Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM
3162 entstanden aus Vorlage:
OF 364/11 vom
28.03.2018 Betreff: Aufstellen eines Pollers an der
Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Der Magistrat wird aufgefordert,
einen Poller an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 auf dem
Bürgersteig, direkt am Gebäude der dort befindlichen
Freien Christlichen Schule, unter Beachtung der Barrierefreiheit aufzustellen. Begründung: Die Jakobsbrunnenstraße ist im dortigen Bereich eine
Einbahnstraße und gut ausgebaut. Fahrzeuge befahren sie aus Richtung
Alt-Fechenheim kommend in Richtung Willmannstraße. Im Bereich gegenüber
Hausnummer 18 befindet sich eine Linkskurve. Etwa 30 Meter nach dieser
Linkskurve befindet sich der Eingang zur Freien Christlichen Schule. Der
Bordstein in dem genannten Bereich ist abgesenkt. Dies ermutigt
Verkehrsteilnehmer des Öfteren, die Linkskurve so zu nehmen, dass sie den
Bordstein überfahren. Da diese Ecke durch das Gebäude der Freien Christlichen
Schule für die Verkehrsteilnehmer nicht einzusehen und durch den nahe gelegenen
Eingang zur Schule immer mit um die Ecke laufenden Schulkindern zu rechnen ist,
ist es dringend geboten, durch das Aufstellen eines Pollers dafür zu sorgen,
dass kein Verkehrsteilnehmer mehr über den Bordstein fährt und Schulkinder oder
Fußgänger dadurch gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1737
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0