Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM
217 entstanden aus Vorlage:
OF 49/10 vom
13.06.2016 Betreff: Rechts-vor-Links-Regelung auf dem
Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße Der
Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße wird von vielen Schul- und
Kindergartenkindern überquert. Aufgrund der insgesamt bisher sehr
unbefriedigenden Verkehrssituation (insbesondere des schmalen
Straßenquerschnitts) und der eng stehenden Bäume sowie des teils zum zu
schnellen Fahren animierenden Straßenverlaufs, wurde am 10.06.2016 von der
erneut einberufenen Schulwegkommission Folgendes protokolliert: "Bei dem
Berkersheimer Weg handelt es sich um eine sehr gerade Tempo-30-Straße ohne
Rechts-vor-Links-Regelung (aufgrund des öffentlichen Nahverkehrs). Dies
verleitet zu schnellem Fahren. VGF bzw. traffiQ werden gebeten, ihre Busfahrer
auf die Einhaltung der Verkehrsregeln (Halten vor dem Fußgängerüberweg,
Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung) hinzuweisen." Wenngleich abweichend
von den Teilnehmern der Begehung mit den Ämtervertretern einvernehmlich
besprochen war und so zu Protokoll gegeben werden sollte, dass hier der
Ortsbeirat 10 einen entsprechenden Antrag veranlassen soll, ist es bereits
schon dadurch sehr erfreulich, dass die missliche Situation protokolliert und
benannt wurde, obwohl der Hinweis auf den Antrag unterblieb. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass für den Tempo-30-Bereich des Berkersheimer Wegs
östlich der Homburger Landstraße künftig eine entsprechende
Rechts-vor-Links-Regelung eingerichtet wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1425
Aktenzeichen: 32 1