Meine Nachbarschaft: Alt-Ginnheim
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Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1
Umbau Bushaltestellen Kurhessenstraße/Theodor-Storm-Straße - Vorabanalyse
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2016, OF 83/9 Betreff: Umbau Bushaltestellen Kurhessenstraße/Theodor-Storm-Straße - Vorabanalyse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl vor dem Umbau der Bushaltestelle Kurhessenstraße der Linie 39 in beiden Fahrtrichtung Verkehrsmessungen durchgeführt wurden. Wenn ja, wie fielen die Ergebnisse der Erhebung aus? Begründung: Es darf davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Umbau der erwähnten Haltestellen um eine Maßnahme handelt, welcher fundierte Analysen des Verkehrsflusses, der Verkehrsdichte, der Ampelschaltungen sowie des Platzbedarfs vorausgegangen sind. Aus diesem Grund wäre es von großen Interesse, diese Daten vorgelegt zu bekommen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 127 2016 Die Vorlage OF 83/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenKurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 30.05.2016 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Vorgang: OM 4794/15 OBR 9; ST 421/15 Die Ortsbeiratsanregung vom 03.12.2015, OM 4794, setzt die beim Wirtschaftstag Dornbusch-Ginnheim des Magistrats am 14. Juli 2014 unter Teilnahme des Wirtschaftsdezernenten, Vertretern der Wirtschaftsförderung Frankfurt, des Ortsbeirats 9, der IHK und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gewonnenen Erkenntnisse unter Beteiligung der Geschäftsleute entlang des in Rede stehenden Abschnitts der Einkaufszeile der Ginnheimer Landstraße sowie der Stellungnahmen von Anwohnern auf der gegenüberliegenden Straßenseite um. Die Obengenannten hielten die in der Vorlage OM 4794 ausgesprochene Forderung für notwendig und angemessen. Von daher kann die Stellungnahme vom 29.02.2016, ST 421, in Ton und Inhalt nicht nachvollzogen werden. Zum einen wurde keineswegs die "Einführung einer Parkscheibenregelung" angeregt, sondern die "Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen". Wie dies "(verkehrs-)technisch" umgesetzt wird, bleibt der Kreativität des Magistrats überlassen. Die Unterscheidung im Verkehrsbedürfnis von Einkaufszonen im "ländlichen Bereich der Stadt" sowie "nichtländlicher Zonen" ist aus Sicht der Betroffenen wie des Ortsbeirats 9 nicht nachvollziehbar. Ferner ist auch die räumliche Abgrenzung der "ländlichen Bereiche der Stadt" der Vorlage ST 421 nicht zu entnehmen. Der Maßstab für beides ist erläuterungsbedürftig. Der Magistrat wird daher gebeten, unter Überprüfung der im Wirtschaftstag vom 14. Juli 2014 festgestellten Bedürfnisse des örtlichen Einzelhandels unter Heranziehung des damals herausgearbeiteten Meinungsbildes die Ortsbeiratsanregung OM 4794 zu überprüfen sowie einer erneuten Bewertung unter Berücksichtigung des gemeinsamen Ziels der Vermeidung bzw. Beseitigung von Leerständen in Einkaufszonen zu unterziehen und das Ergebnis dem Ortsbeirat 9 mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 421 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1066 Aktenzeichen: 66 0
Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 21/9 vom 30.05.2016 Betreff: Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten! Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke gestalterisch auseinanderzusetzen. Denkbar wären Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten, Tischtennisplatten oder auch eine Skaterbahn. Vor allem aber sollte der gesamte Bereich möglichst so bepflanzt werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger dort gerne aufhalten. Begründung: Im Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke wird der Verbindungsweg tagsüber von sehr vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, dort spazieren zu gehen oder schnell aus dem alten Ortskern Ginnheims zur Straßen- und U-Bahn-Haltestelle zu gelangen. Besonders im Bereich hin zu den Bahngleisen der Straßenbahnlinie 16 muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Das Gelände bietet trotz seiner Lage unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein hohes Nutzungspotenzial für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1080 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1406 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 50 Aktenzeichen: 67 0
Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - Schulwegsicherung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 2 entstanden aus Vorlage: OF 5/9 vom 14.04.2016 Betreff: Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - Schulwegsicherung Der Magistrat wird gebeten, die Mauer des Alten Ginnheimer Friedhofs entlang der Straße Ginnheimer Hohl umgehend zu reparieren und den Bürgersteig wieder zur Benutzung freizugeben. Begründung: Im März brachen in kurzer Folge mehrere Steine aus der Mauer der Parkanlage des Alten Ginnheimer Friedhofs entlang des Bürgersteigs der Straße Ginnheimer Hohl heraus. Als Ursache kann angenommen werden, dass Wurzelwerk der Bäume im Park die Mauersteine herausgedrückt hat. Dies lässt wenigstens der Bereich hinter der Schadstelle vermuten. Ende März wurde als erste Maßnahme das entstandene Loch abgestützt und der gesamte Bürgersteig entlang der Straße Ginnheimer Hohl zwischen den Straßen Fuchshohl und Am Mühlgarten mit einem Zaun gesperrt. Der Bürgersteig ist dadurch nicht mehr zur Nutzung freigegeben. Dieser Bürgersteig stellt jedoch einen vitalen Teil des Schulweges der Kinder dar, welche die Diesterwegschule besuchen. Jetzt, da der Bürgersteig gesperrt ist, weichen die Kinder oft nicht auf den Parkweg oder auf die andere Straßenseite der Ginnheimer Hohl aus, sondern laufen neben dem Sperrzaun auf den verbliebenen 30 Zentimeter Bürgersteig entlang beziehungsweise sogar auf der Fahrbahn. Erwachsene sind hier leider auch ein schlechtes Vorbild, da es diese genauso machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 968 Antrag vom 18.08.2016, OF 87/9 Aktenzeichen: 67 41
Zugang zum Alten Ginnheimer Friedhof verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 4 entstanden aus Vorlage: OF 7/9 vom 14.04.2016 Betreff: Zugang zum Alten Ginnheimer Friedhof verbessern Der Magistrat wird gebeten, einen Zugang zum Alten Ginn heimer Friedhof zu schaffen, welcher für das Befahren mit Kinderwagen und Rollatoren geeignet ist. Begründung: Der Zugang zum Park auf dem Alten Ginnheimer Friedhof ist derzeit ausschließlich über Treppen möglich. Bereits Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, haben dadurch keine Möglichkeit, den Park zu besuchen. Ein entsprechender Zugang könnte beispielsweise über den Eingang von der Straße Ginnheimer Hohl aus geschaffen werden, wo derzeit zwei Stufen und zwei versetzt angebrachte Fußgängerschutzgitter vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 970 Aktenzeichen: 67 4
Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2016, OA 705 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 17.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße Vorgang: B 381/15 Der Ortsbeirat befürwortet das Konzept der Ringstraßenbahn wie in der Studie von SHP Ingenieuren im November 2014 dargestellt und empfiehlt dessen Verfolgung und Umsetzung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu treffen. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Trassenführung nicht über die Schloßstraße bzw. Ginnheimer Straße verlaufen zu lassen, sondern entsprechend der Empfehlung auf Seite 65 des Berichtes (Prüfung der Alternativt rassen) auf den Gleisen der heutigen Linie 16. 3. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt zur Gestaltung der Schloßstraße unmittelbar fortzusetzen und zur Umsetzung zu bringen. Begründung: Zu 1. und 2.: Ergibt sich aus der Studie von SHP Ingenieuren. Zu 3.: In zahlreichen Anträgen des Ortsbeirates 2 wurden Verbesserungsplanungen für den Straßenzug der Schloßstraße beantragt. Es liegen seit Jahren Planungsvarianten des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor, die alleine deshalb nicht weiterverfolgt wurden, weil das Konzept einer Ringstraßenbahn ggf. Bereiche der Schloßstraße wie auch der Ginnheimer Landstraße beansprucht. Da es sich erwiesen hat, dass auch die vorliegenden Untersuchungen des Büros SHP Ingenieure zu dem Ergebnis kommen, dass die Führung einer Ringstraßenbahn über die Schloßstraße und die Ginnheimer Straße problematisch ist, sollte dieses Argument kein Grund mehr sein, die Planungen einer verkehrsberuhigt gestalteten Stadtstraße nicht zu vervollständigen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 705 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Punkt 1. Annahme, Punkt 2. und 3. Ablehnung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6811, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2 Betreff: Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Planung der Ringstraßenbahn soll trotz des geplanten Verlaufs über die Gleise der Linie 16 als mittel- bis langfristige Möglichkeit die Führung über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstrasse ermöglicht werden. Begründung: Wie aus der Studie zur Ringstraßenbahn Seite 7 hervorgeht, gibt es an der Station Kirchplatz mehrere Umsteigebeziehungen, die auf der Strecke Sportuni bis Kirchplatz entstehen. Weiterhin geht aus der Studie Seite 10 hervor, dass bei einer Führung über die Gleise der Linie 16 der westliche Teil Bockenheims um den Kirchplatz und den Schönhof nicht an die Straßenbahn angeschlossen ist. Deshalb ist es notwendig, mittel- bis langfristig die Linie über die Ginnheimer Landstraße und Rödelheimer Straße zu führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 824/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenKurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 987/9 vom 21.10.2015 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Einzelhandelsgeschäfte entlang der Ginnheimer Landstraße zwischen den Kreuzungen mit der Wilhelm-Epstein-Straße und der Platenstraße sind auf Kundenfrequenz auch aus dem weiteren Umfeld, insbesondere dem nördlich gelegenen Ginnheimer Ortskern, angewiesen. Erfreulicherweise hat, neben dem erfolgreichen Einsatz des Ginnheimer Gewerberings, die Verbesserung der Straßenoberfläche und der Aufenthaltsqualität zum Verschwinden vorhanden gewesener Leerstände geführt. Nunmehr bleibt zu bemängeln, dass die vorhandenen Parkplätze entlang der Reihe der Unternehmen großenteils von Langzeitparkern genutzt werden. Potenziellen Geschäftskunden werden sie damit entzogen, was zu vielerlei Beschwerden geführt hat. Der Magistrat wird daher aufgefordert, für die Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen auf der westlichen Seite zwischen dem Orthopädiegeschäft "Metz" und dem Fahrradladen "Fahrradstation" mit einer Höchstdauer erlaubten Parkens von einer Stunde zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 421 Antrag vom 30.05.2016, OF 20/9 Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 Aktenzeichen: 32 1
Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 988/9 vom 21.10.2015 Betreff: Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg unmittelbar nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahnlinie 16 in südlicher Richtung der Ginnheimer Landstraße die Pfostenreihe ab der Fußgängerampel beginnen zu lassen. Begründung: Momentan beginnt die Pfostenreihe erst einige Meter nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahn. Dies führt regelmäßig dazu, dass dort falsch parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss im Allgemeinen und die öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahnlinie 16, Buslinie 39) im Besonderen nicht unerheblich beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 316 Aktenzeichen: 66 0
Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 980/9 Betreff: Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen Vorgang: M 182/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Überprüfung der in der Ortsbeiratssitzung vom 01. Oktober 2015 vorgestellten Ergebnisse sind nicht allgemein relevant, da die Voraussetzungen für eine objektive Beurteilung nicht gegeben waren. (Verkehrsarmezeit durch Ferien und Feiertage/ Baustellen) Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf eine erneute Erhebung durchzuführen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde von Herrn Stadtrat Majer dargelegt, dass die Verkehrsströme auf der Eschersheimer Landstraße durch die Neuregelung in keinster Weise beeinträchtigt würden. Jedoch waren die die entsprechenden Grundvoraussetzungen nicht gegeben, da sich im besagten Zeitraum der Testphase (April-August 2015) im Bereich des Stadtteils Heddernheim (auf der Dillenburger Straße/Abzweig Zeilweg sowie Hessestraße) eine Großbaustelle befand, welche auf den Verkehrsfluss auf der Eschersheimer Landstraße Auswirkung gezeigt hat. Die sonst üblichen Verkehrsströme wurden durch die Baustelle schon dort stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund sind die im Erfassungszeitraum gesammelten Daten irrelevant; sie bilden nicht die Tatsachen ab, welche ohne besagte Baustelle vorliegen. Dass diesem Wissen im Verkehrsdezernat zum Trotz diese Zahlen nun vorgestellt wurden, ist schlicht und ergreifend eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Fakten und Zahlen sind andere. Künftige Baugebiete und Nachverdichtungen, welche ebenfalls eine reibungslose Ver- und Entsorgung benötigen, sind hier noch nicht berücksichtigt worden. Spätestens nach deren Bau wird es zu einem Verkehrskollaps kommen. Die Erhebung erfolgte von April bis August, also einer Jahreszeit, in welches es warm und in diesem Jahr auch trocken war und viele Verkehrsteilnehmer, welche von Eschersheim und Umgebung täglich aus beruflichen Gründen stadteinwärts, bzw. stadtauswärts unterwegs waren, das Auto stehen ließen und auf das Fahrrad umgestiegen sind. In der kalten Herbst- und Winterzeit wird sich hier mit Sicherheit ein anderes