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Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das beschriebene Brückenbauwerk ist Bestandteil der Autobahn A 661 und liegt damit in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der Magistrat hat die Autobahn GmbH kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten: "Bei dem von Ihnen angesprochenen Weg handelt es sich um einen Notgehweg/Revisionsweg auf der Brückenkappe. Dieser ist aufgrund der nicht ausreichenden Breite nicht als Geh- und Radweg geeignet. Zudem fehlen die erforderlichen, baulichen Sicherheitseinrichtungen. Diese sind aufgrund des fehlenden zur Verfügung stehenden Raums auch nicht nachrüstbar." Der Weg war also nie für eine Nutzung als regulärer Geh-/Radweg vorgesehen und kann unter diesen Gegebenheiten auch weiterhin nicht als gesicherter Weg genutzt werden. Daher reduziert sich auch die Forderung nach einem Rückschnitt sowie dem Ausbau der Zuwegungen und dem Aufstellen neuer Hinweisschilder.