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Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in Bockenheim (rund um die Bockenheimer Warte und an der Leipziger Straße) Mobilitätsstationen tatsächlich erforderlich sind oder ob sich die Situation augenscheinlich auch ohne gezielte Ausweisung von Stellflächen für e-scooter und Leihräder regeln ließe, 2. dafür Sorge zu tragen, dass, so Mobilitätsstationen erforderlich erscheinen, diese auch genutzt werden, 3. künftig den Ortsbeirat und Anlieger (Anwohner, Gewerbetreibende) über die Einrichtung von Mobilitätsstationen zu informieren und ggfs. auf deren Anregungen einzugehen und 4. zu erklären, warum weiterhin e-scooter neben den jüngst eingerichteten Parkplätzen für e-scooter abgestellt werden und die e-scooter Plätze leer bleiben.

Begründung

Rund um die Leipziger Straße und die Bockenheimer Warte sind mehrere Mobilitätsstationen eingerichtet worden. Ladeninhaber an der Leipziger Straße wurden nicht angehört. Dort werden zunehmend auch umgewidmete Parkplätze für Außengastronomie genutzt. Auch in der Straße "Am Weingarten" wurden weiterhin einige e-scooter auf dem Bürgersteig abgestellt, weshalb die Umsetzung dieser Zonen ggfs. erneut zu überdenken ist. Die Antragstellerin hat die ST 1506/3 vom 05.09.2025 zur Kenntnis genommen. Dennoch regt der Ortsbeirat an, dass hier eine Abstimmung mit den Anliegern erfolgt. Gerade Gewerbetreibende an den benannten Straßen sollten gehört werden, sie beobachten das Geschehen vor ihren Betrieben durchweg und es wäre allgemein begrüßenswert, wenn Gewerbetreibende nicht zusätzlich durch überraschende Umgestaltungsmaßnahmen beeinträchtigt werden. Allgemein wird das Sterben des Einzelhandels beklagt. Die Stadt sollte den Gewerbetreibenden gegenüber kooperativ gegenübertreten. Schließlich erscheint die Thematik der Leihfahrräder weniger störend. Auch bezüglich der e-scooter scheint sich die Lage zu beruhigen. Es wäre insgesamt begrüßenswert, wenn sich diese Thematik ohne zusätzliche Beschilderung und Beschriftung öffentlicher Flächen regeln ließe. So sind der Antragstellerin insbesondere bezüglich Leihfahrrädern keine Beschwerden über störende Räder an der Leipziger Straße bekannt. Wenn man auf entsprechende Beschriftung verzichtet, steigt die Funktionalität des Angebots und der Raum kann vielseitiger genutzt werden.