Abpollern der Fürstenbergerstraße gegenüber der Post
Begründung
gegenüber der Post Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Bürgersteig der Fürstenbergerstraße zwischen Oederweg und Justinianstraße (Teilstück gegenüber der Post) gegen das verbotene Halten und Parken von PKW abzupollern. Dabei sollen die Poller sparsam, aber wirkungsvoll gesetzt werden, auf keinen Fall sind Geländer zu verwenden. Begründung: Fußgänger, insbesondere Schulkinder auf ihrem dort verlaufenden Schulweg, werden durch das häufige Befahren des Bürgersteigs durch PKW gefährdet. Grund für das verbotswidrige Halten ist in der Regel der schnelle Besuch des Postamts. Das geltende absolute Halteverbot wird ständig missachtet und die Autos halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg abgestellt.