Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM
326 entstanden aus
Vorlage: OF 47/11 vom
10.06.2016 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße
und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der
Birsteiner Straße Vorgang: OM 346/11 OBR 11; ST 1834/12; OM 3135/14 OBR 11; ST
1174/14 Der Magistrat wird aufgefordert,
Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab
19:00 Uhr und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen
07:30 Uhr und 09: 00 Uhr durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation
wird der Magistrat um einen kurzfristigen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern
und dem Ortsbeirat in der Birsteiner Straße gebeten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße und
Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade sowie breit
wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit,
den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei
Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um
Pendlerinnen und Pendler, die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner
Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit
nach 19:00 Uhr gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig
Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort
sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht
(Ortskern). Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2011, OM 346
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834
Anregung an den
Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1400
Aktenzeichen: 66 0