. Zu 4. Die Digitalisierung von Ladezonen umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Der Magistrat konzentriert sich zunächst darauf, die Informationen zur Lage von Ladezonen und ihre jeweiligen Regelungsinhalte zu digitalisieren und Interessierten zur Verfügung zu stellen. Als nächste Stufe ist für einen Teil der Ladezonen auch eine Detektion und Information zum Belegungsstatus sinnvoll. Einschlägige Pilotvorhaben haben gezeigt, dass sich weitergehende Schritte zur Reservierung von Ladezonen für bestimmte Nutzer:innen bzw. Buchung von Lieferzeitfenstern aktuell nicht praxisgerecht umsetzen lassen. Hier bleibt die weitere rechtliche, technische und konzeptionelle Entwicklung abzuwarten. Zu 5. In der Tat leidet die Logistik unter der Diskrepanz, dass sie für Ver- und Entsorgung der Stadt unentbehrlich und lebensnotwendig ist, hinsichtlich ihrer Bedürfnisse im öffentlichen Straßenraum aber nur geringe Akzeptanz erfährt. In Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und den Logistikakteuren strebt der Magistrat die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie an. Die Aktivitäten zur umsetzungsorientierten Weiterentwicklung des Logistikkonzeptes werden in die im Aufbau befindliche Evaluations- und Fortschrittsberichterstattung zum Masterplan Mobilität integriert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2025, NR 1301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 71 Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V.

24.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 24.11.2025, OF 647/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 71 Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kinderverein Kalbach e. V. werden für Investitionen in die Kinder- und Jugendarbeit Mittel von bis zu 10.000,- € zur Verfügung gestellt. Hieraus sollen insbesondere finanziert werden: - Neue Büchertische und Bestuhlung für die Kinderbuchmesse in der Alten Turnhalle (ca. 4.000 €) - Laptop und Beamer für das "Bilderbuchkino" (ca. 1.500 €) - Lesesofas und ein zweiter Schreibtisch für die Kinderbücherei (ca. 2.000 €) - Regale für das Archiv der Bücherei und den Container an der Alten Turnhalle (ca. 1.000 €) - Bücher und digitale Medien für die Kinderbücherei (ca. 1.500 €) Begründung: Der Kinderverein Kalbach e. V. setzt sich seit über 40 Jahren für das Wohl aller Kinder und Familien im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus ein. In Kalbach-Riedberg betreibt er aus eigenen Mitteln seit 1987 eine Kinderbücherei, die kostenlos und öffentlich zugänglich ist - unabhängig davon, ob die Kinder und Eltern Mitglieder des Vereins sind oder nicht. Sie verfügt über einen Medienbestand von über 4.500 Büchern und Digitalmedien, die über einen Online-Katalog erfasst und recherchierbar sind und in den Räumlichkeiten der Bücherei im Alten Rathaus in Kalbach ausgeliehen werden können. Über die Buchausleihe hinaus engagiert sich die Kinderbücherei mit einer Fülle von Aktivitäten zur Leseförderung, die in Frankfurt und auch bundesweit einmalig sind. So veranstaltet das Büchereiteam unter anderem Bücherflohmärkte, Hörbuchnächte sowie Bilderbuchkinos für die Kleinsten, und sie ist maßgeblich an der Organisation und Durchführung der alljährlichen "Kalbacher Klapperschlange" beteiligt, dem ersten Kinderbuch-Literaturpreis in Deutschland mit einer reinen Kinderjury. Die Angebote der Kinderbücherei wurden auch im Jahr 2024 wieder hervorragend angenommen, was die beachtlichen Zahlen von 8.269 Ausleihen und 62 Neuanmeldungen belegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 119 2025 Die Vorlage OF 647/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments in Frankfurt

24.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 24.11.2025, NR 1450 Betreff: Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung richtet ein Frankfurter Kinder- und Jugendparlament sowie lokale Kinder- und Jugendräte in den Ortsbezirken ein. 2. Das Kinder- und Jugendparlament vertritt die Interessen Frankfurter Kinder und Jugendlicher zwischen 10 und 17 Jahren und erhält das Recht, Anträge und Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten sowie Stellungnahmen zu jugendrelevanten Themen abzugeben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung einzurichten, die Fördermittel akquiriert, die Konzeptentwicklung begleitet und als Geschäftsstelle fungiert. Die Wahlen finden digital und barrierearm statt. 4. Das Parlament erhält ein eigenes Budget zur Durchführung eigener Projekte sowie eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder. 5. Eine Evaluation erfolgt im dreijährigen Turnus. Begründung: Frankfurter Jugendliche wollen mitreden und Verantwortung übernehmen. Mit dem Kinder- und Jugendparlament schaffen wir eine verbindliche Struktur, um ihre Interessen in der Stadtpolitik hörbar zu machen. Das stärkt demokratische Teilhabe, politische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2025, NR 1426 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) zu 3. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1448 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1450 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Zustimmung); FDP (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke und BFF gegen FDP (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (NR 1426 und NR 1448 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450, NR 1450 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) FRAKTION (NR 1426 = Annahme, NR 1448 und NR 1450 = Ablehnung) Gartenpartei(NR 1426, NR 1448 und NR 1450 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1426 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448, NR 1448 = Annahme, NR 1450 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 1 BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE uns SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448), SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2. 1 CDU, 2 GRÜNE und SPD gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, CDU, Linke und dFfm gegen FDP und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen Linke, SPD und BFF (= Ablehnung) zu 3. 4 WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Ablehnung; 1 WBE und CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen 3 CDU (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU und Volt (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU und SPD gegen FDP und Volt (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Telyakar, Fischer, Grote, Yildiz, Dalhoff, Dr. Langner, Krzelj, Schneider, Wehnemann, Ditfurth, Baumann, Arslaner und Fuchs dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung), Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6950, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben

24.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2061 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Der Magistrat bedankt sich für die erneute Nachfrage zur Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte und für das anhaltende Interesse an einer Verbesserung des Spielangebots im Stadtteil. In Bezug auf die seit 2019 gewünschte Erweiterung wurde erneut und vertieft geprüft, welche Optionen realisierbar sind. Eine unmittelbare und zusammenhängende Erweiterung der Spielfläche ist aufgrund des schützenswerten Baumbestandes leider nicht möglich. Die Erhaltung dieses Grünbestands ist aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen zwingend erforderlich. Außerdem befindet sich der bestehende Spielplatz in einem guten und gepflegten Zustand und erfüllt alle geltenden Sicherheitsanforderungen. Seine regelmäßige Wartung und Instandhaltung sind sichergestellt. Um aber den seit Jahren geäußerten Wünschen der Kinder und Familien dennoch bestmöglich zu entsprechen, hat der Magistrat alternative Maßnahmen geprüft. Als realisierbare und nachhaltige Option bietet sich die Ergänzung des Spielangebots durch vereinzelte wegebegleitende Spielgeräte in der angrenzenden öffentlichen Grünanlage an. Diese Lösung hat mehrere Vorteile: - Es können neue Spielanreize geschaffen werden, ohne eine größere zusammenhängende Fläche zu benötigen. - Die Spielpunkte - etwa Balancier- oder Kletterelemente oder kleinere Themenspielgeräte - lassen sich behutsam in die Wegeführung und die vorhandene Vegetation integrieren. - Das bestehende Spielangebot wird damit sinnvoll erweitert, ohne in Konflikt mit dem Baumbestand zu geraten. Das zuständige Fachamt definiert derzeit geeignete Standorte für diese wegebegleitenden Spielpunkte unter Berücksichtigung aller Sicherheitsanforderungen sowie der Nutzungen der Grünanlage. Mit der konkreten Planung und anschließenden Umsetzung ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass Spielplatzprojekte in hohem Maße von verfügbaren personellen Ressourcen abhängen. Zugleich wird versichert, dass die Entwicklung der wegebegleitenden Spielgeräte nun priorisiert vorangetrieben wird, um dem lang geäußerten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach zusätzlichen Spielangeboten bestmöglich zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702

