Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM
1649 entstanden aus Vorlage:
OF 448/5 vom
01.05.2017 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten
Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
Der Magistrat wird gebeten,
das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die
Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum
dargestellt. 2. Die räumliche
Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche
Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die Kleine Brückenstraße und die
Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die
künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige
Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte
"Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie
B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden
C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den
zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen
Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem
Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein
B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die
Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden
Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Gütern und Dienstleistungen des
kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige
Angebote, u. a. Warenhaus, Kaufhaus, Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten
Sortimenten, als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen
Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot
des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es
sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine
Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt.
Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15
verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt
gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler,
Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen,
zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkost- und Spirituosenfachhandel,
spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den
oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden
für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung
zu solchen des mittelfristigen Bedarfs dar, welche den deutlichen Schwerpunkt
bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu
überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den
tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von
2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die
Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleiben die Schifferstraße, die Kleine
Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der
Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen
ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses
Zentrums ausgerichtet ist. Des Weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig
erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel.
Da auch laut dem Konzept außerhalb
des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten
Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden
soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des
Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für
Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den
inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten
Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber
so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines
Stadtteils beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0