Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat geprüft, ob eine Benennung entsprechend den Vorstellungen des Ortsbeirats möglich ist. Der von der Homburger Landstraße zwischen den Häusern 46/ 46a und 48 abzweigende, nach Osten verlaufende Weg ist städtisch und aktuell nicht benannt. Allerdings endet der öffentliche Weg im Osten an der Walter-Hesselbach-Straße. Die Verbindung zum Marianne-Beuchert-Platz befindet sich in Privateigentum. Eine Benennung des Weges oder der Grünanlage wäre möglich und würde keine Unannehmlichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringen, weil alle umliegenden Gebäude postalisch der Homburger Landstraße oder dem Marbachweg zugeordnet sind. Der Weg könnte entweder explizit oder im Zuge der Benennung der langgestreckten Grünfläche als Anlage mitbenannt werden. Die Benennung des Weges oder der Grünfläche könnte sich auf eine historische Gewannbezeichnung, eine lokale historische Gegebenheit, ein bedeutsames Ereignis oder eine um das Gemeinwohl verdiente Persönlichkeit beziehen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf die Grundsätze des Leitfadens zur Straßenbenennung. Sofern die Benennung auch die private Wegeverbindung betreffen soll, wäre diese nach Ziffer 2.5 des Leitfadens zur Straßenbenennung zudem mit der jeweiligen Eigentümerin oder dem Eigentümer abzustimmen.