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Thema

Fahrradfahren

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verbesserungen für den Radverkehr rund um das Waldstadion - Projekt „Adlertrasse“

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 15.12.2025, OF 1654/5 Betreff: Verbesserungen für den Radverkehr rund um das Waldstadion - Projekt "Adlertrasse" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu berichten, ob er Planungen zum Projekt "Adlertrasse" aufgenommen hat und wenn ja, wie der aktuelle Stand der Planung ist. Begründung: Vertreter der Bürgerinitiative Radentscheid Frankfurt haben kürzlich im Ortsbeirat 5 das Projekt Adlertrasse vorgestellt und berichtet, dass der Magistrat die Planungen unterstützt. Es geht dabei darum die Radverbindung zwischen der Innenstadt und dem Waldstadion zu verbessern. Dabei soll vor allem die Kreuzung am Oberforsthaus mit einer Fahrradtrasse überbaut werden: https://www.radentscheid-frankfurt.de/2025/08/adlertrasse-neue-wege-zum-stadion- mit-dem-fahrrad/ Tausende potenzielle RadfahrerInnen, darunter viele Familien, könnten so das Waldstadion sicher und komfortabel erreichen. Eine deutliche Ausweitung des Radverkehrs zum Stadion würde auch die Parksituation entschärfen und eine Entlastung des von der Parkplatzsuche leidgeplagten Stadtteils Niederrad mit sich bringen. Das Fahrrad sollte eine echte Alternative zum Auto sein. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat hat im Rahmen der abgeschlossenen Planfeststellung für den Ausbau der A 661 vom 17.10.2023 eine Rad- und Fußwegequerung der neuen Auffahrt abgestimmt. Danach können die Fußgänger und Radfahrer auf dem parallel verlaufenden Gehweg die signalisierte Furt über die Direktrampe erreichen. Im Bereich des Abzweigs in den Bodenweg ist eine Fahrbahnanhebung vorgesehen, um die Einfahrt in die Tempo30-Zone (geplantes Neubaugebiet) verträglich zu gestalten und dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung Richtung Direktrampe zu ermöglichen. Daran wird der vorhandene Geh-/Radweg stadtauswärts bzw. die Querungsstelle der Friedberger Landstraße angeschlossen. Die Lichtsignalanlage sollte nach Bedarf geschaltet werden. Im Bereich der Lichtsignalanlage muss der Bordstein abgesenkt werden. Der Magistrat hat aktuell mit seinem Vortrag vom 14.11.2025, M 184 die Stadtverordneten und die betroffenen Ortsbeiräte über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau und zur Einhausung der A 661 informiert. Die Direktrampe und der Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße) sind ebenfalls Bestandteil dieser Planungen. Der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt ist nicht der Vorhabenträger dieser Maßnahme, sondern die Autobahngesellschaft des Bundes. Der Magistrat wird aber insbesondere die Übergangsbereiche zum städtischen Straßennetz weiterhin eng mit der Autobahngesellschaft abstimmen und dem Ortsbeirat zu seinen konkreten Fragen berichten, sobald detailliertere Pläne gerade zum Bauablauf und zu möglichen Zwischenzuständen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2097 Betreff: Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme zur in Aussicht gestellten Entsiegelung abgeben zu können. Die angeregten Radbügel werden 2026 realisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7316

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2095 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Das Konzept der 15-Minuten-Stadt zielt darauf ab, Stadtviertel zu entwickeln, in denen alle wesentlichen Bedürfnisse wie Arbeit, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 15 Minuten (Reisezeit), üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad, erreichbar sind. Was den Radverkehr betrifft, tritt zunehmend eine Betrachtung der äußeren Stadtteile in den Fokus. Dies spiegelt sich in den vier Radverkehrskonzepten wider, welche derzeit erstellt werden (Nord, Ost), beziehungsweise bereits fertiggestellt sind (Süd, West). Hier werden in puncto Radverkehr die flächenhafte Betrachtung sowie möglichst direkte Verbindungen - also Voraussetzungen für eine 15-Minuten Stadt - explizit aufgegriffen. Zu 1: Die Linien 25 und 28 verkehren Montag bis Freitag von ca. 6 Uhr bis 9:30 Uhr sowie 13 Uhr bis 20 Uhr im 15-Minuten-Takt. Somit ist Harheim bereits tagsüber weitestgehend im 15-Minuten-Takt mit zwei Buslinien an das S-Bahn und U-Bahn-Netz angeschlossen. Zu Zeiten mit geringerem Verkehrsaufkommen, wie am Vormittag oder zu Tagesrandzeiten, verkehren die Linien 25 und 28 im 30-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung ist zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Nachfrage infolge der unter anderem ländlich geprägten Siedlungsstruktur im Frankfurter Norden und der damit relativ geringen Auslastung nicht wirtschaftlich umsetzbar. Zu 2: KNUT ist ein komfortables, flexibles und schnelles Angebot, welches in der Regel nach rund 13 Minuten Wartezeit zur Verfügung steht. Seit dem 15.12.2024 wird ein neues Betriebskonzept für KNUT angewendet, welches sich auf den nachfragestarken Feierabendverkehr sowie die Bedienung in der Nacht konzentriert. Entsprechend läuft der tägliche Betrieb von 18 bis 6 Uhr. KNUT ist demnach nicht mehr zwischen 6 und 18 Uhr, wie zuvor, im Einsatz. Dabei ersetzt KNUT in Harheim die schwach ausgelasteten Nachtverkehre der Linie 28 zwischen 0 und 5 Uhr. Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 wird das KNUT-Bediengebiet noch einmal erweitert und das gesamte Stadtgebiet von Bad Vilbel abgedeckt, was weitere attraktive Verbindungen von und nach Harheim schafft. Zu 3: Das Projekt wird im Amt für Bau und Immobilien schnellstmöglich bearbeitet. Derzeit läuft die Zuarbeit zur B-Plan-Entwicklung. Die Entwicklung des Gymnasium Nord ist abhängig vom B-Plan und der Umlegung. Zu 4: Im Radverkehrskonzept Nord ist die genannte Relation ausdrücklich berücksichtigt. Die Führung über den Erlenbacher Stadtweg und Harheimer Weg ist Teil des Zielnetzes des künftigen Radhauptnetzes. Das bedeutet, dass das Ingenieurbüro, welches die Konzepte erstellt, für die Relation konkret erläutert, welche Maßnahmen zur Schaffung einer attraktiven Radverkehrsführung erforderlich sind. Folglich wird der Bau eines Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges als erforderlich genannt werden, da im Bestand allein mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine Schaffung einer fahrradfreundlichen Relation möglich ist. Die Schließung der Lücken insbesondere entlang des Radhauptnetzes wird durch den Magistrat künftig schrittweise und systematisch vorangetrieben. Dieser Lückenschluss ist zudem bereits Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) und somit auch als überörtliche Lücke identifiziert. Es resultiert eine relativ hohe Bedeutung, welche in der Priorisierung von Maßnahmen mit einfließen wird. Die Planung und Umsetzung des hier thematisierten Weges sind äußerst komplex. Für diesen Bereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Folglich muss hier zunächst Baurecht geschaffen werden. Da die Flächenverfügbarkeit nicht durchgängig gegeben ist, sind lange Laufzeiten zu erwarten. Zudem ist im Streckenverlauf der Eschbach zu queren, wofür ein neues Brückenbauwerk erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2092 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Das beschriebene Brückenbauwerk ist Bestandteil der Autobahn A 661 und liegt damit in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der Magistrat hat die Autobahn GmbH kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten: "Bei dem von Ihnen angesprochenen Weg handelt es sich um einen Notgehweg/Revisionsweg auf der Brückenkappe. Dieser ist aufgrund der nicht ausreichenden Breite nicht als Geh- und Radweg geeignet. Zudem fehlen die erforderlichen, baulichen Sicherheitseinrichtungen. Diese sind aufgrund des fehlenden zur Verfügung stehenden Raums auch nicht nachrüstbar." Der Weg war also nie für eine Nutzung als regulärer Geh-/Radweg vorgesehen und kann unter diesen Gegebenheiten auch weiterhin nicht als gesicherter Weg genutzt werden. Daher reduziert sich auch die Forderung nach einem Rückschnitt sowie dem Ausbau der Zuwegungen und dem Aufstellen neuer Hinweisschilder. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2076 Betreff: Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, der Anregung zu entsprechen und wird sich dazu im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern, dem Ortsbeirat und dem Kioskbetreiber abstimmen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7266

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2074 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Zu 1.: In der Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120, wurde gefordert, einen baulich gesicherten Radfahrstreifen für den Radverkehr der gegen die Einbahnstraßenrichtung über die Brücke (Richtung Rödelheim) fährt, herzustellen. Dies hätte im Rahmen der Neugestaltung berücksichtigt werden können. Die Brücke ist nun bereits hergestellt. Nun bleibt die Möglichkeit, mit Markierung und Schutzelementen nachzubessern. Die normale Befestigung von "Cycle Lane Separator" Elementen (Verschraubung) scheidet aufgrund der Brückenlage aus. Eine neuerliche Prüfung hat ergeben, dass alternativ eine Verklebung auf der Brücke möglich ist. Nach Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplanes wird die Klebevariante umgesetzt. Zu 2.: Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 2,5 Stunden wurden 74 Fahrzeuge erfasst. Lediglich eines dieser Fahrzeuge wies eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Die Ergebnisse rechtfertigen deshalb keine weiteren Kontrollen und gingen sonst zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Vergehen, wie das Fahren entgegen der Einbahnstraße, ereignen sich im fließenden Verkehr, dessen Kontrolle der originär zuständigen Landespolizei obliegt. Der Magistrat wird die Landespolizei darauf hinweisen. Um eine Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie auch des querenden Nidda(-rad)-weges zu erreichen, werden Bodenmarkierungen des VZ 325.1 StVO im Bereich der Querungen vor und hinter der Hans-Busch-Brücke angebracht. Das Parken am Hausener Weg 63/65 lässt sich nur baulich unterbinden, um die Sicht auf die Rad- und Fußgängerkreuzung zu verbessern. Zu 3.: Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Gemäß StVO sind im verkehrsberuhigten Bereich Kinderspiele überall erlaubt und es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO "sind Verkehrs-zeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrenzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss." Da die Stelle innerhalb eines verkehrsberuhigten Be-reiches liegt, ist eine zusätzliche Ausweisung eines Schulweges nicht erforderlich. Zu 4.: Einer Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zum Hausener Friedhof (Hausener Weg 61 a) ließe sich nur unter der Berücksichtigung, dass bei Gelegenheit der nördliche Gehweg ebenfalls niveaugleich ausgebaut wird, zustimmen. Auf der südlichen Seite ist schon heute kein ausgebauter Gehweg vorhanden. Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs würde zu mehr Sicherheit für den Fußverkehr führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2124 Betreff: Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung, die Radverkehrssicherheit in der Triftstraße zu erhöhen, kann die Anregung in der gewünschten Form jedoch nicht umsetzen. Die Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße/Lyoner Straße ist die wichtigste Radverkehrsverbindung in die Bürostadt Niederrad. Ihre Bedeutung wird durch die Transformation der Bürostadt in ein Wohnquartier und durch den beliebten Rennbahnpark am östlichen Ende weiter zunehmen. Der Magistrat hat die Planung dieser Achse für die Lyoner Straße seit 2017 konsequent verfolgt, so dass der Umbau der Lyoner Straße mit sicheren Radverkehrsanlagen bevorsteht. Ab Bahnhof Niederrad in Richtung Osten sah die Planung eine Markierungslösung vor, die jedoch nicht mehr den heutigen Standards entspricht - weder für den Radverkehr noch für Busse und Rettungsfahrzeuge. Gleichwohl besteht heute eine zunehmende Notwendigkeit, auch diesen Abschnitt für den Radverkehr sicher zu gestalten. Der vorgeschlagene Sicherheitstrennstreifen würde dem Radverkehr bedeuten, links davon zu fahren. Hierdurch wird er vor Dooring-Unfällen geschützt. Allerdings kann er dann nicht mehr unter Einhaltung eines notwendigen Sicherheitsabstands vom Kfz-Verkehr überholt werden - und das auf einem über 500 Meter langen Streckenabschnitt. Die Erfahrungen in der Schloßstraße zeigen, dass in der Folge der Radverkehr von hinten bedrängt wird. Riskante Überholmanöver ohne ausreichenden Sicherheitsabstand sind die Folge, zumal der Kfz-Verkehr durch den Bord zur Tram-Trasse nicht nach links ausweichen kann. Damit würde die Gefahrenlage für den Radverkehr lediglich verschoben. Zudem wäre der Busverkehr - trotz geltendem Tempo 50 - dazu gezwungen, im Radverkehrstempo zu fahren. Aus Sicht des Magistrats kann ein sicheres Radverkehrs-Angebot nur geschaffen werden, wenn auf die straßenbegleitenden Stellplätze verzichtet würde. Sofern der Ortsbeirat diese Lösung wünscht, kann eine entsprechende Planung erarbeitet, vorgestellt und umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7207

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2098 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Anregung, an der Kreuzung Letzter Hasenpfad/ I. Wartegäßchen ein Drängelgitter zu montieren, kann nicht nachgekommen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 15.07.2014, wonach Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Pfosten, Umlaufsperren und vergleichbare Einrichtungen, die das Verhalten des Verkehrsteilnehmers unmittelbar beeinflussen (...), als Verkehrshindernisse i.S.d. StVO zu betrachten sind. Bei der Entscheidung über die Anordnung solcher Verkehrseinrichtungen ist stets der Grundsatz der mildestmöglichen Maßnahme zu beachten. In der Ermessensentscheidung sind insbesondere die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist der letzte Hasenpfad eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse und Schulweg nicht nur zur Martin-Buber-Schule, sondern auch zu allen weiterführenden Schulen in Sachsenhausen. Insofern hat er als Fuß- und Radverkehrsverbindung eine besondere Bedeutung. Dieser untergeordnet ist die geringe Bedeutung des Kfz-Verkehrs im I. Wartegäßchen durch Anlieger der Kleingärten. Der letzte Hasenpfad ist zwischen I. und II. Wartegäßchen Mischverkehrsfläche, eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen, wie angeregt, ist hier aufgrund der Breite nicht möglich. An der Kreuzung Letzter Hasenpfad/I. Wartegäßchen gilt heute rechts-vor-links. Für Kfz, die aus dem I. Wartegäßchen kommen, ist der Kreuzungsbereich jedoch nicht sehr gut einsehbar. Sie können aufgrund des Bewuchses und der Enge der Kreuzung Radverkehr nicht rechtzeitig sehen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte der Kfz-Verkehr an dieser Stelle daher anhalten und dem Verkehr auf dem letzten Hasenpfad Vorfahrt gewähren. Im Einzelnen heißt das (siehe auch beigefügter Plan): - VZ 206 Halt! Vorfahrt gewähren im I. Wartegäßchen beschildern und eine Haltelinie markieren - Einen Verkehrsspiegel montieren, um die Sicht auf den Weg zu verbessern. - Nebeneinander markierte Fußgänger und Radpiktogramme mit zwei Pfeilen in der Mitte der Kreuzung, um auf den querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam zu machen. Die Maßnahme wird gemäß der beigefügten Planung angeordnet. Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2090 Betreff: Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, die Anregung umzusetzen, bedauert jedoch, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7399

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Radverkehr in der Homburger Landstraße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Der beschriebene Abschnitt ist nördlich der Ronneburgstraße Teil des Radhauptnetzes (überörtliche Relation Preungesheim - Eckenheim), dort verfügt er über Schutzstreifen. Südlich der Ronneburgstraße ist er Teil des Radnebennetzes, hier liegt Mischverkehr vor. Das Radhauptnetz verläuft hier parallel über die Gießener Straße, auf welcher ein Angebot für den Radverkehr vorhanden ist. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Marbachweg in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission bearbeitet. Eine Beschwerdelage seitens der Bürger:innen ist ebenfalls bisher nicht bekannt. Grundsätzlich könnte im südlichen Abschnitt mittels Piktogramme eine Sensibilisierung vorgenommen werden. Sofern gewünscht, wird der Ortsbeirat um Mitteilung gebeten. Eine grundlegende Veränderung der Situation ist bestandsnah allerdings nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2123 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Anregung wird entsprochen, indem für den Radverkehr auf der Alten Brücke eine Aufstellfläche vor der Geradeausspur in Fahrtrichtung Sachsenhausen geschaffen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2131 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Zu 1. Der Magistrat entspricht der Anregung und wird auf dem ausreichend breiten Gehweg Alt-Schwanheim Hausnummer 42 drei Radbügel installieren. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Zu 2. Die angeregten Radbügel in der Vogesenstraße auf der Nordseite können nicht umgesetzt werden. Mit einer Breite von 4,15 Meter ist die Fahrbahn zu schmal für weitere feste Einbauten. Zudem würde die damit verbundene Markierung suggerieren, dass halbhüftig geparkt werden darf (was nicht der Fall ist, auch wenn dies praktiziert wird). Das Falschparken auf dem Gehweg, das Fußgänger:innen an den Schaltkästen auf die Fahrbahn zwingt, soll daher durch die optisch offensivere Einleitung des Radverkehrs in die Einbahnstraße verhindert werden. Dazu werden ein Radpiktogramm und ein Pfeil auf der rechten Fahrbahnseite angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2116 Betreff: Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße Zu 1. und 2.: Die Einrichtung des Fahrradabstellplatzes hat bereits im Rahmen der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone stattgefunden. Die Standorte wurden bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen bzw. die Markierung des Verkehrszeichens 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung "Achtung Kinder" wird in der Eppsteiner Straßer Höhe Hausnummer 57 angebracht. Zu 4.: Aktuell liegen noch keine Planungen zur Aufstellung von Fahrradbügeln im Westend vor. Sollte bei zukünftigen Planungen ein PKW-Stellplatz umgewidmet werden müssen, wird der Ortsbeirat eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7378

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Weitere Lade- und Lieferzone Berliner Straße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2111 Betreff: Weitere Lade- und Lieferzone Berliner Straße Im genannten Bereich sind die Flächen sehr begrenzt, ein Umsetzen der vorhandenen Fahrradbügel lässt sich daher nicht realisieren. Da an der in Rede stehenden Stelle jedoch offensichtlich kaum eine Nutzung stattfindet, kann hier einer anderen sinnvollen Flächennutzung der Vorrang gegeben werden. Zudem befinden sich in unmittelbarer Nähe - sowohl an der Ecke zur Ziegelgasse als auch auf der östlichen Seite der Ziegelgasse - zahlreiche weitere Radbügel mit geringer Auslastung. Es ist daher vorgesehen, gemäß der beigefügten Planung eine Lieferzone von 7.00 bis 20.00 Uhr - analog zur gegenüberliegenden Straßenseite - einzurichten und die bestehenden Radbügel zu demontieren. Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass bei Genehmigung einer Außengastronomie eine kombinierte Nutzung von Gehweg- und Parkfläche in diesem Fall nicht möglich ist. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7296

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2068 Betreff: Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund des begrenzten Platzangebots im Bereich des neuen Grünen Ypsilon Wegs (Walter-Weisbecker-Weg) werden die Radbügel vor dem Kinderhaus auf der Fahrbahn installiert. Dazu werden ein oder mehrere PKW-Stellplätze umgewidmet. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7328

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln

13.12.2025 · Aktualisiert: 16.01.2026

Antrag vom 13.12.2025, OF 807/11 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem PKW- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter 1,00 m die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke / Dieburgerstraße / Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren waren. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) (Foto privat, Gehwegbreite <90cm) (Foto privat, wie häufig Rollerfahrer auf Gehweg) (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Realisierung BiciBus im Gallus

