Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 25.10.2010, OA 1214 entstanden aus Vorlage:
OF 526/2 vom
13.09.2010 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für
das Gebiet Bockenheim in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt
(§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden
Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen
Wohnbebauung), -
Gräfstraße, - Hamburger
Allee, -
Varrentrappstraße, -
Hermann-Wendel-Straße, -
Emser Straße, - Kasseler
Straße, -
Salvador-Allende-Straße, -
An den Bangerten -
Fritzlarer Straße (einschließlich der nördlichen Wohnbebauung) Begründung: Bockenheim ist ein sozial
stark durchmischter Stadtteil. Insbesondere innerhalb des dargelegten
Satzungsgebietes gibt es noch viele preisgünstige Wohnungen. Es ist aber davon
auszugehen, dass der starke Veränderungsdruck, der auf innerstädtischen
Stadtteilen wie beispielsweise dem Westend und dem Nordend lastet, in den
nächsten Jahren auch in Bockenheim immer stärker zu spüren sein wird. Um einer
möglichen Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus Bockenheim
entgegenzuwirken, soll eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB
aufgestellt werden. Gleichzeitig soll auch die städtebauliche Eigenart des
Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt nach § 172 (1) Nr. 1
BauGB geschützt werden, da in dem benannten Bereich von Bockenheim trotz der
zahlreichen Abrissmaßnahmen im Zuge der Sanierungsprojekte in den
Achtzigerjahren noch viel erhaltswerte historische Bausubstanz vorhanden
ist. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
22.05.2012, OF
182/2
Anregung vom 11.06.2012, OA 216
Antrag vom
14.11.2014, OF
590/2
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M 211
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2015, M 23 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.11.2010
Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP
50 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA
1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (=
Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung) 49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage OA
1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen
FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung);
Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9203, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00