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Meine Nachbarschaft: Allerheiligentor

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 1138/1 vom 17.01.2024 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeilumfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1151

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen

06.02.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5075 entstanden aus Vorlage: OF 1117/1 vom 21.01.2024 Betreff: Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen Vorgang: OM 631/16 OBR 1; ST 1078/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserung im Bereich der Ampel vor der Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße Richtung stadtauswärts vorzunehmen: Die Kfz-Ampel ist gemäß der Stellungnahme vom 09.06.2017, ST 1078, Richtung Haltelinie versetzen zu lassen oder eine Zusatzampel nur mit Rot und Gelb hinter der Haltelinie anbringen zu lassen. Begründung: Da sich die Ampel vier Fahrzeuglängen hinter der Haltelinie befindet und sich auf der Fahrbahn davor noch Richtungspfeile befinden, wird die Haltelinie häufig übersehen bzw. nicht als solche wahrgenommen. Dadurch kommt es an dieser Stelle noch immer zu Rückstau, welcher die Straßenbahn beim Rechtsabbiegen behindert. Durch den "Schilderwald" und die ungünstige Position des Hinweisschilds bezüglich des Haltebereichs wird das Hinweisschild zudem leicht übersehen. Durch die o. g. Maßnahme wird die Situation erheblich verbessert. Quelle: privat Quelle: ASE Quelle: STEIN HGS GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 631 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1147 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen!

05.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5066 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 30.01.2024 Betreff: Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen! Der Magistrat wird gebeten, die wichtige Straßenbahnverbindung der Straßenbahnlinie 12 wieder im Zehn-Minuten-Takt zur Hugo-Junkers-Straße fahren zu lassen. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, wird mit dem Fahrplanwechsel zum 27.01.2024 montags bis samstags jede zweite Fahrt aus der Innenstadt bereits an der Eissporthalle enden. Das Mobilitätsdezernat nennt als Grund den anhaltenden Mangel an Personal. Eine solche Maßnahme (Ausdünnung der Takte) ist eventuell in der Innenstadt mit einem breiten Mobilitätsangebot tragbar, aber nicht für einen Stadtteil wie Fechenheim-Süd, der ohnehin schon unter einer miserablen öffentlichen Verkehrsanbindung leidet. Die Fahrgäste, welche nun gezwungenermaßen an der Eissporthalle aussteigen müssen, haben nur folgende Optionen: unverhältnismäßig lange warten, zur Hanauer Landstraße laufen oder mit der U-Bahn zurück Richtung Ostbahnhof fahren, um dort in die Straßenbahnlinie 11 zu steigen. Diese Optionen tragen sicherlich nicht zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei und auch nicht zu einer verkehrlichen Entlastung des Frankfurter Ostens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 888 Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus)

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1130/1 Betreff: Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus) Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Im Rahmen der Investorenpräsentation zum Bauvorhaben informierte der Investor den Ortsbeirat über die Absicht, innerhalb des Gebäudes insgesamt 23 PKW-Stellplätze mit An- und Abfahrt über zwei Aufzüge am Holzgraben schaffen zu wollen. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat folgende Anfragen an den Magistrat: 1. In Anbetracht der exzellenten Anbindung des Standorts durch S- und U-Bahnen an die Hauptwache sowie der Verfügbarkeit der Parkhäuser "Hauptwache" und "MyZeil": Sieht der Magistrat die Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher PKW-Stellplätze? 2. Entspricht die Errichtung von 23 weiteren Stellplätzen in diesem hochver-dichteten Bereich den Klimaschutzzielen des Magistrats? Falls nicht, wie plant der Magistrat darauf zu reagieren? 3. Ist der Holzgraben nach Einschätzung des Magistrats als geeignete Zufahrtsstraße für diese Stellplätze anzusehen? 4. Angesichts der Fahrzeugbewegungen innerhalb des Gebäudes mittels Aufzügen: Welche Konsequenzen erwartet der Magistrat, wenn beispielsweise während der Büroöffnungszeiten fünf bis sieben Fahrzeuge gleichzeitig auf die Zufahrt warten und der Holzgraben aufgrund von Verzögerungen bei der Fahrzeugabfertigung durch die Aufzüge längere Zeit blockiert wird? 5. Wie viele öffentliche Parkplätze würden durch das Bauvorhaben im Straßenbereich der An- und Abfahrt entfallen? 6. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Investor von der Bereitstellung vermietbarer Laden- oder Lagerflächen anstelle von PKW-Stellplätzen zu überzeugen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2024 Die Vorlage OF 1130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße

