Meine Nachbarschaft: Boßstraße
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Vorlagen
Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3045 entstanden aus Vorlage: OF 496/10 vom 31.03.2018 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg im Bereich zwischen der St. Bonifatius-Kirche und der Homburger Landstraße einrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1934 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2863 entstanden aus Vorlage: OF 462/10 vom 06.02.2018 Betreff: Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung der Buslinie 39 in Richtung Berkersheim über den Haltepunkt der Straßenbahnlinie 18 (Gravensteiner-Platz) verlegt werden kann, um von dort über die Huswertstraße die Endhaltestelle der U 5 und da s Endziel Berkersheim-Mitte zu erreichen. Begründung: Die Durchfahrt der Buslinie 39 durch den angegebenen Teil der Homburger Landstraße dient lediglich dem Erreichen der Endhaltestelle der U 5. Eine Haltestelle ist in diesem Teilstück wegen der engen Straßenführung nicht möglich. Für die Bewohner in diesem Teil der Homburger Landstraße bedeutet die 10-minütige Durchfahrt der Busse in beiden Richtungen eine enorme Belastung. Die Verlegung der Streckenführung würde zu folgenden Verbesserungen führen: - Eine Verkehrsberuhigung für die betroffenen Bürger durch die fünfzigprozentige Reduzierung des Busverkehrs. - Die direkte Erreichbarkeit der Carlo-Mierendorff-Schule für die Schüler und Lehrer. - Die direkte Erreichbarkeit des Preungesheimer Marktes für die Bürger aus Eckenheim. - Die geschlossene Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage. - Eine verbesserte Anbindung an den OPNV für die Bürger im Frankfurter Bogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1039 Aktenzeichen: 92 13
Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 444/10 vom 01.01.2018 Betreff: Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten Die Anhörung des Ortsbeirates 10 in Sachen Verkehr im Mai 2017 hat etliche Defizite dargelegt, die bisher jedoch keiner Regelung zugeführt wurden. Neben den vielen, teils mehrfach wiederholt geforderten Punkten sind auch wichtige weitere Aspekte dazugekommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten zu entwickeln und im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Dabei sind mindestens die folgenden Punkte für den Ortsbezirk 10 zukunftsorientiert zu klären: I. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, beispielsweise 1. Realisierung der vorgesehenen Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" spätestens zeitgleich mit der weiteren Bebauung des Hilgenfelds; 2. Verbindung vorhandener Buslinien mit anderen ÖPNV-Linien, beispielsweise a) Verlängerung der Buslinie 60 von Eschersheim am Neubaugebiet Hilgenfeld vorbei (wenn nötig auch unter Berücksichtigung von Schutzgebieten durch das Neubaugebiet) zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg", b) Verbindung der Buslinien 25 und 39 über die S-Bahn-Station "Berkersheim", c) Heranführung von Schnellbuslinien aus dem Umland zur Vernetzung an vorhandene und neue ÖPNV-Linien respektive Park-and-ride-Plätze; II. Förderung von Schnellladestationen, möglichst an gesuchten Plätzen wie zum Beispiel auch auf privaten Grundstücken, in Tiefgaragen oder an Park-and-ride-Plätzen; III. Ausbau des Radwegnetzes insbesondere in Bonames sowie auch stadtteilübergreifend, beispielsweise mit Eschersheim über die Bonameser Straße zum Neubaugebiet Hilgenfeld und zur Homburger Landstraße; IV. Entlastung der fünf Stadtteile vom Durchgangsverkehr, unter anderem 1. unter Berücksichtigung der vielen künftigen Neubaugebiete inner- und außerhalb des Ortsbezirks 10, 2. durch das Halten des Durchgangsverkehrs auf den Hauptstraßen (unter anderem der Bundesstraße 521, der Friedberger Landstraße sowie der künftigen Ortsrandstraße um Bonames); V. Schaffung neuer Park-and-ride-Plätze; VI. Optimierung künftiger Baustellen aufgrund schlechter Erfahrungen, unter anderem mit der Großbaustelle Gießener Straße sowie dem Ausbau der Main-Weser-Bahn seitens der Deutschen Bahn AG im Berkersheimer Niddatal, insbesondere durch 1. bessere Ankündigungen von Baustellen und Straßensperrungen, insbesondere durch E-Mails an das Büro der Stadtverordnetenversammlung, 2. Benennung von Ansprechpartnern und Bauleitern inklusive Angabe von Kontaktdaten und der Angabe der zuständigen bauaufsichtlichen Zuständigkeiten, 3. besserer Schutz von Kindergartenkindern, Grundschülern, ÖPNV-Fahrgästen und Senioren, insbesondere durch ausreichende Baustellenampeln, 4. verstärkte bauaufsichtliche Überprüfungen von Bauverkehr, insbesondere bezüglich nächtlichen Baulärms sowie ungenutzter Baustellen und störender Baustelleneinrichtungen, jeweils zum Schutz insbesondere der Anwohner und Gewerbetreibenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 698 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung und Restaurierung der Ortseingangstafelhütten „Willkommen in NiederEschbach“ für Veranstaltungshinweise
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 142/15 Betreff: Instandsetzung und Restaurierung der Ortseingangstafelhütten "Willkommen in Nieder-Eschbach" für Veranstaltungshinweise Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 werden Mittel bis maximal 800,00 Euro zur Reparatur, Instandsetzung und Aufhübschung aller Ortseingangs-Tafelhütten "Willkommen in Nieder-Eschbach" bereitgestellt. Die Mittel sind an den seit Jahren zuständigen Verwalter der Tafel-Hütten, dem Verein "Eschbäjer Zuckerreube" vorab als Vorschuss auszuzahlen und nach Durchführung der notwendigen Maßnahmen und Ermittlung der Gesamtkosten mit dem beauftragten Verein endgültig abzurechnen. Begründung: Die vor einigen Jahren speziell angefertigten Tafelhütten im Bereich der Ortseingänge, die die Besucher unseres schönen Nieder-Eschbach begrüßen und auch temporär auf besondere Veranstaltungen seitens der örtlichen Vereine hinweisen, sind zum Teil in die Jahre bekommen, beschädigt und müssen hinsichtlich der Wiederaufstellung repariert und instandgesetzt werden. Vor einiger Zeit wurde die gut sichtbare und vielen bekannte Tafelhütte im Feld neben der Homburger Landstraße unweit der Kreuzung Heinrich-Berbalk-Straße am Stellgerüst derart beschädigt, die nun eine umfassende Reparatur und Neuaufbau erforderlich macht. Für die Erneuerung und Aufhübschung der Tafeln-Hütten, die durch den Verwalter der Tafeln dann in Auftrag gegeben wird, fallen geschätzte Kosten für Material und Sonderanfertigung in Höhe von 700-800 Euro an. Damit sich unser Stadtteil an den Ortseingängen wieder mit schönen bzw. runderneuerten Tafeln bestens präsentieren kann, sind hierzu die Mittel wegen des hohen öffentlichen Interesses bereit zu stellen. Die Möglichkeit der Unterstützung seitens des Ortsbeirats wurde bereits im Vorfeld geprüft und seitens der Verwaltung als zulässig bejaht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2018 Die Vorlage OF 142/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. in der Überschrift und im ersten Satz des Tenors das Wort "Ortseingangstafelhütten" durch das Wort "Tafelhütten" ersetzt wird; 2. im zweiten Satz des Tenors die Worte "vorab als Zuschuss auszuzahlen und" gestrichen werden; 3. im letzten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "die durch den Verwalter der Tafeln dann in Auftrag gegeben wird," gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 auf dem Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2531 entstanden aus Vorlage: OF 394/10 vom 23.