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Meine Nachbarschaft: Einbiglerweg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alkoholverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade

18.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 444/11 Betreff: Alkoholverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Alkoholverbot für die Helmut-Sittler-Promenade zu erlassen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade ist eine neuangelegte Promenade entlang des Mains in Fechenheim. Es findet reger Fußgänger und Fahrradverkehr statt. Eine definitive Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fechenheim, welches durch die Umgestaltung der Stichstraßen zwischen Alt-Fechenheim und Helmut-Sittler-Promenade noch zusätzlich verstärkt wird. Bedauerlich, dass Besucher des Stadtteils und die Fechenheimer Bürger nicht einfach ihre Seele bei einem schönen Spaziergang baumeln lassen können, da täglich und rund um die Uhr neuralgische Punkte auf der Promenade von augenscheinlich ungepflegten, zu jederzeit offensichtlich stark alkoholisierten und alles und jeden anpöbelnden Menschen besetzt werden. Obendrein finden sich vermehrt täglich Menschen dort ein, die Drogen in Form von Marihuana und Haschisch konsumieren. Eine Überwachung durch die Polizei- und Ordnungsbehörden führte bislang nicht zu einem Erfolg, den Zustand zu verbessern. Dadurch trauen sich viele Bürger jeglichen Alters nicht mehr alleine und bei Dämmerung erst recht nicht mehr auf die Promenade. Ein Alkoholverbot würde die öffentliche Ordnung wiederherstellen und der Promenade ihre ursprüngliche Bestimmung wiedergeben. Weiterhin würde eine regelmäßige Kontrolle durch die genannten Behörden, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 444/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 SPD und CDU (= Annahme); bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 499/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um die Planung für einen im Fechenheimer Mainbogen zu bauenden Aussichtsturm, östlich der Starkenburger Straße, zu erstellen. Begründung: Fechenheim verfügt mit seinem Anteil am Frankfurter Grüngürtel, dem Fechenheimer Mainbogen, über ein bemerkenswertes Areal. Durch den Bau eines Aussichtsturmes könnte die Attraktivität dieses Areals sowohl für die Fechenheimer als auch für die Nachbarn eine enorme Steigerung erfahren. Da der Mainbogen über große Freiflächen verfügt, wäre ein Aussichtsturm eine Attraktion, die dem Besucher einen weiten Blick über den Mainbogen, den Stadtteil und die benachbarte Umgebung gewähren würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 308 2018 Die Vorlage OF 499/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Schießhüttenstraße in Fechenheim

16.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 474/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Schießhüttenstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die grundhafte Sanierung der Schießhüttenstraße in Fechenheim werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Schießhüttenstraße in Fechenheim ist in einem sehr schlechten Zustand und Bedarf einer dringenden Sanierung. Es ist eine der meist genutzten Straßen in Fechenheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 286 2018 Die Vorlage OF 474/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

17.09.2018 · Aktualisiert: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung Spielplatz Am Burglehen, Fechenheim

01.09.2018 · Aktualisiert: 25.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2018, OF 409/11 Betreff: Erweiterung Spielplatz Am Burglehen, Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat die folgenden Fragen beantworten: im Rahmen des Projektes aktive Kernbereiche ist von Anwohnern, wie auch Akteuren der aktiven Kernbereiche / lokale Nachbarschaften die Idee entwickelt worden den vor einigen Jahren entstandenen Kinderspielplatz am Burglehen in Fechenheim auf Grund der hohen Akzeptanz und Nachfrage zu erweitern. Sowohl Nachbarn als auch Akteure der lokalen Partnerschaft, fragten in mehreren Gesprächen bei der Bauaufsicht nach, wie man zu einer solchen Erweiterung stünde und in wieweit davon abgesehen werden könnte die im Sinne der Kinder beanspruchte Fläche nicht mehr weiter als Reklamefläche zu nutzen. Die Bauaufsicht hatte nun in mehreren Gesprächen verlauten lassen, dass sie zu dem genannten Vorhaben positiv stehen würde und man kein Interesse habe und davon absehen wolle eine weitere Baugenehmigung dieser Fläche für Werbetafeln, die in Kürze anstand, zu erteilen. Entgegen dem Inhalt dieser Gespräche wurde nun für die besagte Fläche ohne eine weitere Kommunikation und in Kenntnissetzung der Anwohner und Akteure der lokalen Partnerschaft, eine erneute Baugenehmigung als Werbefläche erteilt und damit eine Erweiterung des Spielplatzes auf Jahre hinaus unmöglich gemacht. Aus welchen Gründen wurde die Fläche nun erneut entgegen aller mündlichen Absprachen als Werbefläche baugenehmigt? Waren der Vorrang wirtschaftlicher Interessen der Stadt in Form vermiet-/verpachtbarer Werbeflächen vor der Erweiterung der Fläche eines Kinderspielplatzes Grund dieser Entscheidung? Warum wurden die den städtischen Behörden bekannten Akteure innerhalb der lokalen Partnerschaft (u.a. Vertreter des Ortsbeirates, der Vereine, der Ämter und Bürger) nicht von der Absicht dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1001 2018 Die Vorlage OF 409/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen

13.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichern eines Pollers Dietesheimer Straße/Starkenburger Straße

13.08.2018 · Aktualisiert: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3518 entstanden aus Vorlage: OF 397/11 vom 18.07.2018 Betreff: Sichern eines Pollers Dietesheimer Straße/Starkenburger Straße Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zufahrt von der Starkenburger Straße (gegenüber Hausnummer 76) aus zur Dietesheimer Straße den Poller wieder instand zu setzen und ihn gegen unerlaubtes Herausnehmen zu sichern. Begründung: Anwohner beschwerten sich bei der Polizei über unberechtigt einfahrende Fahrzeuge, die über die o. g. Zufahrt auf den Spielplatz Dietesheimer Straße gelangen, um dort widerrechtlich auf den Rasenflächen zu parken. Normalerweise verhindern installierte Poller die unberechtigte Zufahrt. Allerdings sind diese Poller nicht mit einem Schloss o. Ä. versehen, weshalb sie ohne Probleme herausgenommen werden können und werden (ein Poller liegt dauerhaft im Gebüsch zwei Meter weiter). Ein Sichern würde den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen, ohne dass weitere Maßnahmen vonnöten wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Wochenmarktes auf dem Linneplatz (Burglehen) in Fechenheim-Süd

11.06.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3319 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 23.05.2018 Betreff: Errichtung eines Wochenmarktes auf dem Linneplatz (Burglehen) in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung und interessierten Akteuren vor Ort (Gewerbeverein, Gewerbetreibende, Anwohner, aktive Kernbereiche, Quartiersmanagement) die Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Linneplatz (Burglehen) oder an anderer Stelle in Fechenheim-Süd zu prüfen. Der Wochenmarkt soll als Ergänzung zu den vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten und zu einer Belebung des Stadtteils beitragen. Begründung: Seit mehreren Jahren wird immer wieder der Wunsch der Fechenheimer nach einem Wochenmarkt, als Ergänzung zu den vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten, laut. Ein Wochenmarkt wird Fechenheim zudem attraktiver machen und zu einer sinnvollen Belebung des Stadtteils langfristig beitragen. Der Linneplatz, auf dem bereits das jährliche Fischerfest ausgetragen wird, bietet hierfür die notwendige Infrastruktur (Strom, Wasser, Parkmöglichkeiten) und wäre ideal für Ausrichtung eines wöchentlichen Marktes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1912 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18

14.05.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3162 entstanden aus Vorlage: OF 364/11 vom 28.03.2018 Betreff: Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Der Magistrat wird aufgefordert, einen Poller an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 auf dem Bürgersteig, direkt am Gebäude der dort befindlichen Freien Christlichen Schule, unter Beachtung der Barrierefreiheit aufzustellen. Begründung: Die Jakobsbrunnenstraße ist im dortigen Bereich eine Einbahnstraße und gut ausgebaut. Fahrzeuge befahren sie aus Richtung Alt-Fechenheim kommend in Richtung Willmannstraße. Im Bereich gegenüber Hausnummer 18 befindet sich eine Linkskurve. Etwa 30 Meter nach dieser Linkskurve befindet sich der Eingang zur Freien Christlichen Schule. Der Bordstein in dem genannten Bereich ist abgesenkt. Dies ermutigt Verkehrsteilnehmer des Öfteren, die Linkskurve so zu nehmen, dass sie den Bordstein überfahren. Da diese Ecke durch das Gebäude der Freien Christlichen Schule für die Verkehrsteilnehmer nicht einzusehen und durch den nahe gelegenen Eingang zur Schule immer mit um die Ecke laufenden Schulkindern zu rechnen ist, ist es dringend geboten, durch das Aufstellen eines Pollers dafür zu sorgen, dass kein Verkehrsteilnehmer mehr über den Bordstein fährt und Schulkinder oder Fußgänger dadurch gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1737 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern

14.05.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt. Der Magistrat wird gebeten, darauf zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Auszug aus dem Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822 gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim

10.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 324/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöchher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 86 2018 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen

02.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 288/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden die notwendigen Mittel eingestellt, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicher zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Kraftfahrzeuge getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Gegenfahrbahn zu nutzen, um am Stau vorbeizufahren. Der Ortsbeirat bemüht sich schon länger, diese sinnvolle Verkehrsmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen (siehe Stellungnahme 372). Die Anbringung der Leitschwellen scheiterte jedoch bisher an den Kosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 57 2018 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

01.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 304/11 Betreff: Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Studie gegen einen Verkehrsinfarkt im Frankfurter Osten

04.12.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2489 entstanden aus Vorlage: OF 260/11 vom 16.11.2017 Betreff: Studie gegen einen Verkehrsinfarkt im Frankfurter Osten Der Magistrat wird gebeten, eine Studie in Auftrag zu geben, mit der Lösungsmöglichkeiten gegen die starke Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner des Frankfurter Ostens durch motorisierten Individualverkehr gefunden werden sollen. Dabei sind unter anderem folgende Fragestellungen zu berücksichtigen: - Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim weitestgehend vom motorisierten Durchgangsverkehr zu befreien? - Welche Wirkung kann durch den Einsatz von Pförtnerampeln außerhalb der Wohngebiete erzielt werden, um Staus in bewohnten Straßen zu verhindern? - Wo kann die Schaffung zusätzlicher Park-and-ride-Parkhäuser am Stadtrand oder in Kooperation mit den Nachbargemeinden realisiert werden? - Welche Möglichkeiten bestehen, den Ausbau der Nordmainischen S-Bahn zu beschleunigen? - Welche Erweiterungen bestehender oder Neuplanungen von Straßen- und U-Bahn-Linien im Frankfurter Osten können zur Entlastung von Durchgangsverkehr führen? - Wie hoch sind die Kosten und welche Auswirkungen hat die Einführung einer fahrscheinlosen Nutzung (Nulltarif) des ÖPNV im Stadtgebiet? Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates klagen zunehmend über die Belastungen durch das hohe Verkehrsaufkommen. Es müssen Lösungen erarbeitet werden, mit denen kurz-, mittel-, und langfristig Verbesserungen realisierbar sind. Ständig beschweren sich Bürgerinnen und Bürger beim Ortsbeirat über die zunehmende Belastung durch motorisierten Durchgangsverkehr im Frankfurter Osten. Es kommt zu ewigen Staus, zunehmender Belastung durch Luftverschmutzung, Lärm und Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgängern. Die kleinsten Nebenstraßen werden als Schleichweg missbraucht, um im Berufsverkehr ein paar Meter gutzumachen. Die vom Ortsbeirat geforderten Verkehrskontrollen finden nicht in ausreichendem Umfang statt. Aber diese würden auch nicht das Problem des ständig wachsenden Pendlerstroms nach Frankfurt lösen. Im Rahmen einer von Verkehrsplanern durchgeführten Untersuchung sollen realisierbare Lösungen erarbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 534 Aktenzeichen: 61 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316

06.11.2017 · Aktualisiert: 06.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen

16.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 252/11 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsbetriebe (traffiQ) zu veranlassen, die Stellungnahme ST 1415 zum Antrag 184/11 bezüglich der zeitnahen Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit einer ausreichenden Zahl von Sitzgelegenheiten, dahin gehend zu überprüfen, ob die Einschätzung vergleichsweise geringer Fahrgastzahlen zutreffend ist und die Einstufung geringer Priorität den Verhältnissen vor Ort gerecht wird. Begründung: Wenngleich bei der Haltestelle stadtauswärts die Zahl der Fahrgäste, die in den Bus der Linie 44 zusteigen, nahe Null ist, so wird nach dem Augenschein vor Ort, die Linie 551 den ganzen Tag ständig von mehreren Fahrgästen in Fahrtrichtung Offenbach zum Zustieg genutzt. Stadteinwärts dient die Haltestelle ganztägig einer nicht unerheblichen Zahl von Fahrgästen zum Einstieg sowohl in die Linie 44 wie auch Linie 551. Bei der Frage der Festlegung von Prioritäten sollte auch in Betracht gezogen werden, dass Fechenheim insgesamt mit seiner Stadtrandlage eine deutlich schlechtere Anbindung an das OPNV-Netz hat als die meisten anderen Stadtteile. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Institutionen sowie den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2134 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim- Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen, zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jede Fußgängerin und jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Ortsbeirat ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2486 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim

03.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 229/11 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Radfahrern das entgegengesetzte Befahren der Einbahnstraße Alt-Fechenheim gestattet und dies mit Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden kann. Begründung: Die Öffnung der Einbahnstraße für den Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer würde von allen Verkehrsteilnehmern mehr Rücksicht erfordern. Da es sich bei der bezeichneten Straße um eine Anliegerstraße, die sich in einer Tempo-30-Zone befindet, handelt, kann das Einhalten dieser Rücksichtnahme als realistisch eingeschätzt werden. Durch die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs für Fahrradfahrer in dieser Haupteinkaufsstraße in Fechenheim Süd würden zusätzlich Anreize geschaffen, das Fahrrad zum Einkaufen zu benutzen, zumal die in der Straße vorhandenen Parkflächen äußerst gering sind. Zudem würde es den Verkehr auf der Straße Alt-Fechenheim entschleunigen, was den Anwohnern und Fußgängern zu Gute käme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 229/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE und FDP gegen 1 LINKE, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd

19.06.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 211/11 vom 30.05.2017 Betreff: Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, vermehrt Kontrollen, zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims, hinsichtlich Raserinnen und Raser im Straßenverkehr durchführen zu lassen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße et cetera augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohnerinnen und Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1869 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt

22.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 200/11 vom 07.05.2017 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24 Stunden am Tag sowie an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen, ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Kraftfahrzeugen zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden, sei es durch Kundinnen und Kunden, die nicht zu den Betrieben kommen, oder die eigenen Angestellten, die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptablen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert, und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten, die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im stehenden Verkehr verbringen, sind nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anbringung von Fahrradbügeln an der Haltestelle „Alt-Fechenheim“

07.05.2017 · Aktualisiert: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 208/11 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle Alt-Fechenheim zwischen der Bus-Wartehalle und der Litfasssäule drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Von Benutzern der Buslinie 44, 551 und der Straßenbahn 11 werden die eigenen Fahrräder bislang an diversen Pfosten und Geländern im Bereich der Helmut-Sittler-Promenade angeschlossen, da Fahrradbügel fehlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs

02.04.2017 · Aktualisiert: 26.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 202/11 Betreff: Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Dieburger Straße in die Carl-Benz-Straße zu veranlassen und zugleich einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Carl-Benz-Straße für Fußgänger, die rechtsseitig die Dieburger Straße aus Richtung Starkenburger Straße kommend, die Carl-Benz-Straße überqueren wollen, markieren zu lassen. Begründung: Die Carl-Benz-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen stark in Anspruch genommen, wobei die Fahrzeuge, trotz der 30 km/h - Zone, meist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das macht es für Fahrzeuge, die von der Dieburger Straße kommend, meist links in Richtung Offenbach fahrend, sehr schwierig und nicht ungefährlich, in die Carl-Benz-Straße einzubiegen. Davon sind auch die Busse der Linie 551 betroffen. Die Überquerung der Carl-Benz-Straße in diesem Bereich ist für Fußgänger aus den oben genannten Gründen schwierig und gefährlich, die nächsten markierten Überwege sind weit entfernt. Davon sind außer den Anwohnern der Dieburger Straße auch die Mitarbeiter des Siemens-Werkes betroffen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und die Bushaltestellen in der Dieburger Straße nutzen und die Carl-Benz-Straße auf dem Wege zum/vom Arbeitsplatz überqueren müssen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26

