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Vorlagen
Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4938 entstanden aus Vorlage: OF 595/11 vom 17.06.2019 Betreff: Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, gestalterisch und gärtnerisch aufzuwerten. Dies kann unter anderem dadurch erfolg en, dass im direkten Umfeld um das im Jahr 1768 erstmals erwähnte Gebäude, in dem sich heute die Pension und das Restaurant "Altes Zollhaus" befinden, die dort angebrachten Steckgeländer aus Metall durch Hochbeete aus Stein ersetzt werden. Dort könnten hochwachsend blühende Sträucher und Rankpflanzen angepflanzt werden. Weiterhin sind die im Bereich der Verkehrsinsel wild angebrachten Werbeschilder auf deren Legalität hin zu überprüfen und neu zu beordnen bzw. - wo nötig - zu entfernen. Begründung: Das derzeitige Erscheinungsbild um die Liegenschaft Hanauer Landstraße 563, auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel, ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Gebäudes nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Kulturdenkmal, umstellt von Steckgeländern, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Kulturdenkmal am Entrée Frankfurts im Frankfurter Osten erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 135 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 60 10
Fitnessgeräte für den Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage
Antrag vom 08.08.2019, OF 706/3 Betreff: Fitnessgeräte für den Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage Der Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage stellt für das Nordend eine wichtige Freizeit- und Naherholungsfläche dar, deshalb initiiert der OBR 3 diesen Antrag zur Weiterleitung an den zuständigen OBR 1. Vor ein paar Jahren wurde der Spielplatz im Bereich des Zugangs von der Palmstraße, angrenzend an die Seniorenwohnanlage in der Seilerstraße umfangreich saniert und erweitert. Sie ist sehr gut besucht und eine wichtige Spielfläche auch für die umliegenden Kindereinrichtungen. Etwas weiter westlich am Zugang von der Seilerstraße angrenzend an die Gebäude der dortigen Berufsschule gegenüber des "Odeon" befindet sich ein kleiner "Spielplatz". Er besteht lediglich aus einer Sandkiste. Er wird von Kindern überhaupt nicht genutzt und dient eher als Hundeklo. Der Anlagenring wird von vielen Freizeitsportlern genutzt, deshalb würde es sich anbieten hier eine Fitnessmöglichkeit zu installieren. Vor diesem Hintergrund möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der derzeitige Spielplatzes umgewidmet werden kann und statt dessen Fitnessgeräte installiert werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 706/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 706/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)
Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten
Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten
Antrag vom 17.07.2019, OF 596/11 Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich unter Hinzuziehung des Denkmalamtes mit dem Eigentümer und Betreiber der in der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, befindlichen Pension - Restaurant "Altes Zollhaus" in Verbindung zu setzen und zu prüfen und zu berichten, in welcher Materialität und Ausführung sowie zu welchen Kosten die vor einigen Jahren vom Vorbesitzer am Gebäude entfernten Fensterläden neu angefertigt und wieder angebracht werden können, um das historische Gebäude denkmalpflegerisch aufzuwerten. Weiterhin wird um eine Stellungnahme gebeten, welche weiteren Veränderungen am derzeitigen Zustand des Objektes aus denkmalpflegerischer Sicht sinnvoll erscheinen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden die vormals am Kulturdenkmal der ehemaligen Zollstation befindlichen Fenster-läden vom damaligen Besitzer entfernt. Der jetzige Eigentümer und Betreiber hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die fehlenden Fensterläden wieder anzubringen, sofern ihm dafür eine finanzielle Förderung gewährt wird. Die vom Magistrat erbetenen Informationen sollen dazu dienen, Umfang und Kosten einer solchen Maßnahme in Erfahrung zu bringen und Möglichkeiten für deren finanzielle Unterstützung zu prüfen, etwa in Form einer Förderung für denkmalwerten Mehraufwand und/oder eines Zuschusses aus dem Ortsbeiratsbudget. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1374 2019 Die Vorlage OF 596/11 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 568/11 vom 03.06.2019 Betreff: Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Hanauer Landstraße nicht nur im Bereich der Autowaschanlage Mr. Wash, sondern durchgehend an allen Ausfahrten (Bsp. Lidl, Bauhaus, Hornbach, McDonalds, Kentucky) rot einzufärben, da wegen der verschiedenen Ein- und Ausfahrten in di esem Bereich Radfahrer häufig durch unaufmerksam ein- und ausbiegende Fahrzeughalter gefährdet werden. Begründung: Der Radweg links- und rechtsseitig der Hanauer Landstraße wird täglich von vielen Radfahrern genutzt. Um die Radfahrer besser zu schützen, sollten insbesondere die Radwege im Bereich von stark frequentierten Ein- und Ausfahrten rot eingefärbt und mit den entsprechenden Piktogrammen und Linien versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1853 Aktenzeichen: 66 2
