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Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1357 entstanden aus Vorlage: OF 127/11 vom 09.02.2017 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo-30-Zone durch beidseitiges Aufstellen des Zeichens 274.1 an der Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo-30-Zone durch Aufstellen des Zeichens 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße. - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild "Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen". - Installation von Parkwinkeln vor der Liegenschaft Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des Ortsbeirates 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt circa 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand, an einer Hausecke, befindet. Alle Anwesenden waren sich dahin gehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer entgegen der Einbahnstraße fahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohnerinnen und Anwohner über verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll, durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 905 Aktenzeichen: 32 1