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Meine Nachbarschaft: Elisabethenstraße

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Elisabethenstraße häufiger reinigen

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3913 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 16.10.2018 Betreff: Elisabethenstraße häufiger reinigen Der Magistrat wird gebeten, die Elisabethenstraße häufiger zu reinigen. Nach Möglichkeit sollen auch am Wochenende Reinigungen durchgeführt werden. Begründung: Bürger beschweren sich über eine zunehmende Vermüllung und Beeinträchtigung durch Glasscherben des neu angelegten Bürgersteigs der nördlichen Seite der Elisabethenstraße. Der erst kürzlich neu angelegte Belag des Bürgersteigs ist bereits jetzt in hohem Maße fleckig. In Einzelfällen wurden auch menschliche Exkremente vor den Eingängen der anliegenden Einrichtungen aufgefunden. Um diesem Missstand abzuhelfen, sind häufigere Reinigungen erforderlich. Da die Beeinträchtigungen durch Glasscherben insbesondere am Wochenende auftreten und damit eine nicht unerhebliche Gefährdung einhergeht, sind die Straßenreinigungen auch am Wochenende erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 218

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 06.09.2018 Betreff: Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit geeigneten Maßnahmen verhindert wird, dass besonders in den Abendstunden Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße fahren, obwohl dies dort nicht gestattet ist. Begründung: Nicht nur von Passanten, sondern auch von Bus- und Straßenbahnfahrern wird kritisiert, dass besonders in den Abendstunden die oben genannte Streckenführung von Pkws und Lkws befahren wird. Dies führt zur besonderen Gefährdung nicht nur der Wartenden an den Haltestellen, sondern auch für das Bedienungspersonal von Bussen und Straßenbahnen. Die Straßenführung der Hedderichstraße an der Post vorbei durch die Brückenstraße oder die Bruchstraße zur Textorstraße ist die einzige Möglichkeit, zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Der beschriebene Weg auf den Schienen wird deshalb als Abkürzung genutzt, obwohl die Durchfahrt dort nicht gestattet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 194

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern

02.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3914 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 12.10.2018 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Elisabethenstraße keine weiteren Wettbüros zu genehmigen und zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Genehmigungen von Wettbüros zurückgenommen oder widerrufen werden können und dies gegebenenfalls auch den Inhabern gegenüber zu verfügen. Begründung: Die Erdgeschosszone der Elisabethenstraße ist von inhabergeführtem Einzelhandel sowie einer Kindertagesstätte geprägt und erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die anliegende Wohnbevölkerung. Die Elisabethenstraße ist aufgrund einer aufwendigen Baustelle bereits seit längerer Zeit vom Publikumsverkehr abgeschnitten und befindet sich nunmehr unter Abwertungsdruck. Dieser Prozess wird durch die bestehenden Wettbüros weiter verstärkt. Nunmehr besteht auch vereinzelter Leerstand, und es ist zu vermeiden, dass diese Liegenschaft zu einem Wettbüro umgenutzt wird. Die antragsgegenständlichen bestehenden Einrichtungen sind aufgrund des durch Tische, Monitore und Getränkeausschank vermittelten Verweilcharakters von bloßen Wettannahmestellen abzugrenzen und als Wettbüros anzusehen. Sämtliche Liegenschaften der nördlichen Seite der Elisabethenstraße befinden sich in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet. Denn in den durchweg mehrstöckigen Gebäuden ist lediglich die Erdgeschosszone gewerblich genutzt, in den darüber liegenden Stockwerken ist ausschließlich Wohnnutzung vorhanden. Mithin ist ein faktisches Mischgebiet anzunehmen. Insbesondere liegen die Wettbüros selbst auch nicht in einem Abschnitt, der überwiegend gewerblich genutzt wird. Sie fügen sich daher nicht in den vorhandenen Ordnungsrahmen ein (vgl. zur vergleichbaren Situation: VG Frankfurt am Main, Urt. vom 16.05.2018 - 8 K 6942/17). Die Wettbüros lösen zudem städtebauliche Spannungen in Form eines Trading-Down-Effektes aus und verletzen somit das Rücksichtnahmegebot gemäß § 15 Absatz 1 Baunutzungsverordnung. Dieser erfahrungsmäßig bei Wettbüros anzunehmende Trading-Down-Effekt ist in der Elisabethenstraße umso mehr anzunehmen, als die anderen vorhandenen, nicht störenden Nutzungen wie Zeitschriften- und Kleidungshandel einen deutlich größeren Umsatz erfordern, um einen einem Wettbüro vergleichbaren Gewinn zu erwirtschaften. Somit besteht ein großer Anreiz, bestehende - der Nahversorgung dienende - Nutzungen in Wettbüros umzunutzen. Nach alledem sind Wettbüros in der Elisabethenstraße unzulässig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz

21.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 972/5 vom 25.08.2018 Betreff: Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten , die Graffitis an den zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die beiden zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen mit Graffitis beschmiert sind. Aus Sicht des Ortsbeirates sind die beschmierten Eingangssäulen dem Gesamtbild des Oppenheimer Platzes nicht zuträglich. Daher bittet der Ortsbeirat um Entfernung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2337

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 23.08.2018 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie 16:00 Uhr und 22:00 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße das Parken für Pkw auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann, falls dort nicht der Schulweg verläuft; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeignete Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u. a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen der Reisebusse die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2203 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT!

10.09.2018 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3595 entstanden aus Vorlage: OF 629/2 vom 05.08.2018 Betreff: Heinrich-Hertz-Straße - Sanierung JETZT! Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend den oberen Teil der Heinrich-Hertz-Straße (zwischen Franklinstraße und Voltastraße) zu sanieren. Eine Auffüllung der teils bis zu 15 Zentimeter tiefen Löcher mit Asphalt erscheint nicht mehr möglich. Begründung: Nachdem die letzten Baumaßnahmen in der Heinrich-Hertz-Straße nun auch seit Längerem abgeschlossen sind, muss nun die Stadt tätig werden, um die Gefährdung, die von den Löchern in dieser Straße ausgehen, abzustellen. Eine Auffüllung der Löcher mit Asphalt ist schon keine Option mehr, da auch der Unterbau großflächig angegriffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 176 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 855 Antrag vom 02.08.2019, OF 876/2 Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Galvanistraße/Ecke Voltastraße

11.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3340 entstanden aus Vorlage: OF 578/2 vom 24.05.2018 Betreff: Fahrradständer Galvanistraße/Ecke Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, an der Galvanistraße/Ecke Voltastraße (von der Franklinstraße kommend auf der linken Straßenseite der Galvanistraße direkt an der Kreuzung mit der Voltastraße) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Anregung von Bewohnern. Neben der Deckung des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen könnte die Maßnahme zugleich auch die Nutzung der bezeichneten Fläche für das Abstellen von Sperrmüll und einfachem Müll verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1936 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung

08.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 16.05.2018 Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat wird aufgefordert, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Gegebenenfalls kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 2000 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen

08.06.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3300 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 15.05.2018 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, vor und während der probeweisen Sperrung des nördlichen Mainufers eine Verkehrszählung am Sachsenhäuser Ufer, entlang der Walter-Kolb-Straße, der Gartenstraße, der Kennedyallee und der Mörfelder Landstraße durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Ortsbeirat anschließend vorzustellen. Begründung: Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) möchte ab dem Sommer 2019 das nördliche Mainufer probeweise für den Autoverkehr sperren lassen. Derzeit fahren täglich rund 20.000 Fahrzeuge auf dieser Seite des Mainufers. Durch die geplante Sperrung wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs kommen. Von dieser Verlagerung wird insbesondere auch Sachsenhausen negativ betroffen sein. Um die Auswirkungen objektiv bewerten zu können, ist eine umfassende Verkehrszählung vor und während der probeweisen Sperrung nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1879 Aktenzeichen: 61 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sossenheim: Die Gewerbegebiete „Wilhelm-Fay-Straße“ und „Gaugrafenstraße“ endlich an die Autobahn anbinden

