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Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

I. Der Anregung, an der Kreuzung Letzter Hasenpfad/ I. Wartegäßchen ein Drängelgitter zu montieren, kann nicht nachgekommen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 15.07.2014, wonach Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Pfosten, Umlaufsperren und vergleichbare Einrichtungen, die das Verhalten des Verkehrsteilnehmers unmittelbar beeinflussen (...), als Verkehrshindernisse i.S.d. StVO zu betrachten sind. Bei der Entscheidung über die Anordnung solcher Verkehrseinrichtungen ist stets der Grundsatz der mildestmöglichen Maßnahme zu beachten. In der Ermessensentscheidung sind insbesondere die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist der letzte Hasenpfad eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse und Schulweg nicht nur zur Martin-Buber-Schule, sondern auch zu allen weiterführenden Schulen in Sachsenhausen. Insofern hat er als Fuß- und Radverkehrsverbindung eine besondere Bedeutung. Dieser untergeordnet ist die geringe Bedeutung des Kfz-Verkehrs im I. Wartegäßchen durch Anlieger der Kleingärten. Der letzte Hasenpfad ist zwischen I. und II. Wartegäßchen Mischverkehrsfläche, eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen, wie angeregt, ist hier aufgrund der Breite nicht möglich. An der Kreuzung Letzter Hasenpfad/I. Wartegäßchen gilt heute rechts-vor-links. Für Kfz, die aus dem I. Wartegäßchen kommen, ist der Kreuzungsbereich jedoch nicht sehr gut einsehbar. Sie können aufgrund des Bewuchses und der Enge der Kreuzung Radverkehr nicht rechtzeitig sehen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte der Kfz-Verkehr an dieser Stelle daher anhalten und dem Verkehr auf dem letzten Hasenpfad Vorfahrt gewähren. Im Einzelnen heißt das (siehe auch beigefügter Plan): - VZ 206 Halt! Vorfahrt gewähren im I. Wartegäßchen beschildern und eine Haltelinie markieren - Einen Verkehrsspiegel montieren, um die Sicht auf den Weg zu verbessern. - Nebeneinander markierte Fußgänger und Radpiktogramme mit zwei Pfeilen in der Mitte der Kreuzung, um auf den querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam zu machen. Die Maßnahme wird gemäß der beigefügten Planung angeordnet. Anlage 1 (ca. 3,9 MB)