Fahrradfahren
Vorlagen
Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1980 Betreff: Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8 Die neue Erbbaurechtsnehmerin der Hahnstraße 8, die Shugard Germany TB8F, wurde aufgefordert die Müllablagerungen zu beseitigen. Die Shugard Germany TB8F informierte daraufhin den Magistrat, dass das Bauprojekt mit dem Abriss des alten Gebäudes Mitte/Ende November beginnt. In dessen Zuge werden die Müll- und Sperrmüllablagerungen mit beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7433
Immer weniger Kinder können Rad fahren
Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 63 Betreff: Immer weniger Kinder können Rad fahren Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: In den Medien wird zunehmend berichtet, dass immer weniger Kinder im Grundschulalter Radfahren können. In den Städten sei die Situation gravierender als auf dem Lande. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie ist die Lage in Frankfurt? 2. Welche Angebote bestehen bereits? 3. Welche Angebote sind geplant? 4. Gibt es Angebote für migrantische Vereine oder sind diese geplant? Begründung: Grundschulkinder können nach Einschätzung der designierten Präsidentin der Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, immer schlechter Rad fahren. Grund dafür sei häufig fehlendes Körpergefühl. Oft mangelt es allerdings auch an den finanziellen Mittel für die Kinder ein Fahrrad anzuschaffen. Angesichts des letzten Punktes hat die Verkehrswacht die Spendenaktion "100 Jahre - 1000 Räder" ins Leben gerufen. Dabei bittet der Verein zu seinem 100-jährigen Bestehen in diesem Jahr um Spenden, damit er Jugendverkehrsschulen mit neuen Fahrrädern und Helmen ausstatten kann. Frankfurt hat sich selbst zur "Fahrradstadt" gekürt. Die Motivation fängt bereits im Kindesalter an. Es ist notwendig, nicht den Startschuss zu verpassen. Vertraulichkeit: Nein
Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen
Antrag vom 10.11.2025, OF 1174/10 Betreff: Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, sich dafür einzusetzen, dass trotz der sehr späten Einbringung des Etats 2026 durch den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass dieser noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2026 beschlossen wird, um folgende wichtige Punkte für den Ortsbezirk zu klären: 1. Wärmeplanung, 2. Schutz vor Starkregenereignissen, 3. U5 Verlängerung, 4. Neubaugebiet Hilgenfeld, 5. Sportflächen, 6. Schulen, Begründung: Die hier lebenden und arbeitenden Menschen haben das Recht, noch vor der Kommunalwahl 2026 am 15.03.2026 zweifelsfrei zu wissen, was finanziert wird und was nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 583 2025 Die Vorlage OF 1174/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße
Antrag vom 19.10.2025, OF 1101/9 Betreff: Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße Durch eine temporäre Baustelle im Kreuzungsbereich Marbachweg/Mierendorfstraße ist ein Abbiegen in die Mierendorfstraße derzeit nicht möglich. Viele Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, halten deshalb direkt auf dem Marbachweg in Höhe der Baustelle, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Dieses Halten im ohnehin schon engen Kreuzungsbereich führt zu erheblichen Behinderungen, insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer. Diese sind gezwungen, riskante Ausweichmanöver vorzunehmen, wodurch es zu gefährlichen Situationen kommt. Das rücksichtlose Halten auf der Fahrbahn stellt somit einen gravierenden Eingriff in den Straßenverkehr dar. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend, insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und -endes, in diesem Bereich verstärkte Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7682 2025 Die Vorlage OF 1101/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme bei Abwesenheit 1 CDU
Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraße
Antrag vom 19.10.2025, OF 1100/9 Betreff: Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße Der Fritz-Reuter-Weg wird insbesondere morgens von zahlreichen Schulkindern mit dem Fahrrad genutzt. Viele schließen ihre Fahrräder an den Begrenzungsgittern entlang beider Gehwegseiten an, um anschließend mit der U-Bahn an der Fritz-Tarnow-Station ihren Schulweg fortzusetzen. Die rechte Fußgängerseite des Fritz-Reuter-Wegs ist deutlich schmaler als die linke. Durch das Abstellen von Fahrrädern an den Gittern wird der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen den Gehweg nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Durch die Installation zusätzlicher Fahrradbügel auf der linken, breiteren Seite kann die Verkehrssituation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrrädern auf der rechten, schmaleren Seite untersagt werden, um die notwendige Durchgangsbreite zu gewährleisten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der linken, breiteren Fußgängerseite des Fritz-Reuter-Wegs in Richtung Eschersheimer Landstraße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren, 2. auf der rechten, schmaleren Fußgängerseite das Abstellen von Fahrrädern zu untersagen, um die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sicherzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7681 2025 Die Vorlage OF 1100/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 CDU
Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und FritzTarnowStraße
Antrag vom 19.10.2025, OF 1099/9 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße regelmäßige Kontrollen der abgestellten Fahrzeuge durchzuführen. Ziel ist es, die missbräuchliche Nutzung der Liefer- und Kurzhalteplätze zu unterbinden und damit die Situation für den Lieferverkehr sowie den Einzelhandel vor Ort zu entschärfen. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern der dort ansässigen Geschäfte wurde festgestellt, dass es derzeit keine praktikable Möglichkeit für ein kurzzeitiges Halten zum Be- oder Entladen von Waren gibt. Die Lieferparkplätze werden regelmäßig von Fahrzeugen blockiert, die dort unzulässigerweise dauerhaft parken. Dadurch sind Kunden gezwungen, ihre Fahrzeuge auf dem Fahrradweg oder in zweiter Reihe abzustellen, was zu gefährlichen Situationen und Behinderungen führt. Zudem wurde beobachtet, dass auf den Bezahlparkplätzen Fahrzeuge standen, deren Parktickets bereits abgelaufen waren. Durch regelmäßige Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Lieferzonen und Kurzhalteflächen ihrer eigentlichen Funktion entsprechend genutzt werden und der Liefer- sowie Kundenverkehr vor Ort wieder reibungsloser ablaufen kann. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7680 2025 Die Vorlage OF 1099/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 CDU
Fahrradständer in der Schopenhauerstraße
Antrag vom 16.10.2025, OF 950/3 Betreff: Fahrradständer in der Schopenhauerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Fußgängerübergang vor der Schopenhauerstraße 10-12 derart erweitert werden kann, dass dort Fahrradständer, vor allem auch für Lastenräder eingerichtet werden können. Begründung: In den engen Straßen rund um den Heideplatz gibt es einen hohen Bedarf an Fahrrad - und Lastenfahrradstellplätzen. Aus Mangel an geeigneten Abstellplätzen wird häufig vor dem Jugendhaus Heideplatz geparkt, die Fahrradständer sind aber reserviert für die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen. Die an den Fußgängerübergang angrenzende (Park-)fläche vor dem Haus in der Schopenhauerstraße 10-12 (s. Fotos) könnte sich in den engen Straßen als Fläche für Fahrradständer eignen. Sollte es möglich sein, dort zwischen Fußgängerüberweg und Einfahrt Fahrradständer einzurichten, sollte das möglichst bald umgesetzt werden, die Parkplatznot ist groß. Fotos: F. Merkel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Piktogramm für die Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße erneuern
Antrag vom 16.10.2025, OF 947/3 Betreff: Piktogramm für die Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Strßenmarkierungen im unteren Bereich der Eckenheier Landstraße Ecke Anlagenring, vor der Kreuzung, zu erneuern. Begründung: Die Makrkierungen sind stark abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar, insbesondere die Piktogramme für die Fahhradspur. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 947/3 wurde zurückgezogen.
