Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr
Antrag
Der Magistrat der Stadt Frankfurt gibt unverzüglich ein Funktionsfähigkeitsgutachten für das Frankfurter Taxigewerbe in Auftrag, um schnellstmöglich die Grundlage für eine sachliche Diskussion über die Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagenvermittlungen zu schaffen.
Begründung
In der Antwort auf die Frage 3338/2025 erläutert der Magistrat, dass ein sog. Funktionsfähigkeitsgutachten die Voraussetzung für die rechtsichere Einführung eine Mindestentgelts sei. Diese Antwort ist nicht neu und findet sich bereits in der Antwort auf die Frage 2072/23. Der Magistrat erläutert in der Antwort auf die Frage 3338/2025 zudem die Gründe, die bislang dazu geführt haben, dass ein solches Gutachten immer noch nicht beauftragt wurde. Die Stadtverordnetenversammlung kann die Gründe für die bislang nicht erfolgte Beauftragung nicht nachvollziehen und fordert den Magistrat auf, nun endlich tätig zu werden.
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