Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM
1244 entstanden aus Vorlage:
OF 190/2 vom
11.06.2012 Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung
Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der
Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein
enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und
luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Bürgerinnen und Bürger,
die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie
die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend
I und II eine nur unzureichende Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der
städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die
unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Instrumentarien am besten
geeignet sind, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem
besseren, wirksameren Schutz der städtebaulichen Eigenheiten beider
Satzungsgebiete Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch sinnvolle und
städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat weiterhin
Auskunft geben,
1. ob, und wenn ja, welche
Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Aufstellung neuer oder
die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne zu erzielen; 2. ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten er
sieht, die gewünschte Wirkung durch die Überarbeitung und Ergänzung der
bestehenden Erhaltungssatzungen zu erzielen, a) im Falle der Erhaltungssatzung Westend I durch die
Ergänzung einer genauen städtebaulichen Analyse, die Einbeziehung von
Hinterhöfen und einer Analyse der Zusammensetzung der Bevölkerung in
Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; b) im Falle der Erhaltungssatzung Westend II durch
die Einbeziehung von Hinterhöfen, soweit es die örtliche Situation gebietet,
und des Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einschließlich einer
Analyse der Zusammensetzung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen;
3. welche weiteren Möglichkeiten er sieht, die
gewünschte Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2012, ST 1866
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2013, ST 807
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2014, ST 134
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2
am 29.10.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 61 0