Installation von Fahrradbügeln hier: Rechneigrabenstraße
Antrag vom 26.05.2019, OF 967/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Rechneigrabenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber Rechneigrabenstraße 14 Fahrtrichtung Obermainanlage vor dem Zebrastreifen mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Antragsteller: Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie (Sperr) Flächen Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 967/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 967/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Radentscheid-Projekte im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 344/4 vom 23.04.2019 Betreff: Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob analog der beigefügten Präsentation eine Verbesserung der Querung Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße für (u. a.) die Grundschüler der Uhlandschule herbeizuführen ist. Begründung: Das Überqueren der Hanauer Landstraße ist nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der Uhlandschule risikoreich. Die Verkehrsinsel ist sehr schmal und nicht geeignet, einer größeren Gruppe, die die Straße überqueren will, Platz zu bieten. Der Schulweg wird als solcher nicht wahrgenommen, parkende Autos erschweren die Situation. Anlage Anlage 1 (ca. 248 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schulgebäude sanieren und der Julius-Leber-Schule zur Verfügung stellen
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4400 entstanden aus Vorlage: OF 888/1 vom 01.03.2019 Betreff: Schulgebäude sanieren und der Julius-Leber-Schule zur Verfügung stellen Der Magistrat wird aufgefordert, das leer stehende Schulgebäude in der Seilerstraße 36 umgehend sanieren zu lassen und es dann der Julius-Leber-Schule zur Verfügung zu stellen. Die Berufliche Julius-Leber-Schule benötigt dringend weitere Räume für ihren Unterricht. Die Schule platzt aus allen Nähten. In unmittelbarer Nähe zum jetzigen Gebäude der Julius-Leber-Schule befindet sich das denkmalgeschützte Gebäude Seilerstraße 36, das seit vielen Jahren ungenutzt brachliegt. Die pädagogischen Konzepte der Schule für diese Räume sowie konkrete Sanierungspläne (https://baufroesche.de/portfolio/aussenstelle-julius-leber-schule/) liegen seit Jahren auf dem Tisch und müssen jetzt endlich in die Tat umgesetzt werden. Begründung: Frankfurt braucht mehr Platz für Schulen. Das betrifft nicht nur Gymnasien, sondern auch die Berufsschulen. Die Julius-Leber-Schule wartet seit Jahren auf eine Erweiterung, die nicht in die Tat umgesetzt wurde. Das versprochene Gebäude in der Lange Straße bekam die Ludwig-Börne-Schule. Eine schnell umsetzbare Lösung ist, das Gebäude in der Seilerstraße zu sanieren. Das Gebäude steht seit Jahren leer und verursacht für den Unterhalt jedes Jahr hohe Kosten, die nicht zu rechtfertigen sind. Ein dringend benötigtes Gebäude der Stadt in Innenstadtlage so verkommen zu lassen, ist vollkommen unverständlich. Zumal die Pläne zur Sanierung seit Jahren vorhanden sind. Es ist jetzt an der Zeit, diesen misslichen Zustand zu beenden und der Schule die dringend benötigten Räume zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1261 Aktenzeichen: 40 2
Gehweg auf einem Teil der Fischerfeldstraße dauerhaft für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar machen
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 890/1 vom 03.03.2019 Betreff: Gehweg auf einem Teil der Fischerfeldstraße dauerhaft für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf dem südlichen Teil der Fischerfeldstraße neben dem Hotel mit der Adresse Lange Straße 5-9 dauerhaft für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar zu machen. Dies kann beispielsweise durch Trennen des Gehwegs von der Parkfläche durch Poller oder das Aufmalen von schrägen Parklücken erfolgen. Begründung: Auf dem Gehweg des südlichen Teils der Fischerfeldstraße neben dem Hotel mit der Adresse Lange Straße 5-9 stehen die parkenden Autos häufig so weit in den Gehweg hinein, dass ein Passieren dort nicht mehr möglich ist. Den Autonutzerinnen und -nutzern sollte daher aufgezeigt werden, wie dort Parken realisiert werden kann, ohne Fußgängerinnen und Fußgänger zu behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1070 Antrag vom 14.06.2021, OF 69/1 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 386 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsinsel um das Restaurant „Mainkur-Stuben“ begrünen
Antrag vom 11.03.2019, OF 538/11 Betreff: Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben" begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben", Hanauer Landstraße 563, gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Um das Gebäude herum werden blühende, hoch wachsende Sträucher gepflanzt und - sofern notwendig - Hochbeete angelegt. Begründung: Die momentane Situation des denkmalgeschützten Hauses auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Areals nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Areal, umstellt von Stangen, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Entree Frankfurts an der Hanauer Landstraße erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wurde zurückgezogen.
Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse
Anregung vom 19.02.2019, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 844/1 vom 03.02.2019 Betreff: Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" zu einer barrierefreien Doppelhaltestelle nunmehr umgehend umzusetzen und im Zuge der Baumaßnahme auch eine Querungsmöglichkeit über die Battonnstraße auf der östlichen Seite der Fahrgasse errichten zu lassen. Begründung: Nunmehr verkehren drei Straßenbahnlinien auf dieser Strecke und es kommt immer wieder zu Verzögerungen, weil die Haltestellen nicht zwei Straßenbahnzüge auf einmal pro Fahrtrichtung aufnehmen können. Da für die Verlängerung der Haltestelle in Richtung Römer eine der fünf Fahrspuren der Battonnstraße entfallen kann, ist auch genügend Platz vorhanden, um eine ausreichend große Aufstellfläche für eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der östlichen Fahrgasse einrichten zu können. Viele der älteren Bewohnerinnen und Bewohner der östlichen Altstadt beklagen das Fehlen eines Überwegs angesichts der mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1350 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3818, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 13
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen
Anregung vom 19.02.2019, OA 361 entstanden aus Vorlage: OF 845/1 vom 03.02.2019 Betreff: Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen ergreifen zu lassen, die dazu führen, die Geschwindigkeit der Straßenbahnen auf der Strecke zwischen Konstablerwache bzw. Allerheiligentor und Münchener Straße durch eine Ertüchtigung und Verbesserung der Ampelschaltungen deutlich zu beschleunigen. Ziel sollte sein, die Straßenbahn - wie in anderen Städten längst üblich - nur noch an Haltestellen anhalten zu lassen und dass sie sich auf den Fahrtstrecken dazwischen die Ampelanlagen auf der Strecke selbstständig freischalten kann. Begründung: Mit der nunmehr dritten Linie in dem genannten Abschnitt lohnt es sich noch mehr als zuvor, die Straßenbahn zu beschleunigen. Dadurch wird die Straßenbahn schneller, pünktlicher und lässt sich wirtschaftlicher betreiben. Leider ist es heute noch so, dass die Bahnen zwischen den Haltestellen immer wieder unnötig anhalten müssen. Würde der Schienenweg immer dann und nur dann freigeschaltet werden, wenn eine Bahn gerade unterwegs ist, könnten unnötige Wartezeiten für den Autoverkehr und andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls reduziert werden. Der Schienenverkehr ist der wichtigste Hebel, um die Treibhausgas-Emissionen schnell und nachhaltig zu senken und um die Luftqualität in der Innenstadt auch angesichts der aktuellen Dieseldiskussion effektiv zu verbessern. Die Beschleunigungsmaßnahmen können zeitnah und ohne großen Planungsaufwand durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 229 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 361 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3820, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 11
Kreisverkehr am Uhrtürmchen an der Kreuzung Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4320 entstanden aus Vorlage: OF 859/1 vom 03.02.2019 Betreff: Kreisverkehr am Uhrtürmchen an der Kreuzung Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob in dem im Betreff genannten Bereich die Einrichtung eines Kreisverkehrs und entsprechender Radwege bei vollständigem Abbau der bestehenden Ampelanlage möglich ist. Den zuständigen Ortsbeiräten ist zudem ein geeigneter Standort für das Uhrtürmchen vorzuschlagen. Die dem Kreisverkehr zu- oder ab führenden Straßen sind in dem Bereich grundsätzlich mit einer Fahrspur je Richtung zu versehen, um den Flächenverbrauch der Kreisverkehrsanlage möglichst gering zu halten. Begründung: Neben der größeren Sicherheit durch niedrige Geschwindigkeiten bieten Kreisverkehre im Stadtbereich den Vorteil eines deutlich verbesserten Verkehrsflusses gegenüber einer signalgesteuerten Kreuzung. Wartezeiten für den Autoverkehr können erheblich gesenkt werden, trotz Verringerung von Fahrspuren. Der Betrieb einer Kreisverkehrsanlage ist gegenüber einer Ampellösung bedeutend wirtschaftlicher. Um Straßenraum der Grünfläche der Friedberger Anlage zuordnen und zusätzliche Radwege errichten zu können, ist die Planung und Errichtung des Kreisverkehrs in diesem Bereich im Sinne der Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Verkehrsberuhigung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 960 Aktenzeichen: 32 1
Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213 entstanden aus Vorlage: OF 308/4 vom 29.01.2019 Betreff: Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage Vorgang: OM 3423/18 OBR 4; ST 2359/18 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Verlängerung des Radstreifens in der Obermainanlage zwischen Sonnemannstraße und Ostendstraße in das Frühjahr 2019 vorzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Willen des Magistrats, den Radstreifen auf der Obermainanlage zunächst bis zur Ostendstraße zu verlängern. Dabei bleibt jedoch völlig unklar, warum eine solche Verlängerung von vielleicht 200 Metern auf das Ende des Jahres und damit das Ende der Fahrradsaison geschoben werden soll (Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359). Schon jetzt ist eine Fahrspur zwischen den parkenden Kraftfahrzeugen und dem fließenden Verkehr gestrichelt abmarkiert, die mit einfachsten Mitteln (Farbe) zu einem Radstreifen, wenigstens aber zu einem Schutzstreifen umdefiniert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1169 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen
Antrag vom 03.02.2019, OF 860/1 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der beabsichtigten grundhaften Erneuerung der Friedberger Anlage, die angrenzenden mehrspurigen Straßenzüge im Regelfall auf eine und maximal zwei Fahrspuren zurückbauen und frei werdende Flächen der Grünanlage zuordnen, sowie dem Radverkehr zur Verfügung stellen zu lassen. Begründung: Insbesondere die innerstädtischen Grünflächen sind stark genutzt und deutlich zu klein. Der Ruf der Menschen nach mehr Grün in den innerstädtischen Quartieren wird immer lauter. Angesichts des Klimawandels und dem Wunsch nach mehr Lebensqualität in den großstädtischen Quartieren ist dies auch nachvollziehbar. Gleichzeitig werden wertvolle Flächen für Straßen mit bis zu 5 Fahrspuren entlang der Wallanlagen für den an Bedeutung abnehmenden Autoverkehr vorgehalten. Straßen mit solchen Dimensionen verleiten zum zu schnellen Fahren, sind unfallträchtig, verpesten und verlärmen bewohnte Quartiere. Eine Ausweitung der Friedberger Anlage eröffnet Chancen, in folgenden Straßen mehr Grünflächen und Radwege zu schaffen: a) Seilerstraße: Hier könnten die Gehwege vor der Friedrich-Stoltze-Schule bis Höhe Klapperfeldstraße verbreitert werden und ein zusätzlicher Grünstreifen entstehen. Im Bereich der Wohnbebauung Seilerstraße 25 bis 9 könnte der Verkehr verschwenkt werden um mehr Abstand zu den Wohnungen zu gewinnen und Platz für einen breiteren Gehweg und neues Grün zu schaffen. Auf ganzer Länge der Seilerstraße kann ein bisher nicht vorhandener Radweg angelegt werden, der - sofern dieser bis zum Main durchgeführt wird - dazu beitragen kann, dass innerhalb der Grünanlage weniger schneller Radverkehr stattfindet. b) Zeil (zwischen Seilerstraße und Friedberger Anlage): Dieser Abschnitt der Zeil kann auch mit 2 statt zur Zeit 4 Fahrspuren ausgestaltet sein. Dies insbesondere dann, wenn im Bereich des Uhrtürmchens ein Kreisverkehr eingerichtet wird, der die teure Ampelanlage ersetzen kann (siehe gesonderter Antrag). In der gewonnenem Fläche können die vorhandenen Grünstreifen verbreitert und Radwege eingerichtet werden. c) Friedberger Anlage: Mit ihren 3 bis 5 Fahrspuren verleitet diese Straße zum Rasen. Dies führt immer wieder zu Unfällen. Anstatt das Problem grundsätzlich an zugehen (Wegnahme von Fahrspuren) wurden zahllose andere bauliche Maßnahmen vorgenommen. Den Anwohnerinnen und Anwohnern hat das aber wenig gebracht, denn Lärm und Dreck sind geblieben. Wird die Anzahl der Fahrspuren auf max. 2 begrenzt, kann im gesamten Straßenzug ein Radweg eingerichtet werden, der zur Reduzierung des schnell fahrenden Radverkehrs in der Friedberger Anlage beitragen kann. Außerdem kann in vielen Abschnitten die Grünfläche ausgeweitet werden d) Allerheiligentor: Auch hier kann eine Fahrspur entfallen und die Grünfläche dort wo sie bis an die Straße heranreicht, ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 860/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
LIEBE geht, LIEBE kommt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 08.01.2019 Betreff: LIEBE geht, LIEBE kommt Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag, die kürzlich an der Friedberger Anlage abgeräumte Skulptur LIEBE der Frankfurter Künstlerin Cornelia Heier auf einem Platz des Ortsbezirks wieder aufzustellen und bittet den Magistrat zu prüfen, ob dies temporär auf dem Ernst-May-Platz in der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 14 oder auch auf dem Ernst-Achilles-Platz möglich ist. Begründung: Ende des letzten Jahres war davon zu lesen, dass die genannte Skulptur an der Ecke Allerheiligentor/Friedberger Anlage abgeräumt wurde, weil die Fläche anderweitig verplant ist. Zugleich war vom Wunsch der Künstlerin zu lesen, vielleicht einen der o. g. Standorte auszuwählen. Für beide Standorte kann eine solche Skulptur eine Bereicherung sein, der eine eher ruhig und leicht fußläufig erreichbar, der andere mit größerer Wirkung auf den vorbeirauschenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 864 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1983 Antrag vom 25.02.2020, OF 435/4
Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 295/4 vom 08.01.2019 Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Einführung von Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße in beiden Richtungen zu prüfen. Begründung: Aktuell ist auf der Sonnemannstraße Tempo 50 erlaubt. Die hier anliegende Erasmus Frankfurter Stadtschule ist eine Grundschule, entsprechend jung und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei und immer wieder kommt es zu Beschwerden über Raser im südlichen Ostend. Der stationäre Blitzer an der Kreuzung Sonnemannstraße/Obermainanlage ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Da in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist die Geschwindigkeit auf einem Teilstück der Sonnemannstraße stadteinwärts auf Tempo 30 begrenzt. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder erfordert allerdings Tempo 30 in beide Richtungen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Ein weiterer begrüßenswerter Nebeneffekt ist die Lärmminderung für umliegende Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Antrag vom 05.01.2021, OF 527/4 Anregung vom 19.01.2021, OA 669
Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187
