Änderung der Vorfahrtsregelung Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer
Begründung
Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Leipziger Straße / Landgrafenstraße / Wildunger Straße durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder des Straßenverkehrszeichens 205 "Halt! Vorfahrt gewähren" jeweils für die Landgrafenstraße / Wildunger Straße zu kennzeichnen und somit zu ändern; sowie die Leipziger Straße entsprechend an dieser Stelle mit dem Straßenverkehrszeichens 306 "Vorfahrtsstraße" und im weiteren Verlauf mit dem Straßenverkehrszeichens 307 "Ende der Vorfahrtstraße" zu kennzeichnen. Begründung: Es kommt immer wieder an dieser Kreuzung zu gefährlichen Situationen zwischen Auto- und Fahrradfahrern. Insbesondere Autofahrer, die aus der Landgrafenstraße kommend auf die Leipziger Straße einbiegen haben, rechnen häufig nicht mit denen aus Ihrer Sicht von links kommenden Fahrradfahrer auf der Leipziger und schneiden den Radfahrern so den Weg. Dies selbst dann, wenn die Radfahrer, die die Leipziger Straße in Richtung Bockenheimer Warte befahren, die Vorfahrt der Autofahrer an dieser Kreuzung beachten. Es besteht häufig akute Unfallgefahr. Durch eine Änderung der Vorfahrtsregel soll an dieser Stelle die Straßenverkehrssicherheit erhöht werden.