Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36
Begründung
Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Gebiet der geplanten Erhaltungssatzung, d.h. für das Kerngebiet Bockenheims ( Grenze: Varrentappstraße bis Emserstraße, Bahnlinie über Westbahnhof bis Verlängerung der Sophienstraße, Sophienstraße bis Gräfstraße, Gräfstraße bis Adornoplatz, Adornoplatz bis Varrentrappstraße ), wird ein Bebauungsplan erlassen, in dem Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros verboten sind. Begründung: Kurz nach dem Inkrafttreten der Änderung der Bebauungspläne für Rödelheim am 2.07.2013, in denen Vergnügungsstätten verboten sind , wie in vielen anderen Stadtteilen Frankfurts z.B. Höchst und anderen Stadtteilen, wurde in Bockenheim am Schönhof, keine 300 Meter entfernt von der Spielhalle in der Ginnheimer Straße eine neue Spielhalle eröffnet. Außerdem gibt es jetzt im Hinterhof der Leipziger Straße 36, Gaumer Areal, neben einem Casino noch eine sogenannte Sportsbar, welche im 23 Stunden Betrieb geöffnet hat, wo man endlich rund um die Uhr seiner Spielsucht nachgehen kann, mitten im Wohngebiet. Dies ist der Beweis. dafür dass die Spielhallenverordnung der hessischen Landesregierung nicht greift. Soll Bockenheim nun alle in anderen Stadtteilen Frankfurts nicht mehr zulässigen Spielhallen und Wettbüros aufnehmen? Bockenheim braucht den gleichen Schutz vor Vergnügungsstätten durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan wie Rödelheim, Höchst und andere Stadtteile. Oder soll Bockenheim zukünftig umbenannt werden in SPIELHALLENHEIM?