Sicherung von Radfahrenden an der S-BahnUnterführung Ginnheim
Antrag vom 14.10.2025, OF 1119/9 Betreff: Sicherung von Radfahrenden an der S-Bahn-Unterführung Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats, des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen Ortstermin an der Unterführung der S6 in Ginnheim durchzuführen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich der Fahrradrampe zu überprüfen und Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Situationen zu erarbeiten. Begründung: An der Unterführung unter der S-Bahn-Strecke S6 in Ginnheim kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden, insbesondere im Bereich der Fahrradrampe. Die derzeitige Gestaltung der Rampe führt zu unübersichtlichen Begegnungssituationen, vor allem bei Gegenverkehr. Ein gemeinsamer Ortstermin soll klären, welche baulichen oder verkehrsregelnden Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit zu erhöhen (z. B. bessere Markierungen, Beschilderung, Spiegel). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 1119 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Vor der Beschlussfassung wird dem Betreff nach dem Wort "Unterführung" das Wort "Woogstraße" zugefügt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7691 2025 Die Vorlage OF 1119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts)
Antrag vom 14.10.2025, OF 1098/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Verkehrsführung im Bereich der Abbiegespur von der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) in die Hügelstraße so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit für Radfahrende nachhaltig verbessert wird. Dabei soll insbesondere die vom ASE bereits im Rahmen der Vorstellung des Radwegs präsentierte Perspektive erneut aufgegriffen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1098 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7679 2025 Die Vorlage OF 1098/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos und bei Abwesenheit 1 CDU
Eine Hundeauslauffläche für das Gutleutviertel
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1958 Betreff: Eine Hundeauslauffläche für das Gutleutviertel Für die Einrichtung einer Hundeauslauffläche hält der Magistrat die westliche Fläche des Sommerhoffparks für geeignet. Die Fläche ist rundum von Parkwegen eingefasst und könnte entsprechend ausgeschildert werden. Weiter westlich schließt die Turnhalle der Werner-von-Siemens-Schule an. Der Ortsbeirat wird gebeten, eine Teilfinanzierung für die Beschilderung, Sitzbänke, Abfallbehälter und Hundekotbeutelspender aus OIB-Mitteln für die Umsetzung bereit zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7165
Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1959 Betreff: Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt Bei den Flügen am 24.06.2025 GAF 402 (00:07 Uhr) und GAF 403 (00:38 Uhr) handelte es sich um Evakuierungsflüge der LUFTWAFFE aus Tel Aviv. Grund dafür war eine akute Bedrohungslage. Solche Flüge sind laut Planfeststellungsbeschluss zugelassen und dürfen auch von 23.00 bis 05.00 Uhr durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1263
Griesheim: Klimaneutraler Gewerbepark Griesheim als Leuchtturmprojekt - für nachhaltige Wirtschaft und aktiven Klimaschutz
Antrag vom 04.10.2025, OF 1309/6 Betreff: Griesheim: Klimaneutraler Gewerbepark Griesheim als Leuchtturmprojekt - für nachhaltige Wirtschaft und aktiven Klimaschutz Die Stadt Frankfurt hat sich als "Green City" positioniert und mit dem "Masterplan 100% Klima-schutz" sowie der Anpassungsstrategie an den Klimawandel verpflichtet, bis 2035 klimaneutral zu werden. Der Industriepark Griesheim sollte deshalb zu einem Leuchtturmprojekt für nachhaltige Gewerbegebiete werden und die Stadt Frankfurt/M als Kommune Vorbild sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bebauungsplan 944 für den ehemaligen Industriepark Griesheim in der Planung und Umsetzung folgende Punkte zu berücksichtigen und deren Umsetzung eng zu begleiten: 1. Der Gewerbepark soll insgesamt CO2-neutral sein und nur mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden 2. Zur Kühlung der Rechenzentren darf nur Wasserkühlung zur Anwendung kommen, damit die Abwärme als Heizenergie und ggf. auch zur Stromerzeugung genutzt werden kann. Der "Green IT"-Gedanke ist entsprechend umzusetzen 3. PV-Anlagen auf den Gebäudedächern sind obligatorisch vorzusehen 4. Dachflächen, die aus technisch Gründen nicht für PV-Anlagen genutzt werden können, werden obligatorisch begrünt 5. Die Gebäudehülle der Rechenzentren und auch ansonsten architektonisch anspruchslosen Gebäuden, sind auf größeren fensterlosen Flächen obligatorisch mit einer Fassadenbegrünung zu versehen (Dach- und Fassadenbegrünungen im Rahmen des Bebauungsplans für den IP Griesheim können vorgegeben werden, auch wenn die Stadt Frankfurt /M dafür keine allgemeingültige Satzung vorhält) 6. Ein durchgehender Radweg im Bereich des Mainufers (nicht nur die Stroofstraße begleitend) ist als Bestandteil der Radwegverbindung zwischen Gutleut und Höchst sicherzustellen 7. Der Fortbestand der Eventlocation "Westcoast" ist sicherzustellen. Zukünftige Gastronomieflächen (z.B. Orange Beach) sind mitzudenken 8. Flächen zum Mainufer hin und direkt am Mainufer sind zu entsiegeln und landschaftsarchitektonisch aufzuwerten, wo dies dem Bespielen der bestehenden Eventfläche nicht im Wege steht. Insgesamt soll mehr Grünfläche als im heutigen Bestand entstehen Begründung: Begrünung und Entsiegelung als Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von Hitzetagen, Starkregenereignissen und einer Verschärfung des urbanen Hitzeinseleffekts. Studien des Deutschen Wetterdienstes und des Umweltbundesamtes zeigen, dass begrünte Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen messbar zur Kühlung des Mikroklimas beitragen, die Luftqualität verbessern und die Biodiversität fördern. In Frankfurt am Main stieg die Anzahl der Hitzetage (Tage mit Temperaturen über 30°C) seit den 1950er Jahren von durchschnittlich 5 auf über 20 pro Jahr - mit weiter steigender Tendenz. Begrünte Flächen wirken wie natürliche Klimaanlagen: Sie verdunsten Wasser, filtern Feinstaub und binden CO₂ . Die Entsiegelung von Flächen am Mainufer reduziert zudem das Risiko von Überschwemmungen, da versiegelte Böden kein Regenwasser aufnehmen können und so die Kanalisation überlasten. Ökostrom und CO₂-Neutralität als aktiver Klimaschutz Der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend, um die Treibhausgasemissionen zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Rechenzentren und Gewerbebetriebe gehören zu den größten Stromverbrauchern - ihr Betrieb mit Ökostrom vermeidet tonnenweise CO₂-Emissionen jährlich. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren für Heizung und Stromerzeugung steigert die Energieeffizienz und reduziert den Bedarf an fossilen Energieträgern. Dies ist nicht nur ein Beitrag zum globalen Klimaschutz, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Standortes in Griesheim. Unternehmen und Mieter*innen suchen zunehmend nach nachhaltigen Standorten, um ihre eigenen Klimaziele zu erreichen. Synergien für Gesundheit, Wirtschaft und Lebensqualität Nachhaltige Stadtentwicklung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit: Begrünte Gebäude und entsiegelte Uferbereiche steigern die Attraktivität des Gebiets, fördern die Naherholung und stärken die lokale Wirtschaft - etwa durch die Ansiedlung zukunftsorientierter Unternehmen und die Sicherung von Event- und Gastronomiestandorten. Gleichzeitig sinken langfristig die Kosten für Klimafolgenanpassung (z.B. Hitzeaktionspläne, Hochwasserschutz). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1309/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Nied: Getrennter Geh- und Radweg am Main zwischen Frankfurter Rudergesellschaft Nied 1921 e. V. und Ichthys Gemeinde Frankfurt sowie Sanierung des Fuß- und Radweges bis Schwanheimer Brücke
Antrag vom 14.09.2025, OF 1319/6 Betreff: Nied: Getrennter Geh- und Radweg am Main zwischen Frankfurter Rudergesellschaft Nied 1921 e. V. und Ichthys Gemeinde Frankfurt sowie Sanierung des Fuß- und Radweges bis Schwanheimer Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in diesem Bereich (wie im Anhang eingezeichnet) einen getrennten Geh- und Radweg am Main zwischen der Rudergesellschaft und der Ichthysgemeinde anzulegen und bei positiver Prüfung auch gleich den entsprechenden Plan vorzulegen und zeitnah umzusetzen. 2. ob und wie der Fuß- und Radweg im weiteren Verlauf bis zur Schwanheimer Brücke zeitnah saniert und in einen modernen Zustand versetzt werden kann. Begründung: 1. Aktuell enden die getrennten Geh- und Radwege an der Rampe zur Mainzer Landstraße (nähe Rudergesellschaft). Der weitere Verlauf Richtung Südosten bis nach Griesheim führt für Fußgänger und Radfahrer auf einem gemeinsamen schmalen Weg. Es gehört zum Alltag, dass der Platz nicht ausreicht und Fußgänger oder auch Radfahrer auf die Wiese ausweichen müssen. Dabei entstehen immer wieder unangenehme bis gefährliche Situationen. Mit überschaubarem Aufwand könnten die Wege bis unterhalb der Liegenschaft Nieder Kirchweg 7 (Ichthysgemeinde) getrennt angelegt werden (circa 300 Meter). Damit wäre eine getrennte Führung der starkgenutzten Geh- und Radwege bis zur Querverbindung zum Nieder Kirchweg möglich, wo Fahrradfahrer dann gefahrlos zum Fahrradweg auf dem Nieder Kirchweg geführt werden und weiterfahren können. Zu 2: Dieser bedeutende Verbindungsweg weist zahlreiche Schäden durch Wurzeln und Frost auf und befindet sich insgesamt in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Für Radfahrende sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen stellt die Nutzung eine erhebliche Belastung dar. Zudem entspricht die Wegbreite nicht mehr heutigen Anforderungen und führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden. Langfristig kann dann im Zuge der Neugestaltung des Mainufers zwischen Stroofstraße und Main im Bereich Griesheim darüber nachgedacht werden, eine durchgehend getrennte Führung bis nach Griesheim zu planen und umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7517 2025 Die Vorlage OF 1319/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier
Antrag vom 04.10.2025, OF 1307/6 Betreff: Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht. Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel. Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel: 1. Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 - Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer" - Bitte 3 Radbügel (siehe Bild 1) 2. Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a - Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke - Bitte 2 Radbügel (siehe Bild 2) Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Standorten in der Alten Falterstraße (Höhe Hausnummer 16) und Waldschulstraße (Höhe Hausnummer 43a) zusätzliche Radbügel zu montieren, um den gestiegenen Bedarf zu decken und die Fahrradfreund-lichkeit des Quartiers nachhaltig zu verbessern. Begründung: Bild 1 (Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer") Bild 2 (Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a vor der Ahorn-Apotheke) Quelle der Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7509 2025 Die Vorlage OF 1307/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße
Antrag vom 09.10.2025, OF 949/3 Betreff: Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf der oberen Martin-Luther-Straße, auf dem breiten Gehweg neben und hinter den Bäumen auf Höhe der Hausnummern 28 und 32 Fahrradbügel zu errichten. Außerdem soll an der Einmündung der oberen Martin-Luther-Straße vom Rondell kommend auf der östlichen Seite durch die Errichtung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg rechts und links der Überquerungsmöglichkeit (mit ausreichend Platz für die Querung) verhindert werden, dass der Querungsbereich zu geparkt wird. Begründung: Bürgerinnen verwiesen auf den hohen Bedarf an Fahrradbügeln auf der oberen Martin-Luther-Straße. Durch die Errichtung auf dem Gehweg neben und hinter den Bäumen könnten darüber hinaus die Baumscheiben besser geschützt werden, die im Moment von Autos zugestellt werden. Die Einmündung der Straße auf der östlichen Seite ist regelmäßig so zugeparkt, dass kein Durchkommen mehr möglich ist und die Straße dort nicht überquert werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel vor dem Café Rabe
Antrag vom 08.10.2025, OF 1237/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mind. 5 Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder, Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradstellplätze, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim
Antrag vom 04.10.2025, OF 1310/6 Betreff: Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim Vorgang: OM 1093/21 OBR 6; ST 621/22 Die Staustufe Griesheim stellt eine wichtige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr über den Main zwischen Griesheim und Schwanheim/Goldstein dar. Leider ist der eine von zwei Aufgängen auf Griesheimer Seite schon seit Jahren gesperrt. In seiner Stellungnahme ST 621 von 2022 kündigte der Magistrat an, Kontakt mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) aufzunehmen, um über einen besseren, möglichst barrierefreien Zugang zum Überweg zu verhandeln. Die gesamte Schleusenanlage liegt in der Zuständigkeit des WSA. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt? 2. Wann ist mit einer Reparatur des gesperrten Aufgangs zu rechnen? Begründung: Bei Ergibt sich aus der hohen Bedeutung der Schleuse als Verbindungsweg über den Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2025, OF 1346/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 621 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1310/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7719 2025 1. Die Vorlage OF 1310/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1346/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1346/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen!
