Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf
Begründung
Gastronomie und Verkauf Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu unten gestellen Fragen Auskunft zu erteilen. Vorab sei festgestellt: die Nutzung öffentlicher Flächen für gastronomische Nutzungen (Sommergärten, Bestuhlungen) und Verkauf sind aus Sicht des Ortsbeirates im Regelfall im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und sollen mit dieser Anfrage nicht eingeschränkt werden. Dies vorangestellt bittet der Ortsbeirat um Auskunft - auf welcher Grundlage die Genehmigungen erfolgen bzw. nicht erfolgen, - welcher Grundlage Befreiungen vorgenommen werden bzw. nicht vorgenommen werden, - welches diese Befreiungen in der Regel sind, bzw. wo Grenzen liegen, - ob in allen Fällen Plangrundlagen seitens der Betriebe eingereicht wurden, bzw. welche Art von Nutzungen dies voraussetzt, welche ggf. nicht (Auslage von Geschäften). - ob alle Nutzungen entgeldpflichtig sind, - wie die Bemessungsgrundlage hierfür ist, - und ob diese regelmäßig kontrolliert werden. - was die Gründe dafür sind, einzelnen Gastronomiebetrieben, die z.B. die Nutzung Straßenraum über einen gewissen Zeitraum erwirkt hatten, diese Nutzung nicht mehr fortzusetzen, - was die Gründe dafür sind, bauliche Begrenzungen (z.B. durch Glaswände) dieser Flächen ggf. über viele Jahre zu dulden, sie aber dann ggf. zu untersagen zu müssen. - warum an anderen Stellen ähnliche bauliche Begrenzungen geduldet werden/können, - ob es bekannt ist, dass einige Gastronomie erhebliche Flächen nutzen, bzw. diese nach Nachfrage ausgestalten. Begründung: Einzelnen Betrieben wurden kurzfristig die Nutzung von Straßenraum nicht weiter genehmigt (obschon hierfür Investitionen getätigt waren), dies in der Straße "Am Weingarten" am "Kirchplatz" mussten Begrenzungen zurückgebaut werden, die das Ortsbild nicht wirklich störten, aber nützlich waren, im Bereich Kurfürstenstraße/Leipzigerstraße hingegen sind flächige Blumenkübel mit Rankhilfen geduldet, einige Gastronomien weiten sich - sicherlich zumeist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - sehr aus