Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM
1344 entstanden aus Vorlage:
OF 174/3 vom
09.04.2012 Betreff: Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg
korrigieren An den neu gebauten Gehwegnasen
im Oeder Weg an der Kreuzung Lersnerstraße/ Stalburgstraße und an der Kreuzung
Wolfsgangstraße/Keplerstraße sind weiße Führungsmarkierungen vom Bürgersteig
auf den Oeder Weg angebracht, ohne dass - bis auf einen Übergang an der
südlichen Ecke Wolfsgangstraße - dort dann Sicherungen für querende Fußgänger
markiert wurden. Die angebrachten Führungen und Absenkungen signalisieren hier
einen Überweg, insbesondere für Sehbehinderte und Blinde, für Rollstuhlfahrer
und für Eltern mit Kinderwagen, ohne entsprechende Absicherungen (siehe
Fotos). Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die oben
geschilderten Irreführungen und möglichen Gefährdungen für den Fußgängerverkehr
korrigiert werden können. Begründung: Weder an anderer Stelle im Oeder Weg noch an der
Glauburgstraße sind an den Gehwegnasen solche Führungsmarkierungen und
Absenkungen zur Hauptverkehrsstraße hin ohne gesonderte Überwegmarkierung
eingerichtet. Es scheint sich hier also entweder um einen Bauausführungsfehler
oder um eine nicht fertiggestellte Baumaßnahme zu handeln. In beiden Fällen
bedarf dies einer Korrektur.
Lersnerstraße
Wolfsgangstraße
Wolfsgangstraße Anmerkung: Die Fotos wurden an Karfreitag gemacht,
daher kein Autoverkehr. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.09.2012, ST 1593
Aktenzeichen: 66 2