Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM
909 entstanden aus
Vorlage: OF 85/11 vom
20.10.2016 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in
Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf
der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicherer zu regeln.
Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen
Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die
Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur
unüberwindbar für Pkws getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten
zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung
Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene
Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Fahrspur zu
nutzen. Wie bereits mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern beobachtet, führt
das zu teilweise gefährlichen Situationen. Die ausscherenden
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer versuchen sich beim
Überholvorgang an den anderen Pkws und auch der Straßenbahn ortsauswärts, die
durchgezogene Linie querend, vorbei an die Spitze des Staus zu setzen. Sobald
aber die Straßenbahn von der Hanauer Landstraße kommend in die Straße
Alt-Fechenheim einbiegt, um in Richtung Fechenheim zu fahren, sind die im
Überholvorgang befindlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
gezwungen, sich wieder mit Gewalt und verkehrsgefährdend in die Staureihe
einzufädeln. Mit der angestrebten Maßnahme soll dieses Gefahrenpotenzial
minimiert werden.
Quelle: Google Maps 2009
Quelle: SN20102016 Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 13.02.2017, ST 372
Etatanregung vom
22.01.2018, EA 57