Meine Nachbarschaft: Alt-Ginnheim
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3380 entstanden aus Vorlage: OF 484/9 vom 01.06.2018 Betreff: Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage, welche die Ginnheimer Landstraße in Ost-West-Richtung auf Höhe der Endhaltestelle "Ginnheim" quert, von derzeit zehn Sekunden erhöht werden kann und welche Auswirkungen dies auf die anderen Schaltungen im Kreuzungsbereich hätte. Begründung: Die Querung hat eine Länge von über zehn Metern, was bei einer Grünphase von zehn Sekunden gerade für ältere Menschen dazu führt, dass sie die andere Straßenseite meist erst erreichen, wenn die Lichtsignalanlage wieder rot leuchtet. Da diese Querung für viele den Überweg zu den Haltestellen der Buslinien 39 und 64 in nordöstlicher Richtung darstellt, ist sie besonders nach dem Eintreffen von U- und Straßenbahnen stark frequentiert. Eine Erhöhung der Grünphase ist vor diesem Hintergrund im Sinne der Fußgänger wünschenswert und evtl. auch so einzurichten, dass für den motorisierten Verkehr dadurch keine deutlichen Nachteile entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1889 Aktenzeichen: 32 1
Sperrung der Unterführung Woogstraße während der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 480/9 vom 01.06.2018 Betreff: Sperrung der Unterführung Woogstraße während der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn Bei einer offiziellen Informationsveranstaltung der DB Netz AG zum Thema Baustellenlogistik während der beginnenden Bauphase an der Main-Weser-B ahn wurden die Ortsbeiratsmitglieder darüber informiert, dass die Fußgänger- und Fahrradunterführung in der Woogstraße während der Bauzeit mehrmals für Wochen gesperrt werden soll. Der Ortsbeirat äußerte dagegen starke Bedenken, da diese Unterführung eine wichtige Wegebeziehung zwischen Ginnheim und dem Niddapark mit seinen diversen Einrichtungen, wie dem Fußballverein Germania, dem Ausflugsrestaurant Wäldches und den Naherholungsflächen des Niddaparks, darstellt. Die Unterführung wird nicht nur von den unmittelbaren Anwohnern benutzt, sondern der Einzugsbereich reicht über den eigentlichen Stadtteil Ginnheim hinaus. Alle verkehrlichen Fragen der Wegeführung und Baulogistik werden zentral vom Straßenverkehrsamt geprüft und genehmigt. Eine Anfrage nach einem möglichen Ortstermin durch den Ortsvorsteher wurde vom Amt negativ beantwortet, es gäbe keine neuen Erkenntnisse. Die Erfahrungen mit der Eschersheimer Landstraße haben jedoch gezeigt, dass eine offene Informationspolitik von Vorteil sein kann. Überdies wird der Magistrat gebeten, der Öffentlichkeit über das Straßenverkehrsamt in regelmäßigen Abständen Informationen über Baumaßnahmen und Änderungen in der Verkehrsführung zukommen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1927 Aktenzeichen: 66 6
Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3379 entstanden aus Vorlage: OF 483/9 vom 01.06.2018 Betreff: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was der Hintergrund für die Ankündigung über die Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr ist, hier: "Auf der Grundlage von § 4 des HStrG wird ein Teil der Woogstraße in der Gemarkung Ginnheim, Flur 4, Flurstücke 8/1 (241 Quadratmeter) und 236/7 (sieben Quadratmeter) rückwirkend zum 03.09.1962 dem öffentlichen Verkehr gewidmet", Quelle: Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2018, Seite 669, und welche Auswirkungen dies für die unmittelbar betroffenen Anwohner hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1992 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Unterführung Woogstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2018, OF 482/9 Betreff: Unterführung Woogstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beeinträchtigungen durch die teilweise Sperrungen der Unterführung der Woogstraße durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn (2 neue Gleiskörper ) über Wochen/ Monaten durch direkte alternative Möglichkeiten der Querung vor Ort gewährleistet wird. Des weiteren bitten wir um Auskunft, ob die Unterführung in der jetzigen Ausführung nach dem Ausbau erhalten bleibt. Begründung: Durch ein Informationsgespräch mit Vertretern der DB wurde der Ortsbeirat 9 über die temporäre Schließung der Unterführung in der Woogstraße informiert. Die Zustimmung der temporären Schließung wurde durch das Straßenverkehrsamt genehmigt. Die Unterführung in der Woogstraße ist der direkte Zugang zum Niddapark, den Sportplätzen Germania Ginnheim und Blau Gelb, sowie den im Bereich des Niddaparks liegenden Gaststätten. Zudem stellt die Unterführung eine schnelle Verbindung zu den Stadtteilen Römerstadt, Nordweststadt, Praunheim dar. Die hier befindlichen weiterführenden Schulen und Einzelhandelsgeschäften sind auf die direktem Weg barrierefrei zu erreichen. Der Ortsbeirat wünscht sich deshalb eine schnelle Lösung vor Ort. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 482/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 16.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 482/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 482/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 482/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenZusätzliche Installation von Spiegeln in der Woogstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 465/9 Betreff: Zusätzliche Installation von Spiegeln in der Woogstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Unterführung in der Woogstraße zusätzliche Spiegel anzubringen, um die Sicherheit in der Unterführung zu erhöhen. Begründung: Entgegenkommende Fahrradfahrer können in der Kehre des Unterführungsabgang nach wie vor schlecht gesehen werden, was zu gefährlichen Situationen führt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 465/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 465/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGeschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 464/10 vom 26.