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Berkersheimer Weg, von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg, dauerhaft Tempo 30 einzurichten. Aufgrund der Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung sollte diese Maßnahme mittlerweile einfacher umzusetzen sein. Begründung: Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Wie in der Zehnmorgenstraße kann so die Verkehrssicherheit erhöht werden. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 430 Antrag vom 23.04.2018, OF 505/10 Anregung vom 08.05.2018, OA 259 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 409/10 vom 21.11.2017 Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am ampelgesteuerten Fußgängerübergang an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über di e Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren. Begründung: Der Übergang über die Homburger Landstraße ist mit einer solchen Warnblinkleuchte ausgestattet. Der nur sehr begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 176 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo30Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 20.11.2017 Betreff: Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo-30-Zone Vorgang: OM 2009/17 OBR 10; ST 2178/17 Der Magistrat hat mit Antwort vom 10.11.2017, ST 2178, auf eine Anregung des Ortsbeirates vom 22.08.2017, OM 2009, zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen am Frankfurter Berg darauf hingewiesen, dass die Straße An der Lindenallee als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Straße An der Lindenallee, einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße bis zur Verkehrsinsel am südlichen Anfang der Omega-Brücke, als Tempo-30-Zone auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2178 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 183 Aktenzeichen: 32 1
Radweg oberer Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 410/10 Betreff: Radweg oberer Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter/Stellen anzuweisen, den Radfahrweg im oberen Marbachweg von der Gartenanlage Wolfsweide bis Homburger Landstraße auszubessern. Der Radfahrweg ist durch Wölbungen des Belages so holprig und rissig geworden, dass es zu Gefährdungen der Radfahrer kommt. Besonders in der dunklen Jahreszeit sind diese Stellen schlecht und zu spät zu erkennen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 410/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 410/10 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenKontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 399/10 vom 24.10.2017 Betreff: Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10 Im Bereich Am Dorfgarten - Homburger Landstraße - Ecke Weilbrunnstraße/Oberwiesenstraße ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, hier wird laut Beschwerden zu allen Tageszeiten zu schnell gefahren, auch dort, wo sich viele Fußgänger bewegen, beispielsweise im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße. Die Sigmund-Freud-Straße wird besonders nachts von einigen sehr schnell durchfahren. 1. Besonders in Hinblick auf die Sicherheit von Anwohnern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein ViaCount-Gerät pro Stadtteil im Ortsbezirk 10 zur kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt und an wechselnden Standorten für mindestens ein Kalenderjahr genutzt wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat 10 nach Ermittlung vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen, damit Mitteilungen von Bürgern über die Mitglieder des Ortsbeirats 10 in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 276 Aktenzeichen: 32 4
Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 23.10.2017 Betreff: Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Weinstraße von der Homburger Landstraße zur Gießener Straße als Einbahnstraße ausgewiesen und in beide Richtungen für Fahrradfahrer freigegeben wird sowie dass entsprechende Beschilderungen angebracht werden. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsregelung wird den Verkehr von der Homburger Landstraße auf die Gießener Straße verlagern und die verkehrsberuhigte Homburger Landstraße in den anliegenden Bereichen entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 428 Aktenzeichen: 32 1
Verblichene Schilder am Ortseingang Bonames erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 395/10 vom 23.10.2017 Betreff: Verblichene Schilder am Ortseingang Bonames erneuern Die beiden Hinweisschilder mit Informationen zu den evangelischen und katholischen Gottesdiensten an der Homburger Landstraße am Ortseingang Bonames sind durch die Witterung ausgeblichen, das untere Schild ist davon sichtlich betroffen, wie auf dem Foto zu erkennen ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schilder durch die zuständigen Stellen entsprechend erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 274 Aktenzeichen: 66 7
Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2376 entstanden aus Vorlage: OF 384/10 vom 24.10.2017 Betreff: Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass schnellstmöglich in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 erläutert wird, wann und wie sichergestellt werden kann, dass baldmöglichst die Gießener Straße wieder für den Verkehr verfügbar ist und die Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg in einen Zustand versetzt wird, durch den das an dieser Stelle anfallende Verkehrsaufkommen auch nur ansatzweise bewältigen werden kann. 2. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu bestätigen, dass die dem Ortsbeirat 10 seinerzeit gemachten Zusagen, dass die zweispurige Verkehrsführung an dieser Kreuzung erhalten bleibt, noch Bestand haben. Begründung: Die weitgehende Sperrung der Gießener Straße und der Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg haben zwischenzeitlich zu so großen ökonomischen und ökologischen Schäden durch den produzierten Stau geführt, dass es dringend erforderlich ist, dass der Magistrat erläutert, warum die durchgeführten Maßnahmen dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen und warum die Maßnahmen nicht so geplant werden können, dass die Verkehrseingriffe minimiert werden. Das gilt insbesondere für die seit Kurzem bestehende, nicht nachvollziehbare Reduzierung des Marbachweges in Richtung Osten auf eine Spur. Wenn hier wenigstens eine Rechtsabbiegespur erhalten geblieben wäre, wäre der gegenwärtige Dauerzustand des Verkehrszusammenbruchs in diesem Bereich, sobald das Verkehrsaufkommen steigt, doch mutmaßlich deutlich zu reduzieren gewesen. Das Schlimmste ist, dass dadurch zusätzlich Verkehr in eng mit Wohnbebauung versehene Gebiete an der Homburger Landstraße umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2312 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 19.10.2017 Betreff: Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden (Bad Vilbel) 1. durch eine Optimierung der Ampelschaltung 2. oder gegebenenfalls durch eine weitere Linksabbiegerspur in die Dortelweiler Straße geändert werden kann. Begründung: Gegenwärtig ist fast ganztägig ein Dauerstau aus Richtung Norden in die Dortelweiler Straße festzustellen. Dies ist ein Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer, da dieser Stau häufig bis zur Homburger Landstraße zurückreicht, die dadurch auch blockiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 236 Aktenzeichen: 32 1
Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbsägen von sieben Speierling-Bäumen beiderseits der Bonameser Straße zwischen dem Wohngebiet Bonameser Straße und Homburger Landstraße in Höhe von circa 90 Zentimetern ab Bodenniveau
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 375/9 Betreff: Absägen von sieben Speierling-Bäumen beiderseits der Bonameser Straße zwischen dem Wohngebiet Bonameser Straße und Homburger Landstraße in Höhe von circa 90 Zentimetern ab Bodenniveau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum diese Bäume abgesägt wurden und ob ggf. wann eine Ersatzpflanzung vorgesehen ist. Begründung: Der größere Teil der abgesägten Bäume fällt in den Ortsbezirk 10. An diesem Straßenteil befinden sich keine Häuser. Frequentiert wird dieser Straßenteil jedoch insbesondere aus dem bebauten Teil von Eschersheim, Ortsbezirk 9. Die festgestellte Schnitthöhe von 90 cm mag im Einzelfall geringfügig differieren. Möglicherweise wurden die abgesägten Bäume bei einem Sturm beschädigt. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Sturm und dem Absägen ist jedoch nicht erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 675 2017 Die Vorlage OF 375/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenTempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2101 entstanden aus Vorlage: OF 375/10 vom 29.08.2017 Betreff: Tempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Homburger Landstraße im Abschnitt ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, auf Höhe des Malvenweges, verstärkt die Geschwindigkeit von Tempo 50 per Blitzer in den Abendstunden kontrolliert oder, wenn dies nicht möglich ist, die Lage mit ViaCount-Geräten überwacht wird. Begründung: In den letzten Monaten ist in dem Abschnitt der Homburger Landstraße, ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, trotz der Tempo-50-Regelung ein verstärktes Fahren von PS-starken Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit festzustellen. Dieses gilt es abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2442 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 29.08.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Homburger Landstraße, im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße, verstärkt die Geschwindigkeit von Tempo 30 per Blitzer in den Abendstund en kontrolliert oder, wenn dies nicht möglich ist, mit ViaCount-Geräten die Lage geklärt wird. Begründung: In den letzten Monaten ist in dem Abschnitt der Homburger Landstraße von der Weilbrunnstraße in Richtung Ronneburgstraße trotz der Tempo-30-Regelung ein verstärktes Fahren von PS-starken Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit festzustellen. Dieses gilt es abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2312 Aktenzeichen: 32 1
Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule sicherer gestalten hier: Zebrastreifen am Hagebuttenweg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2100 entstanden aus Vorlage: OF 373/10 vom 26.08.2017 Betreff: Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule sicherer gestalten hier: Zebrastreifen am Hagebuttenweg einrichten Für die am Frankfurter Berg östlich der Homburger Landstraße wohnenden Grundschulkinder ist die Albert-Schweitzer-Schule zurzeit die zuständige Grundschule. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Homburger Landstraße überqueren, um zum Unterricht zu gelangen. Auf dem weiteren Weg müssen die Kinder den Hagebuttenweg queren, wo es keinerlei Sicherheitsmaßnahmen gibt. Dies stellt für die Kinder eine Gefahrenquelle dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob im Rahmen des Schulwegs ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zwischen dem Hagebuttenweg 7 und 14 eingerichtet werden kann, damit die Schülerinnen und Schüler den Weg zu Schule sicher begehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2534 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 364/10 Betreff: Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich zwischen August-Schanz-Straße und Homburger Landstraße ein außergewöhnliches Aufkommen von Ratten zu beobachten ist. Begründung: Im Bereich zischen Homburger Landstraße und August-Schanz-Straße sind nach Aussagen von Bürgern vermehrt Ratten gesichtet worden. Auf Grund der vielen Lebensmittel-Supermärkte in diesem Bereich wäre hier ein erhöhtes Aufkommen von Ratten besonders problematisch. Insofern ist Prüfung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2017 Die Vorlage OF 364/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenErmittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 377/10 Betreff: Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10 Aufgrund der nicht nachlassenden Bürgerbeschwerden über zum Teil viel zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen aller Art, gerade auch in 30-Zonen, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zur kommunalen Verkehrsüberwachung ein Hilfsmittel anzuschaffen, welches mittels Hochtechnologiekomponenten anonyme Geschwindigkeit-Messungen durchführt und Messergebnisse nach Fahrzeugtyp gegliedert an ein Rechenzentrum sendet. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Es wird von der Firma RTB GmbH in Bad Lippspringe hergestellt. Der Ortsbeirat regt an, mindestens zwei dieser Koffer im Ortsbezirk 10 an regelmäßig wechselnden Standorten einzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse nach Bedarf Radarkontrollen durchzuführen. Hintergründe und weitere Fakten zum "Blitzerkoffer" können von der Herstellerfirma angefordert werden. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Begründung: Alleine die Homburger Landstraße bietet Rasern viele Gelegenheiten, die maximal zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, aber auch die Sigmund-Freud-Straße wird zu bestimmten Uhrzeiten oft mit zum Teil viel zu hohen Geschwindigkeiten befahren. Natürlich ist auch in untergeordneten Straßen ein möglicherweise interessanter Einblick in das Fahrverhalten möglich, wenn die "Blitzerkoffer" flächendeckend im Ortsbezirk eingesetzt werden - besonders in Bereichen, in denen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch Raser gefährdet werden könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 377/10 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenRadverkehrskonzept Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 354/10 vom 08.08.2017 Betreff: Radverkehrskonzept Gießener Straße 1. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1.1. warum der Ausbau der Gießener Straße zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße mit erheblichen Gefahren für die Radfahrer so lange dauert; 1.2. inwieweit die sehr aufwendige Neugestaltung des Radweges an der Einmündung Homburger Landstraße/Gießener Straße eine Verbesserung für die Sicherheit der Radfahrer darstellt. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Radfahrbüro in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 das Konzept für die Radwege auf der Gießener Str aße vorstellt und erläutert, inwieweit dieses die Sicherheit der Radfahrer erhöht. Begründung: Zu 1.1.: Auf dem Stück zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße stocken die Bauarbeiten augenscheinlich. Die gegenwärtige Situation ist aber sehr gefährlich für Radfahrer, weil die Fahrspuren sehr schmal sind und stadtauswärts der Rand, der steil abfällt, nur durch Warnbarken gesichert ist, die nicht fest platziert sind, sodass Radfahrer nicht unmittelbar am rechten Rand fahren sollten. So werden Radfahrer dort von Autofahrern massiv bedrängt. Zu 1.2.: Die bereits fertiggestellte Markierung des Radweges an der Einmündung der Homburger Landstraße in die Gießener Straße ist so kompliziert, dass sie von den Autofahrern nicht rechtzeitig erfasst werden kann. Zudem sind die Fahrradfahrspuren teilweise so breit, dass die Autofahrer sie für Autofahrspuren halten. Dadurch fahren sie auf den Fahrradfahrspuren und gefährden so massiv die Radfahrer. Im Vergleich zur vorherigen, gut überschaubaren Situation hat sich deshalb die Situation der Radfahrer an dieser Stelle nicht verbessert. Das wird sich noch verschärfen, wenn die Gießener Straße auch wieder für den Verkehr voll geöffnet ist. Zu 2.: In Anbetracht der erheblichen Mittel aus der Stellplatzablöse, die in dieses Projekt fließen, ist dies nur zu rechtfertigen, wenn Radfahren dadurch attraktiver wird und somit weniger Parkplätze benötigt werden. Was bisher realisiert worden ist, weckt hieran jedoch deutliche Zweifel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 04.08.2017 Betreff: Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kompliziert gestaltete Fahrbahnmarkierung auf der Gießener Straße an der Einmündung in die Homburger Landstraße dahin gehend überprüft wird, ob diese neu und unkomplizierter gestaltet werden kann, sodass es nicht zu überflüssigen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern, besonders für Radfahrer, kommt. Begründung: Der Sinn dieser Markierung ist für Fahrzeugführer nicht sofort erkennbar, sodass es im fließenden Verkehr oft zu gefährlichen Situationen kommt. Radfahrer sind hier besonders gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2180 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigter Bereich am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009 entstanden aus Vorlage: OF 335/10 vom 02.08.2017 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten , den Bereich der Straße An der Lindenallee einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße bis zum Kurvenbereich am südlichen Anfang der Omega-Brücke künftig als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Da es sich hier um reine Wohnstraßen ohne Durchgangsverkehr handelt, sollte es möglich sein, den Bereich als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2178 Antrag vom 20.11.2017, OF 412/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2539 Aktenzeichen: 32 1
Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2008 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 02.08.2017 Betreff: Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Teil des von vielen Fußgängern genutzten Malvenwegs zwischen Sonnentaustraße und Homburger Landstraße durch entsprechende Maßnahmen vom Park- und Rangierverkehr zu befreien. Begründung: Der westliche Malvenweg ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger. Die viel zu schmale Sackgasse wird trotz vorhandener kostenloser Tiefgarage des Supermarkts als Parkmöglichkeit genutzt. Gefährliche Fahrmanöver und Blechschäden sind die Folge, insbesondere jedoch gefährliche Situationen für die vielen Kinder und Fußgänger. Leider wird nach Anwohneraussagen die Straße von jüngeren Verkehrsteilnehmern auch zu später Stunde zur Zurschaustellung angefahren; Abhilfe ist hier angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2177 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeitskontrollen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2007 entstanden aus Vorlage: OF 332/10 vom 05.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames 1. Der Magistrat wird gebeten, wiederholte und kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen auf der Homburger Landstraße durchzuführen. 2. Sollte dieses ad hoc aus personellen bzw. logistischen Gründen nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, wenigstens durch den Einsatz von ViaCount-Geräten reale Lageerkenntnisse zu gewinnen, diese dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und geg ebenenfalls von sich aus bereits direkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Den Ortsbeirat 10 erreichen wieder einmal vermehrte Hinweise, insbesondere von Anwohnern aus dem Hilgenfeld, dass eine übermäßige Anzahl von Verkehrsteilnehmern den Abschnitt zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames vermutlich auch mit massivst überhöhten Geschwindigkeiten, also demzufolge auch im Bußgeldbereich befindlich und mit vermutlich durchaus mehrmonatigen Fahrverboten verbunden, befahren. Entsprechende Überprüfungen bzw. Kontrollen sind somit auch im Hinblick der Verkehrssicherheit zwingend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2176 Antrag vom 26.02.2018, OF 464/10 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2870 Aktenzeichen: 32 4
