Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM
1357 entstanden aus Vorlage:
OF 127/11 vom
09.02.2017 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der
Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur
Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26
Der Magistrat
wird aufgefordert, die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von
der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu
ändern: - Einrichtung einer Tempo-30-Zone
durch beidseitiges Aufstellen des Zeichens 274.1 an der Starkenburger
Straße/Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende
der Tempo-30-Zone durch Aufstellen des Zeichens 274.2 kurz vor und in
Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße. - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts)
ab Martin-Böff-Gasse 25 bis zur und in Fahrtrichtung
Schießhüttenstraße mit Zusatzschild "Fahrradverkehr in der Gegenrichtung
zugelassen". - Installation von Parkwinkeln vor
der Liegenschaft Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen
7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit
Mitgliedern des Ortsbeirates 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt
circa 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/Martin-Böff-Gasse in
der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist schlecht zu erkennen, da es
sich nur am rechten Fahrbahnrand, an einer Hausecke, befindet. Alle Anwesenden
waren sich dahin gehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25
ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der
Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche
Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführerinnen und
Fahrzeugführer entgegen der Einbahnstraße fahren. Ab der Hausnummer 25 verengt
sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die
Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohnerinnen und Anwohner über
verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26. Verkehrswidrig
ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht
übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll, durch Installation von
Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung
Martin-Böff-Gasse/Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 905
Aktenzeichen: 32 1