Anregung vom 22.01.2019, OA 350 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 06.01.2019 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 Vorgang: M 231/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Für das Gebiet - Altstadt/Innenstadt - in Frankfurt am Main wird eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufgestellt (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, in den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebieten der Altstadt und der Innenstadt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten; b) nach der Aufstellung gemäß § 172 (2) BauGB von §15 (1) BauGB Gebrauch zu machen, d. h., die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Begründung: In der Magistratsvorlage vom 19.10.2018, M 187, teilt der Magistrat die Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens für das Gebiet Altstadt/Innenstadt mit. Begründet wird die Verfahrenseinstellung damit, dass "städtebauliche Nachteile aus der zu befürchtenden Verdrängung von weniger als 1.000 Haushalten im Verhältnis zu dem Wohnungsbestand der Gesamtstadt nicht begründet werden" könnten. Außerdem stellt der Magistrat fest, dass gerade in der Innenstadt viele Personen im Leistungsbezug (nach SGB II) und viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener leben. Die Vorlage stellt heraus, dass genau diese Personen gefährdet sind, verdrängt zu werden. Die erneute Einleitung des Erhaltungssatzungsverfahrens und der Erlass einer Erhaltungssatzung können die Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner aus diesem Gebiet verhindern. Der Magistrat zeigt mit der erneuten Aufstellung des Gebietes, dass jeder Haushalt in Frankfurt vor Verdrängung geschützt werden soll. Denn die Verdrängung durch steigende Mieten würde nicht nur eine Verdrängung von dem Wohnort, sondern sehr wahrscheinlich eine Verdrängung aus der Stadt Frankfurt bedeuten - denn an leistbaren Ausweichwohnungen für Geringverdienende mangelt es in der ganzen Stadt. Die Verdrängung jedes einzelnen Haushaltes, die mit dem Wechsel von Arbeitsplatz, Betreuungsplatz und Schule sowie mit zunehmender Pendelbelastung und dem Wegbrechen sozialer Strukturen einhergeht, wird damit als zusätzliches Armutsrisiko erkannt. Diesem Risiko wird mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Gebiet Altstadt/Innenstadt aktiv begegnet. Dass der Verdrängungsdruck seit dem letzten Versuch der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zugenommen hat, zeigt ein Blick auf die Bodenrichtwerte. Mit dem Bau der neuen Altstadt sind die Bodenrichtwerte - und damit die Immobilienwerte - in dem Gebiet Altstadt/Innenstadt deutlich gestiegen: Im Mehrfamilienhausgebiet um die Allerheiligenstraße beispielsweise von 1.100 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2014 auf 2.500 Euro pro Quadratmeter 2018. Dieser Trend erzeugt einen Verwertungsdruck und macht den Verkauf der Wohnhäuser lukrativer, sogar ohne dass sich etwas an dem baulichen Standard ändert. Mit einer Erhaltungssatzung kann die Stadt dem profitorientierten Verkauf von Wohnhäusern, auf die oft Luxusmodernisierung und dadurch Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner folgen, entgegenwirken. Da im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses M 231 aus dem Jahr 2014 bereits eine Untersuchung durchgeführt wurde, müssen die Indikatorwerte lediglich aktualisiert werden. Die aktualisierte Untersuchung zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist daher in einer kurzen Zeitspanne zu erreichen. Das Gesetz sieht für die Übergangszeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen vor (§ 15 BauGB). Diese nutzt der Magistrat, da von einer zunehmenden Aufwertung ausgegangen werden kann, sobald die Absicht bekannt ist, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 231 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 178 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 350 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187 = Ablehnung, OA 350 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3765, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 61 00
Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4174 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 07.01.2019 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Schutzstreifens, der in Richtung Süden auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos die Brücke befahren können. Möglich sind z. B. entweder eine Fortführung des Schutzstreifens über die gesamte Brückenlänge oder eine Verkehrsführung wie die an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße (bauliche Trennung). Begründung: Der Schutzstreifen, der aus der Lange Straße auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, endet kurz nach der Brückenauffahrt abrupt in einer Rechtskurve und mündet in eine Autospur. Radfahrerinnen und Radfahrer haben hier die Wahl, entweder auf der Straße weiterzufahren und sich von den Pkw in der Kurve schneiden zu lassen oder auf den Gehweg auszuweichen. Die Situation ist derjenigen an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße sehr ähnlich, die erst nach dem tragischen Tod eines Radfahrers 2018 verbessert wurde. Falls nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf der Ignatz-Bubis-Brücke ebenfalls ein schwerer Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1067 Antrag vom 16.01.2020, OF 1196/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1557 Aktenzeichen: 32 1