Bild zeigen. Wenn eine Verlagerung des Autoverkehrs nicht festgestellt werden konnte und der Verkehr ruhiger floss, dann bleibt doch die Frage offen, wohin denn die Autos alle verschwunden sind, welche dort vorher unterwegs waren und die man auch heute wieder dort sieht. Die Testphase wurde doch offensichtlich bewusst so terminiert, dass die dabei erwarteten Ergebnisse den Umbau rechtfertigen würden. Natürlich sollte dem Bürgerwunsch vor Ort wenn möglich entsprochen werden, wenn es darum geht, verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen. Inwiefern dies auf Hauptverkehrsstraßen jedoch sinnvoll ist, bleibt jedoch unbeantwortet. Zu welchen unerwünschten "Nebenwirkungen" eine einspurige Verkehrsführung auf einer Haupt-Ein- und Ausfallstraße führen kann, darf seit zwanzig Jahren auf der Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Eschersheimer Landstraße beobachtet werden. Dort stauen sich die Autos morgens und abends zum Teil hinauf bis zur Paquetstraße im Süden oder bis zur Chamissostraße, was immerhin jeweils einer Staulänge von rund 700 Metern entspricht. Erst wenn eine Alternative für den Autoverkehr auf der Eschersheimer Landstraße gefunden wurde, kann man dort die geplante Maßnahme durchführen. Jetzt einen mittleren einstelligen Millionenbetrag in die Hand zu nehmen und eine Maßnahme durchzuführen, die evtl. verfehlt wäre und am Ende auch noch einen ebenso kostenintensiven Rückbau nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Die FDP stellt den Geschäftsordnungsantrag, alle Vorlagen des Tagesordnungspunktes 7. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 980/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2.: 2 CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen CDU
Partei: BFF
Weiter lesenGestrüpp am Fußgängerweg in der Straße Am Ginnheimer Wäldchen zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Woogstraße entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2015, OF 947/9 Betreff: Gestrüpp am Fußgängerweg in der Straße Am Ginnheimer Wäldchen zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Woogstraße entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass das Gestrüpp am Fußgängerweg in der Straße Am Ginnheimer Wäldchen zwischen Rosa-Luxemburg-Str. und Woogstraße entfernt wird. Begründung: Der Fußgängerweg ist zu Straße hin durch eine Metallbegrenzung abgesichert. Auf der anderen Seite wird er durch Brombeerbüsche von der Main-Weser-Bahnstrecke abgegrenzt. Diese wachsen immer mehr auf den Weg, der eigentlich breit genug ist und beeinträchtigen die Fußgänger. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 947/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGraffiti-Kunstwerke in der Woogstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4214 entstanden aus Vorlage: OF 924/9 vom 17.05.2015 Betreff: Graffiti-Kunstwerke in der Woogstraße Der Magistrat wird gebeten, vor einer Imprägnierung der Graffiti-Kunstwerke in der Woogstraße mit dem Künstler zu sprechen, Alternativen zu prüfen und gegebenenfalls dem Künstler die Pflege zu übertragen. Begründung: Graffiti-Kunstwerke dieser Art bedürfen einer besonderen Pflege. Der Künstler der fertiggestellten Kunstwerke verfügt über das notwendige Know-how. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke verschönern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4213 entstanden aus Vorlage: OF 923/9 vom 13.05.2015 Betreff: Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke verschönern Der Magistrat wird gebeten, das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke zu verschönern. Der Bereich in Richtung der Straßenbahngleise könnte geebnet und bepflanzt werden und der Bereich in Richtung der Kleingärten durch einen Zaun gegliedert werden. Müll ist zu beseitigen, Bewuchs ist regelmäßig zurückzuschneiden. Eine Verlängerung zu den Bahngleisen der S-Bahn und eine Unterführung hin zum Niddapark sind wünschenswert. Begründung: Der gesamte Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke ist in einem beklagenswerten Zustand. Der Baumbestand sollte geordnet und gestaltet werden. Der Verbindungsweg wird tagsüber von vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, in denen sich ein Spaziergang durchaus lohnt. Nachts ist der Bereich zwar ausgeleuchtet, aber angsteinflößend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 278 Aktenzeichen: 60 10
Überweg über die Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Raimundstraße fertigstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4072 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 07.04.2015 Betreff: Überweg über die Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Raimundstraße fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, die provisorische Verbreiterung der Mittelinseln im Zuge des westlichen Überweges über die Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Raimundstraße mittels Fahrbahnmarkierungen und mobilen Betonteilen durch einen ordentlich ausgeführten normalen Bordstein und größere Aufstell- und Gehflächen für die Fußgänger zu ersetzen. Begründung: Das Provisorium ist nun schon einige Jahre alt und sieht scheußlich aus. Viel benutzte Fußgängerwege sollten angemessen gestaltet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1344 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00
Wellenförmiges Schutzgitter an der Eisenbahnunterführung am Ende der Woogstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2015, OF 906/9 Betreff: Wellenförmiges Schutzgitter an der Eisenbahnunterführung am Ende der Woogstraße Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit einer der Umgebung angepassten Neuanstrichs (evtl. in grün) zu prüfen. Begründung: Der derzeitige mittelbraune Farbanstrich ist ausgebleicht und stellenweise schadhaft. Er passt sich aber auch farblich nicht in die Umgebung ein. Durch die von einem Maler zur Zeit vorgenommene bildhafte und farbliche Neugestaltung der Unterführung wirkt sich die optische Diskrepanz noch stärker aus und beeinträchtigt die Neugestaltung als Ganzes erheblich. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 906/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: FDP, SPD
Weiter lesenEisenbahnunterführung am Ende der Woogstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2015, OF 905/9 Betreff: Eisenbahnunterführung am Ende der Woogstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Fachämter in die Wege zu leiten. Zur Frage stehen - die Anbringungsstellen und -Höhe der Spiegel, insbesondere des südlichen der zwei Doppelspiegel; - die eingestellten bzw. einzustellenden Winkel der Spiegel; - das spiegelnde Material als solches; - der Standort der SOS-Notrufeinrichtung; - die Beleuchtung. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 905/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: FDP, SPD