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung vom 05.06.2018, OA 275 entstanden aus Vorlage: OF 724/6 vom 01.06.2018 Betreff: Sossenheim: Die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" endlich an die Autobahn anbinden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen mit dem Ziel initiativ tätig zu werden, die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" an die Autobahnen anzubinden. Die Stadt Frankfurt sollte gemeinsam mit Hessen Mobil eine Machbarkeitsstudie für verschiedene Varianten einer realistischen Anbindung erstellen und die Umsetzung dann auch konsequent weiterverfolgen. Dabei sollten u. a. nachfolgende Varianten zur Anbindung geprüft werden: 1. Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die BAB 648 in Richtung Wiesbaden im Bereich der Anschlussstelle zur A 66 in Richtung Stadtmitte; 2. Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die BAB 5 bzw. BAB 66 über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße (ggf. in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Nordwestkreuzes und der Erweiterung der BAB 5). Begründung: Mit den Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße", "Gaugrafenstraßen" und "Eschborn-Süd" sind es insgesamt drei Gewerbegebiete, deren Verkehrsaufkommen sich auf die Straßen Sossenheims, insbesondere auf die Westerbachstraße auswirkt. Die Situation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt. Im Berufsverkehr herrscht quasi Dauerstau bzw. Stillstand. Anwohner leiden ebenso unter der Situation wie Pendler und Kunden der Betriebe vor Ort. Und die Gewerbegebiete wachsen noch weiter. Gerade sind zwei weitere Firmen dabei, sich im Gewerbegebiet "Wilhelm-Fay-Straße" anzusiedeln. In der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 8. Mai 2018 erklärten Vertreter der Ämter, dass hierdurch noch einmal 1.500 zusätzliche Kfz und Lkws erwartet werden. Dies macht deutlich, dass dringend etwas geschehen muss. Die Gewerbegebiete müssen an die angrenzenden Autobahnen angeschlossen werden, damit der Verkehr aus den Stadtteilen herauskommt. Hier ist nun die Stadt Frankfurt gefragt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt muss dringend die Initiative ergreifen, damit es mit den Anbindungen an die Autobahnen endlich vorangeht. Das Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil, ist für den überregionalen Verkehr zuständig. Wenn Städte wie Frankfurt und Eschborn Gewerbegebiete ohne Anbindung an die Autobahn planen, ist es auch deren Aufgabe, initiativ tätig zu werden. Die Stadt Eschborn ist bereits aktiv geworden. Für das Gewerbegebiet Eschborn-Süd ist eine direkte Anbindung an die BAB 66 über die Düsseldorfer Straße geplant. Die Stadt Frankfurt wirkt im Vergleich dazu tatenlos und scheint auf die Initiative von Hessen Mobil zu warten. Es ist geplant, das Nordwestkreuz umzubauen. Eine Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße sollte in diesem Zusammenhang erfolgen und deshalb schnell vorangetrieben werden. Bei den Planungen bzw. bei Erstellung der Machbarkeitsstudien darf es keine Denkverbote geben, alle Möglichkeiten sollen in Betracht gezogen werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 Antrag vom 28.05.2019, OF 1036/6 Anregung vom 18.06.2019, OA 425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 275 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 275 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2946, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

„Delkeskamp-Denkmal“

26.04.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

Antrag vom 26.04.2018, OF 554/2 Betreff: "Delkeskamp-Denkmal" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Gedenktafel u.a. für Friedrich Wilhelm Delkeskamp auf dem Gelände der griech.-orth. Kirche in der Solmsstraße restauriert werden kann; ob die Gedenkstele auf dem Alten Friedhof Bockenheims, die derzeit "nur" auf einer Seite (in stark verwitterter Form) beschriftet und den gefallenen Soldaten des 1. Weltkriegs gewidmet ist, im Zuge einer Restaurierung auch zu einem Erinnerungsort für verdiente Bürger Bockenheims wie z.B. F.W. Delkeskamp "weiterentwickelt" werden kann. An etwaigen Restaurierungskosten könnte sich der Ortsbeirat 2 ggf. mit eigenen Budgetmitteln beteiligen. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 869 2018 Die Vorlage OF 554/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 2 CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung), bei einer Enthaltung CDU