12.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 12.12.2025, OF 1831/1 Betreff: Realisierung BiciBus im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die seit Oktober 2025 bestehende Kooperation zwischen Mobilitäts-, Bildungsdezernat, Stadtschulamt und der Initiative BiciBus Frankfurt aufgreifend, gezielt auf die Ackermann-, Emma-Kann-, Günderroder-, Hellerhof- sofern der Paul-Hindemith-Schule im Gallus zuzugehen, um basierend auf den Erfahrungen der bereits existierenden Projekte in Sachsenhausen (Textor- und Willemerschule) und im Nordend (Comenius-, Schwarzburg- und Merianschule), gemeinschaftlich mit BiciBus Frankfurt, dem Schutzmann vor Ort, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagement die Installation eines Bici-Busses im Gallus in einem wöchentlichen Turnus spätestens ab Frühjahr 2026 umzusetzen. Zum besseren Verständnis: "BiciBus Deutschland initiiert bundesweit Radfahren in Gruppen, die ähnlich dem ÖPNV-Busliniennetz zu vorbestimmten Zeiten auf vordefinierten Strecken zu Gruppenzielen - in diesem Fall Schulen - rollen. Hierbei werden auch teilnehmende Kinder in die Bici-Bus-Formation integriert und durch Erwachsene nach außen gegen den Kfz-Verkehr abgeschirmt und geschützt." (Zitat von der Website www.bicibus.de) Begründung: Fahrradbusse bieten zahlreiche Vorteile wie Verbesserung der Gesundheit und des Klimas, Steigerung der sozialen Interaktion und der körperlichen Fitness und der Verringerung von Verkehr und Lärm, sowie Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der BiciBus (ursprüngliche Idee aus Katalonien aus dem Jahr 2020) ist ein Projekt, dass das Fahrradfahren schon bei kleinen Kindern populär machen soll. Die Kinder fahren gemeinsam mit Eltern und Geschwistern in abgesperrten Straßenbereichen unter Schutz der Polizei zur Schule. Das ist auch ein wirksames Mittel gegen die "Elterntaxis" und fördert mittelfristig die Selbstständigkeit der Kinder. Abbildung: BiciBus Deutschland Foto: Frankfurter Rundschau vom 28.10.2025, ADFC/Helga Hofmann Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1836/1 Betreff: Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke Vorgang: OM 6252/24 OBR 1; ST 940/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In ST 940/25 hatte der Magistrat zugesagt, die Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke zu beseitigen. Die Zementreste sind noch immer da. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Wann werden die Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigt? Begründung: Seit 31.1.2023 und 18.4.2023 sind zwei Mängel zu festsitzenden Beton-/ Zementresten im Mängelmelder im Status "in Bearbeitung". Diese Zementreste verkleinern den befahrbaren Bereich der Straße und stellen damit eine erhebliche Gefahr insbesondere für Radfahrende dar. Es ist notwendig, auf den betroffenen ca. 100 Metern mit sachgemäßem Gerät diese Reste von der Straße "wegzufräsen", damit ein gefahrloses Befahren der gesamten Straßenbreite wieder möglich wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 940 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im Waldstadion

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1655/5 Betreff: Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im Waldstadion Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf den Hauptanfahrtswegen zum Waldstadion einzuleiten und gleichzeitig die Radverkehrsinfrastruktur so auszubauen, dass der Anteil der Stadionbesucher*innen, die das Fahrrad nutzen, deutlich erhöht wird. Hierzu sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden: Hierzu werden insbesondere angeregt: 1. Entzerrung der gemeinsamen Fuß- und Radverkehrsströme ab dem Kreuzungsbereich Oberforsthaus durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen 2. Optimierung der Ampelschaltungen an der Kreuzung Kennedyallee / Niederräder Landstraße zur Vermeidung gefährlicher Rotlichtverstöße aufgrund langer Wartezeiten 3. Erstellung eines umfassenden Radverkehrskonzepts für Großveranstaltungen im Stadion, einschließlich sicherer und leistungsfähiger Wegeführungen sowie geeigneter Abstellanlagen. Begründung: Ab dem Bereich Oberforsthaus ist die bestehende Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer den Besucherströmen bei Großveranstaltungen nicht gewachsen. Die fehlende räumliche Trennung führt zu unübersichtlichen Situationen, in denen insbesondere Kinder und weitere Schutzbedürftige erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. An der Ampelkreuzung Kennedyallee / Niederräder Landstraße entstehen während der Rotphasen wiederholt große Ansammlungen wartender Menschen. Längere Wartezeiten führen regelmäßig zu Rotlichtverstößen, da Nutzerinnen und Nutzer fälschlich von einer Störung ausgehen. Dieses Verhalten erhöht das Unfallrisiko und beeinträchtigt die allgemeine Verkehrssicherheit. Der Anteil radfahrender Stadionbesucher ist im Vergleich zu Großstädten mit ausgebauter Radinfrastruktur auffallend niedrig. Durch eine sichere, durchgängige und attraktive Anbindung kann der Radverkehr deutlich gesteigert werden. Ein höherer Radverkehrsanteil reduziert das Verkehrsaufkommen sowie die Parkplatzbelastung in Niederrad und verbessert die Gesamtsituation an Veranstaltungstagen nachhaltig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE
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B (Bericht des Magistrats)

Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Aufforstung der Isenburger Schneise