16.01.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4966 entstanden aus Vorlage: OF 1097/1 vom 17.12.2023 Betreff: Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) heranzutreten mit dem Ziel, die Gleise der Straßenbahn in der Langen Straße im Abschnitt zwischen Allerheiligentor und Schöne Aussicht in Rasengleise umwandeln zu lassen. Begründung: Die Lange Straße schließt die östliche Altstadt ab. Mit Ausnahme des Bereichs um den Rechneigraben-Weiher sind die Straßenränder von Betonbauten gesäumt, die bis an den Straßenraum heranreichen. Diese Bebauung führt zu einer Hitzebelastung und Enge, die sich auch auf die Gesundheit der wenigen vorhandenen Bäume und die Lebensqualität der Menschen auswirkt. Um dem entgegenzuwirken und das Mikroklima zu verbessern, schlägt der Ortsbeirat vor, die Einführung von Rasengleisen zu prüfen. Begrünte und entsiegelte Gleise tragen dazu bei, dass Wasser besser versickert und verdunstet, was zu einer Abkühlung der Umgebung führt. Dies wiederum hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Die Implementierung von Rasengleisen bringt nicht nur ökologische Vorteile mit sich, sondern wertet auch das städtische Umfeld auf und macht es attraktiver und lebenswerter. Bereits umgesetzte Beispiele in Niederrad belegen dies eindrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Straßen „Am Städelshof“ und Lola-Montez-Gasse“ im Allerheiligenviertel

31.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2023, OF 1094/1 Betreff: Benennung der Straßen "Am Städelshof" und Lola-Montez-Gasse" im Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, folgende Straßenbenennungen im Allerheiligenviertel vorzunehmen: 1. Die neu geplante Straße zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße auf den Grundstücken des Bauprojektes "MainYard" erhält den Namen "Am Städelshof". 2. Die bestehende Gasse zwischen Breite Gasse und Lange Straße, die bisher den Namen "Am Städelshof" trug, erhält den Namen "Lola-Montez-Gasse". Begründung: Im Rahmen des Bauprojektes "MainYard" wird eine neue Fußwegeverbindung geschaffen zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße, die den bisherigen Arbeitstitel "Grüne Gasse" trägt. Die bisher namenlose Gasse soll laut Bauträger öffentlich zugänglich werden, Geschäfte und Gastronomie beinhalten, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und zur Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum genutzt werden. Sie stellt eine Abkürzung für Fußgehende zwischen dem Allerheiligentor und der Konstablerwache dar und wird voraussichtlich rege genutzt werden. Die bestehende Gasse "Am Städelshof" liegt versteckt zwischen bestehenden Gebäuden und durchquert eine Hauseinfahrt und einen Hinterhof. Die neu geschaffene Fußwegeverbindung soll den repräsentativen Namen "Am Städelshof" erhalten, der sowohl an den historischen einst dort befindlichen Städelshof erinnert als auch einen Bezug zum Museum "Städel" herstellt. Die bestehende, kleinere Gasse soll den Namen "Lola-Montez-Gasse" erhalten, der sowohl an den dort bis vor Kurzem ansässigen Kunstverein Lola Montez als auch an die Künstlerin und Tänzerin Elizabeth Rosanna Gilbert erinnern, die unter dem Namen Lola Montez zu Weltruhm gelangte. Mit der Benennung und Umbenennung wird die Erinnerung an den historischen Städelshof als auch an den Kunstverein Lola Montez im Allerheiligenviertel bewahrt und zugleich ein würdiger Rahmen geschaffen, um Kunst im öffentlichen Raum ausstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 1094/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 45 2024 Die Vorlage OF 1094/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung im Allerheiligenviertel: „Am Städelshof“ und „Lola-Montez-Gasse“

13.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 1093/1 Betreff: Straßenbenennung im Allerheiligenviertel: "Am Städelshof" und "Lola-Montez-Gasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Straßenbenennung im Allerheiligenviertel wie folgt vorzunehmen: 1. Die neu erstellte, private Straße im Gelände "MainYard" bekommt den Namen "Am Städelshof". 2. Die kurze Sackgasse, die von der "Breite Gasse" östlich abging und "Am Städelshof" hieß wird in "Lola-Montez-Gasse" umbenannt. Begründung: Das Projekt MainYard befindet sich bereits im Bau und ist schon weit fortgeschritten. Das Projekt wird geprägt von einer Gasse, die das Allerheiligenviertel von der Kreuzung Lange Straße/Allerheiligenstraße bis zur Breiten Gasse durchwegen wird. Die Straße wird das Viertel prägen und soll deshalb einen repräsentativen Namen bekommen. Das Museum Städel ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und renommiert. Es geht auf den Städelshof zurück, der sich im Allerheiligenviertel befand. Deshalb wird der Name für die neue Straße als passend angesehen. In Erinnerung an den Kunstverein Montez, der viele Jahre im Viertel ansässig war, soll der Name Montez in Form des Namens "Lola-Montez-Gasse" genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1093/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 874/6 vom 08.11.2023 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese/Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der durch eine Ampel gesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan circa drei Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder Rot sieht, wenn er nur die Mitte der circa acht Meter breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße/Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 545 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen

28.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 898/6 Betreff: Vereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), beauftragt, die nachfolgend aufgeführten Vereine bzw. Vereinsringe bei der Durchführung der genannten Stadtteilfeste finanziell mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen: 1. Bürgerverein Griesheim e.V.: - Griesheimer Weihnachtsmarkt - Sommerfest Griesheim 2. Vereinsring Griesheim e.V.: - Sommerfest Griesheim 3. Vereinsring Höchst e.V.: - Höchster Schlossfest 4. Vereinsring Schwanheim e.V.: - Beleuchtung i. R. des Schwanheimer Weihnachtsmarkts 5. Vereinsring Sossenheim e.V.: - Sossenheimer Kerb 6. Vereinsring Unterliederbach 1951 e.V.: - Bürgerfest Unterliederbach - Unterliederbacher Kerb 7. Vereinsring Zeilsheim e.V.: - Froschbrunnenfest - Zeilsheimer Weihnachtsmarkt 8. Freiwillige Feuerwehr Zeilsheim: - Beleuchtung i. R. des Zeilsheimer Weihnachtsmarkts Die genannten Feste haben grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren. Die Anträge der jeweiligen Vereine bzw. Vereinsringe werden dieser Ortsbeirats-Initiative vertraulich beigefügt. Begründung: Die Vereine und Vereinsringe in unseren westlichen Stadtteilen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für eine gemeinschaftliche und lebendige Gesellschaft. Insbesondere mit der aufwendigen Organisation und Durchführung der zahlreichen Feste, tragen Sie zum Zusammenhalt und Erhalt der Kultur in den Stadtteilen bei. Doch steigende Kosten - Energiekosten ebenso, wie Kosten für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen - erschweren den Vereinen und Vereinsringen zunehmend die Durchführung dieser Feste. Dies gilt umso mehr, da auch potenzielle Spender und Sponsoren nach der Corona-Pandemie und unter den aktuellen Kostensteigerungen nicht mehr in dem Maße unterstützen können, wie das in der Vergangenheit möglich war. Wir im Ortsbeirat 6 befürworten deshalb ausdrücklich die finanzielle Unterstützung der Vereine und Vereinsringe, damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleiben kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 54 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 1. separat abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 38 2023 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu Ziffer 2. bis 8. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Safer Spaces“ für Frauen in der Innenstadt und Altstadt

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 entstanden aus Vorlage: OF 1049/1 vom 02.11.2023 Betreff: "Safer Spaces" für Frauen in der Innenstadt und Altstadt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Innenstadt und Altstadt unter Hinzuziehung der Polizei, der Stabsstelle Antidiskriminierung, des Präventionsrates und des Frauenreferates sogenannte "Safer Spaces" für Frauen einzuführen. Die bereits bestehenden und erfolgreich eingeführten "Safer Spaces" für queere Menschen sollen zudem ausgeweitet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: 1. Der Magistrat geht auf die Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel in der Innenstadt und Altstadt zu, um möglichst viele Betriebe zur Teilnahme zu bewegen. 2. Mitarbeitende der teilnehmenden Betriebe sollen für die Problematik sensibilisiert und adäquat geschult werden, um auf den Umgang mit Hilfesuchenden vorbereitet zu sein. 3. Die teilnehmenden Betriebe erhalten "Safer Spaces"-Aufkleber, um ihre Teilnahme zu dokumentieren und für Hilfesuchende sichtbar zu machen 4. Die teilnehmenden Betriebe werden in ein Verzeichnis aufgenommen und auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlicht. 5. Die "Safer Spaces" sollen auch digital z. B. über eine App und per Flyer in den teilnehmenden Betrieben bekannt gemacht werden. 6. Eine stadtweite Kampagne soll über die andauernden sexuellen und tätlichen Übergriffe auf Frauen und queere Menschen informieren und die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren. Begründung: Rund um Zeil und Konstablerwache sowie im Bermudadreieck ist vor allem nachts alkoholisiertes "Partyvolk" unterwegs. Nach Erkenntnissen der Polizei finden zahlreiche Übergriffe auf Frauen und queere Menschen statt. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, die nachts unterwegs sind, hat sich verschlechtert. Viele Menschen meiden sogar nachts die Altstadt und Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 noch zuspitzen wird. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. Zusätzlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz sollen die "Safer Spaces" im Notfall Sicherheit und Schutz bieten. Foto: Aufkleber Safer Spaces Kampagne, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Lange Straße 10 bis 16