13.03.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1357 entstanden aus Vorlage: OF 127/11 vom 09.02.2017 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo-30-Zone durch beidseitiges Aufstellen des Zeichens 274.1 an der Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo-30-Zone durch Aufstellen des Zeichens 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße. - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild "Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen". - Installation von Parkwinkeln vor der Liegenschaft Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des Ortsbeirates 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt circa 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand, an einer Hausecke, befindet. Alle Anwesenden waren sich dahin gehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer entgegen der Einbahnstraße fahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohnerinnen und Anwohner über verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll, durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 905 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit rund um die Straßenbahnhaltestelle „AltFechenheim“ in Fechenheim

13.03.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1358 entstanden aus Vorlage: OF 128/11 vom 26.02.2017 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Straßenbahnhaltestelle "Alt-Fechenheim" in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die nördliche Einfahrt in die Helmut-Sittler-Promenade so abzusichern, dass keine privaten Kraftfahrzeuge dort einfahren können. Entsprechende Hinweisschilder sind aufzustellen. Der Haltestellenbereich ist so abzusichern, dass nur an einer dafür geeigneten Stelle die Gleise gesichert überquert werden können. Die Absicherung kann zum Beispiel durch eine Ampel realisiert werden. Außerdem ist den von Süden kommenden Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf der Promenade zu signalisieren, wo der Fahrradweg nach Norden, Richtung Mainkur, weiter verläuft. Begründung: Der gesamte Bereich rund um die Haltestelle "Alt-Fechenheim" ist verkehrstechnisch nicht geregelt. Dies führt zum einen dazu, dass die Helmut-Sittler-Promenade von motorisierten Zweirädern aller Art genutzt wird. Die Promenade ist weder dazu gedacht, diesen Verkehr aufzunehmen, noch ist dies gewünscht. Zum anderen ist die Querung der Gleise in diesem Bereich gefährlich. Durch die geknickte Einfahrt der Bahn von Norden kommend, ist diese nur schwer für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1093 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim

25.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 137/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung eines Vereins und Bürgerzentrums in Frankfurt-Fechenheim, die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Die TSG Turnhalle ist die einzige geeignete Halle für größere Veranstaltungen im Stadtteil. Die Bedingungen dort sind bekanntermaßen äußerst unzufriedenstellend für Veranstaltungen aller Art. Für Vereine sind die Lokalitäten nur sehr begrenzt nutzbar. Alternativen für die Vereine gibt es keine in Fechenheim. Die Vereine sind sehr große Stützen und nicht hinwegzudenkender Faktor für Integration, Jugendarbeit, Sicherheit und dem sozialen Frieden im Stadtteil. Eine Förderung der Vereine ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Frankfurt. Dem Stadtteil fehlen ebenfalls Räumlichkeiten die von Bürgern für private Feiern im familiären Rahmen ( z.B. Hochzeiten etc. ) genutzt werden können, von Vereinen, für Ausstellungen, Veranstaltungen und Präsentationen oder z.B. Ortsbeiratssitzungen und Empfängen. Eine Entwicklung des Grundstücks der ehemaligen Vereinsheime in der Straße "Am Mainbörnchen" unter Einbeziehung der ehemaligen Freiligrathschule in der Straße "Am Mainbörnchen" würde für ein solches Projekt dem Ziel des Förderprogramms "Aktive Kernbereiche" des Landes Hessen entsprechen und auch dem Ziel der Belebung des Ortskerns Fechenheims dienen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 72 2017 Die Vorlage OF 137/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Warum passiert an der Mainkur nichts?

14.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 129/11 Betreff: Warum passiert an der Mainkur nichts? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf dem Ortsbeirat darzulegen welcher Hinderungsgrund besteht und warum die die seit langem zugesagten Nachbesserungen an der Kreuzung Mainkur (hier konkret die Änderung zu einer eigenen Grünphase für Fußgänger, Rückbau der Aufpflasterung und Änderung der Führung des abbiegenden Vehrkehrs aus Alt-Fechenheim) nicht umgesetzt werden. Begründung: Seit dem Umbau dieses Verkehrsknotenpunkts vor einigen Jahren wird uns immer wieder Nachbesserung zugesagt, leider ist von den versprochenen Maßnahmen bis jetzt so gut wie nichts umgesetzt worden und wenn etwas umgesetzt wurde hat dies immer Jahre in Anspruch genommen. Vor allem im Hinblick darauf, daß es sich hierbei um eine der wichtigsten Kreuzungen im Bereich des östlichen Frankfurter Ortseingangs handelt ist dies ein Armutszeugnis ohne gleichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 373 2017 Die Vorlage OF 129/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr