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen

16.03.2018 · Aktualisiert: 29.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 20.02.2018 Betreff: Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, zwei Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße zu schaffen und die Bordsteine abzusenken. Begründung: Auf der Verkehrsinsel befinden sich zwei Altglascontainer. Zudem ist ein Queren der Textorstraße auf Höhe des Cafés Ernst (Textorstraße 40) durch dort parkende Kfzs erschwert und meist mit Kinderwagen unmöglich. Um das Queren der Textorstraße an dieser Stelle zu erleichtern und die Zugänglichkeit der Altglascontainer zu verbessern, bietet sich die Installation von zwei Zebrastreifen an. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1129 Antrag vom 14.10.2020, OF 1814/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6853 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 791/5 vom 27.02.2018 Betreff: Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern Vorgang: OM 2739/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahin gehend zu ändern, dass gleichrangig zu Wohnnutzungen nunmehr auch - in Anlehnung an die Kriterien des Frankfurter Programms zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Nutzungen der Branchen der Kreativwirtschaft gefördert werden. Ebenso soll die Ertüchtigung des historischen Bestands Fördergegenstand sein. Begründung: Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen ist Hauptziel der Förderung, die Wohnfunktion des Viertels zu stärken. Dies konnte allem Anschein nach bisher kaum erreicht werden, zudem ist auch fraglich, ob mit einem solchen Schwerpunkt des Gebiets nicht auch angestammte wünschenswerte Nutzungen der Apfelweinkultur und auch neue Institutionen, wie beispielsweise der Freitagsmarkt, aufgrund zu erwartender Klagen aufgrund sich dann ändernder Lärmschutzrichtwerte verdrängt werden. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen der ebenfalls im Fördergebiet liegenden Einrichtungen des "Markts im Hof" sowie die ehemalige Stereobar, die sich Anwohnerbeschwerden ausgesetzt sehen bzw. sahen. Um solche städtebaulichen Spannungen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte sich der Förderschwerpunkt auf die Kreativwirtschaft erstrecken. Dies auch gerade deshalb, um so an die sehr vorteilhafte Entwicklung des Brückenviertels anknüpfen zu können, welches hierdurch geprägt ist. Mit dem Umbau der Elisabethenstraße ist zu erwarten, dass durch Beseitigung der Barrierewirkung derselben, nunmehr eine wechselseitige Beeinflussung des klassischen Alt-Sachsenhausens sowie des Brückenviertels möglich wird. Auch mit der Ansiedlung der European School of Design wäre ein passendes Leuchtturmprojekt vorhanden. Zudem ist bereits ein Nukleus der Kreativwirtschaft - der kleine Mann mit dem Blitz, Libertine Lindenberg etc. - in dem Viertel vorhanden. Neben der Kreativwirtschaft sollte aber auch der historische Bestand Alt-Sachsenhausens verstärkt, gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, als aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen

16.02.2018 · Aktualisiert: 17.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 30.01.2018 Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mau erwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung ist und die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie der ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.02.2018, OF 791/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 861 Antrag vom 01.10.2019, NR 987 Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen

30.01.2018 · Aktualisiert: 22.02.2018

Antrag vom 30.01.2018, OF 758/5 Betreff: Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass in den Arbeitspausen (insbesondere nach Feierabend und am Wochenende) der Baustelle an der Elisabethenstraße die Absperrgitter so gestellt werden, dass eine Querung der Elisabethenstraße von und in die Brückenstraße für den Fußverkehr in direkter Richtung möglich ist. Begründung: Derzeit ist eine Querung der Elisabethenstraße für Fußgänger in direkter Richtung von der Alten Brücke kommend in die südliche Brückenstraße nicht möglich. Vielmehr leiten die Absperrgitter Fußgänger zu einer Querungsstelle weiter östlich unmittelbar auf eine Parkbucht (kurz vor der Zufahrt zur Liegenschaft Brückenstraße 17 von der Elisabethenstraße). Zwischen den parkenden Autos können Fußgänger vom PKW-Verkehr leicht übersehen werden. Nicht zuletzt aus Gründen der Unfallgefahr ist diese Wegeführung eine unhaltbare Situation. Zudem klagen seit der Einrichtung der Baustelle Inhaber der Geschäfte im Brückenviertel über Umsatzeinbußen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 758/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

