Umbenennung des .Grüneburgplatzes. in .Norbert-Wollheim-Platz.
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
"Grüneburgplatzes" in "Norbert-Wollheim-Platz" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, den bisherigen "Grüneburgplatz" in "Norbert-Wollheim-Platz" umzubenennen. Begründung: Norbert Wollheim (1913-1998) hatte das IG-Farben-KZ Buna-Monowitz als Zwangsarbeiter überlebt und den Restkonzern "IG Farbenindustrie AG in Abwicklung" in einem Musterprozess 1951-53 auf entgangenen Arbeitslohn verklagt. Die gefundene Übereinkunft, IG Farben zahlte 30 Millionen DM an Holocaust-Überlebende, wurde so zum Impuls für weitere Zahlungen deutscher Konzerne an ihre überlebenden Zwangsarbeiter. Als Mitbegründer des Zentralrats der Juden in Deutschland steht Norbert Wollheim auch für einen zukunftsweisenden Neubeginn. Die Umbenennung des Grüneburgplatzes in Norbert-Wollheim-Platz stellt Platz und Gebäude in einen würdigen Kontext. Die amerikanischen Jahrzehnte im ehemaligen IG-Farben-Bau sind durch Benennungen im Inneren präsent. Erst 1930 wurde der Vorplatz mit Auffahrt zum damaligen IG-Farben-Haus als "Grüneburgplatz" bezeichnet und lediglich 15 Jahre als Postadresse genutzt. Derzeit ist der einzige Nutzer der Adresse der Campus Westend der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Grüneburgplatz 1), die zentrale Anschrift der Uni ist allerdings die Senckenberganlage.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2005, OF 412/2
Betreff: Umbenennung des
"Grüneburgplatzes" in "Norbert-Wollheim-Platz" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3 Absatz 3
Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, den bisherigen
"Grüneburgplatz" in "Norbert-Wollheim-Platz" umzubenennen. Begründung: Norbert Wollheim (1913-1998)
hatte das IG-Farben-KZ Buna-Monowitz als Zwangsarbeiter überlebt und den
Restkonzern "IG Farbenindustrie AG in Abwicklung" in einem Musterprozess
1951-53 auf entgangenen Arbeitslohn verklagt. Die gefundene Übereinkunft, IG
Farben zahlte 30 Millionen DM an Holocaust-Überlebende, wurde so zum Impuls für
weitere Zahlungen deutscher Konzerne an ihre überlebenden Zwangsarbeiter.
Als Mitbegründer des Zentralrats
der Juden in Deutschland steht Norbert Wollheim auch für einen
zukunftsweisenden Neubeginn. Die Umbenennung des Grüneburgplatzes in
Norbert-Wollheim-Platz stellt Platz und Gebäude in einen würdigen Kontext. Die
amerikanischen Jahrzehnte im ehemaligen IG-Farben-Bau sind durch Benennungen im
Inneren präsent. Erst 1930
wurde der Vorplatz mit Auffahrt zum damaligen IG-Farben-Haus als
"Grüneburgplatz" bezeichnet und lediglich 15 Jahre als Postadresse genutzt.
Derzeit ist der einzige Nutzer der Adresse der Campus Westend der Johann
Wolfgang Goethe-Universität (Grüneburgplatz 1), die zentrale Anschrift der Uni
ist allerdings die Senckenberganlage. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
21.06.2005, OF
429/2 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
28.02.2014, OF
473/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2
am 02.05.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2
am 30.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF
412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2
am 27.06.2005, TO I, TOP 5 Herr zu Löwenstein
stellt den Geschäftordnungsantrag auf Beendigung der Debatte und
Zurückstellung der Vorlage OF 429/2 zur nächsten turnusmäßigen Sitzung.
Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Der Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Debatte wird
angenommen. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Beratung) bei Enthaltung PDS
44. Sitzung des OBR 2
am 05.09.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2
am 26.09.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2
am 31.10.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 2
am 09.01.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 2
am 13.02.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 412/2 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
2.
Die Vorlage OF 429/2 wird zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 2. Einstimmige
Annahme