Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten
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Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1244 entstanden aus Vorlage: OF 190/2 vom 11.06.2012
Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Bürgerinnen und Bürger, die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend I und II eine nur unzureichende Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Instrumentarien am besten geeignet sind, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem besseren, wirksameren Schutz der städtebaulichen Eigenheiten beider Satzungsgebiete Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch sinnvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat weiterhin Auskunft geben,
- ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Aufstellung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne zu erzielen;
- ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen zu erzielen,
- a)im Falle der Erhaltungssatzung Westend I durch die Ergänzung einer genauen städtebaulichen Analyse, die Einbeziehung von Hinterhöfen und einer Analyse der Zusammensetzung der Bevölkerung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen;
- b)im Falle der Erhaltungssatzung Westend II durch die Einbeziehung von Hinterhöfen, soweit es die örtliche Situation gebietet, und des Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einschließlich einer Analyse der Zusammensetzung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen;
- welche weiteren Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2