22.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle „Palmengarten“

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 716/5 vom 05.01.2018 Betreff: Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle "Palmengarten" Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Anbindung der Buslinie 36 (Sachsenhausen - Westbahnhof) erneut an die Haltestelle "Palmengarten" zu veranlassen. Begründung: Vor etwa zwei Jahren entschied traffiQ, die Buslinie 36 in Richtung Westbahnhof am Mitscherlichplatz abbiegen zu lassen. Somit kann der Palmengarten nicht mehr direkt angefahren werden. Diese Entscheidung diente wohl den wirtschaftlichen Interessen der traffiQ. Es wurde nicht auf die Bedürfnisse der älteren Generation, der Schulklassen und Familien mit Kindern eingegangen, die nun unnötig lange Umsteige- und Wartezeiten an der Goethe Universität Campus Westend in Kauf nehmen müssen. Da die Buslinie 36 vom Hainerweg kommend bis zur Elisabethenstraße eine große Strecke Sachsenhausens durchfährt und deshalb auch Sachsenhäuser Bürger betroffen sind, die gerne den Palmengarten besuchen, ist es aus den genannten Gründen dringend erforderlich, eine erneute Anbindung an diese Haltestelle durch die Buslinie 36 umzusetzen. Der vorliegende Antrag greift darum nicht zuletzt auch eine Anregung aus dem Seniorenbeirat auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 642 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (II)

19.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

Antrag vom 19.12.2017, OF 700/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (II) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellte im Jahr 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2018 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 163 2018 Die Vorlage OF 700/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2435 entstanden aus Vorlage: OF 658/5 vom 07.11.2017 Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Begründung: Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle Pkws, deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, das Autofahrer nochmals zu einer besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht, dass diese Straße als Durchfahrt beim Parkplatzsuchverkehr oder als Umfahrung der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll, das Abtsgäßchen für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 128 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

Antrag vom 07.11.2017, OF 656/5 Betreff: Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Platz vor dem Kuhhirtenturm in Fußgängerbereich(e) und für PKW befahrbarem Bereiche bzw. PKW-Parkplätze durch Installation von Pollern einzuteilen. Zudem bitte der Ortsbeirat den Magistrat auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm im für PKW dann nicht mehr befahren Bereich Fahrradständer zu installieren. Kurzfristig sollte zudem ein fehlender Poller, der den weitern Teil der Große Rittergasse vom Platz am Kuhhirtenturm trennt, angebracht werden. Begründung: Der Platz vor dem Kuhhirtenturm könnte durch wenige Veränderungen sowohl für Anwohnerinnen und Anwohner als auch Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes als auch Passanten unter gleichzeitiger Nutzungsoptimierung attraktiver gestaltet werden. Eine vollständige Sperrung ist auf Grund einer an dem Platz gelegenen Garageneinfahrt nicht möglich. Auch ist zu bedenken, dass es bei Veranstaltung des Hindemith-Museums zu Be- und Entladeverkehr kommen kann. Dennoch sollte dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einer innerstädtischen Ruhezone, die auch dem mittelalterlichen Charakter des Viertels Rechnung trägt, so weit wie möglich entsprochen werden. Dazu könnte der für PKW zugängliche Bereich klar von jenem für Passanten durch Setzen von Pollern abgegrenzt werden. Gleichzeitig könnten entlang der Wehrmauer Kurzzeitparkplätze für Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes geschaffen werden. Die zu schaffende Fußgängerzone kann zudem durch Bänke zum Verweilen einladen. Auch lassen die Poller im Notfall einen Zugang zu den an den Platz angrenzenden Häusern seitens Rettungswagen und Feuerwehr zu. Skizze zur möglichen Raumaufteilung: Quelle der Aufnahme: Googlemaps Fehlender Poller an der Zufahrt zur Großen Rittergasse bzw. Paradiesgasse: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 656/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerengstelle Poststraße vor dem Lokal „Gleis 25“