K (Anregung der KAV)

Online-Liste für kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 158 Betreff: Online-Liste für kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine aktuelle, öffentlich zugängliche Datenbank aller kostenfreien Deutschkurse in Frankfurt zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Datenbank soll alle Angebote nach Sprachniveau (A1-C1) auflisten, die Ziele der Kurse, zum Beispiel für berufliche Integration oder spezifische Fachbereiche, aufnehmen und sowohl private Anbieter, Vereine als auch städtische Kurse berücksichtigen. Sie soll alle sechs Monate überprüft und online frei zugänglich sein, damit alle Interessierten schnell die passenden Kurse finden. Begründung: Derzeit gibt es keine vollständige Übersicht über kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt. Viele Angebote von Vereinen oder privaten Anbietern existieren nicht mehr oder sind nur auf bestimmte Kurse beschränkt. Deutschkenntnisse sind von zentraler Bedeutung, da sie die Chancen auf eine gelungene Integration und auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und berufliche Weiterentwicklung ermöglichen. Viele Zugewanderte haben keinen Anspruch auf Integrationskurse oder Bürgergeld und können daher keine staatlichen Kurse nutzen. Eine aktuelle, öffentlich zugängliche Datenbank, die möglichst viele Kurse erfasst, erleichtert den Zugang zu Deutschkursen, verbessert die Integration und trägt dazu bei, das Fachkräftepotenzial in Frankfurt besser zu nutzen. Auch die Kursanbieter profitieren, da sie häufig nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern suchen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

22.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 22.11.2025, OF 1809/1 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Die offene Kinder- und Jugendarbeit soll weiterhin gefördert und mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um laufende Kosten decken zu können und auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. Begründung: Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) leistet eine ausgesprochen wichtige Arbeit im Ortsbezirk 1 und im gesamten Stadtgebiet für die Integration und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 60 2025 Die Vorlage OF 1809/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im TassiloSittmannHaus

20.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 20.11.2025, OF 667/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im Tassilo-Sittmann-Haus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Mittagstisch, der einmal pro Woche im Tassilo Sittmann Haus angeboten wird, erhält für das Jahr 2026 einen Zuschuss von einmalig 2400 Euro. Begründung: Nach Auskunft des Quartiersmanagements, dessen Mitarbeitende den Mittagstisch vorbereiten und anbieten, sind für das laufende und das kommende Jahr im Ergebnis weitere Finanzierungslücken zu erwarten. Für den Einkauf, die Zubereitung und den Service sind die Geldmittel äußerst knapp bemessen, was durch Preissteigerungen noch stärker bemerkbar wurde. Um den aus der Nordweststadt stark nachgefragten Mittagstisch aufrecht erhalten zu können, bedarf es daher eines einmaligen Zuschusses, der das Jahresbudget erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 133 2025 Die Vorlage OF 667/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026

20.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 20.11.2025, OF 964/3 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des OBR-Budgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht wie bisher einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der OBR unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro wieder ein Drittel der Kosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 457 2025 Die Vorlage OF 964/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Zukunft gestalten: Kinder- und Jugendparlament einrichten

19.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 19.11.2025, NR 1448 Betreff: Zukunft gestalten: Kinder- und Jugendparlament einrichten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Antrag NR 1426 vom 10.11.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments sowie von acht lokalen Kinder- und Jugendräten. 2. Das Jugendparlament und die Jugendräte haben in den Ausschüssen und im Plenum der Stadtverordnetenversammlung sowie in den Ortsbeiräten ein Anhörungsrecht. 3. Die personelle und finanzielle Ausstattung ist auf diese Struktur auszurichten. 4. Nach zwei Jahren wird ausgewertet, inwieweit die Einrichtung des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Kinder- und Jugendräte und die dafür geschaffenen Regularien die Erwartungen erfüllt haben. Die Auswertung wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Begründung: Nach vielen Diskussionen und langen Verzögerungen ist es jetzt an der Zeit, auch in Frankfurt ein Kinder- und Jugendparlament sowie Kinder- und Jugendräte in den Ortsbezirken einzuführen. Das Interesse von jungen Menschen an politischer Bildung, Beteiligung und der Gestaltung ihres Lebensumfeldes muss geweckt und ernst genommen werden. Damit wird auch ein Beitrag zur allgemeinen Stärkung der Demokratie und ihrer Institutionen geleistet. Kinder- und Jugendparlamente sowie Jugendräte können dabei eine bedeutende Rolle spielen. Wichtig ist, dass die Strukturen von Beginn an klar, praktikabel und wirksam ausgestaltet sind. Die Zahl von acht Jugendräten orientiert sich an den Vorschlägen des Frankfurter Jugendrings und gewährleistet eine ausreichende Vertretung. Ihre Ideen und Anliegen fließen über das Anhörungsrecht in den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung direkt in die Entscheidungen ein. Um zu erkennen, inwieweit die mit dem Kinder- und Jugendparlament sowie mit den Kinder- und Jugendräten verknüpften Erwartungen erfüllt wurden und welche Verbesserung eventuell sinnvoll sind, sollten die Erfahrungen nach zwei Jahren ausgewertet werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Verena David Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2025, NR 1426 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) zu 3. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1448 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1450 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Zustimmung); FDP (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke und BFF gegen FDP (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (NR 1426 und NR 1448 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450, NR 1450 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) FRAKTION (NR 1426 = Annahme, NR 1448 und NR 1450 = Ablehnung) Gartenpartei(NR 1426, NR 1448 und NR 1450 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1426 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448, NR 1448 = Annahme, NR 1450 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 1 BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE uns SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448), SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2. 1 CDU, 2 GRÜNE und SPD gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, CDU, Linke und dFfm gegen FDP und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen Linke, SPD und BFF (= Ablehnung) zu 3. 4 WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Ablehnung; 1 WBE und CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen 3 CDU (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU und Volt (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU und SPD gegen FDP und Volt (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Telyakar, Fischer, Grote, Yildiz, Dalhoff, Dr. Langner, Krzelj, Schneider, Wehnemann, Ditfurth, Baumann, Arslaner und Fuchs dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung), Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6950, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Markierungen in den Kreuzungsbereichen: Die vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen zur Sicherung der Einmündungsbereiche entlang der Kaiser-Sigmund-Straße werden in vollem Umfang entsprochen. Die Erneuerung der Markierung vor Hausnummer 14 wird ebenfalls umgesetzt. Lieferzonen: Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Lieferzonenstandorte werden umgesetzt und im Zuge der Markierungsarbeiten in den Kreuzungsbereichen umgesetzt. Parkverbot Wohnmobile und Lkw über 3,5 t: Der Magistrat weist darauf hin, dass ein großflächiges Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zwar auf den ersten Blick eine Entlastung der unmittelbar betroffenen Straße bewirken kann, jedoch sehr wahrscheinlich zu einer Verlagerung des Problems auf umliegende, häufig deutlich schmalere Nebenstraßen führt. Durch diese Verdrängung in Wohngebiete und Nebenstraßen ist mit vermehrten Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dies kann gefährliche Verkehrssituationen verursachen - insbesondere für den Fuß- und Radverkehr und für Kinder. Zudem steigt die Gefahr, dass Gehwege verbotswidrig befahren oder Fahrzeuge an unübersichtlichen Stellen geparkt werden, was die Unfallgefahr zusätzlich erhöht. Demzufolge wird ein zusätzliches Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen als nicht zielführend erachtet, da dadurch lediglich eine Verlagerung des Problems in umliegende, teils deutlich engere Straßen zu erwarten ist. Die Kaiser-Sigmund-Straße wird weiterhin im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Radverkehr in der Homburger Landstraße

