Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: An der Landwehr

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 · Aktualisiert: 05.12.2019

Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

25.10.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 489/12 vom 14.10.2019 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Vorgang: B 85/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und -abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 bis 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 06.02.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von circa 290 mal 180 Metern, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 85 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 95 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 · Aktualisiert: 29.10.2019

Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt

13.09.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5102 entstanden aus Vorlage: OF 476/12 vom 02.09.2019 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Vorgang: V 1077/14 OBR 12; B 182/15; EA 263/18 OBR 12; ST 1044/19 Im Bericht B 182 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und deren Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020 bis 2023 angemeldet (siehe ST 1044). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen der Straße An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen, sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 182 Etatanregung vom 30.11.2018, EA 263 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1044 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2333 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4924 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 25.07.2019 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme vom 30.07.2018, ST 1395, zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1998 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord

05.08.2019 · Aktualisiert: 22.08.2019

Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten

14.06.2019 · Aktualisiert: 02.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4757 entstanden aus Vorlage: OF 452/12 vom 23.05.2019 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink/Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass an dieser Stelle vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1685 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm

02.06.2019 · Aktualisiert: 24.06.2019

Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen

10.05.2019 · Aktualisiert: 24.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 425/12 vom 18.03.2019 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1501 Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren

22.02.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 05.02.2019 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach ) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt bei Fußgängern und Radfahrern, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2000 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4338 entstanden aus Vorlage: OF 403/12 vom 10.02.2019 Betreff: Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen, welche nur in den frühen Morgenstunden genutzt wird, für Anwohner flexibler genutzt werden kann, beispielsweise durch eine zeitliche begrenzte Freigabe für Anlieger mit kombiniertem Parkverbot. Hierbei soll auch geprüft werden, ob sich an der Nutzung der Wendeschleife durch die Fahrplanänderungen im Dezember 2019 etwas ändert. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 25.01.2019 merkten Anwohner an, dass im Wendehammer vermehrt das vorherrschende Park- und Einfahrtsverbot überprüft wird. Die genannte Buswendeschleife wird aktuell nur in den frühen Morgenstunden (Montag bis Freitag) bzw. nachts (Samstag bis Sonntag) von den Buslinien 28 und 29 genutzt. Aktuell ist die Einfahrt aber grundsätzlich verboten, wodurch diese sehr großzügig bemessene Fläche zumeist ungenutzt ist. Eine zumindest zeitweise Freigabe kann die Nutzung der Flächen gerade für Anwohner flexibler gestalten, ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1037 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a)

30.11.2018 · Aktualisiert: 27.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4051 entstanden aus Vorlage: OF 386/12 vom 30.11.2018 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso sind die Außen- und Sanitäranlagen in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019/20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019/20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und im Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 619 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 799 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße

15.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei

26.10.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 358/12 vom 10.10.2018 Betreff: Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe in der Straße Am Hang so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Diese Treppe dient zum einen dazu, um zu den Bushaltestellen "Alte Riedbergstraße" zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen, weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinarztpraxis zu gelangen. Daher sollte vonseiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 274

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Stichweges Talstraße

14.09.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 340/12 vom 20.08.2018 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Glascontainer in Kalbach

15.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3389 entstanden aus Vorlage: OF 318/12 vom 01.06.2018 Betreff: Weitere Glascontainer in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die FES GmbH sowie deren Vertragspartner zu bitten, an den nachfolgenden drei Standorten 1. Am Weißkirchner Berg gegenüber der Endhaltestelle der ehemaligen Linie 28 "Am Hopfenbrunnen"; 2. Kalbacher Stadtpfad gegenüber der ev. Kindertagesstätte Krambambuli und 3. auf dem Park-and-ride-Platz der U-Bahn-Station "Kalbach" jeweils einen weiteren Glascontainer zusätzlich aufzustellen. Begründung: Mitte Mai diesen Jahres kam es stadtweit und insbesondere im Stadtteil Kalbach zum Überquellen der Glascontainer mit wilden Ablagerungen, die eine Gefährdung darstellen. Angesichts dieser Tatsache sind weitere Glascontainer notwendig. Allein mindestens 23 Glascontainer stehen auf dem Riedberg, das zeigt die Unterversorgung Kalbachs. Für den dritten Standort ist der Ortsbeirat 10 zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OM 3389 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erosion des Kalbach-Ufers

