Umgestaltung des Abschnittes der Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM
4878 entstanden aus Vorlage:
OF 838/2 vom
04.01.2016 Betreff: Umgestaltung des Abschnittes der Leipziger
Straße zwischen der Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten
Der Magistrat wird
aufgefordert, den Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Kurfürstenstraße und
der Straße Am Weingarten umzugestalten. Es soll ein städtischer Platz
entstehen. Hierzu sollen beispielsweise 1. die frei stehenden Auskunftstafeln und der
Fahrkartenautomat, die derzeit eine "Wand" bilden, an den Seiten des
U-Bahn-Aufzuges aufgestellt werden; 2. der Glascontainer im Bereich des Grünstreifens an
der angrenzenden Straßeneinmündung der Rohmerstraße aufgestellt werden; 3. Fahrradständer aufgestellt werden,
um die Platzfläche zu entlasten; 4. die Telefonzellen auf ihre weitere Notwendigkeit
überprüft und ggf. demontiert werden; 5. die zum Teil defekten Schutzgeländer um die Bäume
demontiert werden, da diese als Fahrradständer missbraucht werden, oder, soweit
notwendig, wieder hergestellt werden; 6. sämtliche weitere Gegenstände der
Stadtmöblierung überprüft werden, ob sie dem Oberziel nach Art und Standort
dienen.
Die Umgestaltung soll unabhängig
von anderen Bemühungen, die etwa die ganze Leipziger Straße betreffen,
vorgenommen werden. Begründung: Der o. g. Bereich bildet quasi das "Herzstück
Bockenheims". Es ist eine verbreiterte Fläche mitten auf der ansonsten schmalen
Leipziger Straße, der Baumbestand ist geglückt, die Fläche hat das Potenzial,
ein Platz für das Stadtteilzentrum zu werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.05.2016, ST 841
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1677
Anregung vom
13.02.2017, OA 124
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2
am 30.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 60 10