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Thema

Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität

Vorlagen

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen sofort einführen

27.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 27.01.2026, NR 1510 Betreff: Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen sofort einführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Der Vorlage NR 1475 "Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr" wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass ein Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen umgehend eingeführt wird und nicht weiter zugewartet wird, bis das zu beauftragende Funktionsfähigkeitsgutachten für das Frankfurt Taxigewerbe vorliegt. Begründung: Die vom Magistrat wiederholt vertretene Auffassung, dass ein sogenanntes Funktionsfähigkeitsgutachten Voraussetzung für die rechtssichere Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagenvermittlungen sei, ist noch nicht abschließend geklärt. Dem steht die ebenso vertretbare Rechtsauffassung entgegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen Verkehrsinteressen (z. B. die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes) nicht zwingend durch ein Gutachten belegt werden muss. Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des VG Leipzig (Az. 1 K 311/23) vom 15. November 2024 wird vertreten, dass auch präventive Maßnahmen zulässig sind, um potenzielle Risiken wie Dumpingpreise durch App-Anbieter (z. B. Uber oder Bolt) vorzubeugen. Um die Existenzgefährdung des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems durch die Praxis des Preisdumpings im Mietwagenverkehr zu unterbinden, ist der Magistrat daher aufgefordert, unverzüglich Mindestentgelte für Mietwagenanbieter festzulegen und nicht das Ergebnis eines Funktionsfähigkeitsgutachtens abzuwarten. Im Zweifelsfall ist seitens der Stadt eine juristische Auseinandersetzung in dieser Frage in Kauf zu nehmen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.12.2025, NR 1475 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:

Partei: BFF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Pilotprojekt für eine Anschlussgarantie beim Umstieg von U-Bahn und Bus

27.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 27.01.2026, NR 1508 Betreff: Pilotprojekt für eine Anschlussgarantie beim Umstieg von U-Bahn und Bus Der Magistrat wird gebeten, die Traffiq aufzufordern, die Einrichtung einer Anschluss-garantie beim Umstieg von der U-Bahn auf den Bus zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes an zwei Umsteigeverbindungen zu testen. Eine dieser Umsteigeverbindungen sollte Umstieg von der U 2 auf die Buslinien 28 und 29 an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach sein. Die zweite Umsteigeverbindung kann von Traffiq bestimmt werden. Im Rahmen des Pilotprojekts wird sichergestellt, dass die Busfahrer:innen über die Verspätung einer U-Bahn informiert werden und die planmäßige Abfahrt zur Sicherstellung der Anschlussverbindung in taktarmen Stunden (nach 20:00 Uhr und ggf. zwischen 9:00 - 16:00 Uhr) um max. 5 Minuten verzögert wird. Bei künftigen Ausschreibungen von Buslinienbündeln ist zudem zu gewährleisten, dass die Busse bereits mit einer elektronischen Anzeige ausgestattet sind, die über die Verspätungen von Anschlussverbindungen informieren. Die Stadt München ist hier bespielhaft zu nennen. Der Magistrat wir gebeten das Pilotprojekt zu evaluieren und bei Erfolg auf weitere Umsteigeverbindungen auszudehnen. Priorität haben dabei Verbindungen mit geringer Taktung der Busse. Begründung: Verspätete U-Bahnen führen bei kurzen Umstiegszeiten und längeren Umsteigewegen oftmals dazu, dass der Anschlussbus nicht mehr erreicht wird. Bei Busverbindungen mit niedriger Taktung führt dies zu langen Wartezeiten an einsamen Bushaltestellen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, wenn der Bus etwas später abfährt, um den Anschluss zu gewährleisten. Dazu müssen die Busfahrer:innen über Verspätungen der U-Bahn informiert sein. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.01.2026

Parteien: GRÜNE SPD Volt
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

E-Ladesäulen für Goldstein am Bürgerhaus und am Parkabschnitt Straßburger Straße

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 194 Betreff: E-Ladesäulen für Goldstein am Bürgerhaus und am Parkabschnitt Straßburger Straße Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grund-versorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächen-deckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres 2025 durch eine Fachfirma in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und weiteren Ämtern zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt. Die Standorte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und berücksichtigen alle Stadtteile. Auch Standorte in Goldstein werden also geprüft. Welche Standorte abschließend festgelegt und umgesetzt werden, steht noch nicht fest. Weitere Phasen werden kontinuierlich folgen. Die abschließend festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastrukturbetreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt im ersten Quartal 2026 bekanntgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7505

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Niederrad: Umbenennung der Haltestelle „Triftstraße"

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 190 Betreff: Niederrad: Umbenennung der Haltestelle "Triftstraße" An Haltestellennamen wird die Anforderung gestellt, möglichst kurz und prägnant zu sein, damit sie für die Fahrgäste schnell zu erfassen sind. Aus diesem Grund werden Querstriche bei der Neu- oder Umbenennung von Haltestellen nach Möglichkeit vermieden. Damit bis dahin der Rennbahnpark auch im ÖPNV besser aufgefunden werden kann, wurde er bereits als Point of Interest in die Fahrplanauskunft aufgenommen. Wer z.B. über RMVgo nach einer Verbindung zum Rennbahnpark sucht, erhält bereits heute die jeweils optimale Route. Eine Anpassung der Ansagetexte sowie die Ergänzung eines Klammerzusatzes auf der örtlichen Beschilderung soll zur nächstmöglichen Gelegenheit umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7436

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Das Überholen der U5 an den Haltestellen „Musterschule" und „Glauburgstraße" verhindern: Deutliche Warnschilder anbringen

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 183 Betreff: Das Überholen der U5 an den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" verhindern: Deutliche Warnschilder anbringen Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Eckenheimer Landstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte in diesem Bereich nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in den beiden Haltestellenbereichen eine durchgezogene Linie markiert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7470

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Erwartete Auswirkungen der Baustelleneinrichtung der S-BahnStation am Danziger Platz auf den Verkehr und die angrenzenden Quartiere darlegen

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 187 Betreff: Erwartete Auswirkungen der Baustelleneinrichtung der S-Bahn-Station am Danziger Platz auf den Verkehr und die angrenzenden Quartiere darlegen Aktuell liegen der Straßenverkehrsbehörde noch keine detaillierten Anträge auf bauzeitliche straßenverkehrsrechtliche Anordnungen vor. Auch ist es nicht Aufgabe des Magistrats, über die Maßnahme und ihre möglichen Auswirkungen zu informieren, dies obliegt zuvorderst der Vorhabenträgerin. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Buslinie M32 kann grundsätzlich mitgeteilt werden, dass im Falle von Einschränkungen darauf geachtet wird, diese so gering wie möglich für die Fahrgäste zu halten und alle relevanten Verbindungen zu gewährleisten. Sollte eine Umleitung notwendig sein, wird dies rechtzeitig über die Fahrgastinformation kommuniziert. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Vorhabenträgerin auf die Notwendigkeit einer möglichst umfassenden und rechtzeitigen Information an den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit hinzuweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7362

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 171 Betreff: Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11? Zu 1. Die Standorte für Ladeinfrastruktur werden gerade in ämterübergreifenden Arbeitsgruppen ermittelt. Das Vergabeverfahren erfolgt - aller Voraussicht nach - im ersten Quartal 2026. Damit schafft der Magistrat die Voraussetzungen, dass die Betreiber von E-Ladesäulen im Laufe des Jahres 2026 ihre Anlagen installieren können. Dies beinhaltet auch Standorte im Ortsbezirk 11. Zu 2 Ja. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung für das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Dies beinhaltet selbstredend auch die Stadtteile im Ortsbezirk 11. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1235

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Wartehäuschen an der Bushaltestelle „Uni Campus Riedberg“ beidseitig

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7994 entstanden aus Vorlage: OF 668/12 vom 09.01.2026 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" beidseitig Die ursprünglich in Erwägung gezogene Verlagerung der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" ist durch die neue Planung für den Riedbergplatz als Option weggefallen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die traffiQ zu bitten, an den bestehenden Bushaltestellen "Uni Campus Riedberg" beidseits überdachte, wettergeschützte Haltestellen mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten, wie sie auch schon vielfach im Streckenverlauf der Buslinie 29 vorhanden sind, aufzustellen. Begründung: Die o. g. Bushaltestellen, insbesondere Richtung Kalbach, werden oft als weiterführende Streckenverbindung von einkaufenden Bürgerinnen und Bürgern und zahlreichen Schulkindern genutzt, denen sich keine wettergeschützte Unterstellmöglichkeit bietet. Da die Buslinie auch von vielen älteren Menschen genutzt wird, müssen ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 33 Betreff: Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6819 - NR 1400/25 FDP - Für den Tarif und die Sortimentspolitik ist gemäß Hessischem ÖPNV-Gesetz der RMV zuständig. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt daher nicht über die Kompetenz, eigenständig neue Tarifprodukte einzuführen. Zudem müssen die Tarifangebote für die Grundversorgung verbundweit einheitlich sein. Die Einführung eines zusätzlichen, ausschließlich für das Stadtgebiet Frankfurt geltenden 24-Stunden-Tickets parallel zum bestehenden Tagesticketangebot wird nicht als zielführend erachtet, da hierdurch ein konkurrierendes Tarifprodukt entstehen würde. Zudem verfolgt der RMV mit seiner Tarifstrategie das Ziel, den Tarif zu vereinfachen und weniger Tarifprodukte anzubieten, anstatt das Sortiment zu erweitern. Demnach könnte ein 24-Stunden-Ticket nur als Ersatz des bisherigen Tagestickets nach Gültigkeit für einen Kalendertag (bis Betriebsschluss) eingeführt werden. Tagestickets, gerade für Touristen oder Gelegenheitsfahrer, müssen auch im Vorverkauf erhältlich sein und nicht nur zum sofortigen Fahrtantritt vor Ort. Damit müsste ein 24-Stunden-Ticket vor der ersten Fahrt validiert werden. Hierfür wäre eine Entwerter-Infrastruktur in jedem Fahrzeug nötig, die aktuell nicht vorhanden ist und erst verbundweit beschafft werden müsste. Da mit einem 24-Stunden-Ticket in der Regel, gerade von Touristen, deutlich mehr als zwei Einzelfahrten pro Gültigkeitszeitraum unternommen werden, müsste der Preis für ein solches 24-Stunden-Ticket deutlich über dem Preis eines heutigen Tagestickets liegen, um weiterhin auskömmlich zu sein. Der RMV hat die Umstellung von einem Tagesticket auf ein 24-Stunden-Ticket bereits mehrfach abgelehnt. Ein erneuter Vortrag beim RMV ist somit nicht erfolgsversprechend. Die genannten Beispiel-Städte bieten in der Tat ein 24-Stunden-Ticket an. Deutschland ist hier zweigeteilt. Es gibt auch viele Städte, welche wie Frankfurt und im ganzen RMV ein Tagesticket mit Gültigkeit nur am gewählten Kalendertag anbieten wie z. B. Hamburg, München, Stuttgart, Bremen, Dresden, Hannover oder Nürnberg. Alle Städte, welche ein 24-Stunden-Ticket anbieten, besitzen aus historischen Gründen eine Entwerter-Infrastruktur auch für Mehrfahrtenkarten, welche es in Frankfurt ebenfalls nicht gibt. Deutschlandweit geht die Tendenz dahin, auch aus Kostengründen, die Entwerter-Infrastruktur zurückzubauen, weil mit dem Deutschland-Ticket der Umsatz im Gelegenheitsverkehr stark rückläufig ist. Dies ist auch die Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Daneben bieten die digitalen Vertriebswege zwischenzeitlich gute Alternativen auch für Gelegenheitskunden, wie z. B. Check-In-Check-Out-Systeme oder Luftlinientarife mit dem Smartphone. Beim RMV wurde kürzlich die Funktion RMV-In/Out eingeführt, bei dem die Fahrt auf dem Smartphone mit einem Check-In gestartet und mit einem Check-Out beendet wird. Alle Fahrten, die an einem Tag gemacht wurden, werden zusammengefasst und optimiert. Das In/Out-System prüft, ob einzelne Fahrten eines Tages kombiniert werden können, um ein kostengünstigeres Ticket zu erhalten (z.B. Einzelfahrten zu einer Tageskarte). Das passende Ticket wird am Folgetag automatisch ausgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1400 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7981 entstanden aus Vorlage: OF 1167/9 vom 11.01.2026 Betreff: Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße Im Umfeld der Platenstraße fehlen derzeit wohnortnahe Elektroladestationen für Pkw. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt kontinuierlich, insbesondere auch bei Menschen, die über keine private Lademöglichkeit verfügen. Für diese Personengruppe ist eine gut erreichbare Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum unerlässlich. Dies gilt in besonderem Maße für dicht bewohnte Siedlungsbereiche, in denen viele Menschen auf öffentliche Parkflächen angewiesen sind. Um die Elektromobilität vor Ort zu fördern und den Bedürfnissen der AnwohnerInnen gerecht zu werden, ist der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur, möglichst auch auf privaten Flächen (Lidl-Parkplatz), erforderlich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen, an welchen Standorten im Umfeld der Platenstraße Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtet werden können, und anschließend die Errichtung geeigneter Ladesäulen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Holzbrücke an der U-Bahn-Station „Wiesenau“ muss erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3810 Die Holzbrücke an der U-Bahn-Station "Wiesenau" muss erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und ein Jahr dauern. Auf Nachfrage des Ortsbeirats 8 erklärt der Magistrat, dass während der Bauzeit zum Neubau der Holzbrücke an der U-Bahn-Station "Wiesenau" ein Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau nicht möglich sei. Dies würde bedeuten, dass die Anwohner für mindestens zwölf Monate völlig von der U-Bahn abgeschnitten sind. Ich frage den Magistrat: Warum gibt es keine Möglichkeit, eine Behelfsbrücke zu stellen, damit die Anwohner und Schüler die U-Bahn-Station auch während der Bauarbeiten nutzen können, oder welche alternativen Lösungen sieht der Magistrat für die Bauphase? Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNVVorhaben. Angesichts der globalen