15.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3388 entstanden aus Vorlage: OF 317/12 vom 24.05.2018 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten, der Erosion des Ufers des Kalbachs - insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44 bis 50 - durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1767 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

15.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390 entstanden aus Vorlage: OF 319/12 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Talstraße zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: 1. an der Einmündung der Straße Am Hasensprung in die Talstraße von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie 2. an der Einmündung der Straße An der Grünhohl in die Talstraße von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen An der Grünhohl und Am Hasensprung in die Talstraße ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße Am Hasensprung beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße An der Grünhohl kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Talstraße. Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

13.04.2018 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 entstanden aus Vorlage: OF 292/12 vom 01.03.2018 Betreff: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße Am Hopfenbrunnen vor der Einmündung in die Straße Am Weißkirchener Berg die Fünf -Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4924 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5516

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach

13.04.2018 · Aktualisiert: 19.07.2018

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3024 entstanden aus Vorlage: OF 291/12 vom 23.03.2018 Betreff: Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die drei fehlenden Bäume am Friedhofsparkplatz in Kalbach (gegenüber des Haupteingangs) zu pflanzen. Begründung: In den Planunterlagen zum Bau von Friedhofsparkplätzen in der Straße Am Hopfenbrunnen sind neben den 16 Stellplätzen auch drei Felder für Bäume ausgewiesen. Während die Parkplätze seit Langem fertiggestellt sind, sind die Flächen für Bäume noch frei gehalten. Die Bäume sind nun auch zu pflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1262

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

01.12.2017 · Aktualisiert: 04.06.2018

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 30.11.2017 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkastens für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25.01.2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus § 2 dieses Gesetzes. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

01.12.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2479 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 10.11.2017 Betreff: SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal und einen Geldautomaten der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group für Bankgeschäfte und zur Bargeldversorgung aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nichtkunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal und ein Geldautomat in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC ermöglichen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 555 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen

05.09.2017 · Aktualisiert: 21.09.2017

Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

18.08.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 199/12 vom 04.08.2017 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Vorgang: B 108/14 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 793 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

20.01.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a

20.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a

20.11.2016 · Aktualisiert: 25.01.2017

Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

07.10.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 entstanden aus Vorlage: OF 82/12 vom 20.09.2016 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach 1. Der Magistrat (Bauaufsicht und Liegenschaftsamt) wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellten bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter einem Meter führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Dies resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, denn entscheidend ist nicht die Eigentumssituation, sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Anregung vom 10.03.2017, OA 133 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs

07.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 · Aktualisiert: 13.10.2016

Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

09.09.2016 · Aktualisiert: 12.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Talstraße

09.09.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 15.08.2016 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz

09.09.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

09.09.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 558 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 25.08.2016 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37 einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1563 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Bonifatiusstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 283 entstanden aus Vorlage: OF 48/12 vom 31.05.2016 Betreff: Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiusstraße" nicht mehr von den Ästen der anliegenden Bäume beeinträchtigt wird. Außerdem ist zu überprüfen, ob der Abstand zwischen den Straßenlampen in diesem Bereich ausreichend bzw. eine weitere Laterne notwendig ist. Begründung: Die Talstraße zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiustraße" ist bei Dunkelheit völlig unzureichend beleuchtet. Das Licht der vorhandenen Laterne wird durch Astwerk der anliegenden Bäume fast vollständig verschluckt. Außerdem erscheint der Abstand zur nächsten Laterne in Richtung Kalbach zu groß. Es ist abends, wenn man dort entlangläuft, einfach beängstigend, besonders für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1168 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

03.06.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Bürgersteig in der Talstraße

07.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

Antrag vom 07.05.2016, OF 21/12 Betreff: Bürgersteig in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Bürgersteig in der Talstraße/Kalbach zwischen den Häusern Nr. 10 und 20 zu erneuern, so dass hier die Bürger ungefährdet gehen können. Begründung: Der Bürgersteig in diesem Abschnitt der Talstraße ist zur Fahrbahn hin abgesenkt und uneben. Einzelne Pflastersteine liegen schräg und uneben und die Kanaldeckel ragen mit ihren scharfkantigen Ecken aus dem Boden. Für die gehbehinderten Senioren ist das Begehen dieses Bürgersteiges nicht ungefährlich und ein Balanceakt wird dieses Stück, wenn ein Rollator benutzt wird. Behinderte Bürger mit Rollstuhl müssen auf die Fahrbahn ausweichen und ein Begehen mit Kinderwagen ist sehr unbequem. Die Schulkinder die mit Rollern in die Schule fahren, weichen ohnehin zumeist auf die Fahrbahn aus. Das kann vom Straßenverkehrsamt nicht gewollt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 21/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk

29.04.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 07.04.2016 Betreff: Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement frühzeitig Gespräche mit der Grundschule Kalbach und ggf. weiteren Schulen im Ortsbezirk führt, um eine reibungslose Integration der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz an den Schulen sicherzustellen. Es sollte frühzeitig geklärt werden, ob zusätzliches Lehrpersonal zur Unterstützung und Integration der Kinder eingestellt werden muss. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. in welchen Räumlichkeiten die Beschulung der Grundschulkinder stattfinden soll; 2. ob das Raumangebot des Schulgebäudes ausreicht oder ob die Beschulung in den Containern der früheren Außenstelle in der Talstraße erfolgen soll; 3. welche Schulen ältere Kinder und Jugendliche besuchen werden. Begründung: Am 23. März 2016 wurde bei der Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz Kalbach/Bonames im Towercafé berichtet, dass ca. 100 Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in die Unterkunft einziehen werden. Diese sollen teilweise an der Grundschule Kalbach beschult werden. Es habe bereits Gespräche mit dem Schulleiter gegeben. Auf telefonische Nachfrage bei der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement stellte sich jedoch heraus, dass noch keine Gespräche diesbezüglich geführt wurden. Eine Beschulung sei nicht sofort, sondern erst nach den Sommerferien angedacht, berichtete eine Mitarbeiterin. Bis dahin sollen die Kinder die Schulen besuchen, in die sie bereits eingeschult wurden. Es sei vorgesehen, dass jüngere, schulpflichtige Kinder am Regelunterricht der 1. und 2. Klasse teilnehmen. Die Kinder der 3. und 4. Klasse sollen in Intensivklassen beschult werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1118 Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach

22.01.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4979 entstanden aus Vorlage: OF 520/12 vom 09.01.2016 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, in die im November 2015 vorgelegte Vorentwurfsplanung zur Verbreiterung der BAB 5, eine durchgehende Wegeverbindung auf der Südostseite des geplanten Lärmschutzwalls im Bereich des Stadtteils Kalbach zwischen den Brückenbauwerken Nr. 9 und Nr. 11 aufzunehmen. Diese Wegeverbindung ist als asphaltierter Wirtschafts- und Fußweg entsprechend der Planausweisung in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach - in die Vorentwurfsplanung aufzunehmen. Begründung: Entgegen der Ausweisung in dem Bebauungsplan Nr. 840 der Stadt Frankfurt ist in der Vorentwurfsplanung von Hessen Mobil keine durchgehende Wegeverbindung am Fuße des zu errichtenden Lärmschutzwalls auf der Seite zum Stadtteil Kalbach dargestellt. Diese Wegeverbindung wird als Wirtschaftsweg zur Instandhaltung des Lärmschutzwalls für erforderlich angesehen und sollte auch durch Hessen Mobil hergestellt werden. Durch den geplanten Wegfall des Brückenbauwerks Nr. 10 in Fortsetzung der Straße Zum Bergwerk wird eine parallele Wegeverbindung entlang des Lärmschutzwalls zum Brückenbauwerk Nr. 9 im Zuge des Hölderlinwegs für notwendig erachtet. Das Beispiel des bestehenden Wirtschafts- und Spazierwegs entlang des Lärmschutzwalls am Riedberg zeigt, dass ein Spazierweg im Schutz des Lärmschutzwalls für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer sehr attraktiv ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 761 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach

22.01.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13

Ideen

Keine Ideen gefunden.