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 2007/17 OBR 10; ST 2176/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich ist, denn das unscheinbare Viacount wird sicherlich keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Um die Kriterien des ministeriellen Erlasses in diesem Zusammenhang zu verstehen, wird um Auskunft gebeten, welche Kriterien beispielsweise an der A 66 unter der Überführung Ginnheimer Landstraße Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1099 Aktenzeichen: 32 4
Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2
Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 480/2 vom 16.01.2018 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der A 66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den Autolärm für die Bockenheimer Anwohnerinnen und Anwohner in der Ginnheimer Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu reduzieren; 2. dass die unter Ziffer 1. benannte Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass die gegebebenfalls noch notwendigen städtischen Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden. Begründung: Der Magistrat teilte im Februar 2015 auf eine entsprechende Bürgerinitiative (mit mehreren hundert Befürworterinnen und Befürworter) auf ffm.de (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main) mit, dass eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll sei und er sie im Rahmen der kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen werde. Der Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, sodass diese Maßnahme nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A 66 ist die Lärmbelästigung, insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im Freien, erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auf der südlichen Seite der A 66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine Strecke von ca. 400 bis 500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten könnte dadurch erheblich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976 Aktenzeichen: 66 0
Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 485/2 Betreff: Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wir aufgefordert den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder", "Schulweg" (z.B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen. 2. der Magistrat wir aufgefordert zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schüllerinnen und Schüler in der 30er-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Soweit die bisherigen Anregungen des Ortsbeirates aus Sicht des Magistrats bislang keine Umsetzung finden, sind gleichwohl kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu ergreifen. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Beginn der Auslagerung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 386/9 vom 22.11.2017 Betreff: Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrräder privater Fahrradvermieter nicht mehr an den öffentlichen Fahrradabstellbügeln dauerhaft abgestellt werden. Die Alltagsfahrradfahrer finden mittlerweile keine Abstell- und Anschließmöglichkeit für ihre Fahrräder an den von der Stadt Frankfurt eingerichteten Omega-Fahrradbügeln, da diese von Leihrädern bereits massiv in Beschlag genommen werden. Außerdem stehen an manchen Stellen bereits so viele Fahrräder, dass auch Fußgängerwege eingeschränkt werden. Begründung: Sowohl an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl vor der Frankfurter Sparkasse, am Ginnheimer Kirchplatz, als auch auf den Fahrradparkplätzen vor Supermärkten im Ortsbezirk sind in den letzten Wochen Leihfahrräder eines neuen Anbieters in immer größerer Zahl abgestellt worden. Da jedoch weder die von der Stadt errichteten Omega-Bügel noch die Fahrradabstelleinrichtungen an anderen Stellen für Zwecke der Fahrradvermietung errichtet wurden, stellt dies eine Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen für private Zwecke dar. Es ist zwar generell zu begrüßen, dass der Fahrradverkehr auch durch das breitere Angebot von Fahrradvermietungen attraktiver wird, aber die Frankfurter Bürger, die als Alltagsfahrradfahrer diese gewohnten Abstelleinrichtungen nicht mehr nutzen können, sind durch die Vermehrung dieser Mietfahrräder die Leidtragenden. Hier sollte der Vermieter, der mit seinen Rädern nicht zuletzt ein kommerzielles Interesse verfolgt, dazu angehalten werden, dafür Sorge zu tragen, dass seine Fahrräder nicht die öffentlichen Abstelleinrichtungen blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Antrag vom 06.08.2018, OF 494/9 Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3559 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2
