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Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Bericht

Der aktuelle Frauenförderplan der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) ist für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2027 aufgestellt worden. Gemäß Ziffer 17 des Frauenförderplans der SEF sowie § 7 Abs. 7 HGlG hat alle drei Jahre eine Berichterstattung über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten zu erfolgen. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung wurde der nunmehr vorliegende Bericht zum Frauenförderplan mit den Daten Stand 30.06.2024 erstellt. Der Bericht beinhaltet eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben, Frauen in Führungsfunktionen, Einstellungen, auch in Ausbildungsberufen, Beförderungen und Höhergruppierungen, Beurlaubungen, Teilzeitarbeit, Elternzeit, Telearbeit und Fortbildung. Gemäß § 7 Abs. 3 HGlG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung vorzulegen. Gemäß § 7 Abs. 7 HGlG ist der auch der Bericht über den Umsetzungsstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 HGIG beteiligt, eine Stellungnahme liegt als Anlage zu diesem Bericht bei.