Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität
Vorlagen
Parkleitsystem der Zukunft: Digital, effizient und kostengünstig umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1430/1 Betreff: Parkleitsystem der Zukunft: Digital, effizient und kostengünstig umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Ortsbezirk 1 eingesetzte Parkleitsystem künftig nicht mehr durch Anzeigetafeln und Verkehrsschilder auf Autofahrende ausrichten zu lassen. Stattdessen soll in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Navigationssystemen und den Parkhausbetreibern der Parkplatzsuchverkehr ausschließlich über Navigations-systeme in die Parkhäuser geleitet werden. Begründung: Die hohen Installations- und Wartungskosten für stationäre Informationssysteme am Straßenrand können eingespart werden. Ein digitales Parkleitsystem über Navigations-geräte bietet zahlreiche zusätzliche Vorteile: - Reduzierung des Suchverkehrs und Verkehrsberuhigung: Autofahrende werden gezielt zu freien Parkplätzen geleitet, was den unnötigen Suchverkehr minimiert und die Straßen entlastet. - Echtzeitinformationen: Navigationssysteme berücksichtigen aktuelle Verkehrsbedingungen wie Staus, Sperrungen oder Baustellen und passen die Route dynamisch an, was Zeit spart und den Verkehrsfluss verbessert. - Umweltschutz: Weniger Suchverkehr führt zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch und reduziert die Emissionen, was zur Verbesserung der Luftqualität beiträgt. - Individuelle Präferenzen: Autofahrende können in ihren Navigationsgeräten bevorzugte Parkhäuser nach Kriterien wie Preis oder Nähe auswählen, was die Nutzerfreundlichkeit erhöht. - Kosteneffizienz und Flexibilität: Die Stadt spart durch den Verzicht auf stationäre Systeme erhebliche Kosten, die für andere Verkehrsprojekte genutzt werden könnten. Zudem ist das digitale System schneller und einfacher an Veränderungen anzupassen. - Integration anderer Verkehrsmittel: Ein solches System könnte langfristig auch andere Mobilitätsdienste wie Carsharing, Fahrradverleihstationen oder den öffentlichen Nahverkehr einbeziehen und so eine umweltfreundlichere Mobilität fördern. - Verbesserte Datenanalyse und Stadtplanung: Die von den Navigationssystemen gesammelten Daten bieten wertvolle Erkenntnisse für die Verkehrsplanung, sodass Engpässe erkannt und langfristige Verbesserungen umgesetzt werden können. Ein digitales Parkleitsystem ist somit nicht nur eine kostengünstige und effiziente Alternative zu herkömmlichen Systemen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zu einer modernen und nachhaltigen Mobilitätspolitik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 1430/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1430/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinsatz von schmaleren Bussen der Buslinie 84 in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5948 entstanden aus Vorlage: OF 1208/5 vom 30.08.2024 Betreff: Einsatz von schmaleren Bussen der Buslinie 84 in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, auf der Buslinie 84 in Niederrad schmalere Busse einzusetzen. Diese Busse sollen weiterhin barrierefrei sein. Die schmaleren Busse sollen dafür sorgen, dass es weniger verkehrliche Herausforderungen auf engen Straßen, z. B. in der Gerauer Straße, gibt. Weiterhin soll durch schmalere Busse ermöglicht werden, den Poloplatz an den ÖPNV anzuschließen. Begründung: Die Einführung der Buslinie 84 hat für die Niederräder Bevölkerung viele Vorteile gebracht. Die Linie wird gut genutzt. Dennoch gibt es an einigen Linienabschnitten Herausforderungen bei Gegenverkehr. Zudem konnte der Poloplatz bisher noch nicht an die Buslinie angeschlossen werden. Schmalere Busse könnten diesbezüglich die Buslinie weiterhin verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 148 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-11
Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5941 entstanden aus Vorlage: OF 1201/5 vom 30.08.2024 Betreff: Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehen Der Magistrat wird gebeten, an der Buslinie 84 in Niederrad an allen Haltestellen Sitzbänke aufzustellen und für Überdachungen zu sorgen. Begründung: An der Buslinie 84 sind weiterhin die meisten Haltestellen ohne Sitzbänke und Überdachungen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der schnellstmöglich verbessert werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 887 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Digitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Neuer Mitscherlichplatz - Bushaltestellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 entstanden aus Vorlage: OF 992/2 vom 06.09.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz - Bushaltestellen Vorgang: OI 70/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Ortsbeiratsinitiative vom 09.09.2024, OI 70, 1. die aktuellen Haltestellen der Linien 36 und 75 "Mitscherlichplatz" zum nächsten Fahrplanwechsel umzubenennen sowie 2. die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Da an das Ehepaar Mitscherlich und deren Werk derzeit auch durch zwei Bushaltestellen gedacht wird, soll dies beim künftigen Mitscherlichplatz ebenfalls geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.09.2024, OI 70 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 440 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5880 entstanden aus Vorlage: OF 994/2 vom 21.08.2024 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen Vorgang: OI 71/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Ortsbeiratsinitiative vom 09.09.2024, OI 71, die aktuellen Haltestellen der Linien 36 und 75 "Mitscherlichplatz" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umzubenennen. Begründung: Nach der mit der Ortsbeiratsinitiative OI 71 erfolgten Umbenennung des Platzes sollten auch die Bushaltestellen umbenannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.09.2024, OI 71 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 186 Aktenzeichen: 92-13
Nutzbarkeit der RMVgoApp/Einhaltung der geplanten Fahrzeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5877 entstanden aus Vorlage: OF 927/2 vom 13.05.2024 Betreff: Nutzbarkeit der RMVgo-App/Einhaltung der geplanten Fahrzeiten Der Magistrat wird gebeten, mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund zu klären, - welche Möglichkeiten bestehen, den Fahrplan der Linie 50 von Unterliederbach zur Bockenheimer Warte in zumutbarer Weise einzuhalten. Zu prüfen wäre die Möglichkeit des Einsatzes zusätzlicher Linienbusse, vor allem zu den Zeiten, in denen die Menschen in die Stadt zur Arbeit fahren. Diese Maßnahmen könnten sicher Fahrgastzählungen in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr morgens gut rechtfertigen; - wie die RMVgo-App dahin gehend verbessert werden kann, dass sie auch die Zeiten wiedergibt, in denen der Bus in etwa die Haltestelle anfahren wird. Begründung: Der Bus der Linie 50 fährt die Haltestellen im Ortsbezirk 2 morgens in der Zeit, in der die Menschen zur Arbeit fahren, in der Regel nicht zu den Zeiten an, die im Fahrplan angegeben sind. Oft fallen Busse aus, meist zu Messezeiten. Manchmal beträgt die Wartezeit dann 20 Minuten bis zu einer halben Stunde. Die RMVgo-App gibt hierzu keine nutzbaren Informationen an Nutzer*innen, d. h. die realen Uhrzeiten sowie Ausfälle sind nicht abgebildet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 900 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lückenschluss U4 Bockenheim - Ginnheim - alle Gutachten veröffentlichen - durch Einrichtung eines Dialogforums ausreichend Zeit für Variantenentscheidung geben
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2024, OA 491 entstanden aus Vorlage: OF 988/2 vom 24.08.2024 Betreff: Lückenschluss U4 Bockenheim - Ginnheim - alle Gutachten veröffentlichen - durch Einrichtung eines Dialogforums ausreichend Zeit für Variantenentscheidung geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es werden alle Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Lückenschluss erstellt wurden, vollständig veröffentlicht. 2. Den Ortsbeiräten, den Stadtverordneten, dem Ausschuss für Mobilität und Smart-City und der Öffentlichkeit wird ausreichend Zeit zur Analyse der Gutachten eingeräumt. 3. Es wird ein Dialogforum zur Variantenentscheidung eingerichtet, da die Entscheidung noch Jahrzehnte Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt und ihre Mobilitätsentwicklung haben wird. 4. Es gibt keine voreilige Entscheidung auf eine Vorzugsvariante. Nach vier Jahren Vorlaufzeit zur Entwicklung der Gutachten, kann die Entscheidung nicht binnen vier Monaten durchgepeitscht werden. Begründung: - Das Bauvorhaben hat viele ökologische, ökonomische und verkehrspolitische Auswirkungen, die in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden müssen. Dem Wunsch nach einer Campus-Station stehen hohe Kosten, unabwägbare bautechnische Risiken und möglicherweise ökologische Unwägbarkeiten gegenüber. - Die Folgen des Bauvorhabens werden den Stadtteil und den Lehrbetrieb auf dem Westend-Campus auf viele Jahre beeinträchtigen. - Den Betroffenen muss ausreichend Gelegenheit gegeben werden, ihre Bedenken zu äußern und Alternativen zur Diskussion zu stellen. - Eine einmalige Informationsveranstaltung des Verkehrsdezernats und der VGF ist nicht geeignet, um alle Aspekte zu berücksichtigen und abzuwägen. - Der Lückenschluss für die U4 war bereits 2006 im Planfeststellungsverfahren, danach wurde die Planung aufgegeben. Deshalb muss jetzt, nachdem bei dem neuen Anlauf vier Jahre benötigt wurden, um die Gutachten für das Projekt zu erarbeiten, ausreichend Zeit gegeben sein, um die Gutachten zu analysieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 491 wird abgelehnt. Abstimmung: zu den Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu den Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (OA 491 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 491 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Luxen, Dr. Schulz, Huber, Zieran, Dr. Knacker, Dr. Mehler-Würzbach und Nagel sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5374, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 92-10
Sitzbänke für Ersatzhaltestellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 18.08.2024 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn-Haltestellen "Frankfurt-Heddernheim" und "Heddernheimer Landstraße" sowie die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbezirks 8 viele Ersatzhaltestellen für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn-Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenige Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Antrag vom 05.02.2025, OF 530/8 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 990
Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5866 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 19.08.2024 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn- Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof Frankfurt bzw. vor die Friedhofsgärtnerei mit der Adresse In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 69-0
Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5830 entstanden aus Vorlage: OF 1349/1 vom 13.08.2024 Betreff: Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut Der Magistrat wird gebeten, den vor dem Saalbau Gutleut in der Rottweiler Straße auf dem Gehweg markierten E-Scooter- Abstellplatz in den Bereich eines derzeitigen Pkw-Parkplatzes verlegen zu lassen. Beschilderung und Markierungen sind anzupassen. Begründung: Unmittelbar innerhalb des markierten E-Scooter-Abstellplatzes befindet sich eine Bodeneinbauhülse zur Aufstellung des alljährlichen Weihnachtsbaumes auf dem Rottweiler Platz. Der Baum ist bei der Bevölkerung sehr beliebt. Außerdem dient der Platz als Kinderspielfläche, als Vorplatz des Saalbaus Gutleut und für zahlreiche Feste, die die Nachbarschaft dort organisiert. Der E-Scooter-Abstellplatz wird sehr gut angenommen, sodass zeitweise viel mehr E-Scooter im Umfeld abgestellt werden, als in die markierte Fläche passen. Rollstuhlfahrende Die E-Scooter sind auf Pkw-Stellplätzen in der Nähe des jetzigen Standorts besser aufgehoben, da sie die Gehwege nicht einschränken. Es soll eine ausreichend große Fläche dafür umgewidmet, markiert und beschildert werden. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1957
Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 14.08.2024 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Etatantrag vom 06.06.2024, E 64, in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen zu lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (zehn Kilometer). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von zehn Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit wie auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssituation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5440, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 92-1
Quietschen durch die UBahnLinie 6 im Bereich Industriehof beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5792 entstanden aus Vorlage: OF 430/7 vom 17.08.2024 Betreff: Quietschen durch die U-Bahn-Linie 6 im Bereich Industriehof beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, über den Status quo von Gegenmaßnahmen gegen das Quietschen der ein- und ausfahrenden Bahnen der U-Bahn-Lini e 6 am Industriehof zu berichten. Sollten keine aktuellen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Lärmbelästigung zügig ein Ende bereitet werden kann. Begründung: Bereits seit Jahren quietschen die Schienen der U-Bahn-Linie 6 bei ein- und ausfahrenden Zügen am Industriehof von oder in Richtung Hausen. Dies führt seit jeher den ganzen Tag über zur regelmäßigen Lärmbelästigung von zahlreichen Anwohnern am und um den Verkehrsknotenpunkt Industriehof. Im Zuge dessen kam bereits vor einigen Jahren die Idee auf, die Schienen bei ein- oder ausfahrenden Zügen zu bewässern, um die Reibung zu vermindern. Eine entsprechende Anlage ist bis heute nicht errichtet worden. Insbesondere nachts und in heißen Sommern, wie dem aktuellen, kann die Lärmbelästigung zu unzumutbaren Zuständen führen. In kleineren, hellhörigen Wohnungen, vor allem Einzimmerwohnungen, kann aufgrund des Lärms nachts nicht gelüftet werden, ohne dass es zu Schlafstörungen kommt. Die fatalen gesundheitlichen Auswirkungen von zu hohen Temperaturen genauso wie von Schlafproblemen sind allseits bekannt. Leider tragen die Verkehrszustände nur zu einer Verschlimmerung und keiner Verbesserung der Situation bei. Handlung ist erforderlich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 77 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-10
Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5786 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 18.08.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die jüngsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine transparente Ideenentwicklung, einen Diskurs, die Planung und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen. Begründung: Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der Ortsbeirat 11 sind mit der Thematik einer Straßenbahn von Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstraße - Neckermann (jetzt Rechenzentrum) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler und Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen, wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden, sollten all diesen Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die Entwicklung dieser Verbindung eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung sollten früh genutzt werden. Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen, diese mit ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 65 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Sitzkomfort an Bushaltestellen des ÖPNV im Ortsbezirk 10 attraktiver gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 890/10 Betreff: Sitzkomfort an Bushaltestellen des ÖPNV im Ortsbezirk 10 attraktiver gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung mögen prüfen und berichten, ob eine Verbesserung des Sitzkomforts in den Haltestellenbereichen des ÖPNV im OB 10 möglich ist. Die vorhandenen Sitzmöglichkeiten sind dermaßen eingeschränkt, dass die Fahrgäste einen angemessenen Diskretionsabstand nicht wahrnehmen können. Der zur Verfügung stehende Raum in den Haltestellen ließe eine Verbesserung der Sitzmöglichkeiten zu. Begründung: Zu einem attraktiven öffentlichen Nahverkehr gehören auch an den Haltestellen Wartehäuschen, die den Fahrgästen Sitzgelegenheiten bieten, die ihren Ansprüchen entgegenkommen. Beispielsweise: mobilitätseingeschränke, mit Reisegepäck oder Einkaufstüten beladene Fahrgäste. Das Foto lässt die Situation erkennen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 890/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen FDP und AfD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenFeste Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 1210/5 Betreff: Feste Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5 einrichten Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann auch im Frankfurter Süden feste Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet werden. Begründung: Im Ortsbezirk 5 mehren sich inzwischen wieder die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über rücksichtslos abgestellte E-Scooter. Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wie weit die Verhandlungen mit den Verleihfirmen vorangekommen sind, um in Zukunft feste Abstellplätze für E-Scooter einzurichten. Rücksichtslos abgestellte und häufig umgeworfene E-Scooter stellen eine Behinderung vor allem für ältere und behinderte Menschen dar und verschandeln gleichzeitig das Stadtbild. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1025 2024 Die Vorlage OF 1210/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesen5G-Mobilfunkabdeckung im Ortsbezirk 1 sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 1375/1 Betreff: 5G-Mobilfunkabdeckung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. bis wann es geplant ist, die 5G-Abdeckung im Ortsbezirk 1 flächendeckend zu gewährleisten, 2. bis wann diese flächendeckend auf 5G standalone aufgerüstet werden soll und 3. ob dabei die Expertise sowie das Unterstützungsangebot des hessischen Digitalministeriums in Anspruch genommen werden. Begründung: 5G bietet deutlich höhere Datenübertragungsraten im Vergleich zu 4G. Dies ermöglicht schnellere Downloads, reibungsloses Streaming und eine verbesserte Benutzererfahrung. Die Latenzzeit, also die Verzögerung bei der Datenübertragung, ist bei 5G wesentlich geringer. Dies ist besonders wichtig für Anwendungen, die Echtzeitkommunikation erfordern, wie z.B. Online-Gaming, Videokonferenzen, autonomes Fahren oder Börsengeschäfte. 5G kann eine größere Anzahl von Geräten gleichzeitig versorgen. Dies ist entscheidend in dicht besiedelten Gebieten oder bei Großveranstaltungen, wo viele Menschen gleichzeitig das Mobilfunknetz nutzen. 5G bereitet den Weg für das Internet der Dinge, bei dem viele Geräte miteinander vernetzt sind. Dies umfasst Smart Homes, vernetzte Fahrzeuge, Verkehrsleitsysteme und industrielle Anwendungen. Eine gute 5G-Abdeckung ist eine wichtige Voraussetzung für die Wirtschaft, um neue Geschäftsmodelle und Innovationen zu ermöglichen, aber auch effizienter zu Arbeiten und neue Dienstleistungen anzubieten. 5G basiert im Kernnetz allerdings in großen Teilen noch auf umgebauter LTE/4G-Technologie (5G non standalone). Erst mit 5G standalone (bzw. 5G+ bei Vodafone) handelt es sich um ein reines 5G-Mobilfunknetz, das es erlaubt, alle Vorteile von 5G auszuschöpfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 1375/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenE-ScooterParkzone in der Esslinger Straße verlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1351/1 Betreff: E-Scooter-Parkzone in der Esslinger Straße verlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkzone für E-Scooter in der Esslinger Straße (vor Hausnummer 10) um einige Meter westlich vor die Hausnummer 12 zu verlegen. Konkret soll die E-Scooter Zone dort eingerichtet werden, wo jetzt zwei Radbügel angebracht sind. Diese sind zu entfernen. Begründung: Vor einigen Wochen wurde in der Esslinger Straße eine E-Scooter Parkzone eingerichtet. Diese befindet sich mitten zwischen parkenden Autos. Dies führt dazu, dass Autofahrer oftmals erst die E-Scooter beiseite räumen müssen, um in ihr Auto steigen zu können. Beim Abstellen der E-Scooter besteht die Gefahr, die parkenden Autos zu beschädigen. Durch die hohe Anzahl an E-Scootern befinden sich die E-Scooter auch oft auf dem Gehweg, so dass Anwohner regelmäßig E-Scooter beiseite räumen müssen, damit ein Durchkommen für Fußgänger und Kinderwagen möglich wird. Die E-Scooter Parkzone ist an dieser Stelle vollkommen falsch gewählt und verursacht unnötige Probleme, die es vorher nicht gegeben hat. Auch ist die Esslinger Straße für die wenigsten E-Scooter-Nutzer das Ziel an dem sie den E-Scooter abstellen möchten. In der Esslinger Straße - Ecke Schleusenstraße - wurden ebenso kürzlich zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert. Diese werden sehr selten genutzt und könnten an einer anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden. Da es im unmittelbaren Umfeld von wenigen Metern zahlreiche Radbügel gibt, sind diese beiden Radbügel entbehrlich. Durch die Verlegung wäre die E-Scooter Parkzone deutlicher von den parkenden PKW getrennt und würde für mehr Ordnung und weniger Chaos sorgen. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1351/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenE-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenBuslinie am Museumsufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5768 entstanden aus Vorlage: OF 1157/5 vom 13.06.2024 Betreff: Buslinie am Museumsufer Vorgang: M 66/24 Der Magistrat wird aufgefordert, das Museumsufer besser mittels des ÖPNV zu erschließen. Hierzu sollte eine Buslinie entlang des Schaumainkais geführt werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine bessere Anbindung des Museumsufers mittels des ÖPNV. Gerade für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, ist das Museumsufer schlecht erreichbar. Die Buslinie 46 verkehrte viele Jahre zwischen dem Hauptbahnhof und der S-Bahn-Station "Mühlberg" entlang des Museumsufers in Sachsenhausen. Die Linie wurde vor einiger Zeit wegen geringem Fahrgastaufkommen eingestellt. Bestimmendes Kriterium für die Einrichtung einer Buslinie zur Anbindung des Museumsufers sollte aber nicht einzig ein bestimmtes Fahrgastaufkommen sein. Das Museumsufer bildet ein wichtiges Kulturzentrum Frankfurts. Dies sollte für alle Menschen - auch jene, die nur eingeschränkt mobil sind - gut erreichbar sein. Auch vor dem Hintergrund der Mobilitätswende sollte das Museumsufer und das angrenzende Mainufer als Kultur- und Naherholungsbereich mit einem Bus barrierefrei erreichbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 66 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Pilotprojekt „E-Scooter-Parkplätze in Oberrad“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5771 entstanden aus Vorlage: OF 1161/5 vom 19.06.2024 Betreff: Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze in Oberrad" Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Oberrad ein Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze" zu initiieren. Dieses Pilotprojekt soll auf ein Jahr angelegt sein und die folgenden Punkte beinhalten: 1. das Abstellen der E-Scooter ist nur noch auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt; 2. E-Scooter, die nicht auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt sind, werden von der Stadt Frankfurt am Main eingezogen; 3. nach einem Jahr evaluiert der Magistrat, wie viele Verstöße es gegeben hat; 4. nach Abschluss des Pilotprojektes wird das Verbot von E-Scootern im Stadtteil Oberrad erörtert. Begründung: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über achtlos abgestellte E-Scooter. Diese versperren nicht nur den Gehweg, sondern werden mitunter auch noch auf der Straße abgestellt. Dem Gebaren ist Einhalt zu gebieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2047 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gute und barrierefreie Versorgung mit dem ÖPNV im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5767 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 05.06.2024 Betreff: Gute und barrierefreie Versorgung mit dem ÖPNV im Frankfurter Süden Vorgang: M 66/24 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Leistungsangebots im lokalen öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen, dass im Frankfurter Süden eine gute und barrierefreie Versorgung mit dem ÖPNV gewährleistet ist - insbesondere für den Schülerverkehr und die Beförderung von älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen. Obwohl die Finanzierung des lokalen Busverkehrs auch über gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen erfolgt, gibt es diesbezüglich in den südlichen Stadtteilen erhebliche Defizite. Darüber hinaus wird der Magistrat um weiterführende Informationen zu den in der Magistratsvorlage vom 17.05.2024, M 66, unter Punkt 3. und 4. genannten Maßnahmen, die den Frankfurter Süden betreffen, gebeten. Begründung: Angemessene, gute und barrierefreie ÖPNV-Verbindungen sind vor allem für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen lebenswichtig. Insbesondere aus dem bergigen Sachsenhausen-Süd ist es vielen kaum möglich, Infrastruktureinrichtungen wie Post, Banken, Arztpraxen oder Veranstaltungen mit dem ÖPNV zu erreichen. Gesellschaftliche Teilhabe sollte auch ohne Auto möglich sein. Im Frankfurter Süden besteht zudem die besondere Situation, dass es vergleichsweise viele weiterführende Schulen in Sachsenhausen gibt. Schülerinnen und Schüler, auch aus anderen südlichen Stadtteilen, sind größtenteils auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen, um zu ihren Schulen zu gelangen. Da die Finanzierung des lokalen Busverkehrs auch über gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen erfolgt, sind die Defizite in der Verkehrsinfrastruktur von Bussen und Straßenbahnen in diesen Bereichen nicht tragbar. Hier besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 66 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2048 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Aufstellen einer Just for PfandStation an der U-BahnStation „NiederEschbach“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5762 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 18.06.2024 Betreff: Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, eine Just for Pfand-Station im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" aufzustellen. Begründung: Immer wieder werden Pfandflaschen oder -dosen achtlos an den U-Bahn- und Busstationen bestenfalls im Müll entsorgt, schlechtestenfalls achtlos an der Station zurückgelassen. Hin und wieder sind Pfandsammler zu beobachten, die im Müll wühlen, um solche Pfandgegenstände zu finden. Vielleicht kann dies ein kleiner Beitrag dazu sein, diese Situation etwas in den Griff zu bekommen, den Müll zu reduzieren und die Pfandsammler zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1661 Aktenzeichen: 79-0
Metrobuslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5707 entstanden aus Vorlage: OF 770/9 vom 05.06.2024 Betreff: Metrobuslinie Vorgang: EA 124/24 OBR 2 Für den Fall, dass dem Etatantrag des Ortsbeirats 2 über eine Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie und/oder zur Erhöhung der Frequenz aus Kostengründen oder wegen fehlenden Personals nicht zugestimmt werden kann, wird der Magistrat gebeten, auf jeden Fall die - etatmäßig neutrale - Vorrangschaltung einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.04.2024, EA 124 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2078 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