Parken in der Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 385/9 Betreff: Parken in der Ginnheimer Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Ginnheimer Hohl auf dem Gehweg vor dem Supermarkt (unterhalb der Ausfahrt vom Parkplatz) zwischen drei und fünf Omega-Bügel für das Abstellen von Fahrrädern aufzustellen. Begründung: Für die fragliche Fläche besteht Halteverbot, welches leider nicht eingehalten wird. Gleichzeitig besteht durch den Supermarkt als auch durch umliegende Geschäfte der Bedarf an weiteren Fahrradständern. Dieser Bedarf wird durch die Fahrradständer des Supermarktes alleine nicht immer abgedeckt. Durch die Installation der Omega-Bügel könnten beide Probleme gleichzeitig gelöst werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 07.12.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 385/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenUnzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 356/9 vom 26.10.2017 Betreff: Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation) Seit geraumer Zeit wird von Ginnheimern, die in der Nähe der oben genannten Endhaltestelle wohnen und die Straßenbahnlinie 16 oder die U-Bahn-Linien U 1 oder U 9 nutzen, bemängelt, dass zum einen die Anzeigetafeln mit unterschiedlicher Methodik bei der Fahrgastinformation (beispielsweise "16 Offenbach Gleis 1 2", darunter "U 1 Willy-Brandt-Platz 16:57") (vgl. Foto 1) arbeiten, wobei die Uhrzeitangaben in der Realität nicht nachvollzogen werden könnten. Darüber hinaus sei auch seit mehr als einem Jahr die große Uhr vorne am Beginn der Station auf Höhe der Ginnheimer Landstraße, direkt neben der straßenseitigen Anzeigetafel, abmontiert. Sie befindet sich jetzt ganz hinten, am Ende des Gleises 5 in Richtung Römerstadt, wo man sie praktisch nicht zur Orientierung nutzen könne (vgl. Foto 2). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die mehreren vorhandenen Fahrgastinformationstafeln für die Verkehrsteilnehmer verständliche Hinweise über die Abfahrtszeiten geben und insbesondere bei den dynamischen Angaben eine einheitliche Methode verwenden; 2. die große runde Uhr von dem Platz im rückwärtigen Bereich der Station wieder nach vorne, zur Ginnheimer Landstraße hin, möglichst an ihren alten Platz neben der dortigen Informationstafel, versetzt wird. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 13
Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2406 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 09.11.2017 Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräckerstraße und Endhaltestelle "Ginnheim" der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Verunstaltung des Straßen- und Ortsbildes dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk 9 wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Ortsbeirat 9 könnte sich ein Nachbarschaftscafé ohne Alkoholausschank an dieser Stelle gut vorstellen. Ein kommunikativer Treffpunkt für die Begleitpersonen der auf dem Spielplatz spielenden Kinder mit Cafécharakter - ohne Alkoholausschank - mit Sichtkontakt zum Spielplatz wäre wünschenswert. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende Gebäude in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt und die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. dem Ortsbeirat 9 zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (zum Beispiel gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind; 3. mit Interessenten für den Betrieb eines (Stadtteil-) Cafés, darunter mit der Initiative "Klimawerkstatt Ginnheim", in V erhandlungen einzutreten mit dem Ziel, baldmöglichst dort einen kommunikativen Treffpunkt/ein Stadtteilcafé einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 595 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 60 10
Knöterichweg: Wege im Dunkel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52
Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 313/9 vom 14.08.2017 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße auf der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und bietet ausreichend Platz für eine weitere Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 Aktenzeichen: 66 2
Wasserlauf nördlich der Unterführung Woogstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2202 entstanden aus Vorlage: OF 309/9 vom 13.08.2017 Betreff: Wasserlauf nördlich der Unterführung Woogstraße Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen, um den Erhalt des Wasserlaufs, welcher circa 200 Meter nördlich der Bahnunterführung Woogstraße unter dem Bahndamm der Main-Weser-Strecke hindurchführt, auch nach dem Ausbau der Strecke sicherzustellen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die in diesem Zusammenhang auftretende Kostenfrage zu prüfen. Begründung: Dieser Wasserlauf hilft gerade nach starken Regenfällen und Überschwemmungen der Wiesen unterhalb der Straße Niddablick dabei, das Wasser unter dem Damm hindurch abzuleiten. Auch wenn der Wasserlauf die meiste Zeit im Jahr kein Wasser führt, so kann man nach starken Regenfällen beobachten, dass er mit Wasser gefüllt ist und dieses unter dem Bahndamm hindurch Richtung Nidda transportiert. Aus diesem Grund sollte dieser Ablauf nach dem Ausbau auch weiterhin erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2481 Aktenzeichen: 66 0
Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 14.08.2017 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 zu beseitigen. Begründung: An dieser Stelle hat einmal ein Baum gestanden, von dem nunmehr nur noch der Stumpf übrig geblieben ist. Die Verengung ist hüfthoch und wird leider immer öfter als Mülleimer fehlgedeutet. Hier kann der Durchgang für Anwohner und Kunden erheblich erleichtert werden, indem der Fußweg einfach verbreitert wird. Es handelt sich um eine kleine Maßnahme, die die Lebensqualität der Anwohner erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2479 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137