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 479 Betreff: Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Aufforstung der Isenburger Schneise Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6543 - NR 979/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 24/25 - Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Multifunktionsarena die verkehrliche Erschließung des gesamten Stadionbereichs untersuchen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Die zu untersuchenden Maßnahmen beziehen sich auf alle Verkehrsarten. Zu 2a): Das Stadion wird für Radverkehr über die blau dargestellten Routen erschlossen. Zentraler Knoten ist der Oberforsthauskreisel mit folgenden bedeutenden Netzlücken und potentiellen Gefahrenpunkten. · K1 Kreuzung Isenburger Schneise / Mörfelder Landstraße · K2 Einmündung Flughafenstraße in die Mörfelder Landstraße Beide Kreuzungen liegen gemäß StVRZustV HE 2007 (Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12. November 2007) auf einem Abschnitt von besonderer Verkehrsbedeutung, weswegen Hessen Mobil hier sowohl die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit hat als auch Straßenbaubehörde ist. Eine bauliche Veränderung dieser beiden Knotenpunkte wurde bereits 2020 in dem Gutachten von AS+P [1] angeregt und ist dringend erforderlich, bisher aber noch nicht erfolgt. Daneben gibt es folgende Streckenabschnitte im Bereich des Oberforsthauses, auf denen es entweder gar kein Radverkehrsangebot gibt oder aber wo dieses unzureichend hinsichtlich Oberfläche und Breite ist: 1. Schwarzwaldstraße: Hier wurden zur EURO 2024 mittels Markierung und Beschilderung Verbesserungen vorgenommen, der Umbau der Schwarzwaldstraße wird derzeit vom Amt für Straßenbau und Erschließung geplant. 2. Verbindung Kennedyallee - Schwarzwaldstraße (hinter Aral Tankstelle): Die sichere Querung der Kurve Schwarzwaldstraße und Weiterführung des Weges hinter der Aral Tankstelle wird im Zuge der Schwarzwaldstraße vom Amt für Straßenbau und Erschließung mitgeplant und mit dem Grünflächenamt abgestimmt. 3. Aus Richtung Mörfelder Landstraße durch das Lieschen: Die Fahrbahn durch das Lieschen ist in baulich sehr schlechtem Zustand. Die heute ungeordnete Fläche wird bei Veranstaltungen von Bussen, Fuß- und Radverkehr genutzt. Eine Instandsetzung der Fahrbahn und Markierung (oder bauliche Abgrenzung) der Verkehrswege sollte in Zusammenarbeit mit der traffiQ erfolgen. 4. Westliche Seite der Isenburger Schneise zwischen Am Oberforsthaus und Mörfelder Landstraße: Hier fehlt ein Geh- und Radweg, der Weg auf der östlichen Seite ist für 2-Richtungs-Verkehr zu schmal, bei Stadionbetrieb zudem zugeparkt. (Zuständigkeit Hessen Mobil) Q1: Hier fehlt eine baulich gesicherte Querungsmöglichkeit, da der bauliche Radweg auf der Südseite vor dem Parkplatz Isenburger Schneise endet. (Zuständigkeit Hessen Mobil) Abstellanlagen Die Anzahl der Abstellanlagen wurde durch die Sportpark Stadion GmbH deutlich erhöht. 80% der vorhandenen Abstellanalgen sind über den Geh- und Radweg westlich der Mörfelder Landstraße zu erreichen. Dieser Weg ist bei Stadionbetrieb so voll, dass er nicht befahrbar ist. Fuß- und Radverkehr behindern sich hier regelmäßig gegenseitig. Eine Verbreiterung des Weges auf dieser Seite ist nicht möglich. Daher werden folgende beiden Vorschläge zur Prüfung im Rahmen der Planung zur Multifunktionsarena angeregt: · Bau einer großen Anzahl (überdachter) Fahrradabstellanlagen nördlich der Haltestelle Oberforsthaus. · Bau eines Geh- und Radweges östlich der Isenburger Schneise und Abstellanlagen auf dieser Seite an den Brücken (RTW Brücke zu E1, Brücke zu E2). Im Übrigen wird verwiesen auf das Verkehrskonzept zur verbesserten verkehrlichen Erschließung des Stadions von AS+P Albert Speer und Partner GmbH, das im Kapitel E: Fußgänger- und Radverkehr zahlreiche wichtige Maßnahmen benennt. Zu 2b): Lokale Verkehre: Um für die Straßenbahnlinie 20 zuverlässig für alle Stadionveranstaltungen an allen (Wochen-) Tagen ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung zu haben, sind weitere Straßenbahnwagen erforderlich. Im Zuge der Auslieferung der neuen Straßenbahnfahrzeuge (T-Wagen) sollten daher 20 der heutigen, älteren Fahrzeuge (R-Wagen) zurückbehalten werden. Somit wäre zukünftig bei Stadionveranstaltungen keine Ausdünnung im Regelbetrieb des Straßenbahnnetzes mehr notwendig gewesen. Aufgrund technischer Probleme können die neuen T-Wagen aktuell jedoch nicht im Frankfurter Straßenbahnnetz eingesetzt werden. Es wird mit Hochdruck an einer Lösung mit dem Fahrzeughersteller Alstom gearbeitet. Ein Zeitpunkt zur Auslieferung neuer Straßenbahnfahrzeuge kann derzeit noch nicht genannt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keinerlei Fahrzeuge abgestellt oder veräußert. Ferner verweisen wir auf ein Gutachten der letzten Jahre von Albert Speer und Partner. Hierbei wurden unter anderem folgende Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV am Stadion vorgeschlagen: · Eine Anpassung an der Einfahrt Schwarzwaldstraße in die Kennedyallee, um einen Rückstau auf die Straßenbahngleise zu verhindern und · Eine signalisierte Busspur zum Lieschen und Vorhaltung exklusiver Wartepositionen, um gerade vor Veranstaltungsende Busse schnell verfügbar zu halten. Diese Maßnahmen werden von traffiQ für sehr bedeutend gehalten, wurden jedoch in dieser Form bislang noch nicht umgesetzt. Derzeit wird durch VGF, Straßenverkehrsamt und Landespolizei eine vollständige Sperrung der Schwarzwaldstraße getestet. Aus personellen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese Maßnahme dauerhaft umzusetzen. Die Planung zur Einrichtung einer neuen zusätzlichen Buslinie bei Stadionveranstaltungen zwischen dem Stadion und dem Bahnhof Neu-Isenburg (Arbeitstitel: "Linie 90") wird derzeit nicht weiterverfolgt. Im Bereich des Stadions steht keine Infrastruktur für eine aus Richtung Süden kommende zusätzliche Buslinie zur Verfügung. Die vorhandenen Aufstellflächen für Busse sind durch die Veranstaltungslinie 80 (Südbahnhof - Stadion) voll ausgelastet. Eine Buslinie zwischen Neu-Isenburg und Stadion wäre zudem von den derzeitigen Verkehrsstaus bei Veranstaltungen im Stadion wesentlich stärker als die bereits bestehende Linie 80 betroffen. Aus Richtung Darmstadt (S-Bahn-Linie S3) und Langen (S-Bahn-Linie S4) besteht zum Stadion bereits heute eine Verbindung mit einmaligem Umstieg am Südbahnhof. Für Fahrgäste aus Niederrad steht die Buslinie 61 zur Verfügung. Regionale Verkehre: Bereits jetzt besteht bei Veranstaltungen im Stadion eine erhebliche Angebotsausweitung. Dazu gehören Fan-Züge zu Heimspielen von Eintracht Frankfurt aus Mittelhessen sowie dem Kinzigtal, zusätzliche S-Bahn-Fahrten, die Erhöhung des Platzangebots bei bestehenden S-Bahn-Fahrten sowie zusätzliche Regionalzughalte der RMV-Linie 70 (Frankfurt - Mannheim) am Stadion. Je nach erwarteter Besucherzahl können so bis zu 15.000 Sitz- und Stehplätze pro Stunde am Bahnhof Frankfurt-Stadion angeboten werden. Durch die Regionaltangente West wird sich perspektivisch auch die Erreichbarkeit des Stadions aus Richtung Neu-Isenburg und Bad Soden/ Nordweststadt/ Bad Homburg verbessern, wodurch auch die Beförderungskapazitäten an Spiel- bzw. Veranstaltungstagen weiter steigen. Zu beachten ist jedoch, dass im Bahnhof Stadion und auf den angrenzenden Zulaufstrecken umfangreiche Ausbaumaßnahmen der DB InfraGo AG stattfinden und noch über Jahre andauern werden, durch die es zu temporären Einschränkungen gegenüber dem aktuell bestehenden Sonderverkehr kommen kann. Zudem besteht bereits heute eine hohe Auslastung des Knotens Frankfurt, wobei den Strecken am Stadion eine Schlüsselrolle für den nationalen und europäischen Schienenfernverkehr zufällt. Grundsätzlich setzt ein weiterer Ausbau des Fahrtenangebots an Spiel- bzw. Veranstaltungstagen freie Trassen und vorhandene Finanzmittel voraus. Zu 2c): Die Kombination von P+R mit Veranstaltungsparken kann ein sinnvoller Weg sein, um Infrastruktur multifunktional zu nutzen und damit besser auszulasten. Sie wurde im P+R-Konzept untersucht. Insbesondere im Bereich des Stadions bildet die sehr gute schienengebundene ÖPNV-Anbindung sowie die direkte Zuwegung des Individualverkehrs aus dem überörtlichen Straßennetz ohne Durchfahren bewohnter Stadtgebiete eine passende Grundlage für einen P+R-Standort. Im Rahmen von Planungen zu neu zu schaffender Parkrauminfrastruktur wird daher empfohlen, P+R frühzeitig mitzudenken. Ebenso wie ein ausreichendes digitales Informations- und Leitsystem, das für eine funktionierende gemischte Nutzung von Anlagen notwendig ist und über die aktuellen Kapazitäten und Zulässigkeit der P+R-Nutzung informiert. Im Übrigen werden in der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort (Nähe des Waldstadions) realisieren zu können. Aktuell werden die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen u.a. zur Schaffung von Parkraum auf ihre technische Machbarkeit geprüft und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.09.2019, NR 979 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 473 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6628 - OA 569/25 OBR 5 - Die im M 111 vorgestellte Vorzugsvariante wurde als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen, wird jedoch in der Vorplanung nicht als alleinige Möglichkeit betrachtet. Die Machbarkeitsstudie weist lediglich die grundsätzliche Realisierbarkeit des Projektes nach, erst die Vorplanung erstellt eine valide Planung mit ausgearbeiteter Trassenführung. Vor dem Hintergrund des langen Realisierungszeitraumes für den Radschnellweg werden in der nächsten Planungsstufe auch die aktuellen Entwicklungen der langfristigen Projekte, wie · der geplante Fernbahntunnel, · der Neubau der Deutschherrnbrücke mit BE-Flächen auf der Südseite · die Anbindung des geplanten Schulstandortes (Seehofstraße 41) · der geplante Umbau der Seehofstraße berücksichtigt und führen möglicherweise zu einer angepassten Trassenplanung. Die Aspekte der Erschließungswirkung und die Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) werden dabei beachtet und die Möglichkeiten einer sicheren Führung des Radverkehrs über den Knotenpunkt Seehofstraße/Gerbermühlstraße ohne gravierende Leistungsfähigkeitseinbußen geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2025, OA 569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 460 Betreff: Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6470 - NR 1304/25 CDU - Seit vielen Jahren stellt der Magistrat aktuelle Anreiseinformationen zu Veranstaltungen im Deutsche Bank Park bereit. Diese werden sowohl auf der Verkehrsinformationsplattform https://mainziel.de als auch auf der offiziellen Webseite des Deutsche Bank Parks veröffentlicht. Dabei erfolgt eine gezielte und verkehrsträgerübergreifende Kommunikation, die alle Mobilitätsformen berücksichtigt. Das Angebot umfasst Informationen und Empfehlungen zu Park-and-Ride-Möglichkeiten (P+R), dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), der Anreise mit dem PKW sowie zu nachhaltigen Mobilitätsalternativen wie Rad- und Fußverkehr. Zusätzlich werden Hinweise zu Fahrradparkmöglichkeiten und Mikromobilitätsangeboten wie E-Scootern oder Leihfahrrädern angeboten, um eine umweltfreundliche und komfortable Anreise zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden neben den Parkplätzen direkt am Stadion zusätzliche Parkkapazitäten in nahegelegenen Parkhäusern in Niederrad geschaffen. Für diese Parkhäuser besteht sogar die Möglichkeit, im Vorfeld ein Parkticket online zu buchen - so wird die Anreise noch komfortabler und planbarer. Parallel zu diesen Informationen werden Verkehrsmeldungen auch auf der Mobilithek veröffentlicht und für Drittanbieter, wie etwa Navigationsdienste, zur Verfügung gestellt. Dadurch wird eine breite Verfügbarkeit aktueller Verkehrsdaten gewährleistet, die eine optimale Routenplanung und eine reibungslose Anreise ermöglichen. Im Vorgriff auf mögliche technische Lösungen wie zum Beispiel elektronische Schranken mit Kennzeichenerfassung, die sich dann nur für Anwohnende und gegebenenfalls ihre Besucher öffnen, gilt es den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen und die seit Jahren bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordnerpersonal durch den Veranstalter zu besetzen und gegebenenfalls weitere Schranken im Gebiet aufzubauen und zu besetzen. Ähnlich wird auch bei Veranstaltungen wie dem Flohmarkt am südlichen Mainufer oder Großveranstaltungen wie Mainfest und Museumsuferfest verfahren. Sollte eine rein personelle Besetzung der Schranken durch Ordner des Veranstalters nicht ausreichen, müssen gegebenenfalls zur Unterstützung Zufahrtsberechtigungen erteilt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen. Es wird hier klar der Veranstalter in der Pflicht gesehen. Bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park betreibt die Städtische Verkehrspolizei, deren originäre Aufgabe die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist, bereits einen sehr hohen Personalaufwand (derzeit liegt die Einsatzstärke bei elf Bediensteten). Die Besetzung sämtlicher Zufahrtsmöglichkeiten - neben den mit Zeichen 250 + "Anlieger frei" versehen Straßen müsste auch das Verbot der Einfahrt (Z. 267) personell durchgesetzt werden - würde alle aktuell verfügbaren Einsatzkräfte binden, was dazu führen würde, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht mehr in einem hinnehmbaren Maße nachgegangen werden könnte. Die häufig bestehende hohe Diskussionsbereitschaft gegenüber Behörden bei den notwendigen konsequenten Einfahrtskontrollen führt zudem zu Rückstaus mit all seinen negativen Auswirkungen. Zudem ist der Begriff "Anlieger:in" weit zu fassen, so genügt die Aussage, in diesem Bereich Zigaretten kaufen zu wollen oder ein Haus besichtigen zu wollen. Erfahrungen zeigen auch, dass zwar zahlreiche Fahrzeuge an den Zufahrten abgewiesen werden können, aber dennoch innerhalb des gesperrten Bereichs eine extrem hohe Dichte von Parkverstößen vorliegt. Das Parkfehlverhalten rund um das Stadion würde mit den Einfahrtskontrollen kaum gemindert werden. Der extrem hohe Personaleinsatz mit seinen negativen Konsequenzen für die originäre Aufgabe, steht in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen. In der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Multifunktionsarena werden diverse Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort (Nähe des Waldstadions) realisieren zu können. Aktuell werden die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen u.a. das Thema Anwohnerschutz Niederrad auf ihre technische Machbarkeit geprüft, um Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2025, NR 1304 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2131 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Zu 1. Der Magistrat entspricht der Anregung und wird auf dem ausreichend breiten Gehweg Alt-Schwanheim Hausnummer 42 drei Radbügel installieren. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Zu 2. Die angeregten Radbügel in der Vogesenstraße auf der Nordseite können nicht umgesetzt werden. Mit einer Breite von 4,15 Meter ist die Fahrbahn zu schmal für weitere feste Einbauten. Zudem würde die damit verbundene Markierung suggerieren, dass halbhüftig geparkt werden darf (was nicht der Fall ist, auch wenn dies praktiziert wird). Das Falschparken auf dem Gehweg, das Fußgänger:innen an den Schaltkästen auf die Fahrbahn zwingt, soll daher durch die optisch offensivere Einleitung des Radverkehrs in die Einbahnstraße verhindert werden. Dazu werden ein Radpiktogramm und ein Pfeil auf der rechten Fahrbahnseite angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2124 Betreff: Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung, die Radverkehrssicherheit in der Triftstraße zu erhöhen, kann die Anregung in der gewünschten Form jedoch nicht umsetzen. Die Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße/Lyoner Straße ist die wichtigste Radverkehrsverbindung in die Bürostadt Niederrad. Ihre Bedeutung wird durch die Transformation der Bürostadt in ein Wohnquartier und durch den beliebten Rennbahnpark am östlichen Ende weiter zunehmen. Der Magistrat hat die Planung dieser Achse für die Lyoner Straße seit 2017 konsequent verfolgt, so dass der Umbau der Lyoner Straße mit sicheren Radverkehrsanlagen bevorsteht. Ab Bahnhof Niederrad in Richtung Osten sah die Planung eine Markierungslösung vor, die jedoch nicht mehr den heutigen Standards entspricht - weder für den Radverkehr noch für Busse und Rettungsfahrzeuge. Gleichwohl besteht heute eine zunehmende Notwendigkeit, auch diesen Abschnitt für den Radverkehr sicher zu gestalten. Der vorgeschlagene Sicherheitstrennstreifen würde dem Radverkehr bedeuten, links davon zu fahren. Hierdurch wird er vor Dooring-Unfällen geschützt. Allerdings kann er dann nicht mehr unter Einhaltung eines notwendigen Sicherheitsabstands vom Kfz-Verkehr überholt werden - und das auf einem über 500 Meter langen Streckenabschnitt. Die Erfahrungen in der Schloßstraße zeigen, dass in der Folge der Radverkehr von hinten bedrängt wird. Riskante Überholmanöver ohne ausreichenden Sicherheitsabstand sind die Folge, zumal der Kfz-Verkehr durch den Bord zur Tram-Trasse nicht nach links ausweichen kann. Damit würde die Gefahrenlage für den Radverkehr lediglich verschoben. Zudem wäre der Busverkehr - trotz geltendem Tempo 50 - dazu gezwungen, im Radverkehrstempo zu fahren. Aus Sicht des Magistrats kann ein sicheres Radverkehrs-Angebot nur geschaffen werden, wenn auf die straßenbegleitenden Stellplätze verzichtet würde. Sofern der Ortsbeirat diese Lösung wünscht, kann eine entsprechende Planung erarbeitet, vorgestellt und umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7207