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.06.2018

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2392 entstanden aus Vorlage: OF 431/1 vom 08.10.2017 Betreff: Fußgängerengstelle Poststraße vor dem Lokal "Gleis 25" Zehntausende Menschen verlassen täglich den Hauptbahnhof an der Nordseite, um ihren Fußweg in Richtung Poststraße, Düsseldorfer Straße, Messe oder Westend fortzusetzen, auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle in der Düsseldorfer Straße, zur Messe oder zu den Büros in diesem Bereich. Dabei müssen sie auch die Engstelle vor dem Lokal "Gleis 25" in der Poststraße passieren, die durch einen Biertisch in Form eines Bierfasses entsteht. Diese Engstelle beträgt zwischen dem Biertisch rechts des Lokals (östliche Seite) bis zum dortigen Gitter, das die Poststraße von dem Gehweg absperrt, 1,40 Meter lichte Weite. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Problem der Engstelle an dieser Stelle gelöst werden kann. Begründung: Vor dem Lokal "Gleis 25" in der Poststraße befinden sich rechts und links vom Eingang (westliche und östliche Seite) zwei Biertische. Diese Biertische sind sehr oft von Gästen des Lokals besetzt, die sich dem lustigen Alkoholtrinken hingeben. An dieser Stelle müssen täglich Zehntausende von Fußgängern vorbeigehen, um zur Düsseldorfer Straße zu gelangen (Straßenbahnhaltestelle, Büros, Messe). Zwischen dem Biertisch rechts des Lokals (östliche Seite) und dem Absperrgitter zur Poststraße beträgt die Durchgangsbreite 1,40 Meter. Die Breite des Durchgangs verringert sich noch einmal um mindestens 10 Zentimeter, da dort Fahrräder angeschlossen sind, die mit ihrer Lenkstange in den Gehweg hinein ragen. Dies ist für die Fußgänger eine Engstelle, die so nicht sein muss, da sie die Menschen dort sehr behindert. Erschwert wird das Vorbeigehen an diesem Biertisch sehr oft, wenn sich bei besonderen Ereignissen, wie Fußballspielen etc. die Breite des Durchgangs durch die komplette Belagerung des Biertisches noch einmal verringert, sodass dann nur noch maximal 50 bis 60 Zentimeter übrig bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 223 Antrag vom 10.05.2018, OF 631/1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 entstanden aus Vorlage: OF 581/5 vom 25.09.2017 Betreff: Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II Vorgang: OM 1648/17 OBR 5; ST 1357/17 Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel weitere Abfallbehälter und Fahrradbügel zu installieren. Mögliche Standorte: Gelb = Mülleimer; rot = Fahrradständer Quelle: Auszug aus dem Auskunftssystem des Stadtplanungsamtes Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1357, mitgeteilt hat, dass er zumindest einen Abfallbehälter an der Kreuzung der Wallstraße mit der Brückenstraße aufstellen wird. Um Verschmutzungen im Brückenviertel, welches in den letzten Jahren zusehends lebendiger geworden ist und wo daher aus Sicht des Ortsbeirates eine positive Entwicklung stattfindet, zu begegnen, ist es sinnvoll, weitere Abfallbehälter in der Wallstraße und der Brückenstraße anzubringen. Auch ist es wünschenswert, hier, wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet, Möglichkeiten zu schaffen, Fahrräder abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1916 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2048 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffnung der Brückenstraße

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2335 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 17.10.2017 Betreff: Öffnung der Brückenstraße Der Magistrat wird erneut gebeten, die Brückenstraße auf dem Teilstück zwischen der Wallstraße und der Elisabethenstraße für den Fahrradverkehr in nördlicher Richtung nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Elisabethenstraße zu öffnen. Begründung: Der Ortsbeirat schließt sich damit der wiederholten und dringlich vorgetragenen Bitte von Sachsenhäuser Bürgern an. Die allerwenigsten Radfahrer nehmen den Umweg über die verkehrsreiche Walter-Kolb-Straße oder schieben ihr Rad durch die Brückenstraße. Die Straße trägt ihren Namen, weil sie der direkte Weg zur Alten Brücke ist. Wer soll verstehen, dass die Straße diese Funktion für den Radverkehr nicht übernehmen kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 686 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III