„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 31.08.2017 Betreff: "Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff Vorgang: M 146/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Ersatzflächen dem seit circa 15 Jahren bestehenden offenen Fußballtreff auf dem ehemaligen Buga-Gelände, nach Wegfall von Ascheplatz und Wiese durch notwendige Auslagerungsarbeiten, weiterhin Raum gewährt werden kann. Im Rahmen der Prüfung möglicher Ersatzflächen ist unter anderem 1. in Gesprächen mit dem VfR Bockenheim zu klären, unter welchen Bedingungen ein Teil der Bezirkssportanlage West auch nicht organisierten Kickern (einmal wöchentlich circa 25 Spieler) zur Verfügung gestellt werden kann; 2. im Kontakt mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu erörtern, ob die Fläche an der Ginnheimer Landstraße, für die laut dem Vortrag des Magistrats M 146 ein Tausch beabsichtigt ist, temporär für eine Nutzung als Bolzplatz bereitgestellt werden kann; 3. in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Teil der Fläche, der auch nach der Bebauung mit einem Studierendenwohnheim für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, längerfristig für unorganisierten Sport genutzt werden kann, für den es in Frankfurt zwar Bedarf, aber zu wenig Flächen gibt. Begründung: Die Präsentation des Auslagerungsvorhabens Franckeschule am 21.08.2017 im Ortsbeirat 2 hat gezeigt, dass sowohl der große Ascheplatz als auch die daneben liegende Wiese in die Maßnahmen der Auslagerung einbezogen werden. In dem beschriebenen Bereich hat sich seit circa 15 Jahren ein offener sonntäglicher Fußballtreff etabliert. Die Mannschaft mit insgesamt bis zu 40 Interessenten aus allen Altersklassen und vielen Nationen würde das gemeinsame sonntägliche Spielen bei Wind und Wetter gerne fortsetzen und sucht nun, bislang vergeblich, einen Ersatzplatz. Die große öffentliche Wiese im weiteren Verlauf des ehemaligen Buga-Geländes wird unter anderem vom Cricketverein genutzt, der Bolzplatz am Schönhof ist für diesen Zweck zu klein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2336
Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenKostenübernahme für Straßenschäden in der Ginnheimer Waldgasse und Am Wiesenrain
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 315/9 Betreff: Kostenübernahme für Straßenschäden in der Ginnheimer Waldgasse und Am Wiesenrain Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wer kommt für die Beseitigung für Straßenschäden auf, die bei Bauarbeiten am Ende der Straße Am Wiesenrain entstanden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Wiesenrain haben sich finanziell am Ausbau ihrer Straße beteiligt. Sie berichten über Straßenschäden im Zusammenhang der Bauarbeiten am Ende der Straße Am Wiesenrain und sind in Sorge darüber, dass die Schäden nicht beseitigt werden oder sie die Kosten zu tragen haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 315/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 315/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMainWeserBahn Bauphase Strecke Eschersheim - Ginnheim; Durchgänge zur Nidda für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer einplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1845 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 22.06.2017 Betreff: Main-Weser-Bahn Bauphase Strecke Eschersheim - Ginnheim; Durchgänge zur Nidda für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer einplanen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauphasen der Main-Weser-Bahn, zwischen Eschersheim und Ginnheim Fuß- und Fahrraddurchgänge zu den Niddawiesen eingeplant werden. Begründung: In den aktuellen Darstellungen der Baulogistik ist ein Baustellenzufahrtsweg rund um die Gleisanlage im Bereich der Niddawiesen zwischen dem Bahnhof "Eschersheim" und dem geplanten Bahnhof "Ginnheim" geplant. Als Querungsmöglichkeit während der Bauphasen in Richtung Nidda ist nur die Woogstraßenunterführung dargestellt. Dies ist nicht ausreichend für die Ginnheimer und Eschersheimer Bevölkerung, die dort tagtäglich die Wege zur Nidda hin nutzt, um zur Arbeit zu fahren oder um sich zu erholen und mit den Kindern oder den Hunden die Natur zu genießen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1858 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2028 Aktenzeichen: 66 6
Baustellenverkehr an der Main-Weser-Bahn zwischen Niedwiesenstraße und Woogstraße - Überarbeitung des Baustellen-Logistikkonzeptes der Deutschen Bahn AG
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 289/9 Betreff: Baustellenverkehr an der Main-Weser-Bahn zwischen Niedwiesenstraße und Woogstraße - Überarbeitung des Baustellen-Logistikkonzeptes der Deutschen Bahn AG Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen, um eine Alternative zu der zuletzt von der Bahn vorgestellten Version des Baustellen-Logistikkonzeptes zu erarbeiten. Diese Alternative muss sowohl Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet entlang der Bahnstrecke ausschließen als auch die Belastungen für die Anwohner durch den Baustellenverkehr im gesamten Bereich vermeiden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 289/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenMauer am Alten Ginnheimer Friedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 299/9 Betreff: Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Mitteilung, wann und in welcher Form die Arbeiten