Weiter lesenEine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenWochenmarkt in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 entstanden aus Vorlage: OF 898/9 vom 05.03.2015 Betreff: Wochenmarkt in Ginnheim Vorgang: OM 3626/14 OBR 9; ST 249/15 Der Ortsbeirat hält - wie bekannt - seit Längerem die Einrichtung eines Wochenmarktes zur Stärkung des Einzelhandels und Verbesserung des Einzelhandelsangebots in Ginnheim für wünschenswert. Dem Anliegen, ihn mit den bekannten positiven Effekten im Ortskern einzurichten, nicht zuletzt der Stärkung der wohnortnahen Versorgung der Bewohner des Stadtteils, wie auch der kommunikativen und belebenden Funktion einer derartigen regelmäßig stattfindenden Veranstaltung wegen, käme der Vorschlag am nächsten, der sich im Rahmen des am 24.02.2015 durchgeführten Ortstermins von Mitgliedern des Ortsbeirats 9, einschließlich des Ortsvorstehers, mit fachkundigen Vertretern der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM; vergleiche Stellungnahme ST 249) durchsetzte, den Bereich vor dem REWE-Markt in der Ginnheimer Landstraße 172 dafür in Anspruch zu nehmen. Da es sich nach Auskunft der Vertreter der HFM insoweit um überwiegend zum Parken genutzten öffentlichen Straßenraum handelt, und der REWE-Markt seinerseits auf seiner Südseite über eine große Parkfläche verfügt, besteht kein Raumproblem, und die Synergiemöglichkeiten zwischen dem Wochenmarkt und dem Einzelhandelsmarkt kämen voll zum Tragen. Die Örtlichkeit befindet sich nahe des Ortszentrums und ist verkehrsmäßig optimal erschlossen, insbesondere durch die Endhaltestellen der U-Bahn-Linien 1 und 9 sowie der Straßenbahn 16. Zudem befinden sich dort Haltestellen dreier Buslinien. Die fußläufige Nähe zu der Ansiedlung von kleinen Einzelhandelsgeschäften und Betrieben entlang der Ginnheimer Landstraße lässt auf den von diesen Gewerbetreibenden erwünschten Frequenzanschub hoffen. Im Interesse der baldigen Einrichtung des vom Ortsbeirat dringend befürworteten Wochenmarktes wird auf die Bezeichnung eines "Markttages" verzichtet. Der Mittwoch wäre sicher angenehm, eventuell auch der Donnerstag. Das im Rahmen des oben angegebenen Ortstermins zutage getretene Engagement der beiden anwesenden Vertreter der HFM soll an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden, es lässt auf eine fachkundige und effiziente Bearbeitung der Angelegenheit vertrauen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Etablierung eines Wochenmarktes für Ginnheim vor dem REWE-Markt in Höhe der Ginnheimer Landstraße 172 im Bereich der Parkstreifen östlich der Ginnheimer Landstraße in Angriff zu nehmen und einen aus seiner fachkundigen Sicht für den Stadtteil interessanten Wochenmarkt mit einer in seinem Ermessen gestellten Anzahl von Marktbeschickern für einen der örtlichen Situation entsprechenden Tageszeitraum an einem sich als geeignet herausstellenden Wochentag (außer Dienstag) einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 249 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Antrag vom 17.11.2016, OF 154/9 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Aktenzeichen: 90 1
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenNeugestaltung der Grünanlage Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2014, OF 856/9 Betreff: Neugestaltung der Grünanlage Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zugesagte Neugestaltung der Grünanlage in der Ginnheimer Landstraße vor den Hausnummer 164-180 sowie die weiteren bereits zugesagten Verbesserungen an der Straße gegenüber des REWE Getränkemarktes umzusetzen. Begründung: Bei einem Ortstermin am 08.07.2013 zum Thema Straßenbegleitgrün wurde uns die Neugestaltung der o.g. Grünanlage zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 04.12.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 856/9 wird bis zur Sitzung am 02.07.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 856/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenWochenmarkt in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 entstanden aus Vorlage: OF 845/9 vom 21.10.2014 Betreff: Wochenmarkt in Ginnheim Vorgang: ST 1400/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, 1. ob die Einrichtung eines Wochenmarktes im westlichen Bereich der Ginnheimer Landstraße, etwa entlang der Geschäftszeile zwischen Heinzestraße und dem Einmündungsbereich der Reichelstraße, zeitnah zu realisieren ist; 2. falls dem Bedenken entgegenstehen, ob der Wochenmarkt, für den die Fläche des Ginnheimer Kirchplatzes als nicht ausreichend erachtet wurde, unter Einbeziehung des Bereichs der Straße Alt- Ginnheim zwischen Ginnheimer Hohl und Füllerstraße machbar ist. Begründung: Der Ortsbeirat hält, wie bekannt, seit Längerem die Einrichtung eines Wochenmarktes zur Stärkung des Einzelhandels und Verbesserung des Einzelhandelsangebots im Ortskern von Ginnheim für wünschenswert. Im Rahmen des Wirtschaftstags Dornbusch Ginnheim wurde der Wunsch der Einzelhändler nach einem Wochenmarkt im oben unter Ziffer 1. genannten Bereich an die Teilnehmer herangetragen, und zwar unter teilweiser Einbeziehung des Straßenbereichs. Teilnehmer der Wirtschaftsförderung Frankfurt zeigten sich aufgeschlossen, der Wirtschaftsdezernent hielt den Vorschlag für förderungswürdig. Es wäre wünschenswert, wenn die Prüfung nunmehr in Angriff genommen oder, falls bereits im Gange, dies dem Ortsbeirat berichtet würde. Der Vorschlag zu Ziffer 2. beruht auf der Überlegung, im alten Ortskern selbst einen Wochenmarkt mit den bekannten positiven Effekten, nicht zuletzt der Stärkung der wohnortnahen Versorgung der Bewohner des Stadtteils wie auch der kommunikativen und belebenden Funktion einer derartigen regelmäßig stattfindenden Veranstaltung, einzurichten. Das bisherige Argument der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt GmbH, die zur Verfügung stehende Fläche sei zu klein, könnte durch die Inanspruchnahme des gesamten Straßenbereichs ausgeräumt werden. Die Einbeziehung der für den Standort Ginnheimer Landstraße angedachten Verkehrsfläche böte möglicherweise auch hier eine Lösung, die geprüft werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 249 Antrag vom 05.03.2015, OF 898/9 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 784 Antrag vom 18.06.2015, OF 945/9 Antrag vom 17.11.2016, OF 154/9 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Aktenzeichen: 90 1
Fahrradständer an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Landstraße neben der Haltestelle der U 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3553 entstanden aus Vorlage: OF 829/9 vom 24.09.2014 Betreff: Fahrradständer an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Landstraße neben der Haltestelle der U 1 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und gegebenenfalls wie viele Fahrradständer (Omegaständer) er an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße/ Ginnheimer Landstraße in Erweiterung der bereits vorhandenen Fahrradstände ranlage, möglichst in überdachter Form, installieren kann. Begründung: Die vorhandenen Fahrradständer reichen für den Bedarf nicht aus. Die bestehende Fahrradständeranlage ist überdacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 76 Aktenzeichen: 66 2
Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 823/9 vom 24.09.2014 Betreff: Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150 Vorgang: ST 754/09 Für die Verkehrsbeziehungen nahe der Ginnheimer Landstraße, Rosa-Luxemburg-Straße und Platenstraße ist eine Neuregelung angedacht (Verkehrskreisel), deren Umsetzung inzwischen allerdings (weit) in die Zukunft verschoben wurde. Die Neuregelung hätte zu einer Verbesserung der Situation an der Haltestelle vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150 geführt. Im Bereich der Bushaltestelle besitzt der Bürgersteig nur eine Breite von zwei Metern. An der Haltestelle selbst ist eine Bank für wartende Fahrgäste aufgestellt. Einschließlich Abstand zu einer Wand nimmt sie eine Tiefe von 64 Zentimeter ein. Das bedeutet, dass die verfügbare, verbleibende Tiefe des Bürgersteigs nur 136 Zentimeter beträgt. Passierende Fußgänger und wartende Fahrgäste sind somit erheblich eingeschränkt. Es soll schon zu aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Passanten und Wartenden gekommen sein. Bei Regen sind Wartende und Fußgänger Spritzwasser von vorbeifahrenden Autos ausgesetzt, dem sie der Enge wegen nicht ausweichen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut gebeten, die Frage einer Verlegung der Haltestelle um die Ecke in die Platenstraße in Verbindung mit der dortigen Haltestelle für die Buslinie 64 wohlwollend zu prüfen und anschließend zu berichten. Die Haltestelle der Linie 64 könnte - wenn überhaupt erforderlich - verlängert werden; evtl. nach hinten. Begründung: Bei der vorgeschlagenen Verlegung geht zwar der unmittelbare Sichtkontakt von den Stationen der Straßenbahnlinie 16 und der U-Bahn-Linie U 1 zur Bushaltestelle der Linie 39 verloren, was einen geringen Nachteil bedeutet. Der Vorteil eines ausreichenden Aufstellplatzes, die Entzerrung und die Verhinderung von Gedränge dürften jedoch bei Weitem überwiegen. Die Ginnheimer Landstraße muss so oder so überquert werden. Für die Busse der Linie 64 besteht ohnehin kein Sichtkontakt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 77 Antrag vom 20.10.2016, OF 136/9 Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 236 Aktenzeichen: 92 13
Kreisverkehr Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse/Alt-Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3552 entstanden aus Vorlage: OF 836/9 vom 09.10.2014 Betreff: Kreisverkehr Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse/Alt-Ginnheim Vorgang: OM 3220/09 OBR 9; ST 1005/09; EA 106/10 OBR 9; B 584/10; V 431/12 OBR 9; V 432/12 OBR 9; V 815/13 OBR 9; ST 88/14; ST 511/14 Seit circa vier Jahren gibt es Pläne, den Kreuzungsbereich durch einen Kreisel neu zu gestalten, um den Verkehrsablauf übersichtlicher und damit sicherer zu machen. Ein Kreisverkehr würde das verkehrswidrige Linksabbiegen aus der Anliegerstraße Richtung Ginnheimer Landstraße verhindern. Autofahrer aus der Ginnheimer Waldgasse und solche aus Alt-Ginnheim kommend könnten direkt hoch auf die Rosa-Luxembu rg-Straße fahren, anstatt verkehrswidrig um die Verkehrsinsel herum zu fahren. Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat 9 zuletzt im Jahr 2013 einstimmig beschlossene Einrichtung des Kreisverkehrs in die Prioritätenliste aufzunehmen und im Jahre 2015 zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2009, OM 3220 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2009, ST 1005 Etatanregung vom 21.01.2010, EA 106 Bericht des Magistrats vom 06.09.2010, B 584 Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 431 Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 432 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1795 Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 815 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 88 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 75
Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164180
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3430 entstanden aus Vorlage: OF 813/9 vom 31.08.2014 Betreff: Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180 Der Magistrat wird aufgefordert, in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180 zur Abwehr von Gefahren tätig zu werden und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Begründung: Seit Jahren klagen Mieterinnen und Mieter unter anderem über den baulichen Zustand des sogenannten Predigerseminars, der diverse gesundheitliche Gefahren mit sich bringt. Vorrangig geht es um Feuchtigkeit und Schimmelbildung in den Wohnungen sowie glatte und zum Teil vereiste Flure, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Der Eigentümer der Liegenschaften, die Patrizia Immobilien AG (ein börsennotiertes Unternehmen der Immobilienwirtschaft), kommt seiner Verpflichtung, die Wohnungen und die von der Allgemeinheit genutzten Flure und Treppenhäuser in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, nicht nach. Wegen fehlender Fenster in den Hausfluren zieht es durch die Stockwerke, Regen und Eis verwandeln die Fliesenböden in den Hausfluren in eine Rutschbahn, es bilden sich Pfützen, im Winter Schneehaufen, die gesundheitliche Gefahren für Mieter und Mieterinnen, die über den Flur zum Aufzug oder ins Treppenhaus laufen, bergen. Auch nach zwei Ortsterminen mit Vertretern der Polizei, des Ortsbeirates und Mietern, Gesprächen mit dem Verwalter sowie Berichten in der Presse sind die beschriebenen Probleme nicht behoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1446 Aktenzeichen: 63 0
Gestaltung Bahnunterführung Woogstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3294 entstanden aus Vorlage: OF 797/9 vom 26.06.2014 Betreff: Gestaltung Bahnunterführung Woogstraße Vorgang: OM 1331/12 OBR 9; ST 1540/12; ST 483/13; OM 2754/13 OBR 9; ST 1442/13; ST 669/14 Der Magistrat wird gebeten, für eine Neugestaltung der Unterführung Woogstraße 3.500 Euro aus dem Programm des Hochbauamtes zur Beseitigung und Prävention von Graffiti bereitzustellen, um eine wilde Besprühung mit illegalen Graffiti zu verhindern, indem eine ansprechende Gestaltung mit künstlerisch gestalteten legalen Graffiti angebracht wird. Begründung: Im Frühjahr wurden die Kacheln in der Unterführung abgeschlagen. Nun finden sich dort blanke Betonwände, an denen bereits erste wilde Graffiti angebracht wurden. Um eine einheitliche, ansprechende Neugestaltung der Unterführung zu erreichen, sollen die Flächen in Kooperation mit dem Jugendladen Bornheim, der bereits verschiedene Projekte ähnlicher Art in Frankfurt umgesetzt hat (unter anderem die Graffiti am Neubau der EZB) und über das nötige Fachwissen und die entsprechenden Kontakte zu Graffitikünstlern verfügt, künstlerisch gestaltet werden. Die Gestaltung soll in Absprache mit dem Ortsbeirat erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1540 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1442 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2754 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1452 Antrag vom 19.11.2014, OF 857/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Situation unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße, nahe der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Platenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2014, OF 800/9 Betreff: Situation unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße, nahe der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Platenstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob ihm die Situation an obiger Stelle bekannt ist und welche Maßnahmen er ggf. beabsichtigt. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass schon seit Wochen zwei PKW mit bulgarischen Kennzeichen unter der Brücke parken, dass Personen in den Fahrzeugen schlafen und die Umgebung der PKW verschmutzen. Neben dem Ausbringen von Abfall und Unrat sollen Insassen - mehr oder minder öffentlich - urinieren. Auch eine Plastiktüte gefüllt mit Exkrementen wurde von Anwohnern gefunden. Der Anfragesteller hat sich auf Wunsch von Anwohnern am 24. 6. 2014 vor Ort begeben und die erwähnten Zustände teilweise bestätigt gefunden. Zu diesem Zeitpunkt war nur ein PKW mit bulgarischem Kennzeichen geparkt. Personen befanden sich nicht im oder um das Fahrzeug. Fahrzeugtyp und das polizeiliche Kennzeichen sind notiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 800/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenSachstandsabfrage zur Gedenktafel .Perlenfabrik"
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 470/2 Betreff: Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik" Vorgang: ST 293/13 Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen ob sich die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen und zu berichten: 1. Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen? 2. Die beauftragte Fassadenbaufirma gibt also an, sich an einer massiven Kupferplatte mit Hämmerchen und Meißelchen probiert zu haben, um sie sodann still und heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen Fällen? 3. Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht (Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)? 4. Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich. Abbildung: Mit Enthüllungsdatum 7. Februar 1986 wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel "Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht, bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann]. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 965 2014 Die Vorlage OF 470/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. die Worte "Hämmerchen und Meißelchen" durch die Worte "Hammer und Meißel" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchranke durch Poller ersetzen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 755/9 Betreff: Schranke durch Poller ersetzen! Der Magistrat wird gebeten, Die Schranke über die Franz-Werfel-Straße in Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nach Beendigung der Bauarbeiten und der Umleitung der Ginnheimer Landstraße durch Poller zu ersetzen. Begründung: Die Sperrung der Straße an dieser Stelle trägt positiv dazu bei, dass die Kinder dort die Straße zum Spielen benutzen können und soll deshalb in ihrer Funktion beibehalten werden. Die Schranke als solche jedoch erweckt den Eindruck vor einer abgesperrten Siedlung zu stehen. Das Ganze ist ein relikt aus der Zeit der "US-Housings". Diesem Eindruck soll durch den Ersatz der Schranke durch den gleichen Zweck erfüllende Poller entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 755/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBuslinie Alt-Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2014, OM 2874 entstanden aus Vorlage: OF 736/9 vom 03.02.2014 Betreff: Buslinie Alt-Ginnheim Vorgang: OM 4231/10 OBR 9; ST 390/11; ST 955/11; OM 743/11 OBR 9; ST 830/12 Der Ortsbeirat 9 ist seit Jahren bemüht, für die Bürger in Alt-Ginnheim eine Busverbindung zu einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Verlängerung der Buslinie 69 über den gegenwärtigen Endpunkt am Weißen Stein hinaus durch die Kurhessenstraße bis zum Markuskrankenhaus einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 620 Etatanregung vom 16.03.2017, EA 116 Antrag vom 16.03.2017, OF 221/9 Aktenzeichen: 92 11
Durchgehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/Hansaallee)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2822 entstanden aus Vorlage: OF 727/9 vom 08.01.2014 Betreff: Durchgehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/Hansaallee) Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung der Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Dornbusch) für die Kraftfahrzeuge durchgehend freizugeben. Begründung: Während der durchgeführten Baumaßnahmen in der Ginnheimer Landstraße wurde im Jahr 2013 der Verkehr ohne besondere Probleme durch die Platenstraße geleitet. Die Umleitung erfolgte durch einen sonst nur für den Busverkehr zugelassenen Bereich (Höhe Hügelstraße/Rosa-Luxemburg-Straße/Stefan-Zweig-Straße). Eine Öffnung dieses bislang nur für den Busverkehr vorgesehenen Abschnittes würde zu einer erheblichen Verkehrsentlastung der Hügelstraße/Raimundstraße/Schönbornstraße/ Pflugstraße und Stefan-Zweig-Straße beitragen und zu einer Entzerrung des alltäglichen Dauerstaus der Hügelstraße führen. Zudem hätte die Bevölkerung mit der Öffnung eine direkte Verbindung zum nahe liegenden Discounter, welcher dadurch ohne Umwege erreichbar wäre. Eine Umsetzung könnte ohne große Umbaumaßnahmen erfolgen. Dem Ortsbeirat liegen über die Zeit der veränderten Verkehrsführung (über vier Wochen) keine Beschwerden vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 671 Aktenzeichen: 32 1
Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße verschönern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2014, OF 724/9 Betreff: Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße verschönern Vorgang: ST 1360/12; ST 1469/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, für die Verschönerung von zwei Betonsäulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße durch künstlerisch gestaltet Graffitis1.500€ aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Säulen befinden sich auf dem Gelände des REWE-Parkplatzes an der Ginnheimer Landstraße auf städtischem Grund. Mit der ST 1360 hat das Amt für Straßenbau und Erschließung grundsätzlich dem Besprühen zugestimmt und auf telefonische Nachfrage noch einmal bestätigt, dass keine Absprache mit dem Pächter des Geländes notwendig ist. Der Ortsbeirat hat mit der ST 1469 bereits grundsätzlich seine Bereitschaft ausgedrückt, das Projekt finanziell zu tragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.02.2014, OF 735/9 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1360 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 724/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 724/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 735/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnbindung des älteren Bereichs von Ginnheim an den ÖPNV