03.11.2017 · Aktualisiert: 14.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 25.09.2017 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die Große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung City-West

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 entstanden aus Vorlage: OF 385/2 vom 05.10.2017 Betreff: Radwegeverbindung City-West Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Umgestaltung der Radwegeverbindung Voltastraße/Robert-Mayer-Straße umzusetzen. Die Antwort in der Stellungnahme ST 1070, dass dieses große Problem "im Zuge der Planungen zur Radroute 11 berücksichtigt werden" könne, ist für alle Bürger, die seit Jahren auf eine sichere Radwegeverbindung warten, im höchsten Maße unbefriedigend. Der Magistrat wird deshalb darüber hinaus gebeten, zeitnah über den aktuellen Sachstand der Planungen zu berichten. Sollte dies schriftlich nic ht möglich sein, ist der Ortsbeirat gegebenenfalls auch bereit, den zuständigen Sachbearbeiter in seinen Räumlichkeiten aufzusuchen. Begründung: Die Bürger erwarten an dieser Stelle zu Recht ein deutlich zügigeres Handeln der Verwaltung, auch weil der Radverkehr in diesem Bereich stark zugenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 104 Antrag vom 25.02.2019, OF 774/2 Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1228 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit des Celsiusplatzes

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2281 entstanden aus Vorlage: OF 405/2 vom 24.09.2017 Betreff: Sauberkeit des Celsiusplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Marktbeschicker des Celsiusplatzes einzuwirken, ihrer Reinigungsverpflichtung nach Marktende nachzukommen; 2. die öffentlichen Papierkörbe so auszustatten, dass Vögel nicht an den Inhalt gelangen können. Begründung: Nach Markttagen verbleibt viel Unrat auf dem Celsiusplatz. Dieser Unrat sollte von den Marktbeschickern aufgenommen werden. Eine weitere Quelle von Verschmutzung geht von Vögeln aus, die den Inhalt der öffentlichen Papierkörbe durchsuchen und im Umfeld verteilen. Dies ist durch geeignete Papierkörbe zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 200 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 entstanden aus Vorlage: OF 447/5 vom 01.05.2017 Betreff: Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Brückenstraße zwischen der Elisabethenstraße und der Schifferstraße zwei Abfallbehälter anzubringen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Im sogenannten Brückenviertel mangelt es an Abfallbehältern. Um die Aufenthaltsqualität dieses aufstrebenden Quartiers weiter zu steigern, empfiehlt es sich, an dem angegebenen Ort Abfallbehälter anzubringen und diese regelmäßig zu leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Antrag vom 25.09.2017, OF 581/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1649 entstanden aus Vorlage: OF 448/5 vom 01.05.2017 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die Kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Gütern und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus, Kaufhaus, Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten, als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkost- und Spirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs dar, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleiben die Schifferstraße, die Kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet ist. Des Weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Da auch laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen um die Textorstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 29.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 441/5 vom 03.05.2017 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Antrag vom 14.10.2020, OF 1815/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69

21.04.2017 · Aktualisiert: 23.01.2020

Anregung vom 21.04.2017, OA 145 entstanden aus Vorlage: OF 425/5 vom 03.04.2017 Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und 1. für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie 2. für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet des Vortrags des Magistrats vom 27.03.2017, M 69, und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethenstraße in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1282 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1341, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“