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3797 Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNV-Vorhaben. Angesichts der globalen und Frankfurter Klimaziele müssen deren Planung und Fertigstellung erheblich beschleunigt werden. Jahrelange Verzögerungen wie im Fall der U5 schwächen das Vertrauen in die Fähigkeit der Stadt, ihre gesetzten Ziele zu erreichen. Ein Werkzeug, um den Bau von ÖPNV-Projekten zu beschleunigen, könnte eine "Pünktlichkeitsprämie" sein, die laut § 9a VOB/A möglich ist, wenn eine frühere Fertigstellung einen erheblichen Vorteil bringt. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat eine Pünktlichkeitsprämie für Frankfurt, besonders für die fristgerechte Fertigstellung klimapolitisch bedeutsamer ÖPNV-Projekte? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mit Beschluss § 4994 vom 11.07.2024 haben die Stadtverordneten mit dem Etatantrag E 64 den Magistrat damit beauftragt, e

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3766 Mit Beschluss § 4994 vom 11.07.2024 haben die Stadtverordneten mit dem Etatantrag E 64 den Magistrat damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Etablierung eines wassergebundenen Linienverkehrs auf dem Main zwischen den Schleusen Griesheim und Offenbach zu erstellen. Während ein entsprechendes Ergebnis hierzu vom Magistrat bis dato noch nicht vorgelegt wurde, ließ Stadtrat Wolfgang Siefert, GRÜNE, in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 19.01.2026 verlauten, ein ÖPNV auf dem Main würde keinen Sinn machen und das Thema sei vom Tisch. Ich frage den Magistrat: Mit welchem Ergebnis wurde der Beschluss der Stadtverordneten vom 11.07.2024 durch den Magistrat umgesetzt, und falls die Studie noch nicht erstellt wurde, warum nicht? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7971 entstanden aus Vorlage: OF 348/16 vom 15.12.2025 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ Vorgang: M 210/25 Der Magistrat wird gebeten, zu dem "Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+" Stellung zu nehmen und dem Ortsbeirat 16 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sieht die weitere Planung für die Verlängerung der U4 nach Bergen aus (Nr. U-016 und Nr. U-027; Plan Seite 40)? 2. Wie sehen die weiteren Planungen für die Verlängerung der U7 zum Riedbad in Enkheim bzw. nach Bergen aus (Nr. 022)? Wird es eine geologische Untersuchung geben, da die Planung für die Trasse nach Bergen unterirdisch angenommen wurde? 3. In der Grobbewertung (Seite 38) schneidet auch die Straßenbahnverbindung Fechenheim-Bergen T-026a/b gut ab. Wie werden hier die weiteren Planungen aussehen? 4. Wird eine Verlängerung der U-Bahn- (Nrn. U-016 und U-027 sowie U-022) oder Straßenbahnverbindung (T-026a/b) von Bergen nach Bad Vilbel in Betracht gezogen? 5. Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen der Regionaltangente Ost (RTO, R-003)? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den Ortsbeirat regelmäßig zu informieren und frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Anmerkung: Der Ortsbeirat 16 lehnt die Trassen 1 und 2 grundsätzlich ab. Begründung: Im Ergebnisbericht "Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+" werden mehrere Maßnahmenempfehlungen zur Schienenanbindung von Bergen und Enkheim vorgestellt. Diese unterstützt der Ortsbeirat 16 teilweise ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station „Enkheim“

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7970 entstanden aus Vorlage: OF 346/16 vom 10.12.2025 Betreff: Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station "Enkheim" Vorgang: EA 97/18 OBR 16; ST 1396/18 Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Station "Enkheim" den Fahrradabstellplatz dahin gehend neu zu gestalten, dass die Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder mittels einer doppelstöckigen Fahrradabstellanlage erhöht und überdacht werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, eine gesonderte Abstellfläche für Lastenräder und E-Roller einzurichten, da insbesondere E-Roller kreuz und quer auf dem Gelände, auch auf den Bahnsteigen, abgestellt werden und Verkehrsteilnehmer behindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist dies gemäß der Hessischen Verordnung über die Anforderungen an Abstellplätze für Fahrräder darstellbar. Es wird auf die beigefügten Fotografien verwiesen. Begründung: Der Fahrradabstellplatz an der U-Bahn-Station "Enkheim" wird sehr gut genutzt. Schon in der Stellungnahme ST 1396 war von einer Auslastung von 124 Prozent die Rede. Nicht nur die Fahrradständer sind ausgelastet, auch Lastenräder werden gerne dort abgestellt. Um weitere Fahrräder aufnehmen zu können, ist es notwendig, die Fläche zu erweitern. Was sehr unbefriedigend ist, ist die Tatsache, dass viele E-Rollernutzer das Fahrzeug nach Gebrauch irgendwohin stellen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Hier wird daher um eine gesonderte Kennzeichnung einer Abstellfläche gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 97 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1396

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7936 entstanden aus Vorlage: OF 588/7 vom 06.01.2026 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten Übergang mit Lichtsignalanlage auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) werden über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3.200 Schüler:innen steigen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzliche Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahn-Linien U6 und U7. Die U-Bahn-Station "Industriehof" hat einen Übergang mit Lichtsignalanlage über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (Linie 34, 72 und 73). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen, - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7973 entstanden aus Vorlage: OF 350/16 vom 05.01.2026 Betreff: Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Verbindungen von Haltestellen der vorhandenen U-Bahn-Strecken zum zukünftigen Nordmainischen S-Bahn-Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" geprüft werden. Begründung: Die Nordmainische S-Bahn wird die östlichen Stadtteile Frankfurts mit dem Citytunnel verbinden. Ein neuer Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" entsteht. Eine Verbindung der bestehenden U-Bahn-Infrastruktur mit den neuen S-Bahn-Planungen könnte den Fahrgästen wertvolle Zeit einsparen, neue Streckenziele erschließen und gleichzeitig ohne Beeinträchtigungen von Landschaftsschutzgebieten oder gar Naturschutzgebieten zu realisieren sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 161 Betreff: Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach" Die Hauptanschlussbeziehungen an der U-Bahn-Station "Kalbach" sind die Umstiege der Fahrgäste von der Linie 29 aus dem Ortsteil Kalbach kommend zur Linie U2 in Richtung Frankfurt Innenstadt sowie umgekehrt. Bei einer Verschiebung der Fahrlage zu Gunsten eines besseren Umstieges zur Linie U2 in Richtung Bad Homburg, wie angeregt, würde dies eine Verlängerung der Umsteigezeit für Fahrgäste in Richtung Innenstadt bedeuten und die Attraktivität dieser Fahrbeziehung mindern. Da der Anschluss in Richtung Innenstadt Frankfurt sehr stark nachgefragt ist und bereits seit Jahren besteht, wird von einer Verschiebung der Fahrlage der Linie 29 abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7477

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-BahnHaltestelle

16.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2026, OM 7931 entstanden aus Vorlage: OF 400/15 vom 23.12.2025 Betreff: Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Der Magistrat wird gebeten, den Taxihalteplatz an der Prager Straße oder in der Nähe der U-Bahn-Station wieder einzurichten. Begründung: Aufgrund eines Antrags im April 2025 wurde der in der Prager Straße ausgeschilderte Taxistand entfernt, obwohl der in der Sitzung anwesende Vertreter der TAXI FRANKFURT eG deutlich machte, dass der Bedarf weiterhin besteht. Somit sollte der Taxistand zum Wohle der Nutzer wieder eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen

14.01.2026 · Aktualisiert: 19.01.2026

Antrag vom 14.01.2026, NR 1499 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, von den im Magistratsvortrag M 210 vom 05.12.2025 unter II.1 bis II.5 genannten Projekten folgende mit erster Priorität voranzutreiben und dafür einen Umsetzungsfahrplan vorzulegen: · Stadtbahnverlängerung bis Sachsenhäuser Warte · Stadtbahnverlängerung bis Bergen 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens zum 30.06.2026 einen Umsetzungs- und Prioritätenfahrplan für die vertiefenden Untersuchungen für die weiteren i unter II.1 bis II.5 genannten Projekte · Verlängerung der Straßenbahn zum Sportcenter Bornheim · Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße in Schwanheim · Straßenbahnverbindung Lokalbahnhof - Alte Brücke - Börneplatz · Mainquerung der Straßenbahn · Stadtbahnverlängerung bis Leuchte · Stadtbahnverlängerung Eckenheim · Bau einer S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße · Straßenbahnverlängerung Zeilsheim über Jahrhunderthalle · Straßenbahnverlängerung Main-Taunus-Zentrum über Klinikum Höchst vorzulegen. Der Fahrplan soll je Maßnahme mindestens enthalten: Ziel/Wirkung, Untersuchungsumfang, Zeitplan mit Meilensteinen, Zuständigkeiten, Schnittstellen (u. a. RMV/DB/Land) sowie den vorgesehenen Weg in die Gremien. 3. Der Magistrat wird beauftragt, für die Vertiefungsphase ein einheitliches, kennzahlenbasiertes Wirkungs- und Controlling-Set mit Fokus "Modal Split bei Einpendlern" zu definieren und jährlich im Mobilitätsausschuss zu berichten. Das Kennzahlenset soll mindestens abbilden: a) Reisezeitrelation ÖPNV gegenüber Autonutzung (MIV) auf den wichtigsten Pendlerkorridoren b) Umsteigequote (Anteil ohne bis maximal einen Umstieg) auf typischen Pendlerrelationen c) Ankunftszuverlässigkeit/Pünktlichkeit an den zentralen Knoten d) Kapazität/Überfüllung in der Hauptverkehrszeit auf den relevanten Zuläufen e) Qualität der Stationserreichbarkeit (Fußwege, Barrierefreiheit, Bike+Ride, P+R, Zubringerbus) 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Vertiefungen so zu strukturieren, dass aus den Einzelmaßnahmen vier bis sechs "Pendlerkorridor-Programme" abgeleitet werden (Schiene plus Station plus Zubringer/Umstieg). Ziel ist, spürbare Verbesserungen in den Relationen mit hoher MIV-Nachfrage und ungünstiger ÖPNV-Kette zu erzielen. Die Definition der Korridore ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.4 genannte Variantenuntersuchung zur Schienenanbindung Bergen/Enkheim so auszulegen, dass neben der Trasse auch die Knoten- und Umsteigelogik (Anbindung an bestehende Linien, Reisezeit-/Umsteigeeffekte, Betriebsqualität, Bauphasenfähigkeit) transparent vergleichend bewertet wird. 6. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.5 genannte gesonderte Untersuchung Oberrad - Ostend ausdrücklich als kurzfristig wirksames Pendler-/Querverbindungsprojekt aufzusetzen. Neben langfristigen Infrastrukturvarianten sind dabei auch kurzfristige Maßnahmen (Beschleunigung, Takt, Umsteigepunkte, priorisierte Bus-/Tram-Bausteine) zu entwickeln und vorzulegen. Begründung: Frankfurt ist ein Arbeits- und Dienstleistungszentrum für die ganze Region. Jeden Tag kommen sehr viele Menschen aus dem Umland in die Stadt, um zu arbeiten, zu lernen, Termine wahrzunehmen oder einzukaufen. Wenn der Autoverkehr in Frankfurt spürbar abnehmen soll, reicht es deshalb nicht, nur innerhalb des Stadtgebietes das ÖPNV-Angebot zu verbessern. Entscheidend ist, ob die täglichen Pendlerwege so attraktiv, zuverlässig und einfach gemacht werden können, dass mehr Menschen freiwillig auf Bus und Bahn umsteigen. Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ liefert dafür eine fachliche Grundlage: Er zeigt, wo die größten Verlagerungschancen liegen er benennt auch Schwachstellen - also Relationen, bei denen der ÖPNV heute oft zu langsam, zu unzuverlässig oder zu umständlich ist (zu viele Umstiege, schlechte Anschlüsse, lange Wege zur Station). Genau an diesen Stellen entscheidet sich im Alltag, ob jemand das Auto stehen lässt oder nicht. Damit aus der Planung aber wirklich spürbare Verbesserungen werden, braucht es drei zusätzliche Dinge: Erstens: klare Ziele und messbare Ergebnisse. Bürger erleben den ÖPNV nicht als "Projektliste", sondern als Reisezeit, Anschluss, Verlässlichkeit und Platzkomfort in der Hauptverkehrszeit. Deshalb müssen zentrale Kennzahlen regelmäßig erhoben, für Verbesserungen genutzt und veröffentlicht werden: Wo wird es schneller? Wo sinkt die Zahl der Umstiege? Wie zuverlässig funktionieren die großen Knoten? Wie sieht es bei Überfüllung aus? Ohne solche Kennzahlen bleibt vieles Behauptung - mit Kennzahlen entsteht Verbindlichkeit und Kontrolle. Zweitens: Korridor-Programme statt Einzelmaßnahmen. Wer täglich pendelt, braucht eine funktionierende Gesamtkette: Zubringer zur Station, gute Umsteigepunkte, ausreichende Kapazität und eine klare Linienlogik. Wenn man 20 Einzelmaßnahmen parallel verfolgt, verliert man Prioritäten und Wirkung. Sinnvoller ist es, wenige, aber entscheidende Pendlerkorridore als Programme zu definieren und dort gebündelt zu liefern - Schiene plus Station plus Zubringer plus Umstieg. Drittens: Die "letzte Meile" zur Schiene muss mitgedacht werden. Viele Entscheidungen gegen den ÖPNV scheitern nicht am Angebot Straßen-, U- und S-Bahnen, sondern am Weg dorthin: fehlende sichere Fußwege, keine Abstellmöglichkeiten für Autos oder Fahrräder, schlechte Busanbindung, unklare Umsteigesituationen und Wegweisungen oder mangelnde Barrierefreiheit. Wer wirklich Pendler gewinnen will, muss diese Alltagsprobleme systematisch lösen. Schließlich gilt: Für mehr ÖPNV-Anteil im Pendlerverkehr braucht Frankfurt zuerst stabile Kapazität und robuste Knoten in den überlasteten Zuläufen. Wenn die großen Zufahrten und Umsteigebahnhöfe überfüllt oder störanfällig sind, helfen zusätzliche Feinmaßnahmen nur begrenzt. Deshalb müssen Kapazität und Knotenrobustheit Vorrang haben - und darauf aufbauend die weiteren Netzerweiterungen. Der Magistrat muss verpflichtet werden, aus der fachlich richtigen Grundlage eine klare Umsetzungslogik zu machen: mit Prioritäten, mit Messbarkeit, mit transparentem Berichtswesen - und mit spürbarer Wirkung im Alltag, gerade für die vielen Pendlerinnen und Pendler. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umsetzung des Park-and-Ride-Konzepts

14.01.2026 · Aktualisiert: 19.01.2026

Antrag vom 14.01.2026, NR 1500 Betreff: Umsetzung des Park-and-Ride-Konzepts Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Verbesserung des Park-and-Ride-Angebots folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umsetzungsfahrplan und Prioritäten: Es wird ein verbindlicher Umsetzungsfahrplan zum Ausbau und zur Optimierung des Park-and-Ride-Systems vorgelegt. Der Fahrplan soll Prioritäten, Meilensteine, Zuständigkeiten, Finanzierungsschritte und einen realistischen Zeitplan enthalten. 2. Sofortprogramm - vorhandene Kapazitäten wirksam machen: Es wird ein Sofortprogramm zur Sicherung der Zweckbestimmung von Park-and-Ride-Anlagen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen gegen Dauer- und Fremdnutzung sowie eine verstärkte Kontrolle an stark belasteten Standorten. 3. Kooperationen kurzfristig skalieren: Es wird ein standardisiertes Kooperationsmodell für private Parkflächen (zum Beispiel Parkhäuser, Einzelhandelsstandorte, Bürostandorte) erarbeitet und aktiv ausgerollt, damit kurzfristig zusätzliche Park-and-Ride-Kapazitäten entstehen. Ziele für die Anzahl und Größenordnung solcher Kooperationen sowie einen Zeitplan sind zu benennen. 4. Temporäre Park-and-Ride-Flächen aktivieren: Kurzfristig nutzbare, temporäre Park-and-Ride-Flächen sind zu identifizieren und, wo möglich, zeitnah in Betrieb zu nehmen. Dabei sind klare Regelungen zur Nutzung (Park-and-Ride statt Dauerparken), Beschilderung, Sicherheit sowie die Anbindung an Bus und Bahn sicherzustellen. 5. Qualitätsstandard für Anlagen und Zugänge: Mindeststandards für Sicherheit, Beleuchtung, Wegeführung, Barrierefreiheit, Fahrgastinformation sowie die Verknüpfung mit Fahrradabstellanlagen sind festzulegen und schrittweise umzusetzen. 6. Transparenz und Wirkungskontrolle: Es ist ein jährliches Monitoring zu erstellen (Auslastung, Fremdnutzung, Wirkung auf Einpendlerverkehr, Anbindung an Bus und Bahn). Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. 7. Gateway Gardens - Park-and-Ride plus leistungsfähige Weiterfahrt: Für Gateway Gardens ist ergänzend zur Prüfung zusätzlicher Park-and-Ride-Kapazitäten ein verkehrliches Gesamtkonzept zu erarbeiten, das die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Verkehr leistungsfähig absichert. Dabei sind insbesondere Kapazität, Takt, Betriebsstabilität und Wegebeziehungen im Zusammenspiel mit dem bestehenden S-Bahn-Haltepunkt zu bewerten. 8. Prüfauftrag alternative Anbindung Terminal 3 - Gateway Gardens - Stadion: Im Rahmen dieses Gesamtkonzepts zu prüfen, ob auf der Achse Terminal 3 - Gateway Gardens - Stadion zusätzliche oder alternative ÖPNV-Verbindungen einen Beitrag leisten können. In die Prüfung ist ausdrücklich eine Seilbahn-Variante einzubeziehen. Die Prüfung soll mindestens folgende Punkte umfassen: Trassenkorridor-Optionen, Kapazität und Fahrzeit, Integration in bestehende Netze (S-Bahn, Straßenbahn, Bus), Kosten und Förderfähigkeit, Genehmigungs- und Umweltfragen, Betriebs- und Sicherheitskonzept sowie ein Vergleich mit Alternativen. Begründung: Frankfurt ist eine Pendlerstadt. Sehr viele Berufstätige kommen täglich aus dem Umland, ein großer Anteil davon mit dem Pkw. Das überlastet Straßen und Knotenpunkte im Stadtgebiet. Park and Ride kann den Autoverkehr verringern und schnell wirken, wenn zwei Dinge zusammenkommen: ausreichend Kapazität am Stadtrand und eine verlässliche, attraktive Weiterfahrt mit Bus und Bahn. Das vorliegende Park-and-Ride-Konzept liefert wichtige Grundlagen. Es bleibt aber in der Praxis nur dann wirksam, wenn die Umsetzung priorisiert, zeitlich hinterlegt und kurzfristig ergänzt wird. Besonders wichtig sind schnell wirksame Maßnahmen: Vorhandene Stellplätze müssen tatsächlich für Umsteiger nutzbar sein, Kooperationen müssen von Pilotprojekten in die Fläche kommen und temporäre Lösungen müssen genutzt werden, bis große Neubauten realisiert sind. Gateway Gardens ist als Standort strategisch sinnvoll. Dort treffen Autobahnen und Schiene aufeinander. Damit Park-and-Ride an diesem Ort wirklich entlastet, muss die Weiterfahrt leistungsfähig organisiert werden. Gerade bei erwartbar hohen Spitzen (zum Beispiel durch Veranstaltungen) braucht es belastbare Alternativen und Redundanz. Deshalb ist neben zusätzlichen Stellplätzen ausdrücklich eine Prüfung zusätzlicher Anbindungen erforderlich. Eine Seilbahn kann in definierten Korridoren ein leistungsfähiger Baustein sein. Ob sie hier sinnvoll ist, soll sachlich geprüft und mit Alternativen verglichen werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2025, NR 1474 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7888 entstanden aus Vorlage: OF 1399/6 vom 13.12.2025 Betreff: Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs Vorgang: OM 4001/23 OBR 6; ST 694/24 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 694, die Anregung des Ortsbeirats bezüglich zusätzlicher Kapazitäten für Fahrradstellplätze auf der Nordseite des Höchster Bahnhofs aufgenommen. Das System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) hat 2023 für Frankfurt ergeben, dass der Fuß-, Rad- und öffentliche Nahverkehr (sogenannter Umweltverbund) einen Anteil von 82 Prozent am innerstädtischen Verkehr einnimmt. Der Höchster Bahnhof ist der wichtigste ÖPNV-Verkehrsknotenpunkt im Frankfurter Westen. Der Bereich um den Bahnhof Höchst wird entsprechend in der Stellungnahme ST 694 als wichtiger Verknüpfungspunkt im ÖPNV-Netz benannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu den stark genutzten Fahrradabstellplätzen nördlich des Höchster Bahnhofs zu prüfen, ob auch der Bereich südlich des Bahnhofs mit Fahrradstellplätzen für den Fahrradverkehr attraktiver gestaltet werden kann, beispielhaft durch die Einrichtung einer Bike-and-Ride-Station vor dem östlichen Teil des Bahnhofsgebäudes. Begründung: Laut dem Radverkehrsbericht der Stadt Frankfurt hat der Radverkehr in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Zwischen 2019 und 2023 stieg der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr von 15 Prozent auf 18 Prozent. Besonders an Bahnhöfen und ÖPNV-Knotenpunkten ist die Nachfrage nach sicheren und ausreichenden Fahrradabstellplätzen hoch. In Frankfurt gibt es bereits erfolgreiche Bike-and-Ride-Anlagen, z. B. am Hauptbahnhof und am Südbahnhof. Diese zeigen, dass eine Kombination aus Fahrradstellplätzen und ÖPNV-Anbindung die Nutzung des Umweltverbunds weiter fördert. Eine ähnliche Anlage am Höchster Bahnhof würde die Attraktivität des Standorts erhöhen und den Umstieg auf Rad und ÖPNV erleichtern. Frankfurt hat sich im Klimaschutzplan 2030 und im Mobilitätsplan 2025+ das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Dazu gehört auch der Ausbau von Fahrradabstellanlagen, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten. Der Höchster Bahnhof ist als wichtiger Verkehrsknotenpunkt ein idealer Standort für solche Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4001 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 694

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Buslinie 39 nach Berkersheim im ZehnMinutenTakt

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7911 entstanden aus Vorlage: OF 1194/10 vom 14.12.2025 Betreff: Buslinie 39 nach Berkersheim im Zehn-Minuten-Takt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Buslinie 39 in Berkersheim auf einen Zehn-Minuten-Takt umstellen kann. Begründung: Viele Berkersheimer fahren immer noch notgedrungen mit dem Auto, da die Buslinie 39 nicht in ausreichender Taktzahl fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Abstellflächen für E-Scooter einrichten

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7902 entstanden aus Vorlage: OF 1415/6 vom 12.12.2025 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter einrichten Vorgang: OM 1999/22 OBR 6; ST 2098/22 Der Magistrat wird gebeten, jeweils eine Abstellfläche für E-Scooter am Nordeingang des Höchster Bahnhofs sowie am Stadtteilausgang von Unterliederbach in Richtung Sulzbach einzurichten. Begründung: Die Situation am Nordausgang des Höchster Bahnhofs ist nicht tragbar, da dort zwischen Bahnhofsgebäude und Fahrradabstellanlage der Gehweg zeitweise komplett zugestellt ist, mit der Folge, dass Räder kaum mehr an dieser Seite aus der Abstellanlage herausgenommen werden können, geschweige denn Fußgängerinnen und Fußgänger noch den Fußweg nutzen können. Am Stadtteilausgang von Unterliederbach an der Königsteiner Straße "stauen" sich die E-Scooter, da sie aufgrund der Stadtgrenze nicht weiterfahren können, somit einfach auf dem Gehweg abgestellt werden und dementsprechend zu Behinderungen führen. Auch wenn der Magistrat 2022 (siehe Stellungnahme ST 2098) noch verlauten lässt "Eine Ausweitung von bedarfsgerechten Abstellstationen, beziehungsweise besonderen Flächen zur Unterbindung des wilden Abstellens von E-Scootern im Frankfurter Westen, ist (. .) bislang nicht vorgesehen. Dies hält der Magistrat derzeit auch weder für notwendig noch für planerisch leistbar", muss nach drei Jahren zumindest, was die Notwendigkeit betrifft, widersprochen werden. Dass dies auch planerisch nicht leistbar ist, passt in das Bild vieler Stellungnahmen, in denen immer wieder "erklärt" wird, was alles nicht machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2098

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7899 entstanden aus Vorlage: OF 1412/6 vom 13.12.2025 Betreff: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um am S-Bahnhof "Nied" folgende Punkte zu verbessern: 1. Barrierefreiheit: Stadteinwärts gibt es für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, keine stufenfreien Zugänge zu den Gleisen - weder über die Oeserstraße noch über die Luthmerstraße. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Stadtauswärts ist zumindest über die Oeserstraße eine Rampe vorhanden. In der Straße Am Sechholder fehlt jedoch ebenfalls eine Rampe. Daraus ergibt sich die folgende Bitte: Alle vier Aufgänge müssen mit Rampen ausgestattet werden! In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, U-Bahnen) zu ermöglichen. Artikel 20 UN-BRK betont zudem die individuelle Mobilität und verlangt, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle nutzbar sein müssen. 2. Wetterschutz: Auf beiden Seiten der Gleise (stadteinwärts und stadtauswärts) gibt es jeweils nur drei kleine Unterstände, die bei Regen oder intensivem Sonnenschein nur wenigen Menschen Schutz bieten. Diese Kapazitäten müssen deutlich erweitert werden. 3. Lautsprecheranlagen und elektronische Anzeigen: Die Ansagen an den Gleisen sind kaum verständlich. Es sind eine technische Modernisierung sowie die Installation weiterer Lautsprecher erforderlich. Zudem sollten auf jeder Seite drei Zugzielanzeiger (dynamische Fahrgastinformation) installiert werden, damit diese von jedem Standort aus gut lesbar sind. Begründung: Der S-Bahnhof "Nied" liegt nur zwei Stationen vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt, in einem Stadtteil mit rund 20.000 Einwohner*innen. Das ist dem S-Bahnhof nicht anzumerken. Ein barrierefreier Ausbau ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 9 und 20): Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen den Bahnhof selbstbestimmt und ohne Hindernisse nutzen können. Derzeit fehlen stadteinwärts stufenfreie Zugänge, was eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich macht. Die Klimafestigkeit des Bahnhofs ist angesichts zunehmender Extremwetterereignisse unverzichtbar. Die bestehenden Unterstände bieten bei Starkregen oder Hitze nur unzureichenden Schutz. Ein Ausbau der Wetterschutzeinrichtungen schafft nicht nur Komfort, sondern auch klimaresiliente Infrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Eine Modernisierung der Technik ist dringend erforderlich: Kaum verständliche Ansagen und fehlende digitale Anzeigen beeinträchtigen die Nutzerfreundlichkeit. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Attraktivität des ÖPNV - ein zentrales Ziel für eine nachhaltige Verkehrsplanung. Ein barrierefreier, klimafester und moderner S-Bahnhof "Nied" fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Investition in diese Infrastruktur kommt nicht nur den Fahrgästen zugute, sondern der gesamten Stadtgesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1354 entstanden aus Vorlage: OF 1416/6 vom 06.12.2025 Betreff: Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur? Vorgang: OM 5350/24 OBR 6; ST 1589/24 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu berichten, was die in der Stellungnahme vom 26.08.2024, ST 1589, genannte "Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur" für den Frankfurter Westen ergeben hat. Daher sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Welcher Bedarf wurde für die einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 6 ermittelt? 2. Welche Standorte werden vorgeschlagen? 3. Wie erfolgt die angekündigte Einbeziehung des Ortsbeirats 6 dazu? Begründung: Die Stadtteile im Ortsbezirk 6 benötigen mehr E-Ladestationen, die öffentlich zugängig sind. In der Stellungnahme ST 1589 wurde auf die Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur hingewiesen und dass die Ortsbeiräte einbezogen werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. Der Ortsbeirat 6 will zeitnah über den Stand informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589

V (Auskunftsersuchen)

Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1348 entstanden aus Vorlage: OF 808/11 vom 13.12.2025 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße Vorgang: V 267/22 OBR 11; ST 823/22; OA 470/24 OBR 11; B 442/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat nun verbindlich Auskunft zu geben, ab wann wie in der Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 823, mitgeteilt die Straßenbahnlinie 12 bis zu ihrer neuen Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" in Fechenheim fährt. Begründung: Die Bürger des Stadtteils Fechenheim erwarten nun vom Magistrat, dass die seit Jahren versprochene Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis zur Schießhüttenstraße in Fechenheim umgesetzt wird Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 114 Betreff: Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum und seit 2025 auch für das Bikesharing. Die Sondernutzungserlaubnisse enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Fahrzeug-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Über eine sogenannte Curbside Management Software wird das Angebot kontinuierlich evaluiert und verbessert sowie die Einhaltung der Regeln von Seiten der E-Scooter Anbieter kontrolliert. Die Sondernutzungserlaubnisse werden halbjährlich überarbeitet und es werden Möglichkeiten geprüft, um die Anbieter zielgerichteter zur Einhaltung der Regeln zu verpflichten. In halbjährlich stattfindenden Gesprächen sowie unterjährlich in einem kontinuierlichen Austausch zu aktuellen Meldeschwerpunkten werden gemeinsam mit allen Anbietern Lösungen zur Verbesserung der Situation erarbeitet. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von bis zu 1.000 Mobilitätsstationen entwickelt. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet rund 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der Leihfahrzeuge technisch nicht möglich. Mit den Mobilitätsstationen am Bahnhof in Niederrad, an der Stresemannallee, dem Südbahnhof sowie dem Lokalbahnhof wurden bereits erste ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter und Leihfahrräder im Ortsbezirk 5 errichtet. Weitere Mobilitätsstationen im Ortsbezirk befinden sich in Planung. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. Zur Ordnung der Leihfahrzeuge im Stadtgebiet führen die Anbieterfirmen bereits regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch. E-Scooter und Leihfahrräder, die behindernd oder unzulässig in einer Parkverbotszone abgestellt sind, können außerdem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden - die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker"-App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte Leihfahrzeuge gemeldet werden können. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Situation im Frankfurter Süden erneut zu prüfen. Anschließend wird es einen Austausch mit den Anbietern geben, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7439

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ausgewogene Informationen in den Glasschaukästen der U-Bahn-Station „Westend“

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 106 Betreff: Ausgewogene Informationen in den Glasschaukästen der U-Bahn-Station "Westend" Vorläufige Stellungnahme: Es wird derzeit eine Ausschreibung einer stadtweiten Kampagne gegen Antisemitismus vorbereitet, mit der die gesamte Frankfurter Bevölkerung erreicht werden soll. Für den Kampf gegen Antisemitismus braucht es eine sehr breite Unterstützung, denn gerade aktuell sagen Vertreter:innen des Jüdischen Lebens in Frankfurt, dass sie sich immer weniger sicher fühlen. Mit verschiedenen Medien soll in vielen Bereichen des Öffentlichen Lebens, wie auch das ÖPNV gegen Antisemitismus aufgerufen und aufgeklärt werden. Über die breite Öffentlichkeit hinaus ist angedacht, auch Lehrkräfte und Schüler:innen mit spezifischen Informationsangeboten zu erreichen. Der Magistrat wird über die Kampagne berichten, sobald die Ausschreibung voll-zogen und Konzept und Zeitplan festgelegt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5278

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 77 Betreff: Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11 Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Anbieter von E-Scootern führen regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch. Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Diese Stationen werden in der Regel auf Pkw-Stellplätzen errichtet. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet über 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der E-Scooter technisch nicht möglich. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. In Bereichen mit hoher Stationsdichte, wie dem Bahnhofsviertel und weiten Teilen der Innenstadt, hat sich bereits eine solche Parkverbotszone ergeben. Auch in den Stadtteilen im Ortsbezirk 11 werden in den kommenden Jahren Mobilitätsstationen umgesetzt werden. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. In Stadtgebieten, in denen noch keine Mobilitätsstationen errichtet wurden, ist das stationslose Abstellen der Fahrzeuge auf Gehwegen unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben weiterhin gestattet. Eine solche Vorgabe ist, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Die Kontrolle und Beurteilung obliegt der Städtischen Verkehrspolizei, die regelmäßig Kontrollen im ruhenden Verkehr durchführt. Behindernd abgestellte E-Scooter, etwa auf Schwerbehindertenparkplätzen oder Radwegen, werden von den Bediensteten umgestellt und entsprechende Verstöße sanktioniert. Auch in minderschweren Fällen, die ahndungswürdig sind, erfolgt eine Sanktionierung. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können zudem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden, die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7492

ST (Stellungnahme des Magistrats)

E-Ladesäulen in Schwanheim

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 128 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung aller Stadtteile, also auch von Schwanheim, erfolgt. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Die dann festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die geplanten DC-Ladesäulen auf dem Privatgelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim und den 2026 hinzukommenden AC-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche die Ladesäuleninfrastruktur in Schwanheim auf einem guten Weg ist. Der Magistrat weist zudem daraufhin, dass auf Grund der Gebäudestruktur in Schwanheim bereits sehr viele Ladepunkte auf Privatgelände existieren und mit steigender Verbreitung der E-Mobilität der Anteil weiter zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272

ST (Stellungnahme des Magistrats)

E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V.

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 127 Betreff: E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung aller Stadtteile, also auch von Schwanheim, erfolgt. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Die dann festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die geplanten DC-Ladesäulen auf dem Privatgelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim und den 2026 hinzukommenden AC-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche die Ladesäuleninfrastruktur in Schwanheim auf einem guten Weg ist. Der Magistrat weist zudem daraufhin, dass auf Grund der Gebäudestruktur in Schwanheim bereits sehr viele Ladepunkte auf Privatgelände existieren und mit steigender Verbreitung der E-Mobilität der Anteil weiter zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7271

B (Bericht des Magistrats)

Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 16 Betreff: Mobilität und Grün für alle - Vorschlag des Städtebaubeirates zum U4-Lückenschluss aufgreifen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6737 - NR 1261/25 Linke - Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (§ 5776, M 16) ist die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH beauftragt, in Zusammenarbeit mit den seit der Machbarkeitsstudie eingebundenen städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einzusteigen und damit im ersten Schritt die Vorplanung aufzunehmen. Die tatsächliche Streckenführung der U4-Verlängerung von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim und die genauen Stationslagen werden im Zuge dieser frühen Projektphase, der Vorplanung, untersucht. Eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete und zukunftsfeste, nachhaltige Planung der Verlängerung ist, dass im Rahmen der Vorplanung auch die komplexe Beziehung zwischen der Stadtbahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße ergebnisoffen und umfassend untersucht wird. Es ist nicht Teil des Planungsauftrags der SBEV, in Zusammenhang mit dem Projekt "Verlängerung U4" einen möglichen Rückbau des Miquelknotens zu betrachten. Wie bereits in der Machbarkeitsstudie, werden im Rahmen der Vorplanung mögliche Varianten unter den Aspekten der "Ökologie", "Ökonomie", "Soziokultur", "Städtebau & Standort" und "Prozesse" betrachtet. Dabei werden auch Erschließungswirkungen und verkehrliche Auswirkungen sowie städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale, beispielsweise Wohn- und Freiraumpotenziale, betrachtet und untersucht. All das geschieht in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachinstanzen, zu welchen auch das Stadtplanungsamt gehört, welches seit der Machbarkeitsstudie eng in das Projekt eingebunden und beteiligt ist. Eine flankierende städtebauliche Begleitplanung ist gemäß Beschluss § 2710/2023 (B 429/2022) Teil dieser Projektphase. Um das Projekt "Verlängerung U4" hinsichtlich seiner Auswirkungen fundiert bewerten und belastbare Aussagen treffen zu können, werden im Rahmen der Vorplanung zudem auch die folgenden Punkte betrachtet: · Für den nördlichen Abschnitt zwischen Bundesbank und Ginnheim wird eine hydrogeologische Abschätzung durch Expert:innen vorgenommen, um mögliche Auswirkungen eventueller Tiefbauwerke zu prüfen. · Das bereits für die Machbarkeitsstudie erstellte Grundwassermodell und -monitoring wird mit Blick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren fortgeführt und weiterentwickelt. · Um mögliche verkehrliche Auswirkungen der zu betrachtenden Varianten auf den Stadtteil Ginnheim wie auch Frankfurt zu untersuchen und darzustellen, wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. · Darüber hinaus werden für das gesamte Projektgebiet mögliche Betroffenheiten geprüft, der ober- und unterirdische Bestand wird detailliert erfasst und der gesamte Projektkorridor digital modelliert. Zudem wird der Baugrund untersucht und die tunnelbautechnischen Betrachtungen werden fortgeführt. · Die für die Machbarkeitsstudie eingeführte Nachhaltigkeitsbetrachtung und -bewertungsmatrix wird weiterentwickelt und fortgeschrieben. Ziel der Projektphase "Vorplanung" ist es, die machbaren Varianten innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Vorzugsvariante 3i vollumfänglich zu bewerten und eine Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Wie die Machbarkeitsstudie, werden auch die Vorplanung sowie die darin empfohlene/n Variante/n für die U4-Verlängerung den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einer fundierten Entscheidungsgrundlage können die Stadtverordneten als gewählte Interessensvertreter:innen der Menschen in Frankfurt am Main entscheiden, welche Variante weiter beplant werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorplanung um eine frühe Projektphase handelt. Ziel ist es, der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich Ende 2026 eine entsprechende Entscheidungsvorlage für einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in der das mögliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Diese Projektphase schließt mit einem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ab, mit welchem Baurecht geschaffen wird. Mögliche Auswirkungen des Projektes werden auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens umfassend geprüft. Aus dieser Prüfung können Auflagen für die Vorhabenträgerin resultieren. Während des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Auslegen der Planunterlagen beteiligt, mögliche Einwände und Stellungnahmen werden in einem sogenannten Erörterungstermin erörtert. Bis zur Veröffentlichung und Vorstellung der Vorplanung ist der im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2025 (M 16) vorgetragene Sachstand gültig. Die Projekt-Website "Verlängerung U4" (sbev-frankfurt.de/de/u4/startseite) enthält zahlreiche Informationen rund um das Projekt und wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen und Anliegen rund um das Projekt steht das Projekt-Team der SBEV über ein Projekttelefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2025, NR 1261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 14.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verwendung der Stellplatzablösemittel

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 119 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Der Magistrat verweist auf die ST 377/2025. Darin werden die folgenden, auch weiterhin gültigen Aspekte bereits aufgeführt: Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demnach können ausschließlich die dort aufgeführten Maßnahmen finanziert werden: 1. Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes. 2. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen. 3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Die HBO (§ 52 Abs. 3) lässt auch die Finanzierung von Park-and-Ride-Anlagen aus Stellplatzablösemitteln zu, was in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde. Darüber hinaus hängt der Einsatz von Stellplatzablösemitteln davon ab, welche Maßnahmen in einem bestimmten Jahr umgesetzt und refinanziert werden. Die Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung von Pkw-Stellplätzen und Maßnahmen im Radverkehr in der Regel mit deutlich geringeren Investitionskosten verbunden sind als Maßnahmen des ÖPNV. Dementsprechend fallen die hierfür eingesetzten Stellplatzablösemittel geringer aus. Eine Regelung, wie sie im Antrag vorgeschlagen wird, dass mindestens 20 Prozent der Stellplatzablösemittel jeweils für die Herstellung von Pkw-Stellplätzen, Radverkehrsanlagen sowie den ÖPNV verwendet werden sollen, hält der Magistrat für nicht zielführend. Eine starre Mindestquote würde die Flexibilität einschränken, die Mittel dort einzusetzen, wo sie im jeweiligen Jahr am dringendsten benötigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7438

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 134 Betreff: Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" Im Zuge der geplanten Umstellung der Linie 11 von 30 m auf 40 m langen Zügen, musste die Steuerung der Lichtsignalanlage am Ernst-Achilles-Platz entsprechend angepasst werden. Diese war notwendig, um zu verhindern, dass Züge zwischen den beiden Lichtsignalanlagen zum Stehen kommen. Andernfalls würde die Straßenbahn die Fußgängerquerung blockieren, sodass ein gefahrloses Überqueren für Fußgänger:innen nicht mehr möglich wäre. Bedauerlicherweise geht diese Maßnahme zu Lasten der ÖPNV-Priorisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7361

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer Seite

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 84 Betreff: Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" - Harheimer Seite Die im Kontext des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn genutzte Baustelleneinrichtungsfläche (Lagerplatz) war über den Planfeststellungsbeschluss nur temporär gesichert und wurde zwischenzeitlich von der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG wieder in den Ursprungszustand als landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland) zurückversetzt. Die betroffenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und sind nicht als Verkehrsflächen planfestgestellt. Aller Voraussicht nach werden diese Flurstücke wieder als temporäre Baustelleneinrichtungsfläche für die Herstellung der dauerhaften Brücke für den Fuß- und Radverkehr über die Main-Weser-Bahn benötigt, die neben der Berkersheimer Bahnstraße entstehen soll. Die Fläche steht deshalb nicht für den ÖPNV zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7446

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der Platenstraße

11.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 11.01.2026, OF 1167/9 Betreff: Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der Platenstraße In der Platenstraße fehlen derzeit wohnortnahe Elektroladestationen für Pkw. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt kontinuierlich, insbesondere auch bei Menschen, die über keine private Lademöglichkeit verfügen. Für diese Personengruppe ist eine gut erreichbare Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum unerlässlich. Dies gilt in besonderem Maße für dicht bewohnte Siedlungsbereiche, in denen viele Menschen auf öffentliche Parkflächen angewiesen sind. Um die Elektromobilität vor Ort zu fördern und den Bedürfnissen der AnwohnerInnen gerecht zu werden, ist der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur erforderlich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen Standorten in der Platenstraße zwischen der Stefan-Zweig-Straße und der Sudermannstraße Ladestationen für Elektro-Pkw errichtet werden können, und die Errichtung geeigneter Ladesäulen anschließend umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50

09.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 09.01.2026, OF 1421/6 Betreff: Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, die bei einem Ortstermin am 8. Januar 2026 mit Anwohner und Anwohnerinnen, TraffiQ und dem Betreiber des Busunternehmens der Linie 50 (DB) an der Endhaltestelle der Linie 50 besprochen wurden, damit Abhilfe für die Beschwerden über Belästigung u.a. durch Lärm und Müll geschaffen werden kann. Dazu wird der Magistrat gebeten zu prüfen und berichten, ob die Ludwig-Hensler-Straße zur Einbahnstraße umgewandelt werden kann, da der Gegenverkehr den Bus je nach Parksituation behindert und ein Rückwärtsfahren des Buses nötig wird. Das laute Warnsignal beim Rückwärtsfahren würde so seltener ertönen. ob die Endhaltestelle so entsprechend weiter in die Ludwig-Hensler-Straße hinein versetzt werden kann, so dass der Bus hinter der Ausfahrt der Hausnummer 2 seine Warteposition einnimmt und dadurch die Einmündung der Ludwig-Hensler-Straße in die Ibellstraße frei bleibt, damit ein weiterer ankommender Bus oder Autos nicht die Kreuzung blockieren. ob die Endhaltestelle an die jetzige Starthaltestelle und die Starthaltestelle in die Liederbacher Straße zwischen Hausnummer 135-137 verlegt werden kann, da hier eine ausreichende Straßenbreite auch bei Gegenverkehr vorliegt. Dabei muss die übliche Erreichbarkeit für die Anwohner aus der Ludwig-Hensler-Straße gewährleistet sein. ob vom Bushersteller eine Lärmdämmung an der Lüftungseinrichtung angebracht werden kann, die Geräusche der Lüftung reduziert. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, den Betreiber der Buslinie aufzufordern, seine Busfahrer und Busfahrerinnen dahingehend zu schulen, keine Zigarettenkippen auf die Straße zu werfen, sondern den Mülleimer an der Haltestelle zu benutzen und in der Wartezeit die Standheizung zu verwenden sowie den Motor auszuschalten, um unnötigen Lärm zu vermeiden Begründung: Anwohner haben bei der Antragstellerin um Unterstützung gebeten, die Probleme an der Endhaltestelle zu lösen. Kurzfristig kamen die o.g. Beteiligten zu einem Termin zusammen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.12.2025, OF 1391/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1391/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Wartehäuschen an der Bushaltestelle „Uni Campus Riedberg“ beidseitig

09.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 09.01.2026, OF 668/12 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" beidseitig Die ursprünglich in Erwägung gezogene Verlagerung der Bushaltestelle Campus Riedberg ist durch die neue Planung für den Riedbergplatz als Option weggefallen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die TaffiQ zu bitten, an den bestehenden Bushaltestellen Campus Riedberg beidseits überdachte wettergeschützte Haltestellen mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten, wie auch schon vielfach im Streckenverlauf der Buslinie 26 vorhanden sind, aufzustellen. Begründung: Die o. g. Bushaltestellen insbesondere Richtung Kalbach werden oft als weiterführende Streckenverbindung von einkaufenden Bürgerinnen und Bürgern und zahlreichen Schulkindern benutzt, denen sich keine wetttergeschützte Unterstellmöglichkeit bietet. Da die Buslinie auch von vielen älteren Menschen genutzt wird, müssen ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen

06.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 06.01.2026, OF 588/7 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten beampelten Übergang auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) steigen über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3200 Schüler:innen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzlichen Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahnen U6/7. Die U-Bahn-Station Industriehof hat einen beampelten Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (72er, 73er, 34er). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 350/16 Betreff: Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass Verbindungen von Haltestellen der vorhandenen U-Bahnstrecken zur zukünftigen Nordmainischen S-Bahn Haltepunkt Frankfurt-Fechenheim geprüft werden. Begründung: Die Nordmainische S-Bahn wird die östlichen Stadtteile Frankfurts mit dem Citytunnel verbinden. Ein neuer Haltepunkt "Frankfurt Main Fechenheim" entsteht. Eine Verbindung der bestehenden U-Bahn Infrastruktur mit den neuen S-Bahn-Planungen könnte den Fahrgästen wertvolle Zeit einsparen, neue Streckenziele erschließen und gleichzeitig ohne Beeinträchtigungen von Landschaftsschutzgebieten oder gar Naturschutzgebiete zu realisieren sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle „Senckenbergmuseum“ Richtung Festhalle/Messe

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1336/2 Betreff: Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Senckenbergmuseum" Richtung Festhalle/Messe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stimmt der Planung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Senckenbergmuseum zu. Begründung: Diese Haltestelle ist Bestandteil des Ausbauprogramms E3 2019, in dessen Rahmen 23 Bushaltestellen aus dem Stadtgebiet Frankfurt am Main barrierefrei ausgebaut werden. Mit der Maßnahme sollen für die aufgeführten Bushaltestellen barrierefreie Zugänge zu den Haltestellen und in die Busfahrzeugen ermöglicht werden. Zudem sind eine fahrgastfreundlichere Umgestaltung der Haltestellen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerüberwege gemäß dem Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vorgesehen. Ziel des Ausbaus ist ebenfalls die Qualitätssteigerung sowie die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 20 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 940 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Anlage 4 (nicht öffentlich - ca. 1 MB) Anlage 5 (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in UBahnStationen des Ortsbezirks 1