am "Alten Ginnheimer Friedhof" weitergeführt werden und wann mit der Fertigstellung sowohl der Mauer im oberen Teil der Ginnheimer Hohl als auch des danebenliegenden Aufganges zu rechnen ist. Begründung: Die Arbeiten an der Friedhofmauer und am Aufgang begannen im Sommer des letzten Jahres und dauern bis heute an. Als Zwischenstand wurde dem Ortsbeirat Anfang des Jahres mitgeteilt, dass für die Fortsetzung der Bauarbeiten an der Mauer noch Sandstein besorgt würde, um die Mauer zu erhöhen. Seitdem ist die Mauer nicht erhöht worden. Vielmehr wurde oberhalb der Mauer ein als Provisorium erkennbarer Holzzaun errichtet. Mittlerweile wurden um diesen Holzzaun herum Bepflanzungen vorgenommen, was den Betrachter befürchten lässt, dass dies nun der angestrebte Endzustand der Maßnahme sein soll. Wäre dies der Fall, wäre dies weder befriedigend noch entspräche es der mit dem Ortsbeirat im letzten Jahr besprochenen Ausgestaltung der neu zu errichtenden Mauer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 299/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 299/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 299/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenGinnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 entstanden aus Vorlage: OF 259/9 vom 05.05.2017 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang: OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17 Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und Marktbesucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang des REWE-Marktes angewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der Marktstände zu gehen. Grund ist die sockelartige Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Marktgelände, die außerhalb der Marktzeit zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem Wochenmarktbereich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1393 Aktenzeichen: 90 1
Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 270/9 Betreff: Trinkbrunnen "Ginnheimer Hohl" (ehemals Wasserlauf der "Weeth") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Ginnheimer Hohl gegenüber des Supermarktes einen öffentlichen Trinkbrunnen einzurichten. Begründung: An dieser Stelle gab es früher den Trinkbrunnen, welcher aus dem Wasserlauf der "Weeth" gespeist wurde. Dieser Trinkbrunnen ist auf vielen historischen Bildern Ginnheims abgebildet und war neben dem Kirchplatz eines der Wahrzeichen im Stadtteil. Wenn an gleicher oder ähnlich gelagerter Stelle ein neuer Trinkbrunnen eingerichtet werden würde, evtl. sogar in historisch angelehnter Ausführung, gäbe die Ginnheim einen Teil seines ursprünglichen Charakters zurück und würde gleichzeitig den Menschen an heißen Sommertagen die Gelegenheit bieten, sich durch das Wasser zu erfrischen. Im Rahmen der Vorstellung des Klimaplanatlas im Ortsbeirat 9 durch das Umweltamt wurde deutlich, dass durch eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen wertvolle Beiträge für die Verbesserung der Lebensqualität und der Umwelt im gesamten städtischen Bereich geleistet werden können. Ein Trinkwasserbrunnen, welcher den Menschen zur Verfügung steht würde sicherlich gut angenommen und könnte deutliche machen, in wie vielen unterschiedlichen Arten es möglich ist, die erwartete Situation in Bereichen mit prognostiziertem Überhitzungspotenzial abzumildern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 453 2017 Die Vorlage OF 270/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenStraßenverlängerung Am Wiesenrain
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 252/9 Betreff: Straßenverlängerung Am Wiesenrain Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, worin bei der Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" ein öffentliches Interesse liegt. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die beteiligten Ämter dazu anzuhalten, die betroffenen Anlieger entsprechend Ihrer nachbarlichen Informationsrechte auf Anfrage über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten. Begründung: Auf den städtischen Grundstücken bestanden bis zum letzten Jahr Pachtverträge. Den Pächtern wurde mit der Begründung des öffentlichen Interesses für die Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" gekündigt. Diese Grundstücke wurden nach Ende der Pachtverträge mittlerweile an die Stadt zurückgegeben. Zwei von der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt geschützte Bäume wurden mit entsprechender Genehmigung bislang auf den städtischen Flurstücken gefällt - die Fällung oder wenigstens die Gefährdung weiterer geschützter Bäume (auch auf benachbarten Grundstücken) wäre im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen unvermeidbar. Die Verlängerung der Straße würde zwar größtenteils auf städtischem Gelände erfolgen, aber sowohl von einem privaten Investor finanziert und umgesetzt werden, als auch nur dem Zweck dienen, die dort geplanten Gebäude desselben Investors zu erschließen. Von der Stadtverwaltung wurden den unmittelbar betroffenen Anliegern hauptsächlich Informationsfragmente als Auskunft gegeben, so dass es für die Nachbarn schwer möglich ist einzuschätzen, ob die nachbarlichen Interessen im Rahmen der Planungen gewahrt bleiben. Schriftliche Anfragen, die bereits seit mehreren Jahren an die Ämter der Stadt gestellt wurden, werden von diesen teilweise mit dem Zusatz "Wir bitten Sie von weitern Nachfragen abzusehen" beantwortet. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 252/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: FDP, BFF
