Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße
Begründung
Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße Bereits seit mehreren Jahren ist auf Teilflächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9 die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen. Der Ankauf der Flächen vom jetzigen Eigentümer Stadt Bad Homburg sollt e bereits zusammen mit anderen Flächen vor einigen Jahren erfolgen, scheiterte jedoch (wegen anderer Flächen). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die beiden oben genannten Flurstücke zeitnah von der Stadt Bad Homburg zu erwerben, danach das bereits als Ausgleichsmaßnahme geplante Feldgehölz anzupflanzen, im Rahmen des Rundweges Nieder-Eschbach eine Hinweißstele (Holzpfosten mit weißer Kappe) mit Angaben zur Fläche bez. des Bereiches westlich der Homburger Landstraße zu errichten.
Inhalt
Antrag vom 09.08.2016, OF 40/15
Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße Bereits seit mehreren Jahren ist auf Teilflächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9 die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen. Der Ankauf der Flächen vom jetzigen Eigentümer Stadt Bad Homburg sollt e bereits zusammen mit anderen Flächen vor einigen Jahren erfolgen, scheiterte jedoch (wegen anderer Flächen). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die beiden oben genannten Flurstücke zeitnah von der Stadt Bad Homburg zu erwerben, danach das bereits als Ausgleichsmaßnahme geplante Feldgehölz anzupflanzen, im Rahmen des Rundweges Nieder-Eschbach eine Hinweißstele (Holzpfosten mit weißer Kappe) mit Angaben zur Fläche bez. des Bereiches westlich der Homburger Landstraße zu errichten.Beratung im Ortsbeirat: 15