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1853/1 Betreff: Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, in welchen U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 derzeit Videoüberwachung eingesetzt wird und welche technischen Standards dabei zur Anwendung kommen; 2. zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Einsatz einer KI-gestützten Videoanalyse in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 möglich wäre, insbesondere zur präventiven Erkennung von Gefahrensituationen (z. B. auffälliges Verhalten in Bahnsteignähe oder akute Notlagen von Personen); 3. darzulegen, welche Erfahrungen und nachgewiesenen Wirkungen aus vergleichbaren europäischen Projekten mit KI-gestützter Videoanalyse im U-Bahn-Bereich vorliegen und welche Schlussfolgerungen hieraus für Frankfurt gezogen werden können; 4. darzustellen, welche alternativen oder ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 vorgesehen oder möglich sind (z. B. verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal, gezielte Streifen, Schulungen von Mitarbeitenden), falls ein technischer Einsatz ganz oder teilweise nicht umsetzbar ist; 5. zu prüfen, ob ein zeitlich befristetes Pilotprojekt an einer besonders stark frequentierten oder belasteten U-Bahn-Station im Ortsbezirk 1 grundsätzlich in Betracht kommt. Begründung: Die U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 1 zählen zu den stärksten frequentierten Verkehrsanlagen der Stadt Frankfurt am Main. Sie werden täglich von Berufspendlern, Familien, Schulkindern sowie Touristen genutzt. Gleichzeitig sind Bahnsteige und unterirdische Zugänge Orte, an denen kritische Situationen auftreten können, bei denen eine frühzeitige Intervention lebensrettend sein kann. Aus anderen europäischen Städten (z. B. Stockholm) liegen Berichte vor, wonach KI-gestützte Videoanalysesysteme eingesetzt werden, um auffällige Verhaltensmuster zu erkennen und Personal gezielt und frühzeitig zu alarmieren. Diese Systeme ersetzen keine menschlichen Entscheidungen, sondern unterstützen sie im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr. Angesichts der besonderen Bedeutung der U-Bahn für den innerstädtischen Verkehr im Ortsbezirk 1 erscheint es sachgerecht, ergebnisoffen und rechtskonform zu prüfen, ob derartige technische Lösungen, ggf. ergänzend zu personellen Maßnahmen, einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten können. Der Antrag verfolgt ausdrücklich keinen Zweck der flächendeckenden Überwachung, sondern zielt auf eine verhältnismäßige, transparente und rechtlich abgesicherte Prüfung ab. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1331/2 Betreff: Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in Bockenheim (rund um die Bockenheimer Warte und an der Leipziger Straße) Mobilitätsstationen tatsächlich erforderlich sind oder ob sich die Situation augenscheinlich auch ohne gezielte Ausweisung von Stellflächen für e-scooter und Leihräder regeln ließe, 2. dafür Sorge zu tragen, dass, so Mobilitätsstationen erforderlich erscheinen, diese auch genutzt werden, 3. künftig den Ortsbeirat und Anlieger (Anwohner, Gewerbetreibende) über die Einrichtung von Mobilitätsstationen zu informieren und ggfs. auf deren Anregungen einzugehen und 4. zu erklären, warum weiterhin e-scooter neben den jüngst eingerichteten Parkplätzen für e-scooter abgestellt werden und die e-scooter Plätze leer bleiben. Begründung: Rund um die Leipziger Straße und die Bockenheimer Warte sind mehrere Mobilitätsstationen eingerichtet worden. Ladeninhaber an der Leipziger Straße wurden nicht angehört. Dort werden zunehmend auch umgewidmete Parkplätze für Außengastronomie genutzt. Auch in der Straße "Am Weingarten" wurden weiterhin einige e-scooter auf dem Bürgersteig abgestellt, weshalb die Umsetzung dieser Zonen ggfs. erneut zu überdenken ist. Die Antragstellerin hat die ST 1506/3 vom 05.09.2025 zur Kenntnis genommen. Dennoch regt der Ortsbeirat an, dass hier eine Abstimmung mit den Anliegern erfolgt. Gerade Gewerbetreibende an den benannten Straßen sollten gehört werden, sie beobachten das Geschehen vor ihren Betrieben durchweg und es wäre allgemein begrüßenswert, wenn Gewerbetreibende nicht zusätzlich durch überraschende Umgestaltungsmaßnahmen beeinträchtigt werden. Allgemein wird das Sterben des Einzelhandels beklagt. Die Stadt sollte den Gewerbetreibenden gegenüber kooperativ gegenübertreten. Schließlich erscheint die Thematik der Leihfahrräder weniger störend. Auch bezüglich der e-scooter scheint sich die Lage zu beruhigen. Es wäre insgesamt begrüßenswert, wenn sich diese Thematik ohne zusätzliche Beschilderung und Beschriftung öffentlicher Flächen regeln ließe. So sind der Antragstellerin insbesondere bezüglich Leihfahrrädern keine Beschwerden über störende Räder an der Leipziger Straße bekannt. Wenn man auf entsprechende Beschriftung verzichtet, steigt die Funktionalität des Angebots und der Raum kann vielseitiger genutzt werden. Markgrafenstraße (Fotograf der Antragstellerin bekannt) Am Weingarten (Bild der Antragstellerin) Leipziger Straße 15 (Fotograf der Antragstellerin bekannt) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Vergabe des Busbündels H

02.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 02.01.2026, OF 1423/6 Betreff: Vergabe des Busbündels H die Stadtverordneten werden aufgefordert, der M 211/25 nur mit der Maßgabe einer 100% igen Inhaus-Vergabe des Busbündels H zuzustimmen. Begründung: Nur bei eigenem Personal ist eine Qualitätssicherung gegeben, eine hochwertige Ausbildung gesichert und es kann auf Erfahrung, auch auf den Frankfurter Standard, zurückgegriffen werden. Ausschreibungsverfahren führen selten zu mehr Qualität, da hier der Preis entscheidet. Zudem entstehen bei wechselnden Auftragnehmern Umstellungsschwierigkeiten, z.B. Routenfehler, Anzeigefehler, Servicemängel, Unpünktlichkeit etc., die den Busbetrieb für die Nutzer über einen langen Zeitraum schwerwiegend verschlechtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1423/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Linke und BFF (= Annahme)

Partei: SPD
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einführung von Bodenmarkierungen in U-Bahn-Stationen zur besseren Lenkung von Fahrgastströmen

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1492 Betreff: Einführung von Bodenmarkierungen in U-Bahn-Stationen zur besseren Lenkung von Fahrgastströmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den U-Bahn-Stationen der Stadt Frankfurt am Main standardisierte Bodenmarkierungen an Bahnsteigen und Zugtüren einzuführen, die Fahrgästen klar anzeigen, wo sie beim Einsteigen warten sollen und wo aussteigende Fahrgäste Vorrang haben. Dabei sollen bewährte Konzepte aus internationalen Metropolen, insbesondere aus asiatischen Städten mit hohem Fahrgastaufkommen, als Vorbild dienen. Ziel ist es, den Ein- und Ausstieg zu beschleunigen und den Aufenthalt an Bahnsteigen sicherer und angenehmer zu gestalten. Begründung: In vielen asiatischen Großstädten mit sehr hohem Fahrgastaufkommen haben sich einfache Bodenmarkierungen als äußerst wirksames Mittel zur Steuerung von Fahrgastströmen bewährt. Markierungen, die klar trennen zwischen Bereichen für wartende Fahrgäste und Ausstiegszonen, ermöglichen ein schnelleres und geordneteres Ein- und Aussteigen. Angesichts steigender Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr kommt es auch in hiesigen U-Bahn-Stationen zunehmend zu Gedränge, Verzögerungen und Konfliktsituationen beim Ein- und Ausstieg. Klare visuelle Hinweise können hier ohne großen technischen oder finanziellen Aufwand Abhilfe schaffen. Die Maßnahme verbessert nicht nur die Pünktlichkeit und Effizienz des U-Bahn-Betriebs, sondern erhöht auch den Komfort und die Sicherheit für alle Fahrgäste. Gleichzeitig trägt sie zu einem rücksichtsvolleren Miteinander bei und macht die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs insgesamt attraktiver. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einführung eines Pilotprojekts für eine Flusstram zur Entlastung des Verkehrsnetzes und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1491 Betreff: Einführung eines Pilotprojekts für eine Flusstram zur Entlastung des Verkehrsnetzes und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer sogenannten "Flusstram" als neues Verkehrsmittel zu prüfen und hierfür ein Pilotprojekt auf dem Main umzusetzen. Vorgesehen ist eine Pilotstrecke zwischen der Europäischen Zentralbank und dem Universitätsklinikum mit mehreren Haltepunkten entlang des Mainufers. Ziel des Pilotprojekts ist es, das bestehende Verkehrs- und ÖPNV-Netz zu entlasten, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und gleichzeitig die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs für Einheimische wie auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt deutlich zu erhöhen. Nach Abschluss der Pilotphase ist der Stadtverordnetenversammlung ein Evaluationsbericht vorzulegen, der Aussagen zu Fahrgastzahlen, Betriebskosten, Umweltwirkungen, Netzentlastung und Akzeptanz enthält. Begründung: Frankfurt am Main verzeichnet wachsende Verkehrsbelastungen sowie steigende Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr. Insbesondere entlang stark frequentierter innerstädtischer Achsen stößt das bestehende Netz zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Die Nutzung des Mains als zusätzliche Verkehrsachse bietet die Chance, Verkehrsströme zu entzerren und das bestehende Netz sinnvoll zu ergänzen. Eine Flusstram kann als attraktives, innovatives und nachhaltiges Verkehrsmittel sowohl für den täglichen Pendelverkehr als auch für Freizeit- und Tourismuszwecke dienen. Internationale Beispiele aus Städten mit vergleichbarer Lage an Flüssen zeigen, dass wasserbasierte Verkehrssysteme einen wirksamen Beitrag zur Entlastung des Straßen- und Schienennetzes leisten können. Darüber hinaus stellt eine Flusstram ein besonderes städtisches Highlight dar, das die Aufenthaltsqualität am Main stärkt und Frankfurt als moderne, lebenswerte und innovative Stadt positioniert. Ein Pilotprojekt auf der Strecke zwischen der EZB und dem Universitätsklinikum ermöglicht es, die technische, wirtschaftliche und ökologische Umsetzbarkeit unter realen Bedingungen zu testen und auf dieser Grundlage über eine mögliche dauerhafte Einführung zu entscheiden. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einführung eines Pilotprojekts für Doppeldeckerbusse im Frankfurter Busnetz

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1493 Betreff: Einführung eines Pilotprojekts für Doppeldeckerbusse im Frankfurter Busnetz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zeitlich befristetes Pilotprojekt zur Einführung von Doppeldeckerbussen im Frankfurter Busnetz zu starten. Hierfür sollen auf ausgewählten, besonders stark frequentierten Buslinien testweise Doppeldeckerbusse eingesetzt werden, um deren Eignung zur Bewältigung steigender Fahrgastzahlen zu prüfen. Das Pilotprojekt soll Erkenntnisse zu Kapazitätssteigerung, Fahrgastakzeptanz, Betriebskosten, Barrierefreiheit sowie zur infrastrukturellen Eignung der eingesetzten Strecken liefern. Nach Abschluss des Pilotprojekts ist der Stadtverordnetenversammlung ein Evaluationsbericht mit Handlungsempfehlungen vorzulegen. Begründung: Die Fahrgastzahlen im Frankfurter Busverkehr nehmen kontinuierlich zu. Insbesondere auf stark genutzten Linien kommt es zu Überfüllungen, die den Komfort mindern und zu Verzögerungen im Betriebsablauf führen. Doppeldeckerbusse bieten die Möglichkeit, die Beförderungskapazität pro Fahrzeug deutlich zu erhöhen, ohne zusätzliche Fahrten oder weiteres Fahrpersonal einsetzen zu müssen. Internationale Erfahrungen, unter anderem aus Metropolen wie London, zeigen, dass Doppeldeckerbusse erfolgreich zur Entlastung stark frequentierter Buslinien beitragen können. Gleichzeitig steigern sie durch das zusätzliche Platzangebot und das besondere Fahrgefühl im Oberdeck die Attraktivität des Busverkehrs. Ein Pilotprojekt ermöglicht es, die Einsatzfähigkeit dieser Fahrzeugart unter den spezifischen Bedingungen Frankfurts - etwa hinsichtlich Haltestelleninfrastruktur, Brückenhöhen, Fahrgastwechselzeiten und Barrierefreiheit - praxisnah zu testen. Auf dieser Grundlage kann anschließend fundiert über eine dauerhafte Integration von Doppeldeckerbussen in den Frankfurter Fuhrpark entschieden werden. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr

22.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 22.12.2025, NR 1475 Betreff: Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt gibt unverzüglich ein Funktionsfähigkeitsgutachten für das Frankfurter Taxigewerbe in Auftrag, um schnellstmöglich die Grundlage für eine sachliche Diskussion über die Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagenvermittlungen zu schaffen. Begründung: In der Antwort auf die Frage 3338/2025 erläutert der Magistrat, dass ein sog. Funktionsfähigkeitsgutachten die Voraussetzung für die rechtsichere Einführung eine Mindestentgelts sei. Diese Antwort ist nicht neu und findet sich bereits in der Antwort auf die Frage 2072/23. Der Magistrat erläutert in der Antwort auf die Frage 3338/2025 zudem die Gründe, die bislang dazu geführt haben, dass ein solches Gutachten immer noch nicht beauftragt wurde. Die Stadtverordnetenversammlung kann die Gründe für die bislang nicht erfolgte Beauftragung nicht nachvollziehen und fordert den Magistrat auf, nun endlich tätig zu werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.01.2026