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2123 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Anregung wird entsprochen, indem für den Radverkehr auf der Alten Brücke eine Aufstellfläche vor der Geradeausspur in Fahrtrichtung Sachsenhausen geschaffen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2116 Betreff: Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße Zu 1. und 2.: Die Einrichtung des Fahrradabstellplatzes hat bereits im Rahmen der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone stattgefunden. Die Standorte wurden bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen bzw. die Markierung des Verkehrszeichens 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung "Achtung Kinder" wird in der Eppsteiner Straßer Höhe Hausnummer 57 angebracht. Zu 4.: Aktuell liegen noch keine Planungen zur Aufstellung von Fahrradbügeln im Westend vor. Sollte bei zukünftigen Planungen ein PKW-Stellplatz umgewidmet werden müssen, wird der Ortsbeirat eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7378

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Fahrradbügel im Baumweg

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7870 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 19.11.2025 Betreff: Fahrradbügel im Baumweg Der Magistrat wird gebeten, im Baumweg - im Kreuzungsbereich mit der Julius-Heymann-Straße - Fahrradbügel auf der südlichen Seite vor dem (Friseur-)Ladengeschäft und gegenüber auf der nördlichen Seite vor der Hausnummer 12 zu installieren und zusätzlich in diesem Zuge eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu schaffen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Betonpoller vor der Synagoge eventuell durch Fahrradständer ersetzt werden könnten, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Begründung: Im Baumweg gibt es zwischen Berger Straße und Sandweg nicht einen einzigen Fahrradbügel. Im Baumweg 8, bei Frauen in Bewegung e. V. (FIB), trainieren über 300 Frauen und Mädchen, die häufig das Fahrrad nutzen. Auch in den benachbarten Häusern gibt es viele Organisationen (Schneiderei Zorn und Freund, Frauenverein für Selbstverteidigung, Bund Deutscher Pfadfinder), deren Besucherinnen und Besucher mit dem Fahrrad kommen. Das führt dazu, dass Räder an Zäunen oder Straßenschildern im öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen werden, was immer wieder zu Konflikten mit der Nachbarschaft und zu Fuß Gehenden auf den sowieso schon viel zu engen Gehwegen führt. Die erwähnte Kreuzung ist als Verbindung zum Anlagenring von zu Fuß gehenden stark frequentiert. Durch die Maßnahme würde die Querungsmöglichkeit vereinfacht und insgesamt sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 3

Nachfrage zum Unteren Sandweg

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 04.12.2025, OA 588 entstanden aus Vorlage: OF 972/3 vom 14.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Unteren Sandweg Vorgang: OM 7191/25 OBR 3; ST 1785/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum aus seiner Sicht vergleichsweise geringe Veränderungen im Sandweg, die die gefährliche Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer im unteren Sandweg deutlich entschärfen würden, umfangreiche "Prüfungen und Abstimmungen" erfordern, die auf Jahre hinweg nicht absehbar sind. Die Anregung OM 7191 wurde von den Ortsbeiräten 3 und 4 aufwendig beraten und beschlossen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1785 ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat seit Jahren zu allen auch geringfügigen Verbesserungsvorschlägen zur unteren Berger Straße und dem Sandweg mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Der vorliegende Vorschlag könnte die unzumutbare Situation im Sandweg deutlich verbessern und wäre eine gute Interimslösung, auch wenn in irgendwelchen zukünftigen Jahren irgendwelche noch nicht absehbaren Prüfungen stattfinden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7191 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1785 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7861 entstanden aus Vorlage: OF 948/3 vom 16.10.2025 Betreff: Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg Vorgang: OM 5165/24 OBR 3; ST 1956/24 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1956 bereits für das Frühjahr 2025 angekündigte Installation von Fahrradbügeln umzusetzen. Begründung: Der Antrag dient der Erinnerung, damit das Amt eine überfällige Verfügung erlassen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5165 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1956

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Fahrradständer in der Schleiermacherstraße

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7863 entstanden aus Vorlage: OF 950/3 vom 16.10.2025 Betreff: Fahrradständer in der Schleiermacherstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußgängerübergang vor der Schleiermacherstraße 10 bis 12 derart erweitert werden kann, dass dort Fahrradständer, vor allem auch für Lastenräder, eingerichtet werden können. Begründung: In den engen Straßen rund um den Heideplatz gibt es einen hohen Bedarf an Fahrrad- und Lastenfahrradstellplätzen. Aus Mangel an geeigneten Abstellplätzen wird häufig vor dem Jugendhaus Heideplatz geparkt. Diese Fahrradständer sind aber reserviert für die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen. Die an den Fußgängerübergang angrenzende (Park-)Fläche vor dem Haus in der Schleiermacherstraße 10 bis 12 (siehe Fotos) könnte sich in den engen Straßen als Fläche für Fahrradständer eignen. Sollte es möglich sein, dort - zwischen Fußgängerüberweg und Einfahrt - Fahrradständer einzurichten, sollte das möglichst bald umgesetzt werden, da die Parkplatznot groß ist. Fotos: F. Merkel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7862 entstanden aus Vorlage: OF 949/3 vom 09.10.2025 Betreff: Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der oberen Martin-Luther-Straße auf dem breiten Gehweg neben und hinter den Bäumen auf Höhe der Hausnummern 28 und 32 Fahrradbügel zu errichten. Außerdem soll an der Einmündung der oberen Martin-Luther-Straße vom Rondell kommend auf der östlichen Seite durch die Errichtung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg rechts und links der Überquerungsmöglichkeit (mit ausreichend Platz für die Querung) verhindert werden, dass der Querungsbereich zugeparkt wird. Begründung: Bürger und Bürgerinnen verwiesen auf den hohen Bedarf an Fahrradbügeln auf der oberen Martin-Luther-Straße. Durch die Errichtung auf dem Gehweg neben und hinter den Bäumen könnten darüber hinaus die Baumscheiben besser geschützt werden, die im Moment von Autos zugeparkt werden. Die Einmündung der Straße auf der östlichen Seite ist regelmäßig so zugestellt, dass kein Durchkommen mehr möglich ist und die Straße dort nicht überquert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7860 entstanden aus Vorlage: OF 944/3 vom 16.10.2025 Betreff: Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße Im Bereich des Oeder Wegs/Ecke Glauburgstraße kommt es regelmäßig zu langen Wartezeiten an den Ampeln, sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Radfahrer und Fußgänger. Beobachtungen vor Ort zeigen jedoch, dass das tatsächliche Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt häufig gering ist und die aktuelle Ampelschaltung zu unnötig langen Stopps führt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die bestehenden Ampelanlagen am Oeder Weg im Kreuzungsbereich zur Glauburgstraße weiterhin verkehrlich notwendig sind; 2. ob die Verkehrsregelung an dieser Stelle durch eine Bedarfsampel oder Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und gegebenenfalls zusätzliche Beschilderungen effizienter gestaltet werden kann; 3. ob durch eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer reduziert und der Verkehrsfluss verbessert werden kann. Sollte die Entfernung der Ampelanlage nicht möglich sein, sollte zumindest der Einsatz von grünen Pfeilen für den Kfz- und Radverkehr geprüft werden (für Rechtsabbieger aus der Glauburgstraße in den nördlichen Oeder Weg und für Rechtsabbieger aus dem südlichen Oeder Weg in die Glauburgstraße). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgänger

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3704 Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgängern dar. Ein Handlungskonzept lehnt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert, GRÜNE, unter Berufung auf den Masterplan Mobilität ab. Das Straßenverkehrsamt sieht "gefühlte Gefährdungen" und den Wunsch nach Disziplinierung aufgrund "anekdotischer Evidenz" nicht als Arbeitsgrundlage. Ich frage den Magistrat: Wie viel ist dem Magistrat die Sicherheit und Unversehrtheit der Fußgänger wert und muss die Zahl der von Radfahrern und E-Scooter-Fahrern verursachten Unfälle mit Fußgängern erst noch steigen, bevor die Stadt tätig wird, um die Sicherheit der Fußgänger in Frankfurt endlich wieder zu erhöhen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Verschiedene Städte, darunter Berlin und Basel, experimentieren mit dem Abschleifen von Pflastersteinen auf Plätzen und

