Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM
682 entstanden aus Vorlage:
OF 107/3 vom
01.12.2011 Betreff: Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für
eine Containeraufstellung im Holzhausenpark Der Magistrat
wird aufgefordert, folgende Bedingungen zu erfüllen, damit dem
nachvollziehbaren Wunsch des Stadtschulamtes und der Schule entsprochen werden
kann, die Container zur Auslagerung der Elisabethenschule auf dem Grünstreifen
entlang der entwidmeten Hammanstraße aufzustellen und die Straße als Pausenhof
für die Schülerinnen und Schüler einzurichten: - Neue Beschilderung einer Ausweichfahrradroute, die
nicht über die Parkwege führt; - Ergreifung geeigneter Maßnahmen, die dafür sorgen,
dass entlang des Cafés im Park nicht schnell mit dem Fahrrad gefahren werden
kann; - Keine Baumfällungen
zur Aufstellung der Container; - Kein direkter Zugang zum Holzhausenpark; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Öffnung
des Schulhofes an Wochenenden für die Allgemeinheit; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Rückbau des Grüns im
Park; - Prüfung, ob die
entwidmete Hammanstraße während der Umbaumaßnahme nach Schulschluss und an den
Wochenenden geöffnet werden kann; - Ausreichender Abstand der Container zum Café;
- Prüfung der Entwidmung der
Justinianstraße zwischen Fürstenbergerstraße und Annastraße als
Ausgleichsfläche für den Holzhausenpark. Begründung: Wenn die Container für einen Zeitraum von circa drei
Jahren im Holzhausenpark aufgestellt werden, bedeutet dies einen großen
Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer des Parks bzw. für den Park selbst
sowie für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf der Radroute über die
Hammanstraße. Die o. a. Maßnahmen sollen für einen angemessenen Ausgleich
sorgen, sodass die Schülerinnen und Schüler in den Containern im Holzhausenpark
trotz der Umbaumaßnahme weiter gut und in Ruhe unterrichtet werden können.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2012, ST 342
Aktenzeichen: 40 33