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Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 01.12.2011 Betreff: Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Bedingungen zu erfüllen, damit dem nachvollziehbaren Wunsch des Stadtschulamtes und der Schule entsprochen werden kann, die Container zur Auslagerung der Elisabethenschule auf dem Grünstreifen entlang der entwidmeten Hammanstraße aufzustellen und die Straße als Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler einzurichten: - Neue Beschilderung einer Ausweichfahrradroute, die nicht über die Parkwege führt; - Ergreifung geeigneter Maßnahmen, die dafür sorgen, dass entlang des Cafés im Park nicht schnell mit dem Fahrrad gefahren werden kann; - Keine Baumfällungen zur Aufstellung der Container; - Kein direkter Zugang zum Holzhausenpark; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Öffnung des Schulhofes an Wochenenden für die Allgemeinheit; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Rückbau des Grüns im Park; - Prüfung, ob die entwidmete Hammanstraße während der Umbaumaßnahme nach Schulschluss und an den Wochenenden geöffnet werden kann; - Ausreichender Abstand der Container zum Café; - Prüfung der Entwidmung der Justinianstraße zwischen Fürstenbergerstraße und Annastraße als Ausgleichsfläche für den Holzhausenpark. Begründung: Wenn die Container für einen Zeitraum von circa drei Jahren im Holzhausenpark aufgestellt werden, bedeutet dies einen großen Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer des Parks bzw. für den Park selbst sowie für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf der Radroute über die Hammanstraße. Die o. a. Maßnahmen sollen für einen angemessenen Ausgleich sorgen, sodass die Schülerinnen und Schüler in den Containern im Holzhausenpark trotz der Umbaumaßnahme weiter gut und in Ruhe unterrichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 342 Aktenzeichen: 40 33