05.12.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 18.11.2016 Betreff: Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Verkehrsschildes möglich ist, das Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass neben der Wendemöglichkeit am Mainkurkreisel eine weitere Wendemöglichkeit über die Omegabrücke besteht. So dies möglich ist, sollte dieses Schild vor der Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, Fahrtrichtung stadtauswärts, eingerichtet werden, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass bei Rückstau a uf der Spur Richtung Innenstadt auch eine Wendemöglichkeit über die 500 Meter entfernte Omegabrücke möglich ist. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es immer wieder zu mehrere 100 Meter langen Rückstaus auf der linken Spur der Hanauer Landstraße. Um den Verkehrsfluss hier zu entzerren, wäre ein Schild, das auf den nur geringfügigen Umweg und die damit verbundene Wendemöglichkeit hinweist, eine gute Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 399

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen

07.11.2016 · Aktualisiert: 05.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 909 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 20.10.2016 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicherer zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Pkws getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Fahrspur zu nutzen. Wie bereits mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern beobachtet, führt das zu teilweise gefährlichen Situationen. Die ausscherenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer versuchen sich beim Überholvorgang an den anderen Pkws und auch der Straßenbahn ortsauswärts, die durchgezogene Linie querend, vorbei an die Spitze des Staus zu setzen. Sobald aber die Straßenbahn von der Hanauer Landstraße kommend in die Straße Alt-Fechenheim einbiegt, um in Richtung Fechenheim zu fahren, sind die im Überholvorgang befindlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich wieder mit Gewalt und verkehrsgefährdend in die Staureihe einzufädeln. Mit der angestrebten Maßnahme soll dieses Gefahrenpotenzial minimiert werden. Quelle: Google Maps 2009 Quelle: SN20102016 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 372 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur

10.10.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 723 entstanden aus Vorlage: OF 69/11 vom 24.09.2016 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Alt-Fechenheim, ab der Hausnummer 66 bis zur Mainkur in Fechenheim, in Richtung Norden schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten und auszuwerten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Straße Alt-Fechenheim von der Hausnummer 66 bis zum Ortsausgangsschild in Richtung Mainkur. Die Straße Alt-Fechenheim ist auch von Kindern und Jugendlichen als Schulweg stark frequentiert, da sich in unmittelbarer Nähe eine Schule befindet und die Schülerinnen und Schüler die Straße in diesem Bereich queren, um die Straßenbahnhaltestelle zu erreichen. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrerinnen und Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. Die oben genannte Messung soll als Analysegrundlage dienen, um über das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 141 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck

10.10.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 24.09.2016 Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo-30-Zone-Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Schild zur Aufhebung der Tempo-30-Zone in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder "Tempo 30" zu tauschen. Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße/Kleestraße in der Willmannstraße die Tempo-30-Zone aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird, um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmannstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Tempo-30-Zone aufgehoben wird und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrerinnen und Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. Anlage Anlage 1 (ca. 319 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 32 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach

05.09.2016 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 59 entstanden aus Vorlage: OF 57/11 vom 11.08.2016 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Vorhaben Offenbachs zu unterstützen, beim Bund im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördermittel für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Offenbach und Fechenheim zu beantragen. Der Magistrat wird beauftragt, ebenfalls Fördermittel für den Bau einer solchen Brücke mit dem Ziel, dieses Projekt zu realisieren und die Infrastruktur der Verbindungen beider Städte Frankfurt und Offenbach zu modernisieren und weiter auszubauen, zu beantragen. Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims, und Offenbachs an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl-Ulrich-Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten, einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim durch eine enge Rampe, nie geschafft, für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, dass hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B 332 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 59 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 8. Sitzung der KAV am 31.10.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 59 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 570, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg

05.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Übernahme der Kosten für den Strom- und Wasseranschluss des neuen Vereinsheims der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Fechenheim

