Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage:
OF 59/15 vom
04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung
der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9
beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich
eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit
Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse
durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive
Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin
(vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen
Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen
(siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung
mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus
städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem
großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der
Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames
zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines
Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser
nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer
echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt,
südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die
Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche
Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat
der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise
der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes
Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der
jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten
Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im
weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren
Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So
zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren
Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren
Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen
Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf
dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht
ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen
Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte
und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der
Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu
erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu
prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung,
die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in
das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche
Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit
unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die
Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von
Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind.
Anlage 1 (ca.
530 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 12.12.2003, B 1014
Auskunftsersuchen
vom 01.11.2016, V 220
Bericht des
Magistrats vom 17.03.2017, B 100
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10
am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE.,
BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53
Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme),
LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2