E-ScooterAbstellbereiche auch fürs Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5724 entstanden aus Vorlage: OF 730/3 vom 19.06.2024 Betreff: E-Scooter-Abstellbereiche auch fürs Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die jetzt im Bahnhofsviertel eingeführten Abstellflächen für E-Scooter auch im Nordend eingerichtet werden können. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass im Bahnhofsviertel E-Scooter nur noch an vorgegebenen Flächen zurückgegeben werden können. Diese Regelung wurde auch durch den Ortsbeirat 3 schon häufig gefordert, bisher jedoch nicht umgesetzt. Eine Einführung von Abstellflächen ist zwingend erforderlich, da die E-Scooter verkehrsgefährdend abgestellt werden, wie beispielsweise auf sehr schmalen Gehwegen und Fahrradwegen. Hierdurch werden zu Fuß Gehende und Radfahrende einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen mit Kinderwagen können Gehwege oftmals gar nicht mehr passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2126 Antrag vom 09.04.2025, OF 865/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1165 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 entstanden aus Vorlage: OF 792/9 vom 19.06.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Vorgang: OM 3987/23 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, warum es ihm innerhalb eines Jahres nicht möglich war, weder die vom Ortsbeirat mit Anregung vom 22.05.2023, OM 3987, vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station "Weißer Stein" umzusetzen, noch auch nur zu diesen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Begründung: Die Bevölkerung in der Umgebung der Station leidet seit vielen Jahren unter den lauten Quietschgeräuschen der Schienenfahrzeuge und hatte den Ortsbeirat um Hilfe gebeten. Dieser hatte einen Ortstermin unter Beteiligung von Vertretern der VGF durchgeführt und auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse die in der genannten Anregung enthaltenen Maßnahmen erarbeitet. Der Respekt vor dem Gremium gebietet es, dass der Magistrat zu diesen Vorschlägen zumindest fundiert Stellung nimmt und, sofern diese sich nicht umsetzen lassen, alternative Maßnahmen zu erarbeiten, um die für die Anwohner belastende Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2080 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Beschilderung Bushaltestelle am Berkersheimer Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5670 entstanden aus Vorlage: OF 837/10 vom 13.06.2024 Betreff: Beschilderung Bushaltestelle am Berkersheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, eine Beschilderung von der S-Bahn-Haltestelle "Berkersheim Bahnhof" in Richtung der Bushaltestelle der Buslinie 25 "Berkersheim Bahnhof" einzurichten. Dieser Wegweiser soll ortsfremden Umsteiger*innen das Auffinden der Bushaltestelle erleichtern. Begründung: Für Umsteigende kann es zuweilen schwierig sein, die Bushaltestelle der Buslinie 25 zu finden. Diese Hürde kann den Umstieg an dieser Haltestelle erschweren oder verlängern. Eine Beschilderung könnte dabei Abhilfe schaffen und die Nutzung des ÖPNV erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1689
Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof/Münchener Straße“ zur Verbesserung der Fahrgastorientierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5735 entstanden aus Vorlage: OF 1301/1 vom 11.06.2024 Betreff: Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" zur Verbesserung der Fahrgastorientierung Der Magistrat wird gebeten, die Ausstattung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" stadteinwärts (z. B. Sitzbank, dynamische Abfahrtsanzeige, Haltestellenschild usw.) so zu reorganisieren, dass alle Elemente gebündelt und die Haltestelle klar und deutlich als solche im öffentlichen Straßenraum erkennbar ist. Begründung: Die aktuelle Anordnung der Haltestelleneinrichtungen führt zu Verwirrung unter den Fahrgästen, da viele im Bereich der dynamischen Abfahrtsanzeige warten, während die tatsächliche Haltestelle der Bahnen und Busse deutlich weiter vorne liegt. Insbesondere im Nachtbusverkehr hat dies bereits dazu geführt, dass Fahrgäste ihren Bus verpassten, weil sie die längere Distanz zur eigentlichen Haltestelle in der kurzen Haltezeit nicht überwinden konnten. Auch tagsüber führen die suboptimal platzierten Einrichtungen zu unnötigen Verzögerungen beim Fahrgastwechsel. Eine Neugestaltung würde die Effizienz des Fahrgastwechsels steigern und die Zufriedenheit der Fahrgäste erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufzüge der S-BahnStation „Berkersheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5671 entstanden aus Vorlage: OF 838/10 vom 17.06.2024 Betreff: Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, die Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim" regelmäßig zu kontrollieren und zu warten, sodass Ausfälle künftig weniger schlimm sind. Begründung: Durch den Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs kommt den Aufzügen dort eine größere Rolle zu als an anderen S-Bahn-Stationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2086 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Schaffung von ausgewiesenen Parkplätzen für E-Scooter im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5682 entstanden aus Vorlage: OF 946/2 vom 17.06.2024 Betreff: Schaffung von ausgewiesenen Parkplätzen für E-Scooter im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 2 die bereits für E-Scooter ausgewiesenen Stellplätze mit einem digitalen GPS-Zaun auszustatten, um das unkontrollierte Abstellen von E-Scootern zu verhindern. Begründung: Es handelt sich um eine Bitte von Bürgerinnen und Bürgern, da die gegenwärtige Situation nicht mehr tragbar ist. Laut Berichterstattung der FNP vom 11.06.2024 hat die Stadt Frankfurt im Bahnhofsviertel und in Teilen der Innenstadt eigens ausgewiesene Parkplätze für E-Scooter eingerichtet (alleine im Bahnhofsviertel 51 Parkplätze). Die GPS-Ortung der Roller wirkt laut Bericht wie ein digitaler Zaun: Nutzer können die Miete nur noch beenden, wenn sie den E-Scooter auf einem der mit Schildern und Fahrbahn-Piktogrammen gekennzeichneten und in der App hinterlegten Parkplätze abstellen. Weiter heißt es, die Stadt habe die vier in Frankfurt aktiven Miet-Scooter-Anbieter Bolt, Lime, TIER und Voi verpflichtet, die Software ab sofort einzusetzen. Die Abstellsituation für E-Scooter im Ortsbezirk 2 stellt sich teilweise sehr chaotisch dar. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Oftmals ist es für Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren etc. unmöglich bzw. beschwerlich, entsprechende räumliche Situationen zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