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 725/9 Betreff: Anbindung des älteren Bereichs von Ginnheim an den ÖPNV Derzeit bestehen für die Bewohner im obigen Bereich folgende Entfernungen, jeweils gemessen vom Ende der Woogstraße an der Bahnunterführung: - bis zur Haltestelle Ginnheimer Waldgasse der Buslinie 39, der Straße folgend - ca. 700 m; - bei Abkürzung über (unbefestigte) Fußwege - ca. 650 m; - bis zur U-Bahn-Station der U 1 - ca. 850 m; - bei Abkürzung wie zuvor - ca. 800 m; - bis zur Straßenbahn-Haltestelle der Linie 16 - etwa die gleichen Entfernungen wie zur U 1; - bis zur nächsten S-Bahn-Station (Eschersheim) - ca. 2,2 km. Dass die Entfernungen aufgrund unterschiedlicher Wohnlagen abstufen, versteht sich von selbst. Diesen Entfernungen stehen folgende Einzugsradien gegenüber: - für die Stadtbahn und die S-Bahn - 400 m; - für Straßenbahnen und Busse - 300 m. Diese Werte sind auf die Kern- und Kernrand-Zonen bezogen. Selbst wenn Ginnheim nicht dazu sondern zu den Außenzonen zählen sollte, würden sich "nur" folgende Einzugsradien ergeben: - für die Stadtbahn und die S-Bahn - 500 m; - für Straßenbahnen und Busse - 400 m. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Mobilitäts-Erschwernis und Benachteiligung gegenüber Bürgern in anderen Stadtteilen für einen bedeutenden Teil der Bürger Ginnheims so bald wie möglich durch eine bessere Anbindung zu beseitigen. Die schwierige Haushalts-Situation unserer Stadt ist nicht unbekannt. Zumindest darf man aber erwarten, dass die hier erforderliche bessere ÖPNV-Anbindung in der Prioritäten-Liste ganz vorne angesiedelt wird. Zu prüfen sollte auch sein, inwieweit die VGF eine bessere Verkehrs-Anbindung komplett oder wenigstens partiell aus eigenen Haushaltsmitteln übernehmen kann. Zur ergänzenden Erläuterung: Den angeführten Daten zu den Einzugsradien liegt eine schriftliche Nachricht von Herrn Stefan Majer, dem Verkehrsdezernenten, vom 16. 12. 2013 zugrunde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 725/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme), bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenGutachten zur Gedenktafel .Perlenfabrik.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2014, OF 434/2 Betreff: Gutachten zur Gedenktafel "Perlenfabrik" Vorgang: ST 293/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gutachterlich untersuchen zu lassen, welcher Aufwand erforderlich ist, um die sich nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, wieder am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anzubringen (Enthüllungsdatum am 7. Februar 1986). Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 434/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBahnunterführung Woogstraße künstlerisch ansprechend gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 708/9 vom 20.11.2013 Betreff: Bahnunterführung Woogstraße künstlerisch ansprechend gestalten Vorgang: OM 1331/12 OBR 9; ST 1540/12; ST 483/13; ST 1442/13 Der Magistrat wird gebeten, für eine Neugestaltung der Unterführung Woogstraße 3.500 Euro aus dem Programm zur Beseitigung und Prävention von Graffiti bereitzustellen, um eine wilde Besprühung mit illegalen Graffiti zu verhindern, indem eine ansprechende Gestaltung mit künstlerisch gestalteten legalen Graffiti angebracht wird. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats werden demnächst die Kacheln an der Unterführung entfernt und durch einen einheitlichen Betonanstrich ersetzt. Die so neu verputzten Stellen bieten sich dazu an, besprüht zu werden. Um eine möglichst ansprechende Gestaltung zu erreichen, sollen die Flächen in Kooperation mit dem Jugendladen Bornheim, der bereits verschiedene Projekte ähnlicher Art in Frankfurt umgesetzt hat (unter anderem die Graffiti am Neubau der EZB) und über das nötige Fachwissen und die entsprechenden Kontakte zu Graffitikünstlern verfügt, künstlerisch gestaltet werden. Die Gestaltung soll in Absprache mit dem Ortsbeirat erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1540 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 669 Antrag vom 26.06.2014, OF 797/9 Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3294 Antrag vom 19.11.2014, OF 857/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Rosa-Luxemburg-Straße nachts nicht mehr beleuchten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2755 entstanden aus Vorlage: OF 709/9 vom 20.11.2013 Betreff: Rosa-Luxemburg-Straße nachts nicht mehr beleuchten! Der Magistrat wird gebeten, die Rosa-Luxemburg-Straße nicht mehr oder sehr eingeschränkt zu beleuchten. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße ist eine Kraftfahrstraße ohne Fußgänger oder Radfahrer. Sie muss deshalb aus Sicherheitsgründen nicht beleuchtet werden. Die nächtliche Beleuchtung der Straße ist schädlich für die angrenzenden Bewohner (Auswirkungen auf Tiefschlaf und Hormonhaushalt) im Umfeld der Ginnheimer Landstraße und für die Flora und Fauna des BUGA-Parks. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 297
Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 202
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 421/2 vom 25.11.2013 Betreff: Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 202 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Ausbaus einer Gewerbeimmobilie der GBR Ginnheimer Landstraße zwecks der gewünschten privaten Optimierung der Ein- und Ausfahrt zu den Stellplätzen des bauvorangefragten, erweiterten Supermarktes ein angemessener, sozialisierender Ausgleich gegenübersteht. Neben der vorgesehenen Ersatzpflanzung des Baumes mit der Baumkatasternummer 17 an einem neuen Standort (an dem sowieso schon eine Ersatzleistung zu fehlen scheint) ist zulasten des Begünstigten eine weitere Pflanzung in unmittelbarer Nähe vorzunehmen, wie sie auch in der "Anlage 3" zum Magistratsvortrag M 202 ersichtlich ist. Des Weiteren ist bezüglich der noch vorzunehmenden vertraglichen Vereinbarung mit dem Bauherren aufzunehmen, dass im Verkehrsbereich des Objekts geeignete Baumschutzmaßnahmen vorzunehmen sowie die Errichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten zu prüfen sind . Begründung: Bislang erscheint hier das Verhältnis zwischen privat und öffentlich ein klein wenig unausgewogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 202 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 499 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2013, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 202 = Annahme, OA 440 = vereinfachtes Verfahren) Piraten und REP (M 202 und OA 440 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 202 = Ablehnung, OA 440 = Annahme) NPD (M 202 = Ablehnung, OA 440 = Enthaltung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP gegen LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4033, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 79 1