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3672 Verschiedene Städte, darunter Berlin und Basel, experimentieren mit dem Abschleifen von Pflastersteinen auf Plätzen und Straßen. In Eichwalde begleitet das NUDAFA-Reallabor das Abschleifen einer Straße mit einem neuen Verfahren aus 3D-Vermessung, digitaler Schleifsimulation und abschließendem "Precision Grinding" und zieht ein positives Zwischenfazit. Das Verfahren könnte sich insbesondere dort lohnen, wo man aus historischen Gründen oder für die bessere Versickerung den Pflasterstein behalten möchte, ohne auf Komfort für Radfahrende sowie geringere Lärmbelastung zu verzichten. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten für und Chancen durch das Abfräsen von Pflastersteinen sieht der Magistrat in Frankfurt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 13

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen NiederErlenbach und NiederEschbach

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 02.12.2025, EA 104 entstanden aus Vorlage: OF 223/13 vom 24.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach sollte beleuchtet sein, um die Nutzung in den Abendstunden sowie in der dunklen Jahreszeit zu ermöglichen. Der Radweg ist eine wichtige Schulwegverbindung von Nieder-Erlenbach zur weiterführenden Otto-Hahn-Schule und zur U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach sowie zur weiterführenden Anna-Schmidt-Schule. Eine Beleuchtung würde gewährleisten, dass der Radweg auch im Herbst und Winter in den Abendstunden genutzt werden kann. Dies wäre außerdem ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilitätsinfrastruktur in den Stadtteilen. Die Beleuchtung könnte bedarfsgerecht erfolgen, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger nähern. Möglich wäre auch, eine Beleuchtung mit Photovoltaik zu betreiben (beispielhaft umgesetzt Rad- und Fußweg zwischen Gronau und der Kernstadt Bad Vilbel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2095 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Das Konzept der 15-Minuten-Stadt zielt darauf ab, Stadtviertel zu entwickeln, in denen alle wesentlichen Bedürfnisse wie Arbeit, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 15 Minuten (Reisezeit), üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad, erreichbar sind. Was den Radverkehr betrifft, tritt zunehmend eine Betrachtung der äußeren Stadtteile in den Fokus. Dies spiegelt sich in den vier Radverkehrskonzepten wider, welche derzeit erstellt werden (Nord, Ost), beziehungsweise bereits fertiggestellt sind (Süd, West). Hier werden in puncto Radverkehr die flächenhafte Betrachtung sowie möglichst direkte Verbindungen - also Voraussetzungen für eine 15-Minuten Stadt - explizit aufgegriffen. Zu 1: Die Linien 25 und 28 verkehren Montag bis Freitag von ca. 6 Uhr bis 9:30 Uhr sowie 13 Uhr bis 20 Uhr im 15-Minuten-Takt. Somit ist Harheim bereits tagsüber weitestgehend im 15-Minuten-Takt mit zwei Buslinien an das S-Bahn und U-Bahn-Netz angeschlossen. Zu Zeiten mit geringerem Verkehrsaufkommen, wie am Vormittag oder zu Tagesrandzeiten, verkehren die Linien 25 und 28 im 30-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung ist zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Nachfrage infolge der unter anderem ländlich geprägten Siedlungsstruktur im Frankfurter Norden und der damit relativ geringen Auslastung nicht wirtschaftlich umsetzbar. Zu 2: KNUT ist ein komfortables, flexibles und schnelles Angebot, welches in der Regel nach rund 13 Minuten Wartezeit zur Verfügung steht. Seit dem 15.12.2024 wird ein neues Betriebskonzept für KNUT angewendet, welches sich auf den nachfragestarken Feierabendverkehr sowie die Bedienung in der Nacht konzentriert. Entsprechend läuft der tägliche Betrieb von 18 bis 6 Uhr. KNUT ist demnach nicht mehr zwischen 6 und 18 Uhr, wie zuvor, im Einsatz. Dabei ersetzt KNUT in Harheim die schwach ausgelasteten Nachtverkehre der Linie 28 zwischen 0 und 5 Uhr. Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 wird das KNUT-Bediengebiet noch einmal erweitert und das gesamte Stadtgebiet von Bad Vilbel abgedeckt, was weitere attraktive Verbindungen von und nach Harheim schafft. Zu 3: Das Projekt wird im Amt für Bau und Immobilien schnellstmöglich bearbeitet. Derzeit läuft die Zuarbeit zur B-Plan-Entwicklung. Die Entwicklung des Gymnasium Nord ist abhängig vom B-Plan und der Umlegung. Zu 4: Im Radverkehrskonzept Nord ist die genannte Relation ausdrücklich berücksichtigt. Die Führung über den Erlenbacher Stadtweg und Harheimer Weg ist Teil des Zielnetzes des künftigen Radhauptnetzes. Das bedeutet, dass das Ingenieurbüro, welches die Konzepte erstellt, für die Relation konkret erläutert, welche Maßnahmen zur Schaffung einer attraktiven Radverkehrsführung erforderlich sind. Folglich wird der Bau eines Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges als erforderlich genannt werden, da im Bestand allein mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine Schaffung einer fahrradfreundlichen Relation möglich ist. Die Schließung der Lücken insbesondere entlang des Radhauptnetzes wird durch den Magistrat künftig schrittweise und systematisch vorangetrieben. Dieser Lückenschluss ist zudem bereits Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) und somit auch als überörtliche Lücke identifiziert. Es resultiert eine relativ hohe Bedeutung, welche in der Priorisierung von Maßnahmen mit einfließen wird. Die Planung und Umsetzung des hier thematisierten Weges sind äußerst komplex. Für diesen Bereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Folglich muss hier zunächst Baurecht geschaffen werden. Da die Flächenverfügbarkeit nicht durchgängig gegeben ist, sind lange Laufzeiten zu erwarten. Zudem ist im Streckenverlauf der Eschbach zu queren, wofür ein neues Brückenbauwerk erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2092 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Das beschriebene Brückenbauwerk ist Bestandteil der Autobahn A 661 und liegt damit in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der Magistrat hat die Autobahn GmbH kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten: "Bei dem von Ihnen angesprochenen Weg handelt es sich um einen Notgehweg/Revisionsweg auf der Brückenkappe. Dieser ist aufgrund der nicht ausreichenden Breite nicht als Geh- und Radweg geeignet. Zudem fehlen die erforderlichen, baulichen Sicherheitseinrichtungen. Diese sind aufgrund des fehlenden zur Verfügung stehenden Raums auch nicht nachrüstbar." Der Weg war also nie für eine Nutzung als regulärer Geh-/Radweg vorgesehen und kann unter diesen Gegebenheiten auch weiterhin nicht als gesicherter Weg genutzt werden. Daher reduziert sich auch die Forderung nach einem Rückschnitt sowie dem Ausbau der Zuwegungen und dem Aufstellen neuer Hinweisschilder. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7822 entstanden aus Vorlage: OF 1615/5 vom 21.10.2025 Betreff: Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald, im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern. In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen: Der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße, dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Louisa dar. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: 1. Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet; 2. Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung; 3. Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt. Begründung: Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße

28.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7784 entstanden aus Vorlage: OF 399/15 vom 13.11.2025 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisels Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zur Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2098 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Anregung, an der Kreuzung Letzter Hasenpfad/ I. Wartegäßchen ein Drängelgitter zu montieren, kann nicht nachgekommen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 15.07.2014, wonach Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Pfosten, Umlaufsperren und vergleichbare Einrichtungen, die das Verhalten des Verkehrsteilnehmers unmittelbar beeinflussen (...), als Verkehrshindernisse i.S.d. StVO zu betrachten sind. Bei der Entscheidung über die Anordnung solcher Verkehrseinrichtungen ist stets der Grundsatz der mildestmöglichen Maßnahme zu beachten. In der Ermessensentscheidung sind insbesondere die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist der letzte Hasenpfad eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse und Schulweg nicht nur zur Martin-Buber-Schule, sondern auch zu allen weiterführenden Schulen in Sachsenhausen. Insofern hat er als Fuß- und Radverkehrsverbindung eine besondere Bedeutung. Dieser untergeordnet ist die geringe Bedeutung des Kfz-Verkehrs im I. Wartegäßchen durch Anlieger der Kleingärten. Der letzte Hasenpfad ist zwischen I. und II. Wartegäßchen Mischverkehrsfläche, eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen, wie angeregt, ist hier aufgrund der Breite nicht möglich. An der Kreuzung Letzter Hasenpfad/I. Wartegäßchen gilt heute rechts-vor-links. Für Kfz, die aus dem I. Wartegäßchen kommen, ist der Kreuzungsbereich jedoch nicht sehr gut einsehbar. Sie können aufgrund des Bewuchses und der Enge der Kreuzung Radverkehr nicht rechtzeitig sehen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte der Kfz-Verkehr an dieser Stelle daher anhalten und dem Verkehr auf dem letzten Hasenpfad Vorfahrt gewähren. Im Einzelnen heißt das (siehe auch beigefügter Plan): - VZ 206 Halt! Vorfahrt gewähren im I. Wartegäßchen beschildern und eine Haltelinie markieren - Einen Verkehrsspiegel montieren, um die Sicht auf den Weg zu verbessern. - Nebeneinander markierte Fußgänger und Radpiktogramme mit zwei Pfeilen in der Mitte der Kreuzung, um auf den querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam zu machen. Die Maßnahme wird gemäß der beigefügten Planung angeordnet. Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2097 Betreff: Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme zur in Aussicht gestellten Entsiegelung abgeben zu können. Die angeregten Radbügel werden 2026 realisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7316

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2090 Betreff: Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, die Anregung umzusetzen, bedauert jedoch, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7399

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Radverkehr in der Homburger Landstraße