Ampelregelung Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036 entstanden aus Vorlage: OF 517/3 vom 28.08.2018 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz Nach eigenem Bekunden ist die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Frankfurter Magistrat eine Priorität. Die Vorrangschaltung für Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet stellt eine Maßnahme dar. Am Beispiel Friedberger Platz ist zu beobachten, dass die Umsetzung dieser Absicht zu wünschen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachstehende Vorschläge zu prüfen und zu berichten: a) Stadteinwärts: Bei Einfahrt in die Haltestelle "Friedberger Platz" durch die Straßenbahn und den Bus erhält der Autoverkehr ein rotes Haltesignal. Dieses Signal sollte so lange bestehen bleiben, bis die Straßenbahn bzw. der Bus den Bereich der Haltestelle verlassen hat. Bislang ist das nicht der Fall. Durch eine zu installierende Kamera könnten Fahrzeuge, die bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren, geblitzt werden. Private Fahrzeuge, die nach links in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, halten an dem schon vorhandenen dicken Streifen. Durch ein noch zu montierendes Schild sollten diese darauf hingewiesen werden, dabei die Straßenbahnschienen während des Halts frei zu halten. Die Möglichkeit des Abbiegens in die Bornheimer Landstraße soll durch ein Lichtsignal angezeigt werden. Durch das Montieren der entsprechenden Anlagen kann sichergestellt werden, dass Straßenbahn bzw. Bus ungehindert die Kreuzung Merianstraße/Eiserne Hand queren können. Im weiteren Verlauf müssen die Signale an der Seilerstraße und der Vilbeler Straße und die Einfahrt in die Haltestelle "Konstablerwache" auf Grün geschaltet sein; ebenso wie die Ampeln an den Fußgängerüberwegen, damit die Straßenbahn ohne weiteren Halt die Konstablerwache erreicht. b) Stadtauswärts: Hier muss vorausgeschickt werden, dass die Straßenbahn, von der Konstablerwache kommend, regelmäßig an den Kreuzungen Seilerstraße bzw. Friedberger Anlage anhalten muss, weil Sekunden vorher die entsprechenden Signale auf Rot wechseln. Lediglich an Sonn- und Feiertagen erreicht die Straßenbahn ohne Halt die Haltestelle "Hessendenkmal". Grundsätzlich muss diese Regelung auch an den Werktagen funktionieren. Bei Erreichen der Haltestelle "Friedberger Platz" muss für die Autos ein rotes Haltesignal aufleuchten. Dies wechselt erst auf Grün, wenn die Straßenbahn die Haltestelle verlassen hat. Auch hier sollten Fahrzeuge durch eine zu installierende Kamera geblitzt werden, wenn sie bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Antrag vom 17.11.2018, OF 454/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um auf der Hanauer Landstraße, im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur, Rundum-Blitzanlagen, in der Funktionsart der Blitzanlage "PoliScan speed", zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich, zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 269 2018 Die Vorlage OF 454/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
Antrag vom 17.11.2018, OF 475/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße, zwischen Mainkur und Ratswegkreisel, auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges, unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten, möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen durch diverse Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 287 2018 Die Vorlage OF 475/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße
Antrag vom 17.11.2018, OF 446/11 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob mit eine Realisierung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründung: Die östliche Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße hat eine hohe Bedeutung in verkehrstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Straße ist ein Gewinn für das ansässige Gewerbe, dass dann auch von der nördlichen Seite angedient werden könnte. Gleichzeitig wird der auf die Hanauer Landstraße wirkende Verkehrsdruck vermindert. Eine positive Folge könnte das Unterbleiben der Entladung von LKWs auf der Hanauer Landstraße und den Fuß- und Fahrradwegen sein. Eine Erhöhung der Störungsfreiheit auf der Straße, eine Erhöhung der Sicherheit auf Fuß- und Radwegen könnten die positiven Folgen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2018 Die Vorlage OF 446/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "zur Dieselstraße" durch die Worte "in den Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V
Antrag vom 17.11.2018, OF 451/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A 661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A 66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 267 2018 Die Vorlage OF 451/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
Anregung vom 29.10.2018, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 429/11 vom 04.10.2018 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen zu lassen, um die Belastungen von NOx und Feinstaub dauerhaft vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Der Ortsbeirat weiß, dass dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art. Zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt. Dies macht aber allein aufgrund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 Prozent für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten, wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird. Dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop-and-go-Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden, wo nachweislich der meiste Dreck entsteht, und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3405, 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 79 3
Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg
Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Hohes Tempo in der Stoltzestraße endlich mindern
Anregung vom 18.09.2018, OA 308 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 29.07.2018 Betreff: Hohes Tempo in der Stoltzestraße endlich mindern Trotz einiger Bemühungen des Magistrats konnten die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Stoltzestraße noch immer nicht deutlich gemindert werden, obwohl sich dort eine Kindereinrichtung befindet und es sich bei der Straße - bis auf einige Geschäfte im Erdgeschoss - um eine reine Wohnstraße handelt. Hauptsächliche Gründe für das zu schnelle Fahren sind die viel zu breiten Fahrbahnen der Allerheiligenstraße und der Stoltzestraße sowie die beiden - dem Abbiegen dienenden - Fahrspuren am südlichen Ende der Stoltzestraße. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - deutlicher auf Tempo 30 in der Stoltzestraße hinzuweisen, insbesondere im Vorfeld des Bereichs der Kindereinrichtung "Schaworalle"; - das illegale Parken im Bereich vor dem Zebrastreifen durch das Aufstellen von Pollern und Fahrradbügeln wirksam zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 385 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 308 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3246, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel
Anregung vom 18.09.2018, OA 303 Betreff: In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3549, durch die Vorlage OA 303 ersetzt wird. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im östlichen Abschnitt der Allerheiligenstraße die Beleuchtung zu verbessern. Begründung: Seitdem die Kamera im Bereich der Breite Gasse installiert wurde, betrachten die Anwohnerinnen und Anwohner diesen Bereich als Angstzone, da sich die Dealerszene (auch) dorthin verlagert hat. Die den Normen entsprechende Mindestluxzahl zur Ausleuchtung des Straßenraumes ist in diesem Bereich bei Weitem nicht ausreichend und muss dringend im Bereich der Gehwege erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3549 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3354, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 91 52
Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße
Anregung vom 18.09.2018, OA 302 Betreff: Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3548, durch die Vorlage OA 302 ersetzt wird. 2. Die Sta dtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenabschnitt Battonnstraße, östlich der Kurt-Schumacher-Straße, Tempo 30 einzurichten. Begründung: Es handelt sich um eine nahezu hundertprozentige Wohnstraße mit mehreren Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kindertagesstätte, Hausaufgabenhilfe). Der schnelle und damit zu laute Verkehr stört alle Anwohnerinnen und Anwohner und im Besonderen aber die Menschen, die kommen, um die Mauer des Jüdischen Friedhofes zu besuchen und der ermordeten Mitbürger zu gedenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3548 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 302 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3784, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 32 4
Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9
Anregung vom 18.09.2018, OA 304 Betreff: Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9 Vorgang: OM 2617/13 OBR 1, ST 155/14 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3550, durch die Vorlage OA 304 ersetzt wird. 2. Mit der Stellungnahme vom 24.01.2014, ST 155, hat der Magistrat über die damals schon fünf Jahre zurückliegenden Anstrengungen zur Verbesserung der Außenansicht der Fassade berichtet und sogar bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung angedeutet. Es wurde angekündigt, "auch künftig" die Liegenschaft zu "reinigen". Immerhin - so der Magistrat im Jahr 2014 - könne die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" geben. Letztere zaghafte Aussage stimmte die sich nicht an den Schandfleck gewöhnen wollende Anwohnerschaft hoffnungsvoll. Umso größer ist die Enttäuschung heute. Obwohl die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" übernahm, sind diese eingetreten. Der Anblick ist also weiterhin trostlos. Eine erwogene Vermietung der kleinen Räumlichkeiten an einen Gewerbetreibenden oder eine anderweitige Nutzung ist ausgeblieben. Der Bereich verwahrlost und infiziert das Quartier durch seinen schmuddeligen Anblick. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Welche Bemühungen wurden im Einzelnen seit 2014 unternommen, um das Ladengeschäft einer Nutzung durch Gewerbetreibende zuzuführen? - Wenn es Vermietungsbemühungen gegeben hat, woran ist eine Vermietung gescheitert? - Wurden anderweitige Nutzungen (z. B. gemeinnützige Organisationen, künstlerische Aktivitäten) in Erwägung gezogen? - Welche Möglichkeiten gibt es, Drogenbunker an der Fassade und Einfahrt zu beseitigen und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, diese umsetzen zu lassen? - Wie oft werden Reinigungsarbeiten durchgeführt und gibt es Möglichkeiten, den Turnus zu erhöhen? - Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Eintrag von Verschmutzung durch das (auch geschlossene) Tor zu vermindern und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden? Begründung: Die Mainova wirft jährlich viel Geld für Sponsoring aus dem Fenster. Mit einem Bruchteil des für Sponsoring verwendeten Geldes könnte der Imageschaden Allerheiligenstraße 9 beseitigt und die Räumlichkeiten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Diese lustige und verwahrloste Fassade lädt auf vielfältige Weise dazu ein, Drogen zu bunkern. Weitere Bunkermöglichkeiten im Detail. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2617 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 155 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3244, 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 65 0
