Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM
2435 entstanden aus Vorlage:
OF 658/5 vom
07.11.2017 Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen
Der Magistrat wird
gebeten, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den
Durchgangsverkehr zu sperren. Begründung: Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle Pkws,
deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die
Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen
Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht
durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an
Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern
nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der
Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen.
Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich
überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, das Autofahrer nochmals zu einer
besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den
falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h
gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden.
Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen
in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende
Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht,
dass diese Straße als Durchfahrt beim Parkplatzsuchverkehr oder als Umfahrung
der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für
vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt
die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll, das Abtsgäßchen für
den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.01.2018, ST 128
Aktenzeichen: 32 1