Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM
3310 entstanden aus Vorlage:
OF 889/5 vom
16.05.2018 Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in
der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher
Existenzvernichtung Der Magistrat wird aufgefordert, den
Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem
Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen
Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen
zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die
Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den
dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist
grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und
notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung
profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang
wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den
Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt
werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind
von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen.
Gegebenenfalls kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim
erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss
der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen
Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber
Insolvenz anmelden mussten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.10.2018, ST 2000
Aktenzeichen: 92 31