Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage:
OF 249/11 vom
19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße
Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den
Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der
Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut,
unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten
Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017,
B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung
der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des
öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung
einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten
Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem
akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist
dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten.
1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer
Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem
Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des
Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der
Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung
war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies
heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit
Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter
Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße
nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße
Alt-Fechenheim)?
In der Straße Alt-Fechenheim, vom
Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung
auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der
Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und
Alt-Fechenheim?
6. Gab es hier unfallbedingte
Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der
Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats:
"Unfallzahlen aufgrund überschrittener
Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren
werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf
der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener
Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits
erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine
geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im
Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es
war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die
Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind
nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der
für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert
hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich
in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein
städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort
mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier
erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort
zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus,
um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats:
"Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen,
Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt
nicht." Am Ende des Bereichs sind die
Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher
Straße gelegen.
Ein weiterer großer kultureller
Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der
Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und
vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders
an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende
Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017,
während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere
besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und
Grundschule (FCSF) - Ein
Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard,
Caritas) - Zwei Sporthallen,
die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den
Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort
(Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße
gelegen: - Kindertagesstätte 75 -
Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem
kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich.
Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf
die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den
Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der
beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung
übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der
Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen
Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler
und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher
Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage
Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die
erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich
Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es
bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier
Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von
Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind
mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat
man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen
Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den
typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben
Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und
auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu
vermitteln. Es gibt bereits in der
Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende
Öffnungsklausel:
"Geschwindigkeitsbeschränkungen
können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener
Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt
werden." Wenn Kinder und Erwachsene von
Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen
"weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell
fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte
Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist
dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich.
Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden
Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle
bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu
viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären
vermeidbar gewesen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.09.2017, B 316
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 163
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
18. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE.
(= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE
und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und
FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 =
Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie
FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): §
2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018