28.11.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4809 entstanden aus Vorlage: OF 1051/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Lange Straße 10 bis 16 Der Magistrat wird gebeten, in der Lange Straße auf Höhe der Hausnummern 10 bis 16 mindestens zehn Fahrradbügel entlang der Straßenbahntrasse aufstellen zu lassen. Begründung: In dem vorgenannten Bereich stehen bisher keine Fahrradbügel zur Verfügung. Fahrräder werden meist zu dicht entlang der Straßenbahnschienen abgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 310

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken

28.11.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Magistrat wird gebeten , den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es dadurch dem Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache/Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 309

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Innovative Sitzbänke für die Innenstadt

28.11.2023 · Aktualisiert: 03.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 28.11.2023 Betreff: Innovative Sitzbänke für die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Orten 15 Sitzbänke mit Solarbetrieb und Lademöglichkeiten für Handys aufstellen zu lassen. Dies soll als Pilotprojekt angelegt sein, um zu testen, ob diese Sitzbänke angenommen und genutzt werden und ob diese Bänke längere Zeit ohne Beschädigung im öffentlichen Raum Bestand haben. Nach einem Jahr sollte das Projekt evaluiert werden. Mögliche Standorte: 1. Hauptwache auf dem Plateau, nördlich und östlich entlang des Geländers; 2. vor dem Eingang zu McDonalds an der Hauptwache; 3. am Rathenauplatz neben dem Aufzug; 4. Fressgass': auf Höhe des Juweliers Gelber; 5. Liebfrauenberg: neben den bestehenden Sitzbänken, entlang der Straße; 6. Liebfrauenstraße, auf Höhe des Geschäfts "punctum", zwischen den Bäumen; 7. Sandgasse, im nördlichen Bereich; 8. Willy-Brandt-Platz vor dem Eurozeichen in der Grünanlage; 9. wenn möglich am Mainufer (falls die Bänke anlässlich von Festen nicht abgebaut werden müssen), also an Orten, an denen die Bänke dauerhaft installiert werden können. Quelle: https://www.norddisplay.de/marketingequipment/monitor- und-ipad-staender/smartbench-outdoor-solar-fotovoltaik-sitzbank-ibench-mit-ladef unktion.html Begründung: Die Innenstadt, insbesondere Zeil, Hauptwache und Umgebung werden von vielen Menschen täglich genutzt und besucht. Die Sitzbänke bieten nicht nur Gelegenheit zum Ausruhen, sondern dort kann auch das Handy aufgeladen werden. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Durch den Solarbetrieb ist ein Anschluss an das Stromnetz nicht nötig. Somit können diese Bänke sehr flexibel aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 614

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

27.11.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten

11.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 876/6 Betreff: Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten Jüngst wurde in der Presse im Rahmen eines Artikels über Pilzbefall an Frankfurts Stadtbäumen berichtet, dass es mittelfristig in Frankfurt keine Rosskastanien mehr geben würde. Nach Miniermotte und Hitze sei es nun Pilzbefall, der es notwendig mache, reihenweise Kastanien zu fällen. Der Niedergang der Bäume erfolge recht schnell, so dass die verkehrstechnisch notwendigen Fällungen oft überraschend kommen. Neben anderen Baumarten scheint besonders die Rosskastanie anfällig zu sein. Auch im Frankfurter Westen gibt es viele Rosskastanien, wie die fast 100 Jahre alte Kastanienallee an der Pfaffenwiese und die noch älteren Kastanien am Welschgraben in Zeilsheim. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: - Wie ist der aktuelle Zustand der Kastanien im Frankfurter Westen, insbesondere in Zeilsheim? Gibt es eine Perspektive? - Wie wird eine Überwachung gewährleistest, damit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen werden kann? - Wie, in welchem Umfang und mit welchen Baumarten wird bei einer Fällung nachgepflanzt? Begründung: Gerade in Zeilsheim besteht eine große Identifizierung der Anwohner*innen und der Bevölkerung mit den Rosskastanien und man möchte Auskunft über die Perspektive haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 794 2023 Die Vorlage OF 876/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen

19.10.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4701 entstanden aus Vorlage: OF 359/8 vom 30.09.2023 Betreff: Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg am Buber-Neumann-Weg in Richtung Zeilweg bei Eis und Schnee mit Festhaltemöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu sichern ist. Begründung: Der Gehweg ist in dem gekennzeichneten Abschnitt bei Eis und Schnee für ältere, gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gefährlich, da er abschüssig ist und es keine Möglichkeit zum Festhalten gibt. Der Räumdienst ist in der Regel nicht in der Lage, zeitnah zu streuen. Ein entsprechend hoher Zaun schützt den Grünstreifen und gibt Halt bei Glatteis. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 80 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn

17.10.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten. Begründung: Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten, um die Eisenbahnstrecke zu passieren. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die Nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen

10.10.2023 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 entstanden aus Vorlage: OF 863/6 vom 10.10.2023 Betreff: Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen Vorgang: M 110/23; OA 383/23 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 3800/23 Beim Ortstermin am 9. Oktober 2023 hatten Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats dankenswerter Weise die Möglichkeit erhalten, über den aktuellen Planungsstand des o. g. Projekts informiert zu werden. Dabei standen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lebenshilfe Stiftung sowie des Trägervereins Miteinander-Mittendrin e. V. für entsprechende Rückfragen zur Verfügung. Aus den Gesprächen ergab sich, dass die Projektverantwortlichen aufgrund der erteilten Maßgabe des ergangenen Stadtverordnetenbeschlusses (Bäume müssen erhalten bleiben ) in jedem Fall vor Annahme des Vertrages zur Erteilung eines Erbbaurechtes eine kostenintensive Begutachtung in Auftrag geben werden, um sich zur Verwirklichung des Projektes entsprechend abzusichern. Zudem stehen zahlreiche Genehmigungen aus, die durch die erteilte Maßgabe höchstwahrscheinlich zu einer länger andauernden Bearbeitungsdauer führen werden. Sowohl die Tatsache, dass eine entsprechende Begutachtung immense Kosten für die gemeinnützige Stiftung verursacht und zudem nicht abgeschätzt werden kann, ob diese dann den entsprechenden Erfolg verspricht sowie die Umstände, dass die aufgeworfenen Fragen der vergangenen Ortsbeiratssitzung seitens des zuständigen Dezernats nicht beantwortet wurden und bei zeitlich länger andauernden Genehmigungsverfahren zudem höhere Projektkosten (Baukostensteigerungen) anfallen werden, stellen die gemeinnützige Stiftung vor enorme (nicht verantwortbare) Herausforderungen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - alsbald die offenen Rückfragen des Ortsbeirats 6 zu Vorlage M 110 (OA 383) in adäquater Form zu beantworten; - aufgrund der durch die erteilte Maßgabe eingetretenen rechtlichen Verpflichtung zum Erhalt der Bäume und der damit verbundenen Unabwägbarkeiten im Bereich der ausstehenden Genehmigungen (hohe Gutachterkosten mit ungewissem Ausgang seitens der Projektverantwortlichen) ein geeigneteres Baugrundstück bereitzustellen, dass einen einfacheren Genehmigungsverlauf und mithin eine schnellere Verwirklichung des förderwürdigen Projektes ermöglicht, falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Anregung vom 12.09.2023, OA 383 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 684 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21

OA (Anregung Ortsbeirat)

Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben

09.10.2023 · Aktualisiert: 23.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten

19.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 329/4 vom 10.08.2023 Betreff: Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Hanauer Landstraße in östliche Richtung in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Hierbei sind insbesondere die Gefahren zu beheben, die durch die mitten auf dem Fahrradweg stehenden Masten gegeben sind. Begründung: Auf dem genannten Fahrradweg stehen in regelmäßigen Abständen fast mittig Masten. Hier besteht die Gefahr, dass Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen wie etwa nachts, mit den Masten kollidieren, zumal diese eine dunkle Farbe aufweisen. Der Magistrat steht hier schon aus haftungsrechtlichen Gründen in der Pflicht, diese Gefahren zu beseitigen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit des Radwegs deutlich beeinträchtigt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Battonnstraße 25 bis 3 dauerhaft frei halten

12.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4383 entstanden aus Vorlage: OF 944/1 vom 22.08.2023 Betreff: Gehweg Battonnstraße 25 bis 3 dauerhaft frei halten Der Magistrat wird gebeten, das Parken mit Pkw auf dem schmalen Gehweg in der Battonnstraße vor den Hausnummern 25 bis 3 wirksam zu unterbinden und den Gehweg zur Fahrbahn hin abpollern zu lassen. Begründung: Fahrzeuge parken auf dem beschilderten Parkstreifen auf dem Gehweg und schränken die Gehwegbreite so stark ein, dass ein Durchkommen für zu Fuß Gehende in vielen Fällen nicht möglich ist. Die Wohnhäuser der sogenannten "Battonnhöfe" sind derzeit weitgehend entmietet und sollten eigentlich schon längst saniert werden. Während der Sanierung könnten dort ohnehin keine Pkw mehr parken. Da sich die Sanierung offenbar verzögert, sollen Poller das Parken zahlreicher Pkw und die Behinderung der zu Fuß Gehenden verhindern. Pkw-Parkplätze sind auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden. Außerdem ist die Battonnstraße sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2440