Weiter lesenWeihnachtsbeleuchtung in Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 240/9 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem Ginnheimer Gewerbering e. V. einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Ginnheim. Begründung: Der Ginnheimer Gewerbering e.V. möchte für die untere Raimundstraße, die Ginnheimer Hohl, den Ginnheimer Kirchplatz und die Ginnheimer Landstraße Weihnachtsbeleuchtung anschaffen. Die Gesamtkosten werden schätzungsweise 36.000,00 Euro betragen. Die Beleuchtung soll jährlich wieder verwendet werden. Diese Beleuchtung würde gerade in der Vorweihnachtszeit den Stadtteil deutlich attraktiver machen und zu einer Aufwertung des Straßenbildes in der dunklen Jahreszeit beitragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 240/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 126 2017 Die Vorlage OF 240/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird und der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 9 gewährt dem Geschäftsring Dornbusch e. V. und dem Ginnheimer Gewerbering e. V. jeweils 4.000 € für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenAuch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 198/9 vom 02.03.2017 Betreff: Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb Vorgang: OM 910/16 OBR 11; ST 194/17 Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Peter Feldmann sollen ab Ende 2018 die U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt zumindest auf ausgewählten Strecken rund um die Uhr verkehren. Nach Pressemeldungen von Anfang Februar 2017 ist geplant, auf nachgefragten Strecken in der Nacht einen durchgehenden Halbstundentakt anzubieten. Im Gespräch ist auch die durch Ginnheim führende Straßenbahnlinie 16. Nach Auskunft eines VGF-Vertreters gegenüber Anwohnern der Ginnheimer Landstraße soll allerdings die Gleisanlage des dortigen Gleisbetts erst im Jahre 2019 erneuert werden. Derzeit macht sich der schlechte Zustand des Gleisbetts durch verstärkt festzustellende Erschütterungen in den angrenzenden Häusern bemerkbar. Durch den möglichen nächtlichen Straßenbahnverkehr käme für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelastung mit Störung der Nachtruhe hinzu. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Erneuerungstermin der Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 16 im Bereich der Ginnheimer Landstraße vor die Inbetriebnahme des Nachtverkehrs vorgezogen wird; 2. dass geprüft und dem Ortsbeirat 9 berichtet wird, welche Möglichkeiten es gibt, die Straßenbahnfahrzeuge auf einen emissionsärmeren Betrieb umzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 910 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14
Kreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 203/9 Betreff: Kreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim Seit Jahrzehnten versuchen die städtischen Ämter die Verkehrsführung des Platzes im Schnittpunkt zwischen Hügelstraße und Raimundstraße zu optimieren. Es werden Fahrspuren mit Betonabweisern gesperrt, um den Verkehr sicherer zu machen, Abmarkierungen sollten dafür sorgen, den Verkehr zu verlangsamen und ein Blitzer wurde errichtet, um Rotfahrer zu verhindern. Alle diese kleinen, wenig kreativen Maßnahmen konnten die unübersichtliche Situation nicht verbessern. In der letzten Zeit erhielt der Ortsbeirat wieder Beschwerden, dass Autofahrer wegen der knapp geschalteten Phasen von zwei aufeinander folgenden Ampelanlagen in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße den Kreuzungsbereich mit hoher Geschwindigkeit überqueren. Städtebaulich ist der Kreuzungsbereich mißlungen und ein einziger Schandfleck. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Platz durch die Errichtung eines Kreisverkehrs, eventuell auch während der Hauptverkehrszeiten ampelgestützt, umgebaut werden kann, um die Verkehrsströme übersichtlicher zu leiten, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu drosseln und vor allem den Platz städtebaulich aufzuwerten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 386 2017 Die Vorlage OF 203/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem ReweGetränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 209/9 Betreff: Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem Rewe-Getränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Gelände vor dem Rewe-Markt und den anderen sich dort befindenden Geschäften mit Fahrradbügeln auszustatten. Vor dem Getränkemarkt soll die zweckfreie Gehwegverengung beseitigt werden. Langfristig wünscht sich der Ortsbeirat eine Gesamtplanung des Geländes, bei der sich die Parkplätze nicht platzraubend auf dem Gelände sondern direkt an der Ginnheimer-Landstraße befinden. So könnte hier ein ganz neuer ansehnlicher Platz mit Sitzgelegenheiten entstehen. Begründung: Auf dem Gelände gibt es keine ordentlichen Fahrradbügel, keine Sitzgelegenheiten und die Grünanlagen sind unansehnlich und vermüllt. Der Fußweg direkt an der Straße wird kaum genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAlter Ginnheimer Friedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2017, OF 208/9 Betreff: Alter Ginnheimer Friedhof Der Ortsvorsteher wird gebeten im Rahmen der April-Sitzung in diesem Jahr das Grünflächenamt einzuladen um über den weiteren Fortgang der Arbeiten am "Alten Ginnheimer Friedhof" zu berichten und zu erläutern, warum die Arbeiten bis heute andauern! Begründung: Seit einem dreiviertel Jahr ist