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Der beschriebene Abschnitt ist nördlich der Ronneburgstraße Teil des Radhauptnetzes (überörtliche Relation Preungesheim - Eckenheim), dort verfügt er über Schutzstreifen. Südlich der Ronneburgstraße ist er Teil des Radnebennetzes, hier liegt Mischverkehr vor. Das Radhauptnetz verläuft hier parallel über die Gießener Straße, auf welcher ein Angebot für den Radverkehr vorhanden ist. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Marbachweg in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission bearbeitet. Eine Beschwerdelage seitens der Bürger:innen ist ebenfalls bisher nicht bekannt. Grundsätzlich könnte im südlichen Abschnitt mittels Piktogramme eine Sensibilisierung vorgenommen werden. Sofern gewünscht, wird der Ortsbeirat um Mitteilung gebeten. Eine grundlegende Veränderung der Situation ist bestandsnah allerdings nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2090 Betreff: Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, die Anregung umzusetzen, bedauert jedoch, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7399

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2041 Betreff: Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend Zu 1a) Bei der pro Mahlzeit ausgegebenen Lebensmittelmenge hat der Konzessionsnehmer die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (Hrsg.) aus den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, DGE Bonn, 5. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck, 2023 umzusetzen. Der Caterer hat verpflichtende Vorgaben (Kalibrierungstabelle, Nährstoffzufuhr), wieviel Gramm und wieviel Nährstoffe ein Essen in der Primar- und Sekundarstufe haben muss. Zu 1b) Bei Bedarf wird der Schülerin / dem Schüler ein kostenloser Nachschlag von den Sättigungsbeilagen - (z.B. Nudeln / Kartoffeln mit Soße, Reis mit Gemüse...) ohne "Fleisch"-Komponente angeboten. Zu 1c) Da sich die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen bewährt hat und sie eine gute Basis für eine ausgewogene und umweltverträgliche Schulverpflegung bildet, fordert die Stadt Frankfurt am Main in der Schulverpflegung ebenfalls die Umsetzung der Qualitätsstandards der DGE. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine vollwertige Schulverpflegung, denn es müssen vom Konzessionsnehmer jeden Tag zwei vollwertige und bedarfsgerechte Mittagessen (Menülinie 1 DGE und Menülinie 2 vegetarisch) angeboten werden. Die 1. Menülinie stellt die Gerichte nach den Qualitätsstandards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) für die Schulverpflegung dar. Die 2. Menülinie stellt ausschließlich die vegetarische (ovo-lakto-vegetarisch) Menülinie dar. Zum Mittagessen sind mindestens 200 ml (Trink- und Mineralwasser oder Früchte- / Kräutertees, ungesüßt) zur Verfügung zu stellen und im Menüpreis enthalten. Zu 1d) Sowohl das Ordnungsamt -Abteilung Veterinärwesen- als auch das Stadtschulamt führen -jeder in seiner Profession- sowohl verdachtsunabhängige als auch anlassbezogene Kontrollen durch. Die Zeitintervalle sind unterschiedlich und unterliegen keiner festen Vorgabe. Zu 1e) Das Stadtschulamt ist grundsätzlich im regelhaften Austausch mit allen Vertragspartnern im Bereich der Schulverpflegung. Eingehende Beschwerden werden mit den Vertragspartnern und der Schulgemeinde entsprechend gemeinsam bearbeitet. Darüber hinaus werden an den Standorten im Rahmen des Qualitätsmanagements unangekündigte Kontrollen zur Überprüfung der vertraglichen Vorgaben durchgeführt. Das Stadtschulamt kontrolliert, neben der Einhaltung der vergabe- und vertragsrechtlichen, auch die Qualität der Essensversorgung, Lebensmittelsicherheit, Personaleinsatz, etc. Zu 1f) Der Essensabgabepreis, den der Caterer in seinem Angebot kalkuliert, ist seitens der Stadt Frankfurt am Main nicht gedeckelt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt derzeit: für BUT-Berechtigte 0€, für Frankfurt Pass- Inhabende 1€ und für alle Anderen 3€. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Essensabgabepreis und dem Eigenanteil der Eltern ist unterschiedlich hoch und wird von der Stadt Frankfurt am Main bzw. dem Leistungsträger getragen. Jede Schule hat ihren eigenen und individuellen tatsächlich kalkulierten und vertraglich vereinbarten Essensabgabepreis. Zu 1g) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. Zu 1h) Die Stadt Frankfurt baut seit vielen Jahren die Essensversorgung aus. Im Jahr 2020 wurden als Ergebnis einer multiprofessionellen Arbeitsgruppe (Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtelternbeirates, des Stadtschüler-/innenrates, des Vereins Umweltlernen, des Ernährungsrates, des Gesundheitsamtes, des Rechtsamtes, des Stadtschulamtes und des damaligen Dezernates für Integration und Bildung) die Anforderungen an das Vergabeverfahren sowie die Schulverpflegung selbst aktualisiert, umfassend überarbeitet und mit dem Beschluss "M27 Essensversorgung an Frankfurter Schulen" beschlossen. Das Stadtschulamt schreibt daher auch nicht in Losen aus, sondern tätigt Einzelausschreibungen pro Schule. Je nach Küchenart und -größe und Lage(n) der Schule(n), werden auch Schulen mit Mischküchen mit einer Warmanlieferung an eine weitere Schule, die keine eigene Küche besitzt, zusammen ausgeschrieben. Es können sich dadurch auch sogenannte "kleine Caterer" mit entsprechender nachweisbarer Qualifikation (Köchin/ Koch, Diätassistentin/ Diätassistent, Ökotrophologin/ Ökotrophologe, Hauswirtschaftsmeisterin/ Hauswirtschaftsmeister) beteiligen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6083

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026

14.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 14.11.2025, OF 962/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahre 2026 an jedem Mittwoch vom 1.4. bis 21.10 2026 werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heideplatz hälftig vom Ortsbeirat mitfinanziert. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Es stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 456 2025 Die Vorlage OF 962/3 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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M (Vortrag des Magistrats)

Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Trä

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Betreff: Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Träger der freien Jugendhilfe im Kinderbetreuungsbereich in Höhe der städtischen Arbeitsmarktzulagengewährung Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Frankfurt am Main und Träger der freien Jugendhilfe zunehmend Schwierigkeiten haben, geeignetes pädagogisches Personal für Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu gewinnen und zu binden, weshalb eine Besserbezahlung des pädagogischen Personals erforderlich ist. II. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass das Präsidium des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) in seiner Sitzung vom 02.07.2024 beschlossen hat, die Möglichkeit der Einführung einer Arbeitsmarktzulage (auch für Beschäftigtengruppen) bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Unabhängig von diesem Beschluss mit befristeter Geltungsdauer besteht die Möglichkeit, Zulagen auch über die Geltungsdauer hinaus unbefristet zu gewähren. III. Um die Anwerbung und Bindung des pädagogischen Personals zu verbessern, wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren eine Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Kinderbetreuung und bei den Freien Trägern beschlossen. Der entsprechende Zuschuss für pädagogisches Personal bei den Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt, sofern und soweit dies nicht §§ 3f. und 74ff. SGB VIII widerspricht. IV. Die Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal wird - mit einem Widerrufsvorbehalt bei Wegfall des Kriteriums der Personalgewinnungs- und -bindungsschwierigkeiten - zunächst befristet bis 31.12.2030 - unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt: 1. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) in der Kinderbetreuung von Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie die Leitungen und stellvertretende Leitungen im städtischen Dienst in Höhe von 200 € (brutto) monatlich, 2. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtisches hauswirtschaftliches Personal in Kindertagesstätten und schulpädagogischer Betreuung bis Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 3. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtische Hilfskräfte (Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 4. Gewährung einer einmaligen Prämie in Höhe von 400 € (brutto) an städtische Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung analog § 17 Abs. 1 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), 5. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Beschäftigten vergleichbar der Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie für ihre Leitungen und stellvertretenden Leitungen in Höhe von 200 € (brutto) monatlich, 6. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihr hauswirtschaftliches Personal vergleichbar Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 7. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen für ihre Hilfskräfte (vergleichbar Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 8. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung für eine einmalige Prämie in Höhe von 400 € (brutto). 9. Eine Dynamisierung der Arbeitsmarktzulage bzw. der zweckgebundenen Zuschussgewährung erfolgt ab 01.01.2027 orientiert an der prozentualen Tarifsteigerung basierend auf der Erhöhung des Tabellendurchschnitts der SuE-Tabelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der Betragsfestsetzung zu berücksichtigen. Bei Änderung der individuellen Wochenarbeitszeit erhöht oder mindert sich die Zulage entsprechend. Die Arbeitsmarktzulagen und die Abschlussprämie sowie die entsprechenden Zuschüsse werden pro Person nur einmal gewährt. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 Abs. 4 SGB VIII in seiner nächsten Sitzung beteiligt wird. VI. Es dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des Haushaltsplans 2026 zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage und der Zuschüsse rd. 25 Mio. € p. a. im Budget des Dezernats XI, PB 20 veranschlagt sind (2026: PG 20.01 Gr. 71 2,48 Mio. €, PG 20.2 Gr. 71 6,64 Mio. €, PG 20.3 Gr. 71 15,89 Mio. €). Die ab 2027 wirksame Dynamisierung der Zulage führt zu Mehraufwendungen gegenüber der o. g. Veranschlagung, welche innerhalb der Dezernatsbudgets zu decken sind. VII. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit Rechtskraft des Haushalts 2026 rückwirkend zum 01.01.2026. Die Dezernate VI und XI werden beauftragt, zu gegebener Zeit das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Folgen des Fachkräftemangels sind deutlich zu spüren, vorrangig im Bildungsbereich und hier insbesondere bei den pädagogischen Fachkräften. Die Gründe liegen einerseits in der demographischen Entwicklung mit einer zunehmenden Differenz zwischen Abgängen (Verrentung) und Zugängen im Arbeitsfeld, sowie dem weiter stattfindenden Ausbau des Betreuungsangebots, insbesondere im schulischen Ganztag. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales nennt in seiner Arbeitsmarkt- und Berufsprognose für ganz Hessen ein Fachkräftedefizit von 13% im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege bis 2028 (Quelle: https://www.iwak-frankfurt.de/wp-content/uploads/2023/01/Prognosebericht-auf-Lan desebene-bis-2028.pdf). Die Bertelsmann-Stiftung beziffert diesen Bedarf in ihrem Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023 auf bis zu 20.600 Personen bis 2030, ebenfalls für ganz Hessen (Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/PicturePark/2023-12/Kita-Fac hkraefte-Radar_2023.pdf) Mit der Bertelsmann-Stiftung wird derzeit ein Fachkräfteradar mit entsprechenden Prognosen für die Stadt Frankfurt am Main erstellt. Zudem gilt ab 2026 die Einführung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet seit vielen Jahren an dem Prozess der guten Überleitung und Erfüllung des Ganztagesanspruchs. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Zahlungsverbesserung auf alle "am Kind tätigen" pädagogischen Mitarbeiter:innen zu beziehen, d. h. sowohl auf städtische Mitarbeitende als auch auf Beschäftigte bei Trägern der freien Jugendhilfe. Der Fokus liegt hierbei auf der direkten Tätigkeit am Kind und bezieht folgende Träger ein: Kita Frankfurt (Eigenbetrieb 48) sowie Träger der freien Jugendhilfe, die durch die Stadt Frankfurt am Main gefördert werden. Die Arbeitsmarktzulage stellt eine Möglichkeit dar, durch bessere Bezahlung die Attraktivität der Berufsbilder im pädagogischen Bereich zu steigern (Fachkräftegewinnung) sowie qualifizierte Fachkräfte der verschiedenen Träger der Kindertagesbetreuung in der Stadt Frankfurt am Main zu halten (Fachkräftebindung). Der durch die Bezahlungsverbesserungen begünstigte Personenkreis beinhaltet alle Menschen die in entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Kindern arbeiten. Die fachliche, wirtschaftliche sowie personelle Autonomie der Träger der freien Jugendhilfe und das Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Träger öffentlicher und freier Jugendhilfe, §§ 3f., 74ff. SGB VIII, hat bei ca. 170 freien Trägern in der Stadt Frankfurt eine besondere Bedeutung. Dies betrifft sämtliche Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, von Kindertageseinrichtungen über Ganztagesangebote. Das Nähere zur Umsetzung und Sicherstellung der zweckgemäßen Mittelverwendung für die Mitarbeiter regelt eine städtische Dienstanweisung/Verwaltungsrichtlinie nach Abstimmung mit den Trägern. Mit diesen finanziellen Maßnahmen kann in künftigen Stellenausschreibungen geworben werden. Dies erhöht die Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main auf dem Arbeitsmarkt. Die vorstehenden Regelungen finden ausdrücklich befristet Anwendung. Rechtzeitig vor Ablauf der Befristung (31.12.2030) sollte im Rahmen einer Evaluierung der Erfolg der Maßnahmen überprüft werden. Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG, HPVG und SGB IX werden gewahrt. B. Alternativen Aufgrund der bestehenden tarifrechtlichen Bezahlungsstruktur werden derzeit keine Alternativen gesehen, um eine Verbesserung der Personalgewinnung und -bindung zu erreichen. C. Lösung Auf Basis der geltenden Beschlusslage des KAVs werden die vorstehend beschriebenen Bezahlungsverbesserungen umgesetzt. Die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage fügt sich gut in die bereits bestehenden Maßnahmen der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main ein und stellt ein Leistungspaket dar, welches eine hohe Attraktivität für Arbeitnehmende aufweist. Die Stadt Frankfurt am Main sichert mit einem hohen Anspruch an Qualität bereits schon jetzt sehr gute Arbeitsbedingungen: · Bezahlung nach S 8b TVöD-SuE (keine Leitungen) · Fachkraftfaktor aufgestockt · Reduzierung der Gruppengrößen in Kitas · Mittelbare pädagogische Arbeit derzeit bei 6,5 Wochenstunden · Leitungsfreistellung vor gesetzlichem Auftrag · Konzeptionelle Vielfalt (Sprachen, Bewegung, Ernährung, Kunst, Kultur etc.) · Besonderer Förderauftrag (BeFö) für Kitas mit besonderen sozialräumlichen Belastungsfaktoren · Kinder- und Familienzentren mit Schwerpunkt early excellence Ansatz · Frankfurt denkt und arbeitet inklusiv über die Landesrahmenvereinbarung hinaus. · Frankfurt schützt Kinder! Kinderschutz und Gewaltschutzkonzepte werden gelebt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Durch die Umsetzung der Maßnahmen in dem beschriebenen Umfang entstehen maximale geschätzte Aufwendungen in einer Gesamthöhe von rd. 24,37 Mio. € jährlich zuzüglich der ab 01.01.2027 vorgesehenen Dynamisierung. Die jährlichen Aufwendungen verteilen sich aktuell wie folgt auf die unter IV. dargestellten Maßnahmen: zu 1.: 6,25 Mio. € zu 2.: 0,43 Mio. € zu 3.: 0,39 Mio.€ zu 4.: 0,03 Mio. € zu 5.: 16,04 Mio. € zu 6.: 0,98 Mio. € zu 7.: 0,15 Mio. € zu 8.: 0,10 Mio. € Die Abwicklung erfolgt über die Kontengruppe 71 - Zuweisungen und Zuschüsse in den jeweiligen Produktgruppen: · 20.1 für schulpädagogische Maßnahmen, · 20.2 für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt und · 20.3 für gemeinnützige und kirchliche Träger. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2025, NR 1463 Antrag vom 05.12.2025, NR 1465 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 11-0