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße

12.09.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 945/1 vom 22.08.2023 Betreff: Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Porzellanhofstraße/Zeil auf die gesamte Gehwegbreite der Zeil verbreitern und die Bordsteine in diesem Bereich vollständig absenken zu lassen. Zur Sicherung der querenden zu Fuß G ehenden und besseren Einsehbarkeit des Überweges ist vor dem Überweg in Fahrtrichtung rechts eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln einrichten zu lassen. Begründung: Der Überweg ist aktuell unübersichtlich, unkomfortabel und nicht barrierefrei. Durch unmittelbar vor dem Überweg parkende Pkw werden zu Fuß Gehende oft erst sehr spät wahrgenommen. Ortsbeirat und Magistrat bemühen sich schon seit Langem darum, die "abgehängte" östliche Zeil besser an die Konstablerwache und Westzeil anzubinden. Die Sicherung der Fußwegebeziehungen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110

12.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 580 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen

12.09.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 949/1 vom 22.08.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Pkw-Parkplätze in der östlichen Zeil (Nordseite) zwischen Klingerstraße und Porzellanhofstraße entfernen, entsiegeln und angemessen begrünen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Ostzeil herrschen im Sommer die höchsten Temperaturen in der heißesten Stadt Deutschlands. Schatten spendende Bäume oder Grünflächen sind entweder abgestorben oder gar nicht vorhanden. Auch die Nachpflanzung der abgestorbenen Bäume tut not. Aufgrund der nahe gelegenen Parkhäuser und der sehr guten Anbindung der östlichen Zeil an den ÖPNV kann auf die wenigen Parkplätze leicht verzichtet werden. Bäume, Grünflächen und versickerbare Pflanzstreifen sind ein Gewinn für die Aufenthaltsqualität. Bild: Alexander Mitsch (Beispiel Straßenrandbegrünung mit Stauden und Bäumen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1284

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen

11.09.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 485/11 vom 26.08.2023 Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass auf dem nördlichen Bürgersteig des oben genannten Abschnitts der Hanauer Landstraße, der zurzeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringend beendet werden. Begründung: Zurzeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann, betrifft die Menschen, die dort leben, im gleichen Maße wie die Besucher und Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich vierspurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, das kaum kontrolliert wird, befahren wird, wird den anderen Verkehrsteilnehmern zurzeit aufgezwungen, ist aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2332 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier

05.09.2023 · Aktualisiert: 06.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 336/4 Betreff: Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, der Initiative 9. November e.V. zur Unterstützung bei der Durchführung eines Festes anlässlich der Neuaufstellung des Denkmals für Heinrich Heine am 20. September einen Betrag von 6000 Euro aus dem Topf "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 20. 9.2023 wird in einem öffentlichen, von der Initiative 9. November e.V. organisierten festlichen Akt die neugestaltete Friedberger Anlage eingeweiht, und das Heine-Denkmal kehrt auf seinen alten Vorkriegsort zurück. Sein neuer Platz wird schräg gegenüber und mit direktem Blickkontakt zum Hochbunker auf der anderen Straßenseite sein - dem Bunker, der 1942 von französischen Zwangsarbeitern auf dem Grund der am 9. November 1938 von den Nationalsozialisten zerstörten Synagoge der Israelitischen Religionsgesellschaft gebaut wurde. Dem Bunker, der Erinnerungs- und Gedenkort an jüdisches Leben und jüdische Kultur ist, an Widerstand gegen alte und neue Nazis, an Terror und Krieg. Seit 2010 hat sich die Initiative 9. November bemüht, das Heine-Denkmal an seinen alten Ort im Ostend zurückzuholen. Immer wieder wurde die Versetzung aufgeschoben. Jetzt endlich ist es so weit. Der Ortsbeirat begrüßt diese Umsetzung ausdrücklich, die für den Stadtteil besonders wichtig ist und durch die der alte - jüdische - Charakter des Ostends unterstrichen wird. Insbesondere hält er die konsequente und erfolgreiche Arbeit der Initiative 9. November, aktuell auch ihr Vorhaben, diese Feier zu organisieren, für absolut unterstützenswert und beantragt dafür finanzielle Unterstützung von der Stadt Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO II, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 31 2023 Die Vorlage OF 336/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke?