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 259/4 vom 23.07.2018 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend Vorgang: OM 663/16 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen in Bornheim und im Ostend, hier vor allem in Alt-Bornheim, der Bornheimer Landwehr, der Ringelstraße, der Rendeler Straße und der Rhönstraße, durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit der Vorlage OM 663 wurde auf das Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Frankfurter Alleenring hingewiesen. Maßgeblich wären daher nicht nur regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße als wichtigste östliche Ausfallstraße und dem Frankfurter Alleenring, sondern außerdem wiederholt Kontrollen in den Tempo-30-Zonen vor Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Spielplätzen/Parkanlagen. Geschwindigkeitskontrollen sind hier ein adäquates Mittel für Verkehrssicherheit und dienen somit dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2307
Mehr Grün am Osthafenplatz
Antrag vom 27.08.2018, OF 276/4 Betreff: Mehr Grün am Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Osthafenplatz anstelle von Parkbuchten entlang des Mittelstreifens Grünflächen und Bepflanzungen zu erstellen. Begründung: Am 23. August 2018 wurde die Vorlage M 123 beschlossen, die eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung des Osthafenplatzes vorsieht. Entlang des breiten Mittelstreifens sind zurzeit ein Hochbeet, ein Brunnen und sechs einzelne Fahrradbügel geplant. Zwei Bäume sollen erhalten werden, drei neue kommen hinzu. Außerdem sind 36 Parkbuchten vorgesehen. Statt diesem Vorrang für die Automobilinfrastruktur, die nur wenigen Autofahrenden nutzt, wird die wichtige Wegeverbindung zwischen Hanauer Landstraße und Main begrünt. So trägt sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gerade an dieser Stelle im Ostend ist eine verstärkte Begrünung wünschenswert, da die nahe gelegene vierspurige Hanauer Landstraße eine starke Belastung des Mikroklimas darstellt. In nahe gelegenen vorherigen Baumaßnahmen, wie beispielsweise der Neupflasterung des Südausgangs des Ostbahnhofes, der Neugestaltung der Ecke Hanauer Landstraße/Grusonstraße und der Errichtung der Louis-Appia-Passage überwiegen die gepflasterten Abschnitte deutlich gegenüber den begrünten. Dies macht sich in einer extremen Windentwicklung bemerkbar und verringert die Aufenthaltsqualität. Auch die bisherigen Pläne der angrenzenden Fläche "Honselldreieck" lassen nicht auf eine ausgiebige Begrünung schließen. Das soll bei der Neugestaltung des Osthafenplatzes vermieden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 276/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3549 entstanden aus Vorlage: OF 685/1 vom 29.07.2018 Betreff: In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3549 durch die Vorlage OA 303 ersetzt wurde. Der Magistrat wird aufgefordert, im östlichen Abschnitt der Allerheiligenstraße die Beleuchtung zu verbessern. Begründung: Seitdem die Kamera im Bereich der Breite Gasse installiert wurde, betrachten die Anwohnerinnen und Anwohner diesen Bereich als Angstzone, da sich die Dealerszene (auch) dorthin verlagert hat. Die den Normen entsprechende Mindestluxzahl zur Ausleuchtung des Straßenraumes ist in diesem Bereich bei Weitem nicht ausreichend und muss dringend im Bereich der Gehwege erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2018, OA 303 Aktenzeichen: 91 52
Sperrung des Mainufers - Verkehrszählung
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3543 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 16.07.2018 Betreff: Sperrung des Mainufers - Verkehrszählung Der Magistrat wird aufgefordert, vor der geplanten Sperrung des Mainufers im Jahr 2019 umfangreiche Verkehrszählungen in den umliegenden Straßen vorzunehmen, sodass bei der Evaluation des Projektes belastbares Zahlenmaterial zur Hand genommen werden kann. Insbesondere sind die Berliner Straße, Battonnstraße, Kurt-Schumacher-Straße sowie der Schaumainkai hier zu berücksichtigen. Die entsprechenden Zahlen sollen dem Ortsbeirat dann zugänglich gemacht werden. Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers soll eine Testphase sein, die am Ende evaluiert werden soll. Dazu gehört auch, dass die umliegenden Straßen als Ausweichstraßen mit evaluiert werden. Hier gibt es etliche Anwohner, die eventuell vom ausweichenden Verkehr mehr belastet werden könnten. Damit man dies überprüfen kann, ist eine ausführliche Verkehrszählung vor der Sperrung durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2149 Aktenzeichen: 61 10
Ratten und Mäuse im Bereich eines Lebensmittelmarktes
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 681/1 vom 29.07.2018 Betreff: Ratten und Mäuse im Bereich eines Lebensmittelmarktes Aus der Anwohnerschaft wird berichtet, dass im Bereich der Liegenschaft Allerheiligenstraße 7 regelmäßig Ratten und Mäuse - auch in sensiblen Bereichen - gesichtet werden. In der Liegenschaft befindet sich die Filiale eines Lebensmitteldiscounters. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, in geeigneter Weise tätig zu werden, damit der Missstand zeitnah beseitigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2223 Aktenzeichen: 32 0
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