M (Vortrag des Magistrats)

A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprü

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 170 Betreff: A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5555 (M 175) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 A. Feststellung des Jahresabschlusses 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am 24. Juni 2025 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt a) Die Bilanzsumme beträgt................................................. 12.456.373,84 €. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von......................... . . . - 15.965.314,17 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von.............. . . . . . . . . . . . . . . - 15.965.314,17 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. 3. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt. 4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 5. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2024 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. B. Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 beauftragt. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 (§ 5555) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Prüfung wurde im Juni 2025 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH am 24. Juni 2025 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Im Jahr 2024 leistete die Stadt Frankfurt am Main Zahlungen in Höhe von 16.938.843,12 €. Die erhaltenen Zahlungen enthalten eine fiktive Miete für kostenlose Raumnutzungen von 68.000,00 €. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden komplett in Höhe von 15.965.314,17 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 905.528,95 €, sodass diese als Überschuss auf 1.126.153,83 € ansteigt. Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Nach §5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB 784 vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Demnach übersteigen die Aufwendungen und die Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. Weiterhin wird auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die Solidaris Revisions-GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 beauftragt. A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2025 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Beauftragung soll als Folgeauftrag auf Grundlage der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ist die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz zu beauftragen. Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 durch die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 30. September 2025 einer Beauftragung zugestimmt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG hat für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 einschließlich des Honorars für die Überkompensationskontrolle ein Honorar von 18.650,00 € zzgl. MwSt. festgelegt. Anlage _Ber_der_Betriebskommission_2024 (ca. 101 KB) Anlage _Compliance-Bericht_2024 (ca. 19 KB) Anlage _Pruefber_Jahresabschl_2024 (nicht öffentlich - ca. 4,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6990, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 20-13

M (Vortrag des Magistrats)

Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 172 Betreff: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4174 (M 204) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan 2026 mit einem Jahresfehlbetrag 2026 im Erfolgsplan von 17.756.579 € mit Einnahmen und Ausgaben in Vermögensplan von 18.458.283 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm von 639.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2026 von 19.009.881 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Durch Neufassung der Betrauungsakte zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) teilt sich die geplante Ausgleichsleistung auf folgende Teilbeträge auf: DAWI 1 (Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe): 7.536.058 € DAWI 2 (Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit): 11.473.823 € 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2025 nach aktueller Hochrechnung ausreichend sein wird um den Jahresfehlbetrag zu decken. Bei einer dann voraussichtlich verbleibenden Rücklage von 557 T€, einem für das Jahr 2026 eingeplanten Jahresfehlbetrag von 17.757 T€ und einer geplanten Einlage in die Kaptalrücklage von nur 16.346 T€ wird ab 2026 mit einer negativen Kapitalrücklage gerechnet. 3. Die Erläuterungen der Betriebsleitung zum Wirtschaftsplan 2026 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2027 - 2030 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wurde mit Magistrats-Beschluss vom 14.07.2023 auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 erneut mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien durch den Betrieb von Einrichtungen und Diensten in den Frankfurter Stadtteilen durch zwei Betrauungsakte betraut. A. Zielsetzung Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der zur Abgeltung geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß §3.3 der Betrauungsakte ein angemessener Gewinnaufschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß §3.5 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main vom 14.07.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Der Wirtschaftsplan 2026 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen und endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von 17.757 T€. Die von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Einlage in die Kapitalrücklage für das Jahr 2026 beträgt 16.346 T€. Die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung 2027- 2030 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2023 die geplante Ausgleichsleistung für die Jahre 2024 mit 18.753.802 € und 2025 mit 19.424.136€ (§ 4174) beschlossen. Für das Jahr 2026 beträgt die zulässige Ausgleichsleistung 19.009.881 €. Das Wirtschaftsplangespräch aufgrund des Public Corporate Governance Kodex mit Vertreter:innen des Dezernates, der Stadtkämmerei und des Beteiligungsmanagements fand am 24.06.2025 statt. Vertreter:innen des Jugend- und Sozialamtes waren eingeladen. Anlage _Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage _Wirtschaftsplan_2026 (ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 204 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION; Linke, FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6992, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Räume für Jugendliche in Enkheim

