Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die Ausführungen des Ortsbeirates können seitens des Magistrats bestätigt werden: Die Fläche ist im Kompensationsflächenkataster als Kompensationsfläche Nr. 410 mit dem Vermerk, rechtlich gebunden - nicht umgesetzt, erfasst und wird so auch im internen Geoportal dargestellt. Aufgrund der Grundeigentümerin der Fläche (Stadt Bad Homburg) geht die Untere Naturschutzbehörde davon aus, dass es sich bei dem Eingriffsverfahren um ein Vorhaben der Stadt Bad Homburg handelt und diese somit für die Ausführung der Kompensation verantwortlich ist. Da sich die rechtliche Bindung über ein Planfeststellungsverfahren ergibt, bei dem die Obere Naturschutzbehörde die formal zuständige Naturschutzbehörde ist, liegt die Zuständigkeit für die Umsetzungskontrolle beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Obere Naturschutzbehörde für eine Umsetzungskontrolle bzw. für die Durchsetzung der ausstehenden Kompensationsmaßnahme angeschrieben. Die Untere Naturschutzbehörde unterrichtet den Ortsbeirat über den Fortgang der Angelegenheit.