01.09.2023 · Aktualisiert: 06.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 331/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie die geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke in den nächsten Jahren verwirklicht werden können und welche Probleme aktuell die Sanierung verzögern. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 751 2023 Die Vorlage OF 331/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4179 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen auf Höhe des Pflugspfads. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren circa 300 Meter langem Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u. a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen den Hausnummern 20 bis 40 zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2019 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen

04.07.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände an der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2198 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 608 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen

03.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 entstanden aus Vorlage: OF 476/11 vom 18.06.2023 Betreff: Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen Vorgang: OM 3214/22 OBR 11; ST 817/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 817 "Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke", wird der Magistrat gebeten, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und Altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z. B. mit dem Verkehrszeichen 101 "Gefahrstelle" mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen. Weiterhin ist zu prüfen, ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorradfahrer und aufgrund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40 km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen. Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden. Begründung: Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorradverkehr, Fahrradverkehr etc. -, quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehören zum täglichen Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu gefährlichen Situationen für Leib und Leben. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringend mit den im Tenor vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2216 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus

18.06.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 810/6 Betreff: Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus Der Ortsbeirat stellt dem R. V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kurzfristig 2.000 Euro aus seinem Budget für die Pflege der neu angelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein zur Verfügung. Die Unterstützung betrifft einen Zeitraum von 2 Jahren. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die neuangelegte Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein bedarf in den ersten Jahren noch pflegende Unterstützung, insbesondere bei der jährlich durchzuführenden Mahd sowie der Bewässerung. Der R V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kümmert sich seit dem Jahr 2021 um das ursprünglich verwilderte Areal und hat neben der Neupflanzung von 20 Obstbäumen einen sehr gelungenen Lehrpfad zur Streuobstthematik angelegt. Dieses Engagement sollte durch Übernahme von Kosten für die Pflege der Streuobstwiese gewürdigt und wirksam unterstützt werden. Die nahegelegene Schule und Kita können thematisch dieses Gelände in ihr Bildungsprogramm einbinden und so bereits frühzeitig auf Themen von Landschaftspflege, Biodiversität und Naturschutz eingehen und entsprechendes Wissen vermitteln. Bürger und Bürgerinnen können sich dann auch aktiv in die Pflege der neuen Streuobstwiese mit einbringen und letztendlich die vielfältigen "Früchte der Pflege" ernten. Die Streuobstwiese ist im Rahmen der Landschaftspflege für die Öffentlichkeit freizugänglich Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station „Zeilweg“

15.06.2023 · Aktualisiert: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4150 entstanden aus Vorlage: OF 289/8 vom 23.03.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station "Zeilweg" Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Fahrradabstellplätze zu erhöhen und diese zu überdachen. Dies kann zum einen durch das Ersetzen der vorhandenen Bügel durch eine zweistöckige Fahrrad-Garage geschehen und zum anderen durch neue Fahrradständer im Bereich zwischen der Bushaltestelle und dem stadteinwärts führenden Bahnsteig. Begründung: Die vorhandenen Fahrradständer sind überbelegt. Da die meisten Räder morgens auf dem Weg in die Stadt abgestellt werden und es auf diese Seite keine Fahrradständer gibt, werden die Räder an die Bügel zur Begrenzung der Rasenfläche angekettet. Diese sind dafür nicht geeignet und bieten auch nur für drei bis vier Räder Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1946

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital

13.06.2023 · Aktualisiert: 24.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 30.05.2023 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementinen Kinderhospital verringert werden können: 1. Deutlichere Beschilderung des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z. B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. 2. Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer (z. B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). 3. Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. 4. Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. 5. Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z. B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). 6. Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Zoopassage. Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementinen Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucherinnen und Besucher zu kommunizieren. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: 1. Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. 2. Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o. g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2191 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Zeil 39 und 41

06.06.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Zeil 39 und 41 Der Magistrat wird gebeten , vor den Liegenschaften Zeil 39 und 41 Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Aufgrund der Gastronomie und des Einzelhandels werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den o. g. Standorten benötigt. Zeil 39 Zeil 41 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1814

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen

06.06.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4048 entstanden aus Vorlage: OF 862/1 vom 19.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil wenigstens zehn Fahrradbügel aufzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, einige der Poller vor dem Gebäude Zeil 10 durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Im Bereich östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil gibt es erkennbar zu wenig Radbügel, denn an jedem dortigen Baum werden beständig Fahrräder abgeschlossen. Die Gehwegnase und die gegenüberliegenden Poller sind geeignete Standorte für die nötigen Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2118 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Battonnstraße 40