Sicherheit für die Kinder der Kita „Winnie Puuh“ am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2006 entstanden aus Vorlage: OF 331/10 vom 01.08.2017 Betreff: Sicherheit für die Kinder der Kita "Winnie Puuh" am Frankfurter Berg Die Kita "Winnie Puuh" ist aufgrund ihrer Konzeption eine Kita mit einem großen Einzugsbereich. Unter anderem beteiligt sie sich an der bilingualen Sprachförderung im Rahmen des Bundesprogramms "Sprach-Kita", was dazu führt, dass ein Großteil der Kinder aus anderen Stadtteilen kommt. Der Elternbeirat hat nunmehr festgestellt, dass es besondere Gefährdungslagen für die Kinder gibt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nachfolgenden Vorschlägen des Ortsbeirates 10 nachzugehen und diese jetzt umzusetzen: 1. Aufbringen von Piktogrammen auf der Homburger Landstraße in Höhe der Kita; 2. Anbringen von Hinweisschildern (Piktogramm) "Achtung Kinder" am Fahrradweg; 3. Ausweisen von zwei Kurzzeitparkplätzen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Bereich Car Wash Park/Kita, da viele Kinder aus anderen Stadtteilen mit dem Pkw gebracht und abgeholt werden müssen; 4. regelmäßiger Schnitt der Hecke zwischen dem Fußgänger- und dem Radweg im Bereich der Kita sowie im Bereich der Fußgängerampel auf Schulterhöhe der Kinder, damit sich die Verkehrsteilnehmer frühzeitig sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2261 Aktenzeichen: 32 1
Unfallschwerpunkt nordöstlich der Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 340/10 Betreff: Unfallschwerpunkt nordöstlich der Friedberger Warte Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. Welche Kosten bei ganzheitlicher Betrachtung bisher am Unfallschwerpunkt Friedberger Warte (nordöstlich, am Fußgängerüberweg vom neuen Marktplatzbereich über die Trasse der Straßenbahnlinie 18 zur östlichen Ecke der Homburger Landstraße) entstanden sind, 2. welche neuen Erkenntnisse aus den wiederholten Unfällen und eventuell drohenden Regressforderungen zu 1. gezogen werden, 3. welche planerischen Verbesserungen zur Vermeidung von weiteren Unfällen im Bereich der Fahrstreifen stadtauswärts und für die Schulwegsicherung nunmehr vorgesehen sind. Begründung: Auf die wiederholten Anregungen des Ortsbeirates 10 wird verwiesen. Der Bereich der Straße um die Friedberger Warte ist unverändert eng und unübersichtlich. Die Verkehrsteilnehmer werden hier tatsächlich überrascht, da es gerade in dem unübersichtlichen Teil die Straße sehr eng wird. Weitere Unfälle drohen; die Angst vor solchen bleibt bestehen. Anwohner - insbesondere Eltern von Schülern - sowie der Ortsbeirat 10 sind in sehr enttäuscht, dass bisher außer Ersatzmaßnahmen (beispielsweise neue Drängelgittern) keine vorbeugenden Maßnahmen zur Unfallvermeidung eingerichtet wurden; dies gilt umso mehr, als weiterführende Maßnahmen nicht teuer sein müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 543 2017 Die Vorlage OF 340/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHomburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 342/10 Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg vom LKW-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der LKW-Verkehr über 7,5 t hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z.B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann. Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen LKWs, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der 1970er Jahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 342/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 570 2017 Die Vorlage OF 342/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung die Worte "Weilbrunnstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsbelastung der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg während des Ausbaus der MainWeserBahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1751 entstanden aus Vorlage: OF 303/10 vom 29.05.2017 Betreff: Verkehrsbelastung der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg während des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Fahrzeuge benutzen gegenwärtig pro Stunde a) durchschnittlich; b) in den Spitzenzeiten die Brücke der Homburger Landstraße zwischen Frankfurter Berg und Bonames? 2. Wie hoch wird der Durchsatz der geplanten einspurigen Ersatzbrücke mit Ampelregelung a) für den reinen Fahrzeugverkehr; b) unter Berücksichtigung der Anlieferung der Baumaterialien für den Ausbau der Main-Weser-Bahn sein? 3. Ab wann genau ist diese einspurige Brücke und für welchen Zeitraum geplant? 4. Sollte sich eine Differenz zwischen den Zahlen nach den Ziffern 1. und 2. ergeben, wird der Magistrat um Beantwortung der Frage gebeten, was er plant, dass dieser Verkehr abfließen kann unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Ausweichquerungen der Main-Weser-Bahn in dieser Zeit durch deren Ausbau für den Individualverkehr auch nur eingeschränkt nutzbar sein werden? Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse in einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt werden. Begründung: Die Homburger Landstraße ist bereits jetzt in den Spitzenzeiten im Bereich Frankfurter Berg überbelastet mit dem Ergebnis, dass es zu langen Rückstaus kommt. Insofern ist es von ganz entscheidender Bedeutung, wie hoch das Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke ist und wie für die Zeit der geplanten einspurigen Verkehrsführung mit Ampelregelung der Verkehr dort abfließen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1907 Aktenzeichen: 66 0
Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet „Im Hilgenfeld“ am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1752 entstanden aus Vorlage: OF 304/10 vom 29.05.2017 Betreff: Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat 10 die Verkehrsgutachten zur Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg vorgelegt werden. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche zusätzlichen Belastungen sich für die Homburger Landstraße nach einer Bebauung ausweisen und wie sich diese auf den Durchsatz auf der Homburger Landstraße im Durchschnitt und in Spitzenzeiten auswi rken werden? 3. Darüber hinaus wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit der Bauverkehr für das Baugebiet "Im Hilgenfeld" vom Straßennetz verkraftet werden kann, sollte mit dem Baugebiet begonnen werden, bevor der Ausbau der Main-Weser-Bahn abgeschlossen ist, insbesondere während der Zeit, wenn im Zuge dessen die Homburger Landstraße nur mit einer einspurigen Behelfsbrücke die Main-Weser-Bahn queren kann. Begründung: Schon gegenwärtig ist die Homburger Landstraße im Bereich Frankfurter Berg in Spitzenzeiten überlastet. Da die Erschließung des Baugebietes "Im Hilgenfeld" mit geplanten 850 Wohneinheiten für den Individualverkehr alleine über die überlastete Homburger Landstraße erfolgen kann, ist es dringend geboten, Klarheit hinsichtlich der zukünftigen Belastungssituation auf dieser Straße zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1888 Aktenzeichen: 61 1
Autobahnanschluss für den Berkersheimer Weg auf die A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 302/10 Betreff: Autobahnanschluss für den Berkersheimer Weg auf die A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, einen Autobahnanschluss vom Berkersheimer Weg auf die BAB 661 herzustellen, um dem in den kommenden Jahren zu erwartenden, steigenden Verkehrsaufkommen zu begegnen, das insbesondere durch die in Planung befindlichen Neubaugebiete Nördlich der Anne-Frank-Siedlung und Homburger Landstraße/Hilgenfeld entstehen wird. Wegen der Neubaugebiete und weiterer kleinerer Bauprojekte wird die Einwohnerzahl in den Stadtteilen Eschersheim und Frankfurter Berg in den nächsten Jahren merklich steigen. Dies wird auch eine Zunahme des motorisierten Individualverkehrs mit sich bringen. Da die Eschersheimer Landstraße künftig vom Weißen Stein bis zur Hügelstraße nur noch auf einer Fahrspur befahren werden kann, muss über Alternativen für den Verkehr in Richtung Innenstadt nachgedacht werden. Ohne Alternativrouten werden lange Staus und damit einhergehend, hohe Luftverschmutzung die Folge sein. Ein Anschluss an die BAB 661 böte die Möglichkeit, Verkehrsströme aus dicht besiedeltem Gebiet herauszuhalten, was auch der Lärm- und Abgasbelastung der Wohngebiete zugunsten käme. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 302/10 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenBestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10
Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenEntklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1458 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 21.04.2017 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 1. Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (zurzeit L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellstmöglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, bis zum 1. August 2017 a) den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) sowie b) den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und dem Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Firma Lesser), zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung, - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1396 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBereich Ronneburgstraße/Homburger Landstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1298 entstanden aus Vorlage: OF 256/10 vom 07.03.2017 Betreff: Bereich Ronneburgstraße/Homburger Landstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie die Sichtbarkeit der Ampeln im Bereich der Kreuzung Ronneburgstraße/Homburger Landstraße verbessert werden kann, insbesondere a) für die Fahrer der auf den Parkplätzen vor der Sparkasse parkenden Pkw; b) für Fahrradfahrer auf dem Radweg von der Homburger Landstraße aus Richtung der Friedberger Warte; c) für die Fahrer der Pkw, welche aus den Ausfahrten auf die Homburger Landstraße einbiegen; 2. wie die Fahrr adwege in dem genannten Bereich sichtbarer markiert werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 wurde auf die entsprechenden Problembereiche seitens der anliegenden Freien Schule hingewiesen und bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2185 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit der Straße Alt-Preungesheim an der Einmündung in die Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1291 entstanden aus Vorlage: OF 227/10 vom 29.01.2017 Betreff: Verkehrssicherheit der Straße Alt-Preungesheim an der Einmündung in die Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit von Radfahrern und Fußgängern im Bereich der Straße Alt-Preungesheim an der Einmündung in die Homburger Landstraße überprüft und verbessert beziehungsweise Verstöße überprüft und geahndet werden. Begründung: Die Straße Alt-Preungesheim ist eine Einbahnstraße (entgegenkommendes Radfahren erlaubt), in Richtung Homburger Landstraße (in diesem Bereich eine Spielstraße) ist es aber an der Einmündung so eng, dass Autofahrer und entgegenkommende Radfahrer kaum aneinander vorbeikommen. Auch Fußgänger sind hier gefährdet. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist hier keine Ausweichmöglichkeit gegeben. Parkende Fahrzeuge sind hier ein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 911 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3269 Aktenzeichen: 32 1
Koordinierung der Baumaßnahmen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und des zweiten und dritten Bauabschnitts des Baugebiets Hilgenfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1292 entstanden aus Vorlage: OF 245/10 vom 21.02.2017 Betreff: Koordinierung der Baumaßnahmen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und des zweiten und dritten Bauabschnitts des Baugebiets Hilgenfeld Vorgang: V 155/16 OBR 10; ST 89/17 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Baumaßnahmen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und des zweiten und dritten Bauabschnitts des Baugebiets Hilgenfeld so koordiniert werden können, dass die Homburger Landstraße und der Berkersheimer Weg ihrer Erschließungsaufgabe für die Anwohner noch genügen können. Begründung: Laut der Stellungnahme vom 13.01.2017, ST 89, sind die Homburger Landstraße und der Berkersheimer Weg "zentrale Bestandteile" der Baustellenlogistik für den Ausbau der Main-Weser-Bahn, der sich laut dieser Stellungnahme bis ins Jahr 2022 hinziehen wird. Insofern ist zu erwarten, dass diese Baumaßnahmen in Konflikt mit der in letzter Zeit mit Nachdruck verfolgten Bebauung des Hilgenfeldes, als Quartier für 2.000 Einwohner, kommen werden, das seinen Bauverkehr auch nur über diese Straßen abwickeln kann. Insofern könnten diese ohnehin überlasteten Straßen dann ihrer Erschließungsfunktion für die Anwohner nicht mehr nachkommen. Deshalb ist eine Koordinierung dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 155 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 89 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2388 Aktenzeichen: 69