Antrag vom 07.10.2025, NR 1405 Betreff: Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. den unverzüglichen Rückbau sämtlicher am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur "Fahrradstraße", einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen und 2. nach Herstellung des ursprünglichen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrrad-, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des grün-rot-gelb-violetten Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs zur Fahrradstraße gewarnt hatten. Demnach haben die Hälfte der dort ansässigen und befragten Unternehmen mit teils erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. "Das Minus reicht von fünf bis 35 Prozent.", vermeldet die IHK, wobei zwei Drittel der betroffenen Unternehmen dies unmittelbar auf die Umgestaltung des Straßenraums zurückführen. In Folge dessen mussten bereits mehrere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen, weitere sechs der jetzt befragten Betriebe planen dies derzeit als Konsequenz aus den Umgestaltungsmaßnahmen bzw. haben vor, den Standort Grüneburgweg zu verlassen. Geschäftsschließungen bedeuten nicht nur für die betroffenen Gewerbetreibenden die dramatische Vernichtung ihrer Existenzen. Zudem haben sie für unzählige Anwohner eine schlechtere Lebensqualität zur Folge - einschließlich der Notwendigkeit, bislang im Nahbereich zu erledigende Einkäufe auf zum Teil mit weiten Wegen verbundene Einkaufsquellen zu verlagern, was wiederum bislang unnötige Autofahrten verursacht. Um weiteren Schaden für die am Grüneburgweg ansässigen Unternehmen abzuwenden und den endgültigen Niedergang der einstmals lebendigen Einkaufsstraße zu verhindern, muss der ursprüngliche Zustand der Straße zügig wiederhergestellt werden. Anschließend sollte - unter Einbeziehung aller Betroffenen - ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2025, NR 1418 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität uns Smart-City); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1405 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6782, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0
Städtische Bühnen: Ein Spenden-Euro für den Neubau
Antrag vom 07.10.2025, NR 1402 Betreff: Städtische Bühnen: Ein Spenden-Euro für den Neubau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Punkte umzusetzen, sobald eine finale Standortentscheidung für die Städtischen Bühnen gefallen ist: 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah − zum Beispiel unter dem Motto "Ich unterstütze unsere Bühnen" oder ähnlichem − einen Spendenfonds (oder Vergleichbares) für die Städtischen Bühnen anzulegen, auf den ab sofort Spenden eingezahlt werden können. Es soll zudem geprüft werden, ob die Einrichtung dieses Spendenfonds über den Frankfurter Patronatsverein für die Städtische Bühnen e. V. erfolgen kann. 2. Der Magistrat soll den Städtischen Bühnen den Vorschlag der Einführung eines freiwilligen Spenden-Euros für den Neubau der Städtischen Bühnen unterbreiten, dies prüfen und die Bühnen GmbH ggf. bei der Umsetzung unterstützen. Der Spenden-Euro könnte zum Beispiel auf freiwilliger Basis beim Verkauf der Eintrittskarten (ähnlich dem freiwilligen Naturschutz-Euro beim Zoo) gezahlt werden und direkt in den Spendenfonds (siehe Punkt 1) fließen. 3. An geeigneten Stellen (Programmheft, Plakate, Homepage der Städtischen Bühnen, Kulturdezernat etc.) soll auf den freiwilligen Spenden-Euro für den Neubau sowie weitere Spendenmöglichkeiten durch den Fonds (siehe Punkt 1) hingewiesen werden. Durch geeignete Mittel − zum Beispiel einen QR-Code − soll eine unkomplizierte Überweisung ermöglicht werden. Begründung: Es ist noch ein langer Weg, bis die Bagger für den Neubau der Städtischen Bühnen rollen werden. Zeit, die sinnvoll genutzt werden kann, um Spenden zu sammeln. In der internationalen Banken- und Finanzmetropole Frankfurt kann man davon ausgehen, dass es Unternehmen, Stiftungen, Organisationen oder Privatleute gibt, die sich gerne für die Inszenierungen einer mehrfach preisgekrönten Oper und Theaterabende von einem wunderbaren Schauspiel bedanken möchten. Das Publikum strömt aus den umliegenden Kommunen, aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland nach Frankfurt. Die Strahlkraft der Städtischen Bühnen und ihrer Produktionen sind enorm. Das positive Renommee sollte genutzt werden, um Spenden zu sammeln. In Anbetracht der gigantischen Kosten für den Neubau ist es sicher nur ein insgesamt "kleiner" Geldbetrag, der durch Spenden zusammenkommen kann - aber es ist ein Beitrag der von der Gesellschaft, den Bürger*innen gespendet wird und die Möglichkeit schafft, das kulturelle Angebot in ihrer Stadt, das große Zukunftsprojekt Neubau der Städtischen Bühnen zu unterstützen und zu begleiten. Dieses Interesse sollte auch entsprechend erwidert werden (zum Beispiel durch fortlaufende Informationen während der Planungs- und Bauphase, Besichtigungen der Baustelle, eine Tafel mit allen signifikanten Spender*innen-Namen oder einen Oper-/Theaterabend ausschließlich für die Spender*innen bei der Eröffnung des Neubaus etc.). So entsteht ein Bezug zwischen den "neuen" Städtischen Bühnen und den Bürger*innen, der auch dem Planungsgedanken entspricht, dass das Gebäude offen sein soll und neben den Inszenierungen von Oper und Schauspiel auch weitere Angebote für die Stadtgesellschaft, Besucher*innen aus dem Umland und Tourist*innen bereitstellen soll. Ein lebendiges Haus, in dem nicht "nur" Theater und Oper gespielt werden, sondern ein Haus, in dem Begegnungen, Kommunikation und Diskurse stattfinden. Den Frankfurter Bürger*innen sollte die Möglichkeit gegeben werden, von Anfang an dabei zu sein, sich zu engagieren und die Entstehung der "neuen" Städtischen Bühnen zu begleiten. Denn es ist nicht "nur" ein Neubau, der hier entsteht, sondern diesem liegt auch ein neues Konzept zu Grunde, dass unserer heutigen Gesellschaft und ihren Ansprüchen an darstellende Kunst und ihrer Beteiligung daran entsprechen soll. Deshalb muss die Gesellschaft von Beginn an in dieses Projekt einbezogen werden - das kann durch eine entsprechende Online-Plattform, Newsletter, Pressemitteilungen, Beiträge in den Sozialen Medien, kleinere Aktionen und Veranstaltungen wie zum Beispiel einem Theaterstammtisch, einem Theaterabend mit deutlich vergünstigten Karten etc. erfolgen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage NR 1402 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1402 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1402 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6821, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4
Realistische Verkehrspolitik und Anpassung der Radwegeplanung für die Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 07.10.2025, NR 1395 Betreff: Realistische Verkehrspolitik und Anpassung der Radwegeplanung für die Eschersheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zur Sicherstellung einer ausgewogenen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Radfahrenden sowie des motorisierten Individualverkehrs folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Anpassung der Eschersheimer Landstraße a) Der im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts neu errichtete Radweg wird auf ein verkehrssicheres, jedoch flächenschonendes Maß zurückgeführt. b) Sämtliche baulichen Absperrungen, die Zufahrt zu Straßen, zu privaten Stellplätzen und gewerblichen Parkmöglichkeiten behindern, sind aufzuheben. Die Zugänglichkeit dieser Flächen ist, wenn möglich zu gewährleisten. 2. Sicherstellung der Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten a) Die Ladezonen entlang der Eschersheimer Landstraße sind in Hinblick auf Größe, Lage und Nutzungstauglichkeit zu überprüfen und bedarfsgerecht zu ermöglichen. b) Es ist sicherzustellen, dass kurzzeitige Haltemöglichkeiten für Kunden geschaffen bzw. wiederhergestellt werden. c) Für die konfliktfreie Koexistenz zwischen Radverkehr und motorisiertem Lieferverkehr sind geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Markierungen, Beschilderungen) zu ergreifen. 3. Evaluierung von Fahrradstraßen auf Hauptverkehrsachsen a) Die Ausweisung von Fahrradstraßen auf Hauptverkehrsachsen im Rahmen des Beschlusses NR 895 Fahrradstadt Frankfurt am Main von CDU, SPD und Grünen aus 2019 soll ausgesetzt werden, sofern parallel verlaufende Straßen vorhanden sind, die für den Radverkehr ertüchtigt werden können. b) Bei weiteren bestehenden Beschlüssen ist allgemein eine erneute Evaluierung vorzunehmen, ob die Umsetzung auf Hauptverkehrsstraßen tatsächlich erforderlich ist oder ob alternative Routen (z. B. parallele Nebenstraßen) den Radverkehr gleichwertig aufnehmen können. 4. Entwicklung einer Lösung für die Eschersheimer Landstraße a) Der Magistrat wird beauftragt, unter Beteiligung der Ortsbeiratsfraktionen, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, der ansässigen Gewerbetreibenden, des ADFC sowie weiterer relevanter Akteure eine Gesamtlösung vorzulegen, in der die Ansprüche aller Betroffenen berücksichtigt werden. b) Dies soll Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung, Stärkung des Einzelhandelsstandorts sowie einer verträglichen Integration des Radverkehrs bündeln. 5. Künftige Beteiligungsverfahren a) Bei allen zukünftigen Umgestaltungen von Hauptverkehrsachsen und Geschäftsstraßen sind Gewerbetreibende und unmittelbar Betroffene frühzeitig einzubinden und deren Bedenken ernst zu nehmen. b) Dies umfasst verbindlich geplante Anhörungstermine, Beteiligungsformate und die Prüfung von Planungsalternativen vor endgültiger Beschlussfassung. 6. Entfallene Abbiegespuren neu evaluieren a) Bereits entfallene Abbiegespuren, sollen neu evaluiert und wo möglich wiedereingesetzt werden. Staus, die durch entfallene Abbiegespuren, wie bspw. zum Mertonviertel (Hessestraße) entstehen, können so reduziert werden. Begründung: Die seit Ende 2024 umgesetzte Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße hat erhebliche negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation zahlreicher ansässiger Unternehmen. Nach Erhebungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main verzeichnen Handel und Gastronomie hohe Umsatzrückgänge, sowie einen Rückgang der Kundenzahlen. Lieferengpässe und fehlende Erreichbarkeit verstärken die Probleme zusätzlich. Obwohl die Unternehmen den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur grundsätzlich befürworten, führt deren Umsetzung entlang stark frequentierter Hauptverkehrsachsen zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsnachteilen. Beispielsweise im Bereich der Haltestelle Am Dornbusch zeichnet sich ein Wandel der Gewerbestruktur weg von der wohnortnahen Versorgung ab, wodurch bei ungebremster Entwicklung erhebliche Umsatzeinbußen entstehen und das lokale Nahversorgungssystem gefährdet wird. Hinzu kommt, dass die von der Stadt präsentierten Verkehrszahlen den Alltagserfahrungen der ansässigen Betriebe widersprechen und teils methodisch nicht als belastbare Grundlage für eine Evaluation geeignet sind. Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet, bei Planungs- und Umgestaltungsmaßnahmen die Belange der lokalen Wirtschaft einzubeziehen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2019 sieht ausdrücklich die Evaluierung der Maßnahmen vor, deren Ergebnis auch eine Rückabwicklung umfassen kann. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Gewerbetreibenden und zur Schaffung eines tragfähigen Interessenausgleichs ist eine sofortige Korrektur der Planung auf der Eschersheimer Landstraße sowie eine grundsätzliche Neuausrichtung der Beteiligungsprozesse erforderlich. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen fraktionslos (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage NR 1395 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 1395 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1182), FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 1 CDU (= Annahme); 2 CDU und BFF (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 1395 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zustimmung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1395 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage NR 1395 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1182), FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6815, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-2
Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1939 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen Der Magistrat kann berichten, dass auf dem Walther-von-Cronberg-Platz mehrere Entsieglungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Auf den entsiegelten Flächen ist geplant, dass das Grünflächenamt in Kooperation mit der Mainwäldchen Initiative und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung Tiny Forest Pflanzungen mit Umweltbildungsansatz umsetzt. Ziel des Projekts ist, ein öffentlich zugängliches, wissenschaftlich begleitetes Reallabor für klimaangepasste Baumpflanzungen im hochverdichteten Stadtraum zu schaffen. Auf drei entsiegelten Teilflächen sollen unterschiedliche Pflanzmethoden (u. a. Miyawaki-Methode, heimische Arten, Zukunftsbäume) getestet und miteinander verglichen werden. Derzeit befindet sich die Maßnahme in Planung. Für die Umsetzung des Projekts wurden Fördermittel des Klima- und Transformationsfonds des Bundes im Zuge der Schaffung neuer Naturoasen erfreulicherweise bewilligt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7411
Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1941 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Antrag vom 14.12.2025, OF 1187/10 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25 In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025 (ST 610) ist unter anderem zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet." Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie es im Detail mit der - insbesondere für Preungesheim und den Frankfurter Bogen - sehr wichtigen Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße weiter geht, sollten wider Erwarten Schwierigkeiten oder gar ein Scheitern dieser Lösung bezüglich dieser bisher noch nicht realisierten Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsteilnehmer geben drohen: welche Alternativplanungen gut und rasch verfolgt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 10
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Hafentunnel
Antrag vom 05.10.2025, OF 1728/1 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Hafentunnel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Situation für Fußgänger und Radfahrer im Hafentunnel verbessert werden kann, indem auf der gesamten Länge die offenen Fächer in den Brückenpfeilern dauerhaft verschlossen werden, um deren Nutzung als Lagerflächen zu unterbinden. Begründung: Der Hafentunnel ist derzeit durch Verschmutzungen und die Nutzung der Brückenpfeiler als Aufenthalts- und Lagerflächen in seiner Verkehrsfunktion für Fußgänger und Radfahrer erheblich. Es entsteht dadurch ein unsicheres und unattraktives Umfeld. Einzelne Fußgänger nutzen stattdessen den schmalen Gehwegstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite direkt neben der Fahrbahn. Durch das Schließen der Fächer in den Brückenpfeilern können das Nächtigen und der Aufenthalt reduziert sowie damit einhergehende Verschmutzungen vermieden werden. Somit könnte die Sicherheit in diesem Bereich deutlich gesteigert und der Durchlauf für Fußgänger erleichtert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1728/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 6 GRÜNE, Linke und BFF gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen
Antrag vom 09.11.2025, OF 1356/6 Betreff: Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen Zwischen Sossenheim und Höchst verbindet der Uferweg entlang der Nidda die Straßen "Im Mittleren Sand" und "Am Strandbad Höchst". Obwohl dieser Weg auch eine wichtige Verbindung zu den Stadtteilen auf der südlichen Nidda-Seite darstellt, die z.B. als Schulweg mit dem Rad zur IGS 15, IGS West oder Helene-Lange-Schule genutzt wird, ist er in einem beklagenswerten Zustand. Die Breite reicht nicht für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und zu Fuß gehende. Durch die wassergebundene Dreckschicht kann Regenwasser nicht versickern und bildet Pfützen, die teilweise die ganze Wegesbreite einnehmen. Vor der Niddabrücke sind Auswaschungen entstanden, welche die Sturzgefahr erhöhen. In der Kurve um das Vereinsgelände des Höchster Schwimmvereins herum besteht durch die geringe Breite Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu überprüfen, ob das genannte Wegstück durch partielle Verbreiterung und / oder einen anderen Belag ertüchtigt werden kann. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. (eigene Bilder) (Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1311 2025 Die Vorlage OF 1356/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Halbsatz "(. .) insbesondere in der Kurve um das Vereinsgelände." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal
Antrag vom 05.10.2025, OF 546/7 Betreff: Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal Vorgang: OA 563/20; B 600/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den auf einem kleinen Damm verlaufenden Abschnitt der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim/ Hausen und Bockenheim baldmöglichst wieder in einen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gut zu nutzenden Zustand zu versetzen. Begründung: Mit der OA 563 aus 2020 hat der Ortsbeirat den Ausbau der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim/Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal zum Allwetter-Radweg beantragt. In der B 600 aus 2020 wurde dieses Ansinnen aus natur- und landschaftsschutz-rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Ortsbeirat akzeptiert diese Entscheidung. Gleichwohl wird dieser Weg natürlich weiterhin in erheblichem Maße von Radfahrenden und Fußgänger:innen genutzt, was auch absolut sinnvoll ist, da es sich um die kürzeste Verbindung nach Bockenheim handelt. Leider wurde bei der letzten Sanierung ein Teil des Weges nicht sach- und fachgerecht durchgeführt, so dass weite Teile des Weges nur noch aus recht grobem Schotter bestehen. Der Weg hebt sich negativ von den meisten anderen Wegen im Park ab. Dieser Zustand ist für alle Nutzergruppen ein Ärgernis. Aus diesem Grund sollte der wassergebundene Belag baldmöglichst fachgerecht repariert bzw. saniert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2020, OA 563 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 600 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7522 2025 Die Vorlage OF 546/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
Antrag vom 05.10.2025, OF 1758/1 Betreff: Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II Vorgang: OM 6931/25 OBR 1; ST 1577/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot wie vom Ortsbeirat gefordert auszuweisen, da gemäß § 12 StVO Abs. 1 Punkt 2. das Halten ausschließlich in "scharfen" Kurven verboten ist. Bei der in Rede stehenden Stelle handelt es sich jedoch nicht um eine solche "scharfe" Kurve, bei welcher das Halten bereits verboten wäre, sondern um einen Außenbogen mit ausreichender Sicht und breiter Fahrbahn. Da eine entsprechende Beschilderung für Sanktionen erforderlich ist, kann nicht darauf verzichtet werden. Begründung: Wie in der Karte ersichtlich, handelt es sich nicht um eine "scharfe" Kurve im Sinne der StVO. Es wird bereits weit davor direkt am Ende des rot markierten Radweges geparkt. Teilweise handelt es sich um Besucher der Pariser Straße 1. Der störungsfreie Busverkehr muss dauerhaft gewährleistet sein (präventiv). Ebenso dürfen Fahrradfahrer nicht behindert werden. Gelegentliche Kontrollen helfen hierbei nicht (rein reaktiv). Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6931 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1758/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV
Antrag vom 05.10.2025, OF 1751/1 Betreff: Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV Vorgang: OM 1361/22 OBR 1; ST 988/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße baulich zu unterbinden, indem eine Sperrfläche markiert wird und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln abgesichert wird (präventives Vorgehen). Begründung: Verkehrsteilnehmer, die von der Hufnagelstraße kommend in die Idsteiner Straße links einbiegen möchten, haben es außergewöhnlich schwer, die Verkehrslage richtig einzuschätzen, da die Sicht durch Falschparker im Kreuzungsbereich versperrt wird. Sofern man sich in die Idsteiner Straße hineintastet, ragt das eigene Fahrzeug bereits so weit in die Idsteiner Straße hinein, bis man etwas sieht, dass es selbst zum Hindernis wird. Teilweise handelt es sich bei den falschparkenden Fahrzeugen um Kastenwagen und Transporter, was die Situation zusätzlich erschwert. Fahrradfahrer haben es ähnlich schwer und diese sind noch mehr gefährdet als Autofahrer, weil sie schnell übersehen werden. Es handelt sich darüber hinaus um einen Schulweg und schlechte Sicht gefährdet Kinder auf ihrem Schulweg. Gelegentliche Kontrollen reichen in dieser Situation nicht aus (rein reaktiv). Daher ist eine dauerhafte Barriere notwendig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über diese gefährliche Situation beschwert und der Ortsbeirat darf bisher immer nur erklären, warum aus Sicht des Magistrats etwas nicht geht. Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger müssen den Querverkehr frühzeitig erkennen können. Abgestellte Fahrzeuge blockieren häufig die Sichtdreiecke, insbesondere bei Kindern und Personen mit eingeschränktem Blickfeld. Frühzeitiges Erkennen von Verkehrsteilnehmern senkt das Unfallrisiko deutlich. In der Praxis wird das gesetzliche Parkverbot häufig ignoriert, weil die 5-Meter-Abstände weder markiert noch räumlich spürbar sind. Bauliche Elemente können hier präventiv und dauerhaft Sicherheit herstellen, statt nachträglich zu ahnden. Durch Pflanzinseln, Fahrradbügel oder Sitzpoller erreicht man einen gestalterischen Zugewinn. Gerade in innerstädtischen Quartieren wie dem Gallus, wo Straßenräume stark verdichtet sind, sollte die Stadt systematisch prüfen, an welchen Kreuzungen Sichtdreiecke durch Falschparker eingeschränkt sind, bauliche Eckausrundungen oder Pollerreihen anlegen und ggf. Bepflanzungen oder Radabstellanlagen als natürliche Barrieren integrieren. ... Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7573 2025 Die Vorlage OF 1751/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Sindlingen: Sindlinger Bahnstraße ertüchtigen - Klimamaßnahmen berücksichtigen
Antrag vom 08.11.2025, OF 1366/6 Betreff: Sindlingen: Sindlinger Bahnstraße ertüchtigen - Klimamaßnahmen berücksichtigen Der Straßenabschnitt der Sindlinger Bahnstraße südlich des Kreisels befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Der Fahrbahnbelag ist uneben, stark beschädigt und weist zahlreiche Schlaglöcher auf, die insbesondere für Auto- und Radfahrende eine Gefährdung darstellen. Zudem bietet der Abschnitt keinen Schutz bei Hitzeperioden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Zustand der Fahrbahn der Sindlinger Bahnstraße im Bereich südlich des Sindlinger Kreisels zu überprüfen und Auskunft zur einer Sanierung des Straßenbelags zu geben. Dabei soll insbesondere folgenden Fragen beantwortet werden: Ist der aktuelle Zustand verkehrssicher? In welchem Umfang muss die Fahrbahndecke aufgrund von Unebenheiten, Rissen und Schlaglöchern instandgesetzt oder erneuert werden? Welche Maßnahmen zur Klimaanpassung wie eine teilweise Entsiegelung oder ökologische Aufwertung (z. B. wasserdurchlässige Beläge, Grünstreifen) können im Zuge eine Sanierung umgesetzt werden, um zur Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung beizutragen Sind derzeit Maßnahme in bestehende oder geplante Sanierungsprogramme des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) geplant, in die eine Ertüchtigung der Straße integriert werden kann? Begründung: Der Wunsch nach einer sicheren und komfortablen Fahrbahn sowie eine bessere Klimaanpassung wurde von Sindlinger Bürgern mehrfach geäußert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1315 2025 Die Vorlage OF 1366/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zwischen Nieder-Erlenbach und NiederEschbach
Antrag vom 04.10.2025, OF 386/15 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem neu geschaffenen Radweg aus Nieder-Erlenbach kommend Richtung Nieder-Eschbach geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer einzuleiten, die von dem Radweg auf die schnell befahrene Nidererlenbacher Straße geführt werden. Dazu können beispielsweise gehören: - Prüfung einer alternativen, sichereren Radwegeführung abseits der Hauptverkehrsstraße, - Einrichtung zusätzlicher Schutzmaßnahmen (z. B. baulich abgetrennter Radstreifen, Geschwindigkeitsreduzierung, Zebrastreifen oder Ampelanlagen), - klare und sichere Beschilderung für alle Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, die Sicherheit aller Radfahrenden - insbesondere der Kinder auf ihrem Schulweg - nachhaltig zu gewährleisten und eine attraktive, gefahrenarme Nutzung des Radweges sicherzustellen. Begründung: Die neu geschaffene Radwegeführung entlang der Niedererlenbacher Straße führt derzeit Radfahrerinnen und Radfahrer, die aus Nieder-Erlenbach kommen und Richtung Nieder-Eschbach fahren, darunter auch viele Schulkinder, unmittelbar auf die schnell befahrene Straße, die auch noch abschüssig ist. Dies stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, insbesondere auf dem täglichen Schulweg. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7582 2025 Die Vorlage OF 386/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Antrag auf Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im Großen Hasenpfad in Sachsenhausen
Antrag vom 03.10.2025, OF 1541/5 Betreff: Antrag auf Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im Großen Hasenpfad in Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Großen Hasenpfad im Stadtteil Sachsenhausen geeignete Standorte für Fahrradabstellplätze zu prüfen und einzurichten. Die Anlagen sollen so gestaltet werden, dass auch größere Fahrräder, insbesondere Lastenräder, sicher abgestellt werden können. Begründung: Im Großen Hasenpfad bestehen derzeit keine ausgewiesenen Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum. Die steigende Zahl an Fahrrädern, insbesondere Lastenrädern, erfordert eine sichere und alltagstaugliche Infrastruktur. Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder tragen dazu bei, Behinderungen auf Gehwegen und Gefährdungen durch unsachgemäß abgestellte Fahrräder zu vermeiden. Nach § 12 StVO ist das Abstellen von Fahrzeugen - hierzu zählen auch Fahrräder - auf Gehwegen und an Stellen, an denen sie den Verkehr gefährden oder behindern, unzulässig. Durch die Einrichtung von ausgewiesenen Fahrradabstellplätzen wird sowohl die Verkehrssicherheit erhöht als auch die Ordnung im Straßenraum verbessert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7600 2025 Die Vorlage OF 1541/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Ende des Antragstenors um den Wortlaut: ". ., ohne dass Parkraum vernichtet wird." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den Ortsbezirk 10
Antrag vom 24.11.2025, OF 1178/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den Ortsbezirk 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt eröffnet und betreibt in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Aktiven eine öffentliche Küche für Alle im Rahmen der Erklärung von "Milan Urban Food Policy Pact" in Eckenheim und Preungesheim. Hierfür werden von der Stadt geeignete Räumlichkeiten angemietet. Angeboten werden soll gesundes Essen mit einem hohen Bio-Anteil und regional produzierten Lebensmitteln, wobei mindestens ein Mittag- und Abendessen für 1,50 Euro angeboten wird. Begründung: Durch steigende Lebensmittelpreise und die allgemeine Inflation ist es für viele Menschen in Frankfurt finanziell nicht möglich vorhandene gastronomischen Angebot zu besuchen. Stattdessen müssen Einkäufe genau kalkuliert werden und das Geld reicht nicht für eine gesunde, ausgewogene Ernährung. Eine städtische Stadtteil-Kantine, mit niedrigen Essenspreisen würde es den Menschen ermöglichen, trotz geringer finanzieller Mittel sich einerseits gesund zu ernähren und andererseits nicht auf die Erfahrung des "Essensgehens" zu verzichten. Gemeinsames Essen hierbei auch für den Erhalt von sozialen Kontakten und der gesellschaftlichen Teilhabe von erheblicher Bedeutung ist. Um ein solches Angebot in Eckenheim und Preungesheim realisieren zu können und es allen Bewohner*innen zu ermöglichen daran teilzuhaben, braucht es geeignete Räumlichkeiten. Hierfür würde sich z.B. der Frankfurter Verband in Eckenheim und der StadtRaum Preungesheim in Preungesheim sowie die Kirchengemeinden anbieten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 55 2025 Die Vorlage OF 1178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Nied/Frankfurter Westen: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen FrankfurtNied und Römerhof
Antrag vom 01.10.2025, OF 1320/6 Betreff: Nied/Frankfurter Westen: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen Frankfurt-Nied und Römerhof Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, 1. ob seitens der Stadt Frankfurt bereits Planungen, Gespräche oder Überlegungen zur zukünftigen Nutzung dieses Areals bestehen und welche Möglichkeiten es aus Sicht der Stadt für dieses Areal gibt, 2. ob eine städtische Nutzung - z. B. als Grünzug, Radweg oder Naherholungsfläche - geprüft wird oder werden könnte, 3. ob eine Einbindung in bestehende Stadtentwicklungsprogramme wie zum Beispiel die Radverkehrsstrategie möglich wäre. Begründung: Das ehemalige Gleisareal verläuft parallel zum Denisweg und verbindet Nied über Griesheim bis in Richtung Römerhof. Es ist gegenwärtig überwiegend sich selbst überlassen und verwildert, ohne dass eine städtebauliche oder verkehrliche Nutzung erkennbar ist. Die Fläche bietet jedoch großes Potenzial für eine nachhaltige städtebauliche Nutzung im Frankfurter Westen - etwa als Radtrasse, Grünzug oder Verbindung zwischen den Stadtteilen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um eine Einschätzung, wie dieses Areal im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zukünftig genutzt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1284 2025 Die Vorlage OF 1320/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus
Antrag vom 30.09.2025, OF 1749/1 Betreff: Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Abschnitt der Kriegkstraße 32-36 im Gallus auf zwei bis drei PKW-Parkplätzen eine größere Anzahl Radbügel installieren zu lassen, um den dort bestehenden Bedarf nach Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu decken. Begründung: Im Bereich der Kriegkstraße 32-36 fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder völlig. Das Familienzentrum Monikahaus mit mehr als 180 Fachkräften, 30 Ehrenamtlichen und zahlreichen Besucherinnen und Besuchern hat einen erheblichen Bedarf. Auch Nachbarinnen und Nachbarn benötigen sichere Abstellplätze. Zusätzliche Radbügel verbessern hier deutlich die Situation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7571 2025 Die Vorlage OF 1749/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Griesheim: Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim
Antrag vom 02.11.2025, OF 1353/6 Betreff: Griesheim: Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, kurzfristig die zuständigen Vertreter der Deutschen Bahn und des Magistrats/zuständigen Dezernats zur Abgabe eines Zwischenstandes der Baumaßnahmen betreffend den Umbau des Bahnhofsgeländes als auch zur Unterführung Ost in den Ortsbeirat einzuladen, um die Gründe der Verzögerungen verständlich darzulegen und den weiteren Ablauf auf der Baustelle in 2026 zu erläutern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nutzbarkeit und die barrierefreie Wegeführung zum und um den Bahnhof und seines Umfeldes (z.B. Roller und Fahrräder) als auch die Art und Weise der Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Bürger und Bürgerinnen. Hilfsweise wird der Magistrat aufgefordert, falls eine Teilnahme an einer Sitzung des Ortsbeirats vor der Kommunalwahl nicht mehr möglich sein sollte, eine Informationsveranstaltung in Griesheim mit der Deutsche Bahn zu organisieren, um die Bürger und Bürgerinnen nochmals unmittelbar zu informieren und Fragen zu beantworten. Begründung: Nach chaotischer Bürgerinformation, die kurz vor der Teilöffnung der Personenunterführung Ost am 31.10.2025 herausgegeben wurde, können die Bahnnutzer die freundlich und hell renovierte Unterführung nun bis zum Aufgang zu den Gleisen 2 und 3 (bahntechnische Bezeichnung: 202 und 203) nutzen. Diese ist bis auf Weiteres aber noch nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. Gleichzeitig wurde der westliche Tunnel (PU West) geschlossen, da zur Zeit der Abbau der Dächer erfolgt. Somit steht nur ein einziger Zu- und Abgang zu den vorgenannten Gleisen zur Verfügung. Der Ortsbeirat bittet die Deutsche Bahn und den Magistrat, vor der Wahl nochmals im Rahmen der Ortsbeiratssitzung die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Bauarbeiten in 2026 zu unterrichten oder - hilfsweise - eine Informationsveranstaltung vor Ort in Griesheim zu organisieren. Durch die sehr vielen und einer fortlaufenden Veränderung unterliegenden Baustellen und Verkehrsbehinderungen in Griesheim, die die Bevölkerung gerade sehr stark einschränken und behindern und Menschen mit Behinderungen zum Teil vor große Herausforderungen stellen, helfen solche Veranstaltungen, Missverständnisse auszuräumen, Missstimmungen zu reduzieren und mehr Verständnis zu schaffen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der anscheinenden Alternativlosigkeit der Maßnahmen. Hierdurch kann auch gewährleistet werden, dass die Ideen unmittelbar betroffener Menschen unbürokratisch und schnell in die Lösung eventueller Schwierigkeiten mit eingebunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7726 2025 Die Vorlage OF 1353/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
„Schwarzer Weg“ von Eis und Schnee befreien
Antrag vom 30.09.2025, OF 1754/1 Betreff: "Schwarzer Weg" von Eis und Schnee befreien Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit der Deutschen Bahn ins Benehmen zu setzen, um eine Lösung zu finden, dass der "Schwarze Weg", die Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße, im Winter regelmäßig von Schnee und Eis befreit wird. Begründung: Der, in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn befindliche "Schwarze Weg" wird nie von Schnee und Eis befreit. Da diese Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert wird, ist es dringend geboten, dass dort regelmäßig ein Winterdienst für eine gefahrlose Nutzung sorgt. Da die Deutsche Bahn sich bisher nicht in der Verantwortung sieht tätig zu werden, muss die Stadt für ihre Bürger eine sichere Lösung zur Nutzung des Weges finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1754/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Radbügel am Standort „Pax & People“
Antrag vom 30.09.2025, OF 1757/1 Betreff: Radbügel am Standort "Pax & People" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der kirchlichen Einrichtung "Pax & People", Pariser Straße 6-8, an geeigneter Stelle zusätzliche Radbügel anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern reichen nicht aus. Gerade Besucherinnen und Besucher der Einrichtung benötigen sichere Abstellmöglichkeiten, um ihre Fahrräder nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7576 2025 Die Vorlage OF 1757/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Gegebenenfalls können Poller durch Radbügel ersetzt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radbügel Paulsplatz /Römerberg 27
Antrag vom 30.09.2025, OF 1734/1 Betreff: Radbügel Paulsplatz /Römerberg 27 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Paulsplatz vor der Nordseite des Gebäudes Römerberg 27 unmittelbar neben dem Briefkasten einen weiteren Dreier-Radbügel aufzustellen zu lassen. Begründung: Die bestehenden Radbügel in diesem Bereich sind regelmäßig belegt. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7563 2025 Die Vorlage OF 1734/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Radbügel für die östliche Zeil
Antrag vom 30.09.2025, OF 1733/1 Betreff: Mehr Radbügel für die östliche Zeil Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Abschnitt der östlichen Zeil zwischen Klingerstraße und Konrad-Adenauer-Straße eine größere Anzahl zusätzlicher Radbügel installieren zu lassen, um der dort bestehenden hohen Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gerecht zu werden. Begründung: In diesem Bereich fehlen Radbügel. Fahrräder werden daher zunehmend an Bäumen, Geländern oder in der Nähe von Fußgängerüberwegen angeschlossen, was zu Gefahren und Behinderungen führt. Mit der Ansiedlung vieler stark frequentierter Geschäfte und dem wachsenden Anteil Radfahrender steigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten stetig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7562 2025 Die Vorlage OF 1733/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Außerdem wird der Magistrat gebeten, im genannten Straßenabschnitt alle "Schrotträder" entfernen zulassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radbügel an der Europa-Allee 92 und 94
Antrag vom 30.09.2025, OF 1756/1 Betreff: Radbügel an der Europa-Allee 92 und 94 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des Supermarkts an der Europa-Allee 92-94 an geeigneter Stelle Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Die bestehenden Abstellmöglichkeiten sind bei Weitem nicht ausreichend. Viele Kundinnen und Kunden kommen mit dem Fahrrad und benötigen sichere Abstellplätze. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1756/1 wurde zurückgezogen.
Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende
Antrag vom 29.09.2025, OF 776/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Gwinnerstraße / Gelastraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für Radfahrende ermöglichen. Begründung: An der Kreuzung Gwinnerstraße / Gelastraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende. Autos und Lkws fahren schnell um die Kurve und schneiden dabei den Fahrradstreifen. Teilweise überholen Autos auch den haltenden Bus (an der Haltestelle Gelastraße), fahren über die schraffierte Fläche und biegen dann über den Radstreifen in die Gelastraße ein. Besonders für Kinder und gerade auch in der Dämmerung entstehen dadurch sehr gefährliche Situationen. Der Magistrat gebeten, Lösungsideen für diese Gefahrenstelle zu entwickeln. (Foto: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7490 2025 Die Vorlage OF 776/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
PflegezustûÊndigkeit und Instandsetzung des Fuû- und Radwegs sû¥dlich der Hanauer Landstraûe (B 8) im Bereich Omegabrû¥cke
Antrag vom 27.09.2025, OF 773/11 Betreff: PflegezustûÊndigkeit und Instandsetzung des Fuû- und Radwegs sû¥dlich der Hanauer Landstraûe (B 8) im Bereich Omegabrû¥cke Vorgang: OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25 Der Ortsbeirat mûÑge beschlieûen: Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung des Fuû- und Radwegs sû¥dlich entlang der Hanauer Landstraûe zwischen Mainkur und der Straûe Am Hollerbrunnen/HûÑhe Am Roten Graben zu prû¥fen und umzusetzen. Die Maûnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen entstandenen FahrbahnschûÊden im Bereich der Omegabrû¥cke. Dabei wird der Magistrat gebeten, die tatsûÊchliche PflegezustûÊndigkeit fû¥r diesen Abschnitt zu klûÊren und transparent darzulegen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen mit dem WSA Main (Aschaffenburg Wasserstraûen- und Schifffahrtsamt) des Bundes. Aus Sicht des Ortsbeirats liegt die Verantwortung fû¥r die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit des Weges - unabhûÊngig von Eigentumsfragen - bei der Stadt Frankfurt, sofern die Pflege und Unterhaltung delegiert wurde. Begrû¥ndung: Der genannte Radweg liegt vollstûÊndig auf Frankfurter Gemarkung und wird tûÊglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen Frankfurt und Maintal. Die Wegfû¥hrung ist Teil eines û¥berûÑrtlichen Radverkehrsnetzes und erfû¥llt eine wichtige verbindende Funktion. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maûnahmen durch das Amt fû¥r Straûenbau und Erschlieûung (ASE) unkompliziert umgesetzt, was auf eine faktische ZustûÊndigkeit und HandlungsfûÊhigkeit der Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle EinschûÊtzung des Magistrats, wonach ausschlieûlich die Wasserstraûen- und Schifffahrtsverwaltung zustûÊndig sei, erscheint vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat bittet daher um eine erneute Prû¥fung unter Berû¥cksichtigung der tatsûÊchlichen Nutzung, der Verkehrssicherheit und der bisherigen Praxis. Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der Wegbeschaffenheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere geeignete Maûnahmen. Antragsteller: GRûNE Vertraulichkeit: Nein dazugehûÑrende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7487 2025 Die Vorlage OF 773/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren
Antrag vom 25.09.2025, OF 1240/2 Betreff: Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Feuerwehrzufahrt Senckenberganlage 21 bis zur Ecke Senckenberganlage/Robert-Meyer-Straße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwegbreite in diesem Abschnitt nicht eingeschränkt wird. Dies kann durch Schrägstellung der Fahrradbügel erreicht werden kann. Begründung: Die Fahrradbügel und Abstellflächen für Fahrräder angrenzend an die Liegenschaft Senckenberganlage 21 sind bis zur Kapazitätsgrenze genutzt. Die Ergänzung um weitere sichere Abstellflächen ist notwendig. Anlage (Quelle: Geoportal Frankfurt) Markierung für weitere Fahrradparkplätze vor der Senckenberganlage 21 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten
Antrag vom 25.09.2025, OF 1532/5 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort an der Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der verkehrliche Situation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1295 2025 Die Vorlage OF 1532/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte sowie städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Der Magistrat möchte allerdings darauf hinweisen, dass solche Meldungen hilfreich für den Abgleich mit der Starkregenkarte sind, aber nicht als Grundlage für punktuelle Maßnahmen dienen sollen. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1. Die Anregung OM 5558 wurde mit der Stellungnahme ST 394/2025 beantwortet. Zu 2. Das Umweltamt und die Stadtentwässerung haben das Starkregenereignis vom 02. Mai 2024 anhand von Radardaten des Deutschen Wetterdienstes sowie Messdaten von Regenmessstationen der Stadtentwässerung ausgewertet. Die Auswertung zeigt, dass dieses Niederschlagsereignis als sogenanntes extremes Starkregenereignis einzustufen ist. So fielen beispielsweise über dem Stadtteil Eckenheim innerhalb einer Stunde 53,4 Liter pro m². Dies entspricht einem Ereignis, das in Frankfurt statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Starkregenereignisse können anhand ihrer Niederschlagsintensität in vier Kategorien eingeteilt werden: Bemessungsregen, seltene Starkregen, außergewöhnliche Starkregen und extreme Starkregen. Im kommunalen Starkregenrisikomanagement werden auf Grundlage dieser Einteilung Anforderungen an den Überflutungsschutz sowie an die Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe definiert. Die Kanalisation in Frankfurt wird gemäß den anerkannten Regeln der Technik dimensioniert und ist auf den sogenannten Bemessungsregen ausgelegt. Dieser entspricht üblicherweise einem Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von drei bis fünf Jahren. Bei Starkregenereignissen, die den Bemessungsregen übersteigen, wird die Kanalisation überlastet und es kommt zu einem sogenannten Überstau. In solchen Fällen kann kein weiteres Wasser in die Kanalisation aufgenommen werden oder es tritt sogar Wasser aus der Kanalisation aus. Dies führt zu einem Abfluss an der Oberfläche. Dieser Prozess stellt kein Versagen der Kanalisation dar, sondern entspricht dem vorgesehenen Planzustand. Bei seltenen Starkregenereignissen übernehmen neben der Kanalisation auch die Verkehrs- und Freiflächen eine bedeutende Rolle, indem sie durch die temporäre Rückhaltung und Ableitung des Wassers maßgeblich zum Überflutungsschutz beitragen. Bei außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen ist ein ausreichender Überflutungsschutz in vielen Bereichen nicht mehr gegeben. Dann liegt der Fokus auf der Katastrophenabwehr und der Schadensbegrenzung. Um Gebäude und andere Einrichtungen dann wirksam vor Schäden zu schützen, ist es dringend erforderlich, dass Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich Objektschutzmaßnahmen vornehmen. Nur so können Gebäude im öffentlichen und privaten Bereich wirksam vor Starkregeneinflüssen geschützt werden. Zu 3. Der Schutz privater Objekte liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 5 WHG). Die Starkregengefahrenkarten dienen dabei als wichtige Grundlage und sind im Geoportal der Stadt für drei Szenarien frei zugänglich (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) einsehbar. Das Umweltamt bietet bei Fragen zu den Karten und zur grundsätzlichen Gefährdungssituation Unterstützung an. Anfragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: starkregenvorsorge@stadt-frankfurt.de. Eine umfassende objektbezogene Risikobewertung kann der Magistrat nicht anbieten. Dies muss durch Sachverständige erfolgen, die von den jeweiligen Eigentümer:innen beauftragt werden. Zu 4. Eine finanzielle Absicherung bei Überflutungsschäden infolge von Starkregenereignissen kann nur durch einen ausreichenden Versicherungsschutz sichergestellt werden. Dafür kann eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484
Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen?
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1879 Betreff: Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen? Ein Verkehrskonzept für die Elektronstraße und die umliegenden Straßen wurde durch den Magistrat erstellt und am 24.09.2025 in einer Informationsveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7109
Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1860 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Der Gestattungsvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße besteht seit 04.08.1986 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 ist als Vertragsnehmer zu folgenden Punkten verpflichtet: a) die überlassenen Parkflächen herzustellen und zu unterhalten, b) die Abgrenzung durch eine Bepflanzung in den Randbereichen, um die überlassenen Parkflächen und Fahrwege herzustellen und zu unterhalten, c) die überlassenen Parkflächen und Fahrwege zu beleuchten, d) die Parkfläche bei Bedarf kurzfristig zu räumen. e) Abstellen oder Lagern brennbarer, explosiver, beton- oder baustahlangreifender Stoffe im Bereich des Brückenbauwerks ist nicht zulässig. f) Brände, die durch abgestellte Kfz entstanden sind und dadurch hervorgerufene Schäden an der Konstruktion der Brücke, gehen zu Lasten des Nutzers. Gilt auch für Folgeschäden. g) Duldung von Rohren und Leitungen nebst Zubehör. Das Betreten der Fläche durch Beauftragte der Stadt ist jederzeit zu gestatten. h) Der Benutzer hat alle Schäden zu ersetzen, die der Stadt, Ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten durch die Benutzung oder infolge der Errichtung, des Bestehens, des Betriebes, der Unterhaltung, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage auch durch Ansprüche Dritter, entstehen. Der Baubeginn für die geplante Verlängerung der U4 wurde noch nicht konkret terminiert und wird frühestens nach 2030 erfolgen. Daher kann der Magistrat noch keine konkrete Aussage zu den benötigten Baustelleneinrichtungsflächen treffen. Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (M 16/2025) kann die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH zusammen mit den städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einsteigen und die Vorplanung aufnehmen. Die tatsächliche Streckenführung wird im Zuge dieser Projektphase, der Vorplanung, betrachtet. Teil dieser noch ausstehenden Betrachtung ist auch die genaue Lage der Stationen entlang der Strecke. Es zeichnet sich ab, dass die Fläche des heutigen REWE-Parkplatzes in der aktuell zu erstellenden Vorplanung in verschiedenen Varianten entweder direkt durch die Verkehrsanlage der Verlängerung der U4 oder indirekt durch baubetriebliche Nutzung in Anspruch genommen werden wird. Derzeit ist geplant, den Stadtverordneten Ende 2026 einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, an die sich ein mögliches Planfeststellungsverfahren und ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss anschließen. Im Zuge der anstehenden Vorplanung wird die SBEV dem OBR 9 gemeinsam mit den entsprechenden städtischen Fachämtern den dann vorliegenden Planungsstand vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219
Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239
Instandsetzung des Köhlerweges
Antrag vom 18.09.2025, OF 1537/5 Betreff: Instandsetzung des Köhlerweges Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Unebenheiten auf dem Köhlerweg (Schlaglöcher, Schwellen und Risse) kurz hinter der Schranke am Waldparkplatz Isenburger Schneise (siehe Foto und googlemaps-auszug) instand setzen zu lassen. Foto: Fabian Budde Quelle: googlemaps.com Begründung: Der Köhlerweg wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Der Zustand des Weges ist an der genannten Stelle nicht akzeptabel. Durch die bestehenden Unebenheiten besteht erhebliches Gefahrenpotenzial, insbesondere für Radfahrende. Zur Gefahrenprävention ist die Stelle daher schnellstmöglich auszubessern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7596 2025 Die Vorlage OF 1537/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Markierte Radwege in Schwanheim
Rot markierte Radwege in der Eifelstrasse, Rheinlandstrasse und Alt Schwanheim. Zur Zeit besteht Lebensgefahr für Radfahrer:innen, da die Verkehrsregelungen, 1,5 m Seitenabstand, Fahrerlaubniss gegen die Einbahnstrasse, den meisten Autofahrer:innen nicht bekannt bzw. erkennbar zu sein scheinen.
Personal der Fahrradstaffel aufstocken
Wenn der sehr wünschenswerte Ausbau zur fahrradfreundlichen Stadt weitergeht sollten auch mehr Kontrollen in diesem Bereich stattfinden. Eine Ausweitung der Bezirke wäre auch gut.
allgemeine Zweiradsteuer mit Nummernschildern und Registrierung
Für Fahrräder sollte auch eine jährliche Nutzungsgebühr (10 - 15 €) entrichtet werden, welche ausschließlich dem weiteren Ausbau und Instandsetzung der Fahrradinfrastruktur zu Gute kommt. Dies wäre über eine nummerierte Plakete am Rad nachzuweisen, welche auch den Hauptnutzenden ausfindig machen ließe. Zum einen würde aktiv der weitere Ausbau unterstützt, zum anderen dem wachsenden annonymen RadRowdytum Einhalt geboten und vllt. sogar die Diebstahlquote gesenkt.
FAHRRADTROMMEL bitte auch in Frankfurt
Eine Fahrradtrommel ist ein kleiner Fahrradschuppen, den Sie abschließen können. Als Einwohner der Gemeinde Rotterdam können Sie dies beantragen, wenn Sie keinen Abstellraum für Ihr Fahrrad haben. Nach Ihrem Antrag stellt die Gemeinde Ihre Fahrradtrommel auf. Sobald dieser vorhanden ist, können Sie maximal vier Fahrräder darin unterbringen. Bitte auch für Frankfurt #verkehrswende #autokorrektur https://rotterdamopdiefiets.nl/zo-doe-je-dat/hoe-vraag-ik-een-fietstrommel-aan/
Tempolimit für RadfahrerInnen
Auf gemeinsam von Fussgänger und Radfahrer genutzten Gehwegen in Parks, Grüngürtel usw. sollte ein Tempolimit für Zweiräder gelten. RadlerInnen die für sich selbst einen Mindestabstand im Verkehr einfordern sollten das auch bei Fussgängern und Gassigehern berücksichtigen und auch die Geschwindigkeit reduzieren. Immerwieder kommt es zu gefährlichen Situationen auch mit E-ScooterfahrerInnen.