Parteien: GRÜNE SPD Volt
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umsetzung P+R Konzept zügig beginnen

19.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 19.12.2025, NR 1474 Betreff: Umsetzung P+R Konzept zügig beginnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Pendlermetropole Frankfurt am Main und auch in der Rhein-Main-Region wird eine Ausweitung der Park-and-Ride-Anlagen angestrebt. Der nun veröffentlichte Gesamtbericht Park-and-Ride liefert notwendige Erkenntnisse über die untersuchten potentiellen Standorte und dient als strategische Planungsgrundlage für den Ausbau und die Optimierung des P+R-Systems im Raum Frankfurt am Main. Es werden darin fundierte Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung vorgestellt, die als Grundlage für künftige politische Entscheidungen dienen können. Ziel ist es, P+R als integralen Bestandteil einer nachhaltigen, intermodalen Mobilität in Frankfurt und der Rhein-Main-Region zu etablieren, um die Erreichbarkeit der Stadt für das Umland zu verbessern, Emissionen zu reduzieren und den motorisierten Individualverkehr in der Stadt zu reduzieren. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ergänzend zum vorliegenden Gesamtbericht auch den Aus- bzw. Neubau von P+R-Kapazitäten im Gebiet Gateway Gardens mit Priorität weiter zu verfolgen. Begründung: Größere Infrastrukturmaßnahmen entlasten den städtischen Verkehr erst auf lange Sicht, weshalb es in der Zwischenzeit kurzfristig umsetzbare P+R-Kooperationen braucht. Eine solche Kooperation von P+R und Veranstaltungsparken für das Stadion wird am Standort Gateway Gardens geprüft, auch hinsichtlich des Baus der Multifunktionsarena. Die Lage ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Frankfurter Kreuz und damit zu den Autobahnen A3 und A5 ideal. Auch die Anbindung des ÖPNV-Netzes am Haltepunkt Gateway-Gardens durch die S-Bahn-Linien S8 und S9 bietet gute Voraussetzungen. Eine Erweiterung der Parkkapazitäten soll dementsprechend ebenfalls mit hoher Priorität geprüft werden. Rund 463.000 Berufstätige pendeln täglich nach Frankfurt am Main, wobei etwa 60 Prozent den Pkw nutzen. Das belastet das Verkehrsnetz erheblich und führt regelmäßig zu Überlastungen und Staus. Wer stattdessen auf andere Verkehrsmittel wie Fahrrad oder ÖPNV umsteigt, entlastet nicht nur die Straßen, sondern schafft auch Raum für diejenigen, die tatsächlich auf das Auto angewiesen sind - insbesondere Berufspendelnde aus ländlichen Regionen ohne ausreichende ÖPNV-Anbindung. Hier setzt das Konzept der Park-and-Ride-Anlagen an: Es bietet gut erreichbare, kostengünstige Parkmöglichkeiten an den Stadträndern mit direktem Zugang zu leistungsfähigen ÖPNV-Verbindungen. Solche Anlagen ermöglichen es Autofahrenden, bequem auf Bus und Bahn umzusteigen, wodurch die Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr entlastet wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026

Parteien: GRÜNE SPD Volt
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Ideen

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Verlängerung M32 bis zum Hafenpark

02.01.2026

Da die Öpnv Anbindung zum Hafenpark aktuell nicht besteht, schlage ich vor die Buslinie M32 statt in der Sonnemannallee im Hafenpark enden zu lassen.

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Verlängerung der Sonderlinie 80 nach Neu-Isenburg Bahnhof Westseite

27.12.2025

Durch eine Verlängerung der Sonderlinie 80 nach Neu-Isenburg Bahnhof Westseite (Einfache Strecke ca. 5 km) lässt sich eine zusätzliche Beförderungskapazität zum und vom Waldstadion ohne großen Investitionsaufwand erreichen. Am Bahnhof Neu-Isenburg erreicht man nach 6 min Fahrzeit eine Umsteigemöglichkeit zur S6.

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Gemischte Bus/Radspur, damit der ÖPNV durch die Einrichtung des Radwegs nicht verschlechtert wird

20.11.2025

Ich fahre täglich mit der Buslinie 32 vom Günthersburgpark nach Frankfurt Ost um dort auf eine HLB Verbindung umzusteigen. Seit einigen Monaten wurde vor der Haltestelle Danziger Platz auf der Henschelstraße von der Habsburgerallee kommend die Fahrbahn für KFZ zurückgebaut und ein sehr breiter Fahrradweg eingerichtet, welcher durch Betonschwellen gegen Überfahrt abgesichert ist. Durch den Wegfall der Spur bildet sich vor der Ampel am Danziger Platz nun regelmässig ein Rückstau, durch welchen der Bus nun durch muss. Die Linie 32 hat aufgrund des langen Fahrtwegs über die Miquelallee im morgendlichen Berufsverkehr ohnehin eine sehr geringe Pünktlichkeit. Häufig kommt der Bus zu spät, so dass das Umsteigen am Ostbahnhof kritisch wird. Häufig steht der Bus nun zusätzlich im Stau vor der Ampel an der Haltestelle Danziger Platz/Ostbahnhof, da der Radweg für den Bus nicht mehr befahrbar ist und er sich nun in den Rückstau eingliedern muss. Vor Ausbau des Radwegs war die Situation nicht so extrem. Es ist sehr ärgerlich, wenn man nun das Ziel direkt vor Augen hat, der Bus aber nicht weiterfahren kann und einen auch nicht aussteigen lässt und man dann den Anschlusszug verpasst. Weshalb ist es hier nicht möglich, eine flexible Spur für Bus und Fahrradverkehr einzurichten, wie dies beispielsweise in Wiesbaden möglich ist? Dann wäre Radverkehr UND ÖPNV gegenüber den PKW. Im Moment ist es leider so, dass die Busfahrgäste durch den Radstreifen (welcher erstens selten frequentiert wird und im Winterhalbjahr verweist daliegt) stark benachteiligt wurden. Mir ist klar, dass ein Interessenskonflikt vorliegt. Aber der Radwegausbau sollte nicht auf Kosten des Busverkehrs umgesetzt werden! Freundliche Grüße Philip Rommel

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S-Bahn Station Gallus (S1,S2,S8,S9)

03.11.2025

An der Kleyerstraße und umliegenden Straßen entstehen immer mehr große Wohnungsbauprojekte. Somit gibt es immer mehr Einwohner im Gallus. Direkt dort entlang fahren die S-Bahnen S1, S2, S8 und S9. Leider gibt es dort jedoch keine Station, so dass man nicht davon profitiert. Meine Idee: Anbindung des Gallus (Höhe Kleyerstraße) an die genannten S-Bahnlinien. Von der Station profitieren nicht nur die neuen Einwohner in den neuen Wohneinheiten. Auch die weiteren Einwohner profitieren durch eine schnellere Anbindung zum Flughafen und in Richtung Höchst.

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Willy-Brandt-Platz Gleise begrünen

05.08.2025

Derzeit wird doch der Willy von der VGF umgebaut. Man könnte doch statt des Asphalts Rasengittersteine in den Gleisen verlegen, dann wäre der Platz nicht nur begrünt, sondern auch weiterhin für die Rettungsdienste befahrbar. Vorteile ergeben sich bei Hitze und Starkregenereignissen.

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Unterirdische Stadtbahn zum Lohrberg

16.06.2025

Bei schönem Wetter wollen natürlich viele Menschen zum Lohrberg und sich entspannen. Nicht entspannend ist jedoch das Verkehrschaos, welches seit Jahren besteht. Da der vorgeschlagene Ringverkehr scheiterte, u.a. weil manche Stellen zu schmal für Busse wären, wollte ich die Idee einbringen, ob man eine unterirdische Verlängerung der Stadtbahn vornehmen könnte, womit man den Lohrberg besser erreichen kann. Wenn es diese Möglichkeit geben würde, würden viele Menschen auf das Auto verzichten und der Verkehr würde sich hoffentlich beruhigen. Außerdem könnte man die unterirdische Verlängerung der Stadtbahn nutzen, um generell die Stadtteile Seckbach und Bergen besser anzubinden, wo auch hier seit Jahren ein hohes Verkehrsaufkommen zu beobachten ist und auch dort Parkplätze Mangelware sind.

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Mobilität ohne das Netz der Deutschen Bahn

03.06.2025

Die Störungen und Komplettausfälle im Netz der Deutschen Bahn im Rhein-Main-Gebiet haben ein Ausmaß erreicht, dass nicht mehr von einem zuverlässigen Verkehrsangebot gesprochen werden kann. Die Ursachen sind nicht kurzfristig zu beheben: Aufgrund der demographischen Entwicklung (Alterung der Bevölkerung) können viele Stellwerke nicht zuverlässig besetzt werden. Auch zusätzlich ausgebildete Zugverkehrssteuerer können diesen Trend langfristig nur bremsen. Das für das Rhein-Main-Gebiet unter-dimensionierte Netz wurde über Jahrzehnte unzureichend gepflegt und modernisiert. Die Folge sind zahlreiche Mängel des Schienennetzes. Für Mobilitätsbehinderte sind zahlreiche Bahnhöfe wegen fehlender Barrierefreiheit nicht zugänglich. Vorhandene Aufzüge sind häufig nicht benutzbar. Zahlreiche Baustellen sollen die Situation langfristig beheben. Wegen der langen Bauzeiten behindern sie den Bahnverkehr im Rhein-Main-Gebiet noch über viele Jahre zusätzlich. Weitere regelmäßige Störungen gehen vom Fehlverhalten von Fahrgästen und Dritter aus. Dazu folgende Ideen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt entwickelt gemeinsam mit dem RMV, dem Regierungspräsidium Darmstadt, der traffiQ, der VGF und den Nachbar-Kommunen ein Konzept, um trotz der häufigen Störungen im Netz der Deutschen Bahn ein verlässliches und attraktives Verkehrsangebot auch als Alternative zum Auto vorzuhalten: Kurzfristig: • Das Verbot der „konkurrierenden Bedienung“ im Nah- und Regionalverkehr für private Buslinien wird aufgehoben, um wenigstens sporadisch alternative attraktive Bedienungen zu ermöglichen. Diese betreffen die privaten Fernbuslinien zwischen dem Frankfurter Hauptbahnhof, dem Flughafen und den benachbarten Zentren im Rhein-Main-Gebiet. • Mit DB InfraGo und dem RMV wird abgestimmt, welches Zugangebot zuverlässig bestehen kann. Langsamere und seltenere, aber verlässliche Zugangebote sind für die Fahrgäste attraktiver als ein dichtes Angebot mit großer Unzuverlässigkeit. • Parallel zu S-Bahn- und Regionalzuglinien werden schnelle Stadt- und Regionalbus-Linien (X- und RX-Bus) eingerichtet. Diese werden auf zentrale Haltestellen in den Ortslagen und auf Umsteigestellen zum Stadtbahnnetz ausgerichtet. Diese könnten z.B. die Endhaltestelle der U 7 in Praunheim mit dem Taunus verbinden. Innerhalb des Stadtgebietes werden langsame Fahrten durch das staugeprägte innerstädtische Straßennetz vermieden und stattdessen die schnelle Stadtbahn genutzt. Notwendige Ergänzungen im Straßen- und Stadtbahnnetz (z.B. die frühere Wendeanlage nördlich der Heerstraße) werden mit hoher Priorität realisiert. Die neuen X- und RX-Buslinien fahren in einem moderaten Takt, werden aber bei kurzfristigen Störungen verstärkt. Der Vorteil gegenüber jetzt ist, dass die Linienführungen bei Fahrgästen wie Busfahrern bekannt sind und die Busstrecken deutlich kürzer sind. • Bestehende Fernbus-Linien werden in den bestellten Nah- und Regionalverkehr einbezogen. Dieses erlaubt den Fahrgästen eine Nutzung mit Verbundausweisen und den Betreibern garantierte Einnahmen. • Die in den 1990er Jahren begonnene Beschleunigung der Straßenbahn mit Vorrangschaltungen wird überarbeitet und optimiert. • Für Straßenbahn und wichtige Buslinien wird ein Management gegen behinderndes Falschparken eingerichtet, ähnlich in Wiesbaden und Berlin. Den Linienverkehr behinderndes Falschparken wird per Dashcam dokumentiert und sofort online der Polizei gemeldet. Es ist zu überlegen, ob VGF und ICB selbst sofort Abschleppdienste rufen. • In kritischen Bereichen werden die Lichtraumprofile besonders hervorgehoben, da manche den Unterschied zwischen Schienen und Lichtraumprofil nicht kennen. • Ausbau und massive Erweiterung des Park-and-Ride-Angebotes an Haltestellen von U-Bahn, Straßenbahn und X-Bussen. Wegen der großen Unzuverlässigkeit im Netz der Deutschen Bahn sind erhebliche Verlagerungen zu Schnellbussen und Bahnen der VGF zu erwarten. Die Vermeidung zusätzlichen Autoverkehrs im Stadtgebiet soll dabei als Belang besonderes Gewicht erhalten. Mittelfristig • Für die S-Bahn-Tunnel wird ein teil-automatischer Fahrbetrieb eingerichtet, um Trennwände zwischen Bahnsteig und Gleis einzubauen. Mit teil-automatischem Betrieb kann ein punktgenaues Halten der Züge an den Öffnungen ermöglicht werden. Diese Öffnungen können an kritischen Stellen ergänzende Spalt-Überbrückungen erhalten. Damit können in den S-Bahn-Tunneln Störungen durch unberechtigte Personen im Gleis, aber auch heliumgefüllte Luftballons, die auf Oberleitungen fliegen, vermieden werden. • Umsetzung der geplanten direkten Straßenbahn-Anbindung des Westbahnhofs, der vermehrt bei Störungen im Eisenbahnnetz als Ersatzhalt genutzt wird. • Gemeinsam mit dem Eisenbahn-Bundesamt werden die Möglichkeiten geprüft, für S- und Regionalbahnen im Rhein-Main-Gebiet weitergehende Automatisierungen zu schaffen. Dieses gilt vor allem für die bei Stadtbahnen übliche automatische Weichenstellung von den Zügen selbst, um Ausfälle wegen fehlender Stellwerksbesetzung zu vermeiden. Langfristig • Priorisierung der bereits in den Planungen der 1960er und 1970er enthaltenen Stadtbahn-Planungen im Frankfurter Westen und Süden, B-West und D-Süd. • Erweiterung der B-West in den Taunusraum, z.B. nach Kelkheim und Königstein. • Erweiterung der D-Süd vom Stadion zum Flughafen, um wenigstens eine gesicherte Schienenanbindung zu ermöglichen. Verlängerung der Straßenbahnlinie 21 zum Flughafen im Vorlauf.