Haushalt 2017 Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 237/10 Betreff: Haushalt 2017 Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2018 werden ausreichende Haushaltsmittel zur Finanzierung einer Ampelanlage auf der Homburger Landstraße, Ecke August-Schanz-Straße berücksichtigt. Begründung: Die Ampelanlage soll insbesondere die unübersichtliche Kreuzung regeln. Dies ist erforderlich zur Regelung des steigenden Straßenverkehrs in und aus dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße sowie zum Schutz der Fußgänger, der Fahrgäste der Buslinien sowie der Radfahrer. Die Ampelanlage ist mit 1. Priorität erforderlich, da die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 an den Frankfurter Berg sich eventuell noch einige Zeit hinziehen wird und die Gewerbetreibenden vor Ort durch die bisherige Situation sehr belastet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 2 2017 Die Vorlage OF 237/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrszählung auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2017, OA 127 entstanden aus Vorlage: OF 149/3 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße durchzuführen. Hierbei sollten die Zählungen in den Einmündungsbereichen der Gießener Straße, der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße erfolgen. Begründung: Die derzeitigen Pläne für die Bebauung des Innovationsviertels sehen die komplette Erschließung des neuen Quartiers über die Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung der Gießener Straße vor. Die im Internet veröffentlichten Studien über die Belastbarkeit der Friedberger Landstraße basieren auf Verkehrszählungen vor Eröffnung der Verlängerung der Straßenbahn auf der Friedberger Landstraße und sind deshalb wenig aussagekräftig. Deshalb ist eine aktuelle Verkehrszählung für die Bewertung der Belastungsfähigkeit der Friedberger Landstraße dringend erforderlich und zeitnah durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 404 Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 927 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 127 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1143, 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.03.2017 Aktenzeichen: 32 4
Innovationsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1284 entstanden aus Vorlage: OF 153/3 vom 30.01.2017 Betreff: Innovationsviertel Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung der Bebauung des Gebietes zwischen Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße/Wetterau Straße/Hungen er Straße (aktueller Arbeitstitel "Innovationsviertel") folgende Maßgaben zu beachten: 1. Vor Festlegung der Baufenster (Anzahl, Höhe und Lage der Gebäude) ist eine Umweltstudie zu den Auswirkungen der Bebauung auf Kalt- und Frischluftschneisen und sonstige klimatische Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnquartiere einzuholen. 2. Bei der erforderlichen Flora- und Faunauntersuchung sind auch die möglichen Auswirkungen auf den Baumbestand (Eichenbestand) im angrenzenden Wasserpark zu berücksichtigen. 3. Vor Festlegung der verkehrlichen Erschließung des Wohnquartiers ist eine Belastbarkeitsstudie der angrenzenden Straßen einzuholen. Hierbei sollte vorrangig die Friedberger Landstraße, hier insbesondere die Knotenpunkte mit der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße, aber auch die angrenzenden sonstigen Straßen (Rat-Beil-Straße/Dortelweiler Straße/ Homburger Landstraße/Friedberger Landstraße) im weiteren Verlauf zur Innenstadt mit einbezogen werden. 4. Zusätzlich sollte vor Verabschiedung der Bebauung die aktuell freie Kapazität des ÖPNV auf der Friedberger Landstraße (Bus und Straßenbahn) geprüft werden (Fahrgastzahlen insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten). Alle Gutachten sollten dem Ortsbeirat 3 und der Öffentlichkeit (Internet) zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 961 Antrag vom 01.02.2018, OF 404/3 Auskunftsersuchen vom 15.03.2018, V 791 Aktenzeichen: 61 0
Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 212/10 vom 30.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Überquerung der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 252 fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Die Überquerung der Eckenheimer Landstraße nördlich des Marbachwegs (jeweils gegenüber befindet sich ein Friseurladen) ist oftmals kaum möglich. Begründung: Häufig fahren fünf bis sechs Autos, die von der Innenstadt/Nordend/Alleenring kommend auf der Eckenheimer Landstraße in Richtung Norden, z. B. zur Jean-Monnet-Straße, fahren wollen, bei der kurz gehaltenen Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger durch, da sie sonst die Kreuzung blockieren würden. Dies kommt deshalb zustande, da die zwei Geradeausspuren der Eckenheimer Landstraße in den Norden in Höhe Postbank/Blumenladen direkt hinter der Überquerung des Marbachwegs zu einer Spur werden (die dritte Spur ist die Rechtsabbiegerspur) und dort zudem - in Höhe Marbachweg bis Porthstraße (bei den Häusern des "roten Blocks") und auf der Eckenheimer Landstraße im Bereich der Verengung - direkt auf der Straße geparkt wird. Die Rechtsabbieger-Pkws, die ebenfalls Richtung Jean-Monnet-Straße fahren wollen, vom Osten des Marbachwegs kommend - etwa von der Homburger Landstraße, Gießener Straße, Feuerwehrzentrum - haben ebenfalls, zeitgleich mit den Fußgängerinnen und Fußgängern, die die nördliche Seite der Eckenheimer Landstraße überqueren wollen, um zu den U-Bahn-Haltestellen der U 5 zu gelangen bzw. von der U 5 kommend zur Bushaltestelle der Buslinie 34 zu gelangen, Grün. Seitdem die Haltestelle "Eckenheimer Landstraße/Marbachweg" weggefallen ist, wird die Fußgängerquerung zu den U 5-Haltestellen "Marbachweg-Sozialzentrum" wesentlich häufiger frequentiert. Es entstehen für die Fußgängerinnen und Fußgänger - gerade auf dem Weg von oder zur U 5 - häufig sehr gefährliche Situationen, da die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel ein sehr kurzes Grün aufweist, dass es selbst Radfahrende kaum schaffen, bei Grün über