19.02.2017 · Aktualisiert: 21.03.2017

Antrag vom 19.02.2017, OF 372/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 72 2017 Die Vorlage OF 372/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 854 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 17.10.2016 Betreff: Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die folgenden Straßen und Plätze in Sachsenhausen in Reinigungsklasse V und VI an Wochenenden im Sommerhalbjahr (April bis September einschließlich) sowohl samstags als auch sonntags zu reinigen. Dafür kann im Winterhalbjahr (Oktober bis März einschließlich) eine Reinigung zwischen Dienstag und Donnerstag entfallen. Zusätzlich schlägt der Ortsbeirat eine Erhöhung der Reinigungsklassen in bestimmten Straßen und Plätzen vor, die aufgrund des hohen Publikumsverkehrs schneller verschmutzen. Straßen Jetzige Reinigungsklasse Änderung Vorschlag Sommer Vorschlag Winter Schweizer Platz VI VI S VI W Schweizer Straße VI (Gartenstraße bis Textorstraße), III (Rest) VI S VI W Affentorplatz VI VI S VI W Alt-Sachsenhausen VI VI S VI W Diesterwegplatz VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) VI S VI W Elisabethenstraße und Darmstädter Landstraße bis Wendelsplatz VI VI S VI W Wallstraße VI VI S VI W Brückenstraße V (Elisabethenstraße bis Schifferstraße), II (Rest) V S V W Gutzkowstraße II Erhöhen auf V V S V W Adlhochplatz II Erhöhen auf VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) Erhöhen auf VI zwischen Martin-May-Straße und Schweizer Straße VI S VI W Reinigungsklassen Bisher Vorschlag Sommer Vorschlag Winter II = 2 x pro Woche III = 5 x pro Woche V = 2 x in der Woche, 1 x Wochenende V S = 2 x in der Woche, 2 x am Wochenende V W = 1 x in der Woche, 1 x am Wochenende VI = 5 x in der Woche, 1 x Wochenende VI S = 5 x pro Woche, 2 x am Wochenende VI W = 4 x pro Woche, 1 x am Wochenende Begründung: Der Ortsbeirat erhält im Sommerhalbjahr regelmäßig zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung. Es handelt sich um ein ästhetisches, aber auch ein hygienisches Problem, da die Hinterlassenschaften Ungeziefer anziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 308

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung von Altglascontainern

04.11.2016 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 869 entstanden aus Vorlage: OF 206/5 vom 17.10.2016 Betreff: Versetzung von Altglascontainern Der Magistrat wird gebeten, die Altglascontainer an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße sowie an der Ecke Brückenstraße/Gutzkowstraße zu versetzen. Im gleichen Zuge bietet es sich an, auch den Altkleidercontainer neben den Altglascontainern an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße zu entfernen. Als alternative Standorte werden folgende vorgeschlagen: - Sperrfläche auf der Schifferstraße gegenüber des Hauses Schifferstraße 28; - Verkehrsinsel, die als Fußgängerüberweg genutzt wird, zwischen Laubestraße/Schifferstraße/Walter-Kolb-Straße; - Verkehrsinsel auf der Walter-Kolb-Straße bei der Einmündung in die Elisabethenstraße; - Brückenspielplatz, Seite Brückenstraße/Gutzkowstraße, jedoch gegenüber dem Haus Gutzkowstraße 21. Begründung: Die Container sind regelmäßig überfüllt und damit eine Sammelstelle für Müll und Glasscherben. Da die Altglascontainer in unmittelbarer Nähe des Brückenspielplatzes gelegen sind, bergen diese eine erhebliche Gefahr für spielende Kinder. Die Container an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße verhindern zudem die Sicht auf an der Fußgängerampel stehende Kinder. Insbesondere der vorgeschlagene Standort Verkehrsinsel zwischen Laubestraße/Schifferstraße/Walter-Kolb-Straße bietet sich an, da dort ein neuer Supermarkt eröffnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 343 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1187 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 209/5 vom 18.10.2016 Betreff: Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel am Affentorplatz in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und der Wallstraße zu verlängern und auch die Rotphase für Fußgänger zu verkürzen. Begründung: Anwohner berichten, dass die Grünphase für Fußgänger nur etwa zehn bis 15 Sekunden betrage, was für Kinder, ältere Mitbürger und gehbehinderte Menschen deutlich zu kurz ist. Darüber hinaus würde umgekehrt die Rotphase für Fußgänger rund drei Minuten betragen, was als deutlich zu lang empfunden wird. Dies führt dazu, dass die Fußgänger die Straße häufig bei Rot überqueren. Angesichts der Tatsache, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte, aber auch die Willemerschule befinden, ist dies nicht hinnehmbar. Die Grünphasen für Fußgänger sind an den anderen Ampeln der Darmstädter Landstraße, der Paradiesgasse und der Elisabethenstraße deutlich günstiger geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 344

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