hier eine Baustelle und die Bürgerinnen - und Bürger möchten gerne wissen wann die Mauer, der südliche Zugang zum "Alte Friedhof" von Seite der Ginnheimer Hohl und die Bepflanzungen fertig gestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 208/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 208/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2017, OF 205/9 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Alternativen es zur derzeitigen Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Hügelstraße - Kurhessenstraße - Raimundstraße - Ginnheimer Hohl gibt. Begründung: In den Morgenstunden von 8 - 10 Uhr kommt es auf der Hügelstraße vor der Ampel zur Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Rosa-Luxemburg-Straße zu sehr langen Staus, bei dem die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten müssen. In den Abendstunden ist dann die Ampelschaltung an dieser gleichen Ampel so eingestellt, dass nachdem die Ampel auf "Grün" umschaltet, nur wenig Zeit für Fahrzeuge bleibt, loszufahren und die Folgeampel an der Ginnheimer Hohl noch zu überfahren, ehe diese auf "Rot" umschaltet. Dies führt auf dem kurzen Weg zwischen beiden Ampeln zu starken und Geräuschintensiven Beschleunigungsmanövern. Gleichzeitig wird dabei eventuell nicht nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten, sondern es entsteht auch eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänge in diesem Bereich. Eine Änderung der Schaltung könnte bewirken, dass ein Durchfahren der Ampel vor der Ginnheimer Hohl ohne besondere Beschleunigungsvorgänge möglich wäre. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Schaltung auf dieser Kreuzung sehr komplex gestaltet ist und eine Änderung an einer Ampel der Kreuzung zahlreiche weitere Modifikationen in den Ampelschaltungen erfordern würde. Trotzdem ist eine Änderung an dieser Stelle sehr sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 205/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenGinnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4
Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1141 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 05.01.2017 Betreff: Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag Aufgrund von Beschwerden von Eltern, die morgens ihre Kinder per Fahrrad/Laufrad auf dem Weg zum Kindergarten in Alt-Ginnheim begleiten, ist davon auszugehen, dass es dort morgens an der Einmündung der Straße Am Eisernen Schlag in den Ginnheimer Stadtweg häufig zu Verkehrsproblemen kommt. An den beiden gehwegabgesenkten Straßenecken ist nämlich regelmäßig der abgesenkte, gegenüberliegende Straßenbereich so zugeparkt, dass für Kinderwagen, Fahrradfahrer und Fußgänger eine Querung in Richtung Alt-Ginnheim/Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht gefahrlos möglich ist. Die kleinen Kinder sind häufig zwischen den parkenden Autos auch für Fahrradfahrer, die auf dem Ginnheimer Stadtweg fahren, nicht zu sehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beide bordsteinabgesenkten Stellen im Einmündungsbereich des Straßenbereichs so frei gehalten werden, dass dort Kinder und andere zu schützende Personen hindernisfrei die Straße überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 657 Aktenzeichen: 66 2
Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 02.01.2017 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstandsbericht zu seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 679, gebeten. Begründung: In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen. Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der ‚Sportuni' und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären." "Die FES GmbH wird nun die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch ungewiss ist. Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Fast zwei Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer - hoffentlich positiven - Perspektive. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 630 Aktenzeichen: 79 4
Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 154/9 vom 17.11.2016 Betreff: Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen Vorgang: OM 282/11 OBR 9; OM 3626/14 OBR 9; OM 4002/15 OBR 9; ST 784/15; ST 967/15 In seiner Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 967, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er aufgrund der positiven Haltung der Hafen- und Marktbetriebe nach Abschluss der laufenden Standortprüfung den Ginnheimer Wochenmarkt an dem auf einer gemeinsamen Ortsbesichtigung Ende Februar 2015 von allen Beteiligten befürworteten Platz vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße im Frühjahr 2016 einrichten möchte. Bis nunmehr Ende des Jahres 2016 ist nichts geschehen und sind dem Ortsbeirat auch keinen negativen Stellungnahmen bekannt geworden. Den Ginnheimern, die diesen Wochenmarkt dringend wünschen und auf seine Einrichtung seit vielen Jahren warten, ist nicht mehr zu vermitteln, dass die Einrichtung eines einfachen Wochenmarktes nach Abschluss des Standortfindungsvorgangs mehr als anderthalb Jahre beansprucht, ohne dass ein Fortschritt zu erkennen ist. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Wochenmarkt, so wie im Jahre 2015 mit dem Ortsbeirat 9 abgestimmt, endlich etabliert wird oder andernfalls gegenüber dem Ortsbeirat 9 darzulegen, welche Hindernisse aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Antrag vom 05.05.2017, OF 259/9 Antrag vom 05.05.2017, OF 260/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1612 Aktenzeichen: 90 1