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Der beschriebene Abschnitt ist nördlich der Ronneburgstraße Teil des Radhauptnetzes (überörtliche Relation Preungesheim - Eckenheim), dort verfügt er über Schutzstreifen. Südlich der Ronneburgstraße ist er Teil des Radnebennetzes, hier liegt Mischverkehr vor. Das Radhauptnetz verläuft hier parallel über die Gießener Straße, auf welcher ein Angebot für den Radverkehr vorhanden ist. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Marbachweg in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission bearbeitet. Eine Beschwerdelage seitens der Bürger:innen ist ebenfalls bisher nicht bekannt. Grundsätzlich könnte im südlichen Abschnitt mittels Piktogramme eine Sensibilisierung vorgenommen werden. Sofern gewünscht, wird der Ortsbeirat um Mitteilung gebeten. Eine grundlegende Veränderung der Situation ist bestandsnah allerdings nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2076 Betreff: Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, der Anregung zu entsprechen und wird sich dazu im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern, dem Ortsbeirat und dem Kioskbetreiber abstimmen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7266

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2074 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Zu 1.: In der Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120, wurde gefordert, einen baulich gesicherten Radfahrstreifen für den Radverkehr der gegen die Einbahnstraßenrichtung über die Brücke (Richtung Rödelheim) fährt, herzustellen. Dies hätte im Rahmen der Neugestaltung berücksichtigt werden können. Die Brücke ist nun bereits hergestellt. Nun bleibt die Möglichkeit, mit Markierung und Schutzelementen nachzubessern. Die normale Befestigung von "Cycle Lane Separator" Elementen (Verschraubung) scheidet aufgrund der Brückenlage aus. Eine neuerliche Prüfung hat ergeben, dass alternativ eine Verklebung auf der Brücke möglich ist. Nach Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplanes wird die Klebevariante umgesetzt. Zu 2.: Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 2,5 Stunden wurden 74 Fahrzeuge erfasst. Lediglich eines dieser Fahrzeuge wies eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Die Ergebnisse rechtfertigen deshalb keine weiteren Kontrollen und gingen sonst zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Vergehen, wie das Fahren entgegen der Einbahnstraße, ereignen sich im fließenden Verkehr, dessen Kontrolle der originär zuständigen Landespolizei obliegt. Der Magistrat wird die Landespolizei darauf hinweisen. Um eine Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie auch des querenden Nidda(-rad)-weges zu erreichen, werden Bodenmarkierungen des VZ 325.1 StVO im Bereich der Querungen vor und hinter der Hans-Busch-Brücke angebracht. Das Parken am Hausener Weg 63/65 lässt sich nur baulich unterbinden, um die Sicht auf die Rad- und Fußgängerkreuzung zu verbessern. Zu 3.: Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Gemäß StVO sind im verkehrsberuhigten Bereich Kinderspiele überall erlaubt und es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO "sind Verkehrs-zeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrenzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss." Da die Stelle innerhalb eines verkehrsberuhigten Be-reiches liegt, ist eine zusätzliche Ausweisung eines Schulweges nicht erforderlich. Zu 4.: Einer Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zum Hausener Friedhof (Hausener Weg 61 a) ließe sich nur unter der Berücksichtigung, dass bei Gelegenheit der nördliche Gehweg ebenfalls niveaugleich ausgebaut wird, zustimmen. Auf der südlichen Seite ist schon heute kein ausgebauter Gehweg vorhanden. Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs würde zu mehr Sicherheit für den Fußverkehr führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat hat im Rahmen der abgeschlossenen Planfeststellung für den Ausbau der A 661 vom 17.10.2023 eine Rad- und Fußwegequerung der neuen Auffahrt abgestimmt. Danach können die Fußgänger und Radfahrer auf dem parallel verlaufenden Gehweg die signalisierte Furt über die Direktrampe erreichen. Im Bereich des Abzweigs in den Bodenweg ist eine Fahrbahnanhebung vorgesehen, um die Einfahrt in die Tempo30-Zone (geplantes Neubaugebiet) verträglich zu gestalten und dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung Richtung Direktrampe zu ermöglichen. Daran wird der vorhandene Geh-/Radweg stadtauswärts bzw. die Querungsstelle der Friedberger Landstraße angeschlossen. Die Lichtsignalanlage sollte nach Bedarf geschaltet werden. Im Bereich der Lichtsignalanlage muss der Bordstein abgesenkt werden. Der Magistrat hat aktuell mit seinem Vortrag vom 14.11.2025, M 184 die Stadtverordneten und die betroffenen Ortsbeiräte über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau und zur Einhausung der A 661 informiert. Die Direktrampe und der Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße) sind ebenfalls Bestandteil dieser Planungen. Der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt ist nicht der Vorhabenträger dieser Maßnahme, sondern die Autobahngesellschaft des Bundes. Der Magistrat wird aber insbesondere die Übergangsbereiche zum städtischen Straßennetz weiterhin eng mit der Autobahngesellschaft abstimmen und dem Ortsbeirat zu seinen konkreten Fragen berichten, sobald detailliertere Pläne gerade zum Bauablauf und zu möglichen Zwischenzuständen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sachsenhausen: Schienen verfüllen in der Hedderichstraße

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7818 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 13.11.2025 Betreff: Sachsenhausen: Schienen verfüllen in der Hedderichstraße Der Magistrat wird gebeten, die nicht mehr genutzten Straßenbahngleise in der Hedderichstraße auf Höhe des Depots mit Asphalt zu verfüllen. Begründung: In der Hedderichstraße auf Höhe des Parkhauses und des Depots befinden sich noch mehrere Gleisstücke und Weichen, die nicht mehr benutzt werden. Bis bei einer Sanierung des Abschnitts die Gleise entfernt werden, sollten sie mit Asphalt verfüllt werden. Offene Gleise stellen, insbesondere für Fahrradfahrende, eine erhebliche Sturzgefahr dar und sollten daher zeitnah gesichert werden. Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7808 entstanden aus Vorlage: OF 1599/5 vom 13.11.2025 Betreff: Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den teilweise vorhandenen Radweg in der Lyoner Straße zwischen Mainuferstraße und Goldsteinstraße bis zur Einmündung Goldsteinstraße zu verlängern. Der Radweg wird zwischen Fahrbahn und Fußgängerweg geführt. Alle vorhandenen Fahrbahnen bleiben vollständig für den Straßenverkehr erhalten. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Kreuzung Lyoner Straße/Schwanheimer Ufer wurde ein kurzer Radweg auf der Lyoner Straße in Richtung Süden angelegt. Dieser endet aber nach wenigen Metern an einer Rasenfläche. Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Weitere Lade- und Lieferzone Berliner Straße

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2111 Betreff: Weitere Lade- und Lieferzone Berliner Straße Im genannten Bereich sind die Flächen sehr begrenzt, ein Umsetzen der vorhandenen Fahrradbügel lässt sich daher nicht realisieren. Da an der in Rede stehenden Stelle jedoch offensichtlich kaum eine Nutzung stattfindet, kann hier einer anderen sinnvollen Flächennutzung der Vorrang gegeben werden. Zudem befinden sich in unmittelbarer Nähe - sowohl an der Ecke zur Ziegelgasse als auch auf der östlichen Seite der Ziegelgasse - zahlreiche weitere Radbügel mit geringer Auslastung. Es ist daher vorgesehen, gemäß der beigefügten Planung eine Lieferzone von 7.00 bis 20.00 Uhr - analog zur gegenüberliegenden Straßenseite - einzurichten und die bestehenden Radbügel zu demontieren. Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass bei Genehmigung einer Außengastronomie eine kombinierte Nutzung von Gehweg- und Parkfläche in diesem Fall nicht möglich ist. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7296

Ideen

Idee
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Informative Kontrollen für Fahrradfahrer/innen

23.10.2024

Es ist erschreckend wieviele Radler in der Dunkelheit mit dunkler Bekleidung und ohne Beleuchtung unterwegs sind. Auch Liegeräder ohne Fahne sind zu beobachten. Weshalb können nicht in gemeinsamer Zusammenarbeit mit Radfahrbüro, Ordnungsamt und ADFC informative Kontrollen durchgeführt werden. Verhalten bei Nässe und Blättern auf Wegen und in den Grünanlagen. Hilfe und Tipps für verkehrssichere Fahrräder. Das Geld wäre diesmal besser angelegt als für humorvolle Verkehrsschilder.

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Fahrradständer in der Egenolffstraße

17.10.2024

In der Egenolffstraße werden unbedingt mehr Fahrradständer benötigt. Idee: Auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern ist der Gehweg so breit, dass man gut zwischen Parkplätzen und Gehweg Anlehnbügel-Fahrradständer parallel zum Gehweg aufstellen kann.

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Fahrradständer

05.10.2024

Vor dem Wasserhäuschen "am windigen Eck" steht ein städtischer Fahrradständer ein Stück weiter Richtung Nidda parken immer mal wieder Autos auf dem Bürgersteig zwischen der Laterne und dem Gaskasten. in diesem Bereich würde ein weiterer Fahrradständer verhindern das dort Autos parken und zu dem sind an diesem Kiosk insbesondere im Sommer sehr viele Radfahrer.

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ampelschaltung Fußgängerfreundlich schalten

01.10.2024

Die Ampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße, bodenweg und Auffahrt auf die A611 sollte so geschaltet werden, dass sie immer in der Ampelphase, wenn dies möglich ist, für Fußgänger automatisch auf grün springt. Z.zt. muss man immer den Schalter betätigen und oft zwei Phasen abwarten.

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Fahrradständer vor Netto und Fitseveneleven Europaallee

04.09.2024

Fahrradständer aufstellen vor Netto Supermarkt und Bushalte Europagarten/Messe West, Europaallee 92-94

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Fahrradreparaturstationen

12.08.2024

hi, ich würde mir wünschen mehr Fahrradreparaturstationen über die Stadt verteilt erstellen zu lassen.

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Radfahren im unteren Sandweg sichern

09.08.2024

Der Sandweg ist ab Uhrtürmchen bis Baumweg sehr eng und Einbahnstraße. InGegenrichtung ist rin Radfahrweg. Diesen dort zu benutzen ist fast lebensgefährlich. SUVs, LKW usw. zwingen zum absteigen oder ausweichen. Abhilfe könnte sein die linke Parkplatzseite zu sperren bzw als Radweg auszuweisen.

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Aufstellung von Fahrradbügeln

08.08.2024

Vor dem Ausstellungsraum EULENGASSE in der Seckbacher Landstraße 16 werden Fahrradbügel gebraucht. Die Besucher*innen der Ausstellungen und Veranstaltungen haben derzeit keine Möglichkeit, ihre Fahrräder sicher abzustellen. EULENGASSE e.V. ist ein gemeinnütziger Kunstverein, der seit 20 Jahren existiert und lokal, regional sowie international agiert. Für die monatlichen Kunstausstellungen und weiteren Veranstaltungen kommen zahlreiche Besucher*innen zunehmend mit dem Fahrrad. Man könnte den Parkplatz direkt vor dem Eingang der EULENGASSE durch Fahrradbügel ersetzen und zusätzlich Platz für eine Sitzbank schaffen..

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Zur Entspannung des Rad- und Fußgängerweges an der Nidda

27.07.2024

Es wäre gut wenn Radfahrer- innen auf der asphaltierten Seite an der Nidda bevorzug fahren, damit Fussgänger- innen mit Kindern und Hunden aif der anderen Seite entspannter laufen können. Es gibt leider zu viele sehr schnell fahrende und rücksichtslose Radler, unter der Woche gegen 17 Uhr ist es auf beiden Seiten der Nidda mit vielen Radlern die auf den Heimweg von der Arbeit sind sehr extrem. Oder zumindest Schilder die um Rücksichtnahme und langsameres Fahren hinweisen. Selbst mit Hund an der Leine ist es oft premslich, sonst müsste man Kinder dort auch an die Leine nehmen und das ist ja wohl alles andere als entspannt.

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Kennzeichen für alle Fahrräder

18.07.2024

Kennzeichen Pflicht für alle Fahrräder für die bessere Ermittlung bei Unfällen mit Flucht vom Unfall Ort

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Fahrradständer Ecke Saalburg/Wittelsbacherallee

17.07.2024

An der Ecke Saalburgallee/Wittelsbacherallee könnte man auf dem breiten Gehweg auf Höhe des italienischen Supermarktes gut 2-3 Fahrradständer installieren. Momentan stehen die Fahrräder an einem Bügel direkt auf dem Radweg oder müssen an Laternen befestigt werden.

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Fahrradständer vor Rewe Güntherstraße :-)

08.07.2024

Erfreulich viele Menschen erledigen ihre Einkäufe im Rewe mit dem Fahrrad, doch leider ist kein einziger Fahrradständer in der Nähe. Behalfsmäßig an Laternen oder Zäunen angeschlossene Räder verengen zudem den ohnehin schmalen Bürgersteig. Ich schlage daher vor, auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Autostellplatz in einen Fahrradparkplatz mit vier Fahrrad-Anlehnbügel umzuwandeln. Es wäre toll, wenn sich genügend Unterstützer*innen finden würden, ich drücke die Daumen :-) !

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Fahrradschutzstreifen ist gefährlich

03.07.2024

Friedberger zwischen Nibelungen und Münzenberger. Hier gehört ein anständiger Fahrradweg hin. Eine Spur für PKW ist ohnehin sinnvoller, da vorher die Straße einspurig ist. Sowohl als Rad-, als auch als Autofahrer erlebe ich hier fast täglich gefährliche Situationen, da viele den Schutzstreifen freihalten, und manche Autofahrer dann denn Schutzstreifen zum Überholen der Warteschlange nutzen.

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Flyer zu Aufklärung über die für Zweiradfahrer geltenden Regeln

19.06.2024

Die Stadt Frankfurt möge einen Flyer erstellen und per Briefkasten an alle Haushalte verteilen, in dem über die geltenden Regeln für alle Zweiradfahrer (Fahrräder und Scooter) aufgeklärt und auf die Konsequenzen bei Mißachtung hingewiesen wird. Begründung: Es ist in Frankfurt nicht mehr möglich, als Fußgänger die Gehwege zu nutzen, ohne ständig von Zweiradfahrern gefährdet und in Bedrängnis gebracht zu werden. Die Fahrzeuge sind dabei immer schneller als mit der unter bestimmten Bedingungen gestatteten Schrittgeschwindigkeit unterwegs, telefonieren, fahren freihändig, beachten nicht, dass aus Haustüren oder Hoftoren Personen kommen können etc. An Zebrastreifen wird das Vorrecht der Fußgänger nicht beachtet, Zebrastreifen werden als Fahrradwege mißbraucht, Rotlicht bei Ampelanlagen wird ignoriert. Fußgänger sind nicht nur die schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmer, sondern auch die meisten und die ungefährlichsten. Die Stadt sollte daher den Interessen dieser Gruppe Vorrang vor denen der Zweiradfahrer einräumen.

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12

Ausreichend Fahrradständer Messeturm/Festhalle Messe

31.05.2024

Zwischen Messeturm und Festhalle sind nur wenige Fahrradständer verfügbar, im Sommer sind morgens bereits vor 9 Uhr alle belegt

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Fahrradzeichen auf Bodenbelag der Hofhausenstrasse

31.05.2024

Die Hofhausenstrasse darf von Seckbach kommend mit dem Auto nur in eine Richtung befahren werden. Von der Goldpeppingstr kommend darf man mit dem Fahrrad jedoch auch in die andere Richtung fahren. Immer wieder passiert es, dass Autofahrer/innen nicht mit Radfahrer/innen rechnen, zu weil links fahren und dadurch die Radfahrer/innen gefährden. Auf dem Boden gezeichnete Fahrräder könnten die Autofahrer/innen darauf aufmerksam machen, dass Fahrräder im Gegenverkehr kommen können und dürfen.

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Durchgängige Radspuren auf der Darmstädter Landstraße

21.05.2024

Auf der Darmstädter Landstraße wird man als Radfahrer*in von den Autofahrer*innen behupt und beschimpft, wenn man im Berufsverkehr auf der Straße fährt (wurde im Selbstversuch erprobt, Radstreifen sind nicht durchgängig vorhanden). Da es scheinbar nicht mit gegenseitigem Respekt funktioniert, muss man den notwenidgen Platz für die Radfahrer*innen schaffen. Es kann nicht sein, dass die Autofahrer*innen die vier Spuren auf der Darmstädter Landstraße für sich alleine beanspruchen. Hier muss sich dringend etwas ändern.

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Rechts Abbiegen für Radfahrer

16.05.2024

Ganz oft stehen Radfahrer an roten Ampeln zu einer Kreuzung und möchten rechts abbiegen. Zusätzlich kreuzt direkt ein Fahrradweg. Als Fahrradfahrer würde man also von seiner eigenen Spur &amp; Straße, beim rechts abbiegen, direkt auf eine gesicherte Spur, den Radweg gelangen. Dies würde immer ohne den Verkehr zu beeinflussen gelingen. Daher mein Vorschlag an allen Kreuzung, die direkt an einen Radweg führen bzw Kreuzen, diese mit grünen Pfeilen zum direkten rechts abbiegen für Radfahrer auszustatten. Dies würde den Verkehrsfluss für Fahrradfahrer verbessern und Fahrradstrecken besser verbinden und somit auch die mobilität der Radfahrer steigern.

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mehr Radbügel

22.04.2024

In der Kaulbach Straße in Höhe von Yoga Balance sind die 4 Bügel immer komplett belegt. Hier könnte man hinter den Pflanzecken noch 2 weitere Bügel montieren

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Aufstellung von Fahrradbügeln

15.04.2024

Durch die Hans-Böcklerschule gibt es in der Rohrbachstraße Bedarf an Fahrradbügeln. Bisher werden diese häufig wild anZäunen oder auf Grünflächen / Baumscheiben abgestellt. Direkt vor dem Eingang der HBS an der Kreuzung zur Martin-Luther-Straße befindet sich eine freie Fläche, wo bereits einige wenige Fahrradbügel stehen und noch Raum für weitere Bügel ist.

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Radweg unter der Friedensbrücke

26.03.2024

Der parallel zum Main verlaufende Radweg hört westwärts an der Kreuzung Untermainkai/ unter d. Friedensbrücke auf. Da Radfahrer hier entweder regelmäßig mit viel zu hoher Geschwindigkeit und viel zu wenig Seitenabstand (&lt;50 cm) überholt werden, weichen viele auf den Weg direkt am Main aus wo es oft zu Kollusionen mit Spaziergängern kommt, die davon auch zurecht genervt sind. Es wäre ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer und Fussgaenger den Radweg auszubauen und gleichzeitig kein Verlust für Autofahrer, da die Grünphase zwischen den Ampeln sowieso zu kurz sind und man an der Ampel vor dem Westhafenviertel wieder steht (auch wenn man mit 70 innerorts Radfahrer mit einem halben Meter Abstand ins aus drängt - passiert leider viel zu häufig). Der Platz reicht für einen Radweg allemal aus - man könnte zusätzlich auch noch die 30cm Bürgersteig unter der Brücke abtragen - ich habe hier in den letzten Jahren keinen einzigen Fußgänger langlaufen gesehen.

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Fahrradständer Alte Oper

25.03.2024

Direkt an der alten Oper gibt es derzeit keine Möglichkeit, sein Fahrrad korrekt abzustellen. Dies führt dazu, dass die Fahrräder an Ketten oder Notausgängen befestigt werden. Wäre schön, wenn man hier etwas machen könnte.

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Umbau Radweg Europa Allee Höhe Skyline Plaza

06.03.2024

Die 500m Radweg vor der Skyline Plaza sind in beide Richtungen für alle Beteiligten ein absolutes Desaster. Stadtauswärts parken alle 30 Meter Taxis und Uber Fahrer auf dem Radweg und reißen ihre Türen auf und stadteinwärts wird die Fahrbahn vor der Bushaltestelle Den Haager Straße derart verengt, dass ein “Nebeneinander” kaum mehr möglich ist. Zudem ist der Bordstein auf der Höhe der dann wieder auf den baulich getrennten Radweg führt viel zu hoch - wer im falschen Winkel darauf fährt riskiert auf die Fahrbahn zu fallen. Die Stadt sollte in dem Abschnitt präventiv über ein anderes Konzept nachdenken sonst sind hier leider schwere Unfälle vorprogrammiert (ehrlich gesagt wundert es mich, dass noch nichts passiert ist).

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7

Fahrradständer

25.02.2024

Hallo hier in der Goldsteinstr und Hardwaldstr fehlen Fahrradständer

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Fahrradständer Im Wörth

09.02.2024

In der Straße Im Wörth Ecke Cäcilienstrasse ist genug Platz um Fahrradständer aufzustellen (siehe Bild 1). Bisher gibt es keine, und der Bedarf durch die nahe gelegene Ziehenschule ist groß. Ebenso könnte man an der markierten Stelle in Bild 2 (vor der Hausnummer Im Wörth 2) einen KFZ Stellplatz umwidmen um a) den dort viel zu engen Gehweg zu verbreitern und b) weitere Fahrradständer aufzustellen.