die Eckenheimer Landstraße zu gelangen. Die bereits vorhandene Fußgängerinnen- und Fußgänger-Warnblinkanlage ist etwa in Höhe der Schienen (zum oder vom Depot) installiert und kann oder wird aufgrund der brisanten Verkehrsgegebenheiten von den Pkws oder auch Fahrradfahrenden, aus dem östlichen Bereich kommend, nicht wahrgenommen. Anlage Anlage 1_Karte (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Karte_mit_Zeichnung (ca. 1,6 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1062 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Sondernutzung des Parkstreifens mit wassergebundenem Belag am Berkersheimer Weg/Ecke Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 217/10 Betreff: Sondernutzung des Parkstreifens mit wassergebundenem Belag am Berkersheimer Weg/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, auf welcher Basis eine Sondernutzung des Parkstreifens am Berkersheimer Weg, Ecke Homburger Landstraße mit einem wassergebundenen Belag für Filmaufnahmen vom 29. Januar bis 2. Februar genehmigt wurde, und wie sichergestellt wird, dass sich daraus ggf. ergebende Schäden unmittelbar beseitigt werden. Begründung: Der wassergebundene Belag des Parkstreifens in diesem Bereich ist erfahrungsgemäß sehr empfindlich. Gegenwärtig sind auf diesem Catering-Fahrzeuge und schwere Lastwagen mit Garderoben oder ähnlichem abgestellt. Gerade bei dem aktuellen Wetter steht zu befürchten, dass diese bei Auftauen des Untergrundes nicht ohne Schäden wieder abgefahren werden können. Insofern ist sicherzustellen, dass der Sondernutzer diese Schäden trägt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 217/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 217/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 17.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob weitere Fahrradbügel in der Hombuger Landstraße gegenüber der Fahrschule beziehungsweise im B ereich der Straße Homburger Hohl sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Bonames Mitte" und am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können; 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bügel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden kann; 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrende Richtung Niddatal dahin gehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße Alt-Bonames, sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen; 4. ob zeitnah Piktogramme mit dem Symbol "Fahrrad" in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt-Bonames und Am Burghof) aufgebracht werden können; 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz am Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann; 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg/Am Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung (Rechts-vor-Links) entschärft werden kann; 7. ob das Fahrradfahren parallel zum Park-and-ride-Parkplatz (verlängerte Radwegeverbindung zwischen Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1817 Aktenzeichen: 32 1
Umbau eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2017, OM 1073 entstanden aus Vorlage: OF 66/15 vom 23.12.2016 Betreff: Umbau eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Anlage beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad-Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie bspw. Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Anlage 1_Ausbauplan (ca. 852 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 655 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradumgehung „Süd-Ost“ für Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 208/10 Betreff: Fahrradumgehung "Süd-Ost" für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, für den Fahrradverkehr, der aus Harheim kommt, einen Umgehungsradweg zu schaffen, der Bonames durch die Felder süd-östlich umfährt und dann über den Nordpark einen Anschluss an den Nidda-Ufer-Radweg schafft. Begründung: Auch die Begehung des Ortskerns mit dem ADFC hat ergeben, dass auf Grund der Enge der Straßen eine Führung der Radfahrer vom Platz am Wendelsgarten auf kurzem Weg zum Niddauferradweg unmöglich ist. Insofern würde es sich anbieten, den aus Harheim kommenden Radverkehr süd-östlich um Bonames herum über den Nordpark an den Nidda-Ufer-Radweg oder den Radweg an der Homburger Landstraße heranzuführen. Es ist zu prüfen, ob hierzu Feldwege entsprechend ertüchtigt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 305 2017 Die Vorlage OF 208/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMaßnahmen zur Besserung/Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Hausnummern 114 bis 120
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 952 entstanden aus Vorlage: OF 182/10 vom 15.11.2016 Betreff: Maßnahmen zur Besserung/Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Hausnummern 114 bis 120 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Begrenzungs-Metallbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße gegenüber der Hausnummern 114 bis 120 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 488 Aktenzeichen: 67 0
Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 62/15 vom 10.11.2016 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung der Fahrbahn für Radfahrer in nördliche Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht zurzeit auf der Westseite ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung Süden ist das für Radfahrer in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und am Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur nach Erachtens des Ortsbeirates einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1
Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitserhebung Homburger Landstraße und Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 789 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 18.10.2016 Betreff: Geschwindigkeitserhebung Homburger Landstraße und Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine mehrtägige Überprüfung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu verschiedenen Tageszeiten auf der Homburger Landstraße im Bereich zwischen den Kreuzungen zur Ronneburgstraße und Oberwiesenstraße, wie auch im Bereich der Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße durchgeführt wird. Begründung: Anwohner beklagen sich immer wieder über (viel) zu hohe Geschwindigkeiten und (erhebliche) Verkehrsgefährdungen in diesen Bereichen. Der Ortsbeirat 10 möchte sich ein objektives Bild von der dortigen Situation machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 96 Aktenzeichen: 32 1
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