Haushalt 2017 Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2018 werden ausreichende Haushaltsmittel zur Finanzierung einer Ampelanlage auf der Homburger Landstraße, Ecke August-Schanz-Straße berücksichtigt. Begründung: Die Ampelanlage soll insbesondere die unübersichtliche Kreuzung regeln. Dies ist erforderlich zur Regelung des steigenden Straßenverkehrs in und aus dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße sowie zum Schutz der Fußgänger, der Fahrgäste der Buslinien sowie der Radfahrer. Die Ampelanlage ist mit
- Priorität erforderlich, da die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 an den Frankfurter Berg sich eventuell noch einige Zeit hinziehen wird und die Gewerbetreibenden vor Ort durch die bisherige Situation sehr belastet werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 237/10
Betreff: Haushalt 2017 Ampelanlage
für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen: Im Haushalt 2018 werden ausreichende Haushaltsmittel
zur Finanzierung einer Ampelanlage auf der Homburger Landstraße, Ecke
August-Schanz-Straße berücksichtigt. Begründung: Die Ampelanlage soll insbesondere die
unübersichtliche Kreuzung regeln. Dies ist erforderlich zur Regelung des steigenden
Straßenverkehrs in und aus dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße sowie zum
Schutz der Fußgänger, der Fahrgäste der Buslinien sowie der Radfahrer. Die Ampelanlage ist mit 1. Priorität
erforderlich, da die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 an den Frankfurter Berg
sich eventuell noch einige Zeit hinziehen wird und die Gewerbetreibenden vor
Ort durch die bisherige Situation sehr belastet werden. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
10 am 07.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 2 2017
Die Vorlage OF
237/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme