Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM
2739 entstanden aus Vorlage:
OF 760/5 vom
30.01.2018 Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen
unter Denkmalschutz stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob das im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der
südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche
Mau erwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten
Stadtbefestigung ist und die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von
§ 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt.
Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, eine Eintragung in das
Denkmalverzeichnis anzuregen. Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die
umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie der
ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich
im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
27.02.2018, OF
791/5
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2018, ST 861
Antrag vom
01.10.2019, NR 987
Aktenzeichen: 60 3