06.06.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4049 entstanden aus Vorlage: OF 863/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Battonnstraße 40 Vorgang: OM 2406/22 OBR 1; ST 2489/22 Der Magistrat wird gebeten, vor dem AOK-Gelände der Battonnstraße 40 die nicht für die Feuerwehr herausnehmbaren/notwendigen Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. Zusätzlich wird der Magistrat darum gebeten, auf die AOK zuzugehen, um zu prüfen, ob nicht doch Fahrradbügel auf deren Gelände angebracht werden können. Begründung: Hier besteht hoher Bedarf und es sind noch keinerlei Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen und gemäß der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2489, nicht ohne Weiteres möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2406 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2489 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald

05.06.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg

04.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 288/8 vom 28.03.2023 Betreff: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, a) zwischen dem Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle "Zeilweg" einen Zebrastreifen zu markieren; b) am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Kinderzentrum Kupferhammer (Hundertwasser-Kindergarten) eine Querung für zu Fuß Gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten bzw. der Merton ́s Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1945 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren

02.05.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern

02.05.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 832/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 89 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkur Bahnhof

24.04.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 444/11 vom 01.02.2023 Betreff: Mainkur Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Grünflächenbereich an der Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" neu zu bepflanzen und zu verschönern. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Der Bahnhof und die alten Restaurant- und Hotelgebäude sind stark durch Witterung und Autoverkehr in Mitleidenschaft gezogen. Eine Erneuerung der Bepflanzung sowie eine Einzäunung der Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle, die auch als Trampelpfad und Müllabladeplatz genutzt wird, unterstützt einen positiven ersten Eindruck unserer Stadt und wertet den gesamten Platz inklusive Haltestelle auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1751 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V

24.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 448/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße nicht akzeptablen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist nach eigener Aussage personell zu schwach besetzt ("mir komme nur noch auf Anfrage"), um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 27 2023 Die Vorlage OF 448/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital

07.04.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 293/4 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, an der Ausfahrt der Einbahnstraße Theobald-Christ-Straße eine deutlichere Beschilderung anzubringen, die den Autoverkehr vom Alfred-Brehm-Platz kommend in Richtung Clementine-Kinderhospital und auf dessen Parkplatz hinweist, der über die Hanauer Landstraße zu erreichen ist. Begründung: Insbesondere ortsunkundige Besucher des Krankenhauses übersehen die Ausweisung der Theobald-Christ-Straße als Einbahnstraße und folgen der sich an Fußgänger richtenden Beschilderung zum Clementinen-Kinderhospital. Zudem wird das Parkplatzangebot des Hospitals nicht von allen Besuchern der Klinik wahrgenommen, was zu Falschparken und Engpässen in der Theobald-Christ-Straße führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke

31.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 396/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung.und Unterbindung unerlaubten Parkens (z.B. auf dem Einfädelstreifen von der Omega-Brücke Richtung Westen).zu erreichen Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 1 2023 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Gre

31.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

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Hauptfriedhof für´s Radfahren freigeben!

11.09.2014

Der Frankfurter Hauptfriedhof ist knapp 70 ha groß und damit einer der größten Friedhofkomplexe Deutschlands. Oftmals erinnert er in seinen Ausmaßen und in seiner Gestaltung eher an einen Park als an einen Friedhof. Für den Fahrradverkehr stellt er allerdings ein ziemlich großes Hindernis dar, da man ihn - an Hauptverkehrsstraßen entlang - komplett umfahren muss, Radfahren ist auf dem gesamten Gelände des Friedhofs komplett verboten. Dies wird von der Stadt sogar unter Androhung (und ggf. Anordnung) von Bußgeldern kontrolliert und durchgesetzt. Da ein Friedhof in erster Linie ein Ort der Besinnung, des Gedenkens und der Ruhe sein soll, ist dies zwar irgendwo verständlich, dennoch stellt sich die Frage, warum nicht zumindest die (breiten) Hauptwege des riesigen Friedhofes für den Radverkehr freigegeben werden können. Dies wäre für den Radverkehr ein echter Zugewinn und würde die Besucher des Friedhofes nicht ernsthaft stören. Auch jetzt halten sich viele Radfahrer nicht an das Verbot und man fragt sich zudem, warum Radfahren verboten ist, aber ständig irgendwelche Autos auf dem Gelände unterwegs sind. Kurzum: Gebt die Hauptwege des Hauptfriedhofes endlich für Radfahrer frei, von mir aus nur mit Schrittgeschwindigkeit wie sogar auf der Zeil zugelassen. Dies wäre ein gutes Zeichen dafür, dass es die Stadt mit der Förderung des Radverkehres wirklich ernst meint!