13.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 13.11.2025, OF 345/16 Betreff: Räume für Jugendliche in Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - welche Möglichkeiten bestehen, im Stadtteil Bergen-Enkheim - hier namentlich in Enkheim - einen festen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten - wenn möglich in Kooperation mit dem JUZ Bergen und Institutionen wie Schulen und Kirchen - durch die Nutzung bestehender Leerstände. - ob im Rahmen des Bebauungsplans "Leuchte" und in Kooperation mit den dort aktiven Wohnungsbauinvestoren sowie anderen Akteuren/Eigentümern, nachträglich ein Treffpunkt für Jugendliche vorgesehen werden kann. - ob im Hessen-Center ein geeigneter und attraktiver Raum für Jugendliche geschaffen werden kann. - wie ein geeigneter Träger sondiert werden kann. Ein geeigneter Raum bedarf auch und vor allem einer qualifizierten und erfahrenen Betreuung. Der Trägerverein des JUZ Bergen wäre aus vielerlei Hinsicht ein geeigneter Partner - schnell, flexibel und kompetent. Begründung: Als ein konkretes Ergebnis aus der Aktion "Lass mal reden" am "Pavillon der Demokratie" im Mai 2025 bildete sich eine Gruppe von Menschen mit dem Ziel zu ergründen, was Jugendliche in Bergen-Enkheim, bzw. dem Frankfurter Osten schmerzlich vermissen. In Umfragen und zu unterschiedlichen Anlässen (Altstadtfest, Berger Markt, Umfrage an der Schule am Ried) wurden hunderte Kinder und Jugendliche befragt, was ihnen in Bergen-Enkheim fehlt bzw. was ihren Bedürfnissen gerecht werden kann. Dabei kam heraus, dass sich eine signifikant hohe Anzahl Jugendlicher einen Ort wünscht: - an dem sie sich aufhalten ("einfach chillen") können, der warm und sicher ist, an dem sie sich gerne mit ihren Freundinnen und Freunden treffen oder Angebote wahrnehmen können - der WLAN, Strom, vielleicht was zum Essen bieten, aber zumindest überdacht sein sollte und ohne zu viel Einfluss durch Erwachsene. - zum Beispiel wie ein Schüler-Café als Alternative zu McDonald's in der Kruppstraße oder den Fastfood-Läden im HessenCenter, zum Hausaufgaben machen und spielen. Vor allem in Enkheim fehlt es an expliziten Orten und geschützten Treffmöglichkeiten für Jugendliche. Es gibt mehrere, unabhängige Gruppen von Jugendlichen, die sich ständig am oder im Hessen-Center treffen. Immer wieder werden sie an ihren Treffpunkten z.B. am Treppenhaus/Notausgang des Parkdecks vom Sicherheitsdienst zum Verlassen aufgefordert. Viele verbringen einen Großteil ihrer Freizeit jeden Tag hier. Fechenheimer kommen auch oft ins HessenCenter - sowohl in die Geschäfte und die Gastronomie als auch für Treffen mit Freunden auf dem Parkplatz. Die zeitnahe Einrichtung eines Jugendzentrums in Enkheim würden alle befragten Jugendlichen sehr begrüßen. 220 der 320 Schülerinnen und Schüler, die bisher an der Umfrage teilnahmen, fänden ein Jugendzentrum in Enkheim sinnvoll. ______ Das in naher Zukunft stark wachsende Wohngebiet an der Leuchte sowie die spürbar steigende Anzahl von Bagatell-Delikten in Enkheim untermauern die Relevanz des Vorhabens. Eine eng gestrickte Vernetzung von Polizei, Schule und Offener Jugendarbeit ermöglicht gute Prävention. Die Jugendkoordination der Polizei empfiehlt dem Stadtteil eine Ausweitung der Präventions-programme, um existierende Probleme nachhaltig zu lösen. Dafür bedarf es mehr Personal und eines außerschulischen Raumes - in Enkheim. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE Linke SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.11.2025, OF 337/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7835 2025 1. Die Vorlage OF 337/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 345 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 345/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke

Parteien: WBE CDU GRÜNE LINKE SPD FDP BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026

12.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 12.11.2025, OF 1156/9 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 finanziert die Aufstellung von Spielmobilen im Ortsbezirk im Jahr 2026. In den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim sollen jeweils vier Spielmobileinsätze stattfinden, die von den jeweiligen Kinderbeauftragten der Stadtteile koordiniert werden. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 7.200 Euro (600 Euro pro Spielmobil). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die konstituierende Sitzung des Ortsbeirats nach der Kommunalwahl 2026 findet erst im Mai statt. Für die Planung und Anmeldung der Spielmobile wäre dieser Zeitpunkt jedoch zu spät. Um die Durchführung der Spielmobileinsätze in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu sichern, soll bereits jetzt Planungssicherheit geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 38 Die Vorlage OF 1156 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 450 2025 Die Vorlage OF 1156/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße

11.11.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.12.2025, OF 806/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, folgende Maßnahmen in der Dietesheimer Straße umzusetzen: 1. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (z.B. "Haifischzähne") an der Einmündung der Dietesheimer Str. in die Bürgeler Straße 2. Setzen von Pollern an der Einfahrt des Garagenhofs hinter dem Kiosk. 3. Verdeutlichen des bereits bestehenden Halteverbots im Bereich der Kurve durch aufbringen von Markierungen auf der Straße. 4. Setzen von Pollern vor und hinter des abgesenkten Bordsteins nach der Kurve 5. Erneuern der Markierung im Bereich der Feuerweheinfahrt Begründung: 1. Die Kreuzung ist schlecht einsehbar, viele Autofahrer überfahren die Kreuzung ohne ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. 2. Die Einfahrt wird oft so eng zugeparkt, dass ein Ausfahren in die enge Straße kaum möglich ist. 3. Bereits Mehrfach wurde an dieser Stelle das Halteverbotsschild abgebrochen, wodurch keine Verfolgung des Falschparkens möglich war, die Markierung erlaubt dies auch bei abgebrochenem Schild, zudem verdeutlicht die Markierung das Halteverbot, das vor allem auch für Rettungskräfte nötig ist. 4. Oft wird dieser Bereich zugeparkt, so dass Eltern mit Kinderwägen bzw. Gehbehinderte Personen an dieser Stelle nicht den abgesenkten Bürgersteig nutzen können. 5. Die Sperrflächenmarkierung der Feuerwehreinfahrt ist kaum noch zu sehen und sollte erneuert werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: fraktionslos
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Ideen

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Tischtennisplatten Kuhwald, Rebstock, Europaviertel

22.06.2022

In der Kuhwald Siedlung, Rebstockviertel und Europaviertel gibt es zu wenig Sport-und Spielgeräte/- möglichkeiten für Kinder ab Schulalter. Vor allem sind keine Tischtennisplatten vorhanden. Tischtennisplatten in Kuhwald Siedlung und Rebstockpark wünschenswert.

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Kinderbetreuung auch im Tarifkampf sicherstellen

12.05.2022

Kinderbetreuung ist mehr als nur ein Stück Freiheit für Familien. Nicht nur in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass eine zuverlässige Kinderbetreuung „systemrelevant“ ist und viele Bereiche unseres täglichen Lebens betrifft. Die Stadt Frankfurt hat die Aufgabe, die zuverlässige Kinderbetreuung sicherzustellen. Im Rahmen der Tarifverhandlungen kommt es in diesen Wochen immer wieder zu Ausfällen von Betreuungszeiten. Das belastet Eltern, Kinder und Wirtschaft. Viele Eltern unterstützen die Forderungen der Gewerkschaften nach mehr Geld und Anerkennung im Bereich der Kitas. Doch Ausfälle von Betreuungen durch Streiks stellen sie vor Probleme. Wir fordern daher von der Stadt Frankfurt, sich aktiv für einen Arbeitskampf einzusetzen, der nicht auf den Rücken der Familien ausgetragen wird. Den kommunalen Arbeitgebern kommt eine besondere Rolle zu, hier nicht nur einen Tarifvertrag zu schließen. Sie müssen die Kinderbetreuung sichern. Für Frankfurt erfordert dies, dass sich die Politik für Lösungen einsetzt, die nicht nur die Tarifparteien im Blick hat. Als Frankfurter Eltern erwarten wir von Oberbürgermeister, Magistrat und Verwaltung, auch in Zeiten des Tarifkonflikts die zugesagten Betreuungszeiten sicherzustellen.

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Spielplatz im Güntherspurkpark wieder herrichten

12.05.2022

Bornheim ist ein kinderreiches Viertel. Auf dem zentralen Spielplatz im Günthersburgpark wurde vor einiger Zeit ein Klettergerüst abgebaut und nicht ersetzt. Es wäre schön, wenn Ersatz geschaffen werden könnte.

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Sonnenschutz Spielplatz Goetheblick

27.04.2022

Unser gut frequentierter Spielplatz (Goetheblick 0610) am Fuße der Fritz-Boehle-Straße in 60598 Sachsenhausen ist im Sommer leider kaum nutzbar, weil neu gepflanzte Bäume keinerlei Schatten spenden. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich dementsprechend kein schattiger Platz und die Familien/Kinder sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Segels/Schirmes o.ä., um den beliebten Spielplatz auch (bzw. gerade!) im Sommer permanent nutzen zu können.