Kreisverkehr Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse/Alt-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2013, OF 666/9 Betreff: Kreisverkehr Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse/Alt-Ginnheim Vorgang: V 431/12 OBR 9; V 432/12 OBR 9; ST 1795/12 Seit ca. 2 Jahren gibt es Pläne den Kreuzungsbereich durch einen Kreisel neu zu gestalten, um den Verkehrsablauf übersichtlicher und damit sicherer zu machen. Ein Kreisverkehr wurde das verkehrswidrige Linksabbiegen aus der Anliegerstraße Richtung Ginnheimer Landstraße verhindern und Autofahrer aus der Waldgasse und solche aus Alt-Ginnheim kommend könnten direkt hoch auf die Rosa-Luxemburg-Straße fahren, anstatt verkehrswidrig um die Verkehrsinsel herum zu fahren. Dem Ortsbeirat wurde auch bereits eine Planung vorgestellt. Beim Ortstermin am Predigerseminar (Ginnheimer Landstraße 164-180) am 4. Juni 2012 wurden Vertreter des Ortsbeirates 9 von Bürgern, die mit der augenblicklichen Verkehrssituation unzufrieden sind, erneut nach dem Sachstand der Planung befragt und der Wunsch wurde geäußert , statt mit provisorischen Einbauten den Verkehrsstrom neu zu lenken, den Kreisverkehr endlich einzurichten. Dies sei sinnvoller. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Was hat zu den Verzögerungen der Umsetzung geführt. Wann ist mit der Umgestaltung dieser Kreuzung zu rechnen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 431 Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 432 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1795 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 815 2013 Die Vorlage OF 666/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenGinnheimer Kirchplatz - Baustufe II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2425 entstanden aus Vorlage: OF 653/9 vom 14.08.2013 Betreff: Ginnheimer Kirchplatz - Baustufe II Vorgang: B 183/13 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die bisherige Entwurfs- und Ausführungsplanung zum Projekt "Alt-Ginnheim" vorzustellen. Begründung: Im Bericht des Magistrat B 183 (Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014 - Sachstandsbericht) wird als Projekt Nr. 4 "Alt-Ginnheim" aufgelistet. Eine Entwurfs- und Ausführungsplanung läuft, frühester Baubeginn ist 2014. Der Ortsbeirat ist an dieser Planung interessiert und wäre gern mehr beteiligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1732 Antrag vom 23.01.2014, OF 734/9 Auskunftsersuchen vom 23.01.2014, V 924 Aktenzeichen: 60 10
Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 651/9 vom 15.08.2013 Betreff: Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168 Der Zustand der Grünanlage rund um die Ginnheimer Landstraße 168 ist seit geraumer Zeit nicht mehr hinnehmbar. Der Magistrat wird gebeten, eine Grunderneuerung der Grünflächen zu veranlassen. Begründung: Das Gebiet rund um die Ginnheimer Landstraße 168 mit seinem REWE-Markt und den Ladenlokalen wird von vielen Ginnheimern als Zentrum des Stadtteils angesehen. Dazu gehört auch, dass die Grünflächen entsprechend hergerichtet sind. Im Juli fand hierzu ein Ortstermin des Ortsbeirates 9 statt. Seit einiger Zeit befindet sich die Anlage jedoch in einem unansehnlichen Zustand und wird der Bedeutung eines Quartierszentrums nicht gerecht. Vor allem durch die Entsorgung von Müll, wie Bierflaschen, Zigaretten oder Getränkedosen, ist die Anlage auch für die Bewohner der unmittelbar anliegenden Häuser ein Ärgernis. Der Magistrat sollte sich im Zuge der Aufwertung der Stadtteilzentren schnellstmöglich um eine Generalüberholung der Anlage bemühen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1683 Antrag vom 22.05.2023, OF 534/9 Aktenzeichen: 67 0
Bahnunterführung in der Woogstraße schöner gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2304 entstanden aus Vorlage: OF 640/9 vom 20.06.2013 Betreff: Bahnunterführung in der Woogstraße schöner gestalten Vorgang: ST 483/13 Der Magistrat wird gebeten, die noch vorhandenen Fliesen im Bereich der Unterführung und an den Rampen zu entfernen und die Wände mit einem einheitlichen hellen Betonanstrich zu versehen, wie es in der Stellungnahme ST 483 avisiert wurde. Begründung: In der Unterführung sind bereits zahlreiche Fliesen abgebrochen. Diese wurden bisher durch einen einheitlichen Betonanstrich ersetzt. Da dies aber derzeit nur Lücken füllt, ist der Gesamteindruck der Unterführung eher unschön und sieht nach einem Provisorium aus. Dem könnte mit dem Abbrechen der restlichen Fliesen ein Ende gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1442 Aktenzeichen: 66 2
Graffiti-Projekt in Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2013, OF 638/9 Betreff: Graffiti-Projekt in Ginnheim Der Ortsbeirat möchte auf dem Gelände des Rewe (städtischer Grund) in der Ginnheimer Landstraße die Säulen auf dem Parkplatz verschönern. Dazu sollen von erfahrenen Sprayern Graffitis auf den Säulen angebracht werden, die einen Bezug zum Stadtteil haben. 1. Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu klären, ob auf diesem Gelände, dass an den Rewe verpachtet ist, eine Verschönerungsmaßnahme durch den Ortsbeirat durchgeführt werden kann. 2. Der Ortsbeirat beabsichtigt, eine Summe von 1500 EUR aus dem Ortsbeiratsbudget für dieses Projekt zur Verfügung stellen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 767 2013 Die Vorlage OF 638/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenGraffiti-Projekt des Jugendzentrums Ginnheimer Landstraße unterstützen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2013, OF 603/9 Betreff: Graffiti-Projekt des Jugendzentrums Ginnheimer Landstraße unterstützen! Der Ortsbeirat unterstützt das geplante Graffitiprojekt des Jugendzentrums Ginnheimer Landstraße durch 2.000 Euro für konkret folgende Maßnahmen: 1. 1000 Euro: künstlerische Gestaltung einer tragenden Säule der Rosa-Luxemburg-Straße an der Ginnheimer Landstraße durch einen professionellen Sprayer mit einem stadtteilbezogenen Thema. 2. 400 Euro: Durchführung eines Graffitiworkshops mit älteren Kindern und Jugendlichen und künstlerische Gestaltung im Bereich des Eingang des Jugendzentrums mit diesen Jugendlichen. 3. 600 Euro: Anleitung älterer Jugendliche darin, ihre Ideen für Graffitis zu skizzieren und an einer frei gegebenen und dafür vorbereiteten Mauer im weiteren Bereich des Jugendzentrums unter der Rosa-Luxemburgstraße auszuprobieren diese zu verwirklichen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die beiden tragenden Säulen an der Ostseite der Ginnheimer Landstraße, die für Punkt 1. idealerweise in Frage kämen, für die künstlerische Gestaltung frei gegeben werden können oder ob ggfs. vertragliche Änderungen notwendig sind und diese nach Möglichkeit in die Wege zu leiten (REWE-Parkplatz; Reklame-Fläche). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 603/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 603/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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