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Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1344 entstanden aus Vorlage: OF 174/3 vom 09.04.2012 Betreff: Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren An den neu gebauten Gehwegnasen im Oeder Weg an der Kreuzung Lersnerstraße/ Stalburgstraße und an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Keplerstraße sind weiße Führungsmarkierungen vom Bürgersteig auf den Oeder Weg angebracht, ohne dass - bis auf einen Übergang an der südlichen Ecke Wolfsgangstraße - dort dann Sicherungen für querende Fußgänger markiert wurden. Die angebrachten Führungen und Absenkungen signalisieren hier einen Überweg, insbesondere für Sehbehinderte und Blinde, für Rollstuhlfahrer und für Eltern mit Kinderwagen, ohne entsprechende Absicherungen (siehe Fotos). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die oben geschilderten Irreführungen und möglichen Gefährdungen für den Fußgängerverkehr korrigiert werden können. Begründung: Weder an anderer Stelle im Oeder Weg noch an der Glauburgstraße sind an den Gehwegnasen solche Führungsmarkierungen und Absenkungen zur Hauptverkehrsstraße hin ohne gesonderte Überwegmarkierung eingerichtet. Es scheint sich hier also entweder um einen Bauausführungsfehler oder um eine nicht fertiggestellte Baumaßnahme zu handeln. In beiden Fällen bedarf dies einer Korrektur. Lersnerstraße Wolfsgangstraße Wolfsgangstraße Anmerkung: Die Fotos wurden an Karfreitag gemacht, daher kein Autoverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1593 Aktenzeichen: 66 2