Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen sofort einführen

Vorlagentyp: NR BFF

Antrag

1.) Der Vorlage NR 1475 "Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr" wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass ein Mindestentgelt für Mietwagenvermittlungen umgehend eingeführt wird und nicht weiter zugewartet wird, bis das zu beauftragende Funktionsfähigkeitsgutachten für das Frankfurt Taxigewerbe vorliegt.

Begründung

Die vom Magistrat wiederholt vertretene Auffassung, dass ein sogenanntes Funktionsfähigkeitsgutachten Voraussetzung für die rechtssichere Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagenvermittlungen sei, ist noch nicht abschließend geklärt. Dem steht die ebenso vertretbare Rechtsauffassung entgegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen Verkehrsinteressen (z. B. die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes) nicht zwingend durch ein Gutachten belegt werden muss. Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des VG Leipzig (Az. 1 K 311/23) vom 15. November 2024 wird vertreten, dass auch präventive Maßnahmen zulässig sind, um potenzielle Risiken wie Dumpingpreise durch App-Anbieter (z. B. Uber oder Bolt) vorzubeugen. Um die Existenzgefährdung des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems durch die Praxis des Preisdumpings im Mietwagenverkehr zu unterbinden, ist der Magistrat daher aufgefordert, unverzüglich Mindestentgelte für Mietwagenanbieter festzulegen und nicht das Ergebnis eines Funktionsfähigkeitsgutachtens abzuwarten. Im Zweifelsfall ist seitens der Stadt eine juristische Auseinandersetzung in dieser Frage in Kauf zu nehmen.

Reden im Parlament

Reden werden geladen...

Verknüpfte Vorlagen