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016 Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung: Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 22.09.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Weg parallel zur A 66 zwischen der Unterführung der S-Bahn-Linie und der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Franz-Rücker-Allee grundlegend saniert wird. Begründung: Es handelt sich um eine von Radfahrern viel befahrene Strecke. Der Weg wird viel auch von Müttern mit Kinderwagen und Rad fahrenden Kindern benutzt, um in den Volkspark Niddatal oder umgekehrt in den Grüneburgpark/Botanischen Garten zu kommen. Viele Jogger laufen auf diesem Weg, was auf die Nähe zu den Universitätssportanlagen zurückzuführen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 185 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1066 Aktenzeichen: 66 2
Grundstücke entlang der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 109/9 Betreff: Grundstücke entlang der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm Informationen vorliegen, nach welchen der Deutsche Bahn-Konzern im Bereich der Main-Weser-Bahnlinie zwischen dem Weißen Stein und der Woogstraße entlang des Bahndamms die Eigentümer der dortigen Gärten kontaktiert, um von diesen deren Gartengrundstücke ganz oder teilweise zu erwerben. Ist dem Magistrat bekannt, dass der Deutsche Bahn-Konzern bei Abschlägiger Antwort der Grundstückseigentümer bereits Enteignungen bzw. vorläufige Besitzeinweisungen androht? Der Magistrat wird gebeten diesen Vorgang zu prüfen und den Ortsbeirat darüber zu informieren, wie er mit einem solchen Sachverhalt umzugehen gedenkt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 109/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 109/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenUnterführung Woogstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 97/9 Betreff: Unterführung Woogstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die häufigen Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern in der Fußgängerunterführung Woogstraße zu entschärfen. Zu schnelle Radfahrer gefährden die Fußgänger insbesondere dann, wenn sie sich hinter dem Rücken der Fußgänger nähern und kein Klingelzeichen geben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 97/9 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenÜberprüfung Sitzbänke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2016, OF 130/9 Betreff: Überprüfung Sitzbänke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Sitzbänke im Landschaftsbereich zwischen den Straßen "Am Ginnheimer Hang", "Woogstraße", dem östlichen Abzweig der "Niedwiesentraße" und dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke auf Standsicherheit und Verletzungsgefahren für die Nutzer zu prüfen und bei Bedarf instand zu setzen. Begründung: Eine der Bänke hat keinen sicheren Stand mehr, an mehreren anderen Bänken sind die verwendeten Holzteile gesplittert oder angebrochen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 130/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesen(Gefährliche) Lücke innerhalb des Bewuchses am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen der Bahnunterführung an der Woogstraße und dem nächsten Querweg in Richtung Eschersheim (südliche Seite)
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2016, OF 110/9 Betreff: (Gefährliche) Lücke innerhalb des Bewuchses am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen der Bahnunterführung an der Woogstraße und dem nächsten Querweg in Richtung Eschersheim (südliche Seite) Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeit er sieht, die fragliche Lücke zu schließen. Begründung: Die bestehende Lücke wird von Bürgern beanstandet und als eine (große) Gefahr für spielende Kinder bezeichnet. Näheres über die Lücke selbst und über bereits erfolgte Bemühungen gegenüber der DB AG und dem Amt für Straßenbau und Entwicklung sind bitte dem Anhang zu entnehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 110/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 191 2016 Die Vorlage OF 110/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenEntfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 19/9 vom 30.05.2016 Betreff: Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schranke in der Franz-Werfel-Straße (auf Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße) probeweise für sechs Monate geöffnet wird. Begründung: Die Feuerwehr Ginnheim hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schranke Einsätze der Feuerwehr behindert und ihre Öffnung im Brandfall zu einer Verzögerung führen kann, deren Folgen unabsehbar sind. Im Übrigen handelt es sich bei der Schranke um ein Überbleibsel aus alten Zeiten, dessen Sinn heute nicht mehr zu erkennen ist. Es besteht kein Grund mehr, die Franz-Werfel-Straße für den Verkehr zu sperren und den Zugang zu Teilen Ginnheims auf diese Weise künstlich zu erschweren. Während der mehrmonatigen Öffnung der Schranke im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Ginnheimer Landstraße hat sich gezeigt, dass eine Beseitigung der Schranke keine ungewollten Verkehrsströme durch die Franz-Werfel-Straße auslösen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2016, ST 1516 Antrag vom 03.05.2018, OF 469/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 890 Aktenzeichen: 66 0
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