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(Weitere)Toilette für den Spielplatz Niddapark

28.02.2022

Die einzelne dort, wenn die Kinder/Erwachsenen dringend müssen ist unzureichend. Und das Gebüsch dahinter wird als Lösungsecke genutzt. Zumal diese Selbstreinigende Toilette innen so nass ist das man aufpassen muss die Klamotten nicht nass werden zu lassen. Es wäre wirklich toll wenn es dort noch 1-2 mindestens dazu geben würde.

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Skatepark/Pumptrack Europaviertel

21.02.2022

Die Kids im Europaviertel (Gallus und Bockenheim) wachsen und eine weitere Draußen-Aktivität wäre klasse!!! Wir wollen aktiv und mobile Jugendliche, dafür wäre ein Skatepark oder ein Pumptrack ein tolles Angebot. Platz dafür gibt es im Lotte Specht -Park, Europagarten oder im Rebstock-Park. Ausgeglichne Kinder und Jugendliche, glückliche Eltern und Bürger!!!

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Internet: langsame Anschlüsse melden

17.01.2022

Bitte ein Portal erstellen, auf denen jeder in Frankfurt wohnend die Internetanschlussgeschwindigkeit einstellen kann, welchen Provider usw. Die Stadt Frankfurt geht den dann aktiv mit den Providern nach und hilft aktiv mit den Providern min 250 Mbit/s flächendeckend auszubauen. Der Ausbau wird durch die Kommune beauftragt: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Netzausbau-beantragen/td-p/2411807 Stadtteil: betrifft jeden Stadtteil. Exemplarisch ist Harheim gewählt (teilweise nur max 50 Mbit/s DSL).

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Begrüßungsschreiben an 18Jährige Jungbürger

30.09.2021

Meine Enkeltochter, wohnend im Stadtteil Dornbusch, wurde im Juni 2021 18 Jahre alt.Als ehemaliges Mitglied des Bezirksausschusses der Stadt München, habe ich erlebt, daß Jungbürger zum 18.Geburtstag persönlich vom Oberbürgermeister angeschrieben wurden. Wäre dies nicht eine Idee für Frankfurt? Meine Enkeltochter und alle nachfolgenden Jungbürger Ihrer Stadt freuen sich sicher! Herzlichen Dank - Ingeborg Berger

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Tabak Werbung vom Spielplatz entfernen

02.08.2021

Auf dem Spielplatz Adlerflychtplatz steht eine Werbesäule. Seit paar Tagen ist ein neue Werbeplakat drauf: Tabakwerbung. Ich finde diese Werbung auf dem Spielplatz ist nicht angemessen.

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Verschiebung der Parkerweiterung des Güntherburgparks zum Wohle des Bornheimer Kinderzentrums 126 (Rendeler Str.)

26.07.2021

Wir bitten die Stadt Frankfurt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Feldmann, das Projekt „Parkerweiterung des Günthersburgparks“ zum Wohle des Bornheimer Kinderzentrums 126 in der Rendeler Str. um ein Jahr zu verschieben aus folgendem Grund: 1. In Bornheim/Nordend sind immer wieder Kinderzentren saniert und die Zentren während der Bauarbeiten an eine andere Stelle ausgelagert worden. Seit einigen Jahren wird als Auslagerungsstandort für den Sanierungszeitraum die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes im nördlichen Bereich des Günthersburgparks genutzt. Dort wurde eine kindgerechte Umgebung in Laufnähe zu den Kinderzentren in Bornheim/Nordend geschaffen. Auch für das Kinderzentrum 126 in der Rendeler Str. steht die Sanierungsbedürftigkeit seit Jahren fest. Allerdings wurde der Auslagerungsstandort im Günthersburgpark in der Vergangenheit mehrmals an andere Kinderzentren vergeben, deren Sanierungsbedarf von KITA Frankfurt als vorrangiger eingestuft wurde, und die Sanierung des Kinderzentrums 126 zurückgestellt. 2. Nun sollen im Rahmen des Projektes „Parkerweiterung des Güntherburgparks 2023“ die Containeranlagen bereits im Jahr 2022 abgebaut werden. Eine kindgerechte Auslagerung gerade der Bornheimer Kinderzentren in Laufnähe ist dann nicht mehr möglich. Das betrifft in besonderen Maße das KIZ 126, welches bereits seit Jahren auf der „Warteliste“ steht und dessen Sanierung nun Anfang 2022 starten soll. 3. Der Günthersburgpark ist als „Spielpark“ ausgezeichnet, d.h. er ist ein Park gerade für Kinder und Familien. Dass die Stadt Frankfurt über ihr Grünflächenamt nun gerade den Kindern des Kinderzentrums 126, d.h. Kindern aus der unmittelbaren Umgebung des Parks, diesen Auslagerungsstandort entzieht für ein „Projekt“, was noch nicht realisiert ist, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir verstehen, dass das Projekt „Parkerweiterung“ ein Projekt für die Zukunft ist, welches ebenfalls den Kindern, Familien und Bürgern der Stadt Frankfurt zu Gute kommen soll. Die Fläche für die Erweiterung steht aber momentan den Kindern, Familien und den Bürgern noch nicht zur Verfügung. Ihnen wird daher auch kein real existierender Bestand weggenommen. Auf der anderen Seite würde es die Kinder des Bornheimer Kinderzentrums 126 sehr belasten, wenn sie nun – nach langem Warten und Hintenanstellen der Sanierung - die Containeranlagen aufgrund der Parkerweiterung als Auslagerungsstandort nicht mehr nutzen können. 4. In der Kinderrechtskampagne der Stadt Frankfurt im Jahr 2021 betont Oberbürgermeister Feldmann, dass Bildung eines der wichtigsten Kinderrechte ist: „… Denn Bildung trägt dazu bei, dass Kinder die Welt entdecken und selbstbestimmt ihren Platz darin finden können. Ich freue mich ungemein, dass wir es auch jetzt, trotz aller Widrigkeiten, wieder schaffen, Frankfurt in die Stadt der Kinder zu verwandeln. Ich bin sehr gespannt auf die Ideen, Veranstaltungen und Projekte.“ Kindergärten und Horte sind dabei Orte, in denen Bildung für Kindern verwirklicht wird. 5. Es gibt derzeit diese 80 Kinder des Kinderzentrums 126 aus der unmittelbaren Nachbarschaft zum Günthersburgpark, die die Chance haben möchten, „ihren“ Spielplatz auch als Auslagerungsstandort zu nutzen. Denn die Hortkinder möchten ihre Selbstständigkeit und ihre außerschulische Freizeitgestaltung beibehalten. Die Kindergartenkinder möchten weiterhin zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad in das Kinderzentrum fahren können, so auch ihren Stadtteil und die Verkehrssituation kennenlernen. Sie möchten sich auch weiterhin nachmittags mit Freunden auf Spielplätzen oder in der Nachbarschaft treffen können. 6. Wir bitten daher die Stadt Frankfurt, die sich als „Stadt der Kinder“ bezeichnet, die Parkerweiterung zu verschieben und den Kindern des Bornheimer Kinderzentrums 126 den Auslagerungsstandort auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes zu ermöglichen.

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Spenden für die Flutopfer

19.07.2021

Sachspenden/ Kleidung/Futter für Tiere sammeln in Gemeinden für die Flutopfer

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Flohmarkt

14.07.2021

Flohmarkt vor der Haustür mit Abstand und Maske. Gut für Familien mit Kinderartikel und Spielsachen

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Spielplatz nördlich der Offenbacher Landstrasse

27.06.2021

Nördlich der Offenbacher Landstrasse baut die ABG etliche Wohnblocks aber leider gibt es hier keinen einzigen Spielplatz, das muss sich ändern...für die Kinder hier im Stadtteil!