BusChaos an der Endhaltestelle „Friedhof Sindlingen“: Untragbare Zustände und Verkehrsblockade beenden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5652 entstanden aus Vorlage: OF 1039/6 vom 10.06.2024 Betreff: Bus-Chaos an der Endhaltestelle "Friedhof Sindlingen": Untragbare Zustände und Verkehrsblockade beenden! Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen von traffiQ aufzufordern, das seit Monaten zu beobachtende und zunehmende Bus-Chaos an der Endhaltestelle "Friedhof Sindlingen" durch bauliche oder organisatorische M aßnahmen zu beenden. Eine mögliche Lösung wäre die Anlage von zusätzlichen Wartepositionen und Aufstellflächen auf dem angrenzenden Wiesengelände. Begründung: Die Endhaltestelle "Friedhof Sindlingen" ist für maximal zwei Busse ausgelegt. Die Fahrer nutzen die Warteposition für ihre Ruhepausen und zum Gang auf die Toilette. Seit Monaten ist zu beobachten, dass zum Teil bis zu sechs Gelenkbusse diese Haltestelle gleichzeitig anfahren. Wegen fehlendem Warteraum parken die Busse auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Verkehrsinseln, auf dem unbefestigten Randstreifen der Farbenstraße oder sie blockieren die Ausfahrt der Farbenstraße (Einbahnstraße) an der Einmündung zur Westenbergerstraße komplett. Behinderungen und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer sind die Folge. Mehrmals mussten in den letzten Monaten Abschleppfahrzeuge die Busse aus den aufgeweichten Wiesen auf die Fahrbahn ziehen. Aktuell ist zu beobachten, dass auch die reguläre Bushaltestelle "Westenbergerstraße" vor der Bäckerei Schäfer als temporäre Warteposition genutzt wird, um die Endhaltestelle zu entlasten. Dadurch wird das Aussteigen der Fahrgäste der nachfolgenden Busse außerordentlich erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1797 Beratung im Ortsbeirat: 6
Westliche Stadtteile bei Streckensperrungen bzw. Schienenersatzverkehr mitbedenken
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 475 entstanden aus Vorlage: OF 1045/6 vom 09.06.2024 Betreff: Westliche Stadtteile bei Streckensperrungen bzw. Schienenersatzverkehr mitbedenken Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.12.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig in Erfahrung zu bringen und zu berichten, wann und wie lange es aufgrund der Bauarbeiten für die Regionaltangente West (RTW) zu Streckensperrungen bei der Regionalbahn 12 (RB 12) kommt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich im Hinblick auf den notwendigen Schienenersatzverkehr (SEV) für die Belange der Menschen im Frankfurter Westen einzusetzen und entsprechend eine Anbindung der westlichen Stadtteile an den SEV sicherzustellen. Begründung: Plötzlich und ohne Vorankündigung wurde vor Ostern bereits der Betrieb der Linie RB 11 - die Verbindung von Höchst über Sossenheim und Sulzbach nach Bad Soden - aufgrund der Bauarbeiten für die RTW am Höchster Bahnhof für vier Jahre eingestellt. Mit dem SEV haben sich die Fahrzeiten teils massiv verlängert. Während sich die Verantwortlichen der Stadt Bad Soden und der Gemeinde Sulzbach für bestmögliche Lösungen für ihre Bürger eingesetzt und bspw. zu einem Runden Tisch eingeladen haben, hat man vonseiten der Stadt Frankfurt bisher nichts dazu vernommen. Im Ergebnis wurden die Menschen in Sossenheim beim SEV außen vor gelassen. Nun ist der Antwort an den Kreistag des Main-Taunus-Kreises (Vorlage KA/2024/102/19.WP) zu entnehmen, dass auch die Linie RB 12 von den Bauarbeiten am Höchster Bahnhof betroffen ist - auch hier wird es zu einer Streckensperrung kommen. Wann und wie lange ist ebenso unbekannt, wie die geplante Ausgestaltung des SEV. Es sollten nicht die Fehler wiederholt werden, die man bei der Einstellung des Betriebs der RB 11 begangen hat. Die Menschen in den westlichen Stadtteilen benötigen eine frühzeitige Information und eine angemessene Anbindung an den SEV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 142 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 475 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 475 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Fristverlängerung um 5 Wochen) Beschlussausfertigung(en): § 5082, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024 § 5646, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025 Aktenzeichen: 61-0
Einsatz des On-Demand-Busses „KNUT“ im Stadtteil Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 entstanden aus Vorlage: OF 630/11 vom 01.06.2024 Betreff: Einsatz des On-Demand-Busses "KNUT" im Stadtteil Riederwald Vorgang: OM 3998/23 OBR 11; ST 812/24 Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Riederwald die Rufbuslinie "KNUT" einzusetzen. Die Nutzung von "KNUT" soll so barrierefrei wie möglich gestaltet werden. Begründung: Im Riederwald leben sehr viele ältere, nicht internetaffine und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Grundversorgung im Stadtteil ist rückläufig (aktuelles Beispiel: Schließung wichtiger Bankfilialen vor Ort), was sich massiv auf den Alltag dieser Personengruppen auswirkt und sich immer stärker als Problem herauskristallisiert. Das Pilotprojekt des Easy-Shuttles wurde im Oktober 2023 leider planmäßig beendet, zeigte aber den Bedarf seitens Bevölkerung auf. Der Rufbus "KNUT" hat sich bereits als flexibles Zusatzangebot in anderen Stadtteilen bewährt und könnte auch im Riederwald dem Problem kurzfristig entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-1
Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 470 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5359, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5632 entstanden aus Vorlage: OF 179/14 vom 26.03.2024 Betreff: Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, dass Verbindungen von Harheim nach Preungesheim (Bus 25 - Fußweg - Bus 3 9) wirklichkeitsnah im Fahrplan berücksichtigt werden. Begründung: In den Stadtteilen am Stadtrand ist für die Nutzung des ÖPNV bei einzelnen Linien ein längerer Fußweg für die Fahrgäste unvermeidbar. Gerade in solchen Fällen ist man als Fahrgast aber darauf angewiesen, dass die Fahrplanauskünfte sowohl von der Streckenführung her als auch von der angegebenen Laufdauer realistisch sind. Möchte man von Harheim aus nach Preungesheim, hat man laut RMV für den Umstieg von den Bussen der Linien 25 und 39 einen Fußweg von knapp 600 Metern in zehn Minuten zwischen der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" und "Berkersheim Mitte" zurückzulegen. Tatsächlich aber wird die ausgewiesene Strecke über den Friedhof und durch Wohnhäuser hindurch auf gerader Luftlinie zwischen den beiden Haltestellen geführt und berücksichtigt auch nicht die deutliche Steigung, die zu bewältigen ist. Für den Fußweg ist aufgrund gemachter Erfahrungen und Auskünften anderer Fahrgäste aus Harheim realistisch von einem Fußweg von 16 bis 17 Minuten auszugehen. Hinweise, die Fahrgäste in der Vergangenheit über das Kundenportal des RMV zu dieser Streckenführung gegeben haben, führten bisher leider nicht zu einer Verbesserung der Situation. Abbildung 1: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim" mit Fußweg zwischen Bushaltestellen Abbildung 2: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim", Ausschnitt des Streckenvorschlags für den Fußweg: durch Häuser hindurch und quer über den Friedhof Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2031 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 635/11 vom 08.06.2024 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der Deutschen Bahn begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahme geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle "Fechenheim"? Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 199/14 Betreff: Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu fördern, das aufzeigt, wie besonders am Stadtrand bei fehlender Ladeinfrastruktur der Umstieg von Verbrenner auf E-Autos ökologisch und ökonomisch darstellbar ist, wenn die seltenen Idealbedingungen, (Carport oder Garage unmittelbar am Haus und Laden über direkt angeschlossene PV-Anlage) nicht gegeben sind. Begründung: Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr. E-Autos sind aber nicht automatisch klimaneutral, sondern erst, wenn sie zu 100% mit Strom aus erneuerbarer Energie geladen werden. Idealerweise geschieht das durch eine PV-Anlage oder durch Ladestationen aus denen Ökostrom bezogen werden kann. In Harheim gibt es keine öffentlichen Ladestationen und bei weitem nicht alle (potentiellen) Eigentümer eines E-Autos können eine eigene Wallbox an eine eigene PV-Anlage anschließen, weil das Fahrzeug nur auf einem Gemeinschaftsgaragenhof oder auf der Straße geparkt werden kann. So macht der Umstieg auf ein E-Auto weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEschersheimer S-Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5586 entstanden aus Vorlage: OF 763/9 vom 23.05.2024 Betreff: Eschersheimer S-Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, wahlweise nach besserer Eignung, einen a) städtebaulichen oder einen b) Architektenwettbewerb zum Zweck einer Nutzung des Geländes des alten S-Bahnhofs zu initiieren, die der Bevölkerung zugutekommt. Begründung: Die Bauarbeiten an der Main-Weser-Strecke neigen sich dem Ende zu. Bekanntermaßen war es leider nicht möglich, bei Gelegenheit der Bauarbeiten auch eine neue Nutzung des Geländes zu bestimmen und umzusetzen. Auch die wiederholten Anfragen des Ortsbeirats um Einrichtung eines runden Tischs blieben erfolglos. Der Zustand, wie er sich jetzt darbietet, ist allerdings auf Dauer inakzeptabel. Da es sich um einen zentralen Platz handelt, der von vielen erreichbar ist, kann sich die Nutzung auch nicht in der eines Rettungsplatzes erschöpfen, wie zuletzt vom Magistrat dargelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5602 entstanden aus Vorlage: OF 437/8 vom 21.05.2024 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z. B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mindestens eine Sitzbank und möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z. B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstraße/In der Römerstadt hat traffiQ daran gedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
U5-Ausfälle vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5557 entstanden aus Vorlage: OF 831/10 vom 21.05.2024 Betreff: U5-Ausfälle vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. was künftig unternommen wird, um zweifache Ausfälle von an sich hintereinander fahrenden U5-Bahnen zu vermeiden, so wie das unter anderem am frühen Tag zu Christi Himmelfahrt ab Ronneburgstraße Richtung Hauptbahnhof leider auch einer sodann traumatisierten vierköpfigen Familie mit Reisegepäck passierte und eine uneinholbare Verspätung von 45 Minuten einbrachte; 2. welche Maßnahmen ab wann greifen werden, damit die U-Bahn-Linie U5 künftig insgesamt ohne vermeidbare Ausfälle den Fahrgästen zur Verfügung steht. Begründung: Die derzeit unverantwortlich geplanten Benachteiligungen der Menschen aus den nordöstlichen Stadteilen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sind umgehend zu erledigen und künftig bitte auch zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 921 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 465 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5358, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Ausschilderung U-BahnStation „Dom/Römer“ aktualisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5537 entstanden aus Vorlage: OF 1275/1 vom 08.05.2024 Betreff: Ausschilderung U-Bahn-Station "Dom/Römer" aktualisieren Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um die Ausschilderung zu dem "Historischen Garten" in der U-Bahn-Station "Dom/Römer" an die aktuell gebräuchliche Bezeichnung "Kaiserpfalz franconofurd" anzupassen. Begründung: Am Aufgang zum Domplatz wird in der U-Bahn-Station "Dom/Römer" auf den "Historischen Garten" hingewiesen. Die Bezeichnung ist veraltet, heute wird die Präsentation der Ausgrabungsstätte durch das Archäologische Museum als "Kaiserpfalz franconofurd" vermarktet. (Foto: C. Schubert) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1602 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 532
Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 07.05.2024 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beide Richtungen betroffen: - Konrad-Adenauer-Straße bis Börneplatz; - Allerheiligentor/Lange Straße bis Börneplatz; - Börneplatz bis Hauptbahnhof; - Hauptbahnhof bis Gallus; - Hauptbahnhof bis Gutleut/Baseler Platz. Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
U-BahnHaltestelle „Friedhof Westhausen“ barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5507 entstanden aus Vorlage: OF 403/7 vom 14.05.2024 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der nördliche Zugang zu den Bahnsteigen der U-Bahn-Linie 7 an der Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umgebaut werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung zu den beiden Gleisen so zu vervollständigen, dass klar einsehbar ist, zu welcher Fahrtrichtung (Heerstraße oder Enkheim) der jeweilige Zugang führt. Begründung: Die U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" ist nur im Süden barrierefrei angelegt. Das Wegesystem im Norden im Bereich der Unterführung ist zwar barrierefrei, leider ist der Zugang zu den Bahnsteigen zwar flach ausgelegt, allerdings mit Stufen, die einen barrierefreien Zugang nicht ermöglichen. Beispielsweise für Rollstuhlfahrer*innen stellt dies ein Mobilitätshindernis dar. Diese müssen weite Umwege in Kauf nehmen, um den südlichen Zugang benutzen und aufs Gleis gelangen zu können. Am Aufgang zur U-Bahn-Linie 7 in Fahrtrichtung Heerstraße ist ein Schild angebracht, das auf diese hinweist. Ein Pendant zur entgegengesetzten Fahrtrichtung fehlt und sollte ergänzt werden. Bilder mit/ohne Beschilderung, Zugangswege mit Stufen (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1868 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92-10
Bushaltestelle „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ direkt vor der Henry und Emma BudgeStiftung zügig barrierefrei umbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 entstanden aus Vorlage: OF 619/11 vom 13.05.2024 Betreff: Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf beiden Straßenseiten direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöher Straße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestelle spielt eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry und Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen-Enkheim. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Bushaltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-13