Fahrradständer
Wir würden uns freueu, wenn hier in der Emmerich Josef Straße Ecke Leverkusener Straße Fahrradständer installiert würden.
Grüner Pfeil für rechts abbiegende Radfahrer
Ich fände es endlich an der Zeit, dass mehr für Radfahrer in Frankfurt getan wird! Gerade beim rechts abbiegen sollte es einen grünen Pfeil für Radfahrer geben, ebenso wie eine zeitverzögernde Ampelschaltung (Radfahrer erhalten etwas früher das grüne Licht zum los fahren), damit diese beim geradeaus fahren nicht von den z. B. rechts abbiegenden Autofahrern den Fahrtweg abgeschnitten bzw. beschnitten bekommen! Dies ist ganz gravierend der Fall an ALLEN Brücken, die vom Stadtteil Sachsenhausen in die Innenstadt führen! Hier müsste dringend etwas für die Radfahrer getan werden!
Teeren Fahrradweg Rebstock/Max-Pruss-Str.
Parallel zur Max-Pruss-Str. (Von Öserstr auf direktem Weg zur Leonardo-da-Vinci-Allee) verläuft ein Fahrradweg aus festgetretenem Sand/Erde. Es wäre toll, dieses kurze Stück (bevor man zu den Messe-Bushaltestellen kommt) auch zu teeren, um es als Fahrradfahrer auch im Winter oder bei Regen nutzen zu können. Dieser Weg wird sehr schnell matschig und ist bei schlechtem Wetter nicht nutzbar. Also muss man auf die Max-Pruss-Str, die auch Autobahn-Abfahrt und Zubringer ist, ausweichen. Fühle mich auf dieser recht engen Straße als Fahrradfahrer immer unwohl.
Fahrradrampe S Bahnstation Nied
Eine Fahrradrampe erleichtert den Zugang und Abgang auf der Treppe vom Bahnhof Nied stadteinwärts. Auf der Seite, auf der man Richtung Höchst fährt.Die Strasse heißt "Im Sechholder".
Parkhäuser für Fahrräder mitnutzen
In den Parkhäusern ist es meist ziemlich eng und es wird schnell gefahren, etwas blöd für Fußgänger und Radfahrer. Dennoch könnten die Parkhäuser in der Stadt einen trockenen Unterstand auch für Fahrräder bieten, diesen sucht man ja bisher oft leider vergebens. Man sollte an der Einfahrt einfach die Parkplätze für Fahrradständer nutzen, eventuell kameraüberwacht (an der Einfahrt kommen sich Fahrräder und Autos nicht so in die Quere). Den Einfahrtsbereich sollte man ziemlich fahrradfreundlich gestalten bzw. wenn nötig umbauen. Alle städtischen Parkhäuser sollte man möglichst zeitnah umbauen. Bei allen Neubauten eines privaten Parkhauses oder einer Tiefgarage sollte ein genügend großer Fahrradbereich zur Pflicht werden. Man könnte zudem über Luftpumpstationen an diesen Fahrradstellplätzen nachdenken.
Radverkehrverbindung vervollständigen
Der Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
Verbreiterung des Radwegs
Der Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Radspiegel
Am Ende der Lappengasse bevor man die Schienen überquertuesste ein Spiegel angebracht werden um den von rechts kommenden Verkehr zu überblicken.
Massnahmen zur Begrenzung des Fahrrad-/E-Scooter-Wildwuches
Obwohl ich grundsätzlich einer Mobilitätswende positiv gegenüberstehe, plädiere ich für Maßnahmen, um den Negativauswirkungen des stark vermehrten Fahrrad- und E-Scooteraufkommens zu begegnen. Diese Negativauswirkungen sind zB vermehrte Rücksichtslosigkeit, Nötigung, unangemessene Geschwindigkeit, starke Frequentierung von Grünanlagen, Verletzung von Verkehrsregeln (zB Überfahren von roten Ampeln), Fahren auf Gehwegen. Ich schlage folgende Maßnahmen vor: - Verstärkte Fahrradkontrollen durch die Polizei, auch in Grünanlagen - Einführung eines Fahrradkennzeichens - Einführung eines Fahrradpflichttests ("Fahrradführerschein") - Einführung von signifikanten Geldbußen für og Verhalten - Starke Begrenzung des E-Scooter-Aufkommens
Fahrradständer am Wasserhäuschen "Am windigen Eck"
An dem Kiosk in Heddernheim bei dem viele Radfahrer Rast machen sind nur 2 städtische Fahrradständer und vom Kiosk einer. Da hier aber im Sommer sehr viele Radfahrer hier im Sommer stopp machen fänd ich es gut wenn (der Platz dafür wäre da) noch städtische Fahrradständer aufgestellt werden.
Richtungspfeile auf Radwegen?
Oft fahren Leute mit Rollern oder Fahrrädern auf diesen an der Straße separierten Radwegen in die falsche Richtung. Vielleicht macht es Sinn, dort hin und wieder Richtungspfeile einzuzeichnen? Ja, es sollte auch ohne klar sein, aber augenscheinlich reicht es aktuell nicht.
Aufforderung - alte Planung durch neue Planung sofort ersetzen
Unfassbar schlechte Planung! Der Bahnausbau schreitet vorran und seit Jahren gibt es keinen vernünftigen Plan, wie Berkersheim wieder an das Niddatal angebunden sein soll. Ende 2021 wird der Bahnübergang BÜ99 für immer geschlossen/aufgehoben. Die Bahnunterführung Im Wiesengarten ist seit langer Zeit unbrauchbar geworden. Die Ausführung eines neuen Viaduktes soll noch Jahre in Anspruch nehmen, weil das Bausystem leider völlig falsch gewählt wurde. Alle Probleme wären gelöst, wenn das neue Viadukt mit vorgefertigten Teilen und neuer Planung in wenigen Wochen priorisiert fertiggestellt würde. Es gäbe dann zeitnah wieder einen sicheren Zugang in das Niddatal mit den Radfahrwegen, dem Reitsport mit der neuen Reithalle, der Zufahrt für den Reiterhof, der Lanwirtschaft und dem Festplatz für die Berkersheimer. Alle Problematiken mit dem Fußgängerüberweg mit Aufzügen an dem ehemaligen BÜ99 wären gelöst, weil die Aufzüge das Aufkommen der vielen Fahrräder und der Lastenfahrräder nicht bewältigen können. Auch eine Omegabrücke als Ersatz für den entfallenen Bahnübergang müsste erst gar nicht geplant werden und in eventuell in 10 Jahren erst eröffnet werden, wenn die Bahnunterführung Im Wiesengarten ordentlich und zeitgemäß ausgeführt wird. Kurzform der Idee ist die Bahnunterführung Im Wiesengarten als schnelle Lösung für die zur Zeit anstehenden massiven Probleme. Die aktuelle Planung wird die Berkersheimer nie zufrieden stellen. Die Kürze dieser Ideenbeschreibung kann das Ausmaß der anstehenden Probleme kaum umfänglich wiedergeben. Da müssen Fachleute vor Ort die Situationen ergründen. Bisweilen macht die Bahn was sie will und das ist überhaupt nicht gut. Gut und zu begrüßen ist der Ausbau für die S6.
Bergerstraße für Autoverkehr sperren
Die gesamte Bergerstraße ist zu eng. Es sollte im Sinne der Umwelt und Verkehrssicherheit Vorrang für Fahrräder und Fußgänger gelten. Der Autoverkehr muss hier weg.
E-Scooter Firma Bird
Auf der ZEIL / Fußgängerzone darf man nicht mit den E-Scooter fahren, lt Polizei Aber warum dürfen die Firmen ihre E-Scooters dann überhaupt mitten auf der ZEIL mengenmäßig abstellen, damit sie gemietet werden? Siehe Foto: von heute 29.6.2021 jeweils 10 Roller auf beiden Seiten (rot gekennzeichnet)
Pflichtschulung für Radfahrer
Radfahrer sollten mit allen Mitteln in gutem Verhalten und den Verkehrsregeln geschult werden: Plakatkampagnen, TV- oder Radiospots, Informationsstände, Online-Quiz, Wettbewerbe usw. und auch mehr Polizisten auf Rädern. Es werden vor allem die Rentner angesprochen, die noch nie Fahrrad gefahren sind und sich ein Elektrofahrrad kaufen. Sie beherrschen ihre Maschinen nicht, sie fahren zu schnell und sie tragen keinen Helm. Warum nicht eine verpflichtende 30-minütige Schulung beim Kauf eines Elektrofahrrads? An den Ufern der Nidda besteht am Sonntagnachmittag ein hohes Unfallrisiko zwischen Radfahrern aller Leistungs- und Altersstufen und allen Fußgängern mit Kinderwagen, Rollatoren... Diejenigen, die schnell fahren wollen, sollten vom Rest der Öffentlichkeit getrennt werden. (Ich habe kein Auto mehr, ich gehe zu Fuß und fahre Rad).
glatte Radwege
Vielleicht ist es den dafür verantwortlichen nicht aufgefallen, aber das rote Zeug, das man in der Stadt neuerdings auf die Radwege pinselt ist sehr glatt und führt zu Unfällen. Gerade bei nassen Straßenverhältnissen nutzen Radfahrer also vermehrt die Straße, da die Radwege zu gefährlich sind ....
Verkehrsspiegel
An dem Strassenbahnuebergang Lappengasse muesste ein Spiegel fuer Fahrradfahrer erstellt werden.