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Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße

16.06.2021

Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgänger durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor dem Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn, vor allem für Kinder. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses keine Fahrradbügel. Daher werden folgende Veränderungen vorgeschlagen: -Park- und Halteverbot in dem Bereich unmittelbar vor dem Kindergarten -Anbringen von Fahrradbügeln, z.B. im Bereich der Kreuzung mit der Heidestraße

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Haushaltshilfen für Alleinerziehende!

28.04.2021

Der Titel der Idee beschreibt schon worum es geht: Ich bin dafür, die Alleinerziehenden Elternteile mit einer Haushaltshilfe zu unterstützen. Im Prinzip sowas wie Pflegegeld, mit dem eine Hilfe für den Haushalt angestellt werden kann.

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Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros wieder nach Wünschen der Kinder und ohne Vorgaben!

28.01.2021

Im letzten Jahr wurden die Bedingungen bei der Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros geändert. Nicht mehr die Kinder durften aussuchen was sie gerne hätten, sondern man durfte nur noch ein Buch oder Spiel für die jeweilige Altersgruppe aussuchen, ohne zu wissen ob diese in der Familie schon vorhanden waren oder ob das Kind oder die Familie überhaupt mit dem Buch etwas anfangen kann. Diese Bedingungen stießen auf viel Unverständnis, was auch viele dazu veranlasste in diesem Jahr nicht an der Aktion teilzunehmen. Leider bekam man auch vom Kinderbüro diesbezüglich keine Antworten. Der Grund dafür bleibt nebulös und wirkt elitär. Man sollte dringend zum alten Verfahren zurückkehren, auch um die Kinder (und für die sollte die Aktion sein) wieder zum Lächeln zu bringen.

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Spielplatz /Kleinkinder und Kinder unterhalb der Wilhelmshöher Straße

20.01.2021

Der Stadtteil Seckbach benötigt noch einen Spielplatz unterhalb der Wilhelmshöher Straße. Es gibt einen attraktiven Spielplatz im Huthpark. Dieser ist jedoch bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen nicht ausreichend. Ich plädiere daher dafür einen neuen attraktiven Spielplatz in der Nähe der Zentgrafenschule zu bauen, um Spielmöglichkeiten für Kinder zu haben und den Eltern einen Treffpunkt zu geben, an welchen sie sich mit ihren Kindern außerhalb der eigenen Wohnung treffen können. Spielplätze bieten attraktive Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen.

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Bolzplatz Blauländchenstrasse

03.12.2020

Wir möchten endlich unseren Bolzplatz zurück... Seid Jahren wird versprochen dass was getan wird. Dann geht der zuständige Herr in Ruhestand und keiner fühlt sich dafür zuständig..

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Einhausung kleines Basketballfeld am Main in Griesheim

26.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich heiße Felix, bin 10 Jahre und spiele gerne Basketball in Griesheim-Süd (FFM). Ich finde es nicht sehr schön, dass in Griesheim (FFM) am Main bei dem Skaterplatz ein Basketballkorb ohne einen Zaun drumherum steht. Mein Ball ist heute zum zweiten Mal in den Main gefallen. Wir mussten sogar eine Ruderin bitten, dass sie mit ihrem Einerruderboot rausfährt. Ausserdem ist es eine sehr gefährliche Stelle für Fahrradfahrer, weil der Basketballkorb an einem Uferweg steht. Es wäre sehr schön wenn sie den Korb ein paar Meter vom Main wegsetzen (z.Bsp. an den Rand des Fussballplatzes, der schon eine Einhausung zum Mainuferweg hat) oder einen neuen Zaun aufstellen. DANKE

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Klasse-Kultur-Kommt! Kostenlose Kultur für Kinder - Kreative Kunst für KünstlerInnen (in Corona-Zeit)

09.11.2020

Unter dem Motto "Not macht erfinderisch" wäre es doch möglich, Menschen zusammenzubringen, denen auf beiden Seiten in Corona-Zeiten etwas fehlt. Vielleicht wäre es eine Idee, freischaffenden KünstlerInnen und/oder KünstlerInnen städtischer Betriebe in Kitas und Schulen die Möglichkeit zu geben, BEZAHLT! aufzutreten oder mit Kindern ein kleines Angebot umzusetzen, das in Abstandszeiten möglich ist. Es gibt Schulhöfe, für Aktionen draußen, wo einige draußen, andere vom Fenster aus schauen könnten. Gibt es nicht Taschenlampenkonzerte in Frankfurt? Das wäre die Gelegenheit, Kinder auf Schulhöfen oder Freigeländen von Kitas, z.B. in Zeiten wo der Martinszug ausfällt, miteinzubeziehen oder in der Lichterzeit vor Weihnachten. Auch ohne Corona fanden Vorstellungen in Aulen und Turnhallen der Kitas oft in einzelnen Gruppen statt. Wenn Kitas und Schulen offen sind, warum nicht klassen- oder gruppenweise dann "Klasse-Kultur-Kommt!". Es wird berechtigterweise sonst Geld ausgegeben, um Kindern aus ärmeren Familien Kultur näher zu bringen, das wäre eine Möglichkeit dieses Geld und andere Fördergelder für die Kultur für kostenlose Kultur für alle Kinder an einem Ort auszugeben und Menschen, die das gut können weiter arbeiten zu lassen. Man könnte dann zur Weihnachtszeit vielleicht auch Bilder, Skulpturen oder Texte der Kinder im Stadtteil draußen aufhängen, damit man auf Spaziergängen, die noch bleiben, auch wieder Inspirationen hat und...und... und.... . Am besten gleich anfangen, Weihnachten ist am 24.12.20, auch in Corona-Zeiten. (Bild von natureworks auf Pixabay)

Idee
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Baby/Kleinkindschaukel für Spielplatz Luxemburgerallee

09.09.2020

Ich würde mir für den tollen Spielplatz in der Luxemburgeralle gerne eine Baby/Kleinkindschaukel wünschen. Aktuell gibt es 3 normale Schaukeln, aber vielleicht kann man eine davon mit einer für Babys/Kleinkinder ersetzen.

Idee
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Spielplätze mit Sonnensegel ausstatten

13.08.2020

Viele „neue“ Spielplätze sind, speziell im Sommer kaum nutzbar, denn sie stehen in der prallen Sonne. Kaum einer der Spielplätze in der näheren Umgebung hat Schatten. D.h. Ab 11 Uhr morgens bis zum späten Nachmittag im Sommer oder auch bei Nieselregen, hat man keinen Schutz z.B durch Bäume oder Sonnensegel. Speziell die Spielplätze in Hausen/Praunheim sind stark betroffen.

Idee
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Ein Spielplatz im Rebstockpark

11.08.2020

Der Rebstock Park ist mit dem kleinen See und den vielen Tieren die dort leben so bereits ein schönes Ziel für einen Ausflug mit Kindern. Es wäre allerdings schön wenn es dort auch einen kleinen Spielplatz gäbe auf dem sich Kleinkinder Vergnügen und deren Eltern sich treffen können.

Idee
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Wasserspiel auf dem Spielplatz am Nizza reaktivieren

27.06.2020

Auf mehreren städtischen Spielplätzen sind die Wasserspiele wieder in Betrieb. Warum nicht auch das auf dem Spielplatz am Main Nizza / Mainkai?

Idee
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Deutschherrnbrücke -> Barrierefreiheit

08.06.2020

Weder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.