Wo fährt was an der Station „Bockenheimer Warte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5487 entstanden aus Vorlage: OF 915/2 vom 11.05.2024 Betreff: Wo fährt was an der Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten und dafür Sorge zu tragen, dass die Station "Bockenheimer Warte" besser ausgeschildert wird. Insbesondere ist für den Fall des Erfordernisses der Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs (SEV) dafür Sorge zu tragen, dass auch Fahrgäste, die sonst keine Busse an der Bockenheimer Warte nutzen, die entsprechenden Haltestellen finden. Begründung: Die Beschilderung an der Haltestelle "Bockenheimer Warte" ist unzureichend. Insbesondere an der Straßenbahnhaltestelle fehlen Hinweise zu den jeweiligen Bushaltestellen, auch ist für Ortsunkundige beispielsweise die Abfahrt der Linie 32 in Richtung Ostbahnhof kaum zu finden und wird bei Sperrungen der Linien U6 und U7 in der Beschilderung des SEV als bekannt vorausgesetzt. Zuletzt kam es auch während der Sperrung der Linie S 6 zu zahlreichen Nachfragen, wo die Abfahrt des SEV erfolge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrtreppen und Aufzüge an der Station „Bockenheimer Warte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5486 entstanden aus Vorlage: OF 914/2 vom 11.05.2024 Betreff: Fahrtreppen und Aufzüge an der Station "Bockenheimer Warte" Vorgang: OM 2448/22 OBR 2; ST 294/24 Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten und dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrtreppen und Aufzüge an der Station "Bockenheimer Warte" nicht längerfristig außer Betrieb sind. Insbesondere sollte geprüft werden, ob eine grundhafte Erneuerung der Fahrtreppen und Aufzüge nötig wäre, um die häufigen Betriebsstörungen zu vermeiden. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF anzufragen, wann die Fahrtreppen und Aufzüge an der Station "Bockenheimer Warte" wieder alle dauerhaft funktionieren. Bürger beschweren sich, dass der Zugang für bestimmte Personengruppen durch Ausfälle erheblich erschwert wird. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass auch der Zugang zur Straßenbahn für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht möglich ist und auch nicht zeitnah baulich ermöglicht werden soll (zuletzt dazu die Stellungnahme vom 05.02.2024, ST 294). Es besteht akuter Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 294 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5482 entstanden aus Vorlage: OF 197/14 vom 13.05.2024 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Darstellung des Planungsstands der zu schaffenden Querungmöglichkeiten an der S-Bahn-Station "Berkersheim" vorzulegen. Dabei interessiert insbesondere, 1. wie der Planungsstand für die dauerhafte Fußgänger-/Radfahrerbrücke ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 2. wie der Planungsstand für die Kraftfahrzeugbrücke (Omega-Brücke) ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 3. m it welchen Kosten der Magistrat für Planung und Erstellung der jeweiligen Bauwerke kalkuliert und wer die jeweiligen Kostenträger sind. Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Schienen im Zuge des S 6-Streckenausbaus weitgehend abgeschlossen sind, stellt sich die Situation an der S-Bahn-Station "Berkersheim" für Fahrgäste, welche aus Richtung Harheim die S-Bahn erreichen wollen, wegen langer Fußwege unbefriedigend dar. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild machen, wann mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Keine Einschränkungen oder Taktausdünnungen im ÖPNV
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 832/10 Betreff: Keine Einschränkungen oder Taktausdünnungen im ÖPNV Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen zu veranlassen, 1. dass es keine geplanten Einschränkungen bzw. Taktausdünnungen im öffentlichen Personennahverkehr im Bereich des Ortsbezirk 10 geben wird. Dies gilt für alle Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Linien, so auch der Bus-Linien 39 und 63. 2. dass umgehend alles unternommen wird, dass der ÖPNV künftig wieder normal und auskömmlich fließt, zum Wohl der hier arbeitenden und lebenden Menschen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 832/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 832/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 193/14 Betreff: ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin bis zu den Stadtteilen am Stadtrand, wie Harheim, aufrecht zu erhalten. Sind in Zeiten sehr geringer Nutzung des 28er Busses Ersatzleistungen durch den Rufbus Knut geplant, müssen die dadurch entstehenden Nachteile minimiert werden. Darüber hinaus sollte der Zeitraum des Ausfalls des 28er Busses sich maximal auf die Fahrten zwischen 00:00 und 04:00 Uhr beschränken und Zusatzkosten für reguläre ÖPNV-Strecken gestrichen werden. Begründung: Ausgehend von folgenden Punkten, dass - der 28er Bus in der Zeit von 00:00 - 05:00 eingestellt und stattdessen der Rufbus Knut genutzt werden muss, - in der Zeit von 00:00-05:00 nach aktueller Erhebung der Traffiq / transdev nur eine geringe Anzahl von Reisenden (kleiner einstelliger Bereich) den 28er Bus nutzt, - die Einsparungen durch den Wegfall des 28er Busses helfen sollen, die Bereitstellung des Rufbusses Knut nachhaltig zu ermöglichen, - im Fall eines trotzdem nicht nachhaltig rentablen Betriebs des Rufbuses Knut dieser in der Zeit 00:00-05:00 nicht ebenfalls eingestellt und dann nicht der 28er Bus wieder eingesetzt wird, fordern wir, dass im Frankfurter Norden dennoch ein funktionierender, zuverlässiger, planbarer und bezahlbarer ÖPNV ermöglicht wird. Durch die alternativlose Umstellung auf den Knut würde die zeitliche Planbarkeit schlechter werden. Die Fahrtrouten wären von den jeweils (zufällig) Mitfahrenden abhängig. Die barrierefreie Nutzung, z.B. mit Gepäck, Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren und Hunden wäre im Knut eingeschränkt oder gar nicht möglich. Es ist es nicht hinnehmbar, dass zusätzlich für die Reisenden erhebliche Kosten bei der Nutzung des Knuts entstehen. Frankfurt würde dadurch zukünftig im ÖPNV in eine 2-Klassen-Gesellschaft aufgeteilt werden: in den Innenstadtbereich mit hoher verlässlicher 24/7-Taktung und gleicher Preisgestaltung über die ÖPNV-Tickets und in den Stadtrand, wo man für schlechtere Qualität zusätzliche Kosten zu den bestehenden ÖPNV-Tickets in Kauf nehmen müsste. Wir schlagen vor: - den 28er Bus ab 04:00 wieder einzusetzen, so wie es auch für die anderen Busse 29, 39, 63 geplant ist. So ist es z.B. möglich, eine normale Frühschicht an einem Arbeitsort in der Innenstadt von Harheim aus zu erreichen. -Bei Fahrten mit dem Knut in der Zeit, in der kein 28er Bus verkehrt, die zwischen regulären Haltestellen entlang der Strecke des 28er Busses stattfinden, für die die Reisenden bereits ein gültiges ÖPNV-Ticket besitzen, diese kostenfrei durchzuführen. Auf diese Weise wäre der Knut ein tatsächlicher Ersatz für den 28er Bus. Aufgrund der geringen Anzahl an Reisenden in der Zeit 00:00-04:00 sollten sich die entstehenden Kosten für diese Fahrten im sehr niedrigen Bereich bewegen. Durch diese Maßnahmen kann ein deutliches Signal gesendet werden, dass eine Verkehrswende auch im Norden Frankfurts unterstützt wird und ernsthaft versucht wird, Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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