10.08.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2016, OF 56/11 Betreff: Übernahme der Kosten für den Strom- und Wasseranschluss des neuen Vereinsheims der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst zweckgebunden aus seinem Budget die DLRG Fechenheim einmalig mit einem Betrag von 2074,66€ brutto. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die DLRG, OG Fechenheim, Am Mainbörnchen 3, 60386 Frankfurt musste den Wegfall ihres Vereinsheims beklagen. Nach langen Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt und der ABG Holding wurde es der DLRG nun ermöglicht, ein neues Vereinsheim an o.g. Adresse zumindest in Form eines Containers zu errichten. Mittlerweile ist das Budget des ehrenamtlichen Vereins völlig aufgebraucht. Der Leiter der Ortsgruppe wendete sich daher persönlich am 04.07.2016 an den Ortsbeirates mit der Bitte um eine einmalige Übernahme der Kosten für den Strom- und Wasseranschluss in Höhe von 2074,66€. Er betonte, dass eine Unterstützung notwendig sei, um eine drohende Auflösung des Vereins abzuwenden. Aufgrund der sozialpolitischen Aufgabe und den jugendpflegerischen Tätigkeiten der Hilfsorganisation DLRG, wie das Anbieten von Schwimm- und Rettungsschwimmkursen für alle Altersklassen und das Engagement in der Flüchtlingshilfe, wird diese Aktion als förderungswürdig angesehen. Oberbürgermeister Feldmann hat dieses Projekt bereits aus seinem Budget unterstützt und die dabei angefallenen Transportkosten übernommen. Weitere Begründung siehe Kostenvoranschlag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 31 2016 Die Vorlage OF 56/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget einmalig die Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Aufstellen und dem Anschluss des Containers als neues Vereinsheim stehen, mit 3.000 Euro (brutto). Der Magistrat wird geben, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Fechenheim Übernahme der Kosten für den Strom- und Wasseranschluss des neuen Vereinsheims, Am Mainbörnchen 3, 60386 Frankfurt

03.08.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2016, OF 55/11 Betreff: Unterstützung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Fechenheim Übernahme der Kosten für den Strom- und Wasseranschluss des neuen Vereinsheims, Am Mainbörnchen 3, 60386 Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget einmalig 2074,66€ brutto. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die DLRG OG Fechenheim musste unverschuldet den Wegfall ihres Vereinsheims in 2013 beklagen. Nach langen Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt und der ABG Holding wurde es der DLRG nun ermöglicht, ein neues Vereinsheim an o.g. Andresse in Form eines Containers zu errichten. Mittlerweile ist das Budget des ehrenamtlichen Vereins aufgebraucht. Der Leiter der Ortsgruppe wendete sich daher persönlich am 04.07.2016 in der Sitzung des Ortsbeirates an diesen, mit der Bitte um eine einmalige Übernahme der Kosten für den Strom- und Wasseranschluss in Höhe von 2074,66€ brutto laut Kostenvoranschlag. Er betonte, dass eine Unterstützung notwendig sei, um eine drohende Auflösung des Vereins abzuwenden. Aufgrund der sozialpolitischen Aufgabe und den jugendpflegerischen Tätigkeiten der Hilfsorganisation DLRG, wie das Anbieten von Schwimm- und Rettungsschwimmkursen für alle Altersklassen und das Engagement in der Flüchtlingshilfe, möchte der Ortsbeirat 11 dieser Bitte nachkommen. Weitere Begründung siehe Kostenvoranschlag. Antragsteller: CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 31 2016 Die Vorlage OF 55/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget einmalig die Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Aufstellen und dem Anschluss des Containers als neues Vereinsheim stehen, mit 3.000 Euro (brutto). Der Magistrat wird geben, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Parteien: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße

04.07.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 entstanden aus Vorlage: OF 47/11 vom 10.06.2016 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: OM 346/11 OBR 11; ST 1834/12; OM 3135/14 OBR 11; ST 1174/14 Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00 Uhr und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30 Uhr und 09: 00 Uhr durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation wird der Magistrat um einen kurzfristigen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat in der Birsteiner Straße gebeten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade sowie breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit, den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendlerinnen und Pendler, die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00 Uhr gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht (Ortskern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1400 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umweltzone Frankfurt

06.06.2016 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0

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