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6

Bike&Ride Fahrradboxen U-Bahn-Station Enkheim

12.03.2025

Da hier oft geklaut wird und der Busverkehr sehr unzuverlässig ist, wären Fahrradboxen sehr wichtig.

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8

Bessere Anbindung Bergens an den ÖPNV

09.03.2025

Bergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.

Idee
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Idee
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modernisieren Bus haltestelle

07.02.2025

Im ruhestein schwanheim Haltestellerichtung Höchst gibt es keine setz oder warte Möglichkeit ( Sommer und Winter ) da es unmenschlich ist.sowie die folgenden halte stellen Im hahnstrase richtung schwanheim, An der Dammheide auch hohenstarse bus halte stelle kein dach .

Idee
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Schutzbarrieren mit Bahnsteigtüren

03.01.2025

An jeder U- und S-Bahn-Station werden entlang der Bahnsteigkante Schutzbarrieren mit automatischen Türen installiert. Diese Barrieren sind ähnlich wie Glaswände aufgebaut und trennen die Gleise vollständig vom Bahnsteig. Die Türen öffnen sich nur, wenn der Zug exakt an der Haltestelle zum Stillstand gekommen ist und die Türen des Zuges sich ebenfalls öffnen. Vorteile: 1. Verhinderung von Unfällen und absichtlichen Schubsen: Es ist physisch unmöglich, ins Gleisbett zu gelangen. 2. Sicherheitsgefühl: Fahrgäste fühlen sich geschützter, insbesondere in Stoßzeiten oder bei dichtem Gedränge. 3. Zusätzlicher Schutz vor Zuglärm und Zugluft: Die Barrieren wirken schalldämmend und reduzieren Luftzug. 4. Bessere Klimakontrolle: Insbesondere bei unterirdischen Stationen kann die Klimatisierung effektiver arbeiten. Herausforderungen: Technische Präzision: Züge müssen exakt an den vorgesehenen Stellen halten, was eine Modernisierung der Zugsteuerung erfordert. Beispiel-Implementierungen: In Städten wie Singapur, Hongkong und Paris (Linie 14) hat sich dieses System bewährt und gezeigt, dass es die Sicherheit signifikant erhöht. Die Einführung kann schrittweise erfolgen, beginnend mit stark frequentierten und sicherheitskritischen Stationen. Auf diese Weise lassen sich die Kosten verteilen und die Akzeptanz durch die Bevölkerung testen.

Idee
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Erweiterung des U-Bahnnetzes

16.12.2024

Das Frankfurter Stadtbahnnetz ist insgesamt recht gut ausgebaut, jedoch gibt es Nachholbedarf, insbesondere in den Stadtteilen Sindlingen, Sossenheim, Zeilsheim, Seckbach, Harheim und Berkersheim. Diese Ortsteile sind (noch) nicht gut an den ÖPNV angeschlossen - hier fahren höchstens nur Busse. Dabei könnte man effektive Verlängerungen durchführen, wie etwa eine der U9 bis zum Stadtteil Harheim oder Erweiterungen der C-Strecke mit einer Linie U10, die sich abzweigt und bis Sindlingen und Zeilsheim reicht. Nach Seckbach könnte man (alternativ) auf der B-Strecke auch eine weitere Linie machen, die sich abzweigt - es gibt viele Möglichkeiten. Fakt ist, dass das Netz durch diese Vorschläge nachhaltig erweitert wird

Idee
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Oberleitungsbusse für Frankfurt am Main

12.12.2024

Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.

Idee
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Busendhaltestelle Linie 43

20.08.2024

Es wurde wegen einer Baustelle die Endhaltestelle des 53 Bus in die untere Kettelerallee verlegt. Das war gut, da der Bushalteplatz in der Saalburgstraße, viel zu klein ist. Die Bewohner dort begrüßten dies auch, da weniger Gestank und Lärm vor der Tür war. Geht das nicht auf Dauer?

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Lärmschutzwand Deutschherrnbrückr

27.07.2024

Die Deutschherrnbrücke benötigt zumindest im Bereich nach der Überquerung des Mains Lärmschutzwände um das viel zu laute Einbiegen der Züge durch ohrenbetäubendes Quietschen abzuschwächen. Das noch niemand auf diese Idee gekommen ist, wundert mich sehr. Schließlich befinden sich ja Wohnkomplexe in der Nähe.

Idee
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Förderung eines rücksichtsvollen Umgangs im ÖPNV

07.07.2024

Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein respektvolles und rücksichtvolles Verhalten aller Fahrgäste essenziell, um eine angenehme und sichere Fahrt zu gewährleisten. Leider kommt es immer wieder zu Situationen, in denen mangelnde Rücksichtnahme und störendes Verhalten die Mitreisenden beeinträchtigen. Um dem entgegenzuwirken, möchten wir Sie bitten, verstärkt Durchsagen und Plakate in Bussen, Straßenbahnen und Bahnen anzubringen, die die Fahrgäste auf ein respektvolles Verhalten hinweisen. Konkret sollten diese Hinweise Folgendes beinhalten: 1.Ruhiges Verhalten: Aufforderungen, Telefonate leise zu führen und Musik oder Videos nur über Kopfhörer zu hören. 2. Rücksichtnahme beim Ein- und Aussteigen: Hinweise darauf, dass beim Ein- und Aussteigen Rücksicht auf andere Fahrgäste genommen wird, insbesondere auf ältere Menschen, Schwangere und Personen mit Behinderungen. Durch regelmäßige und klare Kommunikation dieser Verhaltensregeln können wir gemeinsam dazu beitragen, dass der ÖPNV für alle Fahrgäste angenehmer und sicherer wird. Die Installation von Plakaten und das regelmäßige Abspielen von entsprechenden Durchsagen sind dabei einfache, aber effektive Maßnahmen.

Idee
9

Bushaltestelle Hessen-Center

03.07.2024

Die Expressbusse, die aus Richtung Hanau über die A66 kommen, halten zunächst an der Haltestelle Hessen-Center, und zwar unmittelbar BEVOR die Fußgänger-Ampel erreicht ist. Fast alle Fahrgäste steigen hier aus (das dauert), der erste drückt den Ampel-Knopf und genau in dem Moment, in dem der Bus wieder losfährt wird die Ampel für den Bus Rot. Und genau diese ein bis zwei Minuten sind die Zeit, die vergeht damit ich (fast) immer meinen Anschluss-Bus and der Haltestelle "Am Hessen-Center" (seitlich) verpasse. Und: Falls eine U-Bahn gerade kommt, rennen viele Fahrgäste VOR dem Bus über die Straße ohne auf grün zu warten. (ganz ehrlich: Das ist immer mal wieder richtig knapp, die KFZs sehen die Personen an dieser Stelle erst ganz spät). Frage: Warum befindet sich die Haltestelle Hessen-Center nicht NACH der Fußgänger-Ampel, also 20 Meter weiter? 1. Würde der Bus dann ein bis zwei Minuten gewinnen. 2. Die Fahrgäste die nicht auf grün waren wollen würden zumindest HINTER dem Bus die Straße überqueren (dann sehen schon mal die KFZs die Fußgänger und umgekehrt).

Idee
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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

Idee
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Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr

27.04.2024

Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.

Idee
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Schutz vor Taubenkot und Verbesserung der hygienischen Situation unter der Station Galluswarte.

24.04.2024

Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.

Idee
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Kinder fahren kostenlos mit dem Nahverkehr im Stadtgebiet

14.03.2024

Um die Teilhabe für Familien in Frankfurt zu verbessern, sollten Fahrten im städtischen Nahverkehr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos sein.

Idee
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ÖPNV Bevorrechtigung an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße

23.02.2024

Die Fahrbahn an der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße ist sehr schmal. Bei Rotlicht führt das dazu, dass die Autos derart dicht neben der haltenden Straßenbahn stehen, dass man zu Fuß kaum und mit Kinderwagen/Rollator/Fahrrad nur schwer ein- oder aussteigen kann oder noch schnell zu einer anderen Tür muss. Noch schlimmer ist die Situation bei grüner Ampel: Autofahrer fahren häufig viel zu schnell an der Bahn, deren Türen bereits offen sind, vorbei. Einem Unfall konnte ich jüngst nur knapp entgehen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es ausgerechnet an dieser gefährlichen Haltestelle keine solche Vorrangschaltung gibt.

Idee
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Glas Barrieren vor Zügen

08.01.2024

Die Gefahr dass man mal auf die gleise fällt ist nicht direkt hoch. Dennoch sind diese gefährlich und sollten daher geschützt werden durch eine Glas Barriere mit Türen (viele Länder haben sowas) somit Würden wir Kinder, Erwachsene Schütze ... Und auch denn Fahrer! das Schlimmste ist schließlich der Psychiche Schaden der jeder erleiden kann und der Verlust eines Menschen was verhindert werden kann durch solche Vorrichtungen.

Idee
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Schwarzfahren nicht mehr anzeigen.

11.09.2023

Die Düsseldorfer Verkehrsbetriebe haben es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. Schwarzfahrer muss man nicht anzeigen.  "Der Straftatbestand Leistungserschleichung ist seit Jahren umstritten. Zahlreiche Initiativen setzen sich für seine Abschaffung ein. Sie verweisen darauf, dass durch entsprechende Urteile viele arme Menschen ins Gefängnis müssten, die die Geldstrafe nicht zahlen könnten. Häufig handele es sich um Arbeitslose oder Drogenabhängige. Zudem würde Fehlverhalten mit dem Auto, etwa Falschparken oder betrunkenes Fahren, deutlich milder geahndet." Damit ist ja wohl alles gesagt. Die VAMPEL in Frankfurt sollte ihr menschliches Gesicht zeigen und die VGF/RMV anweisen, dass Schwarzfahrer nicht mehr angezeigt werden. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-rheinbahn-zeigt-schwarzfahrer-nicht-mehr-an-a-3